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Abfalltechnischer Bericht
Projekt: Erneuerung EÜ Vogelsanger Straße in Köln Strecke 2630 Köln West Bf – Koblenz; km 1,465
- Abfalltechnische Materialuntersuchungen -
Auftraggeber: DB Netz AG Regionalbereich West – Projekte KIB I.NP-W-M-K Hermann-Pünder-Straße 3 50679 Köln
Auftrag vom: 05.07.2016
Rahmenvertrag-Nr.: 1000 / EEO/ 92202176
Bestellung: 0016 / UCU / 26375088
IBES-Projekt-Nr.: 16.373.1
Ort und Datum des Gutachtens: Duisburg, 09.03.2017 kä/jr-gr
Dieses Gutachten umfasst 9 Seiten einschließlich Anlagen.
16.373.1_2017-03-09_EÜ Vogelsanger Str.-Köln_abfalltechn. Matuntersuch._UB
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16.373.1 Erneuerung der EÜ Vogelsanger Straße in Köln
- Abfalltechnische Materialuntersuchungen -
Inhaltsverzeichnis Seite
- Anlass, Untersuchungen und Bewertungsgrundlagen - 3 -
- Ergebnisse und Beurteilung - 3 -
- Hinweise und Schlussbemerkungen - 5 -
Anlagenverzeichnis
1 Lageplan mit Probenahmezone; M. 1:1000 (1 Blatt)
2 Chemoanalytische Untersuchungsergebnisse – Prüfbericht (2 Blatt)
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- Abfalltechnische Materialuntersuchungen -
- Anlass, Untersuchungen und Bewertungsgrundlagen
Die DB Netz AG – Regionalbereich West, Köln, will die EÜ Vogelsanger Straße in Köln erneuern. Im Rahmen der geplanten Erneuerung werden am bestehenden Brückenbauwerk nichtminerali- sche, vor allem schadstoffbedenkliche Primär-Materialien anfallen, die der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind. Konkret soll am Brückenbauwerk der alte Farbanstrich an den gusseisernen Brückenteilen, mög- licherweise im Sandstrahlverfahren, entfernt und durch einen neuen ersetzt werden. Entsprechend diesen geplanten Rückbauarbeiten mit notwendig werdender Entsorgung galt es, den anfallenden Farbanstrich zu beproben und orientierend zu deklarieren, wozu die IBES Bau- grundinstitut GmbH in Ergänzung zum bestehenden Projektauftrag vom Planer beauftragt wurde. Für die Durchführung der abfalltechnischen Probenahmen und chemoanalytischen Untersuchun- gen sowie zur Erstellung der abfallrechtlichen Bewertung wurden die für Nordrhein-Westfalen verbindlichen Vorschriften, Richtlinien, Normen etc. verwendet. Für die orientierende Deklaration wurden im Rahmen eines Ortstermins am 21.02.2017 repräsen- tative, sog. Hot-Spot-Beprobungen an der relevanten Materialfraktion durch einen fachkundigen Bautechniker der IBES Baugrundinstitut GmbH vorgenommen (s. Anlage 1). Die Materialbepro- bung erfolgte gemäß der Mitteilung 32 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA-PN98) sowie den materialspezifischen gesundheits- und arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen unter Be- rücksichtigung der vorgefundenen Ortssituation. Aus den entnommenen Einzelproben erfolgte im Weiteren, zur Durchführung der chemoanalyti- schen Untersuchungen, die Bildung einer repräsentativen Labor-Mischprobe (s. Tabelle 1).
Tabelle 1: Entnommene, gebildete und untersuchte Proben
| Anfallstelle/Entnahmebereich | Probenmaterial / -bezeichnung | Analysen-Nr. – | ||
|---|---|---|---|---|
| Analytikprogramm | ||||
| Brückenbauwerk - gusseiserne Brückenbauteile | Farbanstrich / Materialprobe - MP1(Anstrich Brücke) | 732807 – 7 Schwermetalle nach KVO + PCB |
Nach Übergabe der Labor-Mischprobe an die AGROLAB Labor GmbH, Bruckberg, wurde diese in der Zeit vom 06. bis 08.03.2017 den chemoanalytischen Untersuchungen auf ihre erfahrungs- gemäß materialtypischsten und dementsprechend voraussichtlich abfallrechtlich einstufungsrele- vant werdenden Parameter untersucht (orientierende Deklaration).
