Anlage 5_ZVB_NDR.pdf

Beratungs- und Umsetzungsleistungen für ein organisationsweites Krisenmanagement

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 17:31 (Europe/Berlin)

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Zusätzliche Vertragsbedingungen des Norddeutschen Rundfunks für die Vergabe von

Dienst- und Lieferaufträgen - nachstehend "ZVB/NDR" genannt

c) Richtlinien und Arbeitsgruppenergebnisse von 1 Grundlagen ARD/ZDF in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 1.1 Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des gültigen Fassung, Norddeutschen Rundfunks (NDR) berücksichtigen die d) Unfallverhütungsvorschriften von ARD und ZDF in der allgemeinen Verhältnisse, die bei Vertragsschlüssen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, infolge ständiger Vergabepraxis gegeben sind. Es handelt e) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen des NDR, sich um Zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von § f) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des NDR für 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Aus- Lieferungen und Leistungen im Bereich Informations- führung von Leistungen (VOL/B). technik (IT-Bedingungen/NDR), soweit diese zum Vertragsbestandteil erklärt werden, 1.2 Neben den ZVB/NDR wird die VOL/B in der jeweils zum g) diese Zusätzlichen Vertragsbedingungen, Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung h) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Bestandteil des Vertrages. Die VOL/B wurde zuletzt im Leistungen (VOL/B), Bundesanzeiger Nr. 178 a vom 23. September 2003 i) alle sonstigen technischen Vorschriften und Normen in bekannt gegeben. der zur Zeit der Ausführung geltenden Fassung wie DIN-Normen, EN-Normen, ISO-Normen, VDI/VDE- 1.3 Im Rahmen der Vertragsverhältnisse gilt die Verordnung Richtlinien, die Arbeitsstättenverordnung und die PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen Arbeitsstättenrichtlinien, die Herstellerrichtlinien und vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom Herstellervorschriften, die Energiesparverordnung, die 18.12.1953) in der jeweils gültigen Fassung. Bestimmungen der Berufsgenossenschaften, des Gewerbeaufsichtamtes und des TÜV, die Richtlinien und Vorschriften des Verbandes der Schadensver- 2 Geltungsbereich (vgl. § 1 VOL/B) sicherer, die Anschlussbedingungen der örtlichen Diese ZVB/NDR finden Anwendung für sämtliche Dienst- Behörden und des Gas-, Wasser-, Fernwärme- und und Lieferaufträge – ausgenommen Bauleistungen. Für Stormversorgungsunternehmens. den Bereich Informationstechnik können in Ergänzung die Allgemeinen Bedingungen des NDR für Lieferungen und 3.4 Bei Abweichungen und Widersprüchen gelten die Ver- Leistungen im Bereich Informationstechnik (IT-Bedingun- tragsbestandteile nach Ziffer 3.3 in der dort angegebenen gen/NDR) angewendet werden. Reihenfolge; Text und Beschreibung gehen zeichneri- schen Unterlagen vor, sofern nicht ausdrücklich Zeichnun- gen und Muster in den Vertragsunterlagen als vorrangig 3 Auftragserteilung für die Ausführung festgelegt sind. 3.1 Aufträge des NDR bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit grundsätzlich der Schriftform sowie der rechtsgültigen 3.5 Als Leistungsbeschreibung im vorgenannten Sinne gelten Unterzeichnung durch zwei zur Vertretung des NDR auch Technische Richtlinien und Technische Lieferbedin- berechtigte Personen. Dies gilt auch für Änderungen und gungen. Ergänzungen von Verträgen. Auskünfte über Vollmachten erteilt der Justitiar des NDR, Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer 4 Art und Umfang der Leistung (vgl. § 1 VOL/B) Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den NDR. 4.1 Alle angegebenen Preise gelten zzgl. der jeweils gelten- Sollte in dringenden Fällen ein Auftrag mündlich erteilt den MwSt. als Festpreise. Die Preise enthalten auch die werden, ist der schriftliche Auftrag unverzüglich nachzu- Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur holen. Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anderes angegeben ist. 3.2 Elektronisch erstellte Aufträge der Abteilung Einkauf und Logistik des NDR können ohne Unterschrift auf dem 4.2 Der Auftragnehmer hat ggf. Packstoffe zurückzunehmen Original versendet werden, wenn der Auftrag einen Wert und auf seine Kosten zu beseitigen. von 5.000,- EUR nicht erreicht und diese Vorgehensweise mit dem Auftragnehmer vorab schriftlich vereinbart wird. 4.3 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) 3.3 Für den vom NDR erteilten Auftrag gelten nacheinander: nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz a) die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ und Einheitspreis entspricht. Leistungsprogramm (Pläne, Einzel- und Detailzeich- nungen, Berechnungen und dgl.), b) Angebot und Auftragsschreiben mit den darin enthal- 5 Änderung der Leistung (vgl. § 2 VOL/B) tenen Besonderen Vertragsbedingungen des NDR mit 5.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen etwaiger Verhandlungsniederschrift, der Schriftform und der Unterzeichnung durch zwei zur

