Leistungsbeschreibung
Beförderung von Kindern mit eingeschränkter
Wegefähigkeit
Johann-Hinrich-Wichern-Schule FFM
Version 2 – Änderungen sind rot hinterlegt
Inhalt
Leistungsbeschreibung ........................................................................................................................ 2
Grundsätzliches ................................................................................................................................ 2
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers ........................................................................................ 5
I. Beförderung ................................................................................................................................. 6
-
Definition Schulunterricht: ...................................................................................................... 6
-
Beförderung .............................................................................................................................. 6
-
Durchführung der Beförderung .............................................................................................. 7
a. Fahrtage: .............................................................................................................................. 7 b. Beförderungsdauer ............................................................................................................. 7 c. Routenplanung .................................................................................................................... 7 II. Kommunikation ........................................................................................................................... 8
-
Kommunikation des Auftragnehmers mit der Schule ......................................................... 8
-
Kommunikation des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber ............................................ 8
III. Anforderungen an Fahrzeug ..................................................................................................... 9
IV. Anforderungen an das Fahrpersonal des Auftragnehmers .................................................. 9
-
Allgemeine Anforderungen an das Fahrpersonal ............................................................... 9
-
Anforderungen an die soziale Kompetenz des Fahr- und Begleitpersonals ................ 11
-
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beförderung durch das Fahrpersonal ............. 11
V. Verunreinigung und Beschädigungen durch Schüler ......................................................... 13
VI. Anforderung an SaubFahrzeugBeschG ................................................................................ 13
VII. Nachunternehmen .................................................................................................................... 13
VIII. Umweltkriterien ......................................................................................................................... 13
IX. Stornierung von Fahrten durch den Auftraggeber ............................................................... 14
X. Beschwerdemanagement ....................................................................................................... 14
XI. Anlagen/Vertragsbestandteile .................................................................................................. 14
Seite 1 von 14
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung einheitlich die männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weiblichen oder diversen Geschlechts, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.
Leistungsbeschreibung
für die Beförderung eingeschränkt wegefähiger Schüler
Grundsätzliches Im Rahmen dieses Auftrages sind eingeschränkt wegefähige Schüler zu befördern. In der Regel sind Sammelbeförderungen zu planen und durchzuführen. Es kann auch zu Einzeltransporten kommen (dabei können Kinder auch im Rollstuhl befördert werden), wenn beispielsweise die Stundenpläne der einzelnen Schüler abweichen oder weil in medizinisch begründeten Einzelfällen Schüler einzeln befördert werden müssen. Dies ist unbedingt bei der Planung des Fuhrparks zu beachten und bei der Abgabe des Angebotspreises zu berücksichtigen.
Zum Koordinieren der Beförderung und Fahrzeuge muss ein Fahrdienstleiter bereitstehen, der die Zuordnung der Kinder zu den jeweils zuständigen Fahrzeugen koordiniert und als Ansprechpartner für Schulen, Fahrer sowie Schüler:innen fungiert. Es kann zu Wartezeiten an der Schule kommen. Dies ist unbedingt in den Angebotspreisen mit einzukalkulieren.
Ausgeschrieben werden Fahrten im Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.07.2030 für die Johann-Hinrich-Wichern-Schule in FFM.
Insgesamt werden täglich ca. 83 Schüler sowie derzeit 2 Begleitperson befördert. Die Anzahl ist nicht statisch – Sie kann sich zum jeweiligen Schuljahreswechsel, aber während des Schuljahres ändern. Die Begleitperson wird – wenn notwendig – von der Stadt Frankfurt am Main gestellt.
Es müssen derzeit 1 Rollstühle transportiert werden, davon
• 1 Rollstühle faltbar, • 0 Kinder müssen im Rollstuhl sitzend befördert werden,
ist mit zu befördern. Es sind nach derzeitigem Stand
• 0 Einzeltransporte
durchzuführen.
Folgende Adressen müssen (Stand 14.08.2026) angefahren werden – Es gibt keine Sammelpunkte, die Schüler sind an der Wohnadresse abzuholen:
| Straße | PLZ | Wohnort |
|---|---|---|
| Große Nelkenstraße | 60488 | Frankfurt |
| Henriette-Fürth-Straße | 60529 | Frankfurt |
Seite 2 von 14
Atzelbergstr. 60389 Frankfurt
| Eckernförder Straße | 60435 | Frankfurt |
|---|---|---|
| Gerhart-Hauptmann-Ring | 60439 | Frankfurt |
| Am Hohlacker | 60435 | Frankfurt |
| Carl-Sonnenschein_Str. | 65936 | Frankfurt |
| Wiener Straße | 60599 | Frankfurt |
| Valentina-Archipowa-Straße | 60486 | Frankfurt |
| Alt Heddernheim | 60439 | Frankfurt |
| Am Ellerfeld | 60488 | Frankfurt |
| Atzelbergstr | 60389 | Frankfurt |
| Peter-Fischer-Allee | 65929 | Frankfurt |
| Peter-Fischer-Allee | 65929 | Frankfurt |
| Kinderheimat Reinhardshof Alt Erlenbach | 60437 | Frankfurt |
| Jaspertstraße | 60435 | Frankfurt |
| Homburger Landstrasse | 60433 | Frankfurt |
| Gießener Straße | 60435 | Frankfurt |
| Heussenstammstraße | 60433 | Frankfurt |
| Darmstädter Landstr. | 60598 | Frankfurt |
| Offenbacher Landstraße | 60599 | Frankfurt |
| Homburger Landstraße | 60433 | Frankfurt |
| Julius-Brecht-Straße 3 | 60433 | Frankfurt |
| An den Röthen | 60389 | Frankfurt |
| Tacitusstr. | 60439 | Frankfurt |
| Ben Gurion Ring | 60437 | Frankfurt |
| Kupferhammer | 60439 | Frankfurt |
| Oranienstr. | 60439 | Frankfurt |
| Am Waldacker | 60388 | Frankfurt |
| Oranienstraße | 60439 | Frankfurt |
| Wienerstr | 60599 | Frankfurt |
| Hugo-Sinzheimer-Str. | 60437 | Frankfurt |
| Ben-Gurion-Ring | 60437 | Frankfurt |
| Bauhofstr. | 65929 | Frankfurt |
| Wilhelm-Flögel-Ring | 60437 | Frankfurt |
| Ebereschenweg | 60433 | Frankfurt |
| Ziegenhainer Straße | 60433 | Frankfurt |
| Schottener Straße | 60435 | Frankfurt |
| Im Mellsig | 60433 | Frankfurt |
| Darmstädter Landstraße | 60598 | Frankfurt |
| Mathildenstraße 1 | 60599 | Frankfurt |
| Leo-Tolstoj-Straße | 60437 | Frankfurt |
| Sigmund-Freud-Str | 60435 | Frankfurt |
| Ginnheimer Landstraße | 60487 | Frankfurt |
| Ben Gurion Ring | 60437 | Frankfurt |
Seite 3 von 14
Brandhöfchen 60437 Frankfurt
| Am Eisernen Schlag | 60431 | Frankfurt |
|---|---|---|
| Bonameser Straße | 60433 | Frankfurt |
| Thodor-Thomas-Straße | 60437 | Frankfurt |
| Ebereschenweg | 60433 | Frankfurt |
| Offenbacher Landstraße | 60599 | Frankfurt |
| Niedwiesenstraße | 60431 | Frankfurt |
| Niedwiesenstraße | 60431 | Frankfurt |
| Eschersheimer Landstraße | 60320 | Frankfurt |
| Fleckenbühlstraße | 60437 | Frankfurt |
| Am Schiefer Stein | 60435 | Frankfurt |
| Julius Brecht Str. | 60433 | Frankfurt |
| Große Nelkenstr. | 60488 | Frankfurt |
| Heinrich-Lübke-Straße | 60488 | Frankfurt |
| Kalbacher Weg | 60437 | Frankfurt |
| Homburger Landstraße | 60437 | Frankfurt |
| Bernadottestr | 60439 | Frankfurt |
| Ben-Gurion-Ring | 60437 | Frankfurt |
| August-Schanz-Straße | 60433 | Frankfurt |
| Ludwig-Landmann-STraße | 60486 | Frankfurt |
| Ginnheimer Landstraße | 60487 | Frankfurt |
| Weinstraße | 60435 | Frankfurt |
| Ben-Gurion-Ring | 60437 | Frankfurt |
| Darmstädter Landstr. | 60598 | Frankfurt |
| Wiener Str. | 60599 | Frankfurt |
| Joseph-von-Fraunhofer-Straße | 60438 | Frankfurt |
| Meta-Gadesmann-Straße | 60326 | Frankfurt |
| Bergersheimer Weg | 60433 | Frankfurt |
| Ricky-Adler-Straße | 60438 | Frankfurt |
| Ginnheimer Landstraße | 60431 | Frankfurt |
| In der Beginenklause | 60599 | Frankfurt |
| Arthur-von-Weinbergstraße | 60438 | Frankfurt |
| Sigmund-Freud-Str | 60435 | Frankfurt |
| Berkersheimer Weg | 60433 | Frankfurt |
