Einzelfallbezogene vorrangig geltende Besondere
Vertragsbedingungen
Beförderung von Kindern mit eingeschränkter Wegefähigkeit
Inhalt
Einzelfallbezogene vorrangig geltende Besondere Vertragsbedingungen – siehe Formular 634 .......................................................................................................................................................... 2
Vertragsdauer, Verlängerung ......................................................................................................... 2
Tarif- und Mindestlohn ..................................................................................................................... 2
Stornierung von Fahrten durch den Auftraggeber ....................................................................... 2
Beschwerdemanagement ................................................................................................................ 2
Vertragsstrafe .................................................................................................................................... 3
Kostenerstattung im Rahmen der Ersatzvornahme .................................................................... 3
Abmahnung ....................................................................................................................................... 4
Kündigung .......................................................................................................................................... 4
Rechnungsstellung ........................................................................................................................... 5
Gerichtsstand .................................................................................................................................... 6
Salvatorische Klausel ....................................................................................................................... 6
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung einheitlich die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder diversen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
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Einzelfallbezogene vorrangig geltende Besondere
Vertragsbedingungen – siehe Formular 634
Vertragsdauer, Verlängerung Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.07.2030.
Der Vertrag endet gemäß Vertragslaufzeit ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ausgeschrieben werden Fahrten für Schüler mit Wohnort in Frankfurt am Main zur Johann- Hinrich-Wichern-Schule in FFM.
Abgerechnet wird mit einem Pauschalpreis pro Kind/Person pro Monat.
Der Auftragnehmer garantiert, dass er über die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages sämtliche vom Auftraggeber benannten Schülern zur Schule und zurück zum Wohnort oder zum Hort befördert.
Tarif- und Mindestlohn Sollte es zu Erhöhungen der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Lohnkosten bzw. Lohnnebenkosten während der Vertragslaufzeit kommen, wird der Preis pro Monat auf Nachweis für die Lohnkosten entsprechend angepasst.
Die erforderlichen Formblätter (insbesondere das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen“) zu allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, ferner die auf auftragsbezogene Branchen entfallen, sind zwingender Bestandteil des Angebots.
Stornierung von Fahrten durch den Auftraggeber Werden die Fahrten für ein Kind dauerhaft, für mindestens einen Monat, storniert, so entfällt die Vergütung für dieses Kind ab dem 1. Tag des Folgemonats, sofern die Stornierung mindestens 3 Werktage im Voraus erfolgt. Bei verspäteter Stornierung endet die Vergütung für dieses Kind mit dem letzten Tag des Folgemonats. Verspätet erfolgte Absagen sind in der Rechnung aufzuführen.
Beschwerdemanagement Der Auftragnehmer benennt eine Ansprechperson inkl. Vertretung, die für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist. Das Beschwerdemanagement ist nach Maßgabe der Vorgaben in der Anlage 6 dieses Vertrages durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Beschäftigten keine Zuwendungen, sei es in Geld oder Sachleistungen, für die Durchführung der Leistungen annehmen.
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Der Auftraggeber und Antragnehmer benennen jeweils Ansprechpersonen, die mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden und verbindliche Erklärungen abgeben können.
Ansprechperson Auftragnehmer:
Ansprechperson Auftraggeber:
Vertragsstrafe Ziel der Androhung einer Vertragsstrafe ist das Erreichen der vollständigen Erfüllung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Folgende Staffelungen sind je nach Umfang und Schweregrad des Vertragsverstoßes möglich:
| Vertragsverstoß | Höhe Vertragsstrafe |
|---|---|
| Rauchen auf dem Schulgelände | 30 € pro Verstoß |
| schuldhaftes Nicht-Anfahren einer Haltestelle/Nicht-Abholen eines Kindes | Preis pro Tag der betroffenen Fahrt (es wird ein Durchschnittswert errechnet) |
| mehr als 2 schuldhafte Verspätungen von mehr als 15 Min. innerhalb von 4 Wochen | 50% des angegebenen Preises der jeweils betroffenen Fahrt (für den verspäteten Bus) |
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet.
Die Vertragsstrafe ist nur dann nicht verwirkt, wenn der Pflichtverstoß vom Auftragnehmer oder seinem Fahrpersonal nicht verschuldet wurde.
