Ersatzfläche Wuhlheide, Am Bahnhof Wuhlheide 3
12459 Berlin
Integrierter Arbeits- und Sicherheitsplan gemäß
TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524, TRGS 551, TRGS 905
Auftraggeber: Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin
Auftragnehmer: Ingenieurbüro Döring GmbH Pauline-Staegemann-Straße 3 10249 Berlin Tel.: (030) 47 50 98 20 Email: info@ib-doering.de
Projektbearbeitung: Katharina Schönleber Andreas Franz Projektbearbeiterin Projektleitung
Ort/ Datum: Berlin, 15.08.2025
Qualitätsmanagement Arbeitsschutzmanagement Wir sind zertifiziert! Wir sind zertifiziert!
Regelmäßige freiwillige Überwachung Regelmäßige freiwillige Überwachung nach DIN EN ISO 9001:2015 nach SCC
Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
INHALTSVERZEICHNIS Seite
1 Allgemeine Angaben .......................................................................................................................... 5
1.1 Veranlassung .......................................................................................................................... 5
1.2 Gültigkeitsdauer ..................................................................................................................... 5
1.3 Projektbeteiligte, namentlich ................................................................................................... 5
2 Quellen ............................................................................................................................................. 6
3 Standortbeschreibung ........................................................................................................................ 7
3.1 Beschreibung Abbruchbereiche ............................................................................................... 7
4 Beschreibung der Gefahren und Kontaminationen............................................................................... 7
4.1 Gefahrstoffe und Vorkommen ................................................................................................. 7
4.2 Gefahrstoffe und Biologische Gefährdung ................................................................................. 8
4.3 Bewertung hinsichtlich Gesundheitsschutz/ Exposition für die Arbeitnehmer .............................. 9
4.3.1 Asbest ................................................................................................................................ 9
4.3.2 Künstliche Mineralfasern ..................................................................................................... 9
4.3.3 PAK .................................................................................................................................. 10
4.3.4 Holzschutzmittel (HSM) ..................................................................................................... 10
4.3.5 Quecksilber ....................................................................................................................... 10
5 Sanierungsverfahren ........................................................................................................................ 11
5.1 Grundsätze ........................................................................................................................... 11
5.2 Technische Schutzmaßnahmen .............................................................................................. 11
5.3 Organisatorische Maßnahmen ............................................................................................... 11
5.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ....................................................................................... 12
5.5 Allgemeine Beschreibung Verfahren und Arbeitsschritte .......................................................... 13
5.5.1 Schritt 1 - Aufbau der Baustelleneinrichtung ...................................................................... 13
5.5.2 Schritt 2 – Einrichten und Betreiben von Schwarz-Bereichen ............................................... 14
5.5.2.1 Allgemeine Schwarz-Weiß-Anlage ...................................................................................... 14
5.5.2.2 BE für den Ausbau von schwachgebundenen Asbestprodukten (Fh/Fb-Türen) ....................... 14
5.5.2.3 BE für Ausbau von Asbestzementprodukten (Fallrohre) ........................................................ 14
5.5.2.4 BE für sonstige asbesthaltige Bauteile: Kitte Stopfmassen, Sperrschichten, Dachpappen oder
Dichtungen einschließlich Flachdichtungen/ IT-Dichtungen) ................................................................ 15
5.5.2.5 Brandschutztüren, Heizungskörper ..................................................................................... 15
5.5.2.6 BE für teerhaltige Materialien (Sperrschichten, Dachpappen)................................................ 15
5.5.2.7 BE für den Ausbau von Sperrschichten, Rohrisolierungen, Abhangdecken und sonstigen WHO-
faserhaltigen Baustoffen ................................................................................................................... 16
5.5.3 Schritt 3 - Einrichten der Schwarz-Weiß-Anlage: ................................................................. 16
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
5.5.4 Schritt 4 - Demontage und Entsorgung ............................................................................... 17
5.5.4.1 Demontagen in Innenräumen............................................................................................ 17
5.5.4.2 Grob- und Feinreinigung.................................................................................................... 18
5.5.4.3 Teilaufbrüche im Schwarz-Bereich ..................................................................................... 19
5.6 Dachpappe Dächer ............................................................................................................... 19
5.7 Bodenmaterial ...................................................................................................................... 19
5.8 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall ....................................................................... 20
5.9 Benutzung der Dekontaminationseinrichtung und -anlagen ..................................................... 20
5.10 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ........................................................................ 20
5.11 Dokumentation, Nachweis .................................................................................................... 21
5.11.1 Vorzulegende Dokumentationen ........................................................................................ 21
5.11.2 Notfallausweis .................................................................................................................. 21
6 Entsorgung ...................................................................................................................................... 22
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
Abkürzungen: ArbStättV Arbeitsstättenverordnung A+S-Plan Arbeits- und Sicherheitsplan ASN Abfallschlüsselnummer ASR Technische Regeln für Arbeitsstätten AZ Asbestzement B(a)P Benzo(a)pyren, PAK- Einzelsubstanz BaustellV Baustellenverordnung BGR ehem. Berufsgenossenschaftliche Regeln (heute: DGUV- Information) BGI ehem. Berufsgenossenschaftliche Informationen (heute DGUV-Informationen) DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung EAK Europäischer Abfallkatalog Fh/Fb-Tür Brandschutztür Geb. Gebäude GefStoffV Gefahrstoffverordnung Hg Quecksilber HSM Holzschutzmittel IB Ingenieurbüro KMF Künstliche Mineralfasern LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit N.N. nach Nominierung PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sgA schwach gebundenes Asbest SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator TRGS Technische Regeln für Gefahrstoffe WHO Weltgesundheitsorganisation WHO-Faser von der Weltgesundheitsorganisation definierte, wahrscheinlich krebserzeugende Fasergröße
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
1 Allgemeine Angaben
1.1 Veranlassung
Die BVG plant als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme den Abbruch zweier bestehender
Gebäude auf einer ca. 7.600 m² Fläche nahe dem S-Bahnhof Wuhlheide, Am Bahnhof Wuhlheide 3,
12459, Berlin Treptow-Köpenick.
Die Ingenieurbüro Döring GmbH wurde mit der Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplanes (A+S-
Plan) für die Sanierung und den Abbruch der Gebäude beauftragt.
Dem A+S-Plan liegen orientierende Gebäudeschadstoffuntersuchungen der IB Döring sowie Vor-Ort-
Begehungen und Erhebungen zugrunde.
1.2 Gültigkeitsdauer
Der A+S-Plan gilt während der gesamten Dauer der Gefahrstoffsanierung (inklusive des Abbruchs des
Gebäudes) mit dem Ziel, den nachfolgenden Abbruch gemeinwohlverträglich und umweltgerecht
durchzuführen.
1.3 Projektbeteiligte, namentlich
Tab.: 1) beteiligte verantwortliche Personen
| Behörde/ Firma | Verantwortlich | Funktion |
|---|---|---|
| Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts Holzmarktstr. 15-17 10179 Berlin | Herr Greisert | Bauherr |
| Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) Turmstraße 21; 10559 Berlin Tel.: 030 902-545-0 Fax: 030 902 880-53 E-Mail: poststelle@lagetsi.berlin.de | Anmeldung nach BaustellV; Fachaufsicht Arbeitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen: Anmeldung nach GefStoffV | |
| Ingenieurbüro Döring GmbH Pauline-Staegemann-Str. 3, 10249 Berlin Tel.: 030-47-50-98-21 Fax: 030-47-50-98-24 Email: Jana.Kretschmer@ib-doering.de | Herr Franz | Schadstoffsanierungs- und Abbruchplanung, Entsorgungsmanagement |
| N.N. | N.N. | Ausführendes Sanierungs- und Abbruchunternehmen |
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
2 Quellen
Folgende Quellen wurden zur Erstellung des A+S-Planes verwendet:
• TRGS 524 Schutzmaßnahmen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, Februar 2010, zuletzt geändert und ergänzt: GMBI 2011 S. 1018-1019 [Nr. 49-51].
• TRGS 519 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest; Abbruch-, Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten, Ausgabe Januar 2014, GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014
[Nr. 8/9], geändert und ergänzt: GMBl 2022 S. 269-272 v. 31.03.2022 [Nr. 12] *)
• TRGS 551 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material, Ausgabe August 2015, GMBI 2015 S. 1066-1083 [Nr. 54] v. 06.10.2015 geändert und ergänzt: GMBI 2016, S 8-10 [Nr. 1] v. 27.01.2016.
• TRGS 521 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen mit alter Mineralwolle, Ausgabe Februar 2008.
• TRGS 905 Technische Regeln für Gefahrstoffe: Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe, Ausgabe März 2016. GMBI 2016 S. 378-390 [Nr. 19] (v. 3.5.2016) zuletzt geändert und ergänzt: GMBl 2021, S. 899 [Nr. 41] v. 13.07.2021
• GefStoffV Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1644), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 384) geändert worden ist.
• ArbStättV Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist.
• BauStellV Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19.Dezember 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 1) geändert worden ist.
• DGUV-Information 201-012 (ehem. BGI 644): Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Ausgabe Juli 2000, Juli 2021.
• DGUV-Regel 112-190: Benutzung von Atemschutzgeräten: November 2021
• DGUV Regel 101-004: Kontaminierte Bereiche: April 1997, aktualisierte Fassung Februar 2006
• DGUV Regel 112-989: Benutzung von Schutzkleidung: Oktober 1995, aktualisierte Fassung Oktober 2007
• Vollzugshinweise - Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, - Berlin - Vom 18. 11. 2022, zuletzt geändert am 06.10.2023
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
3 Standortbeschreibung
3.1 Beschreibung Abbruchbereiche
Das Baufeld ist aktuell mit folgenden Gebäuden bebaut:
• Gebäude 1; zweigeschossiges, unterkellertes Gebäude, Mauerwerk und Stahlbeton, mit einem Flachdach und kleinen gemauerten Anbauten • Gebäude 2; zweigeschossiges Gebäude ohne Keller, Mauerwerk und Stahlbeton, mit einem Schmetterlingsdach • Fundamente, Haufwerke und ggf. Gebäudereste
Die Fächenversiegelung auf dem 7.600 m² Grundstück soll zurückgebaut werden.
Im Vorfeld der durchzuführenden Baufeldfreimachung wurden orientierende Untersuchungen zur
Schadstoffbelastung der Gebäude durchgeführt. Im Ergebnis wurde eine Reihe von Gefahrstoffen ermittelt,
die vor Beginn sowie teilweise während der Abbruch- und Entkernungsarbeiten im Rahmen einer
Schadstoffsanierung zu entfernen sind.
4 Beschreibung der Gefahren und Kontaminationen
4.1 Gefahrstoffe und Vorkommen
Bekannte Schadstoffe in den Abbruchbereichen (erkundete nachgewiesene Gebäudeschadstoffe sowie
Regelverdacht) werden nachfolgend zusammengefasst.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Werden im Rahmen des Rückbaus einzelner Gebäudeteile
weitere Schadstoffe gefunden, sind diese entsprechend den in nachfolgenden Kapiteln für die einzelnen
Schadstoffgruppen benannten Arbeitsschutzmaßnahmen, auszubauen.
Erwartete Gebäudeschadstoffe gemäß orientierender Vorerkundung/Regelverdacht:
Schwach gebundene Asbestprodukte • Fh/Fb-Türen (Brandschutztüren)
Asbestzementprodukte/Festgebundene Asbestprodukte • Grundleitungen/Fallrohre aus Asbestzement
Sonstige Asbestprodukte • „Gurokitt“ (asbesthaltige Dichtungskitt für elektronische Einrichtungen) • asbesthaltige Flanschdichtungen/ IT-Dichtungen • asbesthaltige Dichtungsfugen zwischen Heizkörperrippen • Sperrschichten • Dachpappe
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
Künstliche Mineralfasern (KMF) • Rohrisolierungen /-dämmungen • Stopfmassen Fenster • Abhangdecken/Mineralfaserplatten • Sperrschichten • Brandschutztüren • Linoleum/Kleber
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) • Sperrschichten • Dachpappe
Schwermetalle • Wandfarben
Quecksilber • Leuchtstoffröhren
Bauschutt mit gefährlichen Verunreinigungen • Verunreinigung mineralischer Bausubstanz mit Anstrichen usw. (Vollzugshinweise > Schwellenwert Bauschutt; ehemals >Z2) • Bauschutt mit Schwarzanstrich
Abbruch Holz, A IV Holz • Alle vorgefundenen Hölzer sind behandelt (z.B. imprägniert, Holzschutzmittel) und wurden nicht untersucht. Eine Analytik ist nicht zielführend, da Abbruchholz generell als gefährlicher Abfall zu entsorgen ist.
