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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.NPM (V) | Heinz-Ulrich Günther | Tel.: 999-53093 Gültig ab: 26.06.2020
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 2/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
Grundleistung Bauvertragliche / fachtechnische Bauüberwachung
Rahmenbedingungen
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind. Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten fachtechnischen/bauvertraglichen Überwachungsleistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.
Die Anwendung der BIM-Methodik gemäß der vereinbarten Anlagen 15 bis 17 des Ingenieurvertrags Bauüberwachung ist zu beachten.
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 3/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| 1. Allgemeines | ||||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) | Durchführen von turnusmäßigen Baubesprechungen nach Erfordernis jedoch im maximalen Zeitabstand von 2 Wochen (Vorgabe durch den Auftraggeber). Hierzu gehören: - Festlegen der Teilnehmer in Abstimmung mit dem Vertreter des Auftraggebers zur Sicherung eines entscheidungsbefugten Teilnehmerkreises - Festlegen der Tagesordnung in Abstimmung mit dem Vertreter des Auftraggebers - Einladen der Teilnehmer - Organisation (Ort, Termin, Zeitpunkt etc.) - Leiten der Besprechung in Abstimmung mit dem Vertreter des Auftraggebers - Erstellen und Vorlage von Besprechungsniederschriften in der Regel innerhalb von einem Arbeitstag und zeitnahes Abstimmen mit den Beteiligten Führen eines Bautagebuches nach den Vorgaben des Auftraggebers [siehe hierzu auch ZVB- Bauüberwachung 3.1.2.9]. x eBTB VRI oder andere gemäß Baubeschreibung Beachten/Anwenden der entsprechenden QM-Regelungen des Auftraggebers sowie Verwenden der einschlägigen aktuellen Vordrucke. Mitwirken, dass Besucher/Besuchergruppen im Rahmen vorhandener Sicherungsmaß-nahmen sicher über die Baustelle geführt werden können. Sämtlicher bei der Bauüberwachung eingehender Schriftverkehr/Protokolle usw. des/der AN oder Dritter sind unverzüglich inhaltlich zu prüfen und entsprechend der im Projekt festgelegten Zuständigkeiten weiterzuleiten und führen einer „Eingangs – Ausgangsliste Mitwirkung bei der baustellenbezogenen, örtlich notwendigen Öffentlichkeitsarbeit. Sicherstellen der ordnungsgemäßen Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bei Baumaßnahmen. Quittierte Übergabe des Baugeländes auf Grundlage der durch den AG bereitgestellten Unterlagen, x der Baustelleneinrichtungsflächen und x Lagerflächen (Flächen mit vorübergehender Inanspruchnahme) Veranlassen der Kabeleinweisungen auf Basis des ausgehändigten Kabelmerkblattes der beteiligten ANBAU. | x x x x x x x x x |
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 4/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
(10) Einweisung der ANBAU anhand der baustellenbezogenen Unterlagen. Hierbei ist auch auf x mögliche Störquellen, die die Betriebsqualität negativ beeinflussen können (z. B. Kabeltrassen, Zugeinwirkungsstellen), hinzuweisen. Der BÜB/FBÜ weist die verantwortlichen Personen des ANBAU u.a. in
- Besonderheiten der Strecke/Betriebsstelle,
- bahnspezifischen Gefahren, bahnbetrieblichen/baulichen Gegebenheiten,
- umweltrelevanten Besonderheiten,
- vorh. Infrastrukturanlagen (z.B. Stromkabel),
- Gefahren, die von Oberleitungen oder möglichen Rückströmen in Fahrschienen ausgehen, ein und dokumentiert dieses in der „Bescheinigung über die Einweisung in die Örtlichkeit und die bahnbetrieblichen Gegebenheiten“ (RRil 132.0108V11).
(11) Mitwirken bei der Lieferantenbewertung nach Aufforderung durch die Projektleitung x
(12) Mitwirkung im Risikomanagement des Auftraggebers x
- Hinweispflicht an die Projektleitung beim Erkennen von Risiken im Zusammenhang mit (cid:9)der Baumaßnahme
- Bewertung von Protokollen, Schriftverkehr usw. auf Risiken für den Projektablauf (cid:9)(bautechnisch, vertraglich, terminlich, Forderungen von / gegen Dritte, Risiken, …) und Unterbreitung von Vorschlägen zur Gegensteuerung.
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 5/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| 2. Terminüberwachung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| (1) (2) (3) (4) (5) | Prüfen der vom ANBAU vorgelegten Vertragsterminplan, auf Plausibilität und Übereinstimmung mit dem Bauvertrag/den Bauverträgen. Das beinhaltet: - Visuelle Prüfung der geplanten Bauzustände/Bauverhältnisse auf Umsetzbarkeit in der Örtlichkeit - Prüfung auf privat- und öffentliche rechtliche Belange/Einflüsse - Mitwirkung bei der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen in Abstimmung mit dem Auftraggeber - Vorschlagen von Anpassungsmaßnahmen zur Einhaltung der vertraglich geschuldeten Termine - Dokumentation des Prüfergebnisses - Abstimmen des Prüfergebnisses mit dem Vertreter des Auftraggebers Regelmäßiges Erfassen der Ist-Situation des Bauablaufes und Abgleichen mit dem vom AG freigegebenen Vertragsterminplan ANBAU als Soll- / Ist- Vergleich und Übergabe der Ergebnisse nach Anforderung durch die Projektleitung an diese. Diese Tätigkeiten gelten auch für die Soll-/Ist-Vergleiche von Detailterminplänen von Sperrpausen. Bei Erfordernis einer Inverzugsetzung; Abstimmung mit dem Vertreter des Auftraggebers und inhaltliche Vorbereitung der Korrespondenz. Mitwirken durch Abstimmung imRahmen von Baubesprechungen, dassim genehmigten Planlauf des Auftraggebers vorgegebene Ausführungsplanungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem Auftraggeber zur Freigabe eingereicht werden. (Die Planungskoordination obliegt dem Auftraggeber). Entfällt - Monatlicher Risikobericht zu technischen, terminlichen und baubetrieblichen Risiken nach Vorgabe des Auftraggebers (siehe technische Vorbemerkungen der Bauüberwachungsleistungen). Bei Schnittstellen innerhalb des beauftragten Projektes - Überwachen, dass – sofern beauftragt - der koordinierende ANBAU seinen vertraglichen Pflichten zur Koordination zielführend nachkommt. - Koordinieren des ANBAU in technischer/ bahnbetrieblicher/ baubetrieblicher Hinsicht im erforderlichen Umfang (Basis Detailablaufpläne des ANBAU; die terminliche Gesamtsteuerung erfolgt durch den Auftraggeber). - Vorausschauendes Beobachten des Bauablaufes in Bezug auf die Entstehung möglicher Komplikationen an den Schnittstellen bzw. das möglichst frühzeitige Erkennen neuer Schnittstellen. - Im Falle von Störungen unterbreitet die Bauüberwachung dem Auftraggeber Vorschläge zur Gegensteuerung (insbesondere unter Würdigung der Projektumstände (Vertrag, Termine, Kosten, Abhängigkeiten/Betroffenheiten Dritter, rechtliche Randbedingungen) - Herbeiführen erforderlicher Entscheidungen bei vertraglicher Relevanz bezüglich der Schnittstellen über den Auftraggeber. | x x x x | x |
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 6/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
(6) Bei Schnittstellen zu anderen Losen / Projekten oder Maßnahmen Dritter: x
- Vorausschauende Beobachtung in Bezug auf die Entstehung möglicher Komplikationen an den Schnittstellen bzw. das möglichst frühzeitige Erkennen neuer Schnittstellen (insbesondere in Bezug auf Folgelose in technischer Hinsicht (Dokumentation von Änderungen/Abweichungen) und möglicher Auswirkungen auf einen Vergabeprozess der Folgelose).
- Abstimmen mit den Bauüberwachungen anderer Lose bzw. Baustellen Dritter. Punktuelle Teilnahme an Los- bzw. projektübergreifenden Sitzungen.
- Koordinierung mit anderen Losen bzw. Baustellen Dritter bei Zielkonflikten.
- Herbeiführen erforderliche Entscheidungen bezüglich der Schnittstellen.
(7) Gesamtkoordination des Bauablaufes gemäß Vorgabe des Auftraggebers x Übergreifende Koordination der beteiligten Bauüberwachungen anderer Lose / Gewerke / Projekte (gilt nicht für Maßnahmen Dritter).
