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Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Name und Anschrift des Bieters/Be- werbers/Mitglieds der Bietergemein- schaft/ Unterauftragnehmers:
Vergabenummer:
Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unterneh- men nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, nach den folgenden Tatbeständen rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist we- gen einer Straftat nach:
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§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Straf- gesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
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§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teil- nahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung fi- nanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teil- weise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlang- ter Vermögenswerte),
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§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Beste- chung im Gesundheitswesen),
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§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträ- gern)oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
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den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
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Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Beste- chung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Ge- schäftsverkehr) oder
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den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeits- kraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung nach vergleichba- ren Vorschriften anderer Staaten gleich. § 123 Abs. 3 GWB: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzuordnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat, dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsfüh- rung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung
Weiter erkläre(n) ich/wir, dass der in § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB genannte Ausschluss- grund nicht auf mein/unser Unternehmen zutrifft:
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abga- ben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungs- entscheidung festgestellt.
Ich bin mir bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden Erklärun- gen den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zur Folge hat.
Ort, Datum Name der erklärenden Person
Hinweis der Vergabestelle: Sofern Sie sich in einer der vorgenannten Situationen befinden, können Sie auch Nachweise dafür erbringen, dass Sie ausreichende Maß- nahmen zur Selbstreinigung getroffen haben (§ 125 GWB). Zu diesem Zweck weisen Sie nach, dass Sie für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet haben, die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden im Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zu- sammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden umfassend geklärt haben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen haben, die geeig- net sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. Die Nachweise sind zusammen mit der Eigenerklärung dem Angebot beizufügen.
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