LeistungsbeschreibungAbbruchkonzept 27.08.2026 .pdf

Beräumung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung auf einer Fläche in Wuhlheide

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Leistungsbeschreibung/ Abbruchkonzept

Berlin-Treptow-Köpenick

Beräumung, Schadstoffsanierung,

Abbruch und Entsorgung

Am Bahnhof Wuhlheide 3, 12459 Berlin

Leistungsbeschreibung Seite 2 von 17 INHALTSVERZEICHNIS

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung ....................................................................................... 3 1.1 Auszuführende Leistungen/ Bauziel ................................................................................................. 3

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten................................................................................................................... 3

1.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten .................................................................................................... 3

  1. Angaben zur Baustelle ................................................................................................................... 4 2.1 Lage der Baustelle ............................................................................................................................ 4

2.2 Beschreibung der Abbruchbereiche ................................................................................................. 4

2.3 Vorhandene öffentliche Verkehrswege, Zufahrten ........................................................................... 5

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen ........................................................... 6

2.5 Lager- und Arbeitsplätze .................................................................................................................. 6

2.6 Gewässer ......................................................................................................................................... 6

2.7 Baugrundverhältnisse ....................................................................................................................... 6

2.8 Bodenkontaminationen ..................................................................................................................... 6

2.9 Kampfmittelbelastungen ................................................................................................................... 7

2.10 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen....................................................................................... 7

2.11 Schutzbereiche und -Objekte ........................................................................................................... 7

2.12 Lärm- und Staubemissionen ............................................................................................................ 7

2.13 Arten- und Baumschutz .................................................................................................................... 7

  1. Angaben zur Ausführung und Rückbaukonzept ......................................................................... 8 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................................................... 8

3.2 Ablauf der Sanierungs- und Rückbauarbeiten ................................................................................. 8

3.3 Wasserhaltung .................................................................................................................................. 9

3.4 Baubehelfe ....................................................................................................................................... 9

3.5 Abfälle ............................................................................................................................................... 9

3.6 Winterbau ....................................................................................................................................... 10

3.7 Beweissicherung ............................................................................................................................ 11

3.8 Planungsleistungen, Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren ................................................. 11

3.9 Zusammenfassende Angaben zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ......................................... 11

3.10 Sonstige Hinweise .......................................................................................................................... 12

  1. Ausführungsunterlagen ............................................................................................................... 15 4.1 Vom Auftraggeber im Auftragsfall zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen ...................... 15

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen ..................... 15

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 3 von 15

  1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

1.1 Auszuführende Leistungen/ Bauziel

Die BVG plant auf dem Gelände des ehemaligen Kohlebahnhofs in Berlin-Adlershof den Bau eines neuen Straßenbahnbetriebshofs. Als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme sol- len auf einer ca. 7.600 m² großen Fläche nahe dem S-Bahnhof Wuhlheide (Am Bahnhof Wuhl- heide 3) zwei bestehende Gebäude vollständig entkernt, beräumt und abgebrochen werden.

Sämtliche Gebäudeschadstoffe sind den geltenden Vorschriften entsprechend fachgerecht auszubauen und zu entsorgen. In einem ersten Schritt wird die Beräumung und Entkernung inkl. Rückbau der Schadstoffe und der technischen Gebäudeausrüstung durchgeführt, in ei- nem zweiten Schritt der konstruktive Rückbau. Der Abbruch erfolgt inkl. Fundamente und Tie- fenenttrümmerung. Fundamente ehemaliger baulicher Anlagen sind ebenfalls abzubrechen. Sämtliche versiegelte Flächen sind abzubrechen. Die Abbruchmaterialen sind fachgerecht zu trennen und zu entsorgen. Ggf. organoleptisch auffälliges Bodenmaterial ist im Zuge des Ab- bruchs abzutragen, zu separieren und gesondert zu beproben. Die Baugruben sind mit Mate- rial aus dem Gelände bzw. Liefermaterial zu verfüllen bzw. zu sichern (abböschen).

Die Arbeiten sind innerhalb einer Bauzeit von insgesamt 45 Kalenderwochen, mit Baubeginn ab Dezember 2026, abzuschließen.

1.2 Ausgeführte Vorarbeiten

Freischnitt- und Baumfällarbeiten werden vor Beginn der Räumungs- und Abbrucharbeiten vom AG organisiert. Artenschutzrelevante Vorkehrungen werden im Vorfeld vom AG getroffen.

Vom AG beauftragt, wird eine asphaltierte Baustraße als Schutz für den vorhandenen Pflas- terweg gefertigt. Diese entspricht den Anforderungen, um den reibungslosen Ablauf der Ver- und Entsorgung zu gewährleisten. Der AG stellt auch die Zäune und Tore, um bei der Durch- fahrung der Brückenunterführungen, den Querverkehr von Radfahrern und Fußgängern vo- rübergehend zu vermeiden. Ebenso wird die entsprechende Beschilderung von AG organi- siert.

