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Vergabeverfahren
„Personaldienstleistungen für die Landesvertretung Rhein-
land-Pfalz in Berlin III“
Z.26-0095
Teil B
Leistungsbeschreibung
September 2026
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes
im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
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Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen .................................................................................................................. 3
1 Gegenstand des Vergabeverfahrens ............................................................................ 4
2 Leistungsbeschreibung ................................................................................................ 5
2.1 Leistungsgegenstand ............................................................................................. 5
2.2 Auftragsvolumen .................................................................................................... 6
2.3 Abruf der Leistungen .............................................................................................. 7
2.4 Personalkontinuität ................................................................................................. 8
2.5 Personalausfall ....................................................................................................... 8
2.6 Aufgaben des Leihpersonals .................................................................................. 9
2.6.1 Los 1 - Servicepersonal .............................................................................. 9
2.6.2 Los 2 - Köche .............................................................................................. 9
2.6.3 Los 3 - Spülkräfte ...................................................................................... 10
2.6.4 Los 4 – Studentische Hilfskräfte ................................................................ 10
2.7 Anforderungen an das Leihpersonal ..................................................................... 10
2.7.1 Los 1 - Servicepersonal ............................................................................ 10
2.7.2 Los 2 - Köche ............................................................................................ 11
2.7.3 Los 3 – Spülkräfte ..................................................................................... 12
2.7.4 Los 4 – Studentische Hilfskräfte ................................................................ 12
2.8 Dienstkleidung, Werkzeuge sowie Arbeitsmaterialien ........................................... 13
2.9 Austausch von Leihpersonal bei Schlechtleistung ................................................ 13
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Vorbemerkungen
Begriffsbestimmungen:
Vergabestelle (ZBL) die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landes-
betrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (ZBL).
Bieter umfasst sowohl einzelne natürliche und / oder juristische Personen als
auch eine Vereinigung aus natürlichen und / oder juristischen Personen,
die als Bietergemeinschaft anbietet, sofern nicht explizit etwas anderes
erwähnt ist oder hierzu spezielle Vorgaben gemacht werden.
Auftragnehmer (AN) anbietende/s Unternehmen (Bieter / Bietergemeinschaft), die / das im
Falle des Zuschlags Vertragspartner des Auftraggebers werden/wird.
Auftraggeber (AG) ist das Land Rheinland-Pfalz als öffentlicher Auftraggeber, vertreten
durch den Staatssekretär und Bevollmächtigten des Landes beim Bund
und für Europa, Sport, Ehrenamt und Medien (Landesvertretung Rhein-
land-Pfalz in Berlin).
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1 Gegenstand des Vergabeverfahrens
Die Landesvertretung Rheinland-Pfalz (nachfolgend auch Auftraggeber) repräsentiert das
Land Rheinland-Pfalz in der Hauptstadt Berlin und arbeitet eng mit der Bundesregierung und
den anderen Landesvertretungen zusammen. Zu den von der Landesvertretung betreuten
Gästen gehören unter anderem Ministerpräsidenten, führende Landes- und Bundespolitiker,
Diplomaten, Journalisten, Verbandsvertreter sowie Besuchergruppen. Das Veranstaltungsre-
ferat der Landesvertretung organisiert regelmäßig Veranstaltungen für Politik und Wirtschaft,
aber auch Konferenzen, Empfänge, Kunstausstellungen, Konzerte sowie ähnliche Veranstal-
tungen auf hohem Niveau.
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Staatssekretär und Bevollmächtigten des Lan-
des beim Bund und für Europa, Sport, Ehrenamt und Medien (Landesvertretung Rheinland-
Pfalz in Berlin) plant mit diesem Vergabeverfahren die Beschaffung der Bereitstellung von
Leihpersonal für die zahlreichen Veranstaltungen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz im
Wege eines offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen.
