Name und Anschrift des Bieters: Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Ust.-ID-Nr.:
Landeshauptstadt Kiel – Der Oberbürgermeister Rechtsamt – Zentrale Vergabestelle Fleethörn 9 24103 Kiel
Zusätzliche Erklärung zur Angebotsabgabe
Bezeichnung der Leistung:
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Schreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 (VOB/B) – Ausgabe 2016“,
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Ausgabe 2003, Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B.
3 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name: PQ-Nummer:
Name: PQ-Nummer:
4 Ich/Wir erkläre(n),
dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
dass ich/ wir alle Leistungen, die nicht im “Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen” bzw. “Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen” aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
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6 Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
– ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% der Abrechnungssumme zahlen werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe, die eine unzulässige Wettbewerbseinschränkung darstellt. – ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
meinen/unseren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten die gesetzlich (z.B. nach dem MiLoG – „Bundesmindestlohn“) bzw. ggf. höheren tarif- oder arbeitsvertraglich geschuldeten Entgelte zu zahlen.
sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten werden.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
dem Auftraggeber bei einer Kontrolle nach § 4 Abs. 3 VGSH die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen vorzulegen,
die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Verträge vorzulegen und
dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einräumen zu lassen,
damit der Auftraggeber die Einhaltung der mir/uns sowie den Nachunternehmern und den Verleihern von Arbeitskräften aufgrund des VGSH auferlegten Verpflichtungen prüfen kann.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns,
für jeden Fall der Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH sowie für jeden Fall der Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 3 VGSH eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent des Netto-Auftragswerts, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von fünf Prozent des Netto-Auftragswerts, zu zahlen (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH). Diese Verpflichtung gilt auch für den Fall eines Verstoßes gegen die Sicherstellungspflicht nach Nr. 1 b).
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Die Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung und Sicherstellung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH sowie die Vereitelung der Kontrollen nach § 4 Abs. 3 VGSH berechtigen den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Bau- oder Dienstleistungsvertrages oder zur Auflösung des Dienstleistungsverhältnisses (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 VGSH).
7 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur So- zialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben,
– in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wor- den bin/sind,
– die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
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