Anlage 23 EVB Nachhaltigkeit.pdf

Bauüberwachung für Maßnahmen in Kressbronn und Langenargen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:26 (Europe/Berlin)

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Ergänzende Vertragsbedingungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) und der mit ihr verbundenen Unternehmen zum Nachweis der Nachhaltigkeit (EVB Nachhaltigkeit)

– Ausgabe 01.02.2025 –

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Verträgen mit einem Auftragswert (Vertragswert bei Zuschlag im Vergabeverfahren ohne beispielsweise spätere Nachträge) ab 100.000 Euro für sein Unternehmen bzw. seine Unternehmensgruppe eine gültige Nachhaltigkeitsbewertung eines unabhängigen, fachkundigen Anbieters wie zum Beispiel EcoVadis oder gleichwertig nachzuweisen. Für den Fall, dass der Auftrag- nehmer eine Arbeitsgemeinschaft ist, betrifft diese Pflicht jedes Mitgliedsunternehmen.

  2. Der Nachweis der Nachhaltigkeitsbewertung muss spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss vor- liegen und ist dem Auftraggeber auf Verlangen während der Vertragslaufzeit jederzeit zur Verfügung zu stellen. Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als zwei Jahre sein. Zum Vertragsschluss beim Auftraggeber vorliegende Bewertungen erfüllen entsprechend ihrer Gültigkeit diese Vertragspflicht. Beim Vorliegen mehrerer gültiger Bewertungen gilt grundsätzlich die aktuelle als ausschlaggebend.

  3. Gegenstand einer solchen Bewertung müssen mindestens folgende Handlungsfelder in der Wertschöp- fungskette des Auftraggebers sein:

a) Arbeitsbedingungen und Menschenrechte b) Nachhaltige Beschaffung/nachhaltiges Lieferkettenmanagement c) Umweltmanagement d) faire Geschäftspraktiken

  1. Die Bewertungskriterien müssen auf der Grundlage internationaler bzw. allgemein gültiger Standards wie der ISO 26000, ILO-Kernarbeitsnormen, Menschenrechte, Global Compact, ISO 14001, EMAS, ISO 45001 unter Berücksichtigung von Testberichten, Zertifizierungen, Gütezeichen oder entsprechender Be- scheinigungen unabhängiger Stellen erarbeitet worden sein. Der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber auf Verlangen nach, dass die Bewertung die vorgenannten Kriterien erfüllt.

  2. Die Nachhaltigkeitsbewertung und die Bewertungskriterien müssen vom Auftraggeber überprüft werden können. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer hierfür die Überlassung von Erklärungen und Unter- lagen des bewertenden Anbieters verlangen.

  3. Es gelten die von der DB AG veröffentlichten Mindestanforderungen gemäß Stufenplan (lieferanten.deutschebahn.com/Nachhaltigkeitsbewertung). Sofern der Auftragnehmer die geltenden Min- destanforderungen noch nicht erfüllt, verpflichtet er sich zu einem kontinuierlichen Verbesserungspro- zess, um diese schnellstmöglich zu erreichen. Der Auftragnehmer informiert sich regelmäßig über etwa- ige Änderungen dieser Vorgaben.

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208.1210A15 EVB Nachhaltigkeit Seite 1

Gültig ab: 01.02.2025

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