Aufgrund der schwierigen Situation am Arbeitsmarkt insbesondere beim Fachpersonal in der
Gastronomie und deren Abwanderung in andere Arbeitsfelder, plant der Auftraggeber zur De-
ckung seines Personalbedarfs die erforderlichen Leistungen mittels einer Rahmenvereinba-
rung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern je Los (bis zu drei) abzurufen. Ziel des Vergabever-
fahrens ist dementsprechend eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
je Los (den späteren Auftragnehmern) zu schließen (siehe auch Teil A – Bewerbungsbedin-
gungen sowie Teil R – Besondere Vertragsbedingungen).
Die zu erbringenden Leistungen sind dabei in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1 – Servicepersonal (Serviceleitung / Servicekräfte)
Los 2 – Köche
Los 3 – Spülkräfte
Los 4 – Studentische Hilfskräfte
Diese Rahmenvereinbarung legt die Bedingungen der je nach Bedarf zu den einzelnen Ver-
anstaltungen abzuschließenden Arbeitnehmerüberlassungsverträge (nach einem mit dem
Auftraggeber abzustimmenden, rechtsgültigem Muster) fest, die während ihrer Laufzeit rele-
vant sind. Sie ist damit die verbindliche Grundlage jener Einzelverträge zwischen den Auftrag-
nehmern und der Landesvertretung Rheinland-Pfalz. Die Einzelverträge werden durch die
Landesvertretung Rheinland-Pfalz nach Maßgabe dieser Rahmenvereinbarung geschlossen.
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Die konkret zu beschaffenden Leistungen ergeben sich aus diesem Teil B – Leistungsbe-
schreibung sowie dem Teil B – Preisblatt Los 1-4.
2 Leistungsbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung enthält, soweit nicht anders bezeichnet, Mindestanforderungen,
d.h. Ausschlusskriterien (A-Kriterien), welche vom Bieter zu beachten und zu erfüllen sind.
Dies gilt auch für die in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anlagen. Etwaige geforderte
Nachweisekönnen, soweit nicht anders geregelt, durch die Vergabestelle nachgefordert wer-
den.
Die Nichtbeachtung oder eine Nichterfüllung dieser Mindestanforderungen führt zum Ange-
botsausschluss. Somit hat der Bieter seinem Angebot die nachfolgenden Anforderungen und
Vorgaben zugrunde zu legen.
2.1 Leistungsgegenstand
Der Landesvertretung Rheinland-Pfalz mit Sitz in Berlin soll durch die Auftragnehmer im Rah-
men der Arbeitnehmerüberlassung, zwecks Deckung von personellen Engpässen bei der
Durchführung von Eigen-, Kooperations- und Fremdveranstaltungen verlässliches und fach-
kundiges Leihpersonal in den Bereichen Service und Küche in der geforderten Qualität sowie
Quantität zur Verfügung gestellt werden.
Die mit Hilfe des Leihpersonals durchzuführenden Veranstaltungen erstrecken sich dabei zeit-
lich über das gesamte Kalenderjahr. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre nimmt die Veran-
staltungsdichte ab dem Frühjahr zu. Vor allem ist in den Monaten April bis Juli mit einer hohen
Anzahl an Veranstaltungen zu rechnen. Während der parlamentarischen Sommerpause stellt
die Landesvertretung den Veranstaltungsbetrieb weitestgehend ein. Ab September steigt die
Anzahl der Veranstaltungen wieder und schwächt sich im Dezember ab.
Die durch Leihpersonal des Auftragnehmers zu betreuenden Veranstaltungen finden überwie-
gend werktäglich in den Nachmittags- und Abendstunden statt. Jedoch kann es in Ausnahme-
fällen dazu kommen, dass der Auftraggeber Leihpersonal des Auftragnehmers auch an Wo-
chenenden oder vormittags akquirieren muss.
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2.2 Auftragsvolumen
Aufgrund von Erfahrungs- sowie aktuellen Planwerten geht der Auftraggeber davon aus, dass
durch das Leihpersonal des Auftragnehmers im Jahr ca. 60 Veranstaltungen unterstützt wer-
den müssen. Bei den unten folgenden Angaben handelt es sich wie dargestellt um Erfahrungs-
bzw. Planwerte, daher kann keine Garantie für die zukünftige, unterjährige Verteilung der Ver-
anstaltungen, zu denen der Auftraggeber vom Auftragnehmer Leihpersonal bezieht, getroffen
werden. Es ist durchaus möglich, dass Veranstaltungen entfallen, sich verschieben oder Per-
sonal für andere, zusätzliche Veranstaltungen angefordert werden muss.