4.2 Gefahrstoffe und Biologische Gefährdung
• Faserstäube krebserregend
• Asbeststäube krebserregend
• Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) krebserregend, mutagen
• Quecksilber, Hg giftig
• A IV- Holz, Abbruchholz unterschiedlich je nach
(HSM, Lacke, Imprägnierungen) Holzbehandlung
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
4.3 Bewertung hinsichtlich Gesundheitsschutz/ Exposition für die Arbeitnehmer
Durch die Aufnahme von Gefahrstoffen in den menschlichen Organismus kann es zu gesundheitlichen
Gefährdungen kommen. Folgende Aufnahmepfade sind im Hinblick auf die geplanten Arbeiten
möglich:
- Inhalation: Aufnahme gasförmiger, an Staubpartikel gebundener oder als Aerosol vorliegende
Schadstoffe durch Einatmen
- Dermale Aufnahme: Aufnahme von Schadstoffen bei Hautkontakt mit belasteten
Abbruchmaterialien durch Resorption über die unverletzte oder verletzte Haut
- Orale Aufnahme: Aufnahme durch Hand-Mund-Kontakte durch Verschlucken bei mangelhafter
Körperhygiene
Für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer sind folgende Stoffe bzw. Stoffgruppen von besonderer
Bedeutung:
4.3.1 Asbest
Asbestfasern sind als lungen- und alveolengängige Fasern krebserzeugend.
Die Arbeiten zum Umgang mit Asbest werden durch die TRGS 519 geregelt und finden hier Anwendung.
Da es sich bei den auszuführenden Arbeiten um Abbruch-, Rückbau- bzw. Demontagearbeiten handelt, ist mit
einer Freisetzung der Asbestfasern zu rechnen.
Der Aufnahmepfad erfolgt über den Atemtrakt. Die lungengängigen Fasern können Krebs verursachen.
Die Freisetzung von Fasern aus Asbestzementprodukten (AZ) ist ohne mechanische Beanspruchung als gering
einzustufen; bei mechanischer Beanspruchung hingegen ist mit einer Faserfreisetzung zu rechnen.
Von schwach gebundenen asbesthaltigen Artikeln geht auch bei nur geringer Beanspruchung die Gefahr einer
Faserfreisetzung aus.
4.3.2 Künstliche Mineralfasern
Künstliche Mineralfasern (KMF) ist ein Sammelbegriff für künstlich hergestellte, glasig amorphe Fasern mit
unterschiedlicher chemischer Zusammensetzung wie z.B. verschieden dicke Glas-, Steinwolle- oder
Schlackefasern, die mit Kunstharzen gebunden sind.
Die Arbeiten zum Umgang mit KMF werden durch die TRGS 521 geregelt und finden hier Anwendung.
Faserstäube im Sinne dieser TRGS sind Stäube, die künstliche anorganische Mineralfasern mit einer Länge
größer 5 µm, einem Durchmesser kleiner 3 µm und einem Länge-zu-Durchmesser-Verhältnis, das größer als 3
zu 1 (WHO-Fasern) ist, enthalten und damit als alveolengängig angesehen werden.
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
Da es sich bei den auszuführenden Arbeiten um Abbruch-, Rückbau- bzw. Demontagearbeiten handelt, ist mit
einer Freisetzung von künstlichen Mineralfasern, die eine Faserstaubkonzentration von 50.000 Fasern/m³
erreichen können, zurechnen.
Der Aufnahmepfad erfolgt überwiegend über den Atemtrakt. Die lungengängigen Partikel können Krebs
verursachen. Zusätzlich können bei Kontakt Reizungen der Haut (Juckreiz), der Augen und Atemwege
entstehen.
4.3.3 PAK
Teerhaltige Produkte bestehen aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), dessen
Leitsubstanz Benzo(a)pyren (B(a)P) nachgewiesenermaßen als krebserzeugend eingestuft wird. Gemäß
aktuellem Kenntnisstand stehen weitere PAK- Einzelkomponenten im Verdacht, krebserzeugend zu sein.
Laut GefStoffV werden PAK ab einem B(a)P- Gehalt von 50 mg/kg als ‚Gefahrstoff‘ eingestuft.
Die Arbeiten zum Umgang mit teerhaltigen Materialien werden durch die TRGS 551 geregelt und finden hier
Anwendung.
Der Hauptaufnahmeweg für Teerpartikel verläuft unter den Abbruchbedingungen über den Atemtrakt. Bei
massivem Hautkontakt mit Stäuben kann jedoch eine Resorption über die Haut vorrangig sein. PAK werden
vorwiegend partikelgebunden freigesetzt.
Hauptwirkungsweisen sind Reizung der Haut, der Augen und Atemwege, Hautpigmentierung und UV-
Sensibilisierung. Mögliche chronische Wirkung sind Hautveränderung, Leber- und Nierenschäden, Schädigung
des zentralen Nervensystems.
4.3.4 Holzschutzmittel (HSM)
Holzschutzmittel sind biozid-wirkende Stoffe und Zubereitungen, mit denen das Holz behandelt wurde. Vorbeugende Holzschutzmittel bestehen oftmals aus chlororganischen Verbindungen oder werden auf Basis von Metallsalzen zubereitet.
Holzschutzmittel werden als gesundheitsschädlich eingestuft. Hauptwirkungsweisen sind Reizung der Atemwege, Augen und Haut. Vorübergehende Wirkungen sind Kopfschmerzen, Übelkeit und Schwindel. Gesundheitsstörungen können in Form von Erbrechen bis hin zu Nervenschäden auftreten.
4.3.5 Quecksilber
Quecksilber ist ein flüssiges, geruchsloses Metall. Durch allmähliches Verdampfen bei Raumtemperatur
können in geschlossenen Räumen gefährliche Konzentrationen in der Atemluft entstehen.
Der Aufnahmepfad im Rahmen von Abbrucharbeiten erfolgt über den Atemtrakt. Akute Gefahren entstehen
durch Reizung der Atemwege durch Dämpfe, bei höheren Konzentrationen kann es zu einer
Lungenschädigung und schweren gastrointestinalen sowie Nierenfunktionsschädigungen kommen.
