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BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN DER STADT WUPPERTAL
für die Ausführung von Bauleistungen auf der Grundlage der VOB/B (BVB-B)
Fassung Juli 2024
Hinweis: Alle §§ - Angaben in diesen BVB-B beziehen sich auf die entsprechenden Paragraphen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B: Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), wenn nichts Abweichendes angegeben ist.
Inhaltsübersicht
Zu § 1 Art und Umfang der Leistung ............................................................................................ 3
1.1 Geltung der VOB/B ............................................................................................................. 3
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ..................................................................... 3
Zu § 2 Vergütung .......................................................................................................................... 3
Zu § 3 Ausführungsunterlagen ..................................................................................................... 3
Zu § 4 Ausführung ........................................................................................................................ 4
Zu § 5 Ausführungsfristen ............................................................................................................ 4
5.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen) ............................. 4
5.2 Vertragsfristen .................................................................................................................... 6
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung ........................................................... 6
Zu § 10 Haftpflichtversicherung ................................................................................................... 6
Zu § 11 Vertragsstrafen ................................................................................................................ 7
Zu § 13 Mängelansprüche ............................................................................................................ 7
Zu § 15 Stundenlohnarbeiten ....................................................................................................... 8
Zu § 16 Zahlung ............................................................................................................................ 8
Zu § 17 Sicherheitsleistungen ...................................................................................................... 8
17.1 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung .................................................................. 8
17.2 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ....................................................................... 8
17.3 Bürgschaften .................................................................................................................... 9
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Zu § 18 Streitigkeiten ................................................................................................................... 9
18.1 Vorgesetzte Stelle nach § 18 Abs. 2 VOB/B ..................................................................... 9
18.2 Gerichtsstand ................................................................................................................... 9
19 Sonstige Besondere Vertragsbedingungen 19.1 Zusatz für ausländische Auftragnehmer .... 9
19.2 Information gemäß Art.13 DSGVO ....................................................................................... 9
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Zu § 1 Art und Umfang der Leistung
1.1 Geltung der VOB/B Dem Vertrag mit dem Auftragnehmer liegen die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ohne inhaltliche Abweichungen und insgesamt zugrunde. Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen enthalten Regelungen, die keine Abweichung von den unverändert geltenden Bedingungen der VOB/B enthalten. Im Zweifel haben die Regelungen der VOB/B Vorrang.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Zahlungs- und Lieferungsbedingungen, Angaben über Erfüllungsort und Gerichtsstand gelten nur dann, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich angenommen sind. Bei Nachträgen gelten immer die Vertragsbedingungen des Auftraggebers entsprechend, es sei denn, dass der Auftraggeber etwaige davon abweichende Bedingungen ausdrücklich angenommen hat.
Zu § 2 Vergütung Ab einem Auftragswert von 100.000,00 € (netto) wird vereinbart, dass der Auftragnehmer seine Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsschluss in einem verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung übergibt, sofern dies angefordert wird. Der Auftraggeber darf die Preisermittlung zur Prüfung von Forderungen, insbesondere zur Vereinbarung neuer Preise bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen, Mengenänderungen, Störungen der Bauzeit oder anderen Umständen, die dazu führen, dass der Vertragspreis verändert werden könnte, öffnen und einsehen, nachdem der Auftragnehmer von der Absicht der Einsichtnahme rechtzeitig verständigt und ihm gestattet wurde, bei der Einsichtnahme anwesend zu sein.
Die Urkalkulation wird nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung zurückgegeben.
Zu § 3 Ausführungsunterlagen Der AG kann neben den in § 3 Absatz 5 VOB/B genannten weitere andere Unterlagen anfordern:
☐ Es werden keine anderen Unterlagen verlangt.
☒ Es werden folgende anderen Unterlagen verlangt:
☒Baufristenplan / Bauzeitenplan
☒Baustelleneinrichtungsplan,
☐Geräteverzeichnis,
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☐Arbeitsplan,
☐ ____________________(sonstige Unterlagen)
Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer nach Aufforderung durch den Auftraggeber rechtzeitig vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat sich im Rahmen der Angebotsbearbeitung vor Vertragsschluss vor Ort bei einer Ortsbesichtigungen kundig gemacht, ohne eigene Bohrungen oder Analysen durchzuführen, und anhand der im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen möglichst umfassend über die örtliche Situation auf dem Grundstück, den Bestand der Bebauung, die umliegende Bebauung und die Zufahrtswege sowie insbesondere anhand der vorliegenden Gutachten über die Baugrundverhältnisse informiert und die so gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet und die daraus resultierenden Umstände und möglichen Kostenfolgen bei der Bestimmung des geschuldeten Leistungsumfangs sowie in seiner Preiskalkulation berücksichtigt. Soweit der Auftragnehmer von der Möglichkeit einer Ortsbesichtigung keinen Gebrauch gemacht hat, kann er sich im Nachgang nicht auf Umstände berufen, über die er anhand des Ortstermins hätte Kenntnis erlangen können. Diese Umstände gelten dann bei der Bestimmung des geschuldeten Leistungsumfangs und der Preiskalkulation als berücksichtigt.
Zu § 4 Ausführung Die Benutzung oder Mitbenutzung von notwendigen Lager- und Arbeitsplätzen, vorhandenen Zufahrtswegen, vorhandenen Anschlussgleisen, vorhandenen Wasser- und Energieanschlüssen ist nach § 4 Abs. 4 VOB/B:
☒unentgeltlich
☐wie folgt geregelt:
☐Die Benutzung oder Mitbenutzung von notwendigen Lager- und Arbeitsplätzen, vorhandenen Zufahrtswegen, vorhandenen Anschlussgleisen, vorhandenen Wasser- und Energieanschlüssen betragen pauschal 0,3 % der Schlussrechnungssumme
☐Die Benutzung oder Mitbenutzung von notwendigen Lager- und Arbeitsplätzen, vorhandenen Zufahrtswegen, vorhandenen Anschlussgleisen, vorhandenen Wasser- und Energieanschlüssen wird gemäß folgender Vereinbarung umgelegt:
..............................................................................................................................
Zu § 5 Ausführungsfristen
5.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (Ausführungsfristen) Mit der Ausführung ist zu beginnen: ☒am 09.11.2026
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☐spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. ☐in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. ☐innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 S. 2 VOB/B). Das Auskunftsrecht des Auftragnehmers gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. ☐nach der im beigefügten Bauzeitplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): ☒am 02.04.2027 ☐Innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
☐In der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
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☐In der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
5.2 Vertragsfristen
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: ☒vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn ☐vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung ☐folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen ☐in dem beigefügten Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen ☐…..
Zu § 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Die Behinderung ist unverzüglich schriftlich unter Angabe von Gründen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen. Das gilt auch, wenn ein externer Architekt/ Ingenieur eingeschaltet ist.
Zu § 10 Haftpflichtversicherung Der Auftragnehmer hat folgende Haftpflichtversicherungen mit folgenden Deckungssummen abzuschließen und innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen:
☐Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft müssen mindestens den folgenden Deckungssummen entsprechen. Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1.500.000,00 Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 500.000,00 € Vermögensschäden (echte):
☐Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft müssen auf Grund besonders gefahr- oder schadensgeneigten Tätigkeiten (bspw. feuergefährliche Arbeiten) mindestens folgende Höhe aufweisen: Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 2.600.000 € Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 2.600.000 Vermögensschäden (echte): 100.000 €
☒Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft müssen mindestens folgende Höhe aufweisen: Personenschäden (einschließlich unechter Vermögenssch.): 5.000.000 € Sachschäden (einschließlich unechter Vermögenssch.): 5.000.000 € Vermögensschäden (echte): 500.000 € Umweltschäden: ........................................................................................................ € Besondere Risiken, Schadensart ................................................................................ €
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Zu § 11 Vertragsstrafen 11.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter § 5.2. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
☒Es wird keine Vertragsstrafe vereinbart
☐…. Prozent der Netto-Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe bei Überschreitung der Frist für die Vollendung. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Netto- Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe, die den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
☐…. € (ohne Umsatzsteuer)
11.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt ___ Prozent der Netto-Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz der Netto- Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
11.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
11.4 Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt unberührt. Verwirkte Vertragsstrafen werden auf diesen Schadensersatzanspruch angerechnet.
Zu § 13 Mängelansprüche Folgende Mangelbeseitigungsfristen gelten als vereinbart: ☒die Mangelbeseitigungsfristen gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B ☐die Mangelbeseitigungsfristen sind abweichend wie folgt geregelt ☐für Arbeiten im Tief-, Straßen- und Kanalbau: 5 Jahre ☐für Abdichtungs- und Besichtigungsarbeiten an Dächern, erdberührten Bauteilen, für konstruktive Arbeiten an Brücken und für Erneuerungsarbeiten an Stützmauern: 5 Jahre ☐für Flachdachabdichtungen: 5 Jahre ☐sonstige Mangelbeseitigungsfristen für ___________ wie folgt:____ Jahre
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Zu § 15 Stundenlohnarbeiten 15.1. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten
☐arbeitstäglich ☒wöchentlich
Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung (Original und Doppel) einzureichen. Die Stundenlohnzettel müssen den detaillierten Leistungsinhalt nach § 15 Absatz 3 Satz 2 VOB/B nachvollziehbar ausweisen (hierzu kann das als Anlage 1 beigefügte unverbindliche Muster verwendet werden). Eine Ausfertigung der Stundenlohnzettel erhält der Auftragnehmer nach Prüfung zurück. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Verlangen Einsicht in die Lohnlisten zu gewähren, soweit dies für die Prüfung der Stundenzettel erforderlich ist.
15.2. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Für Stundenlohnarbeiten, die mit anderen Vertragsleistungen verbunden sind, brauchen keine getrennten Rechnungen aufgestellt zu werden.
Zu § 16 Zahlung Optional: Fristenverlängerung Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf …Tage.
