Maßnbl_V2Kontrolle_Venloer.pdf

Bauüberwachung Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:27 (Europe/Berlin)

Herkunft: bieterportal.noncd.db.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Anhang III-13: Maßnahmenblatt

Maßnahme Maßnahmen-Nr.: V2 Kurzbezeichnung:EÜ Vogelsanger/Venloer Lebensstättenkontrolle (insbes. Fledermäuse, Vögel) wenn V3 nicht erfolgen kann

Teilfläche Teilflächen-Nr.:

Gemarkung: Köln, Ehrenfeld Flur: 43,70 Flurstück: 691,675DB) 677(DB), 7241/140,

7241/140 ha: n.q.

weitere Teilflächen:

Zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen:

Anlage-Nr.: Text LBP Blatt-Nr.: 1

Zum Bestands- und Konfliktplan:

Anlage-Nr.: Blatt-Nr.:

Beurteilung des Eingriffs/der Konfliktsituation: Eingriff

ausgeglichen nicht ausgeglichen

ausgeglichen i.V.m. Maßnahmen-Nr. Funktion ersetzt i.V.m. mit Maßn.-Nr.

Vermeidungs-/Minderungs-/Schutzmaßnahme Ausgleichsmaßnahme

Gestaltungsmaßnahme Ersatzmaßnahme

Zeitpunkt für die Durchführung in Bezug zur Baumaßnahme: Vor Beginn der Bauarbeiten

Begründung der Maßnahme: Vermeidung von Verbotstatbeständen nach BNatSchG.

Entwicklungsziel der Maßnahme: Zeitpunkt des Erreichens (s. Anhang III-18):

Schutz und Erhalt der Fledermäuse 0 Jahre

Biotopanlage und -entwicklung – Maßnahmenbeschreibung:

Sofern aus baulogistischen Gründen keine Beschränkung der Baufeldberäumung in der Zeit vom 01.November bis 28.Februar erfolgen kann, ist der Baubereich vor Baubeginn erneut auf potentiell neu entstandene Lebensstätten hin zu untersuchen.

Das Bauunternehmen inkl. aller beteiligten Arbeiter und der zuständigen Mitarbeiter des Auftraggebers sind über potentiell vorkommende planungsrelevante Arten (insbes.Fledermäuse) und ihren gesetzlichen Schutz zu informieren, so dass sich diese entsprechend verhalten können.

Fachliche Maßgabe für Unterhaltungszeitraum nach § 15 Abs. 4 BNatSchG (s. Anhang III-18):

Unterhaltungs-/Dauerpflege – Maßnahmenbeschreibung:

Vorübergehende Inanspruchnahme Dauerhafte Inanspruchnahme

Rechtliche Sicherung der Maßnahme: nicht erforderlich

Grunderwerbsverzeichnis Nr.: 1,15,4,5

Berichte nach § 17 Abs. 7 BNatSchG über die Durchführung der Maßnahmen:

nach Abschluss der Herrichtung bzw. nach zusätzlich jeweils nach Durchführung der Durchführung der Kontrollbegehung ten Dauerpflege

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung