104581-Baugrund Venloer.pdf

Bauüberwachung Eisenbahnüberführungen Venloer Straße und Vogelsanger Straße

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Baugrund- und

Gründungsgutachten

Projekt: Ersatzneubau EÜ Venloer Straße in Köln Bahnstrecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1,131

Auftraggeber: DB Netz AG Regionalbereich West I.NP-W-D-Köl (PA) Brügelmannstraße 16-18 50679 Köln

Auftrag vom: 01.10.2010

Rahmenvertrag-Nr.: 1000 / EES / 92154072

Bestellung: 0016 / KMA / 40839073 (Pos. 00010)

IBES-Projekt-Nr.: 10.458.1

Ort und Datum des Gutachtens: Duisburg, .27.05.2011 wh/sce-ott

Dieses Gutachten umfasst 66 Seiten einschließlich Anlagen.

\Ibes-nas\ibes-daten\IBES-Daten\Lauf-Projekt\Projekte-10\10.458\Bericht\10.458.1 wh-m. LOGO.doc

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10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Straße in Köln Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1,131

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Vorgang - 4 - 2 Unterlagen - 4 - 3 Baugelände, Baumaßnahme und Bauwerksbestand - 5 - 3.1 Baugelände - 5 - 3.2 Baumaßnahme - 5 - 3.3 Bauwerksbestand - 5 - 4 Geologische und hydrogeologische Untergrundverhältnisse - 6 - 4.1 Allgemeines - 6 - 4.2 Regionale Geologie - 6 - 4.3 Erdbebenzone, Baugrund- und Untergrundklasse - 7 - 4.4 Bodenaufschlüsse - 7 - 4.5 Bodenart und Schichtenfolge - 8 - 4.6 Festigkeit, Dichten, Tragfähigkeiten - 8 - 4.7 Hydrogeologische Verhältnisse - 9 - 4.7.1 Grundwasserstände - 9 - 4.7.2 Durchlässigkeiten des Baugrundes - 10 - 4.7.3 Grundwasserbeschaffenheit - 10 - 5 Geotechnische Baugrundkenngrößen - 11 - 6 Gründung des Bauwerks - 13 - 6.1 Beurteilung der Baugrundverhältnisse - 13 - 6.2 Gründung der Eisenbahnüberführung - 13 - 6.2.1 Allgemeines - 13 - 6.2.2 Streifenfundamente - 14 - 6.2.3 Elastisch gebettete Bodenplatte - 15 - 6.2.4 Bohrpfahlgründung - 15 - 7 Bauhilfskonstruktionen - 16 - 7.1 Verbau - 16 - 7.1.1 Allgemeines - 16 - 7.1.2 Gerammte Bohlträger und Spundwände - 17 - 7.1.3 Bohrpfähle - 17 - 7.2 Rückverankerung - 18 - 7.2.1 Verpressanker - 18 - 7.2.2 Verpresste Mikropfähle - 18 - 8 Baugrubensicherung und Wasserhaltung - 19 - 8.1 Temporäre Baugrubensicherung - 19 - 8.2 Wasserhaltung - 20 - 9 Hinweise zur Bauausführung - 20 - 10 Umwelttechnische Untersuchungen - 21 - 11 Schlussbemerkungen - 28 -

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Anlagenverzeichnis

1 Auszug aus der topografischen Karte von Köln, Landesvermessungsamt, M. 1 : 25.000 2 Lageplan mit Erkundungspunkten, M 1: 1.000 3.1-3.5 Bilddokumentation 4.0-4.13 Legende, Bohrprofile, Schotterschürfe, Bohrkerne, M. 1 : 100, 1:50, 1:25 5.1-5.2 Ingenieurgeologische Schnitte, M. 1:100 6.1-6.5 Bestimmung der Korngrößenverteilung nach DIN 18123 7.1-7.3 Prüfungszeugnis zum Nachweis der Druckfestigkeit an Bohrkernen (1 Blatt) 8 Wasseranalyse nach DIN 4030 – Prüfbericht 9 Chemische Analysen (Deckblatt + 5 Seiten)

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1 Vorgang

Die DB Netz AG, Regionalbereich West, plant in Köln an der DB Strecke 2630 Köln Hbf – Kob- lenz bei km 1,131 die Erneuerung der Eisenbahnüberführung „Venloer Straße“.

Für eine wirtschaftliche, bautechnisch sinnvolle und sichere Planung, statische Bemessung, Aus- schreibung und Bauausführung sind Angaben über den Baugrundaufbau sowie über die boden- mechanischen Kenngrößen des anstehenden Baugrundes erforderlich. Hierzu müssen Bau- grundaufschlüsse durchgeführt und in begleitenden Laboruntersuchungen die boden- mechanischen Baugrundkennwerte festgelegt werden.

Das IBES Baugrundinstitut wurde am 01.10.2010 von der DB Netz AG, Regionalbereich West, mit der Durchführung der Baugrunderkundung sowie der Ausarbeitung eines Baugrund- und Gründungsgutachtens mit abfallrechtlichem Gutachtenteil beauftragt.

2 Unterlagen

Für die Bearbeitung des Gutachtens standen neben den einschlägigen Vorschriften, Richtlinien, Normen usw. folgende Unterlagen zur Verfügung:

[1] Topographische Karten von Nordrhein-Westfalen, 5007 Köln, M. 1 : 25.000 [2] Geologische Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen, CC 5502 Köln, M 1:200.000 [3] Bestandsplan EÜ Venloer Straße aus dem Jahre 1886, Querschnitt Widerlager, Längen- schnitt/Ansicht, Grundriss, Lageplan, ohne Maßstab [4] Leitungspläne der Ver- und Entsorgungsträger [5] Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) - BGBl. I, S. 502, vom 17.03.1998 [6] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) - BGBl, I. Teil, Nr. 36 vom 16.07.1999, S. 1554 ff., vom 16.06.1999 [7] Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Anforderungen an die stoff- liche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln (LAGA - TR), vom 06.11.1997 [8] Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen, Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft. - Ausgabe 4.1997; St. Augustin [9] Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts (DepV) vom 27.04.2009 - BGBl. Jahr- gang 2009, Teil I Nr. 22, S. 1554 ff., vom 27.04.2009; in Kraft getreten am 16.07.2009 [10] Richtlinie 880.4010 - Bautechnik; Verwertung von Altschotter, DB Netz AG, vom 01.02.2003

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3 Baugelände, Baumaßnahme und Bauwerksbestand

3.1 Baugelände

Das Baugelände befindet sich im Bereich des Bahnhofs Köln Süd in der südlichen Neustadt von Köln. Die geplante (Teil-)Sanierung betrifft die Eisenbahnüberführung (EÜ) über die Venloer Straße (B 265). Es werden insgesamt 10 Gleise, unter anderem die DB Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz bei Bahn-km 1,131 über die Venloer Straße geführt.

Der in diesem Abschnitt gerade Streckenabschnitt verläuft in Dammlage. Nach [3] liegt die Schie- nenoberkante (SO) bei 54,06 mNN, die Geländeoberkante im Bereich der EÜ befindet sich etwa auf Höhe 48,3 mNN.

Im näheren Umfeld befindet sich die Wohnbebauung der südlichen Neustadt von Köln. Etwa 2,0 km westlich des Baufeldes fließt der Rhein.

Einen Eindruck von den Geländeverhältnissen zum Zeitpunkt der Aufschlussarbeiten vermitteln die Bilder der Anlage 3.

3.2 Baumaßnahme

Im Zuge des Ausbaus der Strecke 2630 wird die EÜ erneuert. Eine Planung für die Erneuerung bzw. den Neubau der EÜ lag zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht vor. Es sind der (Teil-)Abbruch und der anschließende (teilweise) Neubau der EÜ vorgesehen.

Der Sanierungsumfang hängt letztlich vom baulichen Zustand der vorhandenen EÜ ab und wird erst noch festgelegt. Eine Variante sieht den vollständigen Ersatz der bestehenden EÜ vor. Nach Beurteilung der vorhandenen Bauwerkssubstanz besteht bei entsprechender Eignung alternativ die Möglichkeit, eine Teilsanierung durchzuführen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Baumaßnahme der geotechnischen Kategorie 2 zu- zuordnen.

3.3 Bauwerksbestand

Die bestehende Eisenbahnüberführung besitzt eine Länge von 46,5 m und eine freie Spannweite von etwa 22 m. Der Überbau besteht aus einem gewölbten Stahltragwerk mit einer lichten Höhe von ca. 4,5 m in Bauwerksmitte und rd. 2,25 m im Bereich der Widerlagerwände.

Für den Fall, dass eine Teilsanierung durchgeführt wird und die Gründung samt Widerlagerwän- den erhalten bleibt, sind diverse Standsicherheitsnachweise zu führen. Um den Nachweis der „inneren Standsicherheit“ führen zu können, wurden im Verlauf der Untersuchungen acht 1,5 m tiefe horizontale Kernbohrungen in den Widerlagerwänden durchgeführt und an 8 repräsentativen Bohrkernen die Rohdichten sowie die einaxialen Druckfestigkeiten (vgl. Anlage 7) bestimmt.

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Gemäß den Planunterlagen zur bestehenden EÜ [3] beträgt die Gründungstiefe der Widerlager rd. 1,8 m. Das südöstliche Widerlager gründet lt. Planunterlagen im Übergang 9./10. Trägerfeld in 5,07 m Tiefe. Der Übergang zwischen der normalen Gründung und dem tiefer gegründeten Teil des Widerlagers wurde abgetreppt ausgeführt. Der östliche Teil der südlichen Wiederlagerwand steht im Bereich des ehemaligen Wallgrabens, was die Erklärung für die außergewöhnlich tief angeordnete Gründung sein dürfte.

Den Planunterlagen sind lediglich die maximalen Widerlagerabmessungen im Bereich des ehe- maligen Wallgrabens zu entnehmen. Hier beträgt die Gesamtdicke 10,15 m am Fuß. Davon ent- fallen 2,9 m auf das Spargewölbe.

Gemäß den Ergebnissen der Bausubstanzerkundungen bestehen die Widerlager aus einem Stein-/ Bossenmauerwerk aus rotbraunem Sandstein. Die Mauerwerksfugen wurden mit Mager- beton ausgefüllt.

Eine detaillierte Beschreibung der Bohrkerne kann den Kernbohrprofilen in Anlage 4.11 - 4.12 entnommen werden.

4 Geologische und hydrogeologische Untergrundverhältnisse

4.1 Allgemeines

Es wird darauf hingewiesen, dass im Folgenden und in den Anlagen bei der Bodenansprache von feinkörnigen Böden von den Regeln der DIN EN ISO 14688 / DIN 4023 abgewichen wird.

Bei Ansprache feinkörniger Böden nach DIN EN ISO 14688 / DIN 4023 gibt es nach unserer Er- fahrung nahezu nur Tone, da feinkörnige Böden in der Regel im Plastizitätsdiagramm oberhalb der A-Linie liegen. Diese Ansprache scheint relativ undifferenziert, da alle feinkörnigen Böden nahezu gleich angesprochen werden und ein Ableiten der Plastizität auf Grundlage der Anspra- che nach DIN EN ISO 14688 / DIN 4023 kaum möglich ist.

Im Folgenden werden daher, abweichend von der DIN 4023, auch die feinkörnigen Böden analog den grobkörnigen Böden nach ihren Massenanteilen angesprochen und nicht nach ihrem plasti- schen Verhalten.

4.2 Regionale Geologie

Der zu untersuchende Bereich liegt in der Niederrheinischen Bucht oder auch Kölner Bucht, welche vom Rheinischen Schiefergebirge umgeben ist. Nördlich geht das Gebiet in das Nord- deutsche Tiefland über. In dem durch Nordwest-Südost streichende Störungszonen innerhalb des Rheinischen Schiefergebirges entstandenen Becken, lagerten sich jüngere fluviatile Sedimente durch die Vorläufer des Rheins ab. Es werden tertiäre und quartäre Sedimente vorgefunden, in denen auch Braunkohle vorkommt. Die Ablagerungen der Flüsse bestehen, in Abhängigkeit der jeweiligen Strömungsstärke des damaligen Flusssystems, aus Sanden, Kiesen und Schluffen. Überlagert werden die fluviatilen Sedimente des Tertiär und älteren Quartär durch äolische Abla- gerungen der Eiszeiten (Flugsande, Dünen, Löß und deren Umlagerungsprodukte). Die jüngsten Ablagerungen über den äolischen Lockergesteinen bilden die in den holozänen Flussläufen ent- standenen Lockergesteine.

Die natürlich anstehenden Böden werden im Baufeld noch von Auffüllungen überlagert.

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4.3 Erdbebenzone, Baugrund- und Untergrundklasse

Gemäß DIN 4149 "Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten" (April 2005) befindet sich das Untersuchungsgebiet in der Erd- bebenzone 1.

Bzgl. des geologischen Untergrundes ist die Klasse T, – bzgl. des Baugrundes die Klasse C zu berücksichtigen.

4.4 Bodenaufschlüsse

Zur Feststellung der Baugrundverhältnisse im Bereich der Baumaßnahme wurden in der Zeit vom 25.11.2010 – 11.01.2011 drei Bohrsondierungen (BS 1 - BS 5) im Damm niedergebracht. Die geplante Aufschlusstiefe von 7 m Tiefe wurde bei allen Bohrsondierungen erreicht.

In der Zeit vom 31.01. – 01.02.2011 wurde der tiefere Untergrund, ausgehend vom Straßenni- veau, mit Hilfe zweier gewerblicher Bohrungen (BK 1 – BK 2, 178 mm Durchmesser) bis in die geplante Tiefe von 17 m erkundet.

Zusätzlich wurden, zur Erkundung der Lagerungsdichte, vier Rammsondierungen mit der schwe- ren Rammsonde (DPH1 u- 2, DPH 4 u. 5) bis in Tiefen von maximal 17,0 m durchgeführt.

Die Wahl der Erkundungspunkte erfolgte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Lage von Versorgungsleitungen (Kabel etc.). Aufgrund der unklaren Leitungssituation wurde bei allen Bohrungen vorgeschachtet. BS 2 wurde wegen eines Kabels im Suchschlitz um- gesetzt und ein zweites Mal vorgeschachtet.

Das Bohrgutmaterial in den Bohrschappen wurde beprobt und nach geologisch-boden- mechanischen Gesichtspunkten und visuell-manuellen Verfahrensmerkmalen angesprochen. Aus dem Bohrgut wurden insgesamt 53 gestörte Bodenproben für geotechnische Laborversuche ent- nommen. An repräsentativen Proben wurden die Korngrößenverteilungen nach DIN 18123 (9 x Nass-Siebung, 4 x kombinierte Sieb- und Schlämmanalyse, Anl. 6) ermittelt.

Der Gleisoberbau wurde mit Hilfe von fünf Schürfen erkundet und auffälliges, (verschmutztes) Schottermaterial beprobt.

Außerdem wurde eine aus BK 2 entnommene Wasserprobe auf Betonaggressivität gem. DIN 4030 untersucht (vgl. Anlage 8).

Zur Erkundung des Gleisoberbaus wurden im Gleis fünf Handschürfe Sch 1 – 5 durchgeführt. Die Ergebnisse der Schürfe sind in Anlage 4.8 – 4.10 zusammengefasst.

Die Ansatzpunkte der Erkundungsstellen wurden von IBES lage- und höhenmäßig eingemessen und können der Anlage 2 entnommen werden. Als Höhenbezugspunkt dienten verschiedene Schachtdeckel, deren NN-Höhen aus [3] entnommen wurden bzw. die Schienenoberkante.

Die Ergebnisse der Felderkundung sind in den Anlagen 4.1 bis 4.7 als Bohr- und Schurfprofile und in Anlage 5.1 und 5.2 in Form von ingenieurgeologischen Längsschnitten dargestellt.

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4.5 Bodenart und Schichtenfolge

Die Baugrundverhältnisse der anstehenden Böden im Untersuchungsgelände sind relativ einheit- lich ausgebildet. Deren Schichtmächtigkeit und -ausbildung ist naturgemäß Schwankungen un- terworfen.

Die angetroffenen Böden können hinsichtlich ihrer Entstehung und ihres bodenmechanischen Verhaltens in die folgenden zwei Schichten bzw. Schichtkomplexe zusammengefasst werden:

Auffüllungen

Sande und Kiese

Die Auffüllungen des Bahndammes bestehen aus Sanden / Kiesen mit teilweise hohen Feinkorn- anteilen. Untergeordnet sind Steine mit einem Durchmesser von bis zu 20 cm in die Auffüllungen eingeschlossen.

Innerhalb der Auffüllungen wurden außerdem in unterschiedlichen Tiefen anthropogene Bestand- teile in Form von Beton, Ziegelsteinen (allgemein Bauschutt) und Schlacke vorgefunden.

Der Gleis-Oberbau selbst besteht bis in eine Tiefe von maximal 0,75 m u. SO aus grauem bis grauschwarzem Schotter, der als verschmutzt angesprochen wurde.

Anhand der bodenmechanischen Ansprache und der Bestimmung der Korngrößenverteilung können die sandig-kiesigen Auffüllungen gemäß DIN 18196 der Bodengruppe [SU], [GU], [GU*], [SW], [SI], [SU*] [ST*], untergeordnet auch [TL], [TM], zugeordnet werden. Nach DIN 18300 ent- sprechen die vor genannten Böden der Bodenklasse 3 [GU], [SW], [SI] bzw. 4 [GU*], [SU*], [ST*], [TL], [TM].

Die gewerblichen Bohrungen (BK) dienten vor allem der Erkundung des tieferen Untergrundes im Bereich der EÜ und wurden im Gehwegbereich abgeteuft. Unter dem Gehwegoberbau wurden bis zur Endteufe von 17 m unter Ansatzpunkt (u. AP) nicht bis schwach schluffige Kiese und Sande aufgeschlossen.

Gemäß der bodenmechanischen Ansprache und den Ergebnissen der Laboruntersuchungen handelt es sich bei Terrassenablagerungen um Böden der Bodengruppe GI, SI, GW, SI, SW, SE, untergeordnet auch GU. Hinsichtlich der Lösbarkeit (DIN 18300) ist die Bodenklasse 3 zu beach- ten. Bei höherem Steinanteil kann die Bodenklasse 5 maßgebend sein.

4.6 Festigkeit, Dichten, Tragfähigkeiten

Die Lagerungsdichte bzw. die Konsistenz der im Untergrund anstehenden Böden wurde durch Rammsondierungen (schwere Rammsonde DPH) überprüft. Anhand der Schlagzahlen lassen sich auch Schichtwechsel sowie Konsistenzübergänge nachvollziehen.

Die Lagerungsdichte der oberen Bodenschichten konnte wegen der durchgeführten Vorschach- tungen bis in eine Tiefe von maximal 1,4 m nicht überprüft werden.

Die Sande und Kiese des Terrassenschotters sind überwiegend mitteldicht (n ~7 bis ~25) gela- 10 gert. In unterschiedlichen Tiefenlagen wurden Schlagzahlen n ≤ 5-8 erkundet, was auf gering- 10 mächtige Schichtenhorizonte mit lockeren Lagerungsdichten hindeutet.

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Eine ausgesprochen lockere Lagerungsdichte wurde in der südöstlichen Widerlager-/ Funda- mentverfüllung im Bereich des ehemaligen Wallgrabens festgestellt. Erst mit Erreichen der Grün- dungssohle (anstehender Boden) steigen die Schlagzahlen sprunghaft an.

Ausgeprägte Peaks deuten auf eingelagerte Steine innerhalb der Terrassenablagerungen hin.

4.7 Hydrogeologische Verhältnisse

4.7.1 Grundwasserstände

Das Grundwasser wurde zum Zeitpunkt der Aufschlussarbeiten zwischen 9,45 m – 10,20 m u. GOK (Straßenniveau) – entsprechend 38,92 mNN – 38,17 mNN eingespiegelt.

Aufgrund der Nähe zum Rhein (Entfernung rd. 2,0 km) ist davon auszugehen, dass die Grund- wasserstände zeitverzögert auf die Rheinwasserstände reagieren.

Nachfolgender Kartenausschnitt wurde uns vom Fachbereich 52, Grundwasser, Wasserversor- gung, Trinkwasser des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Düsseldorf, zur Verfügung gestellt. Er zeigt das markierte Projektareal mit umliegenden Grundwassermess- stellen und Grundwasserhöhengleichen. In den blau hinterlegten Schriftfeldern sind der Beobach- tungszeitraum und der maximal gemessene Grundwasserstand für die jeweilige Messstelle an- gegeben.

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Die Auswertung der verfügbaren Daten und Informationen ergibt, dass mit einem Anstieg des Grundwassers im betreffenden Bereich der Eisenbahnüberführung über 40,0 mNN nicht zu rech- nen ist.

Die Baumaßnahme liegt demnach deutlich außerhalb einer direkten Grundwasserbeeinflussung.

4.7.2 Durchlässigkeiten des Baugrundes

Die Durchlässigkeitsbeiwerte für die im Baugelände aufgeschlossenen und in den vorher- gehenden Abschnitten eingehend beschriebenen Böden wurden mit Hilfe von Näherungsformeln bzw. von Erfahrungswerten abgeschätzt.

Es ist zu beachten, dass die tatsächlichen Durchlässigkeitsbeiwerte von den abgeschätzten mehr oder weniger stark abweichen können. In der nachfolgenden Tabelle 1 erfolgt eine Bewertung der Durchlässigkeiten der maßgebenden Böden nach DIN 18130.

Tabelle 1: Bewertung der Wasserdurchlässigkeit der aufgeschlossenen Böden

DurchlässigkeitsbeiwertDurchlässigkeit nach DIN 18130
Bodengruppe nach DIN 18196
k [m/s]
SI, GI, SE, SW, GW1 x 10-4 bis 1 x 10-2stark durchlässig
SU, GU1 x 10-6 bis 1 x 10-4durchlässig
SU*, ST*, GU*1 x 10-8 bis 1 x 10-6schwach durchlässig
TL, TM< 1 x 10-8sehr schwach durchlässig

Nach dem aktuellen Arbeitsblatt DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Ver- sickerung von Niederschlagswasser“ (April 2005) können Versickerungsanlagen in Locker- gesteinen (bei ausreichendem Grundwasserflurabstand) geplant werden, deren k-Werte im Be- reich von 110-3 m/s bis 110-6 m/s liegen.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei der Bemessung von Versickerungsanlagen Kor- rekturbeiwerte zu berücksichtigen sind.

4.7.3 Grundwasserbeschaffenheit

Zur Feststellung/Untersuchung des Grundwassers auf Betonaggressivität wurde aus der Bohrung BK 2 eine Wasserprobe entnommen.

Die Untersuchung hat ergeben, dass das Grundwasser gemäß DIN 4030 als

nicht betonangreifend

einzustufen ist. Der Untersuchungsbefund und die Beurteilung sind in Anlage 8 diesem Gutach- ten beigefügt.

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5 Geotechnische Baugrundkenngrößen

Die anstehenden Bodenarten bzw. Baugrundverhältnisse sind im Abschnitt 4 eingehend be- schrieben, in den Anlagen 4.1 bis 4.7 als Bohrprofile und Rammdiagramme sowie in den Anla- gen 5.1 u. 5.2 in Form von ingenieurgeologischen Schnitten dargestellt.

Für die mögliche Tiefenlage bzw. Einflusstiefe der Baumaßnahmen und Baugruben einschließlich Verbau können für die angetroffenen Bodenarten die in der nachfolgenden Tabelle 2 zusammen- gestellten Bodenkenngrößen angesetzt werden.

Diese Werte bilden die Grundlage für die erdstatischen Berechnungen oder Nachweise und wur- den anhand der Bodenansprache, Laborergebnisse und auf Grund unserer Erfahrungen mit ähn- lichen Bodenverhältnissen und Bodenarten derselben geologischen Formation festgelegt. Die hierfür herangezogenen Laborergebnisse sind in der Anlage 6 zu finden.

Die erdstatischen Nachweise sind grundsätzlich mit den charakteristischen Werten der Tabelle 2 zu führen. Im Zweifelsfall – je nach Berechnung bzw. Nachweis – ist mit dem Minimal- und/oder Maximalwert zu rechnen. Zu beachten ist eventuell die Zuordnung der Tabellenwerte zu bestimm- ten Konsistenzen (bindige Böden) bzw. Lagerungsdichten (nicht bindige Böden).

Die Wichte des wassergesättigten Bodens ( ) kann nach der folgenden Gleichung bestimmt wer- r den:

= ’ + r w

mit: Wichte des Bodens unter Auftrieb

Wichte des Wassers ( = 10 kN/m³) w w

Tabelle 2: Charakteristische Zahlenwerte ausgewählter geotechnischer Kenngrößen

Boden-Steife-
Konsistenz/Wichte,Reibungs-Kohäsion
Schicht-gruppemodul
BodenartLagerungs-erdfeuchtwinkelc´ k
komplexnach DINE s,k
dichte( ’) [kN/m3]´ [°] k[kN/m2]
18196[MN/m2]
Kies, Sand (fein- kornfrei), Schotter[GI], [SI], [SW], ([X])locker mitteldicht19 (10) 20 (11)32,5 35,0015 60
Kies / Sand, schwach schluffig[SU, GU]locker mitteldicht19 (10) 20 (11)32,5 35,0010 40
Auf-
füllungen
Kies / Sand, schluffig[SU*, GU*]locker (weich) mitteldicht (steif)19 (9) 20 (10)30,00 510 20
Schluff, sandig, kiesig, tonig[TL], [TM]weich19 (9)27,503
Kies , sandig / Sand, kiesig. teilw. schw. schluffig, teilw. steinigGI, GW, SE, GU, (X)locker mitteldicht dicht19 (10) 20 (11) 20 (11)32,5 35,0 37,5030 60 100
Sande und
Kiese

Die im Abschnitt 4.5 beschriebenen Schichtkomplexe lassen sich hinsichtlich ihrer Bodengruppe, Bodenklasse, Frostempfindlichkeit und Verdichtbarkeit gemäß Tabelle 3 klassifizieren.

