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Für jedes Nachtragsangebot ist ein nachvollziehbarer Kalkulationsnachweis beizufügen, der die Preisbildung erläutert.
Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:03 (Europe/Berlin)
Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de
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Für jedes Nachtragsangebot ist ein nachvollziehbarer Kalkulationsnachweis beizufügen, der die Preisbildung erläutert.