2025-06_Eigenerklaerung_Umsetzung_Art_5k.pdf

Beräumung, Schadstoffsanierung, Abbruch und Entsorgung auf einer Fläche in Wuhlheide

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 11:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Vergabenummer:

Vergabeverfahren:

Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verord-

nung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

(Abzugeben von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bieterge- meinschaften / allen Nachunternehmern / allen eignungsleihgebenden Unternehmen)

(Name des Unternehmens eintragen)

Rolle des Unternehmens im Vergabeverfahren:

Bieter/Bewerber
Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft
Nachunternehmer/Unterauftragnehmer des Unternehmens für den Leistungsbe- reich:
Eignungsleihgebendes Unternehmen
  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu nachfolgend aufgeführten Personen, Organisatio- nen oder Einrichtungen zählen

a. Russische Staatsangehörige1 oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b. juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c. natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Or- ganisationen handeln.

  1. Ich/wir erkläre(n), dass am Auftrag keine Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne der Nr. 1 als Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber i. S. d. § 47 SektVO oder Lie- feranten beteiligt sind (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf sie entfällt).

  2. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unter- auftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung in Anspruch genommen werden im Sinne der vorgenannten Ziffer 2 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung der Änderung durch Verord- nung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 lautet wie folgt:

1 Betrifft nur den Fall der Bewerbung/des Angebots einer natürlichen Person, nicht den Fall der russischen Staatsangehörigkeit eines Mitarbeitenden oder auch des Führungspersonals eines Unternehmens.

EIGENERKLÄRUNG ZUR UMSETZUNG VON ARTIKEL 5K ABSATZ 1 STAND: JUNI 2025 1/2 DER VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES VOM 08. APRIL 2022

Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtun- gen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % un- mittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen ge- halten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen han- deln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Liefe- ranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auf- tragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Hier gem. § 126b BGB eintragen

(Name des Ausstellers dieser Erklärung (Firmenname und Rechtsform))

EIGENERKLÄRUNG ZUR UMSETZUNG VON ARTIKEL 5K ABSATZ 1 STAND: JUNI 2025 2/2 DER VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES VOM 08. APRIL 2022

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