Eine Absperrung von Ver- und Entsorgungsleitungen ist nicht notwendig.

1.3 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten

Innerhalb der geplanten Bauzeit werden Brückensanierungsarbeiten durch den Senat von März bis Mai 2027 stattfinden. Während dieser Zeit wird zwischenzeitlich keine Durchfahrt zur Baustelle möglich sein. Daher kommt es für mehrere Wochen zu einer Bauunterbrechung. Der genaue Zeitpunkt für den Baustopp und die Wiederaufnahme der Arbeiten werden spätestens im Januar 2027 bekanntgegeben. Die Kosten für die Unterbrechung sind in die Kalkulation mit aufzunehmen.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 4 von 15

  1. Angaben zur Baustelle

2.1 Lage der Baustelle

Die abzubrechenden Gebäude befinden sich in 12459 Berlin Am Bahnhof Wuhlheide 3. De- tails sind dem beigefügten Lageplan Anlage 1 zu entnehmen.

2.2 Beschreibung der Abbruchbereiche

Bei der Ersatzfläche Wuhlheide handelt es sich um eine Fläche der Berliner Forsten, welche teilweise noch durch die Deutsche Bahn AG genutzt wurde. Auf der Ersatzfläche befinden sich zwei Gebäude, welche abgerissen werden sollen. Diese weisen eine Grundfläche von ca. 800 m² und ca. 400 m² auf. Zusätzlich dazu liegen verschieden bauliche Anlagen, versie- gelte Teilflächen sowie Schutthaufen und Bauabfälle auf dem Grundstück vor.

Das Gelände, sowie die beiden darauf befindlichen Gebäude, sind derzeit nicht in Nutzung. Es kommt jedoch regelmäßig zu unbefugtem Zutritt durch Dritte, was bereits zu einer erhebli- chen Vermüllung der Gebäude und des Geländes geführt hat.

In allen Richtungen grenzen Flächen mit Schienenanlagen der Deutschen Bahn AG an. Ge- genüber der Einfahrt befindet sich ein Stromverteilungshäuschen; nordwestlich der Gebäude steht ein Sendemast.

Details zu dem Gebäude sind der Fotodokumentation und den Plänen in der Anlage zu ent- nehmen.

Durch den AG wurden im Vorfeld Untersuchungen zur Schadstoffbelastung der Gebäude durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Reihe von Gefahrstoffen ermittelt, die vor Beginn der Abbruch- und Entkernungsarbeiten im Rahmen einer Schadstoffsanierung zu entfernen sind:

AbfallbezeichnungAbfallschlüsselVorkommen
Schwachgebundene Asbestprodukte170601*- Flanschdichtungen - alte Brandschutztüren - Elektrodichtungskitt
asbesthaltige Baustoffe (fest gebunden)170605*- Fallrohre
Dämmstoffe die gefährliche Stoffe enthalten (KMF)170603*- Akkustikdecken - Rohrisolierungen - Stopfmassen um Fenster (Verdacht)
Sonstige Bau- und Ab- bruchabfälle, die gefährli- che Stoffe enthalten170903*- Kleber unter Linoleum - Sperrschichten (asbest- oder KMF-hal- tig) - Dachpappe (asbest- und PAK-haltig)

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 5 von 15

AbfallbezeichnungAbfallschlüsselVorkommen
teerhaltige Abfälle170301*- Sperrschichten
Holz das gefährliche Stoffe enthält (A IV)170204*- z.B. Holzfenster, Verkleidungen, Türen, hölzerne Einbauten, behandeltes Holz, Holzböden (z-B. Parkett), Dachaufbau
Metallabfälle, die durch ge- fährliche Stoffe verunreinigt sind170409*- alte Rippenheizkörper
Bauschutt mit gefährlichen Stoffen170106*- Estriche (chemische Zusammensetzung) - Bauschutt > SW (ehemals >Z2) - Bauschutt mit Schwarzanstrich
Boden und Steine, die ge- fährliche Stoffe enthalten170503*- ggf. kontaminierter Bodenaushub
Leuchtstoffröhren und an- dere quecksilberhaltige Ab- fälle200121*- Leuchtstoffröhren
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen130701*- Heizöl