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
Bei der zerstörungsfreien Entfernung von z.B. quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren ist eine akute Gefahr für
die menschliche Gesundheit jedoch nicht zu erwarten.
5 Sanierungsverfahren
5.1 Grundsätze
Wegen der multivalenten Exposition von Schadstoffen kann keine getrennte Sanierung der einzelnen
Komponenten erfolgen. Das Sanierungsverfahren muss dem komplexen Charakter des
Gefahrstoffaufkommens gerecht werden.
Hinsichtlich der Menge und des Gefahrenpotenzials sind Asbest, KMF und PAK maßgeblich für die
Sanierungsverfahren. Bei konsequenter Anwendung der Schutzmaßnahmen werden die Anforderungen
der restlichen Gefahrstoffarbeiten mit erfüllt.
Die Maßnahmen müssen dem in der Anwendungsreihenfolge folgendem Grundsatz genügen:
Vorrangig Technische Maßnahmen, dann Organisatorische Maßnahmen, zuletzt Persönliche
Maßnahmen (TOP-Prinzip).
5.2 Technische Schutzmaßnahmen
Folgende technische Schutzmaßnahmen kommen im Rahmen der Sanierungs- und Abbrucharbeiten zum
Einsatz:
❖ Absperrung von Arbeitsbereichen
❖ Einsatz einer Schwarz-Weiß-Anlage (Personen- und Materialschleusen)
❖ Nässen/Feucht halten von faserförmigen Schadstoffen und PAK-haltigen Stäuben
❖ Industriestaubsauger Klasse H oder M, drucklose Befeuchtungsmittel
❖ nicht-thermische Verfahren zum Trennen von Ausbaumaterialien
❖ geeignete Abfallbehälter
❖ ständige Nachrichtenverbindung zum Schwarz-Bereich (Funktelefon o.ä.)
5.3 Organisatorische Maßnahmen
Folgende organisatorische Maßnahmen kommen im Rahmen der Sanierungs- und Abbrucharbeiten zum
Einsatz:
❖ Absperrung und Kennzeichnung der Baustelle allgemein
❖ Absperrung und Kennzeichnung der Sanierungszonen und Arbeitsbereiche
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
❖ Absperrung und Kennzeichnung der Entsorgungsbereiche
❖ Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten
❖ Beschränkung der beschäftigten Personen bei den Arbeiten in kontaminierten Bereichen
❖ Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G26.2, G1.2, G40
Organisatorische und technische Schutzmaßnahmen sind vorrangig anzuwenden:
❖ Werkzeuge und Maschinen, die eine staubarme Bearbeitung gewährleisten (absaugende,
langsam laufende Geräte)
❖ Vorhaltung eines zugelassenen Industriestaubsaugers der Staubklasse H mit Zusatzzeichen
Asbest oder Verwendungskategorie K1 mit Zusatzzeichen Asbest, ggf. direkte Absaugung von
Stäuben an der Entstehungsstelle
❖ Benetzung der zu entfernende Bauteile/Baustoffe mittels entspannten Wassers
❖ Alleinarbeit verboten
❖ Rauchen, Essen, Trinken und Schnupfen verboten
❖ Erste-Hilfe-Material einschließlich Augenspülflasche bei der Arbeit staubgeschützt vorhalten
❖ Hautschutzcreme lt. Hautschutzplan vor dem Anziehen der Schutzhandsuche und nach
Reinigung der Hände anwenden
❖ Eingesetzte Geräte sind nach der Arbeit mit entsprechendem Reinigungsmittel zu reinigen
❖ Vor jeder Arbeitspause: Hände und Gesicht reinigen, kontaminierte Schutzkleidung ablegen und
in die bereitgestellten Sammelbehälter entsorgen
❖ Nach Beendigung der Arbeit: Hände und Gesicht mit warmem Wasser reinigen,
Hautpflegemittel benutzen
5.4 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist zusätzlich zur üblichen Baustellenkleidung zu tragen:
Schutzkleidung: Schutzanzug (CE 0120, EG-Kategorie III, Typ 5-6, staubdicht) mit Kapuze, passgerecht für
jeden Mitarbeiter.
Einwegschutzanzüge sind zu verwenden und jeweils nach Verlassen des Schwarzbereiches im
zugeordneten Schleusenbereich in geeigneten, sicher verschließbaren und gekennzeichneten Behältern
zu entsorgen.
Zu tragen bei: KMF, Asbest- und PAK-Sanierung
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
Schutzhandschuhe: nitrilkautschukbeschichteter Schutzhandschuh (EG-Kategorie II) mit dicht-
schließendem Bündchen in Verbindung mit zusätzlichen, immer zu tragenden, Baumwoll-
unterziehhandschuhen. Es ist zu beachten, dass die Schutzhandschuhe nur eine bestimmte Zeit einen
wirksamen Schutz gegen den Gefahrstoff bieten und daher regelmäßig auszutauschen sind.
Zu tragen bei: PAK-Sanierung
Geeignete beständige Schutzhandschuhe sind während der gesamten Sanierungsarbeiten (Asbest, KMF)
zu tragen.
Atemschutz: Halb- oder Viertelmasken mit mind. P2-Filter (Asbest-/KMF-Sanierung) bzw. mind. P3-Filter
(PAK-Sanierung), Tragezeiten beachten;
Zu tragen bei: KMF, Asbest- und PAK-Sanierung.
Umgang mit Atemschutzgeräten:
❖ In den Pausen: auf gekennzeichneter Fläche ablegen.
❖ Nach Arbeitsende: reinigen und warten und in sauberen Behältern aufbewahren
❖ Bei EW-Staubmasken: nach Arbeitsende entsorgen und mindestens arbeitstäglich neu Masken
verwenden
Hautschutz: für alle unbedeckten Körperteile fettfreie oder fettarme (Öl-in-Wasser-Emulsionen)
Hautschutzsalbe verwenden.
5.5 Allgemeine Beschreibung Verfahren und Arbeitsschritte
5.5.1 Schritt 1 - Aufbau der Baustelleneinrichtung
Für die Sanierungsmaßnahme werden Aufenthalts- und Sanitärcontainer mit Waschgelegenheit als
Mannschaftsaufenthaltsbereich zur Verfügung gestellt. Die Wascheinrichtung hat das
Sanierungspersonal nach jeder Tätigkeit im Schwarzbereich zu benutzen. Zusätzlich ist ein Container als
Lager für Arbeitsschutzausrüstung erforderlich.
Eine weitere Stellfläche für Container ist als Bereitstellungsfläche für die Entsorgung einzurichten. Dazu
ist innerhalb des umzäunten Baufeldes eine gekennzeichnete Fläche, ausreichend dimensioniert,
13
Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
einzurichten und zu unterhalten. Alle Stellplätze und Container sind für die vorgesehene Abfallart zu
kennzeichnen.
5.5.2 Schritt 2 – Einrichten und Betreiben von Schwarz-Bereichen
5.5.2.1 Allgemeine Schwarz-Weiß-Anlage
Eine 3 gekammerte Schwarz-Weiß-Anlage ist einzurichten, wo sich Arbeitnehmer umziehen und
waschen müssen.
3-Kammer-Schwarz-Weiß-Anlage, gem. § 6 der Arbeitsstättenverordnung sowie den
Arbeitsstättenrichtlinien ASR 4.1, bestehend aus:
- Weißbereich zum Ablegen, Aufbewahren und späteren Wiederanlegen der Straßenkleidung und
Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung. Der Weißbereich muss gleichzeitig als Sanitätsraum
nutzbar sein und die erforderlichen Einrichtungen und Geräte für Sanitätsräume enthalten.
-
Nassbereich mit Toiletten, Dusch- und Waschanlagen mit Trockentüchern und Hautschutzsalbe und
-
Schwarzbereich zum Ablegen kontaminierter Arbeitskleidung und Schutzausrüstungen
Für die Asbest-, PAK- und KMF-Sanierungsbereiche sind in den Schwarzbereichen zusätzliche technische
Maßnahmen vorzunehmen.
5.5.2.2 BE für den Ausbau von schwachgebundenen Asbestprodukten (Fh/Fb-Türen)
Die Arbeiten erfolgen nach der Maßgabe der TRGS 519, Kapitel 2.9 „Emissionsarme Verfahren“ und in
Anlehnung an DGUV-Information 201-012 (ehemals BGI 644 „Verfahren mit geringer Exposition
gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“).
Die Arbeitsbereiche sind abzusperren und zu kennzeichnen. Industrieklebeband, Trenngeräte für
Rohre/Flachdichtungen und faserdichte Sammelbehälter sind bereit zu stellen.
5.5.2.3 BE für Ausbau von Asbestzementprodukten (Fallrohre)
-
Die Arbeiten erfolgen nach TRGS 519 Kap. 16.2 (im Freien) oder Kap 16.3 (Innenräumen).
-
Die Räume/Arbeitsbereiche in Innenräumen sind geschlossen zu halten.
-
Die auszubauenden Materialien sind vor und während der Demontagearbeiten mit
entspanntem Wasser zu nässen.
-
Installation von Niederdruckspritzgerät (en) inkl. Schlauchleitungen je Arbeitsstelle
-
Bereithaltung der faserdichten Sammelbehälter für die auszubauenden asbestfaserhaltigen
Baustoffe, Asbestkennzeichnung
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
- Sammelbehälter für faserverunreinigte Materialien (Anzüge, Reinigungsmaterial etc.) aus
faserdichten Gewebesäcken, z.B. BigBags, Asbest-Kennzeichnung
-
Sammelbehälter für flüssige faserverunreinigte Materialien (Reinigungswässer etc.)
-
Im Innenbereich: Baustromanlage
-
Im Innenbereich: Beleuchtung der Sanierungsbereiche
-
Mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Sanierungsbereich (Mobiltelefon oder Walky Talky)
-
Bereithaltung aller für die Sanierung erforderlichen Arbeits-, Demontagegeräte und
Aufstiegshilfen, Rüstungen
5.5.2.4 BE für sonstige asbesthaltige Bauteile: Kitte Stopfmassen, Sperrschichten, Dachpappen oder Dichtungen einschließlich Flachdichtungen/ IT-Dichtungen)
Die Arbeiten erfolgen nach der Maßgabe der DGUV Information 201-012 (bisher: BGI 664): Verfahren
mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Der
Abfall ist daraufhin in faserdichten Sammelbehältern mit Asbestkennzeichnung zur Entsorgung zu
lagern.
5.5.2.5 Brandschutztüren, Heizungskörper
Keine gesonderten Anforderungen.
Die Bauteile werden jeweils zerstörungsfrei im Ganzen entfernt und faserdicht mit Asbestkennzeichnung
verpackt.
5.5.2.6 BE für teerhaltige Materialien (Sperrschichten, Dachpappen)
- Die Arbeiten erfolgen nach TRGS 551 Kap. 5.1 (Branchenübergreifende Schutzmaßnahmen)
sowie 5.2.5 (Tätigkeiten mit teerhaltigen Materialien bei Abbruch-, Sanierungs- oder
Instandhaltungsarbeiten).
- Die Atemschutzgeräte sind entsprechend den Anforderungen der DGUV Regel 112-190
auszuwählen, zu benutzen, zu lagern, zu reinigen und in Stand zu halten
-
Die Arbeits-/Schwarzbereiche sind jeweils abzusperren und zu kennzeichnen.
-
Feucht halten, Nutzung von abgesaugten Maschinen (Filterklasse H)
-
Ein Industriestaubsauger mindestens der Staubklasse H ist betriebsbereit je Arbeitsstelle
bereitzustellen
- Technische Lüftung gem. TRGS 551 Kapitel 5.2.5 bei Arbeiten in Innenräumen als Absaugung der
Arbeitsbereiche mit Filter Staubklasse H
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Am Bahnhof Wuhlheide 3, Berlin A+S-Plan
- Bereithaltung von geschlossenen/verschließbaren Sammelbehältern für die auszubauenden
teerhaltigen Baustoffe, Kennzeichnung und Verschließen der Sammelbehälter
-
Im Innenbereich: Baustromanlage
-
Im Innenbereich: Beleuchtung der Sanierungsbereiche
-
Mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Sanierungsbereich (Mobiltelefon oder Walky Talky)
-
Bereithaltung, Aufbau und nach Ende der Arbeiten Abbau aller für die Sanierung erforderlichen
Arbeits-, Demontagegeräte, Aufstiegshilfen, Rüstungen
5.5.2.7 BE für den Ausbau von Sperrschichten, Rohrisolierungen, Abhangdecken und sonstigen WHO- faserhaltigen Baustoffen
- Die Arbeiten erfolgen nach der Maßgabe der TRGS 521 Kat.3 unter Feuchthaltung der
faserhaltigen Ausbaustoffe
-
Die Arbeits-/Schwarzbereiche sind jeweils abzusperren und zu kennzeichnen.
