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LEISTUNGSVERZEICHNIS
HydraulischeAufzugsanlage
Projekt-Nr.: G-01/20
Groß-Gerau Bauhof
Bauvorhaben: Nordring 40 64521 Groß-Gerau
Bauherr: Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau Am Marktplatz 1 64521 Groß-Gerau
Ingenieurbüro BBS GmbH - Ingenieurbüro für Haustechnik Raiffeisenstraße 2a 64347 Griesheim Tel.: 06155 / 8404-0 Fax: 06155 / 8404-44
Angebotsabgabe: am: bei:
Angebotssumme: vor Prüfung nach Prüfung
Netto EUR...................................... EUR.........................................
+Mwst. EUR...................................... EUR.........................................
Gesamt EUR...................................... EUR.........................................
Abzug Rabatt: EUR..................................... EUR.........................................
Gesamtsumme Brutto: EUR.................................... EUR.........................................
Bieter:
Datum Stempel Unterschrift
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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage
Vorbemerkungen
1. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1.1.Angebotsgrundlagen
Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen nachstehende Vorschriften zugrunde:
Es gelten:
§ Die Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses.
§ Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)
§ Allgemeine Aufzugsanlagenbeschreibung
§ Technische Daten
§ Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Zeichnungen
§ Die Erstellung des Angebotes durch den Bieter erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich.
Der Bieter hat sein Angebot auf Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung zu erstellen und die
geforderten Angaben einzutragen bzw. Nachweise mit seinem Angebot vorzulegen.
Fehlende oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss des Angebotes.
Änderungen an den Ausschreibungstexten sind unzulässig.
Sofern der Bieter einzelne Punkte der Ausschreibung nicht erfüllt, hat er diese auf separater Anlage unter Bezug
auf die Ordnungsziffer der Ausschreibung und den Originaltext zu benennen und den Nachweis der
Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe zu belegen.
Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft der AG bzw. dessen Vertreter.
Firmeneigene Angebote sind nicht erwünscht und werden nicht gewertet.
1.2.Baubeschreibung
1.3.Pläne
Siehe Anlage 1-3
1.4.Geltungsbereich
Dieser Leistungsbeschreibung liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen und die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der jeweilig gültigen
Fassung zu Grunde (VOB Teil B/ C).
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11D ..4. er Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statischen Berechnungen, die einschlägigen DIN
Vorschriften sowie die VOB und die Vertragsbedingungen des Auftraggebers zu Grunde. Weiterhin die
zusätzlichen technischen Vorschriften und die Baustoff- und Herstellungsnormen in der jeweilig gültigen
Fassung.
1.5.Preisbildung
Die Angebotspreise sind Festpreise bei Fertigstellung bis 31.12.2026 und schließen alle Lieferungen und
Leistungen, die zur betriebsfertigen Erstellung der Anlagen und Inbetriebnahme durch eine zentrale
Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich sind, ein.
Die zusätzlichen Nebenleistungen, die der Bieter in seine Preisen einzukalkulieren hat, sind in der
Leistungsabgrenzung ersichtlich.
1.6.Zahlungsbedingungen
Das Zahlungsziel beträgt 21Tage netto nach Rechnungsstellung bei folgendem Zahlungsplan:
30 % bei Erhalt der Auftragsbestätigung, gegen zeitlich unbefristete Bürgschaft
30 % fällig bei Montagebeginn.
30 % fällig bei Montageende
10 % nach Abnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
1.7.Bindefrist des Angebots
Jeder Bieter hält sich 3 Monate an sein Angebot gebunden.
1.8.Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche regelt sich nach den Bedingungen der VOB/B. Spätester Beginn der Verjährungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Endabnahmetermin.Allgemeine Technische Vorbemerkungen
(ATV)
2.
Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)
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11 ..8.
2.1 Normen
Zu beachten sind die behördlichen Vorschriften, die bei der Auftragsvergabe zur Errichtung und dem Betrieb der
ausgeschriebenen Anlagen und Installationen anzuwenden sind.
Besonders zu beachten sind beispielsweise:
§ Die Landesbauordnung
§ Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinien
§ UVV + Arbeitsschutz
§ Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und den Betrieb von
überwachungsbedürftigen Anlagen (BetrSichV).
