Emailauskunft Kampfmittelfreimessung Außengelaende.pdf

Baureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:26 (Europe/Berlin)

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Ebinghaus, Alena

Von: Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de Gesendet: Donnerstag, 28. Mai 2026 11:21 An: Ebinghaus, Alena Betreff: AW: Akt. 22.5-5124000-138/18, Bockmühle 12-18: Abstimmung Beantragung Kampfmittelfreimessung

Sehr geehrte Frau Dr. Ebinghausen,

hiermit bestätige ich, dass bei diffusen Verdachtsflächen bis zu einem Erdeingriff von 0,8m GOK keine weitergehende Überprüfung gefordert wird. Die Arbeiten sind natürlich dennoch mit entsprechender Vorsicht auszuführen, bei ungewöhnlichen Vorkommnissen ist das Ordnungsamt bzw. die Feuerwehr zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen i. A. Fr. Mertin

Ordnungsamt 302.15 Allg. Gefahrenabwehr, Großveranstaltungen

Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Telefon +49 202 563 5029 Telefax +49 202 563 4702 E-Mail gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de

www.wuppertal.de

Von: Ebinghaus, Alena Alena.Ebinghaus@hpc.ag Gesendet: Donnerstag, 28. Mai 2026 10:09 An: Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de Cc: Muheidat, Monir Monir.Muheidat@hpc.ag Betreff: AW: Akt. 22.5-5124000-138/18, Bockmühle 12-18: Abstimmung Beantragung Kampfmittelfreimessung

ACHTUNG: Diese E-Mail stammt von außerhalb der Organisation. Besondere Vorsicht beim Klicken auf Links oder Öffnen von Anhängen!

Guten Tag Frau Mertin,

danke für das freundliche Telefonat soeben.

Ich fasse unser Gespräch noch einmal wie folgt zusammen:

Eine flächenhafte Kampfmittelfreimessung wie in dem o.g. Aktenzeichen empfohlen gilt für die zu überbauende Fläche, bei der ein Eingriff in den Boden bis 0,8 m u. GOK erforderlich ist. Bei Eingriffen, die die Tiefe von 0,8 m nicht

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überschreiten ist keine vorherige Freimessung erforderlich. Ausgenommen wären konkrete Verdachtsfälle. Diese liegen jedoch nicht vor.

Derzeit sehen wir aus altlastentechnischer Sicht einen Bodenaustausch bis 0,5 m für das geplante Außengelände vor. Für diesen Bereich ist kein Vorabtrag der Auffüllung und Kampfmittelfreimessung seitens der Behörde erforderlich.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße,

Dipl.-Geol. Dr. Alena Ebinghaus Projektleiterin


HPC AG phone: +49 2265 980408-21 Gewerbeparkstraße mobile: +49 175 5735324 51580 Reichshof-Wehnrath m ail: a lena.ebinghaus@hpc.ag https://www.hpc.ag

Ausschlusserklärung/Disclaimer: https://www.hpc.ag/disclaimer/ Hinweis zur Erhebung von personenbezogenen Daten: https://www.hpc.ag/informationspflichten/ Von: Gefahrenabwehr Gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de Gesendet: Sonntag, 10. Mai 2026 14:38 An: Ebinghaus, Alena Alena.Ebinghaus@hpc.ag Betreff: AW: Akt. 22.5-5124000-138/18, Bockmühle 12-18: Abstimmung Beantragung Kampfmittelfreimessung

Sehr geehrte Frau Dr. Ebinghaus,

anbei die Fachexpertise des KBDs.

Mit freundlichen Grüßen i. A. Fr. Mertin

Ordnungsamt 302.15 Allg. Gefahrenabwehr, Großveranstaltungen

Johannes-Rau-Platz 1 42275 Wuppertal

Telefon +49 202 563 5029 Telefax +49 202 563 4702 E-Mail gefahrenabwehr@stadt.wuppertal.de

www.wuppertal.de

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