LBP_EUE_Vogelsanger_Venloer_Str2600.pdf

Bauüberwachung Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

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Vorhaben:

2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 1. Deckblatt

Unterlage 10 – Landschaftspflegerischer

Begleitplan

  1. Deckblattverfahren vom 24.07.2018

Unterlage Bezeichnung

10.1 Landschaftspflegerischer Begleitplan 10.1.1 LP-Plan 1 10.1.2 LP-Plan 2 10.1.3 LP-Plan 3 10.1.4 LP-Plan 4 10.2 Artenschutzfachbeitrag 10.3 Umwelterklärung (Screening)

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2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen Unterlage 10.1 „Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln - 1. Deckblatt

Landschaftspflegerischer Begleitplan

  1. Deckblattverfahren vom 24.07.2018
Vorhabenträger: DB Netz AG Regionalbereich West Hansastraße 15 47058 Duisburg Datum Unterschrift
Vertreter der Vorhabenträger: DB Netz AG Regionalbereich West Dominik Dahmen I.NP-W-M-K Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln Datum UnterschriftVerfasser: DB ProjektBau GmbH DB Engineering & Consulting GmbH Regionalbereich West, Birgit Löhr I.TP-W-P(21) I.TV-W-U Picasso-Platz 1c 50679 Köln
Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Datum Unterschrift

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Unterlage 10.1 2630 - Erneuerung der Eisenbahnüberführungen „Vogelsanger Straße“ und „Venloer Straße“ in Köln 1. Deckblatt

1 Einleitung ........................................................................................................... 1 1.1 Begründung der Baumaßnahme .................................................................. 1

1.2 Beschreibung der Baumaßnahme ................................................................ 2

1.3 Gesetzliche Vorgaben und Methodik (des LBP) ......................................... 11

2 Charakterisierung von Natur und Landschaft .............................................. 12 2.1 Charakterisierung des Planungsgebietes ................................................... 12

2.2 Geologie, Böden, Wasser, Klima ............................................................... 17

2.3 Stadtbild, Erholungsnutzung ...................................................................... 18

2.4 Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope NW, § 30 BNatSchG ..................... 18

2.5 Flora, Fauna, Biotoptypen .......................................................................... 19

2.6 Vorbelastungen .......................................................................................... 20

3 Artenschutzprüfung ........................................................................................ 20 4 Bewertung der Eingriffe / Konfliktanalyse .................................................... 21 4.1 Baubedingte Wirkungen ............................................................................. 21

4.1.1 Flora ...................................................................................................... 22 4.1.2 Fauna .................................................................................................... 22 4.1.3 Mensch ................................................................................................. 23 4.1.4 Landschafts-/Ortsbild ............................................................................ 23 4.1.5 Boden ................................................................................................... 24 4.1.6 Klima ..................................................................................................... 24 4.1.7 Wasser .................................................................................................. 25 4.1.8 Bau- und Bodendenkmäler, Schutzgebiete ........................................... 25 4.2 Anlagebedingte Wirkungen ........................................................................ 26

4.3 Betriebsbedingte Wirkungen ...................................................................... 27

5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung ............................................... 27 6 Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................. 28 7 Zusammenfassung .......................................................................................... 30 8 Quellennachweis ............................................................................................. 31

Anlage 1: Tabelle Eingriff – Ausgleich

Unterlage 10.1.: Bestand, Konflikt, Maßnahmen

10.1.1 LP-Plan 1 (EÜ Vogelsanger/EÜ Venloer Straße)

10.1.2 LP-Plan 2 (BE Media-Park)

10.1.3 LP-Plan 3 (BE-Kreutzer Straße)

10.1.4 LP-Plan 4 (Ersatz/Ausgleich im Bereich EÜ Hornstraße)

Anlage 3: Maßnahmenblätter

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1 Einleitung

1.1 Begründung der Baumaßnahme

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Erneuerung der Eisenbahnüberführungen (EÜ`s) über die Venloer Straße und die Vogelsanger Straße in Köln bei Bahn-km 1,131 und 1,465 der DB Strecke 2630 (Köln – Koblenz - Bingen). Die Erneuerung ist notwendig, da an den beiden Brückenbauwerken im Rahmen der Regelbegutachtung durch einen Brückenkontrolleur erhebliche Verschlechterungen des vorhandenen Zustandes festgestellt wurden. Zur Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit der Bahnanlagen und zur Gewährleistung der Abwicklung des Schienenverkehrs werden die Eisenbahnüberführungen erneuert. Da die beiden zu erneuernden EÜ’s in kurzer Entfernung zu einander liegen (ca. 334m) und somit auch die BE-Flächen so ausgewiesen wurden, dass diese für beide EÜ’s genutzt werden können, wird für beide zu erneuernde EÜ’s ein gemeinsames Verfahren nach § 18 AEG (Baurecht) eingeleitet.

Abb.1 Lage der Baumaßnahme Venloer Straße (oben) und Vogelsanger Straße (unten)

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1.2 Beschreibung der Baumaßnahme

Die zu erneuernden Eisenbahnüberführungen EÜ Venloer Straße und EÜ Vogelsanger Straße liegen im innerstätischen Bereich von Köln zwischen den Stadtteilen Innenstadt (östlich) und Ehrenfeld (westlich) (Abb. 1). Sie überführen die Strecken 2630 (2-gleisig), 2613 (2- gleisig), 2617 (1-gleisig) und 5 Bahnhofsgleise über die Venloer Straße bzw. über die Vogelsanger Straße. Alle 10 Gleise sind elektrifiziert.

Die Strecke 2630 (2 gleisig) ist Teil der linken Rheinstrecke vom Kölner Hauptbahnhof Richtung Koblenz mit überwiegendem Personennah- sowie Personenfernverkehr. Die Strecke 2613 (2-gleisig) vereint den Güterverkehr aus Köln-Ehrenfeld sowie Köln-Nippes. Die eingleisige Strecke 2617 endet im Betriebsbahnhof Köln als Schlundgleis. Die restlichen fünf Gleise sind Abstellgleise des Bahnhofs Köln-West.

Im Zuge der geplanten Baumaßnahme sollen alle alten Stahlbogen-Überbauten und Widerlager abgebrochen und erneuert werden.

Dabei sollen für die EÜ Vogelsanger Straße die gegenwärtigen Stahlbogenüberbauten durch neue Deckbrücken (Trägerrostbrücken) ersetzt werden.

Die Überbauten für die Gleise 1-7 in der Venloer Straße sollen als Trogbrücken aus Stahl und die Abstellgleise 8-12 als Deckbrücken (Beton) realisiert werden.

Die alten Brückenwiderlager werden bei beiden Bauwerke erneuert.

Die Gleislagen der auf der EÜ befindlichen Strecken 2630/Köln-Koblenz-Bingen (km 1,465); 2613/Köln Hbf -Köln West (km 0,269); 2617/Köln West -Köln Ehrenfeld (km 1,935) werden durch die Baumaßnahme nicht verändert.

Korrespondierende Planungen

Der Planungsbereich der beiden EÜ’s überschneidet sich, im Hinblick auf die Kabeltrassenplanung und die BE-Flächen, (tlws.) mit den Planungen zum Projekt „ESTW linke Rheinseite“. Für das Projekt ESTW linke Rheinseite werden derzeit die Unterlagen zur Einleitung eines Verfahrens nach § 18 AEG erarbeitet. Eine Abstimmung zwischen den Projektbeteiligten bzgl. der Bauphasen erfolgt in interner Absprache. Eine weitere Überschneidung ergibt sich mit dem Projekt „Lärmsanierung an Schienenwegen, Neubau von Schallschutzwänden, Stadtgebiet Köln, linksrheinisch“ im Streckenabschnitt zwischen Bahnkilometer 1,100km und 6,300km der Strecke 2630 im Bereich Köln Zentrum West und Köln Eifeltor.

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Vorhandener Zustand EÜ Vogelsanger Straße

Die Eisenbahnüberführung EÜ „Vogelsanger Straße“ überführt die Strecken 2630 (2- gleisig), 2613 (2- gleisig), 2617 (1-gleisig) und 5 Bahnhofsgleise über die Vogelsanger Straße. Die Streckengleise verlaufen im Kreuzungsbereich von West nach Ost in Dammlage. Der Kreuzungspunkt zwischen der Bahnstrecke und der Vogelsanger Straße liegt in km 1,465 (Strecke 2630).

Das Kreuzungsbauwerk wurde ca. 1886 als Stahlbogenbrücke mit oben liegender, aufgeständerter Fahrbahn errichtet. Die EÜ überführt insgesamt zehn Gleise. Die Widerlager der EÜ sind flach gegründet. Die lichte Weite zwischen beiden Widerlagern beträgt ca. 15,00 m und die lichte Durchfahrthöhe in Straßenmitte etwa 4,55m. Die Flügelwände sind als flachgegründete Schrägflügel ausgebildet worden. Östlich der EÜ, parallel zum Gleis 12, befinden sich Gebäude Dritter. Die Bahndammschultern sind als Böschungen ausgebildet worden. Lediglich auf der südöstlichen Seite der Eisenbahnüberführung ist am Bahndammfuß eine Stützwand vorhanden. Auf der westlichen Seite der Brücke befinden sich diverse Schrebergärten und das Grundstück eines Gewerbetreibenden. Auf dieser Seite wurden ebenfalls Böschungen im Bereich der Bahndammschultern angeordnet.

Das im Bereich des Brückenbauwerkes anfallende Oberflächenwasser wird in Entwässerungsleitungen gefasst und in die Straßenkanalisation abgeleitet.

Unterhalb des Brückenbauwerkes befindet sich die Vogelsanger Straße mit beidseitigem Gehweg. Die Straße selber wurde als dreispurige Straße ausgebildet. (2 Geradeausspuren und eine Linksabbiegespur) Eine Geradeausspur führt in Richtung Köln-Ehrenfeld und die andere in Richtung Köln-Innenstadt. Die Linksabbiegerspur mündet in die Bismarckstraße.

Zur Beleuchtung des Straßenbereichs sind unterhalb der Brücke Straßenlaternen angeordnet. Ein Taubenschutz ist nicht vorhanden.

Im Rahmen des Projektes „Lärmsanierung an Schienenwegen, Neubau von Schallschutzwänden, Stadtgebiet Köln, linksrheinisch“ wurden Lärmsanierungsmaßnahmen ausgeführt. Als Lärmschutzmaßnahme für die Bewohner der umliegenden Gebäude ergab sich eine Lärmschutzwand, die parallel zum Gleis 12 verläuft. Diese Schallschutzwand besitzt im Bereich der EÜ Vogelsanger Straße eine Lücke.

Die Randwegkonsolen der Eisenbahnüberführung (auf der östlichen und westlichen Seite) sind jeweils als Stahlkonstruktionen mit Absturzsicherung ausgebildet. An dem westlichen Geländer ist eine Werbetafel angebracht.

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Vorhandener Zustand EÜ Venloer Straße

Die Eisenbahnüberführung liegt zwischen dem Empfangsgebäude und dem neuen Bahnsteig des Bahnhofs Köln West. Das Bauwerk überführt die Strecken 2630 (2- gleisig), 2613 (2- gleisig), 2617 (1-gleisig) und 5 Bahnhofsgleise über die Venloer Straße. Die Streckengleise verlaufen im Kreuzungsbereich von West nach Ost in Dammlage. Der Kreuzungspunkt zwischen der Bahnstrecke und der Venloer Straße liegt in km 1,131 (Strecke 2630).

Die Eisenbahnüberführung wurde 1885 errichtet. Die Widerlager der Eisenbahnüberführung sind flach gegründet und bestehen aus Mauerwerk. Bei den 10 Überbauten handelt es sich um Stahl Bogenbrücken mit oben liegender, aufgeständerter Fahrbahn. Des Weiteren befindet sich zwischen Gleis 1 und Gleis 2 der alte Bahnsteig von Köln – West. Dieser dient nur noch als Zuwegung vom Empfangsgebäude zum neuen Bahnsteig Köln – West. Für die Überführung des alten Bahnsteiges über die Venloer Straße wurden zwei Stahlbrücken (Trägerrostbrücken) angeordnet. Im Bereich der Fußgängerbrücken sind zusätzlich 2 Personenaufzügen vorhanden. Mit diesen Personenaufzügen können Fahrgäste von der Straße nach unten zur U-Bahn und nach oben auf die Fußgängerbücke und zum neuen Bahnsteig gelangen. Aufgrund der Anordnung der Aufzugstüren wird nur die westliche Fußgängerbrücke von den Fußgängern zur Erreichung des neuen Bahnsteiges genutzt. Die östliche Fußgängerbrücke ist aktuell nicht in Nutzung. Unterhalb des Gleises 1 befindet sich zwischen dem Empfangsgebäude und der Venloer Straße eine Gewölbereihe. Das erste Gewölbe hinter dem Empfangsgebäude ist gewerblich genutzt die übrigen sind durch eine massive Wand verschlossen. Diese Wand verläuft parallel zum Gleis 1 bis zur Eisenbahnüberführung und besitzt augenscheinlich die Funktion einer Stützwand für den Bahndammbereich. Teilbereiche des Gehweges vor den Gewölben und Teilbereiche des Hans-Böckler-Platzes werden von der dort ansässigen Gastronomie genutzt.

Westlich von Gleis 1 und östlich von Gleis 12 befinden sich am Brückenbauwerk Stahlrandwege mit Geländern als Absturzsicherung.

Das anfallende Oberflächenwasser der Eisenbahnüberführung wird mittels Entwässerungsleitungen direkt in die im Straßenbereich vorhandene Abwasserleitung eingeleitet.

Auf der Westseite der EÜ liegt die Straßenkreuzung der Venloer Straße mit der Ludolf-Camphausen-Straße und dem Hans-Böckler-Platz. Auf der Ostseite befindet sich in ca. 120 m Entfernung von dem Brückenbauwerk die Kreuzung der Venloer Straße mit der Brüsseler Straße und der Spichernstraße. Aufgrund einer zusätzlichen Abbiegespur ist die Venloer Straße auf der westlichen Hälfte unterhalb der EU dreispurig. Auf der östlichen Seite der EÜ ist die Venloer Straße 2-spurig, auf beiden Seiten entlang der Straße befinden sich Parkstreifen für PKW.

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Beidseitig der Straße sind Fuß- und Radwege angeordnet. Je Straßenseite gibt es einen Aufzug im Gehwegbereich um nach oben auf den Bahnsteig oder nach unten zur U-Bahn zu gelangen. Unterhalb der Venloer Straße befindet sich ein U-Bahn- Tunnel der Stadt Köln. Im Straßen- und Gehwegbereich sind Versorgungsleitungen Dritter vorhanden.

An den Überbauten ist eine Straßenbeleuchtung an der Stahlkonstruktion der Überbauten angebracht. Ein Taubenschutz wurde im Bereich der Eisenbahnüberführung nicht angeordnet.

Im Rahmen des Projektes „Lärmsanierung an Schienenwegen, Neubau von Schallschutzwänden, Stadtgebiet Köln, linksrheinisch“ wurden Lärmsanierungsmaßnahmen ausgeführt. Die auf der östlichen Seite (neben Gleis 12) des Bahndamms angeordnete Lärmschutzwand endet ca. 10 m südlich vor der Eisenbahnüberführung Venloer Straße.

Nordöstlich des Bauwerks befindet sich die Zuwegung zum Stadtgarten. Hier ist der Bahndamm durch einen Schrägflügel gehalten.

Südöstlich des Bauwerks befindet sich aktuell eine Freifläche Der Bahndamm wird zur Straße hin durch einen Schrägflügel gesichert.

Südwestlich des Bauwerks befindet sich ein mehrstöckiges Wohn- und Geschäftshaus. Der Bahndamm wird durch eine Flügelwand gehalten, die an eine entlang der Bahngrenze verlaufende Stützwand anschließt.

Geplanter Zustand Vogelsanger Straße

Im Rahmen der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße ist es vorgesehen, dass die alten Widerlager, sowie die alten Stahlbogenüberbauten zurückgebaut werden. Die Überbauten der neuen EÜ werden als Deckbrücken (Trägerrost) mit durchgehendem Schotterbett und seitlichen Gehwegen ausgebildet. Die Bemessung und Ausführung des Bauwerks sowie die Festlegung der erforderlichen Lichtraumprofile erfolgt nach den Richtlinien der DB AG. Die lichte Weite von 15,00 m wird beibehalten. Lediglich die Durchfahrtshöhe wird durch das Entfallen der alten Bogenkonstruktionen auf eine einheitliche Höhe von ≥4,50m angepasst. Die neuen Widerlager der Eisenbahnüberführung sollen flach gegründet werden. Außerdem wird als Baustoff Stahlbeton eingesetzt. Die Flügelwände werden als flach geründete Schräg- bzw. Parallelflügel ausgebildet. Die Stützwand auf der Südostseite des Brückenbauwerkes am Bahndammfuß wird nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in Ursprungslage hergestellt.

Wie bereits erläutert ist die vorhandene Lärmschutzwand nicht über die EÜ Vogelsanger Straße geführt, so dass innerhalb der Lärmschutzwand eine Lücke vorhanden ist. Unter Bezugnahme auf die Plangenehmigung mit dem Aktenzeichen 60121/60132; Pap 392/09 ist beabsichtigt, dass die Lärmschutzwand in diesem

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Bereich als durchgehende Wand ausgebildet wird. Des Weiteren soll in der Lärmschutzwand im südlichen Bereich hinter dem Brückenbauwerk eine Rettungstür mit anschließender Fluchttreppe, vorgesehen werden. Die Herstellung des Lückenschluss und die Herstellung der Rettungstür einschl. der Fluchttreppe sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Im Rahmen der Brückenerneuerung wird lediglich der Überbau von Gleis 12 so ausgebildet, dass die Lärmschutzwand im Gehwegbereich der Eisenbahnüberführung angeordnet werden kann. Des Weiteren wird die Flügelwand auf der südöstlichen Seite der EÜ so errichtet, dass die Fluchttreppe im Nachhinein ohne weitere Baumaßnahmen am Brückenbauwerk hergestellt werden kann.

Die Gleislage bleibt bezogen auf den heutigen Zustand unverändert.

Die Beleuchtung für den Straßenbereich unterhalb der Brücke wird in Absprache mit der Rhein-Energie wieder hergestellt.

Die Außenfassade der Widerlager wird mit Klinker verblendet.

Das anfallende Oberflächenwasser im Brückenbereich wird über die rückseitig angeordneten Filtersteine und die Entwässerungsrohre in die Straßenkanalisation abgeführt.

Unterhalb der neuen Brückenkonstruktion wird ein Taubenschutz angebracht.

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Abbildung 2: Brückenbauwerk Vogelsanger Straße vorhandener und zukünftiger Zustand

Geplanter Zustand Venloer Straße

Im Rahmen der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Venloer Straße ist es vorgesehen, dass die alten Widerlager, sowie die alten Stahlbogenüberbauten zurückgebaut werden. Die neuen Überbauten der 5 Streckengleise, (Strecken 2630, 2613 und 2617) werden als Stahltröge ausgeführt. In den Bahnhofsgleisen (Abstellgleisen) werden Stahlbeton-Verbundüberbauten als Deckbrücken eingebaut. Bei dem neuen Brückenbauwerk handelt es sich um Ersatzneubauten ohne wesentliche Änderungen gegenüber dem Bestand. In Bezug auf die Fußgängerbrücken ist festzuhalten, dass nur die Bahnsteigbrücke westlich der Aufzüge erneuert wird. Die andere Fußgängerbrücke entfällt. Die heutigen Aufzugsanlagen bleiben in ihrer heutigen Ausbildung erhalten und werden in die neue Konstruktion integriert. Zur Herstellung der neuen Widerlager ist es erforderlich das Bahnsteigdach, des alten Bahnsteigs Köln-West teilweise zurückzubauen. Des Weiteren entfällt für den zukünftigen Zustand die östliche Bahnsteigbrücke.

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Im südlichen Widerlager wird eine neue Treppe angeordnet. Hierdurch wird für die Reisenden ein direkter Zugang von der Venloer Straße zu dem neuen Bahnsteig Köln-West geschaffen.

Die Gleislage bleibt im Wesentlichen unverändert. Lediglich die Höhenlagen der Abstellgleise 8-12 des Brückenbauwerks „Venloer Straße“ werden geringfügig angehoben.

Im Endzustand werden beidseitig an den Überbau in Gleis 1 sowie westlich von Gleis 2 und östlich von Gleis 12 Randwege mit Geländer angeordnet. Zur Anordnung der Randwege ist es erforderlich den vorhandenen Zaun zu versetzen und das taktile Leitsystem an den geplanten Zaunverlauf anzupassen. Die Flügel- und Stützwände werden als neue Stahlbetonwände im Verlauf der bestehenden Wände errichtet. An den neuen Überbauten wird in Absprache mit Rhein-Energie unterseitig eine neue Straßenbeleuchtung angebracht.

Die Entwässerung des Bauwerks wird, wie im heutigen Zustand, an die vorhandene öffentliche Abwasserleitung angeschlossen.

Unterhalb der neuen Brückenkonstruktion wird ein Taubenschutz angebracht.

Die Außenfassade der Widerlager wird mit Klinker verblendet.

Abbildung 1: vorhandener Zustand EÜ Venloer Straße

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„Streckengleise“

„Abstellgleise“

Abbildung 2: Geplanter Zustand EÜ Venloer Straße

Bauzustände EÜ Venloer Straße und EÜ Vogelsanger Straße

Um den fließenden Eisenbahnverkehr während der Baumaßnahmen zu erhalten, werden im Bereich der Gleise 1 und 2 sowohl bei der EÜ Venloer Straße als auch bei der EÜ Vogelsanger Straße Hilfsbrücken eingebaut.

Im Bereich des alten Bahnsteiges ist es vorgesehen eine Behelfsbrücke für die Fußgänger einzubauen. Im Schutze der Hilfs- / Behelfsbrücken erfolgt die Herstellung der Widerlager. Die neuen Überbauten werden angeliefert und mit Ausbau der Hilfs- / Behelfsbrücken eingebaut. Die Gleise 3 – 8 bleiben ebenfalls in Betrieb und werden lediglich zum Einbau der neuen Widerlager und der neuen Überbauten gesperrt. Für die Gleise 9 – 12 ist eine Vollsperrung über die gesamte Bauzeit vorgesehen. In diesem Bereich werden die neuen Widerlager und die neuen Überbauten für die Gleise 3 – 8 hergestellt und im Rahmen einer Sperrpause eingeschoben. Im Anschluss erfolgt die Herstellung der Widerlager und Überbauten für die Gleise 9 – 12. Der gesamte Einbau der neuen Bauwerke in Gleis 3 – 12 erfolgt in offener Bauweise.

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Zur Sicherung der Kabel im Gleisbereich ist es vorgesehen Kabelhilfsbrücken im Bereich der vorhandenen Kabeltrassen einzubauen. Hierdurch ist es möglich die vorhandenen Kabel über den Baubereich hinwegzuführen und vor Beschädigungen zu schützen. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Kabel wieder in Endlage zurückgelegt.

Zur Erreichung des Bahndamms ist es geplant, Rampen im Straßen- und Gleisbereich temporär anzuordnen. Hierbei handelt es sich um eine Rampe am Stadtgarten von Köln. Diese Rampe soll für beide Projekte als Baustellenzufahrt, entlang der Abstellgleise, dienen. (S. Abbildung 2). Die dafür vorgesehene Fläche wird lediglich zu dessen Herstellung und nicht zur Lagerung von Material o.ä. genutzt, um den Flächenbedarf am „Stadtgarten“ bis auf das Nötigste zu minimieren. Die Nutzung des abgebildeten „Privatwegs“ durch Dritte, sowie die Zugänglichkeit durch diesen zu angrenzenden Gebäuden, wird dauerhaft gewährleistet. Da die gesamten angrenzenden Brückenbereiche der beiden Bahndammseiten lückenlos bebaut sind oder als Kleingarten genutzt werden ist die Rampe am Stadtgarten die einzige Zufahrtmöglichkeit, um in den Bereich der Gleise 9-12 zu gelangen. Damit ist außer an der vorgesehenen Stelle, keine Rampe möglich. Des Weiteren wird diese so geplant, dass die Beeinflussungen auf die Natur minimiert werden.

Abbildung 2: Rampe am Stadtgarten

Neben dieser Rampe am Stadtgarten wird zusätzlich eine Rampe zwischen den Gleisen 2 und 3 bei der EÜ Vogelsanger Straße vorgesehen. Mit dieser Rampe ist es möglich Bauarbeiten in den Gleisen 2 und 3 ohne die Sperrung der Gleise 3 – 8 durchzuführen.

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Abbildung 3: Rampe an der EÜ Vogelsanger Straße

1.3 Gesetzliche Vorgaben und Methodik (des LBP)

Zur Überprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, wurde vom Vorhabenträger eine Umwelterklärung (Screening nach § 3c UVPG) abgegeben. Als Ergebnis der Umwelterklärung ist eine UVP-Pflicht nicht zu erwarten.

Für den Bau der neuen Brücke sowie für die Einrichtung der Baustelleneinrichtungsfläche muss standortgerechte Vegetation (Ruderalfluren, Sukzessionsgehölze) vorübergehend zurückgeschnitten bzw. gerodet werden. Darüber hinaus werden unversiegelte Flächen außerhalb des Gleisbereiches (Planumsschutzschicht) v.a. durch die Einrichtung der Baustellenflächen und die Herstellung der neuen Böschungsbereiche beansprucht. Die geplante Maßnahme hat demnach Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des § 4 LG NW zur Folge, die auszugleichen sind.

Die Erfassung und Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, die ggf. verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen sowie die möglichen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erfolgt verbal-argumentativ. Zudem werden insbesondere Bestand und Eingriffe in einem gemeinsamen Bestands-, Konflikt-, Maßnahmenplan dargestellt. Eine Übersicht findet sich im Text. Die Eingriffsbilanzierung stellt den Eingriff den Ausgleichsmaßnahmen gegenüber. Als Eingriffe werden nur die Flächen bilanziert, die außerhalb der Gleisanlagen (Planumsschutzschicht) liegen.

Die Beseitigung von Gehölzen im Instandhaltungsbereich der Bahnanlage (Abstand bis ca. 6 m zur Gleisachse) stellt unter dem Gesichtspunkt der Instandhaltung der Eisenbahnbetriebsanlage keinen ausgleichspflichtigen Eingriff dar. Dabei macht es laut Umwelt-Leitfaden des Eisenbahnbundesamtes keinen Unterschied, ob die Gehölze im Rahmen der Instandhaltung oder eines Änderungsbauvorhabens beseitigt werden.

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Alle übrigen Eingriffe im Instandhaltungsbereich, die durch das Bauvorhaben entstehen, sind als Eingriffe im Sinne von § 18 ff. BNatSchG zu bewerten. Als Eingriffe im Instandhaltungsbereich werden demnach sonstige Vegetation (wie Gras- und Ruderalfluren), Fauna, abiotische Faktoren und das Landschaftsbild gewertet. Im Vorhabenbereich befinden sich Gehölze sowohl innerhalb als auch außerhalb des Instandhaltungsbereiches.

