02 Antrag_auf_Kampfmitteluntersuchung.pdf

Baureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:26 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Antrag auf Kampfmitteluntersuchung Datum

Hinweis: Bitte füllen Sie den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung vollständig aus (Zutreffendes bitte ankreuzen).

Die beantragende Ordnungsbehörde versichert, dass die beantragte Maßnahme im Zusammenhang

mit einem Kampfmittelverdacht steht und der Gefahrenabwehr dient.

Örtliche Ordnungsbehörde (Absender)

Stadt /Amt

Bearbeiter

Tel.Nr. E-Mail:

Angaben zur zu untersuchenden Fläche

Stadt:

Straße, Hausnummer:

Aktenzeichen der Luftbildauswertung 22.5-

Geplanter Baubeginn:

ja nein

Das Gelände ist ein kontaminierter Bereich

Die Fläche ist eine Bundesliegenschaft (auch ehemalig)

Die Fläche ist eine archäologische Verdachtsfläche

Betretungserlaubnis liegt der Ordnungsbehörde vor.

Durchzuführende Maßnahmen

  1. Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittel. Größe der Fläche: m²

  2. Überprüfung eines konkreten Verdachts:

Bombenblindgänger-Verdachtspunkt Nr.

Militäreinrichtungen (Laufgräben, Schützenlöcher, Stellungen, usw.)

  1. Sicherheitsdetektion:

Anzahl der Bohrungen

Tiefe der Bohrungen:

Bohrfirma/Ansprechpartner vor Ort

Tel. Nr. des Ansprechpartners

Terminvorschlag für Detektion

Ein Bohrlochplan ist spätestens auf der Baustelle dem KBD oder dem von ihm beauftragten

Fachunternehmen zu übergeben.

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  1. Überprüfung von Verdachtsmomenten aus der Sicherheitsdetektion:

Bohrlochnummer(n)

Tiefe der Verdachtsmomente:

Datum der Datenauswertung

Ansprechpartner vor Ort

Tel. Nr. des Ansprechpartners

Erklärung zur Geländesituation:

Der Bauherr erklärt, dass im Bereich des Bohrlochs keine Leitungen, Kanäle,

Fundamente oder sonstige Bauwerke liegen. Das Bohrloch befindet sich in einem Bereich,

der nach Kriegsende noch nicht geöffnet worden ist (z.B. durch Baumaßnahmen).

Zwingend beizufügende Unterlagen

a. Sofern die Fläche eine aktuelle oder ehemalige Bundesliegenschaft ist, ist zwingend eine gültige

Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme beizufügen.

b. Falls die Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittel (siehe 1.) beantragt wird, muss zwingend eine Karte

mit Kennzeichnung der zu überprüfenden Fläche beigefügt werden.

c. Wenn die Überprüfung einer Fläche auf Kampfmittel (siehe 1.) oder die Überprüfung eines konkreten

Verdachts (siehe 2.) beantragt wird, ist die Erklärung zur Leitungsfreiheit zwingend erforderlich.

Ebenfalls müssen zwingend nachfolgende Angaben gemacht werden:

ja nein

Die vorbereitenden Maßnahmen sind bereits abgeschlossen

/ abgeschlossen zum:

Aufschüttungen seit Kriegsende wurden ermittelt und/oder entfernt

Höhe der Nachkriegsauffüllung:

Bemerkungen

Datum/ (gez.) Unterschrift

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Hinweise zum Antrag auf Kampfmitteluntersuchung

Örtliche Ordnungsbehörde/Absender: Tragen Sie hier bitte die Anschrift und den Ansprechpartner/Bearbeiter der Kommune für Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen ein.

Angaben zur zu untersuchenden Fläche: Hier ist zwingend das Aktenzeichen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, welches im Rahmen der Luftbildauswertung vergeben wird, anzugeben. Der geplante Baubeginn ist mit anzugeben. Dies dient einer ersten Planungsabschätzung für den KBD.

Kontaminierter Bereich Evtl. vorhandene Altlasten sind zu ermitteln und ggfs. ist ein Sicherheits- und Gesundheitsplan zu erstellen. In diesem Fall verlängert sich die Bearbeitungsdauer.

(ehemalige) Bundesliegenschaften / Verwaltungsvereinbarung Gemäß Kostenerlass des Innenministeriums NRW http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/service/Kostenerlass.pdf trägt das Land Nordrhein-Westfalen nicht die Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln auf

  1. bundeseigenen Liegenschaften,
  2. ehemaligen bundeseigenen Liegenschaften,
  3. Liegenschaften der Rechtsnachfolger des Bundes, die durch Verkauf, Ausgliederung aus dem Bundesvermögen oder Privatisierung entstanden sind (z.B. Deutsche Telekom AG, etc.) und
  4. Ausgleichsflächen die durch Maßnahmen auf Flächen der Fälle 1.- 3. notwendig sind In diesen Fällen trifft die Kostenlast den Bund oder seine Rechtsnachfolger und dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung muss zwingend eine gültige Verwaltungsvereinbarung beigefügt werden. Sofern unter dem Aktenzeichen der Luftbildauswertung bereits eine gültige Verwaltungsvereinbarung mit dem KBD existiert, ist diese beizufügen. Andernfalls ist vorab eine neue Verwaltungsvereinbarung mit dem KBD abzuschließen und dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung in Kopie mitzuschicken.

Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme Zum Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zur Kostenübernahme ist eine Mail an kbd@brd.nrw.de mit folgenden Angaben zu senden:

  1. Aktenzeichen der Luftbildauswertung
  2. Projektbezeichnung
  3. Name und Anschrift des Kostenträgers
  4. Rechnungsadresse des Kostenträgers sofern diese von 3. abweicht Anhand dieser Angaben erstellt der KBD eine Verwaltungsvereinbarung, unterzeichnet diese und sendet Vertragspartner ein Exemplar zu. Die vom Vertragspartner gegengezeichnete Ausführung ist dann dem Antrag auf Kampfmitteluntersuchung beizufügen.

Betretungserlaubnis Die Betretungserlaubnis umfasst die Erlaubnis zum Betreten des o.g. Grundstücks, ggf. auch weiterer, von der beantragten Maßnahme betroffener Grundstücke durch Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf oder von dort beauftragte Firmen zur Durchführung von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen. Sie umfasst auch das Befahren und Bearbeiten mit schwerem Gerät (Bagger, Bohrgerät, etc.).

Durchzuführende Maßnahmen Hier ist die konkret durchzuführende Maßnahme anzugeben. Bei der Überprüfung von Flächen kann es hilfreich sein, eine Karte als Anlage zu übersenden, in der die zu untersuchende Fläche dargestellt ist. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen sind auf der folgenden Internetseite dargestellt: http://www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmittelbeseitigung/index.jsp

Zu den vorbereitenden Maßnahmen gehören bspw.: • Begehbarkeit der Detektionsfläche herstellen (Freischneiden von Bewuchs, ausräumen, ggf. ebnen), • ferromagnetische Störfelder im Bereich der Detektionsfläche einschließlich eines Überlappungsbereiches von mind. 5 m entfernen (Zäune. Fahrzeuge, Baustelleneinrichtungen), • Oberflächenversiegelungen im Bedarfsfall aufnehmen.

Erklärung zur Leitungsfreiheit: Vor jeder Kampfmitteluntersuchung mit Erdeingriffen sind vorhandene Leitungen im Gelände zu kennzeichnen und ggf. freizulegen (bspw. Querschächte, Suchschlitze, Vorschachtungen).

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