| Rudolf-Hilferding-Straße | 60439 | Frankfurt |
| Sossenheimer Weg | 65929 | Frankfurt |
| Gerauer Straße | 60528 | Frankfurt |
Die Rückfahrt erfolgt an die Wohnadresse zurück oder an eine Horteinrichtung. Folgende Horteinrichtungen werden derzeit angefahren (Stand 14.08.2026):
| Tagesgruppe Rödelheim | Rödelheimer Landstr.127 | 60489 Frankfurt |
|---|---|---|
| Kinderzentrum am Ulmenrück | Ulmenrück 8 | 60433 Frankfurt |
Seite 4 von 14
| Kinderzentrum Fritz-Tarnow- Straße | Fritz-Tarnow-Str. 25 | 60320 Frankfurt |
|---|---|---|
| Kinderzentrum Ben-Gurion- Ring | Ben-Gurion-Ring 170 | 60437 Frankfurt |
| Ev. Kindertagesstätte Frankfurt a.M. Harheim | In den Aspen 2 | 60437 Frankfurt |
| Ev. Kindertagesstätte Kolibri Frankfurt a.M. | Kirchhainer Str. 2 | 60433 Frankfurt |
| Tagesgruppe im Vogelgesang | Im Vogelgesang 4 | 60488 Frankfurt |
| Tagesgruppe Stiftung Waisenhaus | Paul-Ehrlich-Straße 59 | 60596 Frankfurt |
| Kinderzentrum Viktor- Gollancz-Weg | Victor-Gollancz-Weg 4 | 60433 Frankfurt |
| Kinderzentrum Berkersheimer Weg | Berkersheimer Weg 2a | 60433 Frankfurt |
| Haus der Volksarbeit | Eschenheimer Anlage 21 | 60318 Frankfurt |
Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistung in eigener Verantwortung. Er verpflichtet sich, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen sowie die einschlägigen technischen, gesetzlichen und gleichrangigen Vorschriften einzuhalten. Der Auftragnehmer ist für die gesamte vertragsgemäße Beförderungslogistik verantwortlich. Dies gilt auch für die Stellung der erforderlichen Fahrzeuge, des für die Leistungserbringung erforderlichen Personals und der erforderlichen Infrastruktur sowie Organisation der Fahrten.
Er verpflichtet sich weiterhin, die zur Leistungserbringung notwendigen öffentlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden einzuholen und über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, a) das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der jeweiligen Fassung) zu beachten b) Arbeitsverträge auch bei geringfügig Beschäftigten schriftlich abzuschließen c) Ausländische Arbeitnehmer nur mit gültigen Arbeitsgenehmigungen zu beschäftigen; auf Verlangen des Auftraggebers ist die nachzuweisen d) Seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachzukommen e) die Anforderungen an das Fahrpersonal (Punkt V.) einzuhalten
Der Auftragnehmer hat durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub usw. die Leistungsdurchführung nicht beeinträchtigt wird.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu informieren.
Seite 5 von 14
Die geltenden Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und weitere Vorschriften, wie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften, sind einzuhalten.
Die geltenden Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und weitere Vorschriften, wie beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften, sind einzuhalten.
Die Kommunikation mit dem Auftraggeber (schriftlich und mündlich) erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
I. Beförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Schülerbeförderung nach Maßgabe dieses Vertrages durchzuführen.
Neubeauftragungen und Änderungen an bestehenden Beförderungsaufträgen müssen binnen fünf Arbeitstagen umgesetzt werden.
Der Auftragnehmer unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über alle Ereignisse, die für die Leistungserbringung von Bedeutung sind, z.B. Änderung der eingesetzten Fahrzeugklasse, besondere Gefahrenquellen auf der Fahrtstrecke und/oder an Haltestellen.