Das zur Verfügung zu stellende Leihpersonal unterteilt sich grundsätzlich in die vier oben ge-
nannten Lose, welche sich geschätzt wie folgt auf die zu verrichtenden, jährlichen Arbeitsstun-
den verteilen:
| Losaufteilung | Mindesteinsatz- dauer je Einzelabruf | Geschätzte Einsatz- stunden pro Jahr | Geschätzter Auftragswert | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Brutto | |||||
| für 4 Jahre | |||||
| Los 1 – Serviceleitung /Servicekräfte | 4 Stunden / Tag | ca. 50 / 1.500 | 345.000 € | ||
| Los 2 – Köche | 7 Stunden / Tag | ca. 600 | 170.000 € | ||
| Los 3 – Spülkräfte | 7 Stunden / Tag | ca. 200 | 44.000 € | ||
| Los 4 – Studentische Hilfskräfte | 4 Stunden / Tag | ca. 350 | 63.000 € |
| Geschätzte Einsatzstunden pro Monat | |||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Los 1 | Los 2 | Los 3 | Los 4 | ||||||||||||
| Serviceleitung | Servicekräfte | Köche | Spülkräfte | Stud. Hilfskräfte | |||||||||||
| Januar | - | 500 | 50 | 20 | 20 | ||||||||||
| Februar | 8 | 50 | 20 | 50 | |||||||||||
| März | 8 | 50 | 20 | 20 | |||||||||||
| April | - | 500 | 30 | 10 | 10 | ||||||||||
| Mai | 7 | 30 | 30 | 100 | |||||||||||
| Juni | 8 | 30 | 30 | 20 | |||||||||||
| Juli | - | 100 | 50 | - | 20 | ||||||||||
| August | - | 50 | - | - | |||||||||||
| September | 7 | 50 | 10 | 20 | |||||||||||
| Oktober | 7 | 400 | 70 | 10 | 30 | ||||||||||
| November | 5 | 70 | 30 | 50 | |||||||||||
| Dezember | - | 70 | 20 | 10 |
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Die Angaben zum Auftragsvolumen sowie zur monatlichen Stundenverteilung pro Los über
das Jahr sind nicht verbindlich. Sie beruhen sowohl auf bisherig gesammelten Erfahrungswer-
ten sowie aktuellen Planungszahlen der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin.
Der Auftraggeber ist dementsprechend nicht in der Lage, eine Abnahmeverpflichtung für die
genannten Arbeitsstunden einzugehen. Es besteht daher keine Verpflichtung, Leistungen
bis zum Erreichen der geschätzten Arbeitsstunden bzw. des Auftragsvolumens oder des
maximalen Auftragsvolumens in den jeweiligen Losen abzurufen. Der Auftraggeber wird
dem Auftragnehmer im Zuge der Veranstaltungsplanungen zum Zwecke der Personal- und Ka-
pazitätsplanung möglichst frühzeitig über etwaigen Personalbedarf informieren.
| Losaufteilung | Maximales Auftragsvolumen | ||
|---|---|---|---|
| Brutto | |||
| für 4 Jahre | |||
| Los 1 – Serviceleitung /Servicekräfte | 690.000 € | ||
| Los 2 – Köche | 340.000 € | ||
| Los 3 – Spülkräfte | 88.000 € | ||
| Los 4 – Studentische Hilfskräfte | 126.000 € |
Bei Erreichen des maximalen Auftragsvolumens je Los ist die Vergabestelle zur Neuausschrei-
bung der Dienstleistung verpflichtet.
2.3 Abruf der Leistungen
Der Auftraggeber wird für das benötige Personal pro Los für die jeweilige Veranstaltung den
jeweils wirtschaftlichsten Auftragnehmer je Los (Rang 1) zuerst kontaktieren und dessen Leih-
personal in Anspruch nehmen. Für den Fall, dass der wirtschaftlichste Auftragnehmer die be-
nötigte Personalanzahl nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder er im Ver-
tragsverlauf nicht mehr über die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmer-
überlassungsgesetz (AÜG) verfügt, wird der Auftraggeber die jeweils folgenden Auftragnehmer
(Rang 2 ff.) in der Reihenfolge ihrer Platzierung mit der Zurverfügungstellung des benötigten
Personals bzw. des noch fehlenden Personals beauftragen.
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Grundsätzlich erfolgt der Abruf der zu entleihenden Arbeitnehmer frühzeitig mit Bekanntwerden
des Bedarfs seitens des Auftraggebers, spätestens jedoch 14 Tage vor Beginn der Veranstal-
tung. In Ausnahmefällen können jedoch auch kurzfristigere Bedarfe auftreten, da es möglich ist,
dass Veranstaltungen entfallen, sich verschieben oder Personal für andere, zusätzliche Veran-
staltungen benötigt wird (vgl. oben).
Aufgrund dieser Umstände muss auch eine, im angemessenen Rahmen, kurzfristigere Stornie-
rung bzw. zur Verfügung Stellung von Leihpersonal durch den Auftragnehmer möglich sein.
Der Abruf des zu entleihenden Personals erfolgt in der Regel per E-Mail durch den Auftragge-
ber. Auf dieser Grundlage wird ein Formblatt übermittelt, in dem das zu entleihende Personal
namentlich benannt sowie deren Einsatzzeiten (Tag und Uhrzeit) und Qualifikationen angege-
ben sind. Des Weiteren hat der Auftragnehmer mit Übermittlung der Informationen auch eine
Bescheinigung über etwaige Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeiter zu übermitteln.
Der Auftragnehmer hat dann die Verantwortung für die Bereitstellung des Personals zu den
jeweiligen, angekündigten Veranstaltungen.
2.4 Personalkontinuität
Aufgrund der Vielseitigkeit und teils hohen Komplexität der Aufgaben des Leihpersonals und
der damit verbundenen Einarbeitungszeiten ist es für den Auftraggeber wichtig, dass die Auf-
tragnehmer bei der Einsatzplanung des Leihpersonals dem Auftraggeber nach Möglichkeit im-
mer dieselben Mitarbeiter in den jeweiligen Losen zur Verfügung stellen. Hierdurch lässt sich
nach Erfahrung des Auftraggebers das hohe Veranstaltungsniveau dauerhaft beibehalten.
Dem Auftraggeber ist jedoch auch bewusst, dass die Auftragnehmer dies nicht garantiert zu-
sagen können und eine dauerhafte Personalkontinuität auch durch die Regelungen des Ar-
beitnehmerüberlassungsgesetztes (AÜG) § 1 Abs. 1b reglementiert wird.
Die Auftragnehmer sind daher im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, im Falle von Anfragen des
Auftraggebers, sowohl bei lang- sowie mittelfristig feststehenden Veranstaltungen angehalten,
unter Beachtung des § 1 Abs. 1b AÜG eine möglichst hohe Personalkontinuität zu erreichen.
2.5 Personalausfall
Die Auftragnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass auch im Falle von Verhinderung ihres
Leihpersonals (durch Urlaub, Abbau von Überstunden, Krankheit, Mutterschutz o.ä.) die in der
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Leistungsbeschreibung geforderte Leistung je Los, für bereits fest zugesagte Veranstaltungen,
vertragsgemäß erbracht wird.
2.6 Aufgaben des Leihpersonals
2.6.1 Los 1 - Servicepersonal
Im Bereich des Service ist je nach Bedarf Personal für die Serviceleitung und / oder Service-
kräfte in der je nach Veranstaltung variierenden Quantität zur Verfügung zu stellen. Dabei sind
durch das Leihpersonal unter anderem die folgenden Aufgaben pflichtbewusst und gemäß den
Weisungen des jeweiligen Verantwortlichen des Auftraggebers zu erledigen:
Serviceleitung
Hauptansprechpartner der Veranstaltungsleitung
Abstimmen von Aufgabengebieten mit dem Veranstalter
Koordinieren / Anweisen von Servicekräfte
Einhaltung der Servicequalität
Servicekräfte
Aufdecken, Umdecken sowie Ein- und Abdecken von Tischen
Servieren von Getränken und Speisen
Betreuung / Beratung von Gästen
Bestückung von Buffets (nur Geschirr) / Übernehmen von Buffetservice
Bestückung der Bar / Übernehmen des Barservice
Übernehmen des Garderobendienstes
2.6.2 Los 2 - Köche
Im Bereich der Küche sind nach Bedarf Köche in der je nach Veranstaltung variierenden Quan-
tität zur Verfügung zu stellen. Dabei sind durch das Leihpersonal unter anderem die folgenden
Aufgaben pflichtbewusst und gemäß den Weisungen des jeweiligen Verantwortlichen des Auf-
traggebers zu erledigen:
Unterstützen der Chefköche
Kochen / Zubereiten / Anrichten einzelner Speisen
Vorbereiten von Lebensmitteln
Bedienen von Küchengeräten
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Buffetservice für Speisen
2.6.3 Los 3 - Spülkräfte
Des Weiteren sind je nach Bedarf Spülkräfte in der je nach Veranstaltung variierenden Quan-
tität zur Verfügung zu stellen. Dabei sind durch das Leihpersonal unter anderem die folgenden
Aufgaben pflichtbewusst und gemäß den Weisungen des jeweiligen Verantwortlichen des Auf-
traggebers zu erledigen:
Spülkräfte
Säubern von Küchengeräten
Säubern / Sortieren von Geschirr
Säubern von Arbeitsflächen
Einhalten von Hygienestandards
Zuarbeiten für die Köche wie z.B. das Putzen von Gemüse und Salat
2.6.4 Los 4 – Studentische Hilfskräfte
Darüber hinaus sind studentische Hilfskräfte für kurzfristige Einsätze ohne 14-tägige Vorlauf-
zeit bei der Planung zur Verfügung zu stellen. Dabei sind durch das Leihpersonal unter ande-
rem die folgenden Aufgaben pflichtbewusst und gemäß den Weisungen des jeweiligen Ver-
antwortlichen des Auftraggebers zu erledigen:
Studentische Hilfskräfte
Übernehmen des Garderobendienstes
Aushilfe zur kurzfristigen Unterstützung von oben genannten Arbeitsfeldern
(Los 1 und 3) bei besonders hohem Besucheraufkommen
2.7 Anforderungen an das Leihpersonal
2.7.1 Los 1 - Servicepersonal
Im Bereich des Service hat das einzusetzende Leihpersonal direkten Kontakt mit den Gästen
der Landesvertretung RLP und hat somit eine essentiell wichtige Außenwirkungsfunktion für
den Auftraggeber. Das entliehene Servicepersonal muss zu jeder Zeit freundlich und offen auf
die Gäste zugehen, diese betreuen und deren Wünsche nach bester Möglichkeit erfüllen. Das
Leihpersonal muss dementsprechend die folgenden Anforderungen zu erfüllen:
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Serviceleitung
Abgeschlossene Ausbildung als Restaurant- oder Hotelfachkraft bzw. eine ver-
gleiche Erfahrung im Gastronomie- / Servicebereich
Mehrjährige Berufserfahrung, idealerweise in leitenden Positionen
Ausgeprägte Führungskompetenz sowie Koordinations- und Teamfähigkeit
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Sehr schnelle Auffassungsgabe
Sehr gute Umgangsformen
Stets gepflegtes Erscheinungsbild
Hohe Flexibilität und Belastbarkeit
Servicekräfte
Berufserfahrung erwünscht
Stets gepflegtes Erscheinungsbild
Sehr gute Umgangsformen
Grundlegende Deutschkenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse erwünscht
Kommunikations- und Kontaktfreudigkeit
Hohe Aufgabenflexibilität und Teamfähigkeit
2.7.2 Los 2 - Köche
Um dem hohen Qualitätsstandard der zuzubereitenden Speisen für die Gäste der Landesver-
tretung RLP zu erreichen, muss das einzusetzende Leihpersonal die Arbeitsabläufe bereits
nach kurzer Zeit verinnerlichen sowie unterschiedliche handwerkliche Qualifikationen vorwei-
sen können. Aus diesem Grund muss das Leihpersonal die folgenden Anforderungen erfüllen:
Abgeschlossene Ausbildung zum Koch (bestandene IHK-Kochprüfung)
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Einhalten von HACCP-Vorgaben (Hazard Analysis and Critical Control Points)
Aktuelle Gesundheitsbescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Hohe Flexibilität und Belastbarkeit
Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
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2.7.3 Los 3 – Spülkräfte
Die Spülkräfte kommen in Ihrem Arbeitsumfeld vermehrt in Kontakt mit gesundheitsgefährden-
den Stoffen und Chemikalien. Um negative gesundheitliche Folgen für das Leihpersonal zu
vermeiden, muss dieses die folgenden Anforderungen erfüllen:
Sicherer Umgang mit gefährlichen / ätzenden Chemikalien
Erkennen von Gefahrstoffsymbolen
Deutschkenntnisse die das Verstehen und Umsetzen von Arbeitsanweisungen
ermöglichen
Einhalten von HACCP-Vorgaben (Hazard Analysis and Critical Control Points)
Aktuelle Gesundheitsbescheinigung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Berufserfahrung im Einsatz von Großküchen erwünscht
Hohe Flexibilität und körperliche Belastbarkeit
Effektive Arbeit in Teams und auf Einzelanweisung
2.7.4 Los 4 – Studentische Hilfskräfte
Auch das einzusetzende Leihpersonal im Bereich der studentischen Aushilfen hat direkten
Kontakt mit den Gästen der Landesvertretung RLP und somit eine essentiell wichtige Außen-
wirkungsfunktion für den Auftraggeber. Das entliehene Personal muss zu jeder Zeit freundlich
und offen auf die Gäste zugehen, diese betreuen und deren Wünsche nach bester Möglichkeit
erfüllen. Das Leihpersonal muss dementsprechend die folgenden Anforderungen zu erfüllen:
Stets gepflegtes Erscheinungsbild
Sehr gute Umgangsformen
Grundlegende Deutschkenntnisse
Fremdsprachenkenntnisse erwünscht
Kommunikations- und Kontaktfreudigkeit
Hohe Aufgabenflexibilität und Teamfähigkeit
Hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit
Effektive Arbeit in Teams und auf Einzelanweisung
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2.8 Dienstkleidung, Werkzeuge sowie Arbeitsmaterialien
Die Auftragnehmer haben dem zu entleihenden Personal, sofern nicht abweichende Regelun-
gen mit dem Auftraggeber getroffen werden, die für den jeweiligen Bereich (Küche, Service)
die benötigte Dienstkleidung für den Einsatz beim Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
Kochutensilien (z.B. Messer, Kochgeschirr etc.) sowie Arbeitsmaterialien (z.B. Nahrungsmit-
tel) werden vor Ort durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
2.9 Austausch von Leihpersonal bei Schlechtleistung
Liegt ein Fall der Schlechtleistung eines Leiharbeitnehmers vor, sodass der Auftraggeber -
wäre er der Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers - berechtigt wäre, diesen fristlos oder zumin-
dest verhaltensbedingt zu kündigen, steht dem Auftraggeber ein Austauschrecht gegenüber
dem jeweiligen Auftragnehmer zu.
Der betreffende Auftragnehmer ist in diesem Fall im Rahmen seiner Möglichkeiten angehalten
möglichst schnell einen geeigneten Ersatz für den entsprechenden Leiharbeitnehmer zur Ver-
fügung zu stellen. Für die geleisteten Einsatzstunden von Leihpersonal, welches aufgrund von
Schlechtleistung ausgetauscht werden muss, erfolgen keine Zahlungen des Auftraggebers.
Beim Auftraggeber durch Schlechtleistung aufgefallenes Leihpersonal kann für zukünftige
Einsätze auf Wunsch des Auftraggebers gesperrt werden.
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