2.3 Vorhandene öffentliche Verkehrswege, Zufahrten

Das umzäunte Grundstück ist über die bestehende Einfahrt Am Bahnhof Wuhlheide 2 zugäng- lich. Die Zufahrt erfolgt über eine im Vorfeld durch AG hergestellte Baustraße, die unter eine Bahnbrücke und eine Autobrücke durchführt. Diese Baustraße wird stark durch Fußgänger und Radfahrer frequentiert. Bei Nutzung werden entsprechend mit den Behörden festgelegte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die im Einzelnen dem Logistikkonzept zu entnehmen sind, das den Ausschreibungsunterlagen beiliegt. Grundsätzlich ist bei der Nutzung der ertüchtigten Zufahrtsstraße zu gewährleisten, dass immer zwei Mitarbeiter eingeplant sind, die die Tore zu den Fußgängern und Radfahrern schließen und die Transporter begleiten. Es können immer bis zu drei Transporter in einem Zug fahren. Für mehr Transporter reicht die Aufstellfläche zwischen Rudolf-Rühl-Allee und Baustraße nicht.

Im Bereich der Brücken ist mit besonderer Vorsicht zu arbeiten. Es ist sicherzustellen, dass keinerlei Beschädigungen an den Brückenbauwerken entstehen. Die maximale Durchfahrts- höhe aller Fahrzeuge ist 3,90 m.

Vor dem Eingang des Geländes befindet sich eine Gleisquerung der Wuhlheide-Bahn. Die zulässige Achslast von 11 t (Radlast 620 kN) darf an dieser Stelle nicht überschritten werden. Gegebenenfalls sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bahnbetrieb bleibt während der gesamten Bauzeit aufrechterhalten. Eine vollständige Sperrung der Querung für Fußgän- ger ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

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Die Brücke der Rudolf-Rühl-Allee ist nicht für Transporter über 12 to ausgelegt und darf daher nicht benutzt werden. Alle An- und Abtransporte müssen von der Straße „An der Wuhlheide“ über die Rudolf-Rühl-Allee erfolgen.

2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen

Alle Ver- und Entsorgungsleitungen innerhalb des Baufeldes sind außer Betrieb bzw. vollstän- dig getrennt. Entlang der Grundstücksgrenze verlaufen Leitungen, die jedoch nicht in den Ar- beitsbereich einbezogen sind. Weitere funktionstüchtige Anschlüsse innerhalb des Baufeldes stehen dem AN nicht zur Verfügung. Die Medienfreiheit innerhalb des Baufeldes wird seitens des Auftraggebers (AG) gewährleistet.

Sollten im Zuge der Arbeiten dennoch funktionsfähige Leitungen aufgefunden werden, sind diese unverzüglich an den AG sowie die örtliche Bauleitung zu melden.

Alle Maßnahmen zur temporären Ver- und Entsorgung der Baustelle (z. B. Bauwasser, Baus- trom, Entsorgung) sind vom AN eigenverantwortlich zu planen, bereitzustellen und zu betrei- ben.

2.5 Lager- und Arbeitsplätze

Die Baustelleneinrichtung kann auf dem bereits umzäunten Gelände des Projektgebiets erfol- gen. Ein Großteil der Fläche ist versiegelt und bietet sich hierfür an.

Durch den Bieter ist vor Aufnahme der Arbeiten ein Baustelleneinrichtungsplan mit Lage der einzelnen Bestandteile der Baustellenlogistik vorzulegen und mit den Vertretern des AG ab- zustimmen. Werden unterkellerte Bereiche durch den AN als Transportwege genutzt, ist die Tragfähigkeit der Decke/Fahrbahn zu prüfen bzw. durch geeignete Maßnahmen sicherzustel- len.

2.6 Gewässer

nicht vorhanden

2.7 Baugrundverhältnisse

Das Untersuchungsgebiet liegt in einem mit Talsanden ausgewiesenen Abschnitt des War- schau-Berliner Urstromtals, das während der Weichsel-Kaltzeit entstanden ist.

Der Flurabstand des Grundstückes variiert stark zwischen 1,5 m (kleinflächig, im südwestli- chen Bereich) und bis zu 7 m.

2.8 Bodenkontaminationen

Nach dem Schreiben des Umwelt- und Naturschutzamts Treptow-Köpenick vom 08.08.25 ist die Fläche nicht im Bodenbelastungskataster geführt.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 7 von 15

2.9 Kampfmittelbelastungen

Nach der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz vom 21.07.2025 bzgl. Kampfmittel befindet sich innerhalb des Grundstücks ein Splittergraben.

Ob eine flächenhafte Bombardierung des Umfeldes erfolgte, kann nicht ermittelt werden. Das Auffinden von Abwurfmunition kann generell nicht ausgeschlossen werden. Über vorherige kampfmittel-technische Maßnahmen im Bereich der Umgebung liegen keine gesicherten In- formationen und keine schriftliche Kampfmittelfreigabe vor.