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 7/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| 3. Überwachung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) | Überwachen der Bauausführung auf Einhaltung der technischen Regelwerke (z.B. EU-Normen, DIN, VDE, Richtlinien) gemäß Anlage technische Vertragsbestimmungen der Bau- /Ausrüstungsverträge Überwachen des bauvertraglich vereinbarten Beweissicherungsprogramms vor der Aufnahme, während der Ausführung und nach Abschluss der Bauarbeiten sowie: - unverzügliches Informieren des Auftraggebers zur Einleitung weiterer Beweissicherungsmaßnahmen, sofern diese als notwendig erachtet werden - Unterstützen und Begleiten des Auftraggebers bei gerichtlicher und außergerichtlicher Auseinandersetzung mit Dritten Die Bauüberwacher überwachen die sichere Abwicklung der Baumaßnahmen auf der Baustelle, insbesondere die Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen (bei Unternehmensarbeiten nur im Rahmen der Pflichten der Auftraggeberin) sowie das gefahrlose Ineinandergreifen von Unternehmensarbeiten Teilnahme an erforderlichen Besprechungen und Begehungen im Rahmen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sofern die Aufgaben nicht von der Bauüberwachung wahrgenommen werden. [siehe hierzu auch ZVB-Bauüberwachung 3.1.2.1]. Durchführen der in der Qualitätssicherungsregelung (RRil 208.1213A15) für die Bauüberwachung beschriebenen Aufgaben. Überwachen des Sicherns bzw. Umverlegen von Ver- und Entsorgungsleitungen Dritter gemäß Beschreibung der zu überwachenden Anlagen. Allgemeine Leistungen der Baustellenlogistik - Mitwirkung bei der Abwicklung des BE – Flächenmanagements - Überwachung und Sicherstellung der Umsetzung der Vorgaben aus Logistikkonzepten der Ver- und Entsorgung - Prüfung der Logistikkonzepte des/der ANBAU auf Plausibilität, bauvertragliche Übereinstimmung und Einhaltung bau-/ und ordnungsrechtlicher Bestimmungen Überwachung der fach- und qualitätsgerechten Lieferung sämtlicher Stoffe einschl. dazugehörigen Dokumentationsunterlagen durch den ANBAU Bei beigestellten Bauteilen und Stoffen durch den Auftraggeber - Prüfung und Bestätigung der sachlichen Richtigkeit der Materialbereitstellung am Tarifpunkt bzw. am vertraglich vereinbarten Lieferort. - Mitwirken und Unterstützen bei allen Problemen in der Baustoff- und Materialzu- und –abfuhr ab Tarifpunkt / Lieferort im Bereich der Baustelle. - Überwachen der • ordnungsgemäßen Führung eines Wagenkontrollbuches durch den ANBAU (gemäß den vertraglichen Regelungen im Bauvertrag) • zeitgerechten Entladung und Freimeldung von Bahnwagen, Freimeldung von Kabeltrommeln etc. durch den ANBAU • fristgerechten Erstellung und Versendung des Rückgabeblattes / der Wagenliste an die ausgewiesenen Stellen durch den ANBAU - Dokumentation der Unterlagen in der Bauakte | x x x x x x x x |
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 8/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
(9) Überwachen der vollständigen Beräumung der Baustelleneinrichtungsflächen, der Lagerflächen, x des Baustellenbereichs und der Übergabestellen.
(10) Plausibilitätsprüfung der Ausführungsunterlagen (Erläuterungsbericht und Pläne) gegenüber dem x Bauvertrag, der Planrechtsunterlagen und der Örtlichkeit auf Ausführbarkeit sowie ggf. erteilter ZIE/UIG. Dokumentation der Ergebnisse und Information der Projektleitung.
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 9/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| 4. Abnahme | ||||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) (3) (4) (5) | Mitwirken bei der Zustandsfeststellung von Teilen der Leistung nach § 4 Nr. 10 VOB/B (technische Abnahme). Mitwirken bei der rechtsgeschäftlichen Abnahme von Leistungen und Lieferungen (z. B. Prüfen der Abnahmevoraussetzungen, Vorbereiten der Abnahmeniederschrift für die rechtsgeschäftliche Abnahme unter Verwendung des Vordrucks 208.1403V20, Teilnahme und Dokumentation der Ergebnisse. Vorbereiten und Mitwirken bei der Übergabe von Teilleistungen (Vergabepakete) an weitere ANBau Bei Inbetriebnahmen zwischen zwei Bauzuständen (Zwischeninbetriebnahme) ohne Einfluss auf den Bahnbetrieb sind folgende Beteiligte vor der Nutzung durch die BÜW zu unterrichten: - 3-S-Zentale (Maßnahmen von DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Personenbahnhöfe mit Fahrgastbetrieb) - ZES und Anlagenbetreiber (Maßnahmen von DB Energie) Die erfolgte Meldung der BÜW ist nachweislich zu dokumentieren, z.B. im Bautagebuch (Ort, Datum, Zeit, Name, Funktion) des Empfängers der Meldung, kurze Beschreibung des Sachverhaltes). Die entsprechenden Rufnummern der zu benachrichtigen Stellen sind der BÜW im Auftaktgespräch mitzuteilen. Vorbereiten und Mitwirken bei der Übergabe der Anlage(n) an den Anlagenverantwortlichen der DB AG oder an externe Baulastträger (z. B. Straßenbauamt, Kommune, Autobahndirektion etc.) | x x x x x |
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 10/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| 5. Mängel, Mängelbeseitigung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) | Erfassen und Vorbereiten der Mängelrügen der im Zuge der Bauausführung oder sonstiger Kontrollen festgestellten Mängel. Verfolgen und Überwachen der Beseitigung der Mängel. Auflisten aller Verjährungsfristen für Mängelansprüche mit Bezugnahme auf Baugruppen und - teile entsprechend den Vertragssituationen. | x x |
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 11/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| 6. Abrechnung | ||||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) | Prüfen der Abrechnungszeichnungen und Mengenermittlungen der ANBAU (Regelfall). Teilnahme an gemeinsamen Feststellungen (örtliche Aufmaße) mit dem ANBAU bei Leistungen, die nicht nach Plan abgerechnet werden können (Ausnahmefall). Prüfen von Stundenlohnzetteln, soweit diese vorgesehen sind. Informieren des Auftraggebers bei sich abzeichnenden Mengenänderungen um mehr als 10 % und über mögliche Ursachen auf Basis der vom ANBAU übergebenen Unterlagen Prüfen der Rechnungen (Abschlags-, Teil-, Schlussrechnungen einschl. Lieferungen und Dienstleistungen) „sachlich richtig“ nach den einschlägigen Richtlinien des Auftraggebers (nur wenn keine optimierte Bauabrechnung vereinbart wurde). oder Bei Anwendung der Elektronischen Bauabrechnung - kontinuierliches Abstimmen mit dem ANBAU im Zuge dessen Leistungsausführung mit der über Art und Umfang der nach dem Hauptvertrag (LV-Positionen) erbrachten unstrittigen Leistungen - Entgegennahme der übersendeten Leistungsdaten des ANBAU (DA 11 nach REB) mitsamt den zugehörigen vollständigen und prüffähigen Unterlagen zur Leistungsfeststellung (Leistungsnachweis ist Aufgabe des ANBAU) - Einlesen der vom ANBAU übergebenen DA 11-Datei in ein AVA-Programm (MWM Libero oder gleichwertig) der BÜW - Erzeugen und Prüfen der Mengenermittlungsliste auf Übereinstimmung mit den dokumentierten Leistungen, deren qualitätsgerechte Ausführung sowie auf die Ursachen von (sich abzeichnenden) Mengenüberschreitungen. - Ggf. Verlangen der Berichtigung der fehlerhaften DA 11-Datei vom ANBAU - Festlegen von Endabstimmungsterminen und Durchführung der Abstimmung über unstrittige Leistung in Zusammenarbeit mit Auftragnehmern innerhalb von 2 Tagen nach Übergabe der DA 11-Datei vom ANBAU an die Bauüberwachung sowie Festlegen von ggf. strittigen Leistungen. - Zeichnen der vom ANBAU bestätigten Mengenermittlungs-Liste als sachlich richtig. Der ANBAU bestätigt mit Datum und Unterschrift die Durchführung des Abstimmungsgesprächs. - Ablegen der Originale in der Bauakte und übergeben einer Kopie der schriftlich bestätigten Mengenermittlungs-Liste und der zugehörigen DA-11-Datei an den im Projekt festgelegten Verantwortlichen in der vorgegebenen Zeit nach dem durchgeführten Abstimmungstermin. - Übergeben einer Kopie der ggf. geänderten DA-11-Datei und der Mengenermittlungs-Liste an den ANBAU Übergeben eines monatlichen Sachstandsberichtes mit Bewertung der vom ANBAU erbrachten Leistungen und Leistungsvorschau für das Projekt gemäß den konkreten Vorgaben des Auftraggebers (u.a. voraussichtliche Abrechnungsmenge). | x x x x x x x |
| 7. Nachtragsbearbeitung | |
|---|---|
| Leistung |
Leistungstext
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 12/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| AN | AG | ent- | ||
|---|---|---|---|---|
| 1 | 2 | 3 | fä4llt | |
| (1) (2) (3) (4) | Betreiben einer aktiven Nachtragsabwehr / eines Nachtragsmanagements nach den einschlägigen Richtlinien bzw. Vorgaben des Auftraggebers. Diese umfassen: - Sofortige Information des Vertreters des Auftraggebers bei Abweichungen zum Bauvertrag -Zeitgerechte schriftliche Bewertung von Behinderungs- und Mehrkostenanzeigen inkl. Dokumentation der kalkulationserheblichen Umstände - Zeitgerechte Bewertung von Bedarfs- und Alternativpositionen im Hinblick auf rechtzeitige Veranlassung von Beauftragungen - Teilnahme an Nachtragsverhandlungen mit dem ausführenden Unternehmen Bearbeitung von nachtragsrelevanten Sachverhalten; Erarbeiten von Stellungnahmen und Vorschlägen für die Nachtragsabwehr. Schriftliche Sachverhaltsdarstellung in terminlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber (= Prüfung dem Grunde nach) mit Bewertung: - ob eine Anordnung des Auftraggebers vorliegt, - das Bau-Soll / zum Bau-Ist, - ob der Nachtrag gegenüber dem Hauptvertrag geänderte oder zusätzliche Leistungen enthält oder als mehrkostenrelevante Behinderungsfolge zu werten ist - ob Minder- oder Mehrleistungen vorliegen DasErgebnisderNachtragsprüfung "demGrundenach" istder Projektleitung spätestensnach 20 Kalendertagen nach Eingang des Nachtrags bei der Bauüberwachung unter der Geschäftsfeld (GF)/Geschäftseinheit (GE)-spezifischen Verwendung der Nachtragsbewertungsmatrix zu übergeben. Mitwirken im NEuPP-Prozess und Kontrolle bei Erstellung und Pflege der NEuPP-Listen (Nachtragseinreich- und Prüfplan). Mitwirken bei Rechtsstreitigkeiten | x x x x |
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 01.01 Seite 13/13 Zum Vertrag Nr. 26FEI88551
| 8. Dokumentation | ||||
|---|---|---|---|---|
| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
| 1 | 2 | 3 | 4 | |
| Die Erstellung der Bauakte ist baubegleitend und aktuell/zeitnah vorzunehmen, ggf. zusätzlich in einem vom Auftraggeber vorgegebenen Dokumentenmanagementsystem. | ||||
| (1) (2) (3) | Erstellen einer baubegleitenden und nachvollziehbaren digitalen fotografischen Farbbilddokumentation über die wesentlichen Phasen der Bauausführung in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Je Aufnahme ist eine ausreichend genaue Bildbeschreibung mit Aufnahmetag, Bauwerksbezeichnung, Bautätigkeit und eventuellen Besonderheiten zu fertigen. x Die Dokumentation ist auf der Baustelle geordnet vorzuhalten und nach Baufertigstellung dem Auftraggeber zu übergeben. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu dokumentieren. Alternativ: Die Fotos sind lagegenau mit den Planungsunterlagen zu verknüpfen. Die Dokumentation muss auf der Baustelle jederzeit verfügbar sein, baubegleitend in der Projektkommunikationsplattform (CDE – Common Data Environment - des Auftraggebers) in dem entsprechenden Projektraum hochzuladen, sowie dem Vertreter des Auftraggebers nach Baufertigstellung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sind solche Leistungen, die bei Abnahme nicht mehr erkennbar/prüfbar sind, zu dokumentieren. Dokumentation der TSI Konformität bei anzeigepflichtigen/anzeigefreien Maßnahmen nach EIGV der DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe Zusammenstellen dervomANBAUanhandderTSI ChecklisteDB InfraGOAG –Geschäftsbereich Personenbahnhöfe zu übergebenen Nachweisen der TSI Konformität, Prüfen auf Vollständigkeit und Übergeben an den Projektleiter. Die TSI Checkliste DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe wird Bestandteil der Abnahmeunterlagen. Prüfen der vom ANBAU übergebenen Bestandspläne, in einer vom AG vorgegebenen Frist. Dazu gehören folgende Aufgaben: - Prüfung der Vollständigkeit der vom ANBAU zu übergebenen Bestandsunterlagen - Regelung für die Fachlinie LST: Die Gleichstellung der Pläne (Bauplan 1, Bauplan 2 und Abnahmeprüfpläne) sicherstellen - Kontrolle der vom ANBAU übergebene Bestandspläne sowie der Bestätigung des ANBAU „Übereinstimmung mit der Örtlichkeit“. - Die Bestätigung der Übereinstimmung der Ausführung mit den geprüften und freigegebenen Ausführungsunterlagen erfolgt durch den Bauüberwacher. - Der Bauüberwacher informiert den Projektleiter über das Kontrollergebnis und übergibt dokumentiert die bestätigten Bestandspläne / -unterlagen an den Projektleiter. | x x x |
208.1212Z47 Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024