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Vertretung des NDR berechtigten Personen. Auskünfte vorschriften und besonderen Sicherheitsauflagen des NDR über Vollmachten erteilt der Justitiar des NDR, sind strengstens einzuhalten. Rothenbaumchaussee 132, 20149 Hamburg. 7.4 Der Auftragnehmer hat Unfälle, bei denen Personen oder 5.2 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 Sachschaden entstanden ist, dem NDR unverzüglich VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem NDR mitzuteilen. unverzüglich vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach schriftlich mitteilen. 8 Nachunternehmer 5.3 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die 8.1 Für die Übertragung der Leistungen, auf die der Betrieb Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minder- des Auftragnehmers eingerichtet ist, ist die Zustimmung kosten nachzuweisen. des NDR erforderlich. Die Zustimmung für die Übertragung von Leistungen an die Nachunternehmer, die der Auftrag- nehmer in seinem Angebot benannt hat und denen der 6 Ausführung (vgl. § 4 VOL/B) NDR nicht widersprochen hat, gilt als erteilt. 6.1 Der NDR kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten. 8.2 Im Übrigen gilt folgendes: a) Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunter- 6.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Durchführung nehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig des Auftrages erforderlichen behördlichen Genehmigun- sowie gesetzestreu und zuverlässig sind. gen selbst einzuholen. Ist dies objektiv nicht möglich, hat b) Der Auftragnehmer hat dem NDR vor Beauftragung er den NDR rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Geneh- schriftlich Art und Umfang der Leistung, die weiterver- migung hinzuweisen. Der NDR erteilt gegebenenfalls geben werden soll, sowie Name und Anschrift des konkrete Vollmachten, damit der Auftragnehmer den NDR vorgesehenen Nachunternehmers mitzuteilen. Der NDR bei der Beschaffung der Genehmigung vertreten kann. ist weiterhin berechtigt, Nachweise über die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des vorgesehenen Nachunternehmers zu verlangen. 7 Schadensverhütung vor Ort (vgl. §§ 4 und 10 VOL/B) c) Setzt der Auftragnehmer Nachunternehmer ein, die 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die staatlichen Arbeits- nicht fachkundig, leistungsfähig, gesetzestreu oder schutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie die all- zuverlässig sind, oder weist er auf Verlangen des NDR gemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeits- die Voraussetzungen nicht nach, kann der NDR ihm medizinischen Regeln in vollem Umfang zu erfüllen. Der eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen und erklä- Auftragnehmer hat auf Anforderung des NDR einen ren, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den entsprechenden Nachweis zu führen. Der Auftragnehmer Auftrag entziehen kann. Unter diesen Voraussetzungen sichert zu, dass die zu liefernden Geräte – soweit kann der NDR auch verlangen, dass der Auftragnehmer anwendbar – die grundlegenden Anforderungen der CE- den Nachunternehmer auf seine Kosten austauscht. Zertifizierung der Europäischen Union erfüllen und d) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nach- entsprechend gekennzeichnet sind. unternehmer die ihm übertragene Leistung nicht weitergibt, es sei denn, der NDR hat vorher schriftlich 7.2 Bei elektrischen Geräten und stromführenden Objekten zugestimmt. Für eine Weitergabe gelten die vorstehen- (wie z.B. mobile Verteiler und Verlängerungskabel), die den Bestimmungen entsprechend. von Dienstleistern bzw. Auftragnehmern als notwendige Arbeitsmittel mit in Betriebsstätten des NDR gebracht werden, hat der Auftragnehmer eigenständig sicherzu- 9 Kündigung aus wichtigem Grund (vgl. § 8 VOL/B) stellen, dass diese nach Maßgabe der DGUV Vorschrift 3 9.1 Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Auftragneh- geprüft sind und damit betriebssicher eingesetzt werden mer Personen, die auf Seiten des NDR mit der Vorberei- können. Weiter gewährleistet der Auftragnehmer in eige- tung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages ner Verantwortlichkeit die Einhaltung der Betriebssicher- befasst sind oder ihnen nahe stehenden Personen Vorteile heitsverordnung in Bezug auf alle mitgebrachten anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen Arbeitsmittel. des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Perso- nen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. 7.3 Sind im Rahmen der Leistungserbringung auf dem Be- Dabei ist es gleichgültig, ob die Vorteile den vorgenannten triebsgelände des NDR Schweißarbeiten oder Arbeiten, Personen oder in Ihrem Interesse einem Dritten die mit besonderen Gefahren verknüpft sind (z.B. Gefahr angeboten, versprochen oder gewährt werden. der Explosion, des Feuers, der Hitze- und Rauchentwick- lung, der Umweltbelastung), auszuführen, so verpflichtet 9.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der Schrift- sich der Auftragnehmer, rechtzeitig vor Beginn der form. Arbeiten den NDR schriftlich zu informieren und gege- benenfalls die schriftliche Erlaubnis des NDR einzuholen. 9.3 Die Kündigung des NDR kann auch auf Teile der Leistung Die staatlichen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs- beschränkt werden.

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10 Wettbewerbsbeschränkungen (vgl. § 8 Nr. 2 VOL/B) - bei Aufbauleistungen mit der Abnahme. Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nach- weislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 v. H. der 12 Mängelansprüche/Schadensersatz (vgl. § 14 VOL/B) Auftragssumme an den NDR zu zahlen, es sei denn, dass Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt, soweit ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. nicht anders vereinbart, 2 Jahre und beginnt mit der Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder Abnahme. Sollten Hersteller einzelner Komponenten bereits erfüllt ist. längere Garantie- oder Gewährleistungsfristen Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des zugestehen, gelten diese. NDR, insbesondere solche aus § 8 Nr. 2 VOL/B, bleiben unberührt. 13 Rechnungen (vgl. §§ 15 und 17 VOL/B) 13.1 Alle Zahlungen des NDR erfolgen ausschließlich aufgrund 11 Abnahme (vgl. § 13 VOL/B) von Rechnungen. Sie sind ihrem Zweck nach als 11.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu § 13 Nr. 2 Abs. 3 VOL/B gilt nicht. Der Auftragnehmer hat bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen die Abnahme zu beantragen. sind fortlaufend zu nummerieren.

11.2 Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Abnahmeerklärung 13.2 Die Rechnungen sind unter Angabe der Auftragsnummer des zuständigen Verantwortlichen beim NDR. In dem und des Leistungsempfängers prüfbar unter Vorlage aus- Abnahmevermerk sind etwaige Mängel der Lieferung oder reichender Nachweise (z.B. Stundenzettel, Lieferschein Leistung zu dokumentieren. o.ä.) an die angegebene Rechnungsanschrift zu senden. Den Rechnungen über Lieferungen und Leistungen nach 11.3 Lieferungen werden nur entgegen- und abgenommen, Aufwand sind entsprechende Material-/ Arbeitsstunden- wenn der Sendung ein Lieferschein beigefügt ist, der die nachweise beizufügen. Sie müssen vom NDR bestätigt Auftragsnummer des NDR und alle erforderlichen Anga- sein. Arbeitsstunden- und Materialnachweise können nur ben zur Prüfung der vertraglich vereinbarten Eigenschaf- bestätigt werden, wenn sie im Rahmen des schriftlichen ten der Leistung enthält. Auftrags liegen und so detailliert sind, dass sie auf ihre Richtigkeit und Angemessenheit hin überprüft werden 11.4 Bei Vereinbarung von Teillieferungen und/oder –leistungen können. Das Aufmaß ist in Anwesenheit des NDR zu sind diese auf den Liefer- und/oder Leistungsscheinen, nehmen. Versand- und/oder Rechnungsunterlagen etc. entspre- chend zu kennzeichnen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteu- 11.5 Die vom Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrages ange- erbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz fertigten Originalunterlagen einschließlich der Daten und einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Datenträger, Zeichnungen als Transparentpausen, sowie Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des dem Auftragnehmer vom NDR überlassenen Unterlagen Bewirkens der Leistung gilt. sind auf Verlangen des NDR, ansonsten spätestens bei Abnahme des Werkes an den NDR herauszugeben; sie 13.4 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen werden dessen Eigentum. Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit Sofern der Auftragnehmer nach den Vertragsgrundlagen gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteu- eine Dokumentation zu liefern hat, übergibt er diese zum erbeträge anzugeben. Zeitpunkt der Abnahme in gesonderter Form dem NDR. Der NDR kann Einbehalte von Zahlungen an den Auftrag- 14 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (vgl. nehmer vornehmen oder die Abnahme verweigern, sofern § 16 VOL/B) und solange die Dokumentationsunterlagen noch nicht Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stunden- vollständig und ordnungsgemäß überreicht worden sind. verrechnungssätzen wöchentlich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen 11.6 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers an den

  • das Datum, von ihm erstellten Unterlagen, die für die Durchführung der
  • die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, Planung erforderlich sind, ist ausgeschlossen. Der Auftrag-
  • die Art der Leistung, nehmer ist insoweit bis zur Abnahme oder Fertigstellung
  • die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- der beauftragten Leistung vorleistungspflichtig und oder Gehaltsgruppe, überträgt dem NDR mit Vertragsschluss die Befugnis zur
  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. Nutzung seiner Pläne und Unterlagen. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz 11.7 Die Gefahr geht – wenn nichts anderes vereinbart ist – auf nicht enthaltenen Erschwernissen und den NDR über
  • die Gerätekenngrößen
  • bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der enthalten. Anlieferungsstelle, Stand 05/2018 Seite 3 von 5

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Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die 20 Bürgschaften (vgl. §§ 17 und 18 VOB/B) bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 20.1 Wird in den Ausschreibungsunterlagen verlangt, dass Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten ist, ist das Formblatt des NDR („Zusatzvereinbarung“) zu verwenden. 15 Zahlungen (vgl. § 17 VOL/B) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. Sofern 20.2 Die Bürgschaft ist von einem nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung nach - in der Europäischen Gemeinschaft oder ordnungsgemäßem Rechnungseingang gem. Ziffer 13.1 - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens und 13.2 innerhalb von 30 Kalendertagen rein netto. über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

  • in einem Staat der Vertragsparteien des WTO- 15.2 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung von einem Konto Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen der Tag, an dem das Geldinstitut den ausführbaren zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautions- Zahlungsauftrag erhalten hat. versicherer zu stellen. Bei Sicherheitsleistung durch Bürgschaft ist Voraus- 15.3 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befrei- setzung, dass der NDR den Bürgen als tauglich anerkennt. ender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der 20.3 Die Bürgschaftsurkunden müssen entsprechend den Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Mustern des NDR erstellt werden. Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 20.4 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.

16 Abtretung von Forderungen (vgl. § 17 VOL/B) 20.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird auf Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, ihm gegen den Anforderung zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf NDR zustehende Forderungen aus dem Auftrag ohne fällige Zahlungen angerechnet worden ist. Zustimmung des NDR an Dritte abzutreten.

21 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern 17 Überzahlungen (vgl. § 17 VOL/B) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in 17.1 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut überzahlten Betrag zu erstatten. verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab und außervertraglichen Beziehungen zwischen den diesem Zeitpunkt in Verzug und hat Verzugszinsen in Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- zahlen. Kaufrechts.

17.2 Bei Rückforderungen des NDR aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf 22 Urherberrecht, Veröffentlichung, sonstige Leistungs- Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. schutzrechte 22.1 Der Auftragnehmer überträgt dem NDR ausschließliche, übertragbare und in jeder Hinsicht unbeschränkte Nut- 18 Aufrechnung (vgl. § 17 VOL/B) zungsrechte an allen gefertigten Plänen, Zeichnungen und Der Auftragnehmer kann gegenüber dem Auftraggeber nur sonstige Ausarbeitungen. Der NDR erhält insbesondere mit solchen Forderungen aufrechnen, die unstreitig oder das Recht, die vorgenannten Unterlagen zu vervielfältigen, rechtskräftig festgestellt sind. Der NDR ist berechtigt, mit zu veröffentlichen, zu bearbeiten und insbesondere zu fälligen Gegenforderungen jeglicher Art aufzurechnen. ändern. Das Nutzungsrecht ist mit der angemessenen Vergütung für die Erstellungsleistung abgegolten.

19 Sicherheitsleistung (vgl. 18 VOL/B) 22.2 Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Verletzungen der 19.1 Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Urheberrechte, Lizenzen und gewerblichen Schutzrechte Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, jeder Art. Er ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der bei der Erbringung seiner Lieferungen/Leistungen keine Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelansprüche Rechte Dritter verletzt werden, die zu Ansprüchen gegen und Schadenersatz. den NDR führen können. Der NDR ist berechtigt, von dem Auftragnehmer Auskunft über die von ihm getroffenen 19.2 Die Sicherheit für Mängelansprüche erstreckt sich auf die Vorkehrungen zu verlangen. Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadens- ersatz und Ansprüche aus der Abrechnung.

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22.3 Ausführungsunterlagen des NDR, die dem Auftragnehmer eine Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglicht zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur für den oder berührt wird, den datenschutzrechtlichen Anforder- Vertragszweck verwendet werden; die Verwendung für ungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der DSGVO andere Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen genügen, und weist dies gegenüber dem NDR unaufge- Zustimmung des NDR. Diese Unterlagen sind Dritten fordert durch Vorlage von schriftlichen Bestätigungen und gegenüber vertraulich zu behandeln. sonstigen Unterlagen in geeigneter Form nach. Erfolgt eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO im 22.4 Macht ein Dritter gegenüber dem NDR Ansprüche wegen Auftrag des NDR, ist eine Vereinbarung zur Auftragsver- der Verletzung von Schutzrechten durch die Nutzung der einbarung nach Maßgabe des NDR Mustervertrags zur gelieferten Produkte geltend und wird deren Nutzung Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen. hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet der Auftrag- nehmer wie folgt: 23.4 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass einschließlich seiner Der Auftragnehmer wird nach seiner Wahl und auf seine eigenen Person alle Personen, die von ihm mit der Aus- Kosten entweder die gelieferten Produkte so ändern oder führung des Auftrages betraut werden, auf das Datenge- ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im heimnis verpflichtet sind und belegt dies dem NDR auf Wesentlichen den vereinbarten Leistungs- und Funktions- Anforderung. merkmalen in für den NDR zumutbare Weise entsprechen oder den NDR von Lizenzentgelten gegenüber dem 23.5 Der Auftragnehmer hat alle Informationen, die er bei der Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies Durchführung des Auftrages oder in Zusammenhang damit dem Auftragnehmer zu angemessenen Bedingungen nicht, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des NDR oder hat er die Produkte gegen Erstattung der entrichteten über andere Tatsachen, die den NDR oder Mitarbeiter des Vergütung abzüglich eines dem Umfang und die Zeit der NDR betreffen, erlangt, uneingeschränkt vertraulich zu Nutzung berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. behandeln. Insbesondere ist es dem Auftragnehmer nicht In diesem Fall ist der NDR verpflichtet, die Produkte gestattet, solche Kenntnisse zu anderen als den vertrag- zurückzugeben. lichen Zwecken zu nutzen oder sie an Dritte weiterzu- Voraussetzungen für die Haftung des Auftragnehmers geben. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er sich im sind, dass der NDR den Auftragnehmer von Ansprüchen Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit schadenser- Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutz- satzpflichtig und u.U. strafbar macht. rechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinan- dersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher 23.6 Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Vertraulichkeit Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlässt oder und Geheimhaltung gilt auch über das Ende der nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führt. Dem geschlossenen Vereinbarung hinaus unbeschränkt fort. NDR durch die Rechtsverteidigung entstandene notwen- dige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten des 23.7 Unterlagen des NDR, die er dem Auftragnehmer gemäß Auftragnehmers. Ziffer 5.5 zur Auftragsausführung zur Verfügung stellt (Ziff. Stellt der NDR die Nutzung aus Schadensminderungs- 5.5.), bleiben Eigentum des NDR. Sie sind spätestens bei oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, Auftragsende, auf Anforderung des NDR auch früher, vom den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungs- Auftragnehmer zurückzugeben. einstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutz- rechtsverletzung nicht verbunden ist. 23.8 Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die dem NDR durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen wegen Verletzung der vorgenannten Bestimmungen entstehen. 23 Datenschutz/Geheimhaltung/Vertraulichkeit Der Auftragnehmer hat seine Mitarbeiter und Erfüllungsge- 23.1 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass ihm selbst sowie hilfen über die Pflichten zu informieren und sie in geeigne- allen Personen, die von ihm mit der Erledigung der verein- ter Weise zu verpflichten. Der NDR kann geeignete barten Lieferungen/ Leistungen betraut werden, die Maßnahmen treffen, um die Einhaltung der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz Bestimmungen zu überwachen. bekannt sind und beachtet werden. Der Auftragnehmer trifft die hierfür erforderlichen technischen und organisa- torischen Maßnahmen. Der Auftragnehmer erkennt für den 24 Erfüllungsort gesamten NDR die EU-Datenschutzverordnung (Verord- Erfüllungsort ist der vom NDR im Auftrag angegebene nung (EU) 2016/679 – DSGVO) an. Liefer- und Leistungsort.

23.2 Der Auftragnehmer trifft alle für die Datensicherung erforderlichen Maßnahmen. 25 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg. 23.3 Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm zu erbringenden Lieferungen/Leistungen, soweit durch sie

Norddeutscher Rundfunk, Stand Mai 2018

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