- Ergebnisse und Beurteilung
Der beprobte, sehr alte Farbanstrich des Brückenbauwerkes (MP1) wies eine olivgrüngraue und mennigerote Farbschichtung auf, roch sehr schwach nach Ölfarbe und war spröde. Im Ergebnis der chemoanalytischen Untersuchungen auf die farbtypischsten und schadstoffrele- vantesten Inhaltsstoffe wurden nachfolgende Stoffgehalte mit entsprechender Einbauklassenein- stufung nach LAGA – TR (Bauschutt) festgestellt (Tabelle 2).
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- Abfalltechnische Materialuntersuchungen -
Tabelle 2: Untersuchungsergebnisse MP1(Anstrich Brücke)
| Probe | MP1(Anstrich Brücke) | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Parameter | Messwert [mg/kg] | Einbauklasse / (Deponieklasse) | ||||||
| PCB | 0,08 | Z1.1 | ||||||
| Blei | 70.000 | > Z2 / (> DK II) | ||||||
| Cadmium | 4,1 | Z2 | ||||||
| Chrom | 7 | Z0 | ||||||
| Kupfer | 85 | Z1 | ||||||
| Nickel | 19 | Z0 | ||||||
| Quecksilber | 0,83 | Z1 | ||||||
| Zink | 11.700 | > Z2 / (DK II) |
n.b. = nicht bestimmbar/nicht nachweisbar
Der Brückenanstrich weist sehr hohe Gehalte an Zink und insbesondere an Blei auf, aufgrund derer gemäß TR – LAGA (Bauschutt) jeweils nur eine Zuordnung in die eine Verwertung außer- halb von Deponien nicht mehr zulassende Zuordnungsklasse >Z2 erfolgen kann. Im vorliegenden Fall als Material einer Hot-Spot-Beprobung handelt es sich bei dem Farbanstrich um einen gefährlichen Abfall, der gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) unter dem Abfall- schlüssel 17 09 03* - Sonstige Bau- und Abbruchabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten - zu ent- sorgen wäre. Erfolgt entsprechend der vorgesehenen Planung eine Sandstrahlung des Anstri- ches, dann wäre der Strahlsand mit den Anstrichbestandteilen der oben angegebenen Konzen- trationen als gefährlicher Abfall unter dem AVV-Schlüssel 12 01 16* - Strahlmittelabfälle, die ge- fährliche Stoffe enthalten - zu entsorgen. Der Entsorger hat in beiden Fällen dieses Material dann nachweispflichtig gemäß Nachweisverordnung (NachwV) im Rahmen des elektronischen Abfall- nachweisverfahrens (eANV) zu entsorgen. Aufgrund des deutlich überwiegenden Anteils an schadstofffreiem Strahlsand (Quarz) gegenüber den Farbanteilen, ist effektiv mit einer entsprechend deutlich geringeren Schadstoffkonzentration zu rechnen, so dass auch eine Deklaration als nicht gefährlicher Abfall und eine Entsorgung unter dem AVV-Schlüssel 12 01 17 – Strahlmittelabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 16* fallen, möglich werden könnte. Für diesen Fall müsste der Entsorger dann lediglich ein Register gemäß NachwV führen. Darauf Bezug nehmend ist es wichtig, das vorzugsweise in Big Bags zur Entsorgung bereitzustel- lende Strahlmittelgut nach der Anwendung erneut zu beproben, chemoanalytisch auf alle Para- meter nach LAGA – TR in Feststoff und Eluat sowie nach der Deponieverordnung (DepV) zu un- tersuchen und abschließend zu deklarieren.
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- Hinweise und Schlussbemerkungen
Ein von dem zurückzubauenden/zu entsorgenden Farbanstrich ausgehendes Gefahrenpotenzial für Menschen muss gemäß den vorliegenden Analysenergebnissen und insbesondere bei An- wendung des Sandstrahlverfahrens als relevant angesehen werden. Wegen der hier grundsätz- lich gegebenen Gefährdung des Schutzgutes „menschliche Gesundheit“ sind bei den Arbeiten zum Rückbau und zur Entsorgung der schadstoffhaltigen Materialien die „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft zur Anwendung zu bringen. Es sind deshalb vor allem geeignete Schutzmaß- nahmen zur Vermeidung inhalativer Staubaufnahmen sowie eines Direktkontaktes zu ergreifen (Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung - PSA wie z.B. der Schutzhandschuhe und des - helmes bei der Arbeit, im Arbeitsbereich weder essen noch trinken, Hände waschen vor einer Nahrungsaufnahme sowie Benutzen von Staubschutzmasken bei Arbeiten mit Staubentwicklung und Staubniederschlagung/-absaugung). Für die hier relevanten Rückbaumaterialien sind die Verfahrensvorgaben für nicht gefährlichen Abfall bzw. gefährlichen Abfall zur Beseitigung einzuhalten. Konkret bestehen Restriktionen be- züglich Bereitstellungslagerung, Transport und eigentlicher Entsorgung (Beseitigung/Verwertung). Flächen oder Aufhaldungen mit freiliegendem schadstoffhaltigem Aushubmaterial sind, beim hier gegebenen Gefahrenpotenzial für den Menschen, wenn möglich vollständig zu vermeiden. Eine ggf. notwendig werdende Bereitstellungslagerung von Rückbaumaterialien hat witterungs- und zugriffsgeschützt zu erfolgen (auf und unter Folie, in Big Bags, Muldencontainer mit Deckel oder Abdeckfolie etc.). Beim Rückbau-, Verlade- und Transportprozess ist das zur Entsorgung anfallende Material ent- sprechend von jeglichen anderen Materialchargen zu trennen (Durchmischungsverbot). Für den Fall der Entsorgung auf einer Deponie oder sonstigen Entsorgungsanlage sind evtl. wei- tere ergänzende Parameterbestimmungen, die deponie- bzw. anlagenspezifisch von der zustän- digen Abfallbehörde oder Deponie festgelegt sind, notwendig. Diese weiteren zu analysierenden Parameter sind rechtzeitig vor der Entsorgung beim Anlagenbetreiber zu erfragen und zu beauf- tragen. Darüber hinaus können für die Entsorgung weitere deponiespezifische Unterlagen erfor- derlich werden. Die Darlegungen in diesem Aktenvermerk erfolgten aus Sicht des Gutachters unter Zugrundele- gung entsprechender Regeln, Richtlinien, Verordnungen, Vorgaben des Auftraggebers bzw. der vorgefundenen Ortssituation. Die Entscheidungen über Notwendigkeit und Realisierung der Empfehlungen sowie allgemein der weiteren Vorgehensweise bezüglich der umwelttechnischen Belange, bleiben im vorliegenden Fall dem Auftraggeber bzw. Bauherrn, ggf. in Rücksprache mit den zuständigen Aufsichts- und Fachbehörden, vorbehalten. Bei der Durchführung der Arbeiten sind die Anforderungen der jeweils gültigen Normen, Vor- schriften, Richtlinien und Merkblätter zu beachten. Sollten im Zuge der Baumaßnahme bzw. des Entsorgungsprozesses deutliche organoleptische Auffälligkeiten an abschließend/vollständig deklarierten oder weiteren Rückbaumaterialien auftre- ten, die ggf. eine Neu- bzw. Ersteinstufung bedingen können, ist die Bauüberwachung und im Weiteren die IBES Baugrundinstitut GmbH zu verständigen. Diese Rückbaumaterialien wären im Rahmen der Baumaßnahme entsprechend zu separieren und es wird eine entsprechende Beprobung sowie Deklarationsanalytik mit abfallrechtlicher Bewertung erforderlich.
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Bei neu auftretenden Fragen bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung. Der Bericht besitzt nur in seiner Gesamtheit Gültigkeit.
Mainstraße 1, 09.03.2017 kä/jr-gr 47226 Duisburg Telefon: 01801 2930-55 Telefon: 06321 4996-00 Telefax: 01801 2930-56 E-Mail: duisburg@ibes-gmbh.de
Dipl.-Ing. (FH) Johannes Rauch Dipl.-Berging. André Kästner Geschäftsführer Projektbearbeiter