• Der Fahrtantritt hat pünktlich zu erfolgen. Sollte er unverschuldet durch das Unternehmen verspätet sein, hat er dies der Schule mitzuteilen. • Das Fahrpersonal hat die gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf die Personenbeförderung und die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften einzuhalten. • Verstöße gegen dieses Leistungsverzeichnis sowie die Nichteinhaltung der besonderen Vertragsbedingungen berechtigen die Auftraggeberin zur Abmahnung.
Kostenerstattung im Rahmen der Ersatzvornahme Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen seine Leistungspflichten, insbesondere
• Nichtantritt der Fahrten • Nicht-Anfahren einer Haltestelle/Nicht-Abholen eines Kindes
so ist der Auftraggeber berechtigt, die Beförderung auf Kosten des Auftragnehmers Dritte mit der Ausführung der nicht erbrachten Leistungen zu beauftragen (Selbstvornahme). Der Auftragnehmer erklärt sich hiermit für diesen Fall ausdrücklich damit einverstanden. Des
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Weiteren ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe zu ziehen. Vertragsstrafe als auch Kosten der Ersatzvornahme werden gegeneinander verrechnet.
Abmahnung Bei Verstößen gegen die Leistungsbeschreibung durch den Auftragnehmer oder sein Fahrpersonal, ist der Auftraggeber berechtigt dies zu reklamieren oder bei Verstoß entsprechende Fristen zur Abhilfe zu setzen, es handelt sich hierbei insbesondere vom Auftragnehmer oder seinem Fahrpersonal verschuldete
• nicht ordnungsgemäß ausgestattete Fahrzeuge • Verspätungen • Ausfall von Fahrten • Nicht-Anfahren einer oder mehrerer Haltestellen/Nicht-Abholen eines Kindes
Sollte eine Nicht-/Teilerfüllung/Schlechtleistung des gleichen Grundes mehr als dreimal innerhalb von 4 Wochen reklamiert werden, wird eine Abmahnung ausgesprochen – unabhängig von der Ziehung einer Vertragsstrafe.
Kündigung
- Fristlose Kündigung nach erfolgloser >Abmahnung mit und ohne Fristsetzung<
Eine fristloste Kündigung nach erfolgloser Abmahnung mit und ohne Fristsetzung ist möglich, wenn
a) der Auftragnehmer trotz erfolgter Abmahnung mit Fristsetzung im Rahmen der ihm gesetzten Frist keine Abhilfe schafft oder b) der Auftragnehmer zum zweiten Mal abgemahnt wird.
- Fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber ist insbesondere möglich, wenn
a) der Auftragnehmer die Leistung mit nicht verkehrssicheren Fahrzeugen erbringt, b) der Auftragnehmer ungenehmigte Änderungen oder falsche Ausführung der Leistungsbeschreibung vornimmt; c) wenn der Auftragnehmer, ohne Genehmigung des Auftraggebers, nicht qualifiziertes Personal einsetzt; d) wenn der Auftragnehmer Sexualstraftäter als Fahrpersonal einsetzt; e) wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien derart gestört ist, dass ein Festhalten an dem Vertrag nicht weiter zumutbar ist.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB.
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Endet die Ausführung/ Erbringung der Leistung infolge einer fristlosen Kündigung vorzeitig, ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Ersatz jedes Schadens verpflichtet, der ihm aus der vorzeitigen Beendigung der Ausführung der Leistung erwächst.
- Kündigung aus wichtigem Grund
Seitens des Auftraggebers gelten insbesondere organisatorische Veränderungen von Fahrzeiten, - tagen oder -zielen mit einzelnen Schulen als besonderer Grund für eine fristgerechte Kündigung. Hier hat der Auftraggeber das Recht dem Auftragnehmer mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.
Alternativ besteht die Möglichkeit für den Auftragnehmer und den Auftraggeber geänderte Fahrtzeiten zu vereinbaren, wenn sich organisatorischen Änderungen ergeben (Unterrichtsplanung der Schule und/oder Zuteilung der Sportstätte).
Erstattungsansprüche des Auftragnehmers, Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche des Auftragnehmers aus ungerechtfertigter Bereicherung, insbesondere im Hinblick auf einen evtl. entgangenen Gewinn, die nicht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten der Stadt beruhen, sind ausgeschlossen.
- Aussetzen der Beförderung/Sonderkündigungsrecht
Im Falle der Einstellung des Schulbetriebes gemäß dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten – Infektionsschutzgesetz – (z.B. Pandemie) ist die Auftraggeberin berechtigt
- für die Dauer der Unterbrechung des Schulbetriebes die Beförderung auszusetzen
oder
- den Vertrag ggfs. außerordentlich zu kündigen.
Im Falle der Maßnahme nach Ziffer 1 besteht seitens des Auftragsnehmers ein Zahlungsanspruch in Höhe der Hälfte des Mittelwertes der durchschnittlich zu erbringenden Leistung.
- Wirkung und Form der Kündigung
Die Kündigung beendet das gesamte Vertragsverhältnis.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss per Einschreiben zugestellt werden.
Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt mit der monatlichen Pauschale monatlich nachträglich bis spätestens zum 10. des Folgemonats.
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Es ist ein Preis pro Person pro Monat anzugeben, unabhängig davon, ob eine Sammel- oder Einzelbeförderung durchzuführen ist. Es ist ein weiterer Preis pro Kind pro Monat anzugeben für die Beförderung im Rollstuhl sitzend. Dieser Preis gilt für die Fahrten vom Wohnort zur Schule, von der Schule zum Wohnort oder Hort sowie ggf. für Unterricht am anderen Ort innerhalb des Stadtgebiets sowie Praktika innerhalb des Stadtgebiets sowie für alle Begleitpersonen und Kinder der Schule, die nachträglich beauftragt werden. Es ist außerdem der Gesamtpreis für den Leistungszeitraum anzugeben. Dieser berechnet sich vor Beginn des Leistungszeitraums wie folgt:
Preis pro Person x Monate x Anzahl der angegebenen Personen (Kinder und Begleitpersonen)
- Preis pro Kind Beförderung im Rollstuhl sitzend x Monate x Anzahl der angegebenen Kinder Beförderung im Rollstuhl sitzend
Es wird eine Rechnungsvorlage durch den Auftraggeber gestellt, aus der die anzugebenen Daten entnommen werden. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass vor Rechnungsstellung einmal monatlich auf einem seitens des Auftraggebers dafür bereitgestellten Formular „Leistungsnachweis“ von den Erziehungsberechtigten bestätigt wird, dass in diesem Monat Fahrten zur Schule erfolgt sind. Dieses ist zwingend für die Prüfung und Anweisung der Rechnung erforderlich. Ausgenommen hiervon ist ein Sommerferienmonat, in den kein Unterrichtstag fällt.
Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass die Rechnung zusammen mit den Leistungsnachweisen digital (rechnungseingang@stadt-frankfurt.de) an den Auftraggeber gesandt werden, der sie nach Prüfung bzw. Korrektur zur Anweisung bringt.
Das Zahlungsziel für den Auftraggeber beträgt 30 Tage nach Rechnungseingang.
Monate in denen keine Fahrt stattgefunden hat, können nicht in Rechnung gestellt werden.
Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt am Main.
Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages zwingend gesetzlichen Vorschriften nicht entsprechen, unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
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Schulferien Schuljahr 2026/2027
Herbstferien 05.10.2026 - 17.10.2026
Weihnachtsferien 23.12.2026 - 12.01.2027
Osterferien 22.03.2027 - 02.04.2027
Sommerferien 28.06.2027- 06.08.2027
Bewegliche Ferientage 4 Tage
Schulferien Schuljahr 2027/2028
Herbstferien 04.10.2027 - 16.10.2027
Weihnachtsferien 23.12.2027 - 11.01.2028
Osterferien 03.04.2028 - 14.04.2028
Sommerferien 03.07.2028 - 11.08.2028
Bewegliche Ferientage 3 Tage
Schulferien Schuljahr 2028/2029
Herbstferien 09.10.2028 - 20.10.2028
Weihnachtsferien 27.12.2028 - 12.01.2029
Osterferien 29.03.2029 - 13.04.2029
Sommerferien 16.07.2029 - 24.08.2029
Bewegliche Ferientage 3 Tage
Schulferien Schuljahr 2029/2030
Herbstferien 15.10.2029 - 26.10.2030
Weihnachtsferien 24.12.2030 - 11.01.2030
Osterferien 08.04.2030 - 22.04.2030
Sommerferien 22.07.2030 - 30.08.2030
Bewegliche Ferientage 4 Tage
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