Vergabeverfahren
„Personaldienstleistungen für die Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin III“
Z.26-0095
Teil A
Tariftreueerklärung / Mindestentgelterklärung
- Vom Bieter zu bestätigen –
September 2026
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
Erklärung
Vergabestelle: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz
Leistung: „Personaldienstleistungen für die Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin III“
DerBewerber/Bieter oder Unterauftragnehmerversichert mit Unterzeichnung dieser Erklärung und Abgabe als Bestandteil seines Angebotes, dass er alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01. Dezember 2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13. Dezember 2010), in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen hat.
Falls die Beschäftigten des Bewerbers/Bieters/Unterauftragnehmers vollständig/teilweise vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst werden, erklärt der Bewerber/Bieter/Unterauftragnehmer hierzu folgendes:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten, die vom AEntG erfasst werden, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist – Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG –;
Falls die Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) keine Anwendung findet, erklärt der Bewerber/Bieter/Unterauftragnehmer hierzu folgendes:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz keine Anwendung findet (vgl. z. B. § 2 Abs. 4 Zehnte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe), bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu zahlen – Mindestentgelterklärung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG –.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
- im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
- vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Fehlt die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, hat dies gemäß § 3 S. 3 LTTG den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
| Vollständige Bezeichnung des Unternehmens inkl. Rechtsform: | |
| Vollständiger Name der vertretungsbefugten (natürlichen) Person, die diese Erklärung abgibt: |
| Falls Erklärung durch Mitglied einer Bietergemeinschaft oder durch Unterauftragnehmer oder auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle abgegeben wird: |
| Ort, Datum, handschriftliche rechtsverbindliche Unterschrift*) |
*) Eine lediglich elektronisch in das Dokument eingefügte eingescannte Unterschrift ersetzt nicht die handschriftliche rechtsverbindliche Unterzeichnung.