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Tabelle 3: Geotechnische Klassifizierungen des Baugrunds

Frostempfind-Verdichtbar-
Bodengruppe DIN 18196BodenklasseBodenklasse
Schichtkomplexlichkeitsklassekeitsklasse
DIN 18300DIN 18301
ZTVE-StB 09ZTVA-StB 97/06
[GI], [SI], [SW], ([X])3BN1, (BS1)F1V1
[SU, GU]3BN1F1-F2V1
Auffüllungen
[SU*, GU*, ST*]4 (2) 1)BN2, BB1-2 1)F3V2
[UL, [TL], [TM]4 (2) 1)BB1-2 1)F3V3
GI, GW, SE, GU (X)3 (5)BN1, (BS1)F1-F2V1
Sande und Kiese

1)Fein- und gemischtkörnige Böden verändern ihre Konsistenz teilweise bei geringer Veränderung des Wassergehaltes. Wasserentzug lässt sie rasch austrocknen und schrumpfen, Wasserzufuhr in die Bodenklasse 2 (bzw. BB1) übergehen. Für Hinterfüllungen, Arbeitsraumverfüllungen, Geländeauffüllungen, Bodenaustausch o. ä. ist ein geeignetes Bodenmaterial zu verwenden. Ein evtl. einzubauender Ersatzboden hat die Kriterien der Tabelle 4 zu erfüllen. Recyclingmaterial kann, wenn es den Anforderungen entspricht und chemisch unbedenklich ist (umwelttechnische Eignungsprüfung nach LAGA - TR), verwendet werden. Auf die einschlägigen umweltrelevanten Richtlinien und Vorschriften wird in diesem Zu- sammenhang besonders hingewiesen.

Tabelle 4: Spezifische Anforderungen an Ersatzboden

Nicht bindige bis schw. bindige, grob- und gemischtkörnige Böden GW, GI, GE, SW, SI, SE, GU, SU
Bodengruppe nach DIN 18196:
Schlämmkornanteil (d 0.063 mm):10 (15) M. %
U 3 für D 98 % bzw. U 7 für D 100% Pr Pr
Ungleichförmigkeitszahl U
Steinanteil (d 63 mm):10 M. %
100 mm, in Abhängigkeit von der Schichtdicke
Größtkorndurchmesser d max
3 M. %
Glühverlust V Gl
Proctordichte Pr1800 kg/m3
lagenweise
Einbau und Verdichtung
je nach Verdichtungsgerät 20 - 40 cm
Schütthöhe:
Wichte erdfeucht18 – 21 kN/m3
Scherwinkel ´ k35°
0 kN/m2
Kohäsion c´ k

Die Verdichtungsanforderung liegt bei 98% (97 %) der Proctordichte. Im Bereich vom Planum bis 1,0 m darunter sind D 100 % zu erreichen. Für Hinterfüllungen und unter Gründungssohlen Pr wird generell D 100 % gefordert. Pr

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Die Aushubmaterialien aus dem Bereich der Widerlagerhinterfüllung bestehen wechsellagernd aus gemischtkörnigen, teilweise auch feinkörnigen Böden mit mäßigen Konsistenzen und rolligen, grobkörnigen Böden. Rollige, grobkörnige Böden entsprechen i. d. R. den in Tabelle 4 gestellten Anforderungen und sind daher für eine Wiederverfüllung geeignet. Gemischtkörnige und feinkör- nige Böden eignen sich aus bodenmechansicher Sicht nicht zur Wiederverfüllung in überbauten Bereichen. Inwieweit eine Separation der Aushubmassen möglich und auch bautechnisch sinnvoll ist, kann u. U. während der Bauausführung entschieden werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Aushubmassen ausschließlich aus boden- mechanischer Sicht erfolgt. Hinsichtlich möglicher chemischer Belastungen und den damit ver- bundenen Einschränkungen wird auf Kap. 10 verwiesen.

Recyclingmaterial kann, wenn es den Anforderungen entspricht und chemisch unbedenklich ist (umwelttechnische Eignungsprüfung nach LAGA - TR), verwendet werden. Auf die einschlägigen umweltrelevanten Richtlinien und Vorschriften wird in diesem Zusammenhang besonders hinge- wiesen.

6 Gründung des Bauwerks

6.1 Beurteilung der Baugrundverhältnisse

Die bestehende EÜ gründet gem. [3] etwa 1,8 m (maximal 5 m im Bereich des ehemaligen Wall- grabens) unter Gehsteigoberkante und damit etwa auf Kote 46,5 mNN.

In dieser Tiefenlage stehen im näheren Umfeld der EÜ Sande und Kiese an, die grundsätzlich einen guten Baugrund darstellen und zur Ableitung konzentrierter Lasten geeignet sind. Die Gründung eines EÜ-Neubaus kann grundsätzlich flach erfolgen. Eventuelle Auflockerungen beim Aushub oder generell lockere Lagerungsdichten, sind vor Gründungsarbeiten durch intensives Nachverdichten zu beseitigen.

Bei einer Sanierung der bestehenden EÜ bleiben u. U. die Widerlagerwände und die Gründung erhalten. In diesem Fall sind statische / erdstatische Nachweise mit den Angaben des vorliegen- den Gutachtens zu führen. Werden dabei die in den nachfolgenden Kapiteln aufgeführten auf- nehmbaren Sohldrücke oder Setzungsbeträge überschritten, besteht alternativ die Möglichkeit einer exakten Nachweisführung (Grundbruch, Setzungen, Gleiten, Kippen usw.) bzw. einer Tief- gründung – beispielsweise mit Hilfe von Bohrpfählen.

Entsprechende Angaben zu Spitzendruck und Mantelreibung sind dem Kap. 6.2.4 zu entnehmen.

6.2 Gründung der Eisenbahnüberführung

6.2.1 Allgemeines

Planungen bzw. Planunterlagen und Lastangaben von dem neuen Bauwerk bzw. dessen Grün- dung waren zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung noch nicht verfügbar. Eine detaillierte Pla- nung der Baumaßnahme erfolgt nach Fertigstellung des vorliegenden Gutachtens.

Die Gründung des neuen Bauwerks kann, ebenso wie die bestehende EÜ, grundsätzlich als Flachgründung (Streifenfundamente) ausgeführt werden.

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Erfolgt lediglich eine Teilsanierung, bei der der Überbau erneuert wird, ist die innere Standsicher- heit der Widerlager und die bestehende Gründung rechnerisch nachzuweisen.

6.2.2 Streifenfundamente

Für die Planung der in den Sanden / Kiesen gegründeten Streifenfundamente kann auf Grundla- ge interner Setzungs- und Grundbruchberechnungen der aufnehmbare Sohldruck in Abhängigkeit der rechnerischen Setzungen s entsprechend der nachfolgenden Tabelle 5 angesetzt werden. cal Er gilt für eine Mindesteinbindetiefe t 1,0 m (frostfrei). Die Breite der Streifenfundamente wurde zwischen 1,0 m und 5,0 m variiert.

Liegen die durch das neue Bauwerk eingebrachten Lasten im Bereich der Belastung des beste- henden Bauwerks und wird das neue Bauwerk an gleicher Stelle wie das alte Bauwerk errichtet, können die Wiederbelastungsmoduln angesetzt werden, welche ca. um den Faktor 2 größer sind als die Erstbelastungsmoduln, so dass die in Klammer stehenden Werte der Tabelle 5 angesetzt werden können.

Tabelle 5: Aufnehmbarer Sohldruck für den Neubau der EÜ-Widerlager an gleicher Stelle

Aufnehmbarer Sohldruck in [kN/m²] bei Streifenfundamenten bei berechneten
Setzungen von s = 1,0 cm bis s = 4,0 cm mit Breiten b bzw. b von cal cal
1,0 m2,0 m3,0 m4,0 m5,0 m
215 (300)125 (170)100 (125)90 (105)85 (95)
S 1,0 cm cal
435 (550*)265 (325)205 (250)180 (205)160 (185)
S 2,0 cm cal
550* (550*)520 (650*)410 (490)350 (410)315 (360)
S 4,0 cm cal

*) Grundbruch maßgebend

Die in der Tabelle 5 angegebenen aufnehmbaren Sohldrücke wurden anhand interner Setzungs- und Grundbruchberechnungen nach dem Teilsicherheitskonzept (Vorabannahme: Veränderliche Last (Q)/Gesamtlast (Q+G) = 1,0) ermittelt und führen zu rechnerischen Setzungen von s 1,0 cm bis. s 4,0 cm. Die tatsächlich zu erwartenden Setzungen werden geringer sein cal cal und etwa bei 2/ (Korrekturfaktor gemäß DIN 4019) der berechneten Setzungen liegen. 3

Die in der Tabelle 5 angegebenen aufnehmbaren Sohldrücke sind im Sinne der DIN 1054: Aus- gabe 2005-01 zu interpretieren, d.h. sie gelten für effektive Fundamentbreiten (b bzw. b’ = b – 2e) und vertikal, mittig belastete Fundamente (LF1). Eine Erhöhung der o.g. Werte ist nicht zulässig. Bei Einwirkung von horizontalen Kräften H sind Abminderungen gemäß DIN 1054 vorzunehmen. Zwischenwerte, die nicht in der Tabellen 5 ausgewiesen sind, können linear interpoliert werden. Eine Extrapolation ist nicht zulässig.

Es wird ausdrücklich darauf, hingewiesen, dass es sich bei den genannten Werten nicht um die Bemessungswerte des Sohlwiderstands σ entsprechend DIN 1054:2010-12 handelt. Die Be- R,d messungswerte können durch Multiplikation oben genannter Werte mit den entsprechenden Teil- sicherheitsbeiwerten ermittelt werden (hier 1,5, da mit 100 % Anteil veränderliche Last gerechnet wurde).

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Bei deutlichen Abweichungen von den o. g. Randbedingungen / Annahmen müssen im Rahmen der Ausführungsstatik Setzungsberechnungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Grün- dungstiefe, Gründungslasten und verschiedenen Lastfälle / Bauzustände erfolgen. Die Ergebnis- se der neuen Berechnungen sind dann von einem Sachverständigen für Geotechnik zu bewerten und in einem geotechnischen Entwurfsbericht zusammenzufassen.

6.2.3 Elastisch gebettete Bodenplatte

Bei einer Ausführung der Brücke / als unten geschlossener Rahmen, wird der für die Bemessung der Bodenplatte nach dem Bettungsmodulverfahren erforderliche Bettungsmodul in Abhängigkeit von der Bodenplattengeometrie (Breite, Länge) sowie den Flächenpressungen in der Gründungs- sohle und den resultierenden Setzungen ermittelt.

Für die Vorbemessung der Bodenplatte kann der folgende Bettungsmodul angesetzt werden:

k = 12.000 kN/m³ s,k

Zur Berechnung der tatsächlich zu erwartenden Setzungen müssen mit Kenntnis der genauen Lasten im Rahmen der Ausführungsstatik Setzungsberechnungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gründungstiefe, Bodenpressungen und verschiedenen Lastfälle erfolgen. Diese sind vom Baugrundgutachter zu bewerten.

Im Zuge der Bauausführung sind die Gründungssohlen durch den Baugrundsachverständigen abzunehmen.

6.2.4 Bohrpfahlgründung

Für Bohrpfähle nach DIN-EN 1997 bzw. DIN 1054:2010 und EA Pfähle können die in Tabelle 6 aufgeführten charakteristischen Werte für den Pfahlspitzendruck q sowie die Mantelreibung q b,k s,k zur Konstruktion der Widerstandssetzungslinie gemäß DIN 1054:2005-01, Anhang B bzw. DIN 4014, 7.1.4 bei nicht vorliegender Pfahlprobebelastung, angesetzt werden.

Tabelle 6: Charakteristische Werte für Mantelreibung q und Spitzenwiderstand q bei s,k b,k Bohrpfählen

Lagerungsdichte /MantelreibungSpitzenwiderstand q [MN/m2] b,k
SchichtSchicht-UK [mNN]
Konsistenzq [MN/m2] s,k
34,3mitteldicht0,1202,0 *)
Sande und Kiese
31,3mitteldicht0,120- **)

*) gilt nur bei Pfahlunterkante 34,3 mNN

**) liegt die Pfahlunterkante < 34,3 mNN ist eine tiefer reichende Baugrunderkundung erforderlich

Bei den o.g. Werten handelt es sich um Grenzwerte, die nach DIN 1054:2010, EA Pfähle mit ent- sprechenden (Teil-)Sicherheiten abzumindern sind. Die Mindesteinbindetiefe in die tragfähige Schicht beträgt 2,5 m.

