Maßnbl_V6_Abfall_Venloer.pdf

Bauüberwachung Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anhang III-13: Maßnahmenblatt

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V6 Kurzbezeichnung: EÜ Venloer/Vogelsangerstraße, Wiederverwertung/Entsorgung von Abfällen

Teilfläche Teilflächen-Nr.:

Gemarkung: Köln, Ehrenfeld Flur: 43,70,35 Flurstück:691,675(DB),677(DB),7242/140,2870

ha: n.B.(s. BoVEK)

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: LBP-Text Blatt-Nr.:

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: Blatt-Nr.:

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme: Während der Bauarbeiten

Begründung der Maßnahme: Schutz von Boden, Flora, Fauna, Mensch vor schädlichen Verunreinigungen

Entwicklungsziel der Maßnahme: Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

Schutz vor Beeinträchtigungen während der 0 Jahre Bauphase.

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Die mit schädlichen Verunreinigungen belasteten Abfälle werden nach Möglichkeit gemäß § 4 Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG) einer Verwertung zugeführt. Sofern keine Verwertungsmöglichkeiten gegeben sind, werden diese Stoffe als Abfall entsorgt - bei Einhaltung der gemäß Nachweisverordnung (NachwV) geforderten Nachweisverfahren wie Führung von Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen.

Die Entsorgung ist nach den Vorgaben der Ländergemeinschaft Abfallbeseitigung (LAGA) durchzuführen.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): 0 Jahre

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1,15,4

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung