Beförderung behinderter Beschäftigter zu Werkstätten in Weinheim und Mannheim

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
2.354.904 EUR
Lose
12
Auftraggeber
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle -
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
08.06.2026
Bekanntmachungsnummer
388767-2026
Verfahrensnummer
816558a9-54e2-4b55-bd97-5f61179de37b
CPV-Codes
60130000 · Personensonderbeförderung (Straße)

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Kurzbeschreibung

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis schreibt die fachgerechte Beförderung behinderter Beschäftigter zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Weinheim und Mannheim in zwölf Losen aus. Der Leistungsumfang umfasst verschiedene Fahrten für gehende Personen sowie für Rollstuhl- und Elektrorollstuhlfahrer, teilweise mit allgemeiner oder spezialisierter Begleitperson; der geschätzte Gesamtwert beträgt 2.354.904 Euro. Die Leistung soll im Rhein-Neckar-Kreis ab dem 1. Oktober 2026 zunächst für zwölf Monate bis zum 30. September 2027 erbracht werden, mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils zwölf Monaten bis maximal zum 30. September 2029; die Angebotsfrist endet am 8. Juli 2026 um 9:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Fachgerechte Beförderung von behinderten Beschäftigten der Werkstätten in Weinheim und Mannheim (12 Lose)

Leistungen nach Losen (12)

  • LOT-0001 · Beförderung zur WfbM Weinheim (V521)222.422,4 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 1 handelt es sich derzeit um 5 Läufer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Beförderung zur WfbM Weinheim (V524)246.412,8 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 2 handelt es sich derzeit um 6 Läufer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Beförderung zur WfbM Weinheim (V501)147.657,6 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 3 handelt es sich derzeit um 5 Läufer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Beförderung zur WfbM Weinheim (V507)175.341,6 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 4 handelt es sich derzeit um 5 Läufer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Beförderung zur WfbM Weinheim (V513)144.583,2 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem Los 5 handelt es sich derzeit um 4 Läufer und 1 Rollstuhl-Umsetzer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Beförderung zur WfbM Weinheim mit spez. Begleitperson (V518)209.851,2 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheimmit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 6 Los handelt es sich derzeit um 4 Läufer. Es ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · E-Rollstuhlbeförderung zur WfbM Weinheim (V510M)179.294,4 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 7 Los handelt es sich derzeit um einen E-Rollstuhlfahrer, einen Rollstuhlfahrer, einen Rollstuhl-Umsetzer und 2 Läufer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · E-Rollstuhlbeförderung zur WfbM Weinheim (V519)146.800,8 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 8 Los handelt es sich derzeit um einen E-Rollstuhlfahrer, 2 Rollstuhlfahrer und 2 Läufer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0009 · Rollstuhlbeförderung zur WfbM Weinheim mit allg. Begleitperson (V520)205.344 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 9 Los handelt es sich derzeit um 1 Läufer und 4 Rollstuhlfahrern. Es ist eine allgemeine Begleitperson einzusetzen.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0010 · Beförderung zur WfbM Weinheim (V522)184.262,4 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 10 Los handelt es sich derzeit um 7 Läufer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0011 · Rollstuhlbeförderung zur WfbM Weinheim mit spez. Begleitperson (V25)256.197,6 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Weinheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 11 Los handelt es sich derzeit um 2 Läufer und 2 Rollstuhlfahrer. Es ist eine spezialisierte Begleitperson einzusetzen.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0012 · Rollstuhlbeförderung zur WfbM Mannheim (V506)236.736 EUR

    Im Rhein-Neckar-Kreis ist ab dem 01.10.2026 die Beförderung von behinderten Beschäftigten zu den Werkstätten in Mannheim mit einer Laufzeit von 12 Monaten bis zum 30.09.2027 und einer zweimaliger Verlängerungsoption für jeweils 12 weitere Monate (maximale Laufzeit von 36 Monaten bis 30.09.2029) neu zu vergeben. In diesem 12 Los handelt es sich derzeit um 4 Läufer, einen Rollstuhlfahrer und einen Rollstuhlfahrer-Umsetzer.

    Frist: 08.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es ist im Formular "Allgemeine Angaben des Bieters sowie geforderte Nachweise (Bieterfragebogen)" im E-Vergabesystem zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen - oder, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden - dass keine Geldbuße von wenigsten 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
50 %
Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Es liegt ein vom Auftraggeber entwickelter Anforderungskatalog zu Grunde, nach dem Qualtätsmerkmale im Rahmen der Ausschreibung bewertet werden.
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Das Zuschlagskriterium Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen.
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Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Es ist im Formular "Allgemeine Angaben des Bieters sowie geforderte Nachweise (Bieterfragebogen)" im E-Vergabesystem zu bestätigen, - dass entweder, für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB vorliegen - oder, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, jedoch das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Es ist zu erklären, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Es ist zu bestätigen, - dass keine illegalen Beschäftigten eingesetzt werden - dass für die angebotene Leistungen keine Kartellabrede, Preisbindungen, ähnliche Vereinbarungen oder vorbereitende Handlungen in diese Richtung getroffen wurden - dass die Bestimmungen des Geseztes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) eingehalten werden - dass keine Geldbuße von wenigsten 2.500 EUR wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) verhängt wurde Die Vergabestelle behält es sich vor, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung: Es ist zu erklären, dass das Unternehmen dessen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 535664-2026

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