2.10 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen

Insbesondere beim Keller-, Fundamentabbruch und bei sonstigen Tiefenenttrümmerungsar- beiten anfallende (unverdächtigen) Bodenmassen sind seitlich zwischenzulagern und im Rah- men der Herstellung des Grobplanums zur Verfüllung der Baugrube wieder zu verwenden.

2.11 Schutzbereiche und -Objekte

Die zu erhaltende Bäume im Baufeld durch geeignete Schutzmaßnahmen vor mechanischen Beschädigungen, Bodenverdichtungen und sonstigen Beeinträchtigungen zu sichern. Die Schutzmaßnahmen sind rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten einzurichten und während der gesamten Bauzeit aufrechtzuerhalten.

Teilbereiche des Baufeldes befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Gleisanlagen. In diesen Bereichen sind alle Arbeiten erschütterungsarm und unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange der Deutschen Bahn AG auszuführen. Hierzu wird vor Beginn der Arbeiten eine Ein- weisung durch die zuständigen Stellen der Deutschen Bahn AG stattfinden.

2.12 Lärm- und Staubemissionen

Die benachbarten Gebäude (Funkmast, Stromverteilungsgebäude) erfordern beim Rückbau besondere Rücksichtnahme in Bezug auf Lärm- und Staubemissionen. Die beim konstruktiven Rückbau eingesetzten Geräte müssen die Zertifizierung gem. RAL-UZ 53 (Umweltzei- chen/Blauer Engel) besitzen. Die Rückbautechnologien und die dafür einzusetzenden Bauge- räte und Transportfahrzeuge sind so zu wählen, dass die geforderten Grenzwerte eingehalten werden. Der Einsatz von Brecheranlagen auf der Baustelle ist ausgeschlossen und zu unter- sagen.

Weiterhin sind intensive Maßnahmen zur Verringerung von Staubemissionen (z.B. Sprühne- bel) zu planen. Die Abbruch- und Verladebereiche sind dabei ständig feucht zu halten. Auf den Einsatz von sog „Wassernebelkanonen“ ist auf Grund der erheblichen Lärmentwicklung (ca. 110 dB) zu verzichten.

2.13 Arten- und Baumschutz

Erforderliche Rückschnitte oder Fällungen von Bäumen und sonstigen Grünanlagen werden im Vorfeld der Abbruchmaßnahme von dem AN durchgeführt.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 8 von 15

Im Zeitraum 01. März bis zum 30. September dürfen gemäß Bundesnaturschutzgesetz Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht gefällt, gerodet oder massiv zurückge- schnitten werden.

Eine ökologische Baubegleitung wird vom AG gestellt. Dieser gibt auch den Abbruch der Ge- bäude frei.

  1. Angaben zur Ausführung und Rückbaukonzept

3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung

Im Vorfeld der Baumaßnahme findet, durch den AG organisiert, der Bau einer den Ansprüchen der Baumaßnahme geeigneten Baustraße statt, die die Befahrung mit 40 to-Fahrzeugen er- möglicht. Auch die Absperrmöglichkeiten, Beschilderung und das Stellen von Zeugen wird durch den AG organisiert.

Durch den AN sind die entsprechenden Maßnahmen zur reibungslosen Durchführung des Baustellenverkehrs (Anlieferung, Versorgung, Entsorgung usw.) zu ergreifen.

Für die Dauer der Arbeiten ist das Straßenland jederzeit in einem verkehrssicheren Zustand zu halten und regelmäßig (jedoch mindestens wöchentlich) zu säubern. Mögliche Schäden an der Baustraße sind dem AG direkt zu melden.

Die Verkehrssicherungspflicht geht für die Bauzeit auf den AN über. Die Rettungs- und Flucht- wege sowie die Feuerwehrzufahrt sind über die Dauer der Bauzeit freizuhalten. Für ggf. erforderliche, kurzzeitige Sperrungen sind die Abstimmungen/Genehmigungen mit dem AG, den Nutzer und Behörden zu treffen und die erforderlichen Sperrposten zu stellen. Alle diese Maßnahmen werden (soweit nicht im Leistungsverzeichnis gesondert ausgewiesen) nicht gesondert vergütet. Die Kosten sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.

3.2 Ablauf der Sanierungs- und Rückbauarbeiten

In Vorbereitung der Abbruchmaßnahme wurde durch den AG eine Aufstellung der bekannten Schadstoffe erstellt. Diese liegt den Verdingungsunterlagen bei und sind bei der Kalkulation der Leistungen zu berücksichtigen (siehe A+S-Plan und Entsorgungskonzept). Die darin ge- nannten Schadstoffe sind vor Beginn der Abbrucharbeiten durch den Bieter im Rahmen einer Schadstoffsanierung auszubauen und zur Entsorgung bereitzustellen.

Die Sanierungs- und Abbrucharbeiten erfolgen grundsätzlich in den folgenden Schritten:

• Baustelleneinrichtung und vorbereitende Maßnahmen • Einrichtung der Arbeitsschutz- und Reinigungseinrichtungen gem. den Vorgaben des A+S-Planes • Beräumung und Teilentkernung der Gebäude und des Geländes (sonstige schad- stofffreie Einbauten) • Ausbau der verbliebenen Haustechnik, soweit sie nicht mit dem Rohbau eine Einheit bildet • Fachgerechtes Aufsammeln von losen, im Gebäude verstreut liegenden Schadstoffen und Ausbau und Entsorgung der noch verbauten Gebäudeschadstoffe (Asbest, PAK, WHO-Fasern) entsprechend der Vorgaben des Arbeitsschutzes, wie sie im A&S-Plan beschrieben werden, inkl. Reinigung der Räume

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 9 von 15

• Abbruch der Gebäude und Aufbauten mit Tiefenenttrümmerung (Gebäude 2 gefolgt von Gebäude 1) • Aufbereitung und Entsorgen der mineralischen Abfälle (bereitstellen für Beprobung) • Ggf. Aushub von kontaminiertem Bodenmaterial • Herstellung Grobplanum; Abbrechen von Grubenkanten. • Rückbau und Verfüllung der Schächte • Abbruch Außenversiegelung • Räumen der Baustelleneinrichtung und Herrichten des Geländes

Der Ablauf der Arbeiten ist durch den AN in einem objektbezogenen Bauzeitenplan rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten darzustellen und durch die Fachbauleitung freizugeben.

3.3 Wasserhaltung

nicht erforderlich

3.4 Baubehelfe

Das Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen von Gerüsten, Arbeitsbühnen und dgl. für die Aus- führung von Arbeiten ist, soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze vor- gesehen sind, durch die vereinbarten Preise abgegolten. Die Veranlassung der Abnahme von Baubehelfen liegt in der Verantwortung des AN.

Der verantwortliche Bauleiter des AN hat dem AG ein von ihm unterzeichnetes Abnahmepro- tokoll einzureichen. Die Planunterlagen für die Baubehelfe einschließlich Behelfsbrücken sind dem AG in geprüfter Form vorzulegen. Baubehelfe (Provisorien, z.B. Bereitstellung schadstof- fundurchlässiger Folien zur Untergrundabdichtung sowie zur Abdeckung von Haufwerken) sind Sache des AN und im Angebotspreis zu berücksichtigen.

3.5 Abfälle

Alle beim Rückbau der Gebäude entstehenden nichtgefährlichen Abfälle und Abbruchmassen sind durch den AN gem. KrWG zu verwerten bzw. entsorgen. Auf die zwingende Einhaltung des Trennungsgebotes von Abfällen gem. Gewerbeabfallverordnung und Baurestmassenver- ordnung wird besonders hingewiesen. Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sind einzurech- nen. Es muss mit einem hohen Aufwand an Handarbeit gerechnet werden. Die Arbeiten zum Abbruch der Gebäude sowie Anlagen sind so durchzuführen, dass die verwertbaren Anteile von Beton, Bauschutt, Baustellenabfällen und Bodenaushub auf der Baustelle getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden können.

Die Entsorgung der gefährlichen Abfälle obliegt dem AG. Hier tritt der AN nur als Transporteur auf. Ausnahme bilden gefährliche Abfälle <20 Tonnen, die der AN über einen Sammelentsor- gungsnachweis selbst entsorgt.

Abbruchmaterialien sind so zu zerkleinern, dass sie den Anforderungen / Annahmebedingun- gen der Entsorgungsanlagen entsprechen. Das betrifft besonders Teerpappe und Altholz.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 10 von 15

Mineralstoffe, wie Steine, Mauerwerk, Betonbruch und Glas sollen von den übrigen Bauwerks- bestandteilen nicht mineralischen Ursprungs sowie von Metall und Holz getrennt abgebaut, abgebrochen und verwertet werden. Es ist davon auszugehen, dass erdberührte Bauteile und aufgehende Wände mit einer Sperrschicht bzw. Anstrich versehen sind.

Dem Auftraggeber ist nach Abschluss des Projektes eine Abfallentsorgungsdokumentation einschließlich einer Abfallbilanz mit:

  • Abfallart mit Abfallschlüsselnummer

  • Abfallerzeuger mit Abfallerzeugernummer

  • Abfalltransporteur mit Beförderernummer

  • Abfallentsorger mit Abfallentsorgungsnummer

zu übergeben.

Die Dokumentation gem. Gewerbeabfallverordnung ist ebenfalls durchzuführen. Zur Vorberei- tung der Entsorgungs- und Verwertungswege von Abfällen, Probenahmen und Analytik wird eine abfalltechnische Begleitung durch den AG beauftragt. Durch den AN ist die erforderliche Beprobung und der Umfang der zu beprobenden Parameter rechtzeitig (mind. 3 Tage im Vor- lauf) anzumelden.

Die Analytik und Einstufung mineralischer Abbruchmassen erfolgt gem. Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen im Land Berlin in der aktuellen Fassung: Mindestuntersuchungsum- fang zu den in Anlage IV Tab. 4 genannten Schwellwerten für Boden / Baggergut / Bauschutt:

Feststoff: pH-Wert, MKW, PCB7, PAK16, EOX, As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Zn, Hg, Tl, Cyanide ges.

Eluat: Leitfähigkeit, Sulfat, Cyanide ges., As, Pb, Cd, Cr, Cu, Ni, Zn, Hg, Tl, Mo, Sb, V, Phenole, PAK15, MKW (inkl. Eluat nach DIN 19528 Schütteleluat)

Wartezeiten von 3 Wochen ab Vorlage des Analyseergebnisses sind einzukalkulieren. Der AN hat in seinem Entsorgungskonzept entsprechende Entsorgungsstellen mit denen für die Ent- sorgung erforderlichen Parameter/ Zuweisungskriterien festzulegen. Es muss sichergestellt sein, dass diese die Entsorgung zu diesem Abfall auch annehmen dürfen bzw. eine Zuweisung durch die SBB möglich ist.

Für den Nachweis der Entsorgung gefährlicher Abfälle kommt das elektronische Nachweisver- fahren zum Einsatz. Der AG verwendet dafür das Portal ZEDAL der Abfallmanagement Da- tenverarbeitungs- AG Recklinghausen. Durch den AN ist sicherzustellen, dass das durch ihn verwendete System die Anforderungen für die elektronische Nachweisführung gegenüber der SBB mbH in Berlin/ Brandenburg erfüllt bzw. kompatibel ist.

Durch den AN sind die zu entsorgenden Massen (nur gefährliche Abfälle) mind. 5 Arbeitstage vor geplanter Abfuhr gegenüber der Bauleitung anzumelden, die die erforderlichen Begleitdo- kumente erstellt. Verzögerungen bzw. Stillstandszeiten auf Grund fehlender Transportdoku- mente werden nicht erstattet.

3.6 Winterbau

Kosten für die eventuell erforderliche Herrichtung der BE und Maßnahmen für den Winterbau sind in Abhängigkeit von der Bauzeit und dem vom Bieter vorgesehenen Bauablauf in die EP einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 11 von 15

3.7 Beweissicherung

Durch den AN ist vor Beginn der Maßnahme ein Pflasterprotokoll über die öffentlichen Geh- weg- und Straßenbereiche (besonders die Zufahrt zur Rudolf-Rühl-Allee) zu erstellen und der öBÜ und dem AG zu digital zu übergeben. Nach Abschluss der Arbeiten ist ein weiteres Pflas- terprotokoll zu erstellen, die mögliche Zustandsveränderungen dokumentiert. Nach Abschluss der Maßnahmen ist der so übernommene Zustand durch den AN ohne gesonderte Vergütung wieder herzustellen und abnehmen zu lassen.

3.8 Planungsleistungen, Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren

Im Bauablauf:

Für jede Position ist ein Aufmaß zu erstellen und der gemeinsam mit der Fachbauleitung zu überprüfen. Unterlässt es der AN rechtzeitig das gemeinsame Aufmaß von Leistungen zu be- antragen, die später nicht mehr oder nur schwer feststellbar sind, oder beteiligt er sich nicht oder nur unzureichend an dem Aufmaß, so gelten die eventuell auch unvollständigen Aufmaße des AG.

Nachweise für die Leistung (z.B. Lieferscheine, Wiegekarten), die Grundlage für die Abrech- nung sind, müssen sortiert nach zugehörigen LV-Positionen unaufgefordert der Bauüberwa- chung des AG zur Bestätigung übergeben werden.

3.9 Zusammenfassende Angaben zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Der AG stellt einen SiGeKo.

Die entsprechenden Vorschriften für Arbeiten in kontaminierten Bereichen (TRGS 524, in Kombination mit BGR 128) sowie für Arbeiten mit Asbest (TRGS 519) und KMF (TRGS 521) sind einzuhalten.

