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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung
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LEISTUNGSBESCHREIBUNG
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Abfallmanagement
Rahmenbedingungen
Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen der EIU sind so zu bauen, zu ändern, instand zu halten und zu nutzen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die besonderen Anforderungen, die aus dem Bahnbetrieb herrühren, gewährleistet sind. Die Bauüberwachung hat die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen und die entsprechenden Hinweise und Erläuterungen in den Rahmenbedingungen der ZVB-Bauüberwachung zu beachten sowie bei Vorliegen/Eintreten der geschilderten Ereignisse/Umstände die erforderlichen Maßnahmen/Leistungen zu veranlassen bzw. zu erbringen.
208.1212Z53 Abfallmanagement Fachautor: I.NPM (V) | Heinz-Ulrich Günther | Tel.: 999-53093 Gültig ab: 01.09.2017
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.7 Seite 2/8 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
| 1. Aufgaben der Bauüberwachung | ||||
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| Leistungstext | ||||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) | Überwachen der im Entsorgungskonzept festgelegten und vom AG freigegebenen Verfahrensweise zur fachgerechten Entsorgung (Verwertung/Beseitigung). Überwachen und Dokumentieren der getrennten Sammlung und Beförderung von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen gemäß Gewerbeabfallverordnung. Überwachen der ausführenden Ingenieurbüros bei der Probennahme gemäß LAGA PN 98 bzw. länderrechtlicher Regelungen sowie Prüfung und Freigabe der Proben/Protokolle Probenahme zur anschließenden Laboranalytik Veranlassen von Kontrolluntersuchungen zur stichprobenartigen Überprüfung der vom AN Bau vorgelegten Deklarationsanalysen (mind. - % der vom AN Bau zu erbringenden Analysen) nach EBV bzw. LAGA bzw. Deponieverordnung. Koordinieren und Mitwirken bei den vom AG beigestellten Entsorgungsleistungen einschließlich Durchführen von Abstimmungen Überwachen des sorgfältigen Ausbaus, der getrennten Sammlung (ggf. in geeigneten Sammlungs- bzw. Transportbehältnissen), der ordnungsgemäßen Bereitstellung zur Verladung und Ab-transport von: x Schienen (bei Verwendung im Sinne des Kreislaufs Oberbaumaterial) x als aufarbeitungsfähig klassifizierten Betonschwellen (gemäß Protokoll der Erstbegehung) (z.B. Verwendung von Kanthölzern) x Schrott x LST- und TK: Sofern Reststoffe der DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Fahrweg anfallen, ist Ver- und Entsorgung Oberbaustoffe (I.IAW 3) einzubeziehen. Kontrolle der durch den AN bereitgestellten Baustelleneinrichtungs-/ Logistik- und Behandlungsflächen x Kontrolle der Beprobung vor Beginn und nach dem Ende der Nutzung (Beweissicherung nach BBodSchV). x Überwachen der ordnungsgemäßen Herstellung und Betreibens der Bereitstellungs- und Behandlungsflächen einschließlich Umsetzung genehmigungsrechtlicher Auflagen (Planrecht, 4. BImschV) ggf. auch außerhalb des Baufeldes. x Überwachen und Dokumentieren der ordnungsgemäßen Rückgabe der durch den ANBAU temporär genutzten Flächen an die Eigentümer / Pächter. Stichprobenartige Kontrolle der Qualität der zugelieferten / wieder einzubauenden mineralischen Materialien und Dokumentation der Prüfungen und des Einbauortes (z. B. auch Recyclingmaterial für Baustraßen). Fortlaufendes Überprüfen der baubegleitenden abfalltechnischen Untersuchungen (einschließlich Soll- Ist-Vergleich) auf Übereinstimmung mit den in den Entsorgungsnachweisen zugelassenen Abfallmengen und Schadstoffgehalten mit sofortiger Information des AG bei Abweichungen. Stichprobenartige Kontrolle der vom Beförderer mitgeführten Begleitdokumente auf Vollständig-keit sowie stichprobenartige Kontrolle der Entsorgungswege / Deponien einschließlich der Wiegung (Vergleich Lademengen/Wiegekarte). | x x x x x x x x x x |
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.7 Seite 3/8 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
(11) Sicherstellen der ordnungsgemäßen Bereitstellung und Verladung von ausgebauten Reststoffen und x Abfällen.
x Laufendes Überwachen der Aushub- und Abbrucharbeiten auf Einhaltung: Planrecht / Stand der Technik / Baustellenplan Umweltschutz (Teil Abfallerzeugung / -entsorgung) / Entsorgungskonzept. Aussteuerung und unverzügliche Information des Auftraggebers bei Abweichungen.
x Überwachen der rechts- und vertragskonformen Bereitstellung und Haufwerksbildung von Bauabfällen (z.B. Einhalten der zulässigen Haufwerksgröße und -abstände sowie des Ver- mischungsverbotes). x Laufendes Überwachen der Haufwerksplatzierung, -gestaltung, -kennzeichnung, -sicherung auf Einhaltung: Planrecht / Stand der Technik / Baustellenplan Umweltschutz (Teil Abfallerzeu-gung / -entsorgung) / Entsorgungskonzept. Aussteuerung und unverzügliche Information des Auftraggebers bei Abweichungen.
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.7 Seite 4/8 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
| 2. Aufgaben der Bauüberwachung bei beigestellten Entsorgungsleistungen für Oberbauabfälle durch den Auftraggeber | ||||
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| Leistungstext | ||||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| (1) | Die unten genannten Tätigkeiten sind für nachstehend ausgewählte Abfälle auszuführen: x Gleisschotter, Siebrückstände der maschinellen Bettungsreinigung BRM x Holzschwellen (inkl. Weichen- und Koppelschwellen, Brückenbalken, Gleisjoche und Holz- schwellenbruch x Betonschwellen (inkl. Weichen- und Koppelschwellen, Brückenbalken, Gleisjoche und Betonschwellenbruch x gleisnahe Böden x nicht gleisnahe Böden x Sonstiges: u.a. Betonausbruch, Zwischenlagern, Asbest-/Bleihaltige Materialien - Sicherstellung, dass die Verladung von Oberbauabfällen gem. schriftlicher „Freigabemeldung der OE Baulogistik für Verladung/Abtransport von Abfall“ des Auftraggebers erfolgt. - Ausfüllen, Abzeichnen und Versenden des Formblattes „Entsorgungsmeldung BÜB über erfolgte Verladung/Abtransport von Abfall“ nach Vorgabe des Auftraggebers spätestens 2 Werktage nach der letzten Verladung. Die Vorabkontrolle (v. a. Entsorgungsnachweisverfahren) und die Verbleibskontrolle (v. a. Erstellung und Signatur der Begleitscheine für gefährliche Abfälle und der Registerbelege für nicht gefährliche Abfälle) im eANV erfolgt durch den Auftraggeber (Organisationseinheit Baulogistik (I.IAW 12). | x |
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.7 Seite 5/8 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
| 3. Aufgaben der Bauüberwachung im Zuge der Vorab- und Verbleibskontrolle für nicht auftraggeberseitig beigestellte Entsorgungsleistungen | ||||
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| Leistungstext | Leistung | |||
| AN | AG | ent- fällt | ||
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| Die unten genannten Tätigkeiten sind für nachstehend ausgewählte Abfälle auszuführen: x nicht gleisnahe Böden x Bauschutt x Asphalt x Gleisschotter, Siebrückstände der maschinellen Bettungsreinigung BRM (< 1.000 to) x Holzschwellen (< 1.000 Stck.) (inkl. Weichen- und Koppelschwellen, Brückenbalken, Gleisjoche und Holzschwellenbruch) x Betonschwellen (< 1.000 Stck.), nicht aufarbeitungsfähig, (inkl. Weichen- und Koppelschwellen, Brückenbalken, Gleisjoche und Betonschwellenbruch) x gleisnahe Böden Sonstiges: ... Mitwirken bei der Vorabkontrolle (Erstellen der Entsorgungsnachweise sowie Überprüfung der GenehmigungenundEntsorgungsfachbetriebszertifikatederEntsorger/Transporteure)fürgefährliche und nicht gefährliche Bauabfälle im elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV). Organisation der Erfassungaller im Bauvorhaben anfallenden Materialien und Bauabfälle durch die Nachweisführung für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle (Verbleibskontrolle Gesetzeskonforme Nachweisführung der Abfallverbringung gefährlicherBauabfälle in einer eANV- Software sowie Prüfung und Signatur der Begleit- und Übernahmescheine mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Zeichnungsbefugte sind vorab durch den AG zu benennen. Etwaige EDV- Ausstattung(z.B.Hardware:Rechner,SignaturkarteundKartenlesegerät,Software:z.B.ZEDAL)für das eANV ist vom AN vorzuhalten. x Zur Umsetzung der Pflichten aus dem eANV ist der AN Bauüberwachung bei der ZKS als Beauftragter des Abfallerzeugers registriert und unterhält bei ZEDAL einen Account. Für seine mit der abfallrechtlichen Bauüberwachung beauftragten Mitarbeiter hat der AN folgende anwendungsbereite Geräteausstattung auf der Baustelle zur Verfügung zu stellen: - Gebräuchliche Computerhardware inkl. Internetanbindung - Abfallerfassungssoftware inklusive eigenständigem Zugang, kompatibel zur Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS) - Kartenlesegeräte incl. Treibersoftware mit Zulassung der Bundesnetzagentur zur qualifizierten Signatur abfallrechtlicher Dokumente (Signaturarbeitsplatz) - sobald verfügbar: Bereitstellung von mobilen Signatureinheiten - Ausstattung und Schulung der örtlichen Mitarbeiter des AN mit persönlichen Signaturkarten nach digitalem Signaturgesetz - Nachweis der abfallrechtlichen Qualifikation der signaturberechtigten Mitarbeiter |
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.7 Seite 6/8 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
x Verbleibskontrolle für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle im elektronischen Abfalnachweisverfahren (eANV): Prüfen des vom Auftraggeber im System ZEDAL eingestellten Muster-Transportdokuments auf Übereinstimmung mit EN und auf Vollständigkeit, Ergänzen der Angaben zum Übergabedatum, Beförderer und Projektbezeichnung, Baustelle und Materialherkunft im Vermerke-Feld.
- Erzeugen der benötigten Anzahl Transportdokumente aus dem Muster, Eintragung Hauf- werks-Nr. bzw. in-situ-Abschnitt im Vermerke-Feld und qualifizierte elektronische Signatur des Dokuments für den Abfallerzeuger.
- Versenden der Begleitscheine / Registerbelege an alle am eANV Beteiligten. Bei nicht ge- fährlichen Abfällen jedoch ohne Behördenbeteiligung!
- Bei gefährlichen Abfällen: Prüfung, ob Begleitschein vom Beförderer vor Transportbeginn signiert wird, andernfalls Prüfung des Vorliegens einer Vereinbarung nach §19(2) NachwVO.
x Für die Entsorgung von sonstigen gefährlichen Bauabfällen der DB InfraGO AG - Geschäftsbereich Fahrweg muss der Bauüberwacher bei Entsorgung im Begleitscheinverfahren gegenüber dem Beauftragten für Umweltschutz/Abfallerzeuger über das Formblatt „Bestätigung der Baustelle zu Begleitscheinen im elektronischen Nachweisverfahren“ verbindlich rückmelden:
- welche signierten Begleitscheine im Rahmen der Baumaßnahme benötigt wurden
- welche nicht benötigten Begleitscheine zu stornieren sind.
(4) Führen einer vollständigen Dokumentation der das Abfallmanagement betreffenden Geschehnisse x nach den Vorgaben des Auftragsgebers (Abfallregister) und Übergabe an den AG zur separaten Archivierung (nicht in der Bauakte) im Original bis 3 Jahre nach dem letzten Entsorgungsvorgang des Vorhabens. Hinweis: Bei diesen Unterlagen handelt es sich im Sinne der NachwV um Erzeugerdokumente.
(5) Führen und periodische Zusammenstellung der Abfalldaten in Registern (jährlich / projektbezogen) x und Übergabe der unterschriebenen Unterlagen / Übersichten an den AG.
monatlich x quartalsweise
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.7 Seite 7/8 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024
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Leistungsbeschreibung Bauüberwachung Anlage Nr. 1.7 Seite 8/8 Zum Vertrag Nr. 26FEI88284
208.1212Z53 Abfallmanagement BÜW Fachautor: I.IIG 43 | Liane Weber | Tel.: 0174 19 51 330 Gültig ab: 09.08.2024