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Baureifmachung und Rohbauarbeiten für ein Interimsschulgebäude in Essen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:03 (Europe/Berlin)

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27 L Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Geltung der Vertragsbedingungen Sprache usw.)

1.1 Die Vertragsbedingungen der Stadt Essen in 3.3 Auf Verlangen des Auftraggebers ist der Bieter der bei der Auftragserteilung gültigen Fassung verpflichtet, seine Kalkulation zur Einsicht vor- gelten auch ohne ausdrückliches schriftliches zulegen. Anerkenntnis des Auftragnehmers durch An- nahme oder Ausführung des Auftrages als an- 3.4 Verpackungsstoffe gehen, wenn nichts ande- erkannt. res vereinbart ist, ohne Anspruch auf beson- dere Vergütung in das Eigentum der Stadt Es- 1.2 Abweichende Lieferungs-/Leistungs- und Zah- sen über. Nach der Verpackungsverordnung lungsbedingungen des Auftragnehmers ha- müssen die Hersteller und Vertreiber von Ver- ben, auch wenn in der Auftragsbestätigung packungen Transportverpackungen, Umver- darauf Bezug genommen wird, keine Gültig- packungen und Verkaufsverpackungen zu- keit, es sei denn, dass sie von der Stadt Es- rücknehmen. Die Kosten für eine etwaige sen ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Rücksendung trägt der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist. 1.3 Der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses ist alleinverbindlich, Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat auch wenn der Auftragnehmer sein Angebot der Auftragnehmer, wenn nichts anderes ver- durch ADV erstellt (siehe Ziffer 2.1 der Be- einbart ist, keinen Anspruch auf besondere werbungsbedingungen für die Vergabe von Vergütung der Mietgebühren. Leistungen). 3.5 Entwürfe, Ausarbeitungen, Proben und Muster zu nicht berücksichtigten Angeboten gehen in das Eigentum der Stadt Essen über, sofern 2 Rangfolge der Vertragsbedingungen der Bieter nicht schon im Angebot oder aber innerhalb von 24 Werktagen nach Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nachei- Ablauf der Zuschlagsfrist ihre Rückgabe ver- nander: langt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bie- a) die Leistungsbeschreibung mit etwaigen ter. Für Entwürfe, Ausarbeitungen, Proben Vorbemerkungen und ggf. beigefügten und Muster wird keine Vergütung gewährt, so- Planunterlagen fern der Auftraggeber nichts anderes be- b) etwaige Besondere Vertragsbedingungen stimmt hat. bzw. Einzelregelungen 3.6 Neue Preise nach § 2 Nr. 3 VOL/B sind c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen schriftlich vor Beginn der Ausführung der Leis- tungsänderung zu vereinbaren. d) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten e) etwaige Technische Vertragsbedingungen Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen. und Fachvorschriften für die jeweilige Leis- tung 3.7 Soweit Preise je Einheit vereinbart sind, ist bei f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen die Ausführung von Leistungen (VOL/B). der Auftragnehmer verpflichtet, ohne Ände- rung der vertraglichen Einheitspreise Mehr- leistungen bis zu 10 v.H. der im Auftrag fest- 3 Preise gelegten Mengen zu erbringen oder mit einer Minderung bis 10 v.H. einverstanden zu sein. 3.1 Die angebotenen Preise sind feste Preise Auf Verlangen werden neue Ausführungsfris- ohne Mehrwertsteuer. Diesen Preisen wird die ten vereinbart. Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe hinzugesetzt. 3.8 Abschnitt 3.7 gilt nicht, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam ge- 3.2 Die angebotenen Preise enthalten – soweit bunden sind. nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – sämtliche Leistungen des Auftragneh- mers sowie alle Nebenkosten (z. B. Lohn- und 4 Auftrag Gehaltsneben- kosten, übertarifliche Zulagen, Zeit- und Erschwerniszuschläge, Kosten für 4.1 Ist im Leistungsverzeichnis die Liefe- Verpackung, Versand, Transport, Fracht, Mon- rung/Leistung nach Losen ausgeschrieben, tagen, Hin- und Rückbeförderung von Werk- behält der Auftrag-geber sich vor, die Lose zeugen und Geräten für Montagezwecke, Er- auch zu verschiedenen Zeitpunkten zu verge- stellung von Betriebs-, Bedienungs-, Ge- ben. brauchsanweisungen und dgl. in deutscher

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4.2 Mit der Annahme des Auftrages verpflichtet Übertragung von Teilen der Leistung (Unter- sich der Auftragnehmer, bei der Ausführung auftrag) die für die Lieferung/Leistung jeweils gelten- a) nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu den Unfallverhütungsvorschriften und die all- verfahren, gemein anerkannten sicherheitstechnischen b) dem Unterauftragnehmer auf Verlagen den und arbeitsmedizinischen Regeln gewissen- Auftraggeber zu benennen, haft zu beachten. c) dem Unterauftragnehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen – insbesonde- re hinsichtlich der Zahlungsweise und Si- 5 Ausführung cherheitsleistungen – zu stellen, als zwi- schen ihm und dem Auftraggeber verein- 5.1 Der Auftraggeber kann sich von der vertrags- bart sind, mäßigen Ausführung der Lieferung/ Leistung während der Herstellung unterrich- d) bevorzugt Unternehmen der mittelständi- ten. schen Wirtschaft zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des 5.2 Sind im Angebot Bezugsquellen angegeben, Auftrages zu vereinbaren ist, so darf der Auftragnehmer diese nicht ohne e) Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu Zustimmung des Auftraggebers wechseln. setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 5.3 Beantragt der Auftragnehmer ein Insolvenz- verfahren beziehungsweise ein vergleichba- 7.2 Sind im Angebot Unterauftragnehmer ange- res gesetzliches Verfahren, wird ein solches geben, so darf der Auftragnehmer diese nicht Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung ohne Zustimmung des Auftraggebers wech- mangels Masse abgelehnt, so hat der Auf- seln. Der Auftragnehmer bleibt für die vor- tragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüg- schriftsmäßige Ausführung der Lieferun- lich mitzuteilen. gen/Leistungen allein verantwortlich.

5.4 Der Auftraggeber ist berechtigt, Lieferungen nachwiegen zu lassen. Die Kosten des Nach- 8 Rücktritt vom Vertrag wiegens und das Entgelt für den entstandenen Zeitverlust können in der Schlussrechnung 8.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, mit sofortiger besonders berechnet werden, wenn sich beim Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn Nachwiegen keine Beanstandung ergibt. der Auftragnehmer Angehörigen der Verwal- tung Geschenke oder andere Vorteile im Sin- ne der §§ 299, 331 ff. StGB verspricht, anbie- 6 Haftpflicht tet oder gewährt. Das gleiche gilt, wenn das Angebot an einer rechtswidrigen Absprache 6.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auf- im Sinne von § 299 StGB beruht. traggeber von allen Haftpflichtansprüchen zu befreien, die gegen ihn im Zusammenhang mit 8.2 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so dem übernommenen Auftrag von Dritten erho- ist er berechtigt, aber nicht verpflichtet, bereits ben werden, sei es wegen unsachgemäßer empfangene Lieferungen oder Leistungen zu- Ausführungen der Arbeiten, wegen Verwen- rückzugeben. Behält er diese, so ist der Wert dung von nicht einwandfreiem Material oder zu vergüten. Werden sie zurückgegeben, so aus irgendeinem anderen Grund. muss auch der Auftragnehmer die empfange- nen Leistungen zurückgeben. Der Auftragge- 6.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen nach- ber kann vom Auftragnehmer den Ersatz des zuweisen, dass er hinsichtlich aller Haftpflicht- Schadens verlangen, der ihm durch den ansprüche, die sich aus der Ausführung des Rücktritt vom Vertrag entsteht. Im Übrigen übernommenen Auftrages ergeben können, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den eine Haftpflichtversicherung in hinreichender Rücktritt. Höhe abgeschlossen hat und laufend unter- hält. Der Auftraggeber ist berechtigt, rückstän- dige Prämien anstelle des Auftragnehmers an 9 Güteprüfung das Versicherungsunternehmen zu zahlen und diese Beträge von der dem Auftragnehmer 9.1 Art, Umfang, Ort und Durchführung der Gü- zustehenden Vergütung oder einer von ihm teprüfung bestimmen sich nach der vertragli- hinterlegten Sicherheit einzubehalten. chen Vereinbarung.

9.2 Alle sich bei der Abnahme zeigenden Mängel 7 Unterauftragnehmer können ungeachtet vorheriger Güteprüfungen noch geltend gemacht werden. Dies gilt auch 7.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der dann, wenn bereits vor der Abnahme Leistun-

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gen dem Auftraggeber übereignet worden ausgestellter Rechnungen oder fehlender Un- sind oder die Gefahr auf Grund einer Verein- terlagen gehen zu Lasten des Auftragneh- barung auf den Auftraggeber übergegange- mers. nen ist. 12.3 Jede Rechnung ist ihrem Zweck nach als Ab- schlags-, Teil- oder Schlussrechnung zu be- 10 Abnahme und Gefahrenübergang zeichnen. Abschlags- und Teilrechnungen sind jeweils entsprechend zu nummerieren. In 10.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist – wenn im der Schlussrechnung sind die Leistungen aus Auftragsschreiben nichts anderes angegeben dem Hauptauftrag und aus etwaigen Nach- ist – der Sitz der empfangenden Dienststelle tragsaufträgen getrennt aufzuführen. (Empfangsstelle). Diese ist nur montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr und ggf. 12.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt ein nach besonderer Vereinbarung zur Annahme Skontoabzug von 3 %, wenn die Rechnung der Lieferung bzw. zur Abnahme der Leistung innerhalb von 3 Wochen nach Eingang zur verpflichtet. Lieferungen sind – soweit nichts Zahlung angewiesen wird, von 2 %, wenn die anderes vereinbart ist – frei Verwendungsstel- Rechnung innerhalb von 4 Wochen nach Ein- le oder Lager anzuliefern. gang zur Zahlung angewiesen wird. Skontofristen beginnen mit dem Tag des Ein- 10.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und gangs der Rechnungen (Eingangsstempel der einer zufälligen Verschlechterung geht erst zuständigen Empfangsstelle), jedoch nicht vor auf die Stadt Essen über, wenn die Emp- dem Tag der Erfüllung der Leistung, sofern fangsstelle die Leistung des Auftragnehmers eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem abgenommen oder, wenn eine Abnahme we- Tage der Abnahme. der gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftragneh- 12.5 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich mers angenommen hat. bargeldlos auf ein in der Rechnung angege- benes Konto gezahlt.

11 Mängelansprüche 12.6 Der Auftraggeber ist berechtigt, mit allen Ge- genforderungen – auch aus anderen Rechts- 11.1 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche verhältnissen – aufzurechnen. richtet sich nach den entsprechenden Anga- ben in den Ausschreibungsunterlagen bzw. im 12.7 Abtretungen von Forderungen des Auftrag- Auftragsschreiben, mangels solcher Angaben nehmers sind ohne vorherige schriftliche Zu- nach den gesetzlichen Bestimmungen. stimmung des Auftraggebers ausgeschlossen.

11.2 Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche 12.8 Der Auftraggeber ist berechtigt, beginnt mit der Abnahme, bei Teilleistungen a) eine in den Vertragsunterlagen vereinbarte mit der Abnahme/Entgegennahme der letzten Sicherheit für die Dauer der Gewährleis- Leistung. Bei Verträgen, die durch ständig tungsfrist einzubehalten, wiederkehrende Leistungen erfüllt werden, ist jedoch die Abnahme/Entgegennahme der Ein- b) zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzufor- zelleistungen maßgebend. dern, und zwar auch dann, wenn sie an- lässlich der späteren Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt oder andere Prü- 12 Abrechnung fungsinstanzen festgestellt werden. Die Sicherheitsleistung nach Buchstabe a) 12.1 Rechnungen sind – soweit nichts anderes kann durch eine entsprechende Mängelan- vereinbart ist – möglichst umgehend nach Fer- spruchsbürgschaft oder durch andere Sicher- tigstellung oder Ausführung, spätestens je- heit ersetzt werden. doch am 18. Werktag nach Beendigung der Leistung in zweifacher Ausführung auf die im Auftrag bezeichnete (Dienst-)Stelle auszustel- 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand len. Die Umsatzsteuer ist am Schluss gesondert Erfüllungsort und Gerichtsstand ist aufzuführen. Essen. Bei innergemeinschaftlichem Warenverkehr entfällt die Angabe des Steuerbetrages.

12.2 Den Rechnungen sind prüffähige Unterlagen über die Lieferungen/Leistungen beizufügen. Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig

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