Im Folgenden werden die Bestands- und Eingriffssituation beschrieben und die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt, die ggf. verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen sowie die möglichen Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.

Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach „Ludwig“ (Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen, (Naturraum 3) Dankwart Ludwig, (Holger Meinig), Bochum, Januar 1991) und berücksichtigt den von der Zentrale des Eisenbahnbundesamtes herausgegebenen Umweltleitfaden, insbesondere Teil 2: Exkurs II. (EBA, 07/2015).

2 Charakterisierung von Natur und Landschaft

2.1 Charakterisierung des Planungsgebietes

Die beiden zu erneuernden EÜ’s liegen im innerstädtischen Bereich von Köln zwischen den Stadtteilen Innenstadt (östlich) und Ehrenfeld (westlich). Die Streckengleise verlaufen in den beiden Kreuzungsbereichen von West nach Ost in Dammlage. Nördlich der Streckengleise verläuft die Ludolf-Camphausen-Straße von der Venloer Straße zur Vogelsanger Straße. Entlang der Ludolf-Camphausen-Straße befinden sich zu beiden Seiten Kleingartenflächen, die Bestandteil des LSG „Innerer Grüngürtel“ sind. An der EÜ Vogelsanger Straße liegt außerdem (nordöstlich) die Fläche eines Gewerbebetriebes.

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Plan 1 (Bestand, Konflikt, Maßnahmen)

Foto 1 Vogelsanger Straße (B5)

An der EÜ Venloer Straße liegt zudem (nordwestlich) eine derzeit ungenutzte Freifläche (unversiegelt), an die ein einzelnes Wohngebäude anschließt. Nordöstlich der EÜ befindet sich der randlich mit Laubbäumen bestandene Hans-Böckler-Platz. Von hier erfolgt der Zugang zum Bahnsteig Bf Köln West.

Foto 2 (Venloer Straße/Ecke Ludolf-Camphausen Straße (B3)

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Foto 3 Hans Böckler Platz (B4)

Im Straßenraum der Ludolf-Camphausen Straße stocken zwischen den Parkbuchten Laubbäume. Eine Fahrbahn der 2-spurigen Straße soll bauzeitlich als BE-Fläche genutzt werden.

Foto 4 BE-Fläche Ludolf-Camphausen-Straße (B3)

Südöstlich der EÜ Venloer Straße beginnt der Stadtgarten, der als geschützter LB ausgewiesen ist. In diesem Anfangsabschnitt befinden sich außerdem ein Gastronomiebetrieb sowie ein Spielplatz, der bereits durch einen Zaun von der geplanten BE-Fläche abgetrennt ist. Vor der abgegrenzten Spielplatzfläche soll die bauzeitlich erforderliche Rampe zum Gleis angelegt werden. Dieser Bereich ist mit

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Bäumen und Sträuchern (unterschiedlicher Zusammensetzung) und Rasen (Rasen/Trittrasen) bewachsen.

Foto 5+6 BE-Fläche Stadtgarten (bauzeitliche Rampe/Treppe zum Gleis (B4)

Die übrigen Bereiche um die beiden EÜ’s sind durch innerstädtischen Siedlungsflächen (mehrstöckige Wohnbebauung) geprägt.

Die Bahnböschungen sind zum großen Teil mit Bäumen und Sträuchern bzw. Ruderalfluren bewachsen. Südlich der Streckengleise verläuft eine Schallschutzwand zwischen den beiden EÜ’s.

Foto 7 EÜ Venloer Straße mit SSW Richtung EÜ Vogelsanger Straße (B2)

Plan 2 Die Zuwegung im Bereich Mediapark wird von Bäumen und Sträuchern (überwiegend Buddleia) begleitet und führt zu einer größeren, geschotterten Freifläche. In diesem Abschnitt laufen parallel die Planungen zum ESTW linke Rheinseite. Ein Teil der Fläche soll als BE-Fläche für die beiden zu erneuernden

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EÜ’s genutzt werden um Material von der Gladbacherstraße anzuliefern, auf die Schiene zu verlagern und zu den beiden EÜ‘s zu transportieren.

Foto 8+9 Zuwegung BE-Fläche Mediapark Richtung EÜ Venloer Straße (B9)

Foto 10+11 VE-Fläche Mediapark Verladebereich Schiene (B9)

Plan 3

An der Kreutzerstraße, die von der nördlichen Vogelsanger Straße in östliche Richtung abzweigt, ist eine weitere BE-Fläche auf einer befestigten Freifläche vorgesehen.

Foto 12 BE-Fläche Kreutzerstraße (B10)

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2.2 Geologie, Böden, Wasser, Klima

Naturräumlich betrachtet gehört der Baubereich zur atlantischen Region „Kölner Bucht/Niederrheinische Bucht“ (D35b) (Naturraum 3 nach Ludwig).

Über tertiären und quartären fluviatile Sedimenten, bestehend aus Sanden, Kiesen und Schluffen, lagern äolische Ablagerungen der Eiszeit (Flugsande, Dünen, Löß und deren Umlagerungsprodukte). Über diesen lagern Lockergesteine, die in den holozänen Flussläufen entstanden sind. Es folgen die natürlich anstehenden Böden, die im Baufeld noch von Auffüllungen überlagert werden. (IBES Baugrundinstitut GmbH 05/2011)

Das Untersuchungsgebiet wird der Erdbebenzone I zugeordnet. (IBES Baugrundinstitut GmbH 05/2011)

EÜ Venloer Straße

Die Auffüllungen des Bahndammes bestehen aus Sanden/Kiesen mit teilweise hohen Feinkornanteilen sowie untergeordnet Steinen < 20 cm sowie anthropogenen Bestandteilen (Bauschutt). Der Gleisoberbau besteht aus verschmutztem Schotter. Unter dem Gehwegoberbau wurden nicht bis schwach schluffige Kiese und Sande aufgeschlossen. (IBES Baugrundinstitut GmbH 05/2011)

EÜ Vogelsanger Straße

Die Auffüllungen des Bahndammes bestehen aus Sanden/Kiesen mit teilweise hohen Feinkornanteilen. Lokal ist mit Steinen zu rechnen. Innerhalb der Auffüllungen wurden außerdem anthropogene Bestandteile (Bauschutt in Form von Mörtel, Beton, Schlacke und Ziegelsteinen) in unterschiedlichen Tiefen vorgefunden). Der Gleisoberbau besteht aus verschmutztem bis stark verschmutztem Schotter (Im Bereich des Gleises 3 auch sauberer Schotter). Unterhalb der Auffüllungen stehen die Terrassenablagerungen (Sande und Kiese) an. (IBES Baugrundinstitut GmbH 05/2011)

Wasser

Das Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Aufschlussarbeiten an der EÜ Venloer Straße zwischen 9,45 m und 10,20 m u. GOK (bzw. zwischen 38,92 mNN und 38,17 mNN) und an der EÜ Vogelsanger Straße zwischen 9,62 m und 9,65 u.GOK (bzw. zwischen 38,55 mNN und 38,92 mNN) angetroffen. (IBES Baugrundinstitut GmbH 01/2012)

Aufgrund der Nähe zum Rhein (ca. 1,9 km entfernt) ist davon auszugehen, dass die Grundwasserstände zeitverzögert auf die Rheinwasserstände reagieren.

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Oberflächengewässer befinden sich im unmittelbaren Umfeld des Brückenbauwerkes nicht.

Klima

Die Niederrheinische Bucht liegt größtenteils im Wind- und Regenschatten der Nordeifel und des Hohen Venn (Leelage), was geringere mittlere Niederschläge im Jahr, relativ hohe mittlere Temperaturen im Jahr und damit eine längere Vegetationszeit mit sich bringt. Lokal können in Städten durch die dichte Bebauung, den geringen Anteil an Vegetation, Emissionen von Luftschadstoffen und Abwärme höhere Durchschnittstemperaturen und Schadstoffkonzentrationen sowie niedrigere Luftfeuchtigkeiten und Windgeschwindigkeiten als im ländlichen Umland auftreten. (Veröffentlichungen LANUV 2005)

2.3 Stadtbild, Erholungsnutzung

Der Planungsraum ist durch das urbane Umfeld geprägt. Wohnbebauung, Gastronomie- und einzelne Gewerbebetriebe sowie Straßen und Parkplätze prägen, zusammen mit Erholungsflächen (Kleingärten und Parkflächen), das Stadtbild im Baubereich. Die Bahnlinien und Straßen wirken als trennende Elemente. Die Bahnböschungen sind überwiegend mit Gehölzen bewachsen und bestimmen ebenfalls, zusammen mit den öffentlichen und privaten Grünflächen, das Stadtbild.

2.4 Schutzgebiete, schutzwürdige Biotope NW, § 30 BNatSchG

Das Lanschaftsschutzgebiet L16 „innerer Grüngürtel“ verläuft im Bereich der Kleingärten an der Ludolf-Camphausen Straße durch das Planungsgebiet. (L16, Landschaftsplan der Stadt Köln vom 13. Mai 1991). Darüber hinaus ist der Stadtgarten als geschützter Landschaftsbestandteil LB 1.02 ausgewiesen. Weitere Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete sowie Wasserschutzgebiete sind für den Eingriffsbereich und sein unmittelbares Umfeld nicht ausgewiesen.

Der Innere Grüngürtel, zu dem auch der Stadtgarten gehört, ist denkmalgeschützt. Die Gewölbebrücken stehten nicht unter Denkmalschutz. Die beiden zu erneuernden Brückenbauwerke wurden am 25.09.2014 aufgrund ihrer städtebaulichen Bedeutung sowie aus „künstlerischer und konstruktionsgeschichtlicher Relevanz“ in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen (DL Nr. 8768 und 8769) und damit unter Schutz gestellt. Weiterhin befindet sich im Plangebiet das Empfangsgebäude des Bahnhofs Köln- West, bei dem es sich ebenfalls um ein eingetragenes Baudenkmal handelt. Empfangsgebäude und Brückenbauwerke stammen aus derselben Zeit (1883-1894) und bilden zusammen eine gestalterische Einheit. Darüber hinaus sind keine Bau- und Bodendenkmäler im Planungsbereich bekannt.

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2.5 Flora, Fauna, Biotoptypen

Am 17.06.2015 sowie am 20.08.2015 wurden Ortstermine durchgeführt. Der Baubereich wird auf dieser Grundlage wie folgt beschrieben:

EÜ Venloer Straße

Die Böschung auf der Südostseite der EÜ Venloer Straße, im Bereich des Stadtgartens (B1) ist überwiegend mit Gehölzen (v.a. Holunder, Ahorn, Robinie) bewachsen (BD71-72/BD81-82), die bis an den Randweg bzw. den Kabelkanal seitlich der Rangiergleise heran reichen. Am Böschungsfuß gehen die Gehölze in die Grünfläche des Stadtgartens (HM2) über, die mit weiteren Gehölzen (u.a. Robinie, Ahorn, Cornus, Holunder, Eibe, Philadelphus, Schneebeere, Ilex, Linde) bestanden ist und zum südlich die Fläche begrenzenden Weg (HY1) hin in eine Rasenfläche übergeht.

Auf der Südwestseite (B2) ist die Böschung sehr schmal ausgebildet und ebenfalls mit Bäumen und Sträuchern bewachsen (v.a. Robinie) (BD81-82).Die Böschung wird auf dieser Seite durch eine Schallschutzwand vom Bahnkörper abgegrenzt. Hinter der Schallschutzwand beginnt die mehrgeschossige Wohnbebauung.

Auch die Böschung auf der Nordwestseite (B3) ist mit Bäumen und Sträuchern bewachsen (BD71-72/BD81-82). Am Böschungsfuße liegen Kleingartenflächen, die bis an die Ludolf Camphausen Straße heranreichen. Im nordwestlichen Brückenbereich, zur Ludolf-Camphausen Straße bzw. zur Venloer Straße hin, befindet sich eine „geräumte“ Freifläche (HM51), die randlich (zur Ludolf- Camphausen Straße bzw. zur Venloer Straße hin) von einzelnen Bäumen flankiert wird. Die Böschung ist in diesem Bereich weitgehend gehölzfrei (HD9). Im Straßenraum der Ludolf Camphausen Straße stocken zwischen den Parkbuchten Laubbäume (Roteichen).

Die Kleingartenflächen beidseits der Ludolf Camphausen Straße reichen bis zur Vogelsanger Straße. Auch die Schallschutzwand auf der Südseite der Bahnstrecken verläuft bis zur EÜ Vogelsanger Straße.

Die Böschung auf der Südost- und der Südwestseite der EÜ Vogelsanger Straße (B5/B6) ist schmal und mit Bäumen und Sträuchern (v.a. Kirschen) bewachsen. Im Anschluss beginnt die mehrgeschossige Wohnbebauung.

Auf der Nordseite der EÜ ist die Bahnböschung ebenfalls überwiegend mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Es folgen auf der Nordwestseite (B7) der EÜ Wohngebäude mit Gärten bzw. auf der Nordostseite ein Gewerbebetrieb und im (östlichen) Anschluss die Kleingartenflächen an der Ludolf-Camphausen Straße.

Zwischen den Gleisen haben sich teilweise Ruderalfluren (HD9) (v.a. Buddleia) entwickelt.

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Die Fläche an der Kreutzerstraße (B10) ist befestigt (HY1/HY2) und randlich von Gehölzen umgeben.

Die Zuwegung am Mediapark (B9) ist befestigt (HY2) und wird randlich von Gehölzen (im östlichen Abschnitt v.a. Buddleia) begleitet. Der Weg öffnet sich in eine größere Brachfläche (HD9), bestehend aus Schotterflächen und randlichem Sukzessionsgebüsch.

2.6 Vorbelastungen

Der Baubereich befindet sich im Innenstadtbereich von Köln. Die vormals natürliche Vegetation ist durch bauliche Anlagen und vom Menschen geschaffene Ersatzvegetation verdrängt worden. Die Böden im Eingriffsbereich sind anthropogen überprägt. Vorbelastungen liegen vor durch Immissionen und Zerschneidungseffekte. Sie betreffen die Bereiche der Gleisanlagen bzw. Straßen. Die Vegetations- /Gehölzbestände auf den Bahnböschungen und entlang der Straßen und Plätze sind durch Verlärmung vorbelastet. Die an die Bahnstrecken angrenzenden Flächen (Böschungen) sind darüber hinaus auch durch regelmäßigen Rückschnitt und den Einsatz von Herbiziden vorbelastet. Die beiden Brücken sind durch massive Schäden an den Bauwerken und später erfolgte Um- und Neubauten sowie Reparaturen vorbelastet.

3 Artenschutzprüfung

Die Notwendigkeit der Artenschutzprüfung ergibt sich aus europa- und bundesrechtlichen Regelungen (FFH-Richtlinie 1992, BFN 1998, BNatSchG 2010). Danach gelten für die europäisch geschützten Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten Zugriffsverbote u.a. für das Fangen und Töten von Tieren, die Störung dieser Arten sowie die Beschädigung oder Zerstörung von Quartieren, die in Zusammenhang mit Fortpflanzung, Wanderung und Überwinterung stehen. (§44(1) BNatSchG). Für das Bauvorhaben wurde eine Artenschutzprüfung (Stufe I) durchgeführt, die als Unterlage 10.2 beigefügt ist.

Zur Einschätzung, ob und welche planungsrelevanten Arten potentiell im Untersuchungsgebiet vorkommen können wurde, im Rahmen der Artenschutzprüfung, u.a. das Fachinformationssystem der LANUV ausgewertet. Danach werden im MB 5007 für den Untersuchungsraum

  • Fledermausarten
  • planungsrelevante Vogelarten sowie
  • Amphibien aufgeführt.

Alle Fledermausarten können potentiell an Gebäuden vorkommen viele nutzen aber auch Bäume als Quartier. Darüber hinaus jagen die meisten Fledermausarten potentiell in oder über Siedlungen und Gehölzen, in Parkanlagen und an Gewässern.

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In der Vegetationsperiode 2015 erfolgte eine Untersuchung der zu erneuernden Brückenbauwerke sowie eine Begutachtung der im Eingriffsbereich stockenden Bäume. Dabei wurden keine Hinweise auf eine Nutzung als Fledermausquartier festgestellt. Eine Nutzung der vom Eingriff betroffenen Brückenbauwerke und Gehölze als Tagesquartier kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Als Winter- und Wochenstuben eignen sich die vorgefundenen Strukturen nicht.

Die Gehölzflächenverluste betreffen potenzielle Fortpflanzungsstätten einzelner in Gebüschen und Bäumen brütender Vogelarten. Im Rahmen der Geländebegehungen in der Vegetationsperiode 2015 wurden jedoch keine direkten oder indirekten Hinweise auf Vorkommen planungsrelevanter oder lokal bedeutsamer Vogelarten im Untersuchungsraum festgestellt.

Als planungsrelevante Amphibienarten sind aus dem Raum der Kammmolch (Triturus cristatus) und die Wechselkröte (Bufo viridis) belegt. Weitere Nachweise planungsrelevanter Amphibienarten aus dem Umfeld der Baumaßnahme liegen nicht vor (LANUV NRW 2014). Ein Vorkommen von Kammmolch und Wechselkröte kann mangels geeigneter Laichhabitate im näheren Umfeld der Baumaßnahme ausgeschlossen werden.

Bahnanlagen stellen potentielle Sekundärlebensräume für Reptilien dar. Daher erfolgte eine systematische Begehung insbesondere der als Reptilienlebensräume geeigneten Zwischengleis- und Gleisrandbereiche entlang der Strecken 2610, 2630 und 2631. Dies erfolgte im Rahmen des Projektes „ESTW linke Rheinseite“, das den hier zu betrachtenden Untersuchungsraum mit einschließt. Darüber hinaus wurden auch die für die Materialanlieferung und als Verladeplatz vorgesehenen Brach- und Ruderalflächen am Mediapark untersucht. Insgesamt sind 5 Kartiergänge vorgesehen, von denen zwei in 2015 durchgeführt wurden. Drei weitere Begehungen sind in der Vegetationsperiode 2016 vorgesehen. Im Rahmen der Kartierungen wurden bisher keine streng geschützten Reptilien im Wirkraum des Bauvorhabens nachgewiesen.

4 Bewertung der Eingriffe / Konfliktanalyse

Bei der Bewertung des Eingriffs wird unterschieden zwischen baubedingten temporären Eingriffen sowie dauerhaften anlagebedingten und betriebsbedingten Eingriffen.

4.1 Baubedingte Wirkungen

Durch die geplante Baumaßnahme sind folgende baubedingte Wirkungen zu erwarten:

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  • Vorübergehende Flächeninanspruchnahmen (Rückschnitt von Gehölzen, bauzeitliche Beanspruchung von nicht versiegeltem Boden) durch Arbeits- /Aufstellräume sowie Baustelleneinrichtungsflächen incl. Zuwegungen.
  • Potentielle Zerstörung von Fledermausquartieren, Vogelniststätten und potentielle Tötung von Fledermäusen und Vögeln (Verluste/Beeinträchtigungen von Lebensräumen bzw. Teilen von Lebensräumen mit der Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätten)
  • Gefahr der Beschädigung von Gehölzen
  • Störungen durch den Baubetrieb (v.a. Lärm, Erschütterungen, optische Störungen, Schadstoffe)

4.1.1 Flora

Durch die notwendigen Aufstell- und Arbeitsraumflächen müssen im Brückenbereich Gehölze vorübergehend entfernt bzw. in diesen Bereich ragende Äste und Zweige zurückgeschnitten werden. Bei dem zu beseitigenden Bewuchs handelt es sich um zumeist jüngere bis mittelalte, standortgerechte Gehölze (Bäume und Sträucher) sowie Ruderalfluren, die nach Bauende wieder hergestellt werden. Angrenzende Gehölze werden durch geeignete Maßnahmen vor Beschädigung geschützt. (s. Anlage 1 Tabelle Eingriff-Ausgleich)

Die Vegetationsbestände, die im sicherheitsrelevanten Bereich der Bahnanlagen stehen und mit einer Planumsschutzschicht unterbaut sind und entfernt werden, werden gemäß UVP-Leitfaden nicht als Eingriff gewertet.

Mit der geplanten Baumaßnahme sind baubedingte Vegetationsverluste auf einer Gesamtfläche von ca. 1943 m² verbunden. (13335 m² (incl. der versiegelten/teilversiegelten Flächen).

4.1.2 Fauna

Eine Nutzung der beiden EÜ’s als Fledermausquartier wurde, ebenso wie eine Nutzung der Gehölze im Eingriffsbereich, nicht festgestellt. Von der Erneuerungsmaßnahme sind nur wenige Lebensraumstrukturen betroffen, die eine potentielle Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für einzelne Fledermausarten aufweisen. Die festgestellten Hohlräume weisen höchstens eine Eignung als Sommer-/Zwischenquartier auf. Das Quartierangebot verringert sich unter Berücksichtigung der geringen Habitateignung betroffener Strukturen und/oder des verbleibenden Angebotes an geeigneten Ausweichhabitaten durch das Vorhaben/die Verluste nur unwesentlich. Die ökologische Funktion der vom Eingriff betroffenen (potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt im räumlichen Zusammenhang erhalten. Um das Risiko einer möglichen Schädigung einzelner übertagender Tiere durch das Vorhaben zu minimieren, sind die Fäll- und Abrissarbeiten in der Zeit zwischen 1. November und 28. Februar durchzuführen. Sofern dies aus baulogistischen Gründen nicht möglich ist, ist eine erneute Kontrolle

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der Brückenbauwerke und der Bäume hinsichtlich eines möglichen Fledermausbesatzes vor Baubeginn durch einen Fachmann durchzuführen

Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit ist bei den i.d.R. Gehölz brütenden Vogelarten Bluthänfling, Fitis, Gelbspötter, Gimpel und Klappergrasmücke insbes. im Bereich des Mediaparkes nicht vollständig auszuschließen. Durch eine außerhalb der Brutzeit stattfindenden Gehölzrückschnitt kann das Risiko der Beschädigung von Entwicklungsformen und der Zerstörung von Fortpflanzungsstätten minimiert werden. Damit wird auch das Risiko für einzelne, potentiell betroffene, aktuell nicht gefährdete und weit verbreitete Vogelarten (Ubiquisten) vermindert. Während der Bauzeit ist mit Lärm und sonstigen Störeffekten und somit mit einer Verminderung der Habitatseignung einzelner baustellen- und streckennaher Brutplätze zu rechnen. Aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastungen durch den Straßen- und Schienenverkehr und aufgrund der engen räumlichen Begrenzung der projektbedingten Störungen, sind populationsrelevante Beeinträchtigungen bei keiner der möglicherweise im Wirkraum vorkommenden Arten zu erwarten.

Bei den bisher durchgeführten Kartierungen (auch im Rahmen der Biotopkartierungen) wurden, trotz einiger potentiell geeigneter Habitate, keine streng geschützten Reptilien nachgewiesen. Eine abschließende Bewertung etwaiger Beeinträchtigungen der Art i.A. der Verbote des §44 Abs. 1 BNatSchG erfolgt nach Durchführung der verbleibenden drei Kartiergänge in 2016.

4.1.3 Mensch

Für den unmittelbaren Baubereich sind bauzeitlich Auswirkungen durch Lärm- und Abgase sowie infolge zeitweiser Straßensperrungen aufgrund der Bauarbeiten und des Baustellenverkehrs (Transport von Baumaterial) zu erwarten. Die Eingriffe werden auf ein Minimum beschränkt. Durch den Einsatz von emissionsarmen Baumaschinen wird sichergestellt, dass Grenzwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm von 55 dB (A) tagsüber in den unmittelbar angrenzenden Nachbarbebauungen nicht überschritten werden. Die Beeinträchtigungen sind grundsätzlich nicht vermeidbar, werden aber durch die aufgeführten Maßnahmen vermindert. Zudem wird während der gesamten Bauzeit nicht ununterbrochen in allen Baubereichen gearbeitet (zeitliche Begrenzung der Baumaßnahme, kurzzeitige Sperrung der Fahrbahn unter den Brückenbauwerken, Erhaltung aller Wegeverbindungen insbesondere im Bereich des Stadtgartens während der Bauzeit).

4.1.4 Landschafts-/Ortsbild Durch die Anlage von Baustelleneinrichtungs- und Montageflächen kommt es zu temporären Verlusten von Gehölzstrukturen und damit zu einem temporären Eingriff in das Stadtbild. Nach Bauende werden die betroffenen Flächen wieder nachgepflanzt und somit das Stadtbild wieder hergestellt. Die an die BE-Flächen bzw. das Baufeld angrenzenden Gehölze sind zu erhalten. Die Eingriffe werden

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unter Berücksichtigung der Minimierung der BE-Flächen auf das unbedingt notwenige Maß und der relativ kurzfristigen Widerherstellbarkeit der betroffenen Vegetationsflächen als nicht erheblich bewertet.

4.1.5 Boden Vorübergehend wird im Eingriffsbereich (vgl. Schutzgut Flora/Fauna) baubedingt Boden entnommen. Bei den hier vorliegenden Böden handelt es sich um anthropogen überformte Böden mit stark gestörten Bodeneigenschaften.

Der Boden wurde im Rahmen der geotechnischen und umweltgeologischen Untersuchung (IBES Baugrundinstitut GmbH 05/2011) chemisch analysiert und schadstoffbedingt in Einbauklassen gemäß LAGA (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) eingestuft. Danach wird die Schottergesamtfraktion für die EÜ Venloer Straße aufgrund erhöhter PAK- und/oder Kupfergehalte im Feststoff der Einbauklasse Z2 zugeordnet, wobei es sich grundsätzlich um nicht gefährlichen Abfall handelt, der nur noch im eingeschränkten Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen verwertbar ist. Das Auffüllungsmaterial im Bereich der Widerlager wird in die Einbauklasse Z1.1 bzw. Z.0 eingestuft. (Ein eingeschränkter offener Einbau ist möglich). Die Auffüllungen im Straßen-/Gehwegbereich werden der Einbauklasse Z 1.1 zugeordnet. Der anstehende Boden kann uneingeschränkt wieder verwertet werden (Einbauklasse Z0).

Für die Vogelsanger Straße stellt sich Situation wie folgt dar: Die Gesamtschotterfraktion wird aufgrund der PAK-Gehalte im Feststoff der Einbauklasse Z2 bzw. der Einbauklasse Z1.2 zugeordnet (nicht gefährlicher Abfall). Die Auffüllungen wurden in die Einbauklasse Z1.1 bzw. Z0 eingestuft. Die Auffüllungen im Straßen-/Gehwegbereich werden, wie im Bereich der EÜ Venloer Straße, der Einbauklasse Z 1.1, der anstehende Boden der Einbauklasse Z0 zugeordnet.

Im Eingriffsbereich liegen keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen vor.

Für die Baumaßnahme wird ein sog. BOVEK (Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept) erstellt, das die Behandlung und Entsorgung von belasteten Böden sowie den Ein- und Ausbau von anzulieferndem und zu entsorgendem Bodenmaterial festlegt.

Erhebliche, nachhaltige Eingriffe in Bezug auf das Schutzgut Boden sind, bei Beachtung der Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen, nicht zu erwarten.

4.1.6 Klima Durch die Beseitigung der Vegetation entstehen keine bau-, anlagen- oder betriebsbedingten erheblichen oder nachhaltigen Auswirkungen auf das Klima.

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4.1.7 Wasser Eingriffe in Gewässer finden weder bau- noch anlagenbedingt statt.

Der Wasserhaushalt wird durch die Baumaßnahme nicht verändert. Das anfallende Oberflächenwasser auf den beiden neuen EÜ‘s wird wie bisher in die Straßenkanalisation abgeleitet. Während der Bauzeit wird das Grundwasser nicht beeinflusst.

Erhebliche, nachhaltige Eingriffe in Bezug auf das Schutzgut Wasser sind, bei Beachtung der Vermeidungs-/Verminderungsmaßnahmen, nicht zu erwarten.

4.1.8 Bau- und Bodendenkmäler, Schutzgebiete Bau- und Bodendenkmäler sind durch die Baumaßnahme vsl. weder bau- noch anlagenbedingt betroffen.

Der Eingriffsbereich liegt z.T. (Bereich der Kleingärten entlang der Ludolf- Camphausen Straße) im Landschaftsschutzgebiet „Innerer Grüngürtel“ (LSG 16). Die BE-Fläche im Anfangsbereich des Stadtgartens an der Venloer Straße gehört zum geschützten Landschaftsbestandteil LB 1.02 „Stadtgarten an der Venloer Straße“. Für das Untersuchungsgebiet ist außerdem das Entwicklungsziel 2 „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ vorgesehen.

Die Unterschutzstellung des LSG erfolgte u.a. zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbes. als stadtklimatisch wichtige Ausgleichsfläche und als wichtigem innerstädtischen Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Die Unterschutzstellung erfolgte außerdem wegen der Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes in den erhaltenen Bereichen der historischen Grünanlage und der besonderen Bedeutung für die wohnungsnahe Erholung. Darüber hinaus ist zur Gewährleistung des Schutzzweckes u.a. die Anlage von mehrstufigen Heckenpflanzungen im Bereich der Verkehrsbauwerke geboten

Die Festsetzung des geschützten Landschaftsbestandteiles „Stadtgarten an der Venloer Straße“ erfolgte zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes durch Erhaltung eines stadtklimatischen Ausgleichsraumes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen (im allgemeinen) und zur Belebung und Pflege des Ortsbildes durch Erhaltung des alten Baumbestandes.

Bedingt durch die Baumaßnahme werden bauzeitlich Gehölz-, Frei- bzw. Parkflächen in Anspruch genommen. Damit entsteht ein temporärer Eingriff. Eine erhebliche Verminderung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes wird hierdurch, aufgrund der in Relation zu den verbleibenden Gehölzflächen geringen Eingriffsfläche nicht hervorgerufen. Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion sind während der Bauzeit gegeben. Die Wegeverbindungen werden aber auch während der Bauzeit aufrechterhalten. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Flächen entsprechend ihrem Ausgangszustand wieder

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hergestellt und erfüllen ihre Funktionen. Da die Brücke abgängig ist, ist aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gem §67(1) Nr.1 BNatSchG eine Befreiung von den im Landschaftsplan festgesetzten Verboten erforderlich.

Weitere Schutzgebiete sowie konkrete Hinweise auf besonders geschützte Arten oder Biotope liegen im Planungsgebiet nicht vor.

4.2 Anlagebedingte Wirkungen

Da die neuen Brückenbauwerke hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Konstruktion und ihrer Dimension den derzeitigen in etwa entsprechen, können anlagebedingte, dauerhafte Auswirkungen auf die Schutzgüter, mit Ausnahme des Schutzgutes Kultur- und Sachgüter, ausgeschlossen werden.

Mit dem Abriss und Neubau der beiden Eisenbahnüberführungen über die Vogelsanger Straße und die Venloer Straße in Köln gehen zwei Baudenkmale verloren, deren Denkmalwert zum einen in konstruktions- und technikgeschichtlicher Hinsicht begründet liegt und die zum anderen eine hohe orts- und eisenbahngeschichtliche Bedeutung haben.

Beide Brücken weisen massive Schäden an den Bauwerken auf. Um die weitere Verfügbarkeit der Strecken 2630 (Köln-Bingen), 2613 (Köln Hbf.-Köln West) sowie 2617 (Köln West-Köln Ehrenfeld) zu gewährleisten und den vorhandenen Streckenstandard P160 weiterhin einzuhalten sind beide Brücken zu erneuern.

Zum statisch-konstruktiven Zustand der beiden Brücken wurde ein Gutachten (Ing. Büro Prof. Sedlacek & Partner Dortmund, 02.02.2018) erstellt, das besagt, dass für die Wiederherstellung dauerhaft tragfähiger Bauwerke zahlreiche Instandhaltungsmaßnahmen an den Brückenbauwerken notwendig sind, die jedoch keine dauerhafte Standsicherheit ohne Einschränkung der Verkehrslasten und Überfahrtgeschwindigkeiten mehr zulassen. Damit scheidet eine Sanierung und Wiederverwertung aus.

Der Eingriff in die beiden denkmalrechtlich geschützten Brücken ist somit nicht vermeidbar.

Das in unmittelbarer Nähe zur EÜ Venloer Straße gelegene Empfangsgebäude Köln

  • West wird nur insofern durch die Baumaßnahme berührt, als dass ein dazwischen gelegener Gewölbebogen entfernt werden muss. Die Außenfassade des Gewölbebogens bleibt erhalten. Da das ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Empfangsgebäude jedoch in Zusammenhang mit den beiden denkmalgeschützten Brückenbauwerken steht, führt der Abriss der beiden Brücken auch zu einer erhebliche Beeinträchtigung des Baudenkmals Empfangsgebäude Bahnhof Köln- West.

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4.3 Betriebsbedingte Wirkungen

Die Streckengeschwindigkeit im Bereich der Eisenbahnüberführung bleibt unverändert. Somit entstehen durch das geplante Bauvorhaben zurzeit keine betriebsbedingten Wirkungen.

5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung

Um die Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes so gering wie möglich zu halten, sind während der Bauphase folgende Verminderungs- und Schutzmaßnahmen (S) zu berücksichtigen:

Alle randlich an die ausgewiesenen Baustellenflächen angrenzenden Gehölze sind zu erhalten. DIN 18920 und die RAS-LP 4 gelten entsprechend für alle an die Baustelleneinrichtungsflächen angrenzenden Gehölze. Im Bereich des Stadtgartens sind die an das Baufeld angrenzenden Gehölze durch einen Bauzaun zu schützen (V4). Die Bäume am Hans-Böckler-Platz und in der Ludolf-Camphausen-Straße sind im Baustellenbereich durch Einzelbaumschutz zu schützen (V5)

Die im Bereich des Hans Böckler Platzes und der Ludolf-Camphausen Straße (B3 und B4 stockenden Einzelbäume) sind durch Einzelbaumschutz (V5)vor Beschädigungen zu schützen.

Um die Gefahr der Verletzung/Tötung von Vögeln bzw. die Beschädigung oder Zerstörung ihrer Entwicklungsstadien (gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG) zu vermeiden wird der Gehölzrückschnitt gemäß § 64 LG NW bzw. § 39 BNatSchG in der Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar (außerhalb der Nist-, Brut- und Aufzuchtzeiten) durchgeführt. Für einen effektiven Schutz möglicherweise übertagender Fledermäuse ist die Baufeldberäumung auf die Zeit zwischen 1. November und 28.Februar zu beschränken (V3).

Sofern eine zeitliche Beschränkung der Baufeldberäumung baulogistisch nicht möglich ist, ist eine Kontrolle der beiden Brücken sowie der bauzeitlich betroffenen Bäume vor Baubeginn durchzuführen. Sollten dabei Fledermäuse angetroffen werden, so sind diese in Abstimmung mit der zuständigen Landschaftsbehörde umzusetzen. Etwaige Hohlräume sind, sofern frei von Fledermäusen, zu verschließen (V2).

Anfallendes Aushubmaterial wird, falls möglich, entsprechend seiner erdbautechnischen Eignung im Rahmen der Baumaßnahme vor Ort wieder verwertet. Für die Feststellung der Eignung der vorhandenen Bodenmaterialien werden diese auf den dafür vorgesehenen Baustelleneinrichtungsflächen gelagert. Nicht wieder verwendbarer und überschüssiger Boden und Erdstoff wird im Sinne der KrW-/AbfG einer Verwertung bzw. umweltgerechten Entsorgung zugeführt (V6).

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Um eine Vermischung des Bodens im Baustellenbereich zu vermeiden ist, insbesondere auf den Brachflächen, nach Abtrag des Oberbodens zwischen dem aufgebrachten Schotter auf den Baustelleneinrichtungsflächen und dem anstehenden Boden bauzeitlich ein schützendes Trennvlies (Geotextil) einzubauen, das 1,5 bis 2 m über die erforderliche Fläche hinausragt (V1).

Bei den Bodenarbeiten ist DIN 18 915 zu berücksichtigen. Die Fertigstellungspflege erfolgt nach DIN 18916, die Entwicklungspflege nach DIN 18919.

Lärm und Abgasbelastungen durch Baufahrzeuge sind durch geeignete Maßnahmen zu begrenzen. Durch den Einsatz von geeigneten Baumaschinen wird sichergestellt, dass Grenzwerte der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm von 55 dB (A) tagsüber in den unmittelbar angrenzenden Nachbarbebauungen nicht überschritten werden.

Sollte bei den Bauarbeiten auf etwaige archäologische Funde gestoßen werden, so sind diese unverzüglich dem zuständigen Amt für Denkmalpflege zu melden.

6 Ausgleichsmaßnahmen

Ziel dieser Maßnahmen ist eine möglichst kurzfristige Wiederherstellung der beanspruchten Biotopstrukturen im unmittelbaren Eingriffsbereich. Bei den Eingriffen handelt es sich ganz überwiegend um baubedingte, vorübergehende Beeinträchtigungen von Boden und Biotopstrukturen (überwiegend Ruderalfluren und standortgerechte Gehölze jüngeren bis mittleren Alters). Ihre Kompensation erfolgt durch den Rückbau der nicht mehr benötigten Rampen und Lagerflächen mit anschließender natürlicher Sukzession bzw. Anpflanzung von standortgerechten Gehölzen und partieller Rasenansaat.

Der Ausgleich stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Die bauzeitlich zu beanspruchenden Flächen im Instandhaltungsstreifen der Bahnstrecke werden nach Bauende durch Ansaat einer geeigneten Rasenmischung mit anschließender natürlicher Sukzession wieder hergestellt (Entwicklung von Ruderalfluren HD9 – A4; W1, W2, W3, W5, W6, W7, W8=323 m²) Gleiches gilt für die vorhandenen Ruderalfluren (HP7/HH7; W7, W8=66 m²).

Der Ausgleich für die auf Bahnböschung befindlichen Gehölzflächen erfolgt durch Anpflanzung standortgerechter Gehölze. (BD71-A2; W1, W2, W3, W5, W6, W7, W8=487 m²).

Die BE-Fläche im Bereich Stadtgarten (südöstlich der EÜ Venloer Straße) wird nach Bauende durch Ansaat und Anpflanzung von Gehölzen in diesem Bereich wieder hergestellt (HM2 – A5/A6, W1=509 m²). Dabei ist die örtliche Baumschutzsatzung zu berücksichtigen. Von den gemäß Baumschutzsatzung ermittelten Ersatzpflanzungen

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(insges. 11 St.) sollen 3 St. im Bereich des Stadtgartens auf der wieder hergestellten BE-Fläche und8 St. im Bereich der Hornstraße (s. Plan 4) in Abstimmung mit dem Grünflächenamt angepflanzt werden.

Die Freifläche auf der Nordwestseite der EÜ Venloer Straße wird nach Bauende durch Ansaat wieder hergestellt.(HM51, W3=483m²)

Die bauzeitlich zu beanspruchende Gartenfläche an der Vogelsanger Straße (nordwestlich) wieder nach Bauende gemäß Ausgangszustand wieder hergestellt.(HJ5, W7 – A7 =75 m²)

Die bauzeitlich zu beanspruchenden teilversiegelten Flächen (Treppe im Bereich des Stadtgartens, die Zuwegung und der Verladeplatz am Mediapark sowie die Freifläche an der Kreutzerstraße) werden nach Bauende gemäß Ausgangszustand wieder hergestellt (HY2 – A3, W1, W9, W10=8797 m²).

Die bauzeitlich zu beanspruchenden versiegelten Flächen (HY1) werden nach Bauende gem. Ausgangszustand wieder hergestellt. (A1, W1, W3, W4, W10 = 2595 m²)

Art und Qualität der Pflanzen sind mit der Unteren Landschaftsbehörde bzw. dem Grünflächenamt der Stadt Köln abzustimmen.

Es verbleibt ein Defizit von 1898 Pkt, das durch den ermittelten Überschuss an der EÜ Hornstraße in Köln (Erneuerung der EÜ Hornstraße) (Entsiegelungsmaßnahmen) ausgeglichen werden soll. In diesem Bereich sollen auch die verbleibenden 6 Bäume, die im Rahmen der Baumschutzsatzung nach zu pflanzen sind, gesetzt werden.

In der Tabelle im Anhang 1 ist die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz zusammenfassend dargestellt.

Vergleicht man die temporären „Vegetationsverluste“ mit den geplanten landschaftspflegerischen Maßnahmen, so kann davon ausgegangen werden, dass die unvermeidbaren Beeinträchtigungen vor Ort bzw. im Umfeld der Baumaßnahme (Hornstraße) durch die Anpflanzung von standortgerechten, heimischen Gehölzen sowie die Entwicklung von Ruderalfluren durch natürliche Sukzession und die Rasenansaat kompensiert werden kann.

Folgende Gehölze werden für die Anpflanzung (auf den Bahnböschungen) vorgeschlagen:

Feldahorn (Acer campestre) Kornelkirsche (cornus mas) Holunder (Sambucus nigra) Schlehe (prunus spinosa) Hasel (corylus avellana)

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Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Instandhaltungsstreifen entlang der Eisenbahnstrecke (ca. 6m ab Gleisachse) aus Sicherheitsgründen keine Gehölze gepflanzt werden dürfen (Die DB Richtlinie 882 ist zu beachten). Bei der Anpflanzung von Gehölzen/Bäumen 1. Ordnung (wie z.B. Bergahorn, Eiche) sind entsprechend DB RL 882 größere Abstände zum Gleis einzuhalten.

7 Zusammenfassung

Die Baumaßnahme dient der Verfügbarkeit der Bahnanlagen und der Abwicklung des Verkehrs auf der Schiene. Durch die Minimierung der Eingriffe auf das bautechnisch erforderliche Minimum (Vermeidungsgebot) sowie aufgrund der bestehenden Vorbelastungen (Straßen- und Schienenverkehr) und vor dem Hintergrund der relativ kurzfristigen Wiederherstellbarkeit der Biotope durch Anpflanzungen bzw. natürliche Sukzession können die unvermeidbaren Eingriffe vor Ort bzw. im nahen Umfeld (Hornstraße) ausgeglichen werden. Der mit dem Abriss der Brückenbauwerke einhergehende Verlust eines lokal bedeutsamen Bauwerks ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht vermeidbar.

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8 Quellennachweis

Baumschutzsatzung der Stadt Köln, 01. August 2011

Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. Teil I Nr.51)

Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 16. März 2010

Gesetz zur Änderung des Landschaftsgesetzes und des Landesforstgesetzes, des Landeswassergesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2010

Ludwig Dankwart (mit Beiträgen von Holger Meinig) „Methode zur ökologischen Bewertung der Biotopfunktion von Biotoptypen“, Januar 1991

EBA, Juli 2015 Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung und naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie Magnetschwebebahnen; Teil II

EBA, Oktober 2012 Leitfaden zur Umweltverträglichkeitsprüfung und naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für die Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie Magnetschwebebahnen; Teil V

Daber&Kriege GmbH, Blankenfelde-Mahlow, Umweltverträglichkeitsbericht EÜ Venloer Straße und EÜ Vogelsanger Straße in Köln Strecke 2630, 11.04.2018

DB ProjektBau GmbH, März 2016 Erläuterungsbericht EÜ Vogelsanger/EÜ Venloer Straße in Köln

IBES Baugrundinstitut GmbH 05/2011 Baugrund- und Gründungsgutachten EÜ Venloer Straße und EÜ Vogelsanger Straße

Ing. Büro Prof. Sedlacek & Partner Dortmund, 02.02.2018 Gutachterliche Stellungnahme zum statisch-konstruktiven Zustand der Brücke EÜ über die Venloer Straße – Strecke 2630, km 1,131

Ing. Büro Prof. Sedlacek & Partner Dortmund, 08.03.2018 Gutachterliche Stellungnahme zum statisch-konstruktiven Zustand der Brücke EÜ über die Vogelsanger Straße – Strecke 2630, km 1,465

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LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Stellungnahme zur Planfeststellung Erneuerung der Eisenbahnüberführung Vogelsanger Straße und Venloer Straße in Köln, 01.03.2017

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Klimawandel in den Regionen

Pöyry Deutschland GmbH, Dipl. Ing. Herr Sven Stadler, April 2016, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Streckendaten Bahnnet

Internetseiten des LANUV http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de http://www.herpetofauna-nrw.de http://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/veroeffentlichungen/loebf/loebf_mitteilungen/ 2005/200504_web/loebfmit_200504_S9-23.pdf

Befragte Behörden:

Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln

Untere Landschaftsbehörde Frau von Schweinitz Tel.: 0221-221-21326

Artenschutz Stadt Köln: Frau Glinka Tel.: 0221-221-24608

Stadt Köln Grünflächenamt Frau Höppner Tel.:0221-221-22585

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