§ Die Richtlinie 2014/33/EU über die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Aufzüge.
§ Die aktuellen TRBS „Technische Richtlinien zur Betriebssicherheit“
§ Allgemein anerkannte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln
§ Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenschutzgesetz
§ Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen EN
81-20 für Seilaufzüge sowie die EN 81-50
§ DIN EN 81-28 Leitsysteme für Fernnotrufe
§ DIN EN 81-21 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen in bestehenden
Gebäuden
§ DIN EN 81-58 Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren
§ DIN-EN 81-70 Barrierefreiheit von Aufzugsanlagen
§ VDI 2566 Blatt 2 Schallschutz im Hochbau, Lärmminderung an Aufzugsanlagen
§ VDI 4707 Aufzüge/ Energieeffizienz
§ VDE-Vorschriften einschl. des Gesetztes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten (bezüglich Funk-
und Fernsehstörung)
in der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe jeweils gültigen Fassung.
2.2 Maßnahmen zum Umweltschutz
Der Hersteller muss bei seinen Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen
der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte einsetzen und Verfahren
anwenden.
Bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und der Produktion hat der Hersteller darauf zu achten, dass von
Ihm keine unangemessenen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, sie möglichst sparsam im
Energieverbrauch sind und sich für das Recycling und eine spätere Entsorgung bestmöglich eignen.
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11D ..8. er Bieter hat über eine Zertifizierung nach ISO 14.001 nachzuweisen, dass vorgenannte Anforderungen in
seinem Unternehmen umgesetzt werden.
Das Zertifikat ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Zertifikat-Nummer: ………………………………………………………….
Auf der Baustelle dürfen keine asbest- formaldehyd- und PCB-haltigen Baustoffe oder Fertigprodukte verarbeitet
oder eingebaut werden. Die Asbestfreiheit ist nachzuweisen, da in allen Anwendungsbereichen Ersatzstoffe zur
Verfügung stehen. Nicht verwendet werden dürfen unter Einsatz von Flurchlorkohlenwasserstoffen (FCKW,
HFCKW, CFC, HFA, FSK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortsschäume.
Bei Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Lüftungsverunreinigungen, Geräuschen und ähnl. Vorgängen zu beachten (BlmSchG,
"Bundes-Immissionsschutzgesetz" vom 15.03.74 in der Fassung vom 14.05.90 - BGBI.IS.880).
Die auf der Baustelle anfallenden Verpackungs- und Restmaterialien sind auf Kosten des Auftragnehmers
fachgerecht zu entsorgen. Ein Nachweis über die unweltgerechte Entsorgung ist auf Verlangen des AG
einzureichen.
2.3 Arbeitssicherheit
Der AG legt bei der Arbeitssicherheit größten Wert auf strikte Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften.
Jeder der am Bau beteiligten Auftragnehmer hat während der gesamten Dauer seiner Arbeiten darauf zu
achten, dass die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Ein zertifizierter Arbeitsschutz
nach OHSAS 18001:2007 wird vorausgesetzt.
Zertifikat-Nummer: ………………………………………………………….
2.4 Montagemethode
Vorzugsweise ist eine gerüstlose Montagemethode anzuwenden. Sollte jedoch eine Montage mittels Gerüsten
durchgeführt werden, so sind diese vom AN selbst zu stellen und haben den entsprechenden Anforderungen an
Güte und UVV zu entsprechen. Die Montage ist grundsätzlich zwingend mit PSA (Persönliche
Schutzausrüstung) gegen Absturz und selbstzuliefernder LifeLine im Schacht durchzuführen.
2.5 Projekt-/ Montageleitung
Für Projektleitung und Montageleitung ist nur der Einsatz von deutschsprachigem Personal zugelassen. Projekt-
und Montageleiter sind mit ausreichenden Vollmachten auszustatten, um unmittelbare Entscheidungen treffen
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11z ..8. u k ö nnen.
Die Projektleitung sowie der Montageleiter sind innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung zu benennen. Ein
Wechsel ist unmittelbar mitzuteilen.
