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Bezirksregierung Düsseldorf - Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland
Horizontalsondierungen im Rahmen der Sicherheitsdetektion (Ergänzung zum
Merkblatt für Baugrundeingriffe)
Nicht immer können bei Spezialtiefbaumaßnahmen vertikale Bohrungen für eine Sicherheitsdetektion abgeteuft werden. Daher besteht die Möglichkeit bei Rohrvortrieben, Leitungsverlegungen, etc. eine Sicherheitsdetektion in einer Horizontalbohrung durchzuführen.
Folgende Rahmenbedingungen müssen hierfür vorliegen:
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Die maximal mögliche Detektionslänge beträgt 150 m. Ein zu detektierendes Bohrloch kann daher maximal 300 m lang sein. In diesen Fall wird das Bohrloch von beiden Seiten aus gemessen. Bei Bohrungen unter 150 m erfolgt die Detektion des gesamten Bohrlochs aus einer Richtung.
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Sind für die Verrohrung von längeren Bohrlöchern Kunststoff-Sondierrohre aneinandergeschweißt, so dürfen sich im Inneren keine „Nasen“ gebildet haben, die das Durchziehen des Messgerätes behindern.
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Innendurchmesser des Sondierrohres min. 90 mm (DA 110 mm)
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In Start- und Zielgrube muss das Sondierrohr min. 50 cm überstehen, bevor es im Erdreich verschwindet. Nur so ist garantiert, dass das Wegerfassungsmodul problemlos angebracht werden kann.
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Start- und Zielgrube inkl. Zuwegung: ausreichende Tragfähigkeit (kein Wasser, kein Schlamm), ggf. mit Holzbohlen ausgelegt. Für die Arbeiten muss die Start- und Zielgrube ausreichend groß sein – mindestens 2 m Bewegungsraum ab Ende Bohrlochrohr.
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Das Sondierrohr muss von beiden Seiten ohne Hilfsmittel erreichbar sein (bei tiefer liegenden Baugruben muss eine Leiter vorhanden sein).
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Es muss ein Zugseil (metallfrei oder amagnetisch) im Bohrloch liegen, damit die Sonde durch das Bohrloch gezogen werden kann.
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Für alle Bohrungen muss ein Bohrprotokoll angelegt werden, dem in regelmäßigen Abständen (ca. alle 3-4m) die genaue Tiefe des Bohrlochs abgelesen werden kann. Dies dient der genauen Verortung der Detektionsdaten.
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Es muss ein Plan des Untergrunds zur Verfügung gestellt werden, dem die genaue Lage (Tiefe und Entfernung) des Bohrlochs und anderer Leitungen, Kanäle, etc. entnommen werden kann.
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Das Messgerät hat insgesamt eine Länge von 1,0 m. Daher muss der Biegeradius des Bohrlochs so dimensioniert sein, dass das Messgerät immer frei beweglich ist und sich nicht verkanten kann.
Stand: 01.09.2021