03a Erklaerung_ueber_die_Leitungsfreiheit.pdf

Baureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:26 (Europe/Berlin)

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Empfänger: Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland

Fax: 0211- 475 9040; E-Mail: kbd@brd.nrw.de

Erklärung über die Leitungsfreiheit

Hiermit erkläre(n) ich/(wir), dass auf dem durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst oder dessen Vertragsfirma zu untersuchenden Gelände

Adresse:

Aktenzeichen der Luftbildauswertung: 22.5-

keine unterirdischen Leitungen vorhanden sind bzw. im Falle von vorhandenen Leitungen diese vor Beginn der Kampfmittelüberprüfung deutlich erkennbar gekennzeichnet werden bzw. deren Verlauf durch Probeschachtungen eindeutig ermittelt und angezeigt wird.

Anschrift des Grundstückseigentümers/örtliche Ordnungsbehörde:

Name, Vorname:

Straße, Haus-Nr.:

PLZ, Ort:

Telefon:

E-mail:

Ort / Datum Unterschrift

Anmerkung Auszug aus dem Erlass: „Erstattung der anfallen Kosten“ Runderlass des Innenministeriums 75- 54.01 – vom 09.11.2007

„...Alle die Kampfmittelbeseitigung vorbereitenden oder sonst begleitenden Maßnahmen werden von §19 Abs. 2 Ziff. 1 AKG nicht erfasst, sondern sind nach den Vorschriften des Ordnungsbehördengesetzes NRW in Verbindung mit § 1004 BGB von der örtlichen Ordnungsbehörde bzw. vom Grundstückseigentümer auf dessen Kosten zu erledigen. ... in Betracht kommen u. a. Kosten für

  • Arbeiten vorbereitender Art, wie Herstellen der Leitungsfreiheit... „
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