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| m 004– –200 m –400 m | Regelplan C II/1 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit Beschilderung auf Straßen mit geringer Verkehrsstärke (nur bei Tageslicht) |
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| Längsabsperrung durch Leitkegel (Höhe min . 0,5 m) Abstand längs max . 12 m Querabsperrung durch min . 3 Leitkegel (Höhe min . 0,5 m) Abstand quer max . 0,6 m Verziehungsmaß 1: 3 1) Zusätzlich angeordnet: [ ] Leitkegel (Höhe min . 0,75 m) mit gelber Warnleuchte in blitzender Ausführung als Vorwarneinrichtung oder [ ] Warnposten Anordnung nur in Ausnahme- fällen |
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562ttalB 22:63:80 6102.80.80
| Regelplan C II / 2 Arbeitsstelle von kürzerer Dauer mit fahrbarer Absperrtafel (nur bei Tageslicht) 002~ 321 Z 0 Absperrung mit Leitkegeln [Höhe min. 0,5 m empfohlen] In der Längsabsperrung Abstand max. 6 m 0,3 In der Querabsperrung Abstand längs 1-3 m .nim quer 0,6-1 m Fahrbare Absperrtafel (Z 615) (alternativ fahrbare Absperrtafel 1) mit Blinkpfeil [kleine Ausführung]) 05 .xam 1) Bei unübersichtlichen Straßen maximal 25 m 2) In Ausnahmefällen zusätzlich Warnposten 0 3) Vorwarneinrichtung nur, wenn die Absperrtafel nicht aus einer Entfernung von mindestens 200 m zu erkennen ist. (s. Teil C, Abschn. 3.0) 2) ~100 Maße in Metern Projekt Nr.: Plan Nr.: Auftraggeber: 3) Baumaßnahme: ~200 Baubeginn: Bauende: | ||
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| Projekt Nr.: | Plan Nr.: | |
| Auftraggeber: | ||
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