Bei Fahrzeugausfällen oder Personalausfällen ist der Auftragnehmer verpflichtet unverzüglich Ersatz herzustellen um die Fahrten sicherzustellen.
- Definition Schulunterricht: Der Schulunterricht der Schüler erfolgt grundsätzlich an den Schulen, allerdings gehören zum Regelschulunterricht auch Schulpraktika sowie Unterricht an „anderen Orten“ (wie z.B. Museen, Zoo oder ähnliches) im Rahmen der Schulausbildung.
Grundsätzlich erfolgen die für diesen Schulunterricht erforderlichen Beförderungen innerhalb des Stadtgebiets. Ausnahmen sind möglich.
Hierfür erforderliche Adressänderungen im Rahmen der Örtlichkeiten des Schulunterrichtes werden dem Auftragnehmer durch das Stadtschulamt mitgeteilt, Die Eltern sind nicht berechtigt eigenständig Haltepunktänderungen vorzunehmen.
- Beförderung Die Hinfahrten erfolgen von einem Haltepunkt direkt zum Ort des jeweiligen Schulunterrichts (siehe nachfolgend unter Ziffer 3 c) cc.).
Die Rückfahrten von den jeweiligen Orten des Schulunterrichts erfolgen entweder vom Haltepunkt oder zum von der Auftraggeberin benannten Hort (siehe nachfolgend unter Ziffer 3 c) Dies ist im Rahmen der Angebotspreiskalkulation zu berücksichtigen.
Seite 6 von 14
- Durchführung der Beförderung a. Fahrtage: Generell sind Fahrtage Montag bis Freitag schultäglich entsprechend der vom Auftragnehmer zu erstellenden Fahrroute (Ausnahme Feiertage und Schulferien).
Die Unterrichtszeiten bzw. Zeiten, zu denen die Beförderung notwendig ist, sind vom Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung mit den einzelnen Schulen abzustimmen. Über Feiertage, die Ferienzeiten sowie bewegliche Ferientage hat sich der Auftragnehmer eigenständig über die Schule zu informieren. Es erfolgt keine gesonderte Information über den Auftraggeber.
Es hat schultäglich nur eine Hinfahrt und eine Rückfahrt pro Schüler zu erfolgen.
Kurzfristige Änderungen des Routenverlaufes aufgrund von Krankheit eines oder mehrerer Schüler und/oder Unterrichtsausfall sind zu berücksichtigen. Die Eltern/Erziehungsberechtigte als auch die Schule sind verpflichtet dies unverzüglich dem Auftragnehmer zu melden.
b. Beförderungsdauer Die Beförderungsdauer für Fahrten innerhalb Frankfurts darf 45 Minuten pro Fahrt nicht überschreiten. Das Ein- und Aussteigen der Schüler ist einzukalkulieren. Besondere Verkehrssituationen wie z.B. Staus, erhöhtes Verkehrsaufkommen in den Stoßzeiten sowie Baustellen sind zu berücksichtigen.
Das Ein- und Aussteigen der Schüler ist einzukalkulieren. Besondere Verkehrssituationen wie z.B. Staus, erhöhtes Verkehrsaufkommen in den Stoßzeiten sowie Baustellen sind zu berücksichtigen.
Es ist nur ein Anhalten – Einsteigen – und Abfahren möglich.
c. Routenplanung Gemäß der derzeitigen Adressliste ist eine vorläufige Routenplanung vorzunehmen und dem Auftraggeber mitzuteilen.
aa. Adressen der Schüler und Anschriften der Horteinrichtungen: Nach DSGVO dürfen keine Namen oder Hausnummern im Rahmen des Vergabeverfahrens angegeben werden, die genauere Verortung erfolgt im Regelfall bei großen Straßen über die PLZ. Eine Angabe der Namen und der Hausnummern erfolgt unmittelbar nach Auftragserteilung.
Die anzufahrenden Adressen finden Sie in Anlage 1.
Seite 7 von 14
bb. Schülerzahl Die Schüleranzahl ist nicht statisch, da weitere Schüler hinzukommen können bzw. die Beförderung von Schülern auf Grund Krankheit, Schulwechsel usw. entfallen kann. Dies ist bei der Preiskalkulation zu beachten.
Nachbeauftragungen durch den Auftraggeber (gemeint sind Veränderungen der Schülerzahl, also mehr oder weniger zu befördernde Schüler) müssen vom Auftragnehmer binnen 5 Arbeitstagen ausgeführt werden. Er hat das Fahrpersonal entsprechend zu koordinieren. Voraussetzung für die Nachbeauftragung ist, dass der Auftraggeber die für die Beförderung erforderlichen geänderten Daten sowie Unterrichtszeiten und ggf. der schülerbedingten Besonderheiten der durchzuführenden Beförderung bis 15 Uhr des Vortages übermittelt wurden.
cc. Besonderheiten Transport: Rollstühle, Begleitpersonal, etc. Es müssen ggf. Rollstühle transportiert werden.
Die Rollstühle sind zum Teil faltbar und zum Teil ist der Transport im Rollstuhl sitzend (Spezialtransport) durchzuführen.
Falls keine Rollstuhlfahrzeuge zur Verfügung stehen, geben Sie bitte einen Nachunternehmer an, der im Falle der Beauftragung einer Beförderung im Rollstuhl sitzend die Beförderung übernimmt. Ebenfalls ist unbedingt ein Preis pro Kind pro Monat bei Beförderung im Rollstuhl sitzend in dem dafür vorgesehenen Feld im Leistungsverzeichnis anzubieten.
II. Kommunikation
-
Kommunikation des Auftragnehmers mit der Schule • Die Übermittlung der für die Leistungserbringung erforderlichen Schulkontaktdaten erfolgt nach der Auftragserteilung durch den Auftraggeber. • Der Auftragnehmer hat einen Ansprechpartner im Rhein-Main-Gebiet zur Verfügung zu stellen und dem Auftraggeber die Kontaktdaten eines Ansprechpartners zu benennen. • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Eltern und/oder die Schule sofort telefonisch bei Verspätungen, Notfällen und über geänderte Bring- und Abholzeiten zu informieren. • Der Auftragnehmer hat sein Fahrpersonal in besonderen Situationen über die sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit der Schule/den Eltern anzuweisen.
-
Kommunikation des Auftragnehmers mit dem Auftraggeber Quartalsweise findet eine Rücksprache zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer statt. Bei Bedarf wird von diesem Turnus abgewichen.
Seite 8 von 14
III. Anforderungen an Fahrzeug
• Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug den aktuellen Sicherheitsstandards entspricht, für den Straßenverkehr zugelassen, verkehrs- und betriebssicher ist. Er hat sich rechtzeitig vor jeder Abfahrt vom einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zu überzeugen. • Der Auftragnehmer hat die Instandhaltung seines Fuhrparks zu gewährleisten. • Das Fahrzeug ist mit einer Notrufmöglichkeit (z. B. Handy) auszustatten. • Das Fahrzeug hat die Kopfstützenpflicht auch für Rollstuhlfahrer zu gewährleisten.
- Dreipunkt-Automatiksicherheitsgurte auf allen Sitzplätzen (falls nicht Spezialgurte oder Spezialsitze eingesetzt werden) sind zu gewährleisten • Das Fahrzeug muss rechtzeitig mit Winterausrüstung ausgestattet werden. Dazu gehören u.a. Winterreifen, Schaufel, Eimer oder Tüte/Sack mit grobem Sand oder Granulat, Eiskratzer / Spray, bei Überlandfahrten Wolldecken. • Die jeweils aktuellen Regelungen des Landes Hessen zum Tragen von Mund-Nasen- Bedeckungen/Abstandsregelungen durch die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind einzuhalten und umzusetzen.
Dies gilt auch für Begleitpersonen und maskenpflichtige Schüler. Diese sind auf die Einhaltung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hinzuweisen. Bei Nichteinhaltungen sind diese von der Fahrt auszuschließen. Der Auftraggeber ist unverzüglich zu informieren.
IV. Anforderungen an das Fahrpersonal des Auftragnehmers
- Allgemeine Anforderungen an das Fahrpersonal Die Beförderung von eingeschränkt wegefähigen Schüler setzt an das Fahrpersonal eine große Verantwortungsbereitschaft voraus und verlangt zusätzlich allgemeine und personelle Voraussetzungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ausschließlich zuverlässiges und geeignetes Personal für die Leistungserbringung einzusetzen.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungserfüllung gemäß dieser Leistungsbeschreibung nicht durch Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit seines Personals negativ beeinflusst wird und insbesondere zu Verspätungen und/oder Fahrausfällen führt.
Die Ansprechpartner von Seiten des Auftragnehmers sowie das eingesetzte Fahrpersonal müssen eine positive Einstellung zu schulpflichtigen Kindern und Menschen mit Einschränkungen haben. Sie müssen den durch die Einschränkung bedingten Hilfebedarf bezogen auf die Fahrt erfassen können. Die genannten Personen müssen daher die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Befördert werden zum Teil schwer eingeschränkt wegefähige Kinder. Aufgrund dessen ist es erforderlich, dass das eingesetzte Fahrpersonal möglichst selten wechselt.
Seite 9 von 14
Folgende Unterlagen vom Fahrpersonal sind verpflichtend vom Auftragnehmer aufzubewahren:
a) Eine Liste mit den Namen und dem Geburtsdatum der eingesetzten Fahrer b) Ein Ausweispapier des eingesetzten Fahrers c) Die gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) jedes eingesetzten Fahrers d) Die Sprachkenntnisse der deutschen Sprache müssen mindestens auf einem Sprachniveau vorhanden sein, welches dem Niveau entspricht, das mit dem „Zertifikat Deutsch B 1“ nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachgewiesen wird. e) Schriftlicher Arbeitsvertrag f) Der Auftragnehmer hat von jedem eingesetzten Fahrer ein erweitertes Führungszeugnis zu besitzen, das bei Neueinstellungen nicht älter als 12 Monate und frei von jeglichen Eintragungen ist. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle 5 Jahre erneut vom Auftragnehmer beim Fahrer angefordert werden. g) Jährliche Aus- und Weiterbildung in ERSTER HILFE mit dem Schwerpunkt Notfälle bei Kindern ist verpflichtend und die entsprechende Bescheinigung bei Auftragnehmer vorzuhalten. h) Datenschutz: Das Fahrpersonal ist zur Verschwiegenheit zu verpflichten und dies durch eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung (Muster in der Anlage 04 beigefügt) nachzuhalten. i) Schulung zum Umgang mit Menschen mit Einschränkungen und Deeskalationstraining ist dem Auftraggeber vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jährlich zu Schuljahresbeginn eine Bestätigung darüber auszustellen, dass die Voraussetzung für den Einsatz bei allen Fahrer:innen des Unternehmens erfüllt sind.
Die Bestätigung ist dem Auftraggeber ausschließlich per Mail je Auftrag zuzusenden. Zum Beispiel wie folgt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
für den Auftrag xxx bestätigen wir, dass alle Fahrer:innen die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
Auftragnehmer“
Sollte das vom Auftragnehmer eingesetzte Personal nicht den Anforderungen des Auftraggebers genügen, hat der Auftragnehmer es auf Verlangen auszutauschen. Dieser Anspruch ist insbesondere gegeben, wenn sprachliche Einschränkungen des Fahrpersonals eine Verständigung mit Eltern, Schule oder Kindern zu stark beeinträchtigt und/oder der Umgang mit den Kindern nicht angemessen ist.
Seite 10 von 14
- Anforderungen an die soziale Kompetenz des Fahr- und Begleitpersonals Es soll nur solches Fahrpersonal zum Einsatz kommen, das vom Alter und der Persönlichkeitsstruktur her in der Lage ist, diese schwierige Aufgabe zu erfüllen (§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung).
Es wird von dem Fahrpersonal Professionalität im Umgang mit Kindern/Jugendlichen und deren Einschränkungen erwartet, in dem sie kontaktfreudig, ausgeglichen, verständnisvoll, freundlichen und nett reagieren und in ihrem Verhalten ein selbstbewusstes und sicheres Auftreten zeigen. Das Fahrpersonal muss sich auf die seelischen, geistigen und körperlichen Einschränkungen der Schüler einstellen können. Bei Problemen und/oder Verstößen ist umgehend der Auftraggeber schriftlich zu informieren.
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beförderung durch das Fahrpersonal Das Fahrzeug darf erst angefahren werden, wenn alle Insassen ihren Sitzplatz eingenommen haben und die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind (Gurte, Kindersitze etc.).
Pünktlichkeit ist wichtig, sollte aber nicht zu Lasten der Sicherheit gehen. Ausreichende Beförderungszeiten sind daher einzuplanen.
Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassung- Ordnung (StVZO) sind unbedingt zu folgen.
Es ist dem Fahrpersonal untersagt, vom Vertrag nicht umfasste Personen in den Fahrzeugen mitzunehmen.
Eltern und Erziehungsberechtigte, die mitfahren wollen, dürfen dies nur nach schriftlicher Darlegung wichtiger Gründe gegenüber dem Auftraggeber und vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers.
Das Fahrpersonal hat rechtzeitig vor Auftragsbeginn mit den Erziehungsberechtigten Kontakt aufzunehmen, um die Abhol- und Ankunftszeiten mitzuteilen. Sollte es aufgrund von Verkehrsbehinderungen zu Verspätungen kommen, hat das Fahrpersonal die Eltern und auch die Schule umgehend telefonisch zu informieren.
Die abgesprochenen Ankunftszeiten an den Haltepunkten müssen beachtet werden, damit dort bereits beim Eintreffen die Aufsichtspflicht wahrgenommen werden kann. Hierbei gelten folgende Regelungen:
Das Fahrpersonal muss die Möglichkeit haben, den/die betreffenden Erwachsenen telefonisch zu erreichen. Das Kind darf nur an zuvor benannte Personen übergeben werden (Lehrer/Betreuer/Erzieher/Eltern/ Erziehungsberechtigte/benannte Spezialeinrichtungen).
Am Morgen: Die Aufsichtspflicht für den Weg von der Wohnung zum Fahrdienst obliegt den Eltern beziehungsweise sorgeberechtigten Personen. Die Schüler werden im öffentlichen Verkehrsraum abgeholt und nicht an der Haustür oder in der Wohnung. Die Schüler werden
Seite 11 von 14
am vereinbarten Haltepunkt vom Fahrdienst in Empfang genommen. Das Fahrpersonal wartet maximal 5 Minuten und fährt anschließend weiter. Eine zusätzliche Fahrt ist nicht zu organisieren. In Fällen, in denen die Schüler morgens an der Schule von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden müssen, gilt der Beförderungsauftrag erst als beendet, wenn das Kind übergeben wurde.
Am Mittag: Sollte ein Schüler oder eine Schülerin am vereinbarten Haltepunkt von den Eltern oder sorgeberechtigten Personen nicht persönlich in Empfang genommen werden, sind diese unverzüglich vom Fahrdienst zu kontaktieren. Sollte dies erfolglos bleiben, ist nach 15 Minuten Wartezeit die im Formular genannte Notfallperson zu kontaktieren und der Schüler zur im Formular genannten Anschrift zu befördern und abzugeben. Sollte auch diese Kontaktaufnahme scheitern und das Kind nicht an die Notfallperson abgegeben werden können, verbleibt das Kind zunächst im Fahrzeug und wird zur nächstgelegenen Polizeidienststelle gebracht.
Das Fahrpersonal darf das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt lassen. Es darf sich nicht vom Fahrzeug entfernen, auch nicht, um z.B. Kinder aus dem Elternhaus abzuholen. Sollte ein Entfernen vom Fahrzeug in Ausnahmefällen nicht zu vermeiden sein, muss das Fahrpersonal zuvor den Zündschlüssel aus dem Zündschloss ziehen und mit sich führen.
Das Fahrpersonal darf das Kind nicht umsetzen, Ein-/Ausstiegshilfe leisten oder weitere Personen als die vom Vertrag umfassten Personen befördern mit Ausnahme von Schulwegbegleitungen. Sicherheitsgurte/ Rückhalteeinrichtungen müssen vor Fahrtantritt durch das Kind selbst oder durch die Eltern beziehungsweise sorgeberechtigten Personen angelegt werden – keinesfalls durch das Fahrpersonal. Essen und Trinken ist während der Fahrt aus Sicherheitsgründen (Verschlucken) nicht erlaubt.
Die Bedienung der Hebebühnen obliegt ausschließlich dem Fahrpersonal bzw. der Busbegleitung, falls vorhanden.
Beim Ein- und Aussteigen ist das Fahrzeug gegen Abrollen zu sichern. Die Warnblinkanlage ist unbedingt einzuschalten. Ein-/Ausstiegshilfe oder Umsetzen von Kindern ist nicht Leistungsumfang.
Das Fahrpersonal ist dafür verantwortlich, dass Rollstühle gesichert werden. Bei E- Rollstühlen sind die Schlüssel aus dem Zündschloss zu ziehen bzw. die Elektronik auszuschalten.