2.6 Technische Bearbeitung
Durch den Auftragnehmer ist eine Anlagenzeichnung innerhalb von 15 AT nach Beauftragung zu erstellen.
Hierin müssen alle relevanten Angaben wie z.B. auftretende Belastungen, abzuführende Wärmemengen,
elektrische Anschlusswerte, Lage der Einbauteile, Schlitz- und Durchbruchsangaben etc. enthalten sein.
Die technische Bearbeitung sowie das Anfertigen von Berechnungen, statischen Angaben, Bauangabeplänen,
Fertigungsplänen und Dokumentationsunterlagen gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und ist mit
den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten.
2.7 Schachtkontrolle
Die Rohbaumaße sind maßgebend für den einzubauenden Aufzug. Vor Fertigungsbeginn sind alle
anlagenbezogenen Rohbaumaße nach rechtzeitiger Anmeldung auf der Baustelle zu überprüfen. Die
Maßprotokolle sind auf Anforderung vorzulegen. Abweichungen von den vorgegebenen Maßen sind schriftlich
aufzuzeigen und evtl. Nacharbeiten zeichnerisch darzustellen. Es ist bei den Messungen auch auf Winkligkeit
und Abstandsmaße zu achten.
2.8 Maßabweichungen
Bei der Montage sind Maßtoleranzen im Rohbau entsprechend DIN 18 202 Blatt 4, Gruppe A auszugleichen. Die
Anlagenabmessungen werden dadurch nicht beeinflusst.
2.9 Bestandsdokumentation
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11F ..8. olg ende Inhalte sind zu berücksichtigen:
§ CE Konformitätserklärung
§ Bedienungsanleitung
§ Personenbefreiung
§ Inbetriebnahme
§ Wartungsanleitung
§ Liste der Sicherheitsbauteile
§ Wartungsanweisung der Sicherheitsbauteile und sicherheitsrelevante Bauteile
§ Projektierungszeichnungen
§ Baugenehmigungszeichnungen
§ Stromlaufpläne
§ Schaltpläne
Unterlagen zur behördlichen Abnahme, Prüfberichte, Abnahmebescheinigungen und Messprotokolle etc.
Die Dokumentation ist 2-fach in Papier zu stellen.
Mindestens 1 Woche vor der vertraglichen Abnahme ist durch den AN ein Prüfexemplar der Dokumentation in
Papierform an den AG zu übergeben.
Die Vorlage der Bestandsdokumentation ist Voraussetzung für die vertragliche Abnahme.
2.9 Technische Abnahme
Die technische Abnahme der Anlage ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich mit einer zugelassenen
Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen.
Die Eigenabnahme durch den Auftragnehmer wird nicht akzeptiert!
Der Auftragnehmer hat das erforderliche Personal, Hilfsmittel (Gewichte etc.), Unterlagen und Gebühren in
seine Einheitspreise einzurechnen.
Die Koordination und Kostenübernahme der Prüfung vor Inbetriebnahme (PVI) gemäß
Betriebsicherheitsverordnung durch eine ZÜS sowie die Bereitstellung der notwendigen Dokumentation ist
ebenfalls vom Auftragnehmer durchzuführen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche zur Abnahme seiner Leistung und nicht in seinem
Auftragsumfang enthaltenen Arbeiten so rechtzeitig vor der behördlichen Abnahme der Bauleitung schriftlich
anzuzeigen, dass eine mängelfreie Abnahme erzielt werden kann.
Alle erforderlichen Anmeldungen bei Behörden oder Abnahme-/Überwachungsstellen sind vom Auftragnehmer
rechtzeitig vorzunehmen. Sind für die Anmeldungen die Unterschriften des Auftraggebers nötig, so sind
entsprechend vorbereitete Anträge rechtzeitig zur Unterschrift vorzulegen.
Die zur Abnahme erforderliche Aufschaltung des Aufzugsnotrufes auf die herstellereigene auf Aufzüge
spezialisierte 24-Stunden besetzte notrufentgegennehmende Servicezentrale am Standort Deutschland ist im
Leistungsumfang des AN enthalten.
