Maßnbl_V3Vogelschutz_Venloer.pdf

Bauüberwachung Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

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Anhang III-13: Maßnahmenblatt

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V3 Kurzbezeichnung: EÜ Vogelsanger/Venloer, Schutz der Brutvögel

Teilfläche Teilflächen-Nr.:

Gemarkung: Köln, Ehrenfeld Flur: 43,70 Flurstück: 691,675(DB)677

7241/140,7241/140 ha: n.q.

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: Text LBP Blatt-Nr.:

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: Blatt-Nr.:

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme: Vor bzw. während der Baumaßnahme

Begründung der Maßnahme: Vermeidung der Verletzung oder Tötung von Vögeln am Nest und der Zerstörung von Gelegen durch zeitliche Einschränkung der Baufeldfreimachung

Entwicklungsziel der Maßnahme: Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

Optimierung des Bauablaufes während der Bauphase 0 Jahre

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Die Rodung von Gehölzbeständen erfolgt gem. §64 (1) Nr.2 LG NRW und aufgrund der potentiell im Planungsgebiet vorkommenden Vogelarten im Zeitraum zwischen Ende Oktober und Ende Januar.

Die Baufeldberäumung zum Schutze potentiell übertagender Fledermausarten in Baumhöhlen oder Brückennischen soll zwischen 1. November und 28.Februar erfolgen

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18): 0 Jahre

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

keine

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1,15,4,5

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung zusätzlich jeweils nach Durchführung der ten Dauerpflege

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