Zu § 17 Sicherheitsleistungen
17.1 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung ☐Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. ☒Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro netto beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
17.2 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche ☐Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. ☒Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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17.3 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ (Anlage 2)
- die Mängelansprüche das Formblatt „Gewährleistungsbürgschaft“ (Anlage 3)
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“ (Anlage 4)
Zu § 18 Streitigkeiten
18.1 Vorgesetzte Stelle nach § 18 Abs. 2 VOB/B Die vorgesetzte Stelle nach § 18 Abs. 2 VOB/B ist im Rahmen der Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Wuppertal der jeweilige Geschäftsbereichsleiter bzw. Betriebsleiter, welcher die Funktion weiter delegieren kann.
18.2 Gerichtsstand Gerichtstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist Wuppertal.
19 Sonstige Besondere Vertragsbedingungen
19.1 Zusatz für ausländische Auftragnehmer Falls der Auftragnehmer seinen Sitz im Ausland hat, wird hiermit die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des internationalen Privatrechts vereinbart. Bei Auslegung des Vertrages gilt im Zweifel der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut vorrangig. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelungen der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, für ein evtl. gerichtliches Verfahren das Prozessrecht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Information gemäß Art.13 DSGVO Die Stadt Wuppertal als AG und als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet zum Zwecke der Abwicklung des Vertrages personenbezogene Daten des Auftragnehmers. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs.1 lit.b) DSGVO. Zur Vertragsabwicklung werden insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Emailadresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Kontodaten und Vertragsdaten gespeichert. Diese Daten wurden teilweise beim Auftragnehmer erhoben, teilweise bei Dritten (z.B. Handelsregister, Schuldnerregister, Versicherung, Sachverständige). Soweit erforderlich werden die Daten zur Vertragsabwicklung an öffentliche Stellen weitergeleitet. Die Daten werden für den Zeitraum gespeichert, den gesetzliche Verjährungsregeln und Aufbewahrungsfristen erfordern.
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Stundenlohnzettel vom ..................... lfd. Nr. ...................... Anlage Nr. 1
Stadt Wuppertal Original für die Rechnung
Vom Unternehmer auszufüllen: Auftragnehmer Einsatzort Auftrags-Da- Auftrags-Nr. Auftraggeber. tum städt. Dienststelle
Genaue Beschreibung von Art und Umfang der Name, Vorname Uhrzeit Stunden- ausgeführten Arbeiten mit genauer Bezeichnung der Meister = M, Facharbeiter = F aufwand 1) Arbeitsstelle (z. B. Raumangabe bei Gebäuden) Helfer = H, Auszubildender = A Ank. Fort- gang
- Arbeitspausen sind abzuziehen Allein Ankunft und Fortgang wird bescheinigt:
Wuppertal, den .................... ................................................................................... Unterschrift des Gebäudeüberwachenden (z. B. Haumeister)
Menge Materialverbrauch/ Geräteeinsatz (mit Einsatzstunden)
Aufgestellt am...................... Sachlich u. rechnerisch geprüft am................... Geprüft am...............
................................... ............................................…….... ................................. ................................. Auftragnehmer Architekt / Ingenieur / Sachverständiger Auftraggeber
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Anlage 2 Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungsbürgschaft
Name und Sitz des Auftragnehmers
- Auftragnehmer -
und
| Bezeichnung des Auftraggebers | - Auftraggeber - |
|---|---|
| vertreten durch |
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Baumaßnahme und der Arbeiten nach Art und Ort |
Gemäß den BVB dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme (brutto).
Name und Anschrift des Bürgen
Der vorgenannte Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Betrag EURO Betrag in Worten EURO
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Wuppertal.
Ort, Datum Unterschriften
........................................................... .....................................................................................
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Anlage 3 Bürgschaftsurkunde Gewährleistungsbürgschaft
Name und Sitz des Auftragnehmers
- Auftragnehmer -
und
| Bezeichnung des Auftraggebers | - Auftraggeber - |
|---|---|
| vertreten durch |
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens; Nr. der (Teil-) Schlussrechnung | Datum |
|---|---|
| Nachtrag Nr. | Datum |
| Nachtrag Nr. | Datum |
| Nachtrag Nr. | Datum |
| Bezeichnung der Baumaßnahme und der Arbeiten nach Art und Ort |
Gemäß den BVB dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft in Höhe von 3 v. H. der vorläufigen Abrechnungssumme (brutto) zum Zeitpunkt der Abnahme.
Name und Anschrift des Bürgen
Der vorgenannte Bürge übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Betrag EURO Betrag in Worten EURO
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschafts- forderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Wuppertal.
Ort, Datum Unterschriften
........................................................... .....................................................................................
.....................................................................................
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Anlage Nr. 4 Bürgschaftsurkunde (Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft)
Name und Sitz des Auftragnehmers
- Auftragnehmer -
und
| Bezeichnung des Auftraggebers | - Auftraggeber - |
|---|---|
| letztlich vertreten durch |
haben folgenden Vertrag abgeschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages | Datum |
|---|---|
| Bezeichnung der Baumaßnahme und der Arbeiten nach Art und Ort |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für
eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau und / oder,
eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau und / oder
eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen
zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge Name und Anschrift des Bürgen
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von Betrag EURO Betrag in Worten EURO
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist Wuppertal.
Ort, Datum Unterschriften
........................................................... .....................................................................................
.....................................................................................