Der Bieter hat nach Auftragserteilung eine baustellenbezogene Betriebs- und Abbruchanwei- sung vorzulegen, die auch eine Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze und Tä- tigkeiten enthält. In diesem Zusammenhang ist nachzuweisen, wie die Betreuung nach dem Arbeitsschutzgesetz im Betrieb geregelt und organisiert ist und wie sie gegebenenfalls auch bei Einsatz eines Nachunternehmers weitergeleitet und eingehalten wird. Die gemäß TRGS 519 (Asbest) und TRGS 521 (KMF) erforderlichen gesonderten Arbeits- schutzunterlagen sind als jeweils gesonderter Teil durch den AN zu erstellen und bei den zu- ständigen Behörden vorzulegen. Die Kosten dafür sind in die EP des LV einzukalkulieren. Folgende Unterlagen und Nachweise sind dem AG vor Aufnahme der Arbeiten durch den AN zu erbringen bzw. vorzulegen:

Erste Hilfe, Vorsorge und Rettungskette • Abbruchanweisung mit Gefährdungsbeurteilung gem. BGVR • Arbeits- und Betriebsanweisungen gem. TRGS 519, 521 bzw. 551 mit allen erforderli- chen Angaben

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 12 von 15

• Angaben über die Geräteausstattung sowie über die Qualifikationen und Zusammen- setzung des Personals • Nachweis der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

• Baustellenanmeldung bei LaGetSi, Berufsgenossenschaft, Versicherung etc.

Die vorstehenden Unterlagen und Nachweise haben keine entbindende Wirkung auf die sons- tigen Pflichten des AN hinsichtlich der gesetzlichen Vorschriften. Es besteht kein Anspruch auf gesonderte Vergütung.

3.10 Sonstige Hinweise

Im Rahmen des Gebäuderückbaus ist besonderes Augenmerk auf die fachgerechte Demon- tage und Beseitigung der vorhandenen Gebäudeschadstoffe (u.a. Asbest, KMF, teerhaltige Materialien) und schadstoffhaltigen Bauteile (u.a. asbesthaltige Brandschutztüren, Dämmma- terialien, Leuchtstoffröhren) zu richten.

Staubemissionen sind auf das geringstmögliche Maß zu begrenzen. Abbruch- und Ladearbei- ten sind durch Besprühen mit Wasser zu begleiten. Dabei ist der Sprühstrahl so zu dimensio- nieren, dass keine Auslaug- und Abspüleffekte entstehen. Die Kosten dafür sind in die Ein- heitspreise einzurechnen. Nebelkanonen sind auf Grund der Nachbarbebauung (Kranken- haus, Wohnungen) nicht zulässig.

Aufgrund der Nähe zur vorhandenen Nachbarbebauung sind erschütterungsarme Abbruch- verfahren zu wählen, die die Grenzen der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen) gewähr- leisten.

Der Abbruch unter GOK und die Tiefenenttrümmerung erfolgt gemäß den Vorgaben in den Einzelpositionen. Die dazu notwendigen Freilegungs- und Erdarbeiten sind einzukalkulieren. Freigelegte Kanäle und Leitungen sind fachgerecht rückzubauen und entstandene Bodenöff- nungen zu verschließen. Der Verlauf und Rückbau von unterirdischen Leitungen und Kanälen ist zu dokumentieren (Karte, Fotodokumentation).

Nach dem Rückbau des Gebäudes und Tiefenenttrümmerung ist mit Boden aus dem Gelände bzw. zu lieferndem Material eine gesicherte Baugrube zu erstellen und zu übergeben.

Sollte eine Baustellenzufahrt hergestellt werden, wird der Erhalt dieser auch nach Abschluss der Maßnahme mit dem AG abgestimmt.

Die Arbeiten müssen von einer fachlich geeigneten Person, die bevollmächtigt ist, den Auf- tragnehmer in allen Belangen zu vertreten, inkl. Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift, geleitet werden. Diese muss dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten benannt werden. Ein Wechsel der Zuständigkeit ist dem Auftraggeber sofort schriftlich anzuzeigen.

Es gelten insbesondere die nachfolgenden derzeit geltenden Gesetze, Vorschriften und Ver- ordnungen:

• Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (UVV) • Gefahrstoffverordnung u. Technische Regeln für Gefahrstoffe • allgemein anerkannte Regeln der Technik und der Baukunst • KrWG

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 13 von 15

• Nachweisverordnung • Sonderabfallentsorgungsverordnung • Transportgenehmigungsverordnung TgV

Die entstehenden Kosten für die Leistungen, die zur Einhaltung der oben genannten Gesetze, Vorschriften und Verordnungen erforderlich sind, sind in die Einheits- und Pauschalpreise ein- zukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Bewachung, Verwahrung und Versicherung der Arbeitsgeräte, Arbeitsgerüste, Arbeitskleidung und anderer Ausrüstung des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen, Angestellten, Arbeiter und Zu- lieferanten, auch während der Arbeitsruhe, obliegen dem AN; der AG ist dafür nicht verant- wortlich, auch wenn diese Gegenstände etc. sich auf dem o.g. Grundstück befinden.

Ebenso ist vor Beginn der Arbeiten ein Aufsichtsführender für die „Arbeiten in kontaminierten Bereichen gem. TRGS 524 nach DGUV Regel 101-004 (BGR 128)“ zu benennen, der den Nachweis der Sachkunde für „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminier- ten Bereichen“ besitzt. Dieser muss während der Ausführung entsprechender Arbeiten ständig vor Ort sein.

Gleiches gilt für die Asbestdemontagearbeiten: vor Beginn der Arbeiten ist ein Aufsichtsfüh- render mit dem Nachweis der Sachkunde gem. TRGS 519 -Anlage 3- zu benennen, der wäh- rend der Ausführung entsprechender Arbeiten ständig vor Ort sein muss.

Die Arbeiten in kontaminierten Bereichen, zur Asbest- und KMF-Demontage sind vor Beginn der Arbeiten vom AN mit den geforderten Fristen bei den zuständigen Behörden anzumelden. Die Erstellung der erforderlichen Arbeits- und Betriebsanweisungen ist Teil der Leistung und wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht explizit im Leistungsverzeichnis aufgeführt.

Alle für die fachgerechte Ausführung und nach Wahl des AN für die Ausführung der Nachfol- gepositionen erforderlichen Geräte, auch wenn diese nicht gesondert erwähnt werden, inkl. Lieferung, Montage, Vorhaltung und Betrieb für die Dauer der erforderlichen Sanierungszeit, sind Teil der Leistung. Dies beinhaltet Dekontamination und Transport sowie die zum Betrieb erforderlichen Rüstungen, Schleusen, Abschottungen, Filter, Betriebsstoffe, Arbeitsschutzma- terialien etc. Ebenso ist das Umsetzen innerhalb des Gebäudes und der Grundstücksbereiche, soweit dies nicht in einzelnen Leistungen gesondert ausgeschrieben ist, Teil der Leistung.

Alle "Demontagearbeiten" von Schadstoffen verstehen sich inkl. Verpacken in Folie oder Ge- webesack, reinigen, einschlagen und zur Entsorgung bereitstellen, auch wenn dieses in den einzelnen Positionen nicht nochmals aufgeführt ist.

Durch den Bieter sind die Kosten für die Bereitstellung (An-/Abtransport, Vorhaltung) geeig- nete Transportbehälter in die zughörigen Leistungspositionen zum Einsammeln der gefährli- chen Bauabfälle der vorhergehenden Titel einzurechnen. In die Positionen dieses Titels ist das Verpacken, das Laden, der Transport und die Entsorgung der gefährlichen Abfälle inkl. aller Nebenkosten einzukalkulieren und in den jeweiligen EP einzurechnen.

Im Rahmen der Beräumung und Entkernung sind sämtliche Einbauten, Ausrüstungen, Ver- kleidungen und ausbaufähigen Baumaterialien zu entfernen und zu entsorgen.

Für alle Positionen des Abbruchs gilt: Aufsetzen des sortierten, mineralischen Abbruchmateri- als auf Haufwerke zur ggf. bauseitigen Probenahme und Analytik inkl. aller notwendigen Ne- benarbeiten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben ist Teil der Leistung.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 14 von 15

Die anfallenden Abfälle sind (soweit nicht als gefährliche Abfälle eingestuft bzw. deklariert) gem. KrWG nach Fraktionen getrennt, fachgerecht zu separieren, zu laden, zu transportieren und – soweit es sich um nicht gefährliche Abfälle handelt - zu entsorgen. Die Kosten dafür sind im EP einzukalkulieren.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 15 von 15

  1. Ausführungsunterlagen

4.1 Vom Auftraggeber im Auftragsfall zur Verfügung gestellte Ausführungsunterlagen

• Lagepläne der Gebäude

• Fotodokumentation

• A+S-Plan

• Entsorgungskonzept

4.2 Vom Auftragnehmer zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen

• Baustelleneinrichtungsplan

• erforderliche Entsorgungs- und Verwertungsnachweise

Diese Leistungen sind ohne gesonderte Vergütungen (soweit nicht im LV ausgewiesen) zu erbringen. Die Aufwendungen sind in die entsprechenden Leistungspositionen einzu- kalkulieren.

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

Leistungsbeschreibung Wuhlheide Seite 16 von 15

Anlagen

Anlage 1: Übersichtskarten Wuhlheide

Anlage 2: Fotodokumentation Wuhlheide

Anlage 3: A+S Plan Wuhlheide

Anlage 4: Entsorgungskonzept Wuhlheide

Bearbeitungsstand: 27.08.2026

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