Während der Fahrt muss das Fahrpersonal sich auf das Fahrgeschehen konzentrieren, Gespräche mit den Fahrgästen sind daher nur in besonderen Situationen zulässig.
Für die Abholphase der Schüler muss genügend Zeit eingeplant werden (10 Minuten Wartezeit).
Auf Pausenhöfen darf nur nach voriger Abstimmung mit der Schulleitung gefahren werden. Rückwärtsfahren ist auf dem Schul- bzw. Pausenhof generell untersagt, es sei denn, dass eine zweite verantwortungsvolle erwachsene Person das Fahrzeug von hinten einweist.
Seite 12 von 14
Radios sind auf dem Gelände der Schule auszuschalten. Es besteht generell Rauchverbot während der Fahrt und im Fahrzeug generell. Auf dem Schul- bzw. Pausenhof gilt das Rauchverbot auch außerhalb des Fahrzeugs.
Unvorhergesehene bzw. außerplanmäßige Fahrtunterbrechungen sind untersagt, ausgenommen sind Fahrtunterbrechungen aus Sicherheitsgründen. Der Fahrer hat Sorge dafür zu tragen, dass nach Beendigung der Fahrt kontrolliert und sichergestellt wird, dass sich keine Schüler mehr im Fahrzeug befinden.
Es ist verboten, auf der Straße liegende Gegenstände aufzunehmen oder im Fahrzeug zu transportieren (u.a. Sperrmüll, angefahrenes Wild, etc.).
Jeder Unfall im Rahmen der Beförderung ist sofort der Schule, dem Auftraggeber und der Polizei zu melden.
Verstöße gegen dieser Leistungsbeschreibung sowie die Nichteinhaltung der besonderen Vertragsbedingungen berechtigen den Auftraggeber zur Abmahnung oder ggf. Kündigung.
V. Verunreinigung und Beschädigungen durch Schüler
Der Auftraggeber übernimmt keine Kosten z. B. bei Verunreinigungen oder bei Beschädigungen in den Fahrzeugen durch die Kinder. Dies hat durch die Eltern zu erfolgen.
Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber hierzu schriftlich in Kenntnis setzen.
VI. Anforderung an SaubFahrzeugBeschG
Das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge („Sauber-Fahrzeuge- Beschaffungs-Gesetz“) ist einzuhalten (siehe Formblatt zu SaubFahrzeugBeschG).
VII. Nachunternehmen
Soweit Sie beabsichtigte die Beauftragung mithilfe von Nachunternehmen zu erbringen, sind diese mithilfe von Formblatt 235 und 236 anzugeben.
VIII. Umweltkriterien
Für den Fall, dass während der Auftragsausführung Dieselfahrverbotszonen beschlossen werden, hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die Beförderung lückenlos, zuverlässig und ohne Einschränkungen sichergestellt ist.
Seite 13 von 14
IX. Stornierung von Fahrten durch den Auftraggeber
Werden die Fahrten für ein Kind dauerhaft, für mindestens einen Monat, storniert, so entfällt die Vergütung für dieses Kind ab dem 1. Tag des Folgemonats, sofern die Stornierung mindestens 3 Werktage im Voraus erfolgt. Bei verspäteter Stornierung endet die Vergütung für dieses Kind mit dem letzten Tag des Folgemonats. Verspätet erfolgte Absagen sind in der Rechnung aufzuführen.
X. Beschwerdemanagement
Der Auftragnehmer benennt eine Ansprechperson inkl. Vertretung, die für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist. Das Beschwerdemanagement ist nach Maßgabe der Vorgaben in der Anlage 4 dieses Vertrages durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass seine Beschäftigten keine Zuwendungen, sei es in Geld oder Sachleistungen, für die Durchführung der Leistungen annehmen.
Der Auftraggeber und Antragnehmer benennen jeweils Ansprechpersonen, die mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden und verbindliche Erklärungen abgeben können.
Ansprechperson Auftragnehmer:
Ansprechperson Auftraggeber:
Stadtschulamt Frankfurt - Fachbereich Schülerbeförderung
schuelerbefoerderung.amt.40@stadt-frankfurt.de
XI. Anlagen/Vertragsbestandteile
- Besondere Vertragsbedingungen
- Zuschlagskriterien
- Eigenerklärung zur Eignung
- Verschwiegenheitserklärung
- Beschwerdeformular
- Nachunternehmernachweise und –erklärungen
Seite 14 von 14