Anhang B6_Bietereigenerklärung Datenschutz.docx

Bereitstellung eines Content-Management-Systems als SaaS-Lösung mit Support und Migration

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:56 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

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Anhang B6 Antwortvorlage EK21 - Bietereigenerklärung zum Datenschutz

Datenverarbeitung nach geltenden Datenschutzgesetzen:

Halten Sie bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ein?

[ ] ja

[ ] nein

Niedergelegte Datenschutzstandards / Datenschutzmanagementkonzept (Datenschutz-Compliance):

Hat Ihr Unternehmen niedergelegte Datenschutzstandards (z.B. ein Datenschutzmanagementkonzept) umgesetzt, welche den bei dieser Vergabe relevanten Leistungsgegenstand mit umfassen?

[ ] ja

[ ] nein

Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB):

Ist für Ihr Unternehmen ein Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO benannt?

[ ] ja

Optional: Name des/der Datenschutzbeauftragten:

[ ] nein

[ ] nein, da Unternehmen nicht zur Benennung eines DSB verpflichtet

Verpflichtung auf den Datenschutz:

Wird sichergestellt, dass Ihr Unternehmen alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigte Personen vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf den Datenschutz verpflichtet?

[ ] ja

[ ] nein

Falls ja: Bitte erläutern Sie, in welcher Form die Verpflichtung erfolgt (z.B. Anlage zum Arbeitsvertrag, Web-Based Training für Ihre Mitarbeitende):

Erläuterung einfügen:

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Abschluss eines Vertrages zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 DSGVO:

Sind Sie bereit, einen Vertrag zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag (AV-Vertrag) mit dem Auftraggeber abzuschließen, der den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügt?

[ ] ja

[ ] nein

Datenverarbeitung mit angemessenem Niveau in Drittländern:

Wird sichergestellt, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten in Drittländern nur erfolgt, sofern ein zulässiger Transfermechanismus nach Art. 44 ff. DSGVO vorliegt und – soweit erforderlich – zusätzliche Schutzmaßnahmen implementiert sind?

[ ] ja

[ ] nein

Sicherheit der Datenverarbeitung

Wird sichergestellt, dass gem. Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung des Stands der Technik getroffen werden, um ein dem Risiko der Verarbeitung personenbezogener Daten angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

☐ ja

☐ nein

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