Anlage 15 - Leistungsbeschreibung.pdf

Beratung, Support, Pflege, Betrieb und Weiterentwicklung des GDI-DE Monitors

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 10:21 (Europe/Berlin)

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REFERAT GDL 5

DATUM 02.09.2026

AZ GDL5-843420-0-16

2026/001

Leistungsbeschreibung

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über

Softwarepflege, Betrieb, Weiterentwicklung und

Beratung im Zusammenhang mit der Software-

lösung „GDI-DE Monitor“ des BKG

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Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung GDI-DE Monitor

Zusammenfassung

Es soll eine Rahmenvereinbarung zwischen dem BKG und einem externen Dienstleister abgeschlossen werden um Bedarfe in den Bereichen Softwarepflege, Betrieb, Weiterentwicklung und Beratung im Zusammenhang mit der Softwarelösung „GDI-DE Monitor“ des BKG abzudecken. Im vorliegenden Dokument sind die im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Leistungen, die Rahmenbedingungen zum Vertrag und die aktuelle Ausgangslage beschrieben.

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Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung GDI-DE Monitor

Inhaltsverzeichnis

1 Ausschreibungsgegenstand ............................................................................................... 4

1.1 Hintergründe ................................................................................................................. 4

1.2 Ziele der Ausschreibung ................................................................................................ 4

2 Leistungsumfang ................................................................................................................ 5

2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen .................................................................................. 5

2.2 Softwarepflege .............................................................................................................. 6

2.3 Betrieb........................................................................................................................... 7

2.4 Zusätzliche Besprechungen .......................................................................................... 7

2.5 Sonstige Leistungen ...................................................................................................... 7

2.6 Regelung zum Wissensmanagement ............................................................................. 8

3 Anforderungen an das eingesetzte Personal ...................................................................... 8

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1 Ausschreibungsgegenstand

1.1 Hintergründe

Gemäß der bestehenden Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum gemeinsamen Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Deutschland (Verwaltungsvereinbarung GDI-DE) mit Stand vom 05.12.2017 ist das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) mit dem Betrieb, dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Nationalen Technischen Komponenten (NTK) und der Unterstützungsprozesse der GDI-DE beauftragt. Diese sind im durch das Lenkungs- gremium der GDI-DE beschlossenen Leistungskatalog konkret bezeichnet.

Der GDI-DE Monitor ist eine Fachanwendung zur Analyse von im XML-Format vorliegenden Metadaten über den Geodatenbestand in Deutschland. Durch diese Anwendung sind verschiedene qualitative und quantitative Auswertungen des Metadatenbestandes in Tabellen- und Diagrammform möglich um die Qualitätssicherungsprozesse der Metadaten-Bereitsteller zu unterstützen. Die besondere Herausforderung besteht dabei in der im europäischen Vergleich herausragenden Anzahl an Metadaten, von denen in Deutschland bereits über 700.000 erfasst wurden. Die Webanwendung GDI-DE Monitor wurde in den Jahren 2024 bis 2026 im Auftrag des BKG durch die Firma BaseX erstellt. Sie basiert auf dem durch die Technische Spezifikation zur Architekturrichtlinie des Bundes1 empfohlenen Open-Source XML-Datenbanksystem BaseX.

Es handelt sich um eine in XQuery implementierte RESTXQ-Webanwendung in einer Java- basierten Umgebung (Jetty oder Tomcat), die auch in einer Containerplattform (Podman, Docker, …) betrieben werden kann. Diese Anwendung nutzt verschiedene Datenquellen und APIs (INSPIRE-Registry, INSPIRE Executable Test Suite, GDI-DE Registry, GDI-DE Testsuite, Geodatenkatalog.de) um Informationen aus den Geo-Metadaten aufzubereiten, semantisch zu interpretieren und darin enthaltene Verknüpfungen aufzulösen. Ferner werden Qualitätsparameter entsprechend verschiedener nationaler und internationaler Standards (CSW AP ISO, INSPIRE, HVD, Konventionen der GDI-DE, …) erfasst.

1.2 Ziele der Ausschreibung

Gegenstand dieser Vergabe sind Softwarepflege, Betrieb, Weiterentwicklung und Beratung im Zusammenhang mit der Softwarelösung GDI-DE Monitor.

Diese Leistungen werden benötigt, da entsprechendes Expertenwissen im BKG nicht in der benötigten Kapazität zur Verfügung steht und aktuell auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass dies zukünftig der Fall wäre. Um den Bedarf abzudecken soll ein Rahmenvertrag zum Abruf benötigter Unterstützungsleistungen abgeschlossen werden. Durch einen Rahmenvertrag kann über die vereinbarte Laufzeit hinweg abgesichert werden, dass die jeweils benötigten Ressourcenkapazitäten kontinuierlich verfügbar sind und im jeweils benötigten Ausmaß kurzfristig und bedarfsgerecht abgerufen werden können.

Das BKG hat sich entschlossen, auch den technischen Wirkbetrieb extern zu vergeben um die eigenen IT-Kapazitäten zu entlasten. Dennoch soll die Integration in eine andere Betriebs- umgebung perspektivisch möglich bleiben.

Der GDI-DE Monitor wird, mit Ausnahme der Elemente des Corporate Design der Bundesregierung, als Open Source bereitgestellt und die GDI-DE beabsichtigt, auch alle weiteren Verbesserungen öffentlich zur Nachnutzung bereitzustellen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Integration proprietärer Komponenten im Rahmen der Leistungserbringung nicht gewünscht ist. Auch für die zukünftige Pflege soll keine Abhängigkeit von proprietären Lösungen entstehen.

1 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/CIO/DE/digitaler-wandel/architekturen-standard/Architekturrichtlinie_techn_Anhang.pdf

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2 Leistungsumfang

2.1 Allgemeine Rahmenbedingungen

Der Auftragnehmer (AN) soll Leistungen in den Bereichen Softwarepflege, Betrieb, Weiterentwicklung und Beratung im Zusammenhang mit der Softwarelösung „GDI-DE Monitor“ erbringen. Dazu zählen z.B. insbesondere auch die Fehlerbehebung und Störungsbeseitigung, technisch notwendige und sicherheitsrelevante Aktualisierungen sowie die funktionale Weiterentwicklung. Alle im Rahmen des Auftrags verwendeten, neu erstellten oder geänderten Softwarebestandteile sind dem Auftraggeber (AG) vollständig und fortlaufend bereitzustellen.

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll zum 01.01.2027 beginnen und insgesamt bis zu vier Jahre betragen, wobei zunächst zwei Jahre fest vereinbart werden und die Vereinbarung sich jeweils um ein Jahr verlängert bis die Obergrenze von vier Jahren erreicht ist, sofern sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wurde.

Die Leistungen sollen ohne Abnahmeverpflichtung bis zum Erreichen der finanziellen Obergrenze abgerufen werden können. Einige Leistungen werden pauschal nach Zeiteinheit abgerechnet, andere nach tatsächlich erbrachtem Aufwand in Personenstunden.

Der Umfang der tatsächlich benötigten Beratungs- und Entwicklungsleistungen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau beziffert werden, da er stark abhängig von den zukünftigen Anforderungen des BKG und der GDI-DE sein wird.

Alle Leistungen sind nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere die Beachtung einschlägiger Normen, Richtlinien und Sicherheits- standards, die Anwendung etablierter Best Practices für containerisierte (OCI) und orchestrierte Umgebungen (wir z. B. Podman, RHEL, Ubuntu, Kubernetes, OpenShift) sowie eine risiko- orientierte Sicherheitsbewertung auf Basis von CVE‑ und CVSS‑Informationen. Weiterhin sind die jeweils aktuellen sicherheitsrelevanten Veröffentlichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie die Grundsätze der OWASP Top 10 angemessen zu berücksichtigen. Dieser Grundsatz gilt für sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Tätigkeiten.

Auf diese Themenfelder wird dabei besonders hingewiesen:

  • IT-Grundschutz und weitere Technische Richtlinien des BSI
  • Cyber Resilience Act
  • Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des BSI
  • IT-Architekturrichtlinie Bund, sowie dazugehörige technische Spezifikationen
  • Datenschutz-Grundverordnung
  • Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0, sowie dahingehende Empfehlungen der BFIT-Bund

Der AN stellt die Projektinfrastruktur bereit und hält sie funktionsfähig (Ticketsystem, Abnahmeumgebung, Code-Repository, Kommunikationsmittel).

Der AN erhält keinen Zugang zur IT des BKG. Der AN hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Hardware oder Software. Der AG behält sich jedoch ausdrücklich Eigenleistungen und Beistellungen im Rahmen der Einzelabrufe vor.

Die Software soll auf OpenCode.de veröffentlicht werden. Die dortigen Rahmenbedingungen sind durch den AN einzuhalten. Der AN soll seine Arbeitsabläufe so organisieren, dass die Leistungserbringung nicht abhängig von der Verfügbarkeit von OpenCode.de ist.

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Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung GDI-DE Monitor

Alle Leistungen sollen bevorzugt in elektronischer Form erbracht werden. Alle Leistungen sollen nach Wahl des AG in deutscher (z.B. in GDI-DE-Angelegenheiten) oder englischer Sprache (z.B. in INSPIRE-Angelegenheiten) erfolgen können.

Die Leistungen des AN sollen während der Servicezeiten zwischen 9 Uhr und 15 Uhr (Montag bis Freitag) an Arbeitstagen des AN erbracht werden. Der AN soll dabei folgende Reaktions- und Wiederherstellungszeiten einhalten, wobei diese Zeiten nur innerhalb der Servicezeiten laufen.

KategorieReaktionszeitWiederherstellungszeit
Betriebsverhindernder Fehler8 h32 h
Betriebsbehindernder Fehler8 h48 h
Leichter Fehler8 h60 h

Einsätze außerhalb der genannten Geschäftszeiten (z. B. Rufbereitschaft, Notfallservice) sind gesondert zu vereinbaren.

2.2 Softwarepflege

Die Softwarepflege soll zum monatlichen Pauschalpreis angeboten werden und umfasst insbesondere:

  1. Bedarfsgerechte Bereitstellung von Updates der BaseX-Plattform und des GDI-DE Monitor, insbesondere auch: a. Überwachung der EOL-Termine aller eingesetzten Komponenten b. Stellungnahme zu allen anfallenden CVE-Warnungen c. Kontinuierliche Aktualisierung von Software-Komponenten entsprechend den Herstellerempfehlungen (z.B. bei Support-Ende oder Sicherheitswarnungen) und dem Stand der Technik d. Beseitigung aller bekannten Sicherheitslücken e. Analyse und Beseitigung von Fehlern sowie Performance- und Stabilitätsproblemen, die im Rahmen des Betriebs auftreten
  2. Bereitstellung eines Code-Repositories mit Ticketsystem und einer Build-Pipeline, insbesondere auch: a. Erzeugen und Ausrollen neuer Releases inklusive Release Notes b. Automatisches Erzeugen der Software Bill of Materials (SBOM) c. Durchführen automatisierter Tests und Aufzeichnung der Ergebnisse d. Durchgehende automatische Überwachung der Abhängigkeiten auf CVE- Warnungen e. Veröffentlichung des Softwarestandes auf OpenCode.de unter Einhaltung der dortigen Rahmenbedingungen
  3. Auskünfte zur Software, insbesondere auch im Kontext von Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes

Der AN soll regelmäßig in einem Jour Fixe über den Fortschritt der Softwarepflege informieren.

Anfallende Nachweise (z.B. CVE-Berichte, SBOMs, Release-Artefakte, Testprotokolle) sind zur

Einsicht bereitzuhalten. Die tatsächlichen Reaktions- und Wiederherstellungszeiten sind dem AG

transparent darzustellen, z.B. durch Zeitstempel in einem Ticketsystem.

Der Export und die Bereitstellung aller erfassten Informationen in gängigen Formaten muss während und am Ende des Vertragszeitraums gewährleistet werden.

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2.3 Betrieb

Betriebsleistungen sollen zum monatlichen Pauschalpreis angeboten werden, insbesondere:

  1. Bereitstellung, Aktualisierung und Betreuung von Staging- (d.h., Abnahme-) und Produktivumgebung, insbesondere auch: a. Fehler- und Störungsbeseitigung b. Support
  2. Monitoring der Softwareumgebungen (Erreichbarkeit, Latenz, Systemauslastung, Zugriffszahlen usw.)
  3. Abschluss eines Auftrags-Verarbeitungsvertrags und Durchführung der damit verbundenen technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz

Die Betriebsumgebungen sind mit Standort in Deutschland bereitzustellen. Dafür ist ein Rechenzentrum zu verwenden, das über ein zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement nach ISO/IEC 27001 verfügt.

Die Leistungsparameter der GDI-DE sind einzuhalten: Der GDI-DE Monitor muss während der Servicezeiten eine Verfügbarkeit von 95% erreichen. Dabei müssen bis zu 20 parallele Anfragen pro Sekunde mit einer Reaktionszeit von jeweils unter 10 Sekunden erfolgreich beantwortet werden. Langlaufende API-Anfragen (z.B. umfangreiche Up- und Downloads oder komplexe Auswertungen) sind davon ausgenommen.

2.4 Zusätzliche Besprechungen

Es soll eine Stundenpauschale angeboten werden für

  1. zusätzliche Besprechungen, z.B. zur vertieften fachlichen Abstimmung.

Diese Vergütung wird ausdrücklich je Zeitstunde und unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Personen festgelegt. Der AN stellt dabei seine Sprechfähigkeit und einen funktionierenden Informationsfluss innerhalb seiner Organisation sicher.

Als zusätzliche Besprechung gilt nicht:

  • Vorstellung von Arbeitsergebnissen und damit zusammenhängende Abnahmegespräche
  • Abstimmung zu organisatorischen und vertraglichen Fragen
  • Auskünfte und Support im Rahmen der übrigen Pauschalleistungen

2.5 Sonstige Leistungen

Sonstige Leistungen außerhalb von Besprechungen sollen mit Abrechnung nach Aufwand in Personenstunden angeboten werden, dazu zählen z.B. insbesondere:

  1. Weiterentwicklung der Software und ihrer Dokumentation nach Anforderung des AG
  2. Fachliche Überprüfung von Eigenleistungen des AN und Übernahme in die Software
  3. Beratungsleistungen mit Analyse und abschließender Empfehlung, insbesondere z.B. a. projektbezogen hinsichtlich Strategie, Architektur, Schnittstellen usw. b. bei der Fortschreibung fachlicher Standards (z.B. INSPIRE ATS/ETS, GDI-DE Konventionen für Metadaten usw.)
  4. Anfertigung von projektbegleitenden Dokumenten (z.B. Betriebsleistungsschein, Notfallhandbuch, Grundschutzbetrachtung, Datenschutzerklärung, Erklärung zur Barrierefreiheit usw.)
  5. Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Schulungen, Anwendertests, Anforderungsworkshops und ähnlichen Veranstaltungen

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Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung GDI-DE Monitor

Für diese Leistungen ist eine Kapazität von mindestens 1 Personentag (= 8 Personenstunden) pro Woche bereitzuhalten. Der AG ist nicht zum Abruf verpflichtet.

Der AN ist zur Dokumentation seiner Leistungen verpflichtet. Grundsätzlich ist die Dokumentation so zu gestalten, dass der AG oder fachkundige Dritte damit ohne weitere Unterstützung Erweiterungen oder Änderungen des Systems vornehmen können.

Für Leistungen, die ausdrücklich eine Reisetätigkeit beinhalten, sind gesonderte Tagessätze anzubieten. Liegt der Erfüllungsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden Reise- und Nebenkosten nicht gesondert vergütet, sondern sind durch die Tagessätze mit abgegolten. Reisezeiten sind grundsätzlich nicht abrechenbar. In Absprache mit dem Bedarfsträger können diese anteilig als Arbeitszeit geltend gemacht werden, sofern der Auftragnehmer die Arbeitsleistung gegenüber dem Bedarfsträger anhand von Arbeitsergebnissen nachweist.

2.6 Regelung zum Wissensmanagement

Zum Ende der Vertragslaufzeit unterstützt der AN den AG sowie den etwaigen nachfolgenden AN, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen. Die folgenden Anforderungen dienen der geordneten Übergabe:

• Der AN stellt dem AG sämtliche für ein Vergabeverfahren relevanten Informationen bereit. • Der AN übergibt dem AG alle Dokumentationen in ihrem aktuellen Stand. • Der AN stellt den aktuellen Stand des Quellcodes sowie eine aktuelle Dokumentation des Build-Prozesses zur Verfügung. • Der AN stellt alle für den Betrieb der Software relevanten Informationen zur Verfügung. • Der AN dokumentiert die aktuellen Ergebnisse aus noch nicht abgeschlossenen Weiter- entwicklungsaufträgen (z. B. Projektdokumentation, Softwarestände, Statusberichte) und stellt diese dem AG bereit. • Der AN verpflichtet sich, mit dem neuen AN kooperativ zusammenzuarbeiten und keine relevanten Informationen wissentlich vorzuenthalten. • Der AN steht für Einweisungen des etwaigen nachfolgenden AN zur Verfügung.

3 Anforderungen an das eingesetzte Personal

Der AN muss qualifiziertes Personal einsetzen. Bei Ausfall des benannten Personals stellt der AN geeignete Vertretungen mit vergleichbarer Qualifikation.

Das Personal muss ausreichend Erfahrung in Projekten vergleichbarer Größe aufweisen und die Fähigkeit besitzen, auch über die eigene Fachlichkeit hinaus mit Endanwendern kommunizieren zu können. Zusätzlich wird erwartet, dass das eingesetzte Personal über strukturierte Arbeitsweisen und überzeugendes Auftreten verfügt und durch Zuverlässigkeit, Flexibilität, Eigeninitiative und Reisebereitschaft überzeugt.

3.1 Rollen

Folgende Rollen sind entsprechend der Mindestanforderungen zu besetzen:

  1. Hauptansprechpartner / Projektmanagement
  2. Beratung
  3. Entwicklung
  4. Betrieb

3.2 Zuordnung der Leistungen

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Leistungsbeschreibung Rahmenvereinbarung GDI-DE Monitor

Ein Hauptansprechpartner wird namentlich benannt und dient dem AG als höchste Eskalationsstufe. Diese Person trägt die Verantwortung für die Vereinbarungen des Rahmenvertrages und stellt als Projektmanager auf Auftragnehmerseite sicher, dass diese auch erfüllt werden. Ihr obliegen das Weisungsrecht und die Personalhoheit gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers.

Zur Beratung eingesetzte Personen besitzen ausführliche Expertise im Umgang mit der verwendeten Software (insbesondere der BaseX-Plattform) und können sowohl konzeptuelle als auch technische Fragen beantworten. Sie haben in der Regel einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Diplom oder Master) und können in fachlichen Fragen eigenständig Konzepte zu möglichen Umsetzungsalternativen erstellen.

Für die Entwicklung eingesetzte Personen beherrschen die im Frontend und Backend eingesetzten Programmiersprachen (insbesondere z.B. Java, XQuery, JavaScript) sicher und können sowohl die existierenden Softwarekomponenten pflegen als auch Weiterentwicklungen umsetzen. Bei der Analyse und Behebung von Störungen arbeiten sie mit dem Betriebs-Personal zusammen.

Für den Betrieb eingesetzte Personen können sicher und selbständig mit Linux-Systemen sowie allen weiteren Komponenten der Betriebsumgebungen umgehen. Bei der Analyse und Behebung von Störungen arbeiten sie mit dem Entwicklungs-Personal zusammen.

3.3 Regelung zur Weisungsbefugnis

Es wird davon ausgegangen, dass bei der Inanspruchnahme der in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen, insbesondere im Falle einer zur vertragsgemäßen Leistung erforderlichen Tätigkeit in den Räumlichkeiten des Auftraggebers, eine Arbeitnehmerüberlassung weder gewollt ist noch die Art der geschuldeten Dienstleistung einer Arbeitnehmerüberlassung entspricht. Die Personalhoheit und das Direktionsrecht verbleiben während der Durchführung der Leistungen ausschließlich beim Auftragnehmer.

Dem Auftraggeber sind zwar Weisungen hinsichtlich der Vertragsgemäßheit der zu erbringenden Leistung und – im Falle von Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers auch hinsichtlich des Hausrechts – gegenüber dem Auftragnehmer und den für diesen handelnden Personen gestattet, jedoch keine arbeitsbezogenen Weisungen gegenüber dem als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Personal des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeiter des Dienstleisters, die Personalauswahl verbleibt beim Auftragnehmer als deren Arbeitgeber, wobei der Auftraggeber den Einsatz eines Mitarbeiters vor Tätigkeitsbeginn ausdrücklich bestätigen muss. Ist eine bestimmte Sachkunde erforderlich, hat der Auftragnehmer Anspruch auf einen Mitarbeiter, der nachweislich über diese oder vergleichbare Qualifikation verfügt, etwa durch bisherige Einsätze beim Auftraggeber oder durch vergleichbare Einsätze.

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