Ist der Abstand der Pfahlachsen im Bereich der Krafteintragungslänge 2,5 - 3 d, so ist die Gruppenwirkung zu beachten (Abminderungen etc.). Weiterhin ist die DIN 1054:2010 zu beach- ten (Setzungsbegrenzung, Sicherheiten, usw.).

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Sollen Horizontalkräfte über Biegung abgeleitet werden, so ist die seitliche Bettung zu berück- sichtigen. Wird die Geländeoberfläche kurz nach Herstellung der Pfähle zusätzlich belastet sind Zusatzlasten aus negativer Mantelreibung bei der Pfahlbemessung zu berücksichtigen.

Soll die Biegebemessung mit dem Bettungsmodulverfahren erfolgen, so kann für den Bettungs- modul folgender Ansatz gewählt werden (die DIN 1054:2010 und die EA Pfähle sind zu beach- ten):

k = E /D für D 1,0 m (Einzelpfahl) s,k s,k

Beim Ansatz einer Bettung auf durchgehende Wände wird auf die 4. Auflage der EAB verwiesen.

Zur Kontrolle müssen die berechneten seitlichen Bodenpressungen mit dem Erdwiderstand ver- glichen werden. Hierbei ist ein entsprechender Sicherheitsbeiwert von mind. η = 2, bei Begren- zung der Verformungen von mind. η = 3 zu berücksichtigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bettungsmodulverfahren lediglich zur Ermittlung der Bie- gemomente hinreichend genaue Ergebnisse liefert. Das Bettungsmodulverfahren reagiert bei der Berechnung der Pfahlverschiebungen - im Gegensatz zur Biegemomentberechnung - sehr emp- findlich auf Veränderungen des Bettungsmoduls. Es wird daher empfohlen, zur Bestimmung der Pfahlkopfverschiebungen nicht das Bettungsmodulverfahren zu verwenden. Geeigneter sind Be- rechnungen nach der Methode der Finiten Elemente (FEM) bzw. die Bestimmung der Pfahlkopf- verschiebungen mit Hilfe einer horizontalen Pfahlprobebelastung.

Die angegebenen Bemessungskenngrößen beziehen sich auf die äußere Standsicherheit. Die innere Bemessung der Konstruktionsteile muss gesondert nachgewiesen werden.

7 Bauhilfskonstruktionen

7.1 Verbau

7.1.1 Allgemeines

Ist ein Abböschen der Baugrube aufgrund beengter Platzverhältnisse nicht möglich, muss verbaut werden.

Die zur Berechnung des auf die Verbauwand wirkenden Erddruckes notwendigen bodenmecha- nischen Kenngrößen sind in Tabelle 2 aufgeführt. Die Verbauwand ist entsprechend der stati- schen Erfordernisse zu bemessen. Es wird auf die einschlägigen Vorschriften und Empfehlungen (EC 7 – DIN-EN 1997, EAB, Fachbuch „Baugruben“ von Weißenbach usw.) verwiesen. Die hori- zontale Bettung der Verbauträger kann entsprechend den Angaben der EAB (EB102) berechnet werden. Zur Kontrolle müssen die berechneten seitlichen Bodenpressungen mit dem abgemin- derten Erdwiderstand verglichen werden.

Gemäß den Ergebnissen der schweren Rammsondierungen ist im Anstehenden lediglich im Be- reich des ehemaligen Wallgrabens (vgl. DPH 5) mit Rammhindernissen zu rechnen. Ansonsten wurde die planmäßige Sondiertiefe von 17 m überall erreicht. Innerhalb des Bahndammes wur- den keine Rammsondierungen durchgeführt, so dass Rammhindernisse hier grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden können.

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Generell sind als Rammhilfe für schwer rammbare Böden Lockerungsbohrungen mittels Endlos- schnecke möglich. Als weitere Einbringhilfe, die ggf. bei Böden mit blockartigen Hindernissen oder Fels Anwendung findet, sind verrohrte Bodenaustauschbohrungen zu nennen. Zum Verfül- len der Bohrlöcher kann z.B. Sand 0/4 mm, bei Bedarf mit mind. 2 M.-% Bindemittel vergütet, verwendet werden.

Wird ein Verbau als Baugrubensicherung eingesetzt, muss dieser u. U. rückverankert oder aus- gesteift werden, um unzulässig hohe Verformungen an der Bahnstrecke zu minimieren. Der Bau- grubenverbau kann, wenn erforderlich, als Hilfsbrückengründung verwendet werden. In diesem Fall ist der Verbau relativ großen Vertikal- und Horizontalkräften ausgesetzt. Es wird empfohlen, den Baugrubenverbau entsprechend auszusteifen. Eine sorgfältige Planung und Bemessung des Verbaus und anderer temporärer Bauhilfskonstruktionen wird angezeigt. Die EAB (Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“) sind zu beachten.

Bei Einleitung vertikaler Kräfte über Bohlträger/Pfähle in den Baugrund wird eine entsprechende Tragfähigkeit des Baugrundes vorausgesetzt, die nach Auswertung der Rammdiagramme bereits unterhalb der Auffüllungen anstehen.

Zum Nachweis der Vertikalkräfte können die in den nachfolgenden Abschnitten angegebenen Grenzwerte für Mantelreibung und Spitzenwiderstand angesetzt werden. Zur Ermittlung des ent- sprechenden Gebrauchswertes bei Bohlträgern bzw. Bohrpfählen muss der Sicherheitsbeiwert berücksichtigt werden.

7.1.2 Gerammte Bohlträger und Spundwände

Auf Grundlage der EAB (4. Auflage, A10) dürfen für gerammte Bohlträger und Spundwände im Grenzzustand folgende Werte für Mantelreibung und Spitzenwiderstand angesetzt werden: Mantelreibung q = 60 [kN/m²] s1,k Spitzenwiderstand q = 600 + 120 t [kN/m²] b1,k w mit t : wirksame Einbindetiefe in [m], wobei t = t – 0,5 m. w w g

Im Bereich des ehemaligen Wallgrabens ist nach derzeitigem Kenntnisstand mit sehr lockeren Lagerungsdichten zu rechnen. Bis 43 mNN darf hier keine Mantelreibung angesetzt werden.

Werden die Spundbohlen bzw. Bohlträger eingerüttelt, müssen die o. g. Grenzwerte wiederum auf 75 % abgemindert werden. Weiterhin handelt es sich bei den angegebenen Werten um Grenzwerte, die nach DIN 1054 mit entsprechenden Sicherheiten abzumindern sind.

Die gerammten Bohlträger bzw. Spundwandprofile müssen mit Rücksicht auf die angrenzende Bahnstrecke und die bereichsweise lockere Lagerungsdichte des Dammes möglichst erschütte- rungsfrei eingebracht werden. Wir empfehlen daher die Spundbohlen durch statischen Druck bzw. mittels Hydro-Press-Verfahren einzubringen. Auf das Erfordernis ab einer bestimmten Tie- fenlage vorzubohren wurde bereits hingewiesen. Im Bereich der Vorbohrung dürfen ohne weitere Untersuchungen keine vertikalen Kräfte angesetzt werden, wenn eine Vergütung der Verfüllung nicht gem. Kap. 7.1.1 erfolgt.

7.1.3 Bohrpfähle

Angaben zur Bemessung von Bohrpfählen sind dem Abschnitt 6.2.4 zu entnehmen (siehe Tabelle 7).

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7.2 Rückverankerung

7.2.1 Verpressanker

Für die Vorbemessung der Anker können in Abhängigkeit der Verpresskörperlänge in Anlehnung an Ostermayer (vgl. z.B. Grundbautaschenbuch, T.2) die Grenzlasten (F ) für einen vollständig ult innerhalb der mitteldicht gelagerten anstehenden Sande / Kiese angesetzt werden.:

bei 3 m Verpresskörperlänge F = 0,200 MN ult bei 6 m Verpresskörperlänge F = 0,380 MN ult bei 9 m Verpresskörperlänge F = 0,500 MN ult

Es ist darauf zu achten, dass der Verpresskörper auf seiner ganzen Länge innerhalb der anste- henden Sande / Kiese liegt.

Es ist der Nachweis der Standsicherheit des Gesamtsystems, bestehend aus Bauwerk, Ankern und dem von den Ankern erfassten Bodenkörper, zu führen. Im Übrigen wird auf die Beachtung der DIN-EN 1997, DIN 1054:2010, DIN 4125, DIN EN 1537, der EAB usw. hingewiesen. Eig- nungs- und Abnahmeprüfungen sind in Abstimmung mit dem Sachverständigen für Geotechnik durchzuführen.

7.2.2 Verpresste Mikropfähle

Für die Bemessung und Ausführung von verpressten Mikropfählen gilt die DIN-EN 1997, EA Pfähle, DIN 4128, DIN 1054 bzw. DIN EN 14199. Die zulässige Pfahlbelastung ist aufgrund von Probebelastungen festzulegen. Die Probebelastungen sollen mindestens an zwei Pfählen, jedoch wenigstens an 3% aller Pfähle durchgeführt werden. Werden Bauwerkspfähle als Probepfähle verwendet, so ist nachzuweisen, dass sie unter der Prüflast keine Verringerung ihrer Tragfähig- keit erleiden.

Für eine Vordimensionierung kann, wenn ausnahmsweise auf Probebelastungen verzichtet wer- den soll, mit folgendem Grenzmantelreibungswert gerechnet werden: q = 0,150 MN/m² s1,k

Durch Probebelastungen kann dieser Wert vermutlich deutlich erhöht werden.

Der zulässigen Mantelreibungswerte ergibt sich nach Teilung des Grenzmantelreibungswertes durch den zugehörigen Sicherheitsbeiwert nach DIN-EN 1997 und DIN1054. Dieser Wert ist durch Probebelastungen zu bestätigen bzw. anzupassen!

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8 Baugrubensicherung und Wasserhaltung

8.1 Temporäre Baugrubensicherung

Der Neubau der EÜ erfolgt voraussichtlich unter ständiger Aufrechterhaltung des Gleisbetriebs. Die Baugruben können in Abhängigkeit des gewählten Bauverfahrens und der Baugrubentiefe verbaut, geböscht oder teilgeböscht hergestellt werden.

Grundsätzlich gilt die DIN 4124: Baugruben und Gräben; Böschungen, Arbeitsraumbreiten, Ver- bau. Kurzzeitböschungen bis 5 m Höhe können wie nachfolgend beschrieben geböscht werden. Die Voraussetzungen der DIN 4124 sind zu beachten. Für die im Plangebiet anstehenden Böden gilt:

bindige Böden (weich), rollige Böden 45°

bindige Böden (Konsistenz steif und besser) 60°

Für temporäre Gleissicherungsmaßnahmen sind für das Abböschen die Bereichsgrenzen der nachfolgenden Abbildung einzuhalten (Bild 1, Modul 4305, Ril 836):

Abbildung 1: Sicherungsbereiche 1 bis 3 und deren geometrische Abgrenzung

Die Anwendung der Bereichsbegrenzungen nach Abbildung 1 sind mit geotechnischen und sons- tigen Randbedingungen verknüpft, die einzuhalten sind. So müssen innerhalb des Einflussberei- ches der Abgrabung mindestens mitteldicht gelagerte nichtbindige Böden oder mindestens steife bindige Böden anstehen. Werden die Randbedingungen nicht eingehalten, sind Standsicherheitsnachweise zu führen. U.U. werden Stützmaßnahmen oder Stützkonstruktionen erforderlich. Für die Bereiche, in denen keine Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind, ist eine freie Bö- schung möglich (z.B. Bereich 1 der Abbildung 1).

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Ist damit zu rechnen, dass die Standsicherheit einer nicht verbauten Wand durch Wasser, Trockenheit, Frost oder ähnliches gefährdet wird, so sind entweder die freigelegten Flächen ge- gen derartige Einflüsse zu sichern (Abdecken mit Folie o. ä.) oder die Wandhöhe bzw. die Bö- schungsneigung entsprechend zu verringern. Ab 3 m Böschungshöhe ist eine Zwischenberme vorzusehen. Wenn lokal lockere und/oder weiche bis breiige Schichten angetroffen werden, kön- nen auch deutlich flachere Böschungsneigungen erforderlich werden. Höhere bzw. steilere Bö- schungen müssen entsprechend gesichert und rechnerisch nachgewiesen werden. Die Sicherung kann z.B. durch eine verankerte/vernagelte Spritzbetonschale erfolgen. Alternativ ist eine deut- liche Abflachung der Böschungen auf bis 1 : 1,8 und flacher möglich.

8.2 Wasserhaltung

Wie im Kap. 4.7.1 (Grundwasserstände) beschrieben, ist nicht mit einem Anstieg des Grundwas- sers über 40 mNN zu rechnen. Die Wasserhaltung beschränkt sich folglich auf die Beseitigung von Niederschlags- und zulaufendem Oberflächenwasser.

Eine offene Wasserhaltung kann beispielsweise mit Hilfe von Pumpenschächten und Dränleitun- gen erfolgen.

9 Hinweise zur Bauausführung

Grundsätzlich sind für die Baumaßnahmen die wärmeren, trockenen Jahreszeiten den kälteren, nassen Jahreszeiten vorzuziehen, da die teilweise anstehenden gemischtkörnigen Erdmaterialien bei Wasserzutritt aufweichen und an Tragfähigkeit verlieren. Ein Befahren der Baugrube mit schwerem Gerät ist bei ungünstiger Witterung nur bedingt möglich.

Nach erfolgtem Aushub muss unmittelbar mit den Auffüll- bzw. Betonierarbeiten begonnen wer- den, um Witterungseinflüsse auf die jeweiligen Baugrubensohlen zu vermeiden. Aufgelockerte und damit nicht tragfähige Bereiche sind nachzuverdichten und bei Bedarf gegen gut zu verdich- tende Massen auszutauschen, oder besser mit Magerbeton aufzufüllen.

Bei der Durchführung der Arbeiten sind u. a. die Anforderungen der DIN-EN 1997, ZTVE-StB 09, ZTVA-StB 97/06, EAB, EA Pfähle sowie der jeweils gültigen Normen (Ril 836, DIN EN 1610, DIN 4124 usw.), Vorschriften und Richtlinien zu beachten.

Alle unterschiedlichen Materialien sind filterwirksam, erforderlichenfalls durch ein Geotextil, voneinander zu trennen.

Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahmen sind die Platzverhältnisse, die Verkehrs- situation, etc. zu berücksichtigen. Es sind Bauverfahren zu wählen, die ein Minimum an Beein- trächtigungen für die Bebauung und Umwelt erwarten lassen. Die Arbeitsgeräte und Baufahr- zeuge sind den jeweiligen Verhältnissen anzupassen.

Der Aushubhorizont, bzw. jede Schüttlage ist unmittelbar und intensiv zu verdichten. Sämtliche Arbeiten sind durch Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen zu überwachen.

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Während der Erdarbeiten ist besonders auf Witterungseinflüsse und dadurch bedingte Wasser- gehaltsänderungen der Erdstoffe zu achten.

Eine Auflockerung des anstehenden Bodens muss vermieden oder durch eine Nachverdichtung auf mindestens mitteldichte Lagerung ( 98 % der einfachen Proctordichte bzw. 100 % im Gründungsbereich) wieder beseitigt werden.

Generell wird die Abnahme der Gründungssohle (Kontrolle der Baugrundverhältnisse) bzw. die Überwachung von Auffüllarbeiten durch das unterzeichnende Büro empfohlen.

Grundsätzlich ist die DIN 4150 („Erschütterungen im Bauwesen“) zu beachten. Bei ungünstigen Randbedingungen und sensiblem Umfeld ist gegebenenfalls eine Überschreitung der im Teil 3 der DIN 4150 angegebenen Anhaltswerte der Schwinggeschwindigkeiten durch Erschütterungs- messungen zu überprüfen.

Um im Bedarfsfall durch die Baumaßnahme verursachte Schäden von bereits bestehenden Schäden abgrenzen zu können, empfehlen wir, an unmittelbar an die Baumaßnahme grenzenden Gebäude, Leitungen und Gleisen/Verkehrsflächen eine Beweissicherung durchzuführen.

10 Umwelttechnische Untersuchungen

10.1 Allgemeines und Unterlagen

Im Zuge der späteren Baumaßnahme fällt verschiedenartiges Material in Form von Bauschutt und Boden an, das es zu entsorgen gilt (Verwertung oder Beseitigung). Dazu sind umwelttechnische Beprobungen sowie chemoanalytische Untersuchungen zur Bestimmung der Schadstoffbelas- tung und Beurteilung unter umweltrelevanten sowie abfallrechtlichen Gesichtspunkten erforder- lich. Ziel der umwelttechnischen Untersuchungen ist es, dem Bauherren einen grundsätzlichen Überblick über die Belastungssituation und das Schutzgutgefährdungspotential in den von der Baumaßnahme betroffenen Bereichen zu liefern sowie eine orientierende Erstdeklaration für die zu entsorgenden Materialchargen vorzunehmen.

Für die Durchführung der Probenahmen und chemoanalytischen Untersuchungen sowie zur Ers- tellung der abfallrechtlichen Bewertung wurden die in Kap. 2 aufgeführten Vorschriften, Richt- linien, Normen etc. verwendet.

10.2 Probennahme und Untersuchungsumfang

Die Beprobung des Rückbau- und Aushubmaterials (hier: Boden und Gleisschotter) sowie die erforderlichen Mischprobenbildungen erfolgten im Rahmen der Baugrunderkundung in der Zeit vom 25.11.2010 bis 31.01.2011 durch einen Dipl.-Geologen der IBES Baugrundinstitut GmbH gemäß DIN 4021 / DIN 4022 bzw. den LAGA-PN 98 sowie nach [10] bezüglich des Gleisschot- ters. Die angetroffenen Ortsverhältnisse sind den Lageplänen, Bilddokumentationen sowie den Bohrprofilen bzw. den Schnitten in den Anlagen 1-5 zu entnehmen.

Bei der Beprobung unter umwelttechnischen Gesichtspunkten wurden aus dem Bohr- und Schürfgut schichtbezogene, gestörte Bodeneinzelproben entnommen und jeweils zu Mischproben für die Bahndammauffüllung, die Straßen-/ Gehwegauffüllung sowie den anstehenden Boden zusammengefasst. Ferner wurden aus den Schürfen im Gleis Schotterproben in Form der abge- siebten Feinkornfraktion < 22,4 mm gemäß [10] entnommen. Bis zur Durchführung der chemoa- nalytischen Untersuchungen wurden die Bodenmisch- und Schotterproben gekühlt eingelagert.

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In der folgenden Tabelle 7 sind die entnommenen Einzelproben, die für die chemoanalytischen Untersuchungen hergestellten Mischproben sowie die Laborprobennummern zusammenfassend aufgelistet.

Tabelle 7: Untersuchte Schotter- und Bodenproben

Proben-Entnahme-
EntnahmebereichTiefenbereichProben-Nr.
bezeichnungstelle
Gleise 12-10EP1Sch1/20,33 – 0,75 m11P03736
GleiseGleise 9-4EP2Sch3/40,33 – 0,67 m11P03737
Gleise 3-1EP3Sch50,35 – 0,72 m11P03738
MP4BS10,45 – 6,50 m (3 EP)11P03739
nördliches WL
Auffüllung
Bahndammsüdliches WLMP5BS2 BS30,60 – 5,90 m (4 EP) 1,00 – 5,90 m (3 EP)11P03740
MP6BS4 BS50,80 – 1,90 m (1 EP) 1,15 – 2,50 m (1 EP)11P03741
Auffüllung Boden Straße/Gehweg
MP7BS5 BK21,90 – 3,00 m (4 EP) 1,20 – 5,00 m (3 EP)11P03742
Anstehender Boden

Die Laborproben wurden in der Zeit vom 03. bis 25.03.2011 im chemischen Labor der Deutschen Bahn AG - Technik, Systemverbund und Dienstleistungen Umweltservice (TUS 2), Branden- burg - Kirchmöser, den chemoanalytischen Untersuchungen nach [10] für das Schottermaterial Horizont a/b und gemäß [7] (Boden) unterzogen und abfallrechtlich beurteilt. Die Analysenergeb- nisse mit Bestimmungsgrenzen und -methoden sind dem Prüfbericht in Anlage 9 zu entnehmen.

10.3 Bewertungsgrundlagen und Einstufungen

Auf Basis der festgestellten Stoffgehalte und Messwerte wird zu verwertendes Material (hier: Bo- den und Gleisschotter) gemäß [10] bzw. [7] in die Einbauklassen Z0 - Z2 eingestuft. Dagegen wird auf einer Deponie zu verwertendes bzw. zu beseitigendes Material den Deponieklassen DK 0 bis DK III gemäß Deponieverordnung – DepV [9] zugeordnet. Die Einstufung des Materials in die jeweilige Einbau-/ Deponieklasse erfolgt beim Boden direkt auf der Grundlage der ermittel- ten Analysenwerte. Maßgebend für die Festlegung des Entsorgungszieles (Beseitigung oder Verwertung) ist der höchste sich ergebende Zuordnungswert bzw. die daraus resultierende höch- ste Einbau- Deponieklasse.

Visuell unauffällige Gleisanlagen sind nach [10] wie offensichtlich unbelastete Gleisabschnitte zu definieren. Wird der Gesamtschotter ausgebaut und soll entsorgt werden, gelten die gewichteten Messwerte (25 % Massenanteil) und die daraus resultierende höchste Einbauklasse (Gesamt- fraktion). Für Gleisbereiche mit erkennbaren Belastungen bzw. wenn von verantwortlicher Seite der DB AG eine umwelttechnische Neueinstufung des Gleisabschnittes als offensichtlich belastet erfolgt, sind die in der Feinfraktion bestimmten Messwerte direkt zur Einstufung heranzuziehen. Kommt es im Rahmen der Schotteruntersuchungen bei einem Parameter zu einer mehr als 4-fachen Überschreitung des Z2-Wertes, ist der analysierte Wert der Feinfraktion ebenfalls direkt als Ergebnis der Gesamtfraktion zur Bewertung heranzuziehen. In diesem Fall würde nachfol- gend der gewichtete Messwert nur informativ in Klammern ausgewiesen.

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Bezüglich des analysierten und beurteilten Gleisschotter- sowie Bodenmaterials wird davon aus- gegangen, dass im Zuge der Baumaßnahmen ein Separataushub der jeweiligen Schichten (Gleisschotter mit Unterbau / Auffüllung, natürlich anstehender Boden) erfolgen wird.

Die Ergebnisse der chemoanalytischen Untersuchungen sind in den folgenden Tabellen 8 - 14 dargestellt. Die in diesen Tabellen nicht aufgeführten Parameter liegen mit ihrem Stoffgehalt unter dem Zuordnungswert Z0 bzw. unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenze und sind dement- sprechend für die Einstufung bedeutungslos.

Tabelle 8: Untersuchungsergebnisse der Gleisschotterprobe EP 1

Feinfraktion SchotterSchotter Gesamtfraktion
ParameterMessungEinheit
MesswertEinbauklassegewichteter MesswertEinbauklasse
PAK n. EPAFeststoffmg/kg15,3Z2/DK03,83Z1.1/DK0
MKWFeststoffmg/kg290Z1.173,0Z0
ArsenFeststoffmg/kg34,6Z1.28,7Z0
BleiFeststoffmg/kg555Z2138,8Z1.1
CadmiumFeststoffmg/kg2,28Z1.20,6Z0
Chrom ges.Feststoffmg/kg165Z1.235,5Z0
KupferFeststoffmg/kg1340>Z2/DK0335Z2/DK0
NickelFeststoffmg/kg151Z1.237,8Z0
QuecksilberFeststoffmg/kg8,76Z22,2Z1.2
ZinkFeststoffmg/kg411Z1.2102,8Z0
KupferEluatmg/l0,06Z1.20,015Z0

Maßgebende Einstufung EP 1:

Schotterfeinfraktion: Einbauklasse >Z2, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DK0

Schottergesamtfraktion: Einbauklasse Z2, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DK0

Tabelle 9: Untersuchungsergebnisse der Gleisschotterprobe EP 2

Feinfraktion SchotterSchotter Gesamtfraktion
ParameterMessungEinheit
MesswertEinbauklassegewichteter MesswertEinbauklasse
EOXFeststoffmg/kg2,1Z1.10,53Z0
PAK n. EPAFeststoffmg/kg233>Z2/DKI58,3Z2/DKI
BleiFeststoffmg/kg194Z1.148,5Z0
CadmiumFeststoffmg/kg1,65Z1.20,41Z0
Chrom ges.Feststoffmg/kg149Z1.237,3Z0
KupferFeststoffmg/kg968>Z2/DK0242Z2/DK0
NickelFeststoffmg/kg149Z1.237,3Z0
QuecksilberFeststoffmg/kg1,42Z1.20,35Z1.1
ZinkFeststoffmg/kg267Z1.166,8Z0
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Maßgebende Einstufung EP2:

Schotterfeinfraktion: Einbauklasse >Z2, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DKI

Schottergesamtfraktion: Einbauklasse Z2, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DKI

Tabelle 10: Untersuchungsergebnisse der Gleisschotterprobe EP 3

Feinfraktion SchotterSchotter Gesamtfraktion
ParameterMessungEinheit
MesswertEinbauklassegewichteter MesswertEinbauklasse
PAK n. EPAFeststoffmg/kg200>Z2 / DKI50,0Z2 / DKI
ArsenFeststoffmg/kg54,4Z1.213,6Z0
BleiFeststoffmg/kg260Z1.265Z0
Chrom ges.Feststoffmg/kg216Z254Z1.1
KupferFeststoffmg/kg724>Z2/DK0181Z2/DK0
NickelFeststoffmg/kg205Z1.251,3Z1.1
ZinkFeststoffmg/kg255Z1.163,8Z0

Maßgebende Einstufung EP3:

Schotterfeinfraktion: Einbauklasse >Z2, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DKI

Schottergesamtfraktion: Einbauklasse Z2, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DKI

Für die Schotterfeinfraktionen aller Gleisbereiche (repräsentiert durch EP1 - EP3), wird aufgrund erhöhter PAK- und / oder Kupfergehalte im Feststoff jeweils die Einbauklasse >Z2 maßgebend, wobei es sich grundsätzlich um nicht gefährlichen Abfall handelt. Eine Verwertung außerhalb von Deponien im unbehandelten Zustand ist für die Feinfraktionen aller nicht mehr möglich. Das be- treffende Material müsste gereinigt oder einer Deponie zugeführt werden.

Erfolgt, wie geplant, ein Aushub der Schottergesamtfraktion, wird für die Entsorgung dagegen die Einbauklasse Z2 (nicht gefährlicher Abfall), meist wegen weiterhin erhöhter PAK-Gehalte und Kupfer maßgebend. Dementsprechend ist die Gesamtfraktion nur noch im eingeschränkten Ein- bau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen ausschließlich in technischen Bauwerken verwertbar. Näheres zu den Verwertungsrestriktionen für Z2- bzw. Z1.2-Material ist [7] bzw. [10] zu entnehmen.

Im Hinblick auf die Verwertung der Schottergesamtfraktionen am Anfallort (Wiederverwendung) wäre zwar die Eignung des Baugebietes unter wasserwirtschaftlichen und hydrogeologischen Gesichtspunkten noch nachzuweisen, jedoch besteht aus gutachterlicher Sicht die Möglichkeit, dass das Schottermaterial für verschiedenste Auf- bzw. Hinterfüllungen (als Schottertragschicht) in technischen Bauwerken, d. h. unter wasserundurchlässiger Oberfläche (Versiegelung, Kern- bauweise), wiederverwendet werden könnte. Diesbezüglich sollten jedoch ggf. vorher die zustän- digen Umweltfachbehörden (Untere Wasserbehörde) konsultiert werden. Die Wiederverwendung als Gleisschotter wäre nur nach entsprechender Behandlung (Reinigung) möglich.

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Neben o. g. Verwertung nach [7] bzw. [10] bzw. eventueller Reinigung kann das anfallende Schottermaterial auf einer Deponie entsorgt werden.

Aufgrund der Verwertbarkeit der Schottergesamtfraktionen, sollte das Schottermaterial nicht auf einer Deponie entsorgt werden. Ist jedoch eine Deponieverbringung geplant, hätte dies gemäß [9], aufgrund der erhöhten TOC-Gehalte (TOC = totaler organischer Kohlenstoff) auf eine Depo- nie der Klasse DKII zu erfolgen, was jedoch entsprechend den ermittelten sonstigen Schadstoff- gehalten unverhältnismäßig ist. Aufgrund der z. T. nicht nachweisbaren bzw. geringen Gehalte an schadstoffhaltigen Kohlenwasserstoffverbindungen (MKW, PAK, BTEX, LHKW, EOX, PCB) ist der TOC hier in erster Linie auf Reste von Kohle und Holzschwellen bzw. auf natürliche Ursachen (Wurzeln bzw. humose Bodenbestandteile) und somit auf elementaren Kohlenstoff zurückzufüh- ren. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Stoffanalysen mit Gehalten, die unter- halb der Zuordnungswerte für Deponieklasse DK0 liegen, sowie unter Bezugnahme bzw. nor- menkonform mit [9], jedoch vorbehaltlich der Ergebnisse evt. noch erforderlich werdender Para- meterbestimmungen nach [9] (deponiespezifische Eingangsparameter) sowie ggf. der Zustim- mung des Deponiebetreibers, kann das gesamte Schottermaterial der Gleise auch auf eine De- ponie der Klasse DK0 verbracht werden.

Die Off site-Entsorgung des gesamten Schottermaterials kann grundsätzlich als nicht gefährlicher Abfall, gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) unter dem Abfallschlüssel 17 05 08 – Gleis- schotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 170507* fällt - zu erfolgen.

Tabelle 11: Untersuchungsergebnisse der Bodenmischprobe MP 4 (A: nördliches WL)

ParameterMessung imEinheitMesswertEinbauklasse
QuecksilberFeststoffmg/kg0,42Z1.1/DK0

Maßgebende Einstufung: Einbauklasse Z1.1, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DK0

Für das Auffüllmaterial des nordöstlichen Widerlagers ist entsprechend der Einstufung in die Ein- bauklasse Z1.1 (nicht gefährlicher Abfall) eine Verwertung in technischen Bauwerken im einge- schränkt offenen Einbau auch in hydrogeologisch ungünstigen Gebieten und somit auch am An- fallort möglich. Näheres zu den Verwertungsrestriktionen ist [7] zu entnehmen.

Soll das betreffende Bodenmaterial auf einer Deponie entsorgt werden, kann es, vorbehaltlich der Ergebnisse weiterer Parameterbestimmungen nach [9] auf eine Deponie der Klasse DK0 ver- bracht werden.

Tabelle 12: Untersuchungsergebnisse der Bodenmischprobe MP 5 (A: südwestl. WL)

ParameterMessung imEinheitMesswertEinbauklasse
Alle--<Z0Z0/DK 0

Maßgebende Einstufung: Einbauklasse Z0, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DK0

Für die Bahndammhinterfüllung des südlichen Widerlagers ist entsprechend der Einstufung in die Einbauklasse Z0 eine uneingeschränkte Verwertung und damit auch eine Wiederverwendung (Verwertung am Anfallort) möglich. Die Verbringung auf eine Deponie ist zu vermeiden.

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Sollte trotzdem eine Deponieverbringung vorgesehen sein, dann kann das Z0-Material, vorbehalt- lich der Ergebnisse weiterer Parameterbestimmungen nach [9] auf eine Deponie der Klasse DK0 verbracht werden.

Tabelle 13: Untersuchungsergebnisse der Bodenmischprobe MP 6 (A: Straße / Gehweg)

ParameterMessung imEinheitMesswertEinbauklasse
KupferFeststoffmg/kg60,4Z1.1/DK0
QuecksilberFeststoffmg/kg0,88

Maßgebende Einstufung: Einbauklasse Z1.1, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DK0

Für das Auffüllmaterial des Straßen-/ Gehwegbereichs ist entsprechend der Einstufung in die Einbauklasse Z1.1 (nicht gefährlicher Abfall) eine Verwertung in technischen Bauwerken im ein- geschränkt offenen Einbau auch in hydrogeologisch ungünstigen Gebieten und somit auch am Anfallort möglich. Näheres zu den Verwertungsrestriktionen ist [7] zu entnehmen.

Soll das betreffende Bodenmaterial auf einer Deponie entsorgt werden, kann es, vorbehaltlich der Ergebnisse weiterer Parameterbestimmungen nach [9] auf eine Deponie der Klasse DK0 ver- bracht werden.

Tabelle 14: Untersuchungsergebnisse der Bodenmischprobe MP 7 (Anstehender Boden)

ParameterMessung imEinheitMesswertEinbauklasse
Alle--<Z0Z0/DK 0

Maßgebende Einstufung: Einbauklasse Z0, nicht gefährlicher Abfall; Deponieklasse DK0

Für den anstehenden Boden ist entsprechend der Einstufung in die Einbauklasse Z0 eine unein- geschränkte Verwertung und damit auch eine Wiederverwendung (Verwertung am Anfallort) mög- lich.

Die Verbringung auf eine Deponie ist zu vermeiden. Sollte trotzdem eine Deponieverbringung vorgesehen sein, dann kann das Z0-Material, vorbehaltlich der Ergebnisse weiterer Parameter- bestimmungen nach [9] auf eine Deponie der Klasse DK0 verbracht werden.

Das gesamte, im Rahmen dieser Baumaßnahme anfallende Bodenmaterial kann als nicht gefähr- licher Abfall gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) unter dem Abfallschlüssel 17 05 04 - Bo- den und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallen, nicht andienungspflichtig entsorgt werden.

In nachfolgender Tabelle 15 sind nochmals für die untersuchten Schotterfraktionen und den Bo- den die einstufungsrelevanten Parameter, die sich daraus ergebenden Einbau- und Deponieklas- sen (EBK/DK) sowie die Abfalleinstufung nach AVV und die Verwertbarkeit am Anfallort (Wieder- verwendbarkeit) tabellarisch zusammengefasst.

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Tabelle 15: Zuordnungsrelevante Parameter, Einbau-/Deponieklassen (EBK/DK), Abfall- einstufung und Verwertbarkeit am Anfallort

ZuordnungAbfalleinstufung
Gefährlich-Verwert-
Proben-
bezeichnungParameterEBK/keit/ Überwa-Abfallschlüssel nach AVV undbarkeit am Anfallort
DKchungs -Bezeichnung
bedürftigkeit
Schotterfein-Kupfer, PAKZ2 / DKInicht gefährlicher Abfall17 05 08 – Gleisschot- ter mit Ausnahme des- jenigen, der unter 17 05 07* fälltnein
fraktionen
Kupfer, PAKZ2 / DK0ja (mit Ein- schränkungen und nicht als Gleisschotter)
Gesamtschotter-
fraktion
MP4 - AuffüllungQuecksilberZ1.1 / DK0nicht gefährlicher Abfall17 05 04 – Boden u. Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03* fallenja
Bahndamm (nördl.
WL)
MP5 - Auffüllung-Z0 / DK0
Bahndamm (südl.
WL)
MP6 - AuffüllungKupfer, Queck- silberZ1.1 / DK0
Straße / Gehweg
MP7 - Anstehender-Z0 / DK0
Boden

Grundsätzlich sollte die Verwertung des Aushubmaterials bis zur Einstufung Z2 angestrebt und auf eine Entsorgung auf Deponien verzichtet werden (Minimierung der Entsorgungkosten, Res- sourcenschonung, Schonung von Deponieraum), wobei auch die bodenmechanische Eignung gegeben sein muss (die Eignung ist nachzuweisen). Sowohl für den abzutragenden Schotter als auch den auszuhebenden Boden kann der Entsor- gungsprozess ohne explizites Entsorgungsnachweisverfahren erfolgen, d. h. es besteht keine Nachweis- bzw. Andienungspflicht, da das Material durchgängig als nicht gefährlicher (nicht be- sonders überwachungsbedürftiger) Abfall einzustufen ist. Der Entsorger hat lediglich ein Register gemäß Nachweisverordnung (NachweisV) zu führen. Bei Off site - Entsorgung des hier anfallen- den Materials besteht nach Abfallrecht zunächst Überlassungspflicht an einen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträger.

10.4 Beurteilung des Gefährdungspotentials und Empfehlungen

Trotz der eher günstigen hydrogeologisch-hydrologischen Verhältnisse, ist bei einer kurz- bzw. mittelfristigen nicht witterungsgeschützten Zwischenlagerung von Aushubmaterial im Bereich der Baumaßnahme eine Gefahr für das Grundwasser nicht auszuschließen.

Wird insbesondere das Schotter- bzw. Bodenmaterial mit der Einstufung >Z1.1 nach dem Ausbau nicht sofort abgefahren, ist es zur Vermeidung von jeglichen Schutzgutgefährdungen auf einer PE-Folie und mit Folie abgedeckt oder in Muldencontainern mit Deckel oder Folienabdeckung bzw. in gedeckten Güterwaggons zu lagern.

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Des Weiteren hat, entsprechend den unterschiedlichen Materialchargen und den unterschied- lichen Einbauklassen des abgetragenen / ausgehobenen Materiales, eine getrennte Zwischenla- gerung und ein getrennter Abtransport zum Entsorgungsziel zu erfolgen (Durchmischungsverbot).

Das bei den Abtrags- und Aushubarbeiten anfallende Material ist bis zur Entsorgung auf der Bau- stelle zu lagern, da eine Zwischenlagerung außerhalb der Baustelle i. d. R. einer Genehmigung nach dem Immissionsschutzrecht bedarf. Unabhängig davon sind grundsätzlich Flächen oder Aufhaldungen mit freiliegendem, ggf. schadstoffhaltigem Material auf ein vertretbares Minimum zu reduzieren bzw. ganz zu vermeiden.

Um auch das Baustellenpersonal, Passanten und Anlieger grundsätzlich vor Gesundheitsschä- den zu schützen, sollten geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung inhalativer Staubauf- nahmen (Benutzen von Staubschutzmasken, ggf. Staubabsaugung bzw. –niederschlagung) so- wie eines Direktkontaktes ergriffen werden (Tragen von Schutzhandschuhen bei der Arbeit, im Arbeitsbereich weder essen noch trinken, Hände waschen vor einer Nahrungsaufnahme). Zudem sind wegen der grundsätzlich gegebenen Gefährdung des Schutzgutes „menschliche Gesund- heit“ bei Erdarbeiten in schadstoffhaltigen Auffüllmaterialien, wie es hier z. T. der Fall ist, die „Re- geln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen“ der Be- rufsgenossenschaften der Bauwirtschaft [8] - soweit sie hier zur Anwendung kommen müssen - zu beachten.