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16.373..1ErneuerungderEÜVogelsangerStraßeinKöln Anlage 1 -abfalltechnischeMaterialuntersuchungen-
Lageplan mit Erkundungspunkten
M. 1:1.000
e ß a r tS
e k t lo M
EEnnttnnaahhmmeezzoonneeMMPP11 ((AAnnssttrriicchhBBrrüücckkee))
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AGROLAB Labor GmbH
Dr.-Pauling-Str. 3, 84079 Bruckberg, Germany Fax: +49 (08765) 93996-28 www.agrolab.de
[[@@ABNAARLCYONDRE_=S T|A R|TR=]732807] AGROLAB Labor GmbH, Dr-Pauling-Str.3, 84079 Bruckberg
IBES BAUGRUNDINSTITUT GMBH FRITZ-VOIGT-STR. 4 67433 NEUSTADT A.D. WEINSTRASSE
Datum 08.03.2017 Kundennr. 27014775
PRÜFBERICHT 2253440 - 732807
Auftrag 225344016.373.1 Erneuerung EÜ Vogelsanger Straße, Köln Analysennr. 732807 Probeneingang 06.03.2017 Probenahme 21.02.2017 Probenehmer Auftraggeber Kunden-Probenbezeichnung MP1(Anstrich Brücke) Einheit Ergebnis Best.-Gr. Methode
Feststoff .tenhcieznnekeg
"
" lobmyS med tim dnis retemaraP etreitiderkka
thcin hcilßeilhcssuA .treitiderkka 5002:52071 CEI/OS
| Analyse in der Gesamtfraktion | keine Angabe | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Trockensubstanz | % | ° 96,7 | 0,1 | DIN EN 14346 | ||
| Königswasseraufschluß | DIN EN 13657 | |||||
| Blei (Pb) | mg/kg | 70000 v) | 200 | DIN EN ISO 11885 | ||
| Cadmium (Cd) | mg/kg | 4,1 | 0,2 | DIN EN ISO 11885 | ||
| Chrom (Cr) | mg/kg | 7 | 1 | DIN EN ISO 11885 | ||
| Kupfer (Cu) | mg/kg | 85 | 1 | DIN EN ISO 11885 | ||
| Nickel (Ni) | mg/kg | 19 | 1 | DIN EN ISO 11885 | ||
| Quecksilber (Hg) | mg/kg | 0,83 v) | 0,5 | DIN EN 1483 (E 12-4) | ||
| Zink (Zn) | mg/kg | 11700 v) | 20 | DIN EN ISO 11885 | ||
| PCB (28) | mg/kg | <0,01 | 0,01 | DIN EN 15308 | ||
| PCB (52) | mg/kg | <0,01 | 0,01 | DIN EN 15308 | ||
| PCB (101) | mg/kg | 0,01 | 0,01 | DIN EN 15308 | ||
| PCB (138) | mg/kg | 0,03 | 0,01 | DIN EN 15308 | ||
| PCB (153) | mg/kg | 0,02 | 0,01 | DIN EN 15308 | ||
| PCB (180) | mg/kg | 0,02 | 0,01 | DIN EN 15308 | ||
| PCB-Summe | mg/kg | 0,080 x) | DIN EN 15308 |
PCB-Summe mg/kg 0,080 DIN EN 15308
x) Einzelwerte, die die Nachweis- oder Bestimmungsgrenze unterschreiten, wurden nicht berücksichtigt. v) Die Nachweis- bzw. Bestimmungsgrenze musste erhöht werden, da die vorliegende Konzentration erforderte, die Probe in den gerätespezifischen Arbeitsbereich zu verdünnen. Erläuterung: Das Zeichen "<" oder n.b. in der Spalte Ergebnis bedeutet, der betreffende Stoff ist bei nebenstehender Bestimmungsgrenze nicht quantifizierbar.
Die Analysenwerte der Feststoffparameter beziehen sich auf die Trockensubstanz, bei den mit ° gekennzeichneten Parametern auf die Originalsubstanz. Beginn der Prüfungen: 06.03.2017 Ende der Prüfungen: 08.03.2017
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Prüfgegenstände. Bei Proben unbekannten Ursprungs ist eine Plausibilitätsprüfung nur bedingt möglich. Die auszugsweise Vervielfältigung des Berichts ohne unsere schriftliche Genehmigung ist nicht zulässig.
1P-ED-2918776-0-COD AG Landshut Geschäftsführer HRB 7131 Dipl.-Ing. Seb. Maier Ust/VAT-Id-Nr.: Dr. Paul Wimmer DE 128 944 188 SI ßämeg dnis retemaraP netethcireb tnemukoD meseid ni eiD Seite 1 von 2 Z*u.n eab rgt e irfok izlaaie nbr n.uct n .ogms,uGntüelrtsigckheriitftvon
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Datum 08.03.2017 Kundennr. 27014775 PRÜFBERICHT2253440 - 732807 Kunden-Probenbezeichnung MP1(Anstrich Brücke)
AGROLAB Labor GmbH, Barbara Bruckmoser, Tel. 08765/93996-24 barbara.bruckmoser@agrolab.de Kundenbetreuung
2P-ED-2918776-0-COD
AGROLAB Labor GmbH
Dr.-Pauling-Str. 3, 84079 Bruckberg, Germany Fax: +49 (08765) 93996-28 www.agrolab.de
AG Landshut Geschäftsführer HRB 7131 Dipl.-Ing. Seb. Maier Ust/VAT-Id-Nr.: Dr. Paul Wimmer DE 128 944 188 .tenhcieznnekeg
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" lobmyS med tim dnis retemaraP etreitiderkka thcin hcilßeilhcssuA .treitiderkka 5002:52071 CEI/OSI ßämeg dnis retemaraP netethcireb tnemukoD meseid ni eiD Seite 2 von 2 Z*u.n eab rgt e irfok izlaaie nbr n.uct n .ogms,uGntüelrtsigckheriitftvon