VHB_214_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Baustelleneinrichtung Feuerwache Fulda Süd

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:38 (Europe/Berlin)

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214-Hessen (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer VG-2026-0139

Baumaßnahme Feuerwehr Süd Baustelleneinrichtung FW Süd, Zirkenbacherstraße, 36041 Fulda

Leistung Baustelleneinrichtung Feuerwehr Süd

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am ............ spätestens ............ Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. × in der KW 46/2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum ............ zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am ............ innerhalb von ............ Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. × in der KW 19/2028, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: × vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn × vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: ............ € (ohne Umsatzsteuer) × 0,10 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5,00 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf ............ Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. × Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. × Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B) Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und „Abschlagszahlungs-/ Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Vorauszahlungsbürgschaft“ Satz 3 VOB/B das Formblatt

7 Technische Spezifikationen Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen 10.1 Urkalkulation

Die Urkalkulation ist gemäß § 16 HVTG nach gesonderter Aufforderung entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.

10.3 Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil.

10.4 Nachweise und Kontrollen

Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/

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Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen.

10.5 Vermeidung Fehlalarm von Brand-/ Rauchmeldern

Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf zu achten, dass ggf. vorhandene Brandmelder nicht versehentlich, z.B. durch Rauch- oder Staubentwicklung ausgelöst werden. Vor der Ausführung entsprechend gefahrgeneigter Arbeiten sind rechtzeitig (d.h. in der Regel mindestens 48 Stunden vorher) geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen mit dem Auftraggeber bzw. der örtl. Bauleitung oder dem Betreiber abzustimmen. Über die Beendigung der Arbeiten ist ebenfalls unmittelbar zu informieren, sodass evtl. getroffene Maßnahmen, wie z.B. die vorübergehende Abschaltung der Brandmeldeanlage, unverzüglich rückgängig gemacht werden können. Während der Abschaltung der Brandmeldeanlage treffen den Auftragnehmer erhöhte Sorgfaltspflichten. Kosten eines Fehlalarms, der auf Versäumnisse des Auftragsnehmers zurückzuführen ist, werden diesem vollständig in Rechnung gestellt.

10.190 Einrichtung von Unterkünften Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.

10.210 Baustellenbesprechung Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Bedarf statt. Entspr. Angaben siehe Vorbemerkungen LV

10.330 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des Auftraggebers zu beginnen. Der Umfang der im Einzelfall zu erbringenden Leistungen wird bei der Anordnung festgelegt. Die Stundenlohnzettel sind werktäglich einzureichen

10.640 Wasser- und Energieversorgung Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen und nicht mehr zu verbrauchen, als es zur Erbringung seiner Leistung notwendig ist.

Für anteilige Verbrauchskosten an Wasser und Energie (z.B. elektrischer Strom, Diesel, Heizöl, Gas, Kohle) einschließlich etwaiger Kosten für Messer und Zähler werden dem Auftragnehmer 0,4% des Endbetrages der Schlussrechnung (Bruttosumme) in Abzug gebracht, wobei für den Wasseranteil 0,1% und für den Energieanteil 0,3% anzurechnen sind. Ein Abzug wird nicht vorgenommen, wenn der Auftragnehmer von dem Angebot des Auftraggebers, das zur Verfügung gestellte Wasser und die Energie zu nutzen, keinen Gebrauch gemacht hat. Bei Nutzung nur einer Verbrauchsart, wird die pauschalierte Verbrauchskostenabrechnung entsprechend beschränkt.

Stellt der Auftraggeber nach Abschluss der Baumaßnahme fest, dass die tatsächlichen Verbrauchskosten erheblich niedriger sind, als die pauschaliert erhobenen anteiligen Verbrauchskosten, so hat eine anteilige Rückvergütung zu erfolgen.

10.720 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle Die Baustelle unterliegt den Bestimmungen der Baustellenverordnung. Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten haben den Anweisungen des Bauleiters bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu folgen und insbesondere an der Eingangsunterweisung durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinator teilzunehmen.

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10.725 Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften Der unterzeichnende Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei ihm in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen gemäß den Unfallverhütungsvorschriften des Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes bzw, der Bauberufsgenossenschaft zu erbringen. Stellt sich nach Prüfung durch den Hessischen Gemeindeunfallversicherungsverband heraus, dass die erbrachten Lieferungen und Leistungen nicht deren Vorschiften entsprechen, so sind die festgestellten Mängel unentgeltlich durch den Auftragnehmer zu beseitigen.

10.810 Berechnung der Vergütung von Nachtragsvereinbarungen Der Auftragnehmer hat seine Berechnungen für die Vergütung von Nachtragsvereinbarungen nach § 2 VOB/B gemäß dem "Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen" - VHB - Vergabehandbuch des Bundes

  • Ausgabe 2017 vorzunehmen. Hierfür ist die Excel-Datei "521 (Vergütungszuordnung u. -berechnung) " zu verwenden, die bei Bedarf vom, im Auftragsschreiben genannten, Ansprechpartner weitergegeben wird.

10.920 Sauberkeit auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat selbst unverzüglich für die Beseitigung aller durch ihn verursachten Verunreinigungen und des anfallenden Bauschuttes zu sorgen. Kommt er dieser Verpflichtung nach einmaliger schriftlicher Aufforderung nicht nach, so kann der Auftraggeber die Beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen. Der Auftraggeber ist insoweit berechtigt, die für die Baureinigung aufgewendeten Kosten anteilig auf den Auftragnehmer umzulegen.

Ergänzung zur Vertragsstrafenregelung nach Ziffer 2: Bei der Berechnung der Vertragsstrafen gemäß Ziffer 2.1 und 2.2 kommt nicht die Auftragssumme ohne Umsatzsteuer, sondern die Vergütung in objektiv richtiger Höhe (ohne Umsatzsteuer) zur Anwendung. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----

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