Es wird darauf verwiesen, dass die chemischen Analysenergebnisse für das Schotter- und Bo- denmaterial ca. nach Ablauf eines Kalenderjahres ihre Gültigkeit verlieren. Wird Schotter- und Bodenmaterial an anderen Orten verwertet bzw. beseitigt, können vom Betreiber des Entsor- gungszieles dann erneut chemoanalytische Untersuchungen gefordert werden (Neudeklaration).

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei Entsorgung von Aushubmaterial auf Deponien oder in Reinigungsanlagen (in der Regel meist ab Z2-Material) können grundsätzlich weitere er- gänzende Parameterbestimmungen nach [9] bzw. die anlagenspezifisch von der zuständigen Abfallbehörde festgelegt sind, notwendig werden können.

11 Schlussbemerkungen

Für den Neubau bzw. die Teilerneuerung der Eisenbahnüberführung „Venloer Straße“ in Köln auf der DB Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz bei km 1,131 wurde vom IBES Baugrundinstitut eine Baugrunderkundung mit begleitenden Feld-, Labor- und abfallrechtlichen Untersuchungen durch- geführt.

Anhand der Untersuchungsergebnisse und der zur Verfügung stehenden Unterlagen und Infor- mationen wurde dieses Baugrund- und Gründungsgutachten ausgearbeitet. Darin werden Anga- ben zur Bemessung, Gründung und Bauausführung zur geplanten Baumaßnahme gemacht so- wie eine abfallrechtliche Bewertung der bei der Baumaßnahme anfallenden Abtrags- und Aus- hubmaterialien vorgenommen.

Bei der Bauausführung ist ein fachgerechtes Arbeiten wichtig. Während der Erd- und Gründungs- arbeiten wird ggf. eine weitere baubegleitende geotechnische Überwachung des Projektes (Ab- nahme von Gründungssohlen, Verdichtungskontrollen) durch den Baugrundsachverständigen erforderlich werden.

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10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Straße in Köln Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1,131

Prinzipiell sind Abweichungen in Bezug auf Schichtmächtigkeit und –ausbildung zwischen bzw. außerhalb der Aufschlusspunkte nicht auszuschließen. Sollten beim großflächigen Aufschluss während der Bauarbeiten andere Baugrundverhältnisse als diesem Gutachten zugrunde liegende festgestellt werden, ist das IBES Baugrundinstitut sofort zu verständigen, um die Ursache und die Auswirkung auf die genannten Empfehlungen überprüfen und gegebenenfalls ergänzen zu kön- nen.

Sollten im Zuge der Baumaßnahme bzw. des Entsorgungsprozesses organoleptische Auffälligkei- ten auftreten, die ggf. eine Neueinstufung von Aushub- bzw. Rückbaumaterial bedingen können, ist die Bauüberwachung und im Weiteren die IBES Baugrundinstitut GmbH zu verständigen.

Die die Geotechnik betreffenden und tangierenden Ausführungspläne und Standsicherheits- nachweise sind dem IBES Baugrundinstitut im Rahmen der Entwurferstellung zur Prüfung vorzu- legen. Die Ergebnisse der Überprüfung werden in einem geotechnischen Entwurfsbericht zu- sammengefasst. Weitere geotechnische Berichte können im Laufe der Bauausführung erforder- lich werden.

Die in diesem Gutachten unter abfallrechtlichen Gesichtspunkten dargelegten Wertungen und Maßnahmeempfehlungen erfolgten aus Sicht des Gutachters unter Zugrundelegung entspre- chender Regeln, Richtlinien und Merkblätter, sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Die Entschei- dungen über Notwendigkeit und Realisierung der Empfehlungen sowie allgemein der weiteren Vorgehensweise bezüglich der umwelttechnischen Belange, bleiben im vorliegenden Fall dem Auftraggeber bzw. Bauherrn, ggf. in Rücksprache mit den umweltrelevanten Aufsichts- und Fach- behörden, vorbehalten, sollten aber letztendlich nicht grundlegend von den Empfehlungen abwei- chen, da sonst anderweitige Umstände maßgebend werden könnten, die es dann erneut zu un- tersuchen und zu beurteilen gilt.

Bei neu auftretenden Fragen wird um rechtzeitige Benachrichtigung gebeten.

Das Gutachten besitzt nur in seiner Gesamtheit Gültigkeit.

Mainstraße 1, 27.05.2011 wh/sce-ott

47226 Duisburg Telefon: 01801 2930-55 Telefon: 06321 4996-00 Telefax: 01801 2930-56 E-Mail: duisburg@ibes-gmbh.de

Dipl.-Ing. (FH) Johannes Rauch Dipl.-Ing. Dudley White Geschäftsführer Projektbearbeiter

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[Seite 30: Text nur als Bild — nicht lesbar]

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10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Straße in Köln Anlage 3.1 Strecke 2630 Köln Hbf. – Koblenz, km 1.131

Bild 1: Durchführung gewerbliche Bohrung am Bild 2: Schwere Rammsondierung DPH 1 Aufschlusspunkt BK/DPH 1

Bild 3: Durchführung Bohrsondierung BS 1 auf dem Bild 4: Durchführung Bohrsondierung BS 2 Bahndamm

Bild 5: Kleinbohrung BS 3 Bild 6: Leitung in erster Vorschachtung von BS 3

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10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Straße in Köln Anlage 3.2 Strecke 2630 Köln Hbf. – Koblenz, km 1.131

Bild 7: Kleinbohrung BS 4, Blick nach Süden auf die EÜ Bild 8: Schwere Rammsondierung DPH 4

Bild 9: Durchführung Bohrsondierung BS 5, Blick nach Bild 10: Schotterschurf 1 Südosten

Bild 11: Schotterschurf 4 Bild 12: Schotterschurf 5

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10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.1 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:100

DPH 1 BK 1 48,35 mNN

Schlagzahlen je 10 cm 48,35 mNN 0 10 20 30 40 0.0 AA Auffüllung, Betonplatte A 0.05 Auffüllung, Beton 1.0 0.10 Auffüllung, Kies, Sand, grau-braun, [GI], Bkl. 3 0.80 2.0

Sand, Kies, grau-braun, Bkl. 3 GI 3.0 3.50

4.0

Sand, Kies, grau-braun, Bkl. 3 GI 5.0

6.00 6.0 Mittelsand, grau, SE, Bkl. 3 6.60

7.0

Sand, kiesig, grau-braun, Bkl. 3 SE

8.0

8.60

9.0 9.45 (01.02.11) 10.0 9.60 (01.02.11) Kies, stark sandig, feinkiesig, grau-braun, GW, Bkl. 3 11.0 46

12.0

13.00 13.0

43

14.0

Kies, schwach sandig, braun, GW, 15.0 Bkl. 3

16.0

17.00 17.0

[Seite 39]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.2 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:100

DPH 2 BK 2 48,37 mNN

Schlagzahlen je 10 cm 48,37 mNN 0 10 20 30 40 0.0 Mu Grasnarbe 0.10 A Oberboden, braun, Bkl. 1 1.0 0.20 Auffüllung, Sand, Kies, Bauschutt, Ziegelsteine, grau-braun, [SI], Bkl. 3 1.20 2.0

3.0 Sand, schwach kiesig, grau, Bkl. 3 SE

4.0

5.00 5.0

6.0 Kies, stark sandig, grau, GW, Bkl. 3

7.0 4 4 4 8 7.30 43

8.0 Kies, Sand, grau, Bkl. 3 GI

9.00 9.0

10.0 10.20 Kies, stark sandig, feinkiesig, grau-braun, GW, Bkl. 3 (28.01.11)

11.0 11.30 11.50 (28.01.11) 12.0

Kies, stark sandig, grau-braun, GW, 13.0 Bkl. 3

14.0 14.50

15.0

Kies, sandig, grau-braun, Bkl. 3 GI 16.0

17.00 17.0

[Seite 40]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.3 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:50

SCH/BS 1, Gleis 11

-0,25 m SO

Auffüllung, Schotter, Schlacke, feucht, schwarz A 0.35 A

Auffüllung, Grobsand, schwach kiesig - kiesig, feucht, grau, [SW], Bkl. 3 0.45

Auffüllung, Sand, stark kiesig, schwach schluffig, mit Schluff-Linsen (braun), feucht, beige, hellbraun, [SU] Bkl. 3

3.80 Auffüllung, Schluff, sandig, schwach tonig, schwach kiesig, Mörtelreste, weich, braun, grau, [TL-TM], Bkl. 4 4.10

Auffüllung, Sand, schluffig, schwach tonig, schwach [SU*] kiesig, weich-breiig, grau, braun, Bkl. 4-2

6.50

Kies, sandig, nass, grau, GW/GI, Bkl. 3

7.00

A A
A
A

7.00

[Seite 41]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.4 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:50

SCH/BS 2, Gleis 11

-0,20 m SO

Auffüllung, Schotter, Schlacke, feucht, schwarz A 0.40

Auffüllung, Kies, sandig, feucht, grau, [GW/GI], Bkl. 3 0.60 Auffüllung, Kies, sandig, schwach schluffig - schluffig, Schlacke, feucht, beige, hellbraun, [GU-GU*], Bkl. 3-4 1.20

Auffüllung, Sand, Kies, schwach schluffig, feucht, [GU] beige, hellbraun, Bkl. 3

2.70

Auffüllung, Sand, stark schluffig, kiesig, schwach [SU*] tonig, weich-breiig, beige, hellbraun, Bkl. 4-2

5.00

Auffüllung, Sand, kiesig, schluffig, schwach tonig, [SU*] weich-breiig, braun, grau, Bkl. 4-2

5.90

Sand, schwach schluffig, feucht, beige, braun, SU, Bkl. 3

7.00

A A A
A
A

7.00

[Seite 42]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.5 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:50

SCH/BS 3, Gleis 2

-0,35 m SO

A

Auffüllung, Schotter, sandig, schwach kiesig, schwach organisch, schwach schluffig, Wurzel, feucht, dkl.braun, Bkl. 1-4 0.05 Auffüllung, Sand, kiesig, schwach schluffig - schluffig, feucht, braun, [SU-SU*], Bkl. 3-4 0.35 Auffüllung, Kies, sandig, schwach schluffig - schluffig, mit Ziegelstein, G: Ø bis 10 cm, feucht, beige, hellbraun, [GU-GU*], Bkl. 3-4 0.50 Auffüllung, Sand, kiesig, Schlacke, feucht, schwarz, grau, [SW], Bkl. 3 1.00

Auffüllung, Kies, stark sandig, schwach schluffig, [GU] Schluff-Linsen, feucht, beige, hellbraun, Bkl. 3

2.60

Auffüllung, Sand, schluffig, kiesig, weich, braun, [SU*] grau, Bkl. 4

5.90

Sand, kiesig - stark kiesig, schwach schluffig, feucht, beige, SU, Bkl. 3

7.00

A A A
A
A
A

7.00

[Seite 43]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.6 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:100

DPH 4 BS 4 48,59 mNN

Schlagzahlen je 10 cm 48,59 mNN 0 10 20 30 40 0.0 AAA Auffüllung, Gehwegplatten (40cm x 40cm)

0.05 Auffüllung, Gehwegplatten (40cm x 40cm) Auffüllung, Verlegemörtel, grau 1.0 0.14 Auffüllung, Schlacke, sandig, kiesig, schwach schluffig, feucht, schwarz-grau, Bkl. 3 0.23 2.0 Auffüllung, Kies, sandig, feucht, beige, braun, [GW], Bkl. 3 0.80 Auffüllung, Kies, sandig, mit Bauschutt (Ziegelstein, 3.0 Naturstein), feucht, beige, grau, [GW], Bkl. 3 1.90 Sand, kiesig, feucht, grau, beige, SW, Bkl. 3 3.60 4.0

5.0

Kies, sandig, feucht, grau, beige, GW, Bkl. 3 6.0

7.0

8.00 8.0

A A
A

8.0 8.00

9.0

10.0

11.0

12.0

13.0

14.0

15.0

16.0

17.0

[Seite 44]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.7 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:50

DPH 5 BS 5 48,32 mNN

Schlagzahlen je 10 cm 48,32 mNN 0 10 20 30 40 0.0 A

0.0 Auffüllung, Gehwegplatten (40cm x 40cm) 0.05 Auffüllung, Mittelsand, kiesig-stark kiesig, feucht, beige, [SW], Bkl. 3 0.12 Auffüllung, Sand, kiesig, mit Ziegelstein, feucht, beige, hellbraun, [SW], Bkl. 3 1.0 1.15

Auffüllung, Sand, schluffig, kiesig, mit Ziegelstein, weich-steif, braun-beige, [SU*], Bkl. 4 2.0

2.50

3.0

Auffüllung, Sand, kiesig, schluffig, schwach tonig, Ziegelstein, steif, wn = 15.2%, braun, grau, beige, [ST*/TL] 4.0 Bkl. 4