-
Ein Industriestaubsauger mindestens der Staubklasse M ist betriebsbereit je Arbeitsstelle
bereitzustellen
-
Installation von Niederdruckspritzgerät (en) inkl. Schlauchleitungen je Arbeitsstelle
-
Bereithaltung der faserdichten Sammelbehälter für die auszubauenden faserhaltigen Baustoffe
-
Sammelbehälter für faserverunreinigte Materialien (Anzüge, Reinigungsmaterial etc.) aus
faserdichten Gewebesäcken, z.B. Big Bags, KMF-Kennzeichnung
-
Sammelbehälter für flüssige faserverunreinigte Materialien (Reinigungswässer etc.)
-
Baustromanlage
-
Beleuchtung der Sanierungsbereiche (nur bei Arbeitsbereichen in Innenräumen)
-
Mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Sanierungsbereich (Mobiltelefon oder Walky Talky)
-
Bereithaltung aller für die Sanierung erforderlichen Arbeits-, Demontagegeräte und
Aufstiegshilfen, Rüstungen
- erforderlichen Arbeits-, Demontagegeräte und Aufstiegshilfen, Rüstungen
5.5.3 Schritt 3 - Einrichten der Schwarz-Weiß-Anlage:
Für alle Sanierungsbereiche ist eine Schwarz-Weiß-Anlage gem. Kapitel 5.5.2.1 einzurichten und bei
Arbeiten mit Asbestzementprodukten, KMF oder PAK gemäß den zusätzlich in den Kapiteln 5.5.2.2 bis
5.5.2.7 je nach Schadstoff benannten Anforderungen einzurichten und zu nutzen.
Schwarz-Weiß-Anlage mit Weißbereich zur Ablage der Straßenkleidung und Anziehen/Anlagen der PSA
nach Arbeitsbereich; mit Graubereich mit Waschgelegenheit und Dusche (Warmwasser); mit
Schwarzbereich wo nach Arbeitsende die PSA abgelegt und in staubdichtem Behälter zur Entsorgung
gesammelt wird.
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Vor Arbeitsbeginn erfolgt eine Abnahme der Schwarz-Weiß-Anlage.
5.5.4 Schritt 4 - Demontage und Entsorgung
5.5.4.1 Demontagen in Innenräumen
- Flachdichtungen und Stopfmassen an elektrischen Bauteilen mit schwach gebundenem Asbest
Die Bauteile sind vor Demontage einzeln zu bearbeiten. Die Verbindungsnaht ist zu befeuchten und mit
Industrieklebeband sicher zu verschließen. Die Demontage erfolgt durch Trennung der Rohrführungen
beidseitig der abgeklebten Flanschdichtrungen. Flansche/Flachdichtungen sind als asbestbelastet zu
kennzeichnen und zu verpacken und von den anderen Asbestabfällen getrennt zu halten. Eine
Einzelverpackung in Folie ist möglich, die Verpackung muss abgeklebt und abwaschbar sein.
- Brandschutztüren und alte Heizkörper
Brandschutztüren und Heizkörper sind als komplettes Bauteil zerstörungsfrei aufzunehmen und
faserdicht mit Asbest-Kennzeichnung zu verpacken und zur Entsorgung bereitstellen und von den
anderen Asbestabfällen getrennt zu halten.
- Produkte mit festgebundenem Asbest (Fallrohre)
AZ- Rohre sind zerstörungsarm abzunehmen anschließender in Big Bags zu verpacken. Die faserhaltigen
Baustoffe dürfen nicht geworfen sondern nur abgelegt werden. Eine Einzelverpackung in Folie ist
möglich, die Verpackung muss abgeklebt und abwaschbar sein.
Die Abfallsäcke sind mit Asbestzeichen, Zusatz AZ zu kennzeichnen und von den anderen Asbestabfällen
getrennt zu halten.
- KMF- Rohrummantelungen
Die kaschierten Rohrummantelungen sind mit fortschreitender Öffnung der Kaschierung zu nässen. Die
Dämmmaterialien sind inkl. Kaschierung von den Rohren abzuschälen und unmittelbar in faserdichte
Säcke zu verpacken. Die Ummantelungen sind ggf. mit langsam laufenden Maschinen im
Nassschneideverfahren in verpackungs- und transportfähige Maße zu zerkleinern. Die faserdichten
Säcke sind als KMF zu Kennzeichnen und von den anderen Abfällen und anderen KMF-Abfällen getrennt
zu halten.
- KMF-Wärmedämmung z.B. in Wänden, in Decken und Abhangdecken
Gemäß der TRGS 521 sind die KMF-Sanierungsbereiche abzugrenzen und zu markieren. Locker auf
Zwischenböden lagernde KMF-Matten oder Dämmwolle, sowie Stopfmassen an Fenstern sind zu nässen
und in faserdichte Behälter (z.B. Big Bags) unmittelbar zu verpacken. Die Matten sind ggf. mit langsam
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laufenden Maschinen im Nassschneideverfahren in verpackungs- und transportfähige Maße zu
zerkleinern. Abhangdecken sind zerstörungsfrei auszubauen und zu verpacken. Die faserhaltigen
Baustoffe dürfen nicht geworfen, sondern nur abgelegt werden. Dämmung in Wänden ist nach Öffnung
der nicht schadstoffhaltigen Wandverkleidung ebenso zu behandeln. Im Boden wird Dämmung nach
vorsichtigem Aufbruch des Estrichs händisch separiert, aufgenommen und verpackt.
- PAK-haltige Baustoffe
Die teerhaltigen Materialien sind zu befeuchten und mittels staubarmer Verfahren auszubauen. Die
Sammlung der separierten teerhaltigen Abfälle erfolgt in verschließbaren Sammelbehältern, z.B. Big
Bags oder Deckelcontainer.
- Produkte die WHO-Fasern (KMF, Asbest) enthalten (Sperrschichten, Bodenkleber)
Klebstoffe mit WHO-Fasern sind mit staubarmen Verfahren und nach dem Verfahren mit geringer
Exposition zu entfernen, z. B. durch Spachteln oder mechanische Bearbeitung mit geeigneter
Absaugung. Trockene Bearbeitung ohne Absaugung ist unzulässig. Ein Industriestaubsauger der Klasse H
ist zur unmittelbaren Absaugung freigesetzter Fasern vorzuhalten. Der faserhaltige Abfall ist staubdicht
zu verpacken, zu kennzeichnen und getrennt zu entsorgen.
Sperrschichten sind vor Beginn und wenn notwendig während der Arbeiten zur
Staubvermeidung/Vermeidung der Faserfreisetzung zu befeuchten und mit staubarmen Methoden zu
entfernen. Der teer- und/oder faserhaltige Abfall ist umgehend in Big Bags zu verpacken,
dementsprechend zu kennzeichnen und von den anderen Abfällen getrennt zu halten.
Vorhaltung des Industriestaubsaugers zur Absaugung ggf. entstehender Stäube.
- Leuchtstoffröhren und elektrische Schalter
Diese sind zerstörungsfrei abzumontieren und in dafür vorgesehene spezielle Sammelbehälter separat
zu sammeln. Die Starter der Leuchtstoffröhren sind getrennt von den Leuchtstoffröhren zu sammeln.
5.5.4.2 Grob- und Feinreinigung
Nach Abschluss der Demontagen von faserförmigen Schadstoffen oder Asbestzementprodukten in
Innenräumen ist der Schwarz-Bereich zu reinigen. Alle Flächen sind gründlich mit Industriestaubsauger H
zu reinigen, mehrfach abzusaugen. Abwaschbare Flächen werden feucht gereinigt.
Dazu kann ein spannungsarmer Sprühstrahl eingesetzt werden, sofern das ablaufende Wasser mittels
Nasssauger aufgefangen werden kann, ansonsten sind die Flächen feucht zu reinigen.
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Die KMF-Sanierung ist abgeschlossen, wenn kein Staub mehr sichtbar ist.
5.5.4.3 Teilaufbrüche im Schwarz-Bereich
Schwarzabdichtungen/teerhaltige Sperrschichten werden zum Teil im Fußbodenaufbau erwartet.
Ebenfalls zu erwarten sind Schwarzanstriche auf Mauerwerk/Beton. Dieser ist, soweit es möglich ist,
vom restlichen Bauschutt zu trennen.
Die Arbeiten sind mit nitrilbeschichteten Handschuhen auszuführen. Um den Kontakt mit
teerhaltigen Materialien möglichst zu vermeiden, sind zudem Hilfsmittel, wie Spaten etc. zu
verwenden.
- Fliesen und Estrich mittels Abbruchhammer aufstemmen, die mineralischen Abfälle seitlich
lagern, der Estrich ist an der Unterseite auf Anhaftungen von Dichtungen zu kontrollieren und zu
separieren. Sind Anhaftungen nicht vollständig zu separieren, ist der betreffende Bauschutt
separat zu legen.
-
Die freigelegte Dichtungsbahn ist durch Abheben zu entfernen und zu verpacken.
-
Anderes Dämmmaterial (Styropor, KMF, Holz, Bauschuttschüttung etc.) ist jeweils separat zur
Entsorgung vorzubereiten.
- Unbelasteter Bauschutt verbleibt, belasteter Bauschutt wird zum Entsorgungsplatz gebracht.
5.6 Dachpappe Dächer
Die Dachhaut ist mit einem staubarmen Verfahren und geeignetem Werkzeug von der
Unterkonstruktion abzuheben und zur Entsorgung bereitzustellen.
Die Arbeiten sind mit nitrilbeschichteten Handschuhen auszuführen. Um den Kontakt mit teerhaltigen
Materialien möglichst zu vermeiden sind zudem Hilfsmittel, wie Spaten etc. zu verwenden.
5.7 Bodenmaterial
Sensorisch auffälliges Bodenmaterial (z.B. dunkle Verfärbung, Ölgeruch) ist fachgerecht aufzunehmen
und separat mit geeigneter Abdeckung (z.B. HDPE-Folie, Deckelcontainer) zur Beprobung und
anschließenden Entsorgung bereit zu stellen.
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5.8 Besondere Verhaltensregeln für den Gefahrfall
Bei Störfällen ist der Bauleiter oder der Polier sowie die örtliche Bauleitung unverzüglich zu
benachrichtigen, die Arbeiten sind sofort zu unterbrechen.
Verletzte Personen sind, wenn möglich, unverzüglich aus dem Gefahrenbereich (Schwarzbereich)
abzutransportieren.
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind einzuleiten und die zuständigen Einsatzkräfte unter der Rufnummer:
Feuerwehr Tel.: 112
Polizei Tel.: 110
zu benachrichtigen.
5.9 Benutzung der Dekontaminationseinrichtung und -anlagen
Die Benutzung der Schwarz-Weiß-Anlage erfolgt gemäß der Unterweisung. Diese ist schriftlich
niederzulegen.
Die Schwarz-Weiß-Anlage besteht aus drei miteinander verbundenen Raumzellen, die durch Türen
voneinander getrennt sind.
Die erste Zelle (Eingang) dient als sog. Weißbereich dem Ablegen, Aufbewahren und späterem Anlegen
der "Straßenkleidung" sowie der Aufbewahrung der neuen (unbenutzten) persönlichen
Schutzausrüstung (PSA). Die neue Schutzkleidung wird hier angezogen.
Die zweite Zelle ist mit Dusche und Waschgelegenheit zur Körperreinigung nach Verlassen des
Schwarzbereichs vorgesehen (Grau-Bereich).
Die dritte, dem Arbeitsbereich zugewandte Zelle (Schwarzbereich) dient dem Ablegen der EW-
Schutzanzüge nach Verlassen des Schwarzbereichs.
Hierbei ist darauf zu achten, dass vor dem Verlassen des Schwarzbereiches die Schutzausrüstung mittels
Industriestaubsauger der Staubklasse H oder Verwendungskategorie K1 abgesaugt wird und die
Atemschutzgeräte hygienisch sauber, in der dem Schwarzbereich zugewandten Zelle, gelagert werden.
