Anlage 3 - A+S-Plan.pdf

Beräumung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung auf einer Fläche in Wuhlheide

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Ersatzfläche Wuhlheide, Am Bahnhof Wuhlheide 3

12459 Berlin

Integrierter Arbeits- und Sicherheitsplan gemäß

TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, TRGS 905

Auftraggeber: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin

Auftragnehmer: Ingenieurbüro Döring GmbH Pauline-Staegemann-Straße 3 10249 Berlin Tel.: (030) 47 50 98 20 Email: info@ib-doering.de

Projektbearbeitung: Katharina Schönleber Andreas Franz Projektbearbeiterin Projektleitung

Ort/ Datum: Berlin, 15.08.2025

Qualitätsmanagement Arbeitsschutzmanagement Wir sind zertifiziert! Wir sind zertifiziert!

Regelmäßige freiwillige Überwachung Regelmäßige freiwillige Überwachung nach DIN EN ISO 9001:2015 nach SCC

Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

INHALTSVERZEICHNIS Seite

1 Allgemeine Angaben .......................................................................................................................... 5

1.1 Veranlassung .......................................................................................................................... 5

1.2 Gültigkeitsdauer ..................................................................................................................... 5

1.3 Projektbeteiligte, namentlich ................................................................................................... 5

2 Quellen ............................................................................................................................................. 6

3 Standortbeschreibung ........................................................................................................................ 7

3.1 Beschreibung Abbruchbereiche ............................................................................................... 7

4 Beschreibung der Gefahren und Kontaminationen............................................................................... 7

4.1 Gefahrstoffe und Vorkommen ................................................................................................. 7

4.2 Gefahrstoffe und Biologische Gefährdung ................................................................................. 8

4.3 Bewertung hinsichtlich Gesundheitsschutz/ Exposition für die Arbeitnehmer .............................. 9

4.3.1 Asbest ................................................................................................................................ 9

4.3.2 Künstliche Mineralfasern ..................................................................................................... 9

4.3.3 PAK .................................................................................................................................. 10

4.3.4 Holzschutzmittel (HSM) ..................................................................................................... 10

4.3.5 Quecksilber ....................................................................................................................... 10

5 Sanierungsverfahren ........................................................................................................................ 11

5.1 Grundsätze ........................................................................................................................... 11

5.2 Technische Schutzmaßnahmen .............................................................................................. 11

5.3 Organisatorische Maßnahmen ............................................................................................... 11

5.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ....................................................................................... 12

5.5 Allgemeine Beschreibung Verfahren und Arbeitsschritte .......................................................... 13

5.5.1 Schritt 1 - Aufbau der Baustelleneinrichtung ...................................................................... 13

5.5.2 Schritt 2 – Einrichten und Betreiben von Schwarz-Bereichen ............................................... 14

5.5.2.1 Allgemeine Schwarz-Weiß-Anlage ...................................................................................... 14

5.5.2.2 BE für den Ausbau von schwachgebundenen Asbestprodukten (Fh/Fb-Türen) ....................... 14

5.5.2.3 BE für Ausbau von Asbestzementprodukten (Fallrohre) ........................................................ 14

5.5.2.4 BE für sonstige asbesthaltige Bauteile: Kitte Stopfmassen, Sperrschichten, Dachpappen oder

Dichtungen einschließlich Flachdichtungen/ IT-Dichtungen) ................................................................ 15

5.5.2.5 Brandschutztüren, Heizungskörper ..................................................................................... 15

5.5.2.6 BE für teerhaltige Materialien (Sperrschichten, Dachpappen)................................................ 15

5.5.2.7 BE für den Ausbau von Sperrschichten, Rohrisolierungen, Abhangdecken und sonstigen WHO-

faserhaltigen Baustoffen ................................................................................................................... 16

5.5.3 Schritt 3 - Einrichten der Schwarz-Weiß-Anlage: ................................................................. 16

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

5.5.4 Schritt 4 - Demontage und Entsorgung ............................................................................... 17

5.5.4.1 Demontagen in Innenräumen............................................................................................ 17

5.5.4.2 Grob- und Feinreinigung.................................................................................................... 18

5.5.4.3 Teilaufbrüche im Schwarz-Bereich ..................................................................................... 19

5.6 Dachpappe Dächer ............................................................................................................... 19

5.7 Bodenmaterial ...................................................................................................................... 19

5.8 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall ....................................................................... 20

5.9 Benutzung der Dekontaminationseinrichtung und -anlagen ..................................................... 20

5.10 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ........................................................................ 20

5.11 Dokumentation, Nachweis .................................................................................................... 21

5.11.1 Vorzulegende Dokumentationen ........................................................................................ 21

5.11.2 Notfallausweis .................................................................................................................. 21

6 Entsorgung ...................................................................................................................................... 22

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

Abkürzungen: ArbStättV Arbeitsstättenverordnung A+S-Plan Arbeits- und Sicherheitsplan ASN Abfallschlüsselnummer ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten AZ Asbestzement B(a)P Benzo(a)pyren, PAK- Einzelsubstanz BaustellV Baustellenverordnung BGR ehem. Berufsgenossenschaftliche Regeln (heute: DGUV- Information) BGI ehem. Berufsgenossenschaftliche Informationen (heute DGUV-Informationen) DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung EAK Europäischer Abfallkatalog Fh/Fb-Tür Brandschutztür Geb. Gebäude GefStoffV Gefahrstoffverordnung Hg Quecksilber HSM Holzschutzmittel IB Ingenieurbüro KMF Künstliche Mineralfasern LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit N.N. nach Nominierung PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sgA schwach gebundenes Asbest SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe WHO Weltgesundheitsorganisation WHO-Faser von der Weltgesundheitsorganisation definierte, wahrscheinlich krebserzeugende Fasergröße

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

1 Allgemeine Angaben

1.1 Veranlassung

Die BVG plant als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme den Abbruch zweier bestehender

Gebäude auf einer ca. 7.600 m² Fläche nahe dem S-Bahnhof Wuhlheide, Am Bahnhof Wuhlheide 3,

12459, Berlin Treptow-Köpenick.