5.0

5.30

6.0 Kies, sandig - stark sandig, feucht, grau, beige, GW, 48 Bkl. 3 55

7.0 50 65 7.30 95 123 Kies, sandig, feucht, grau, beige, GW, Bkl. 3

8.00

A A
A
A
A

8.00

[Seite 45]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.8 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:25

SCH 1, Gleis 12

0,00 m SO

Schiene S 49, Holzschwelle, Schotter

0.33

Schotter, verschmutzt ab 0,36 m u. SO, feucht, grauschwarz

0.68 Auffüllung, Kies, [GI], Bkl. 3

0.68

SCH 2, Gleis 10

0,00 m SO

Schiene S 49, Holzschwelle, Schotter

0.33

Schotter, verschmutzt ab 0,38 m u. SO, feucht/nass, grauschwarz

0.75 Auffüllung, Kies, [GI], Bkl. 3

0.75

[Seite 46]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.9 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:25

SCH 3, Gleis 9

0,00 m SO

Schiene S 49, Holzschwelle, Schotter

0.33 Schotter, verschmutzt ab 0,34 m u. SO, nass, grauschwarz 0.49 Auffüllung, Kies, [GI] Bkl. 3

0.49

SCH 4, Gleis 7

0,00 m SO

Schiene UI 60, Holzschwelle, Schotter

0.35

Schotter, verschmutzt ab 0,36 m u. SO, nass, grauschwarz

0.67

[Seite 47]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.10 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:25

SCH 5, Gleis 2

0,00 m SO

Schiene UI 60, Betonschwelle, Schotter

0.35

Schotter, verschmutzt ab 0,27 m u. SO, nass, grau

0.72 Brücke

0.72

[Seite 48]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.11 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:25

HKB 1

ca. 1,50 von OK Gehweg

Verklinkerung 0.05

Sandsteinmauerwerk, Fugenmaterial: Magerbeton, rotbraun, grau

1.50

HKB 2

ca. 1,50 von OK Gehweg

Verklinkerung 0.05

Sandsteinmauerwerk, Fugenmaterial: Magerbeton, rotbraun, grau

1.50

[Seite 49]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Strasse in Köln Anlage 4.12 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

M. 1:25

HKB 3

ca. 1,50 von OK Gehweg

Verklinkerung 0.05

Sandsteinmauerwerk, Fugenmaterial: Magerbeton, rotbraun, grau

1.50

HKB 4

ca. 1,50 von OK Gehweg

Verklinkerung 0.05

Sandsteinmauerwerk, Fugenmaterial: Magerbeton, rotbraun, grau

1.50

[Seite 52]

[Seite 52: gedrehter Text]

[Seite 53]

[Seite 53: gedrehter Text]

[Seite 54]

[Seite 54: gedrehter Text]

[Seite 55]

[Seite 55: gedrehter Text]

[Seite 56]

[Seite 56: gedrehter Text]

[Seite 57]

Anlage 7.1 Einaxialer Druckversuch nach DIN 18136 nach der Empfehlung des Arbeitskreises 19 - Versuchtechnik Fels - der Deuschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau e.V.
Einaxiale Druckversuche an Bohrkernen Bearbeitet am 26.03.11 Entnahme am 10.01.11 Auftraggeber: DB Bearbeiter: Wh Projekt: 10.458.1 EÜ Venloer Straße, Köln Labor Nr. 893 894 895 Durchgeführt am 25.03.11 25.03.11 25.03.11 Bezeichnung: HKB 1 HKB 1 HKB 2 t Tiefe m 1,20 -1,40 1,40 - 1,70 0,80 - 1,00 d Durchmesser cm 10,32 10,32 10,38 A Querschnittsfläche cm² 83,6 83,6 84,6 h Höhe cm 17,95 20,37 13,32 V Volumen cm³ 1501,5 1703,9 1127,2 m Gewicht g 2767,3 3156,2 2189,8 ρ Feuchtdichte g/cm³ 1,843 1,852 1,943 f w Wassergehalt % 3,95 4,70 4,24 n ρ Trockendichte g/cm³ 1,773 1,769 1,864 d q Bruchlast kN 97 77 199 u σ Bruchspannung MPa 11,6 9,2 23,5 u Korrigierte σ Bruchspannung MPa 11,4 9,2 22,0 u(2) 8 x σ / ( 7 + 2 x d / h) u m+ Tara g 617,6 280,62 484,9 f m + Tara g 599,0 273,82 469,9 d Tara g 128,9 129,09 115,3 18,6 6,80 15,0 m d g 470,12 144,73 354,5 w % 3,95 4,70 4,24
Labor Nr.893894895
Durchgeführt am25.03.1125.03.1125.03.11
Bezeichnung:HKB 1HKB 1HKB 2
tTiefem1,20 -1,401,40 - 1,700,80 - 1,00
dDurchmessercm10,3210,3210,38
AQuerschnittsflächecm²83,683,684,6
hHöhecm17,9520,3713,32
VVolumencm³1501,51703,91127,2
mGewichtg2767,33156,22189,8
ρ fFeuchtdichteg/cm³1,8431,8521,943
w nWassergehalt%3,954,704,24
ρ dTrockendichteg/cm³1,7731,7691,864
q uBruchlastkN9777199
σ uBruchspannungMPa11,69,223,5
σ u(2)Korrigierte Bruchspannung 8 x σ / ( 7 + 2 x d / h) uMPa
11,49,222,0
m+ Tara fg617,6280,62484,9
m + Tara dg599,0273,82469,9
Tarag128,9129,09115,3
18,66,8015,0
m dg470,12144,73354,5
w%3,954,704,24

[Seite 58]

Anlage 7.2 Einaxialer Druckversuch nach DIN 18136 nach der Empfehlung des Arbeitskreises 19 - Versuchtechnik Fels - der Deuschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau e.V.
Einaxiale Druckversuche an Bohrkernen Bearbeitet am 26.03.11 Entnahme am 10.01.11 Auftraggeber: DB Bearbeiter: Wh Projekt: 10.458.1 EÜ Venloer Straße, Köln Labor Nr. 896 897 898 Durchgeführt am 25.03.11 25.03.11 25.03.11 Bezeichnung: HKB 2 HKB 3 HKB 3 t Tiefe m 1,23-1,50 0,37 - 0,67 0,76 - 1,05 d Durchmesser cm 10,56 10,35 10,32 A Querschnittsfläche c m ² 87,6 84,1 83,6 h Höhe c m 20,53 18,14 20,37 V Volumen c m ³ 1798,1 1526,2 1703,9 m Gewicht g 3165,4 2893,4 3226 Feuchtdichte g /cm³ 1,760 1,896 1,893 f w Wassergehalt % 2,07 3,82 3,74 n Trockendichte g /cm³ 1,725 1,826 1,825 d q Bruchlast k N 138 85 122 u Bruchspannung M P a 15,8 10,1 14,6 u Korrigierte Bruchspannung MPa 15,7 9,9 14,6 u(2) 8 x / ( 7 + 2 x d / h) u m + Tara g 330,69 590,64 491,5 f m + Tara g 326,60 573,65 478,0 d Tara g 128,83 128,85 117,6 4,09 16,99 13,5 m g 197,77 444,80 360,4 d w % 2,07 3,82 3,74
Labor Nr.896897898
Durchgeführt am25.03.1125.03.1125.03.11
Bezeichnung:HKB 2HKB 3HKB 3
tTiefem1,23-1,500,37 - 0,670,76 - 1,05
dDurchmessercm10,5610,3510,32
AQuerschnittsflächec m ²87,684,183,6
hHöhec m20,5318,1420,37
VVolumenc m ³1798,11526,21703,9
mGewichtg3165,42893,43226
fFeuchtdichteg /cm³1,7601,8961,893
w nWassergehalt%2,073,823,74
dTrockendichteg /cm³1,7251,8261,825
q uBruchlastk N13885122
uBruchspannungM P a15,810,114,6
u(2)Korrigierte Bruchspannung 8 x / ( 7 + 2 x d / h) uMPa
15,79,914,6
m + Tara fg330,69590,64491,5
m + Tara dg326,60573,65478,0
Tarag128,83128,85117,6
4,0916,9913,5
m dg197,77444,80360,4
w%2,073,823,74

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Anlage 7.3 Einaxialer Druckversuch nach DIN 18136 nach der Empfehlung des Arbeitskreises 19 - Versuchtechnik Fels - der Deuschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau e.V.
Einaxiale Druckversuche an Bohrkernen Bearbeitet am 26.03.11 Entnahme am 10.01.11 Auftraggeber: DB Bearbeiter: Wh Projekt: 10.458.1 EÜ Venloer Straße, Köln Labor Nr. 899 900 Durchgeführt am 25.03.11 25.03.11 Bezeichnung: HKB 4 HKB 4 t Tiefe m 0,15-0,37 1,00 - 1,26 d Durchmesser cm 10,37 10,59 A Querschnittsfläche c m ² 84,5 88,1 h Höhe c m 17,58 20,36 V Volumen c m ³ 1484,8 1793,3 m Gewicht g 2789,8 3160,7 Feuchtdichte g /cm³ 1,879 1,762 f w Wassergehalt % 5,27 4,27 n Trockendichte g /cm³ 1,785 1,690 d q Bruchlast k N 150 68 u Bruchspannung M P a 17,8 7,7 u Korrigierte Bruchspannung MPa 17,4 7,7 u(2) 8 x / ( 7 + 2 x d / h) u m + Tara g 418,0 744,2 f m + Tara g 401,1 718,5 d Tara g 80,4 116,7 16,9 25,7 m g 320,7 601,8 d w % 5,27 4,27
Labor Nr.899900
Durchgeführt am25.03.1125.03.11
Bezeichnung:HKB 4HKB 4
tTiefem0,15-0,371,00 - 1,26
dDurchmessercm10,3710,59
AQuerschnittsflächec m ²84,588,1
hHöhec m17,5820,36
VVolumenc m ³1484,81793,3
mGewichtg2789,83160,7
fFeuchtdichteg /cm³1,8791,762
w nWassergehalt%5,274,27
dTrockendichteg /cm³1,7851,690
q uBruchlastk N15068
uBruchspannungM P a17,87,7
u(2)Korrigierte Bruchspannung 8 x / ( 7 + 2 x d / h) uMPa
17,47,7
m + Tara fg418,0744,2
m + Tara dg401,1718,5
Tarag80,4116,7
16,925,7
m dg320,7601,8
w%5,274,27

[Seite 60]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Straße in Köln Anlage 8 Strecke 2630 Köln Hbf. – Koblenz, km 1.131

Prüfbericht Prüfung und Beurteilung von Wasser nach DIN 4030

Prüfbericht über die Prüfung und Beurteilung von WasserProbenahme und Schnellprüfung nach DIN 4030-2
1. Allgemeine Angaben
Art des Wassers: GrundwasserBezeichnung des Wassers:
Entnahmestelle: Bohrung BK 2 BohrlochEntnahmetiefe: ca. m
Temperatur des Wassers °CEntnahmezeit: UhrEntnahmedatum: 19.01.2011
………………........................................ …………………………………………. Ort, Datum Probenehmer
3. Wasseranalyse4. Grenzwerte zur Beurteilung nach DIN 4030-1a)
ProbeneingangPrüfergebnisschwach angreifendstark angreifendsehr stark angreifend
XA 1XA 2XA 3
Aussehenklar
Geruch (unveränderte Probe)Ohne
Geruch (angesäuerte Probe)Ohne
ph-Wert8,56,5 bis 5,5<5,5 bis 4,5<4,5
Härte20 mg/l
Härtehydrogencarbonat10 mg/l
Magnesium (Mg2+)0 mg/l300 bis 1000> 1000 bis 3000> 3000 mg/l
Ammonium (NH +) 40 mg/l15 bis 30> 30 bis 60> 60 mg/l
Sulfat (SO 2-) 4<200 mg/l200 bis 600> 600 bis 3000> 3000 mg/l
Chlorid (CI-)75 mg/l
Co (kalklösend) 20 mg/l15 bis 40> 40 bis 100> 100 mg/l
a) für die Beurteilung ist der höchste Angriffsgrad maßgebend, auch wenn er nur von einem der Werte erreicht wird. Liegen zwei oder mehr Werte im oberen Viertel eines Bereiches (bei pH im unteren Viertel), so erhöht sich der Angriffsgrad um eine Stufe (ausgenommen Meerwasser und Niederschlagswasser).
5. Beurteilung
Das - Wasser gilt als nicht betonangreifend
NW, 20.01.11 gez. Magin Ort, Datum Prüfer

F:\IBES-Daten\Lauf-Projekt\Projekte-10\10.458\Anlagen\Anl 08 Wasseranalyse\Wasseranalyse_BK2.doc

[Seite 61]

10.458.1 Ersatzneubau EÜ Venloer Straße in Köln Anlage 9 Strecke 2630 Köln Hbf. - Koblenz, km 1.131

Untersuchungsergebnisse chemische Analysen

gefertigt von Technik, Systemverbund und Dienstleistungen Umweltservice (TUS)

Brandenburg-Kirchmöser

(5 Blatt)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung