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Beförderung von Kindern mit eingeschränkter Wegefähigkeit

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 13:25 (Europe/Berlin)

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634 (BVB FFM – Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer 40-2026-00024 Maßnahme Beförderung von Kindern mit eingeschränkter Wegefähigkeit Johann-Hinrich-Wichern-Schule

Leistung Beförderung von Kindern mit eingeschränkter Wegefähigkeit für die Johann-Hinrich-Wichern-Schule in Frankfurt am Main

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), sofern nichts Anderes

bestimmt ist. 1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom Beauftrag- ten getroffen werden. 2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Johann-Hinrich-Wichern-Schule, Victor-Gollancz-Weg 4, , 60433 Frankfurt-Mitte-Nord

Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen

Anlieferung 01.01.2027 Ende der Ausführung 31.07.2030 folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche v.H. für jeden Werktag v.H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) be- grenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. Siehe auch Nr. 9

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5 Rechnungen (§15)

Rechnungen sind unter Angabe nachfolgender Rechnungsanschrift einzureichen:

Stadt Frankfurt am Main

  • Der Magistrat - Kassen- und Steueramt Zentraler Rechnungseingang Geschäftsbereich 0400 60275 Frankfurt am Main

Elektronische Rechnungen im Standardformat XRechnung oder digitale Rechnungen im PDF-Format können unter Angabe der obigen Rechnungsadresse an das zentrale E- Mail-Postfach versendet werden:

rechnungseingang@stadt-frankfurt.de

Beim Versand von PDF-Rechnungen sind folgende Anforderungen zwingend einzuhalten:

  • pro E-Mail eine Rechnung (und ggf. mehrere Anlagen),
  • Rechnung und ggf. Anlagen sind der E-Mail in gesonderten PDF-Dateien beizufügen,
  • wenn mehrere Dateien angefügt sind, muss der Dateiname der Rechnung rechnung oder invoice enthalten,
  • das Format aller angefügten Dateien ist PDF/A.

Per E-Mail eingehende Rechnungen, die nicht den erforderlichen formalen Vorgaben entsprechen, können nicht bearbeitet werden.

Rechnungen sind papierhaft unter Angabe der Hausanschrift des Auftraggebers einzu- reichen.

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634 (BVB FFM – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.

6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

-Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. -Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet. -Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. -Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. -Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

7 -frei -

8 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine". 8.1 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen.

8.2 Vertragsstrafe Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird für mehrere Verstöße auf insgesamt 5 % der Nettoauftragssumme begrenzt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß gegen die Verpflichtung durch ein Nachunternehmen des Auftragnehmers oder ein vom Nach - unternehmen wiederum eingesetztes Nachunternehmen begangen wird, es sein denn, dass der Auftragnehmer den jeweiligen Verstoß bei Beauftragung des Nachunternehmens nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste.

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8.3 Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil. .

8.4 Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen.

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