Die Ingenieurbüro Döring GmbH wurde mit der Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S-

Plan) für die Sanierung und den Abbruch der Gebäude beauftragt.

Dem A+S-Plan liegen orientierende Gebäudeschadstoffuntersuchungen der IB Döring sowie Vor-Ort-

Begehungen und Erhebungen zugrunde.

1.2 Gültigkeitsdauer

Der A+S-Plan gilt während der gesamten Dauer der Gefahrstoffsanierung (inklusive des Abbruchs des

Gebäudes) mit dem Ziel, den nachfolgenden Abbruch gemeinwohlverträglich und umweltgerecht

durchzuführen.

1.3 Projektbeteiligte, namentlich

Tab.: 1) beteiligte verantwortliche Personen

Behörde/ FirmaVerantwortlichFunktion
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstr. 15-17 10179 BerlinHerr GreisertBauherr
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) Turmstraße 21; 10559 Berlin Tel.: 030 902-545-0 Fax: 030 902 880-53 E-Mail: poststelle@lagetsi.berlin.deAnmeldung nach BaustellV; Fachaufsicht Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen: Anmeldung nach GefStoffV
Ingenieurbüro Döring GmbH Pauline-Staegemann-Str. 3, 10249 Berlin Tel.: 030-47-50-98-21 Fax: 030-47-50-98-24 Email: Jana.Kretschmer@ib-doering.deHerr FranzSchadstoffsanierungs- und Abbruchplanung, Entsorgungsmanagement
N.N.N.N.Ausführendes Sanierungs- und Abbruchunternehmen

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

2 Quellen

Folgende Quellen wurden zur Erstellung des A+S-Planes verwendet:

• TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, Februar 2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBI 2011 S. 1018-1019 [Nr. 49-51].

• TRGS 519 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest; Abbruch-, Sanierungs- und

Instandhaltungsarbeiten, Ausgabe Januar 2014, GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014

[Nr. 8/9], geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 269-272 v. 31.03.2022 [Nr. 12] *)

• TRGS 551 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material, Ausgabe August 2015, GMBI 2015 S. 1066-1083 [Nr. 54] v. 06.10.2015 geändert und ergänzt: GMBI 2016, S 8-10 [Nr. 1] v. 27.01.2016.

• TRGS 521 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit alter Mineralwolle, Ausgabe Februar 2008.

• TRGS 905 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe, Ausgabe März 2016. GMBI 2016 S. 378-390 [Nr. 19] (v. 3.5.2016) zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2021, S. 899 [Nr. 41] v. 13.07.2021

• GefStoffV Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 384) geändert worden ist.

• ArbStättV Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist.

• BauStellV Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.Dezember 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 1) geändert worden ist.

• DGUV-Information 201-012 (ehem. BGI 644): Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Ausgabe Juli 2000, Juli 2021.

• DGUV-Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten: November 2021

• DGUV Regel 101-004: Kontaminierte Bereiche: April 1997, aktualisierte Fassung Februar 2006

• DGUV Regel 112-989: Benutzung von Schutzkleidung: Oktober 1995, aktualisierte Fassung Oktober 2007

• Vollzugshinweise - Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, - Berlin - Vom 18. 11. 2022, zuletzt geändert am 06.10.2023

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

3 Standortbeschreibung

3.1 Beschreibung Abbruchbereiche

Das Baufeld ist aktuell mit folgenden Gebäuden bebaut:

• Gebäude 1; zweigeschossiges, unterkellertes Gebäude, Mauerwerk und Stahlbeton, mit einem Flachdach und kleinen gemauerten Anbauten • Gebäude 2; zweigeschossiges Gebäude ohne Keller, Mauerwerk und Stahlbeton, mit einem Schmetterlingsdach • Fundamente, Haufwerke und ggf. Gebäudereste

Die Fächenversiegelung auf dem 7.600 m² Grundstück soll zurückgebaut werden.

Im Vorfeld der durchzuführenden Baufeldfreimachung wurden orientierende Untersuchungen zur

Schadstoffbelastung der Gebäude durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Reihe von Gefahrstoffen ermittelt,

die vor Beginn sowie teilweise während der Abbruch- und Entkernungsarbeiten im Rahmen einer

Schadstoffsanierung zu entfernen sind.

4 Beschreibung der Gefahren und Kontaminationen

4.1 Gefahrstoffe und Vorkommen

Bekannte Schadstoffe in den Abbruchbereichen (erkundete nachgewiesene Gebäudeschadstoffe sowie

Regelverdacht) werden nachfolgend zusammengefasst.

Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Werden im Rahmen des Rückbaus einzelner Gebäudeteile

weitere Schadstoffe gefunden, sind diese entsprechend den in nachfolgenden Kapiteln für die einzelnen

Schadstoffgruppen benannten Arbeitsschutzmaßnahmen, auszubauen.

Erwartete Gebäudeschadstoffe gemäß orientierender Vorerkundung/Regelverdacht:

Schwach gebundene Asbestprodukte • Fh/Fb-Türen (Brandschutztüren)

Asbestzementprodukte/Festgebundene Asbestprodukte • Grundleitungen/Fallrohre aus Asbestzement

Sonstige Asbestprodukte • „Gurokitt“ (asbesthaltige Dichtungskitt für elektronische Einrichtungen) • asbesthaltige Flanschdichtungen/ IT-Dichtungen • asbesthaltige Dichtungsfugen zwischen Heizkörperrippen • Sperrschichten • Dachpappe

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

Künstliche Mineralfasern (KMF) • Rohrisolierungen /-dämmungen • Stopfmassen Fenster • Abhangdecken/Mineralfaserplatten • Sperrschichten • Brandschutztüren • Linoleum/Kleber

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) • Sperrschichten • Dachpappe

Schwermetalle • Wandfarben

Quecksilber • Leuchtstoffröhren

Bauschutt mit gefährlichen Verunreinigungen • Verunreinigung mineralischer Bausubstanz mit Anstrichen usw. (Vollzugshinweise > Schwellenwert Bauschutt; ehemals >Z2) • Bauschutt mit Schwarzanstrich

Abbruch Holz, A IV Holz • Alle vorgefundenen Hölzer sind behandelt (z.B. imprägniert, Holzschutzmittel) und wurden nicht untersucht. Eine Analytik ist nicht zielführend, da Abbruchholz generell als gefährlicher Abfall zu entsorgen ist.

4.2 Gefahrstoffe und Biologische Gefährdung

• Faserstäube krebserregend

• Asbeststäube krebserregend

• Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) krebserregend, mutagen

• Quecksilber, Hg giftig

• A IV- Holz, Abbruchholz unterschiedlich je nach

(HSM, Lacke, Imprägnierungen) Holzbehandlung

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

4.3 Bewertung hinsichtlich Gesundheitsschutz/ Exposition für die Arbeitnehmer

Durch die Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Organismus kann es zu gesundheitlichen

Gefährdungen kommen. Folgende Aufnahmepfade sind im Hinblick auf die geplanten Arbeiten

möglich:

  1. Inhalation: Aufnahme gasförmiger, an Staubpartikel gebundener oder als Aerosol vorliegende

Schadstoffe durch Einatmen

  1. Dermale Aufnahme: Aufnahme von Schadstoffen bei Hautkontakt mit belasteten

Abbruchmaterialien durch Resorption über die unverletzte oder verletzte Haut

  1. Orale Aufnahme: Aufnahme durch Hand-Mund-Kontakte durch Verschlucken bei mangelhafter

Körperhygiene

Für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sind folgende Stoffe bzw. Stoffgruppen von besonderer

Bedeutung:

4.3.1 Asbest

Asbestfasern sind als lungen- und alveolengängige Fasern krebserzeugend.

Die Arbeiten zum Umgang mit Asbest werden durch die TRGS 519 geregelt und finden hier Anwendung.

Da es sich bei den auszuführenden Arbeiten um Abbruch-, Rückbau- bzw. Demontagearbeiten handelt, ist mit

einer Freisetzung der Asbestfasern zu rechnen.

Der Aufnahmepfad erfolgt über den Atemtrakt. Die lungengängigen Fasern können Krebs verursachen.

Die Freisetzung von Fasern aus Asbestzementprodukten (AZ) ist ohne mechanische Beanspruchung als gering

einzustufen; bei mechanischer Beanspruchung hingegen ist mit einer Faserfreisetzung zu rechnen.

Von schwach gebundenen asbesthaltigen Artikeln geht auch bei nur geringer Beanspruchung die Gefahr einer

Faserfreisetzung aus.

4.3.2 Künstliche Mineralfasern

Künstliche Mineralfasern (KMF) ist ein Sammelbegriff für künstlich hergestellte, glasig amorphe Fasern mit

unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung wie z.B. verschieden dicke Glas-, Steinwolle- oder

Schlackefasern, die mit Kunstharzen gebunden sind.

Die Arbeiten zum Umgang mit KMF werden durch die TRGS 521 geregelt und finden hier Anwendung.

Faserstäube im Sinne dieser TRGS sind Stäube, die künstliche anorganische Mineralfasern mit einer Länge

größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3

zu 1 (WHO-Fasern) ist, enthalten und damit als alveolengängig angesehen werden.

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

Da es sich bei den auszuführenden Arbeiten um Abbruch-, Rückbau- bzw. Demontagearbeiten handelt, ist mit

einer Freisetzung von künstlichen Mineralfasern, die eine Faserstaubkonzentration von 50.000 Fasern/m³

erreichen können, zurechnen.

Der Aufnahmepfad erfolgt überwiegend über den Atemtrakt. Die lungengängigen Partikel können Krebs

verursachen. Zusätzlich können bei Kontakt Reizungen der Haut (Juckreiz), der Augen und Atemwege

entstehen.

4.3.3 PAK

Teerhaltige Produkte bestehen aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), dessen

Leitsubstanz Benzo(a)pyren (B(a)P) nachgewiesenermaßen als krebserzeugend eingestuft wird. Gemäß

aktuellem Kenntnisstand stehen weitere PAK- Einzelkomponenten im Verdacht, krebserzeugend zu sein.

Laut GefStoffV werden PAK ab einem B(a)P- Gehalt von 50 mg/kg als ‚Gefahrstoff‘ eingestuft.

Die Arbeiten zum Umgang mit teerhaltigen Materialien werden durch die TRGS 551 geregelt und finden hier

Anwendung.

Der Hauptaufnahmeweg für Teerpartikel verläuft unter den Abbruchbedingungen über den Atemtrakt. Bei

massivem Hautkontakt mit Stäuben kann jedoch eine Resorption über die Haut vorrangig sein. PAK werden

vorwiegend partikelgebunden freigesetzt.

Hauptwirkungsweisen sind Reizung der Haut, der Augen und Atemwege, Hautpigmentierung und UV-

Sensibilisierung. Mögliche chronische Wirkung sind Hautveränderung, Leber- und Nierenschäden, Schädigung

des zentralen Nervensystems.

4.3.4 Holzschutzmittel (HSM)

Holzschutzmittel sind biozid-wirkende Stoffe und Zubereitungen, mit denen das Holz behandelt wurde. Vorbeugende Holzschutzmittel bestehen oftmals aus chlororganischen Verbindungen oder werden auf Basis von Metallsalzen zubereitet.

Holzschutzmittel werden als gesundheitsschädlich eingestuft. Hauptwirkungsweisen sind Reizung der Atemwege, Augen und Haut. Vorübergehende Wirkungen sind Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel. Gesundheitsstörungen können in Form von Erbrechen bis hin zu Nervenschäden auftreten.

4.3.5 Quecksilber

Quecksilber ist ein flüssiges, geruchsloses Metall. Durch allmähliches Verdampfen bei Raumtemperatur

können in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen in der Atemluft entstehen.

Der Aufnahmepfad im Rahmen von Abbrucharbeiten erfolgt über den Atemtrakt. Akute Gefahren entstehen

durch Reizung der Atemwege durch Dämpfe, bei höheren Konzentrationen kann es zu einer

Lungenschädigung und schweren gastrointestinalen sowie Nierenfunktionsschädigungen kommen.

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

Bei der zerstörungsfreien Entfernung von z.B. quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren ist eine akute Gefahr für

die menschliche Gesundheit jedoch nicht zu erwarten.

5 Sanierungsverfahren

5.1 Grundsätze

Wegen der multivalenten Exposition von Schadstoffen kann keine getrennte Sanierung der einzelnen

Komponenten erfolgen. Das Sanierungsverfahren muss dem komplexen Charakter des

Gefahrstoffaufkommens gerecht werden.

Hinsichtlich der Menge und des Gefahrenpotenzials sind Asbest, KMF und PAK maßgeblich für die

Sanierungsverfahren. Bei konsequenter Anwendung der Schutzmaßnahmen werden die Anforderungen

der restlichen Gefahrstoffarbeiten mit erfüllt.

Die Maßnahmen müssen dem in der Anwendungsreihenfolge folgendem Grundsatz genügen:

Vorrangig Technische Maßnahmen, dann Organisatorische Maßnahmen, zuletzt Persönliche

Maßnahmen (TOP-Prinzip).

5.2 Technische Schutzmaßnahmen

Folgende technische Schutzmaßnahmen kommen im Rahmen der Sanierungs- und Abbrucharbeiten zum

Einsatz:

❖ Absperrung von Arbeitsbereichen

❖ Einsatz einer Schwarz-Weiß-Anlage (Personen- und Materialschleusen)

❖ Nässen/Feucht halten von faserförmigen Schadstoffen und PAK-haltigen Stäuben

❖ Industriestaubsauger Klasse H oder M, drucklose Befeuchtungsmittel

❖ nicht-thermische Verfahren zum Trennen von Ausbaumaterialien

❖ geeignete Abfallbehälter

❖ ständige Nachrichtenverbindung zum Schwarz-Bereich (Funktelefon o.ä.)

5.3 Organisatorische Maßnahmen

Folgende organisatorische Maßnahmen kommen im Rahmen der Sanierungs- und Abbrucharbeiten zum

Einsatz:

❖ Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle allgemein

❖ Absperrung und Kennzeichnung der Sanierungszonen und Arbeitsbereiche

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

❖ Absperrung und Kennzeichnung der Entsorgungsbereiche

❖ Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten

❖ Beschränkung der beschäftigten Personen bei den Arbeiten in kontaminierten Bereichen

❖ Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G26.2, G1.2, G40

Organisatorische und technische Schutzmaßnahmen sind vorrangig anzuwenden:

❖ Werkzeuge und Maschinen, die eine staubarme Bearbeitung gewährleisten (absaugende,

langsam laufende Geräte)

❖ Vorhaltung eines zugelassenen Industriestaubsaugers der Staubklasse H mit Zusatzzeichen

Asbest oder Verwendungskategorie K1 mit Zusatzzeichen Asbest, ggf. direkte Absaugung von

Stäuben an der Entstehungsstelle

❖ Benetzung der zu entfernende Bauteile/Baustoffe mittels entspannten Wassers

❖ Alleinarbeit verboten

❖ Rauchen, Essen, Trinken und Schnupfen verboten

❖ Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche bei der Arbeit staubgeschützt vorhalten

❖ Hautschutzcreme lt. Hautschutzplan vor dem Anziehen der Schutzhandsuche und nach

Reinigung der Hände anwenden

❖ Eingesetzte Geräte sind nach der Arbeit mit entsprechendem Reinigungsmittel zu reinigen

❖ Vor jeder Arbeitspause: Hände und Gesicht reinigen, kontaminierte Schutzkleidung ablegen und

in die bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen

❖ Nach Beendigung der Arbeit: Hände und Gesicht mit warmem Wasser reinigen,

Hautpflegemittel benutzen

5.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zusätzlich zur üblichen Baustellenkleidung zu tragen:

Schutzkleidung: Schutzanzug (CE 0120, EG-Kategorie III, Typ 5-6, staubdicht) mit Kapuze, passgerecht für

jeden Mitarbeiter.

Einwegschutzanzüge sind zu verwenden und jeweils nach Verlassen des Schwarzbereiches im

zugeordneten Schleusenbereich in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern

zu entsorgen.

Zu tragen bei: KMF, Asbest- und PAK-Sanierung

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

Schutzhandschuhe: nitrilkautschukbeschichteter Schutzhandschuh (EG-Kategorie II) mit dicht-

schließendem Bündchen in Verbindung mit zusätzlichen, immer zu tragenden, Baumwoll-

unterziehhandschuhen. Es ist zu beachten, dass die Schutzhandschuhe nur eine bestimmte Zeit einen

wirksamen Schutz gegen den Gefahrstoff bieten und daher regelmäßig auszutauschen sind.

Zu tragen bei: PAK-Sanierung

Geeignete beständige Schutzhandschuhe sind während der gesamten Sanierungsarbeiten (Asbest, KMF)

zu tragen.

Atemschutz: Halb- oder Viertelmasken mit mind. P2-Filter (Asbest-/KMF-Sanierung) bzw. mind. P3-Filter

(PAK-Sanierung), Tragezeiten beachten;

Zu tragen bei: KMF, Asbest- und PAK-Sanierung.

Umgang mit Atemschutzgeräten:

❖ In den Pausen: auf gekennzeichneter Fläche ablegen.

❖ Nach Arbeitsende: reinigen und warten und in sauberen Behältern aufbewahren

❖ Bei EW-Staubmasken: nach Arbeitsende entsorgen und mindestens arbeitstäglich neu Masken

verwenden

Hautschutz: für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsionen)

Hautschutzsalbe verwenden.

5.5 Allgemeine Beschreibung Verfahren und Arbeitsschritte

5.5.1 Schritt 1 - Aufbau der Baustelleneinrichtung

Für die Sanierungsmaßnahme werden Aufenthalts- und Sanitärcontainer mit Waschgelegenheit als

Mannschaftsaufenthaltsbereich zur Verfügung gestellt. Die Wascheinrichtung hat das

Sanierungspersonal nach jeder Tätigkeit im Schwarzbereich zu benutzen. Zusätzlich ist ein Container als

Lager für Arbeitsschutzausrüstung erforderlich.

Eine weitere Stellfläche für Container ist als Bereitstellungsfläche für die Entsorgung einzurichten. Dazu

ist innerhalb des umzäunten Baufeldes eine gekennzeichnete Fläche, ausreichend dimensioniert,

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

einzurichten und zu unterhalten. Alle Stellplätze und Container sind für die vorgesehene Abfallart zu

kennzeichnen.

5.5.2 Schritt 2 – Einrichten und Betreiben von Schwarz-Bereichen

5.5.2.1 Allgemeine Schwarz-Weiß-Anlage

Eine 3 gekammerte Schwarz-Weiß-Anlage ist einzurichten, wo sich Arbeitnehmer umziehen und

waschen müssen.

3-Kammer-Schwarz-Weiß-Anlage, gem. § 6 der Arbeitsstättenverordnung sowie den

Arbeitsstättenrichtlinien ASR 4.1, bestehend aus:

  • Weißbereich zum Ablegen, Aufbewahren und späteren Wiederanlegen der Straßenkleidung und

Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung. Der Weißbereich muss gleichzeitig als Sanitätsraum

nutzbar sein und die erforderlichen Einrichtungen und Geräte für Sanitätsräume enthalten.

  • Nassbereich mit Toiletten, Dusch- und Waschanlagen mit Trockentüchern und Hautschutzsalbe und

  • Schwarzbereich zum Ablegen kontaminierter Arbeitskleidung und Schutzausrüstungen

Für die Asbest-, PAK- und KMF-Sanierungsbereiche sind in den Schwarzbereichen zusätzliche technische

Maßnahmen vorzunehmen.

5.5.2.2 BE für den Ausbau von schwachgebundenen Asbestprodukten (Fh/Fb-Türen)

Die Arbeiten erfolgen nach der Maßgabe der TRGS 519, Kapitel 2.9 „Emissionsarme Verfahren“ und in

Anlehnung an DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 644 „Verfahren mit geringer Exposition

gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“).

Die Arbeitsbereiche sind abzusperren und zu kennzeichnen. Industrieklebeband, Trenngeräte für

Rohre/Flachdichtungen und faserdichte Sammelbehälter sind bereit zu stellen.

5.5.2.3 BE für Ausbau von Asbestzementprodukten (Fallrohre)

  • Die Arbeiten erfolgen nach TRGS 519 Kap. 16.2 (im Freien) oder Kap 16.3 (Innenräumen).

  • Die Räume/Arbeitsbereiche in Innenräumen sind geschlossen zu halten.

  • Die auszubauenden Materialien sind vor und während der Demontagearbeiten mit

entspanntem Wasser zu nässen.

  • Installation von Niederdruckspritzgerät (en) inkl. Schlauchleitungen je Arbeitsstelle

  • Bereithaltung der faserdichten Sammelbehälter für die auszubauenden asbestfaserhaltigen

Baustoffe, Asbestkennzeichnung

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

  • Sammelbehälter für faserverunreinigte Materialien (Anzüge, Reinigungsmaterial etc.) aus

faserdichten Gewebesäcken, z.B. BigBags, Asbest-Kennzeichnung

  • Sammelbehälter für flüssige faserverunreinigte Materialien (Reinigungswässer etc.)

  • Im Innenbereich: Baustromanlage

  • Im Innenbereich: Beleuchtung der Sanierungsbereiche

  • Mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Sanierungsbereich (Mobiltelefon oder Walky Talky)

  • Bereithaltung aller für die Sanierung erforderlichen Arbeits-, Demontagegeräte und

Aufstiegshilfen, Rüstungen

5.5.2.4 BE für sonstige asbesthaltige Bauteile: Kitte Stopfmassen, Sperrschichten, Dachpappen oder Dichtungen einschließlich Flachdichtungen/ IT-Dichtungen)

Die Arbeiten erfolgen nach der Maßgabe der DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664): Verfahren

mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Der

Abfall ist daraufhin in faserdichten Sammelbehältern mit Asbestkennzeichnung zur Entsorgung zu

lagern.

5.5.2.5 Brandschutztüren, Heizungskörper

Keine gesonderten Anforderungen.

Die Bauteile werden jeweils zerstörungsfrei im Ganzen entfernt und faserdicht mit Asbestkennzeichnung

verpackt.

5.5.2.6 BE für teerhaltige Materialien (Sperrschichten, Dachpappen)

  • Die Arbeiten erfolgen nach TRGS 551 Kap. 5.1 (Branchenübergreifende Schutzmaßnahmen)

sowie 5.2.5 (Tätigkeiten mit teerhaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder

Instandhaltungsarbeiten).

  • Die Atemschutzgeräte sind entsprechend den Anforderungen der DGUV Regel 112-190

auszuwählen, zu benutzen, zu lagern, zu reinigen und in Stand zu halten

  • Die Arbeits-/Schwarzbereiche sind jeweils abzusperren und zu kennzeichnen.

  • Feucht halten, Nutzung von abgesaugten Maschinen (Filterklasse H)

  • Ein Industriestaubsauger mindestens der Staubklasse H ist betriebsbereit je Arbeitsstelle

bereitzustellen

  • Technische Lüftung gem. TRGS 551 Kapitel 5.2.5 bei Arbeiten in Innenräumen als Absaugung der

Arbeitsbereiche mit Filter Staubklasse H

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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan

  • Bereithaltung von geschlossenen/verschließbaren Sammelbehältern für die auszubauenden

teerhaltigen Baustoffe, Kennzeichnung und Verschließen der Sammelbehälter

  • Im Innenbereich: Baustromanlage

  • Im Innenbereich: Beleuchtung der Sanierungsbereiche

  • Mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Sanierungsbereich (Mobiltelefon oder Walky Talky)

  • Bereithaltung, Aufbau und nach Ende der Arbeiten Abbau aller für die Sanierung erforderlichen

Arbeits-, Demontagegeräte, Aufstiegshilfen, Rüstungen

5.5.2.7 BE für den Ausbau von Sperrschichten, Rohrisolierungen, Abhangdecken und sonstigen WHO- faserhaltigen Baustoffen

  • Die Arbeiten erfolgen nach der Maßgabe der TRGS 521 Kat.3 unter Feuchthaltung der

faserhaltigen Ausbaustoffe

  • Die Arbeits-/Schwarzbereiche sind jeweils abzusperren und zu kennzeichnen.

  • Ein Industriestaubsauger mindestens der Staubklasse M ist betriebsbereit je Arbeitsstelle

bereitzustellen

  • Installation von Niederdruckspritzgerät (en) inkl. Schlauchleitungen je Arbeitsstelle

  • Bereithaltung der faserdichten Sammelbehälter für die auszubauenden faserhaltigen Baustoffe

  • Sammelbehälter für faserverunreinigte Materialien (Anzüge, Reinigungsmaterial etc.) aus

faserdichten Gewebesäcken, z.B. Big Bags, KMF-Kennzeichnung

  • Sammelbehälter für flüssige faserverunreinigte Materialien (Reinigungswässer etc.)

  • Baustromanlage

  • Beleuchtung der Sanierungsbereiche (nur bei Arbeitsbereichen in Innenräumen)

  • Mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Sanierungsbereich (Mobiltelefon oder Walky Talky)

  • Bereithaltung aller für die Sanierung erforderlichen Arbeits-, Demontagegeräte und

Aufstiegshilfen, Rüstungen

  • erforderlichen Arbeits-, Demontagegeräte und Aufstiegshilfen, Rüstungen

5.5.3 Schritt 3 - Einrichten der Schwarz-Weiß-Anlage:

Für alle Sanierungsbereiche ist eine Schwarz-Weiß-Anlage gem. Kapitel 5.5.2.1 einzurichten und bei

Arbeiten mit Asbestzementprodukten, KMF oder PAK gemäß den zusätzlich in den Kapiteln 5.5.2.2 bis

5.5.2.7 je nach Schadstoff benannten Anforderungen einzurichten und zu nutzen.

Schwarz-Weiß-Anlage mit Weißbereich zur Ablage der Straßenkleidung und Anziehen/Anlagen der PSA

nach Arbeitsbereich; mit Graubereich mit Waschgelegenheit und Dusche (Warmwasser); mit

Schwarzbereich wo nach Arbeitsende die PSA abgelegt und in staubdichtem Behälter zur Entsorgung

gesammelt wird.

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Vor Arbeitsbeginn erfolgt eine Abnahme der Schwarz-Weiß-Anlage.

5.5.4 Schritt 4 - Demontage und Entsorgung

5.5.4.1 Demontagen in Innenräumen

  1. Flachdichtungen und Stopfmassen an elektrischen Bauteilen mit schwach gebundenem Asbest

Die Bauteile sind vor Demontage einzeln zu bearbeiten. Die Verbindungsnaht ist zu befeuchten und mit

Industrieklebeband sicher zu verschließen. Die Demontage erfolgt durch Trennung der Rohrführungen

beidseitig der abgeklebten Flanschdichtrungen. Flansche/Flachdichtungen sind als asbestbelastet zu

kennzeichnen und zu verpacken und von den anderen Asbestabfällen getrennt zu halten. Eine

Einzelverpackung in Folie ist möglich, die Verpackung muss abgeklebt und abwaschbar sein.

  1. Brandschutztüren und alte Heizkörper

Brandschutztüren und Heizkörper sind als komplettes Bauteil zerstörungsfrei aufzunehmen und

faserdicht mit Asbest-Kennzeichnung zu verpacken und zur Entsorgung bereitstellen und von den

anderen Asbestabfällen getrennt zu halten.

  1. Produkte mit festgebundenem Asbest (Fallrohre)

AZ- Rohre sind zerstörungsarm abzunehmen anschließender in Big Bags zu verpacken. Die faserhaltigen

Baustoffe dürfen nicht geworfen sondern nur abgelegt werden. Eine Einzelverpackung in Folie ist

möglich, die Verpackung muss abgeklebt und abwaschbar sein.

Die Abfallsäcke sind mit Asbestzeichen, Zusatz AZ zu kennzeichnen und von den anderen Asbestabfällen

getrennt zu halten.

  1. KMF- Rohrummantelungen

Die kaschierten Rohrummantelungen sind mit fortschreitender Öffnung der Kaschierung zu nässen. Die

Dämmmaterialien sind inkl. Kaschierung von den Rohren abzuschälen und unmittelbar in faserdichte

Säcke zu verpacken. Die Ummantelungen sind ggf. mit langsam laufenden Maschinen im

Nassschneideverfahren in verpackungs- und transportfähige Maße zu zerkleinern. Die faserdichten

Säcke sind als KMF zu Kennzeichnen und von den anderen Abfällen und anderen KMF-Abfällen getrennt

zu halten.

  1. KMF-Wärmedämmung z.B. in Wänden, in Decken und Abhangdecken

Gemäß der TRGS 521 sind die KMF-Sanierungsbereiche abzugrenzen und zu markieren. Locker auf

Zwischenböden lagernde KMF-Matten oder Dämmwolle, sowie Stopfmassen an Fenstern sind zu nässen

und in faserdichte Behälter (z.B. Big Bags) unmittelbar zu verpacken. Die Matten sind ggf. mit langsam

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laufenden Maschinen im Nassschneideverfahren in verpackungs- und transportfähige Maße zu

zerkleinern. Abhangdecken sind zerstörungsfrei auszubauen und zu verpacken. Die faserhaltigen

Baustoffe dürfen nicht geworfen, sondern nur abgelegt werden. Dämmung in Wänden ist nach Öffnung

der nicht schadstoffhaltigen Wandverkleidung ebenso zu behandeln. Im Boden wird Dämmung nach

vorsichtigem Aufbruch des Estrichs händisch separiert, aufgenommen und verpackt.

  1. PAK-haltige Baustoffe

Die teerhaltigen Materialien sind zu befeuchten und mittels staubarmer Verfahren auszubauen. Die

Sammlung der separierten teerhaltigen Abfälle erfolgt in verschließbaren Sammelbehältern, z.B. Big

Bags oder Deckelcontainer.

  1. Produkte die WHO-Fasern (KMF, Asbest) enthalten (Sperrschichten, Bodenkleber)

Klebstoffe mit WHO-Fasern sind mit staubarmen Verfahren und nach dem Verfahren mit geringer

Exposition zu entfernen, z. B. durch Spachteln oder mechanische Bearbeitung mit geeigneter

Absaugung. Trockene Bearbeitung ohne Absaugung ist unzulässig. Ein Industriestaubsauger der Klasse H

ist zur unmittelbaren Absaugung freigesetzter Fasern vorzuhalten. Der faserhaltige Abfall ist staubdicht

zu verpacken, zu kennzeichnen und getrennt zu entsorgen.

Sperrschichten sind vor Beginn und wenn notwendig während der Arbeiten zur

Staubvermeidung/Vermeidung der Faserfreisetzung zu befeuchten und mit staubarmen Methoden zu

entfernen. Der teer- und/oder faserhaltige Abfall ist umgehend in Big Bags zu verpacken,

dementsprechend zu kennzeichnen und von den anderen Abfällen getrennt zu halten.

Vorhaltung des Industriestaubsaugers zur Absaugung ggf. entstehender Stäube.

  1. Leuchtstoffröhren und elektrische Schalter

Diese sind zerstörungsfrei abzumontieren und in dafür vorgesehene spezielle Sammelbehälter separat

zu sammeln. Die Starter der Leuchtstoffröhren sind getrennt von den Leuchtstoffröhren zu sammeln.

5.5.4.2 Grob- und Feinreinigung

Nach Abschluss der Demontagen von faserförmigen Schadstoffen oder Asbestzementprodukten in

Innenräumen ist der Schwarz-Bereich zu reinigen. Alle Flächen sind gründlich mit Industriestaubsauger H

zu reinigen, mehrfach abzusaugen. Abwaschbare Flächen werden feucht gereinigt.

Dazu kann ein spannungsarmer Sprühstrahl eingesetzt werden, sofern das ablaufende Wasser mittels

Nasssauger aufgefangen werden kann, ansonsten sind die Flächen feucht zu reinigen.

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Die KMF-Sanierung ist abgeschlossen, wenn kein Staub mehr sichtbar ist.

5.5.4.3 Teilaufbrüche im Schwarz-Bereich

Schwarzabdichtungen/teerhaltige Sperrschichten werden zum Teil im Fußbodenaufbau erwartet.

Ebenfalls zu erwarten sind Schwarzanstriche auf Mauerwerk/Beton. Dieser ist, soweit es möglich ist,

vom restlichen Bauschutt zu trennen.

Die Arbeiten sind mit nitrilbeschichteten Handschuhen auszuführen. Um den Kontakt mit

teerhaltigen Materialien möglichst zu vermeiden, sind zudem Hilfsmittel, wie Spaten etc. zu

verwenden.

  • Fliesen und Estrich mittels Abbruchhammer aufstemmen, die mineralischen Abfälle seitlich

lagern, der Estrich ist an der Unterseite auf Anhaftungen von Dichtungen zu kontrollieren und zu

separieren. Sind Anhaftungen nicht vollständig zu separieren, ist der betreffende Bauschutt

separat zu legen.

  • Die freigelegte Dichtungsbahn ist durch Abheben zu entfernen und zu verpacken.

  • Anderes Dämmmaterial (Styropor, KMF, Holz, Bauschuttschüttung etc.) ist jeweils separat zur

Entsorgung vorzubereiten.

  • Unbelasteter Bauschutt verbleibt, belasteter Bauschutt wird zum Entsorgungsplatz gebracht.

5.6 Dachpappe Dächer

Die Dachhaut ist mit einem staubarmen Verfahren und geeignetem Werkzeug von der

Unterkonstruktion abzuheben und zur Entsorgung bereitzustellen.

Die Arbeiten sind mit nitrilbeschichteten Handschuhen auszuführen. Um den Kontakt mit teerhaltigen

Materialien möglichst zu vermeiden sind zudem Hilfsmittel, wie Spaten etc. zu verwenden.

5.7 Bodenmaterial

Sensorisch auffälliges Bodenmaterial (z.B. dunkle Verfärbung, Ölgeruch) ist fachgerecht aufzunehmen

und separat mit geeigneter Abdeckung (z.B. HDPE-Folie, Deckelcontainer) zur Beprobung und

anschließenden Entsorgung bereit zu stellen.

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5.8 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall

Bei Störfällen ist der Bauleiter oder der Polier sowie die örtliche Bauleitung unverzüglich zu

benachrichtigen, die Arbeiten sind sofort zu unterbrechen.

Verletzte Personen sind, wenn möglich, unverzüglich aus dem Gefahrenbereich (Schwarzbereich)

abzutransportieren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen sind einzuleiten und die zuständigen Einsatzkräfte unter der Rufnummer:

Feuerwehr Tel.: 112

Polizei Tel.: 110

zu benachrichtigen.

5.9 Benutzung der Dekontaminationseinrichtung und -anlagen

Die Benutzung der Schwarz-Weiß-Anlage erfolgt gemäß der Unterweisung. Diese ist schriftlich

niederzulegen.

Die Schwarz-Weiß-Anlage besteht aus drei miteinander verbundenen Raumzellen, die durch Türen

voneinander getrennt sind.

Die erste Zelle (Eingang) dient als sog. Weißbereich dem Ablegen, Aufbewahren und späterem Anlegen

der "Straßenkleidung" sowie der Aufbewahrung der neuen (unbenutzten) persönlichen

Schutzausrüstung (PSA). Die neue Schutzkleidung wird hier angezogen.

Die zweite Zelle ist mit Dusche und Waschgelegenheit zur Körperreinigung nach Verlassen des

Schwarzbereichs vorgesehen (Grau-Bereich).

Die dritte, dem Arbeitsbereich zugewandte Zelle (Schwarzbereich) dient dem Ablegen der EW-

Schutzanzüge nach Verlassen des Schwarzbereichs.

Hierbei ist darauf zu achten, dass vor dem Verlassen des Schwarzbereiches die Schutzausrüstung mittels

Industriestaubsauger der Staubklasse H oder Verwendungskategorie K1 abgesaugt wird und die

Atemschutzgeräte hygienisch sauber, in der dem Schwarzbereich zugewandten Zelle, gelagert werden.

5.10 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Die nachfolgend genannten Vorsorgeuntersuchungen sind vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen

BG oder bei berufsgenossenschaftlich zugelassenen Ärzten durchzuführen.

Die Untersuchungsergebnisse sind in Kopie auf der Baustelle zu hinterlegen.

• G26.2 Atemschutztauglichkeit

• G1.2 Asbeststäube

• G40 Krebserzeugende Stoffe allgemein

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5.11 Dokumentation, Nachweis

5.11.1 Vorzulegende Dokumentationen

Auf der Baustelle sind durch die AN folgende Dokumentationen zu hinterlegen:

  • Unterweisung der Mitarbeiter gemäß Betriebsanweisung und Arbeits- und

  • Sicherheitsplan

  • Nachweise gemäß Vorsorgeuntersuchungen für alle Arbeitskräfte im Schwarzbereich

  • Schleusenbuch für die Schwarzbereiche

  • Reinigungsbuch für die Schwarz-Weiß-Anlage

  • Nachweisbuch über Arbeits- und Pausenzeiten, PSA- Tragezeiten

Zusätzliche Gefahrstoffinformationen zu ausgewählten nutzungsspezifischen Stoffen bzw. Stoffgruppen in Form von stoffbezogenen Datenblättern sind u.a. in der Datenbank WINGIS-ONLINE der Bau BG enthalten. Diese Informationen sind durch den AN bei der eigenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und an die auszuführenden Tätigkeiten bzw. tätigkeitsbezogenen Schutzmaßnahmen anzupassen.

5.11.2 Notfallausweis

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Versicherte, die regelmäßig in kontaminierten Bereichen

arbeiten - ausgenommen vorausgehende Untersuchungen - einen Notfallausweis bei sich tragen. Der

Notfallausweis muss aus widerstandsfähigem Material bestehen und gegen Feuchtigkeit geschützt sein.

Die Versicherten haben den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Notfallausweis auch

außerhalb der Arbeitszeit bei sich zu tragen. Muster siehe Seite 26.

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6 Entsorgung

Die bei der Schadstoffsanierung anfallenden gefährlichen Abfälle sind nach derzeitiger Kenntnis folgende:

AbfallbezeichnungAbfall- schlüsselVorkommenEntsorgungs- verfahrenGeeignete
Entsorgungsanla-
gen (Beispiele)
Schwachgebundene Asbestprodukte170601*- Flanschdichtungen - alte Brandschutztüren - Elektrodichtungskitt - alte RippenheizkörperDeponierungMEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin
asbesthaltige Baustoffe (fest gebunden)170605*- FallrohreDeponierungMEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin
Dämmstoffe die gefährliche Stoffe enthalten (KMF)170603*- Akkustikdecken - Rohrisolierungen (Verdacht) - Stopfmassen um Fenster (Verdacht)DeponierungMEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin
Faserhaltige Dachpappen und Sperrschichten170903*- Dachpappen - SperrschichtenDeponierungMEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin
teerhaltige Abfälle170303*- Dachpappen - SperrschichtenVerwertungFeigel Umweltdienste ALBA Berlin HKP

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AbfallbezeichnungAbfall- schlüsselVorkommenEntsorgungs- verfahrenGeeignete
Entsorgungsanla-
gen (Beispiele)
Holz das gefährliche Stoffe enthält (A IV)170204*- z.B. Holzfenster, Verkleidungen, Türen, hölzerne Einbauten, behandeltes Holz, Holzböden (z-B. Parkett), DachaufbauVerwertungMVV Umwelt Asset, BHW Beeskow
Bauschutt mit gefährlichen Stoffen170106*- Estriche (chemische Zusammensetzung) - Bauschutt > SW (ehemals >Z2) - Bauschutt mit SchwarzanstrichVerwertung bzw. DeponierungGBAV, afu Berlin BKR Contamex MEAB
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten170503*- ggf. kontaminierter BodenaushubVerwertung bzw. DeponierungGBAV, afu Berlin BKR Contamex MEAB
Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle200121*- LeuchtstoffröhrenVerwertungWertstoffhof BSR Remondis
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen130701*- HeizölVerbrennungNehlson, Becker + Armbrust

Die aufgelisteten Abfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Die Entsorgung bedarf der behördlichen

Genehmigung entsprechend der Nachweisverordnung und ist im elektronischen Verfahren abzuwickeln.

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Notfallausweis

ACHTUNG Der Inhaber dieses Notfallausweises arbeitet auf einem Gelände, das gefährliche Stoffe beinhaltet. Die bislang als wesentlich angesehenen Gefahrstoffe sind in diesem Ausweis angeführt; weitere sind jedoch ebenfalls möglich. Über Art und Aufkommen der Gefahrstoffe kann der Ansprechpartner (Bauleiter, Betriebsleiter) nähere Auskunft geben. Über den Gesundheitszustand können der Hausarzt oder der ermächtigte Arzt, der die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt hat, Auskünfte geben. Bei Kenntnis der Gefahrstoffe kann, die im Blatt der Notfallrufnummer genannte Giftnotrufzentrale Hinweise zur Behandlung geben.
NOTFALL-AUSWEIS für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
INHABERHAUSARZT (Volle Adresse inkl. Tel.)OFFIZIELLE INFORMA- TIONSZENTREN FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE
Name, Vorname
Geburtsdatum
Wohnort, Straße
Staatsangehörigkeit
GEFAHRSTOFFEARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNG
BetriebG1.2, G26.2, G40 am (Datum): durch (volle Adresse + Tel.)
Baustelle
Ansprechpartner/ Telefon

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