5.10 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Die nachfolgend genannten Vorsorgeuntersuchungen sind vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen
BG oder bei berufsgenossenschaftlich zugelassenen Ärzten durchzuführen.
Die Untersuchungsergebnisse sind in Kopie auf der Baustelle zu hinterlegen.
• G26.2 Atemschutztauglichkeit
• G1.2 Asbeststäube
• G40 Krebserzeugende Stoffe allgemein
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5.11 Dokumentation, Nachweis
5.11.1 Vorzulegende Dokumentationen
Auf der Baustelle sind durch die AN folgende Dokumentationen zu hinterlegen:
-
Unterweisung der Mitarbeiter gemäß Betriebsanweisung und Arbeits- und
-
Sicherheitsplan
-
Nachweise gemäß Vorsorgeuntersuchungen für alle Arbeitskräfte im Schwarzbereich
-
Schleusenbuch für die Schwarzbereiche
-
Reinigungsbuch für die Schwarz-Weiß-Anlage
-
Nachweisbuch über Arbeits- und Pausenzeiten, PSA- Tragezeiten
Zusätzliche Gefahrstoffinformationen zu ausgewählten nutzungsspezifischen Stoffen bzw. Stoffgruppen in Form von stoffbezogenen Datenblättern sind u.a. in der Datenbank WINGIS-ONLINE der Bau BG enthalten. Diese Informationen sind durch den AN bei der eigenen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und an die auszuführenden Tätigkeiten bzw. tätigkeitsbezogenen Schutzmaßnahmen anzupassen.
5.11.2 Notfallausweis
Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Versicherte, die regelmäßig in kontaminierten Bereichen
arbeiten - ausgenommen vorausgehende Untersuchungen - einen Notfallausweis bei sich tragen. Der
Notfallausweis muss aus widerstandsfähigem Material bestehen und gegen Feuchtigkeit geschützt sein.
Die Versicherten haben den vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Notfallausweis auch
außerhalb der Arbeitszeit bei sich zu tragen. Muster siehe Seite 26.
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6 Entsorgung
Die bei der Schadstoffsanierung anfallenden gefährlichen Abfälle sind nach derzeitiger Kenntnis folgende:
| Abfallbezeichnung | Abfall- schlüssel | Vorkommen | Entsorgungs- verfahren | Geeignete | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Entsorgungsanla- | ||||||
| gen (Beispiele) | ||||||
| Schwachgebundene Asbestprodukte | 170601* | - Flanschdichtungen - alte Brandschutztüren - Elektrodichtungskitt - alte Rippenheizkörper | Deponierung | MEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin | ||
| asbesthaltige Baustoffe (fest gebunden) | 170605* | - Fallrohre | Deponierung | MEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin | ||
| Dämmstoffe die gefährliche Stoffe enthalten (KMF) | 170603* | - Akkustikdecken - Rohrisolierungen (Verdacht) - Stopfmassen um Fenster (Verdacht) | Deponierung | MEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin | ||
| Faserhaltige Dachpappen und Sperrschichten | 170903* | - Dachpappen - Sperrschichten | Deponierung | MEAB Fehr Umwelt Berlin Veolia Berlin | ||
| teerhaltige Abfälle | 170303* | - Dachpappen - Sperrschichten | Verwertung | Feigel Umweltdienste ALBA Berlin HKP |
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| Abfallbezeichnung | Abfall- schlüssel | Vorkommen | Entsorgungs- verfahren | Geeignete | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Entsorgungsanla- | ||||||
| gen (Beispiele) | ||||||
| Holz das gefährliche Stoffe enthält (A IV) | 170204* | - z.B. Holzfenster, Verkleidungen, Türen, hölzerne Einbauten, behandeltes Holz, Holzböden (z-B. Parkett), Dachaufbau | Verwertung | MVV Umwelt Asset, BHW Beeskow | ||
| Bauschutt mit gefährlichen Stoffen | 170106* | - Estriche (chemische Zusammensetzung) - Bauschutt > SW (ehemals >Z2) - Bauschutt mit Schwarzanstrich | Verwertung bzw. Deponierung | GBAV, afu Berlin BKR Contamex MEAB | ||
| Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten | 170503* | - ggf. kontaminierter Bodenaushub | Verwertung bzw. Deponierung | GBAV, afu Berlin BKR Contamex MEAB | ||
| Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle | 200121* | - Leuchtstoffröhren | Verwertung | Wertstoffhof BSR Remondis | ||
| Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen | 130701* | - Heizöl | Verbrennung | Nehlson, Becker + Armbrust |
Die aufgelisteten Abfälle sind als gefährliche Abfälle eingestuft. Die Entsorgung bedarf der behördlichen
Genehmigung entsprechend der Nachweisverordnung und ist im elektronischen Verfahren abzuwickeln.
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Notfallausweis
| ACHTUNG Der Inhaber dieses Notfallausweises arbeitet auf einem Gelände, das gefährliche Stoffe beinhaltet. Die bislang als wesentlich angesehenen Gefahrstoffe sind in diesem Ausweis angeführt; weitere sind jedoch ebenfalls möglich. Über Art und Aufkommen der Gefahrstoffe kann der Ansprechpartner (Bauleiter, Betriebsleiter) nähere Auskunft geben. Über den Gesundheitszustand können der Hausarzt oder der ermächtigte Arzt, der die Vorsorgeuntersuchung durchgeführt hat, Auskünfte geben. Bei Kenntnis der Gefahrstoffe kann, die im Blatt der Notfallrufnummer genannte Giftnotrufzentrale Hinweise zur Behandlung geben. | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| NOTFALL-AUSWEIS für Arbeiten in kontaminierten Bereichen | |||||||
| INHABER | HAUSARZT (Volle Adresse inkl. Tel.) | OFFIZIELLE INFORMA- TIONSZENTREN FÜR VERGIFTUNGSFÄLLE | |||||
| Name, Vorname | |||||||
| Geburtsdatum | |||||||
| Wohnort, Straße | |||||||
| Staatsangehörigkeit | |||||||
| GEFAHRSTOFFE | ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGEUNTERSUCHUNG | ||||||
| Betrieb | G1.2, G26.2, G40 am (Datum): durch (volle Adresse + Tel.) | ||||||
| Baustelle | |||||||
| Ansprechpartner/ Telefon |
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