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11D ..8. urc h den AG wird hierfür eine separate Aufschaltvereinbarung mit dem AN abgeschlossen. Diese zwingend
vorgeschriebene Notrufeinrichtung ist ein integraler Bestandteil der angebotenen Steuerung. Sollte die
Prüfungen aufgrund bauseitiger Umstände nicht an einem Tag erfolgen können, so werden die zusätzlichen
Kosten separat vergütet.
2.10 Leistungsabgrenzung zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG)
Voraussetzungen für die Konstruktion und Fertigung
| AN | AG | |
|---|---|---|
| Verbindliche Angaben über Fahrschacht, Querschnitt, Schachthöhen, Etagenhöhen und Türaussparungen zur Erstellung der Anlagezeichnung | X | |
| Erstellung einer prüffähigen Anlagenzeichnung | X | |
| Genehmigung der Anlagenzeichnung zur Aufnahme der Fertigung | X | |
| Freigabe aller Ausstattungsmerkmale zur Aufnahme der Fertigung | X |
Vor Montagebeginn
| AN | AG | |
|---|---|---|
| Lieferung von Gerüstbügeln / Gerüsthülsen, falls erforderlich. | X | |
| Statischer Nachweis der ausreichenden Tragkraft der Lasthaken im oberen seitl. Schachtwandbereich | X | |
| Lieferung und Montage der erforderlichen Schachtabsperrungen und Abdeckungen (DIN 4420 und UVV). | X | |
| Lieferung und Montage der Montagerüstungen (DIN 4420 und UVV), Nadelholzklasse IV gemäß Spezifikation, falls erforderlich. | X | |
| Ausführen aller Aussparungen nach Angaben des Auftragnehmers. | X |
Während der Montage
| AN | AG | |
|---|---|---|
| Entfernen von Wasser und Bauschutt aus der Schachtgrube, Reinigen der Schachtrüstungen, soweit vorhanden, Reinigen des Schach tes sowie der Einbauteile vor Montagebeginn. | X | |
| Montageträger, Podeste, Geländer, betret- und verschließbare Montage- luke nach Anlagenzeichnung, falls erforderlich. | X |
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11 .. 8.
| Rauchabzugsöffnungen im Fahrschacht in geschützter Ausführung gegen Niederschläge, Staub und Vogelflug gem. Bauordnung bzw. Baudurch- führungsverordnung des jeweiligen Bundeslandes | X | |
|---|---|---|
| Schachtkontrolle nach vorheriger Anmeldung | X | |
| Bereitstellung eines Kraft- und Lichtstromanschlusses für den gesamten Montageablauf inclusive Fehlerstrom – Schutzeinrichtung (RCD, TYP B 30 mA - nach BGI 608 4.2.2) in unmittelbarer Nähe der Schachtöffnung in der Haupthaltestelle | X | |
| Die Beseitigung von Bauschutt, Verpackungsmaterial und Restmaterial – incl. Nachweis der fachgerechten Entsorgung | X | |
| Einbau der vom AN zu liefernden Lasthaken in der Schachtdecke oder an den oberen Schachtwänden. | X |
Während der Montage
| AN | AG | |
|---|---|---|
| Alle erforderlichen Anarbeitungsarbeiten an Türzargen und Schwellen sowie Stemm- und Spitzarbeiten (Maurer-, Putz und Malerarbeiten usw). | X | |
| Befestigung der Schachttüren mit Schwerlastdübeln | X | |
| Ausbau von Montagerüstungen, falls vorhanden | X | |
| Endgültiger Kraft- und Lichtstromanschluss plus eventuell erforderliche Verteilung am Hauptschalter. | X | |
| Lieferung und Montage aller elektrischen Leitungen außerhalb des Fahrschachtes für Notstrom, Notruf, Sprechverbindungen, Melde- und Steu erleitungen nach Angaben des AN | X | |
| Entsorgung von Sondermüll, Verpackungen, Holz, Ölen, Fetten, Farben, Reinigungsmitteln – incl. Nachweis der fachgerechten Entsorgung | X |
Voraussetzungen für das Inverkehrbringen gem. Aufzugsrichtlinie
AN AG
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11 .. 8.
| Endgültiger Kraft- und Lichtstromanschluss | X | |
|---|---|---|
| Lieferung und Montage der Beleuchtung aller Zugänge zum Fahrschacht | X | |
| Endgültiger Fußboden an den Schachtzugängen | X | |
| Verschließen aller Öffnungen zum Aufzugsschacht, so dass keine Gegenstände durchgesteckt werden können und Personen nicht zu Schaden kommen können | X | |
| Bereitstellung von Belastungsgewichten | X | |
| Bereitstellung einer befähigten Person nach TRBS 3121 zur Prüfung vor Inbetriebnahme (Anwesenheit erforderlich) | X | |
| Einweisung mindestens einer befähigten Person nach TRBS 3121 zur Prüfung vor Inbetriebnahme | X | |
| Gebühren für die Abnahme (Konformitätsprüfung und Prüfung vor Inbetriebnahme) | X | |
| Sicherheitsfarbanstrich aller sich drehenden Teile | X | |
| Nachweis für ständige Notfallbereitschaft | X |
Lieferzeit: _______ Wochen
Montagedauer: _______ Wochen
Qualitätssicherung erfolgt nach DIN/ISO 9001 bzw. EN 29001.
QS-Zert.-Nr.: ___________________
Zert.-Reg.-Nr.: ___________________
Arbeitsschutz erfolgt nach BS OHSAS 18001.
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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage
11Z ..8. ert. -Reg.-Nr.: ___________________
Haftungssumme je Schadensfall bei Personenschäden €_______________
bei Sachschaden €_______________
bei Vermögensschäden €_______________
Die entsprechenden Kopien der Zertifikate sind dem Angebot beizulegen.
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
11 ..8.
01 KG 460 Förderanlage
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
- Allgemeine Aufzugsanlagenbeschreibung
Ausführung nach Aufzugsverordnung 2014/33EU und DIN EN 81-20/50. Abweichungen sind
innerhalb einer Gefahrenanalyse dokumentiert, über eine Gefahrenanalyse abgesichert und
innerhalb der Einheitspreise berücksichtigt.
Die Aufzugsanlage muss über eine Baumusterprüfung für das Gesamtsystem
verfügen.
Diagnostik System:
Über ein integriertes Diagnostik System muss die Aufzugssteuerung in der Lage sein, vom
Sollzustand abweichende Betriebszustände zu erkennen und über eine (bauseitige)
Netzwerkschnittstelle bei Bedarf an die Leitwarte des Bieters zu übertragen.
Weiterhin müssen kritische Komponenten der Anlage dauerhaft überwacht werden können.
Bei Bedarf kann hierdurch mit dem AG eine vorgezogene, präventive Wartung vereinbart
werden, wodurch der Verschleiß reduziert und die Verfügbarkeit der Anlage sowie der
geräuscharme Betrieb weitestgehend gewährleistet werden.
Die Aufzugsanlage ist mit einem System zur Fernüberwachung und Selbstdiagnose
auszustatten. Ein Fernnotrufsystem zur Aufschaltung auf die ständig besetzte Stelle des AN
ist vorzurüsten.
Die Verbindung wird über ein integriertes GSM-Modul hergestellt. Das System verfügt über
eine Missbrauchserkennung, so dass nur „echte Notrufe“ an die Leitwarte übermittelt
werden.
Innerhalb der Leitwarte ist ein Alarmplan zu hinterlegen, über den die Befreiung
eingeschlossener Personen und Maßnahmen zur Entstörung geregelt wird. Der Alarmplan ist
rechtzeitig vor der Abnahme und Inbetriebnahme zwischen AN und AG abzustimmen.
1.1. Schachtausrüstung
Die Schienenbefestigung ist so auszubilden (Loslager), das durch Gebäudesetzungen keine
Druckbeanspruchung der Schienen auftritt.
Befestigungskonsolen aus ausreichend dimensionierten gekanteten Stahlblechen. Die
Konstruktion ist als Schraubkonstruktion auszuführen. Abweichungen des Rohbaus sind im
Rahmend der zulässigen Toleranzen durch die Befestigungskonstruktion aufzunehmen.
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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
11 ..1. Die Montagetoleranzen innerhalb der Stichmaße der Führungsschienen des Fahrkorbes
sowie in Bezug auf die lotgerechte Ausrichtung dürfen jeweils +/-1,0 mm nicht überschreiten.
Die Schachtbeleuchtung ist als LED-Einbauleuchten auszuführen. Schutzart mindestens
IP54. Es muss sicher gestellt sein, dass bei Ausfall einzelner LED’s nicht die gesamte
Leuchtstrecke ausfällt und die vorgeschriebene Mindestbeleuchtungsstärke im Schacht nicht
unterschritten wird.
1.2. Die Schaltung des Lichtes erfolgt über einen Schalter in der Schachtgrube
sowie über einen Schalter innerhalb des Notbedientableaus. In der
Schachtgrube ist eine Schutzkontaktsteckdose 230 V in
Feuchtraumausführung sowie die Grubenabstiegsleiter anzuordnen. Es muss
eine Schachtgrubenleiter gemäß EN81 geliefert werden.
1.3. Führungen
Der Fahrkorb sind als Gleitführungen mit entsprechenden Schienenölern auszustatten.
1.4. Führungsschienen
Führungsschienen mit Nut und Feder in gehobelter oder gefräster (bearbeiteter) Ausführung
für den Fahrkorb und das Gegengewicht. Profil der Schienen nach DIN 15311, Form B.
Jede Schienen ist zwischen den Stößen mindestens 2 mal zu befestigen.
Profilgröße und Qualität
für den Fahrkorb mind. 90x75x16mm
Es sind massive Führungsschienen zu verwenden.
Ausführung nach ISO 7465
1.5. Der Einsatz von Hohlschienen ist nicht zulässig.Aufsetzpuffer
Unterhalb der Fahrbahn des Fahrkorbes und des Gegengewichtes sind innerhalb der
Schachtgrube baumustergeprüfte Aufsetzpuffer anzuordnen. Diese Aufsetzpuffer sind
entsprechend der Nenngeschwindigkeit und der Masse von Fahrkorb. Die Montage der
Puffer erfolgt auf Stahlprofilkonsolen, so dass bauseits keine Sockel ausgebildet werden
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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
11 ..5. müssen.
1.6. Fangvorrichtung
Baumustergeprüfte Fangvorrichtung für den Fahrkorb, in den Fahrkorbboden integriert.
1.8. Korrosionsschutz
Zum Schutz gegen Korrosion sind sämtliche, nicht funktionsbedingt blanken Teile, verzinkt oder mit einer Pulverbeschichtung mit einer Schichtdicke von mind. 60 µm auszuführen. Schäden am Korrosionsschutz, welche bei der Montage auftreten, sind vor Ort auszubessern. Angebotene Schichtdicke :……………………………… µm
01.0010
1. Aufzugsanlage
1.1 Technische Daten
Berechnung nach Vorschrift EN 81-20/50 Nutzlast 630 KG Gedrängelast 600 Kg Fahrkorbgewicht gesamt 804 Kg Gewicht Laufwagen 205 Kg Gewicht Kabine 469 Kg Gewicht Türen 1130 Kg Gewicht an der Trittkante 252Kg Förderhöhe 3400mm Reservehub des Hebers 350mm obere Überfahrt Kabine 200mm untere Überfahrt Kabine 150mm Geschwindigkeit Hubfahrt 0,44m/s Anzahl der Heber 1 Anordnung 1:1 direkt Hebertyp Zweistufig Kabinenbreite 1100mm Kabinentiefe 1400mm Kabinenhöhe 2200mm Einfachladung Türtyp vorne 2-blättrig seitlich Türbreite vorne 900mm Türhöhe vone 2100mm
Schachtgrube 1100mm Schachtkopf 3000mm Schachtbreite 1650mm Schachttiefe 1800mm Anzahl Haltestellen 2
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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1 .
1.2 Technische Daten Heber
Typ TAZ 2 BZ-42 oder gleichwertig
Kolbenstangendurchmesser 1. Stufe 63mm Kolbenstangendurchmesser 2. Stufe 85mm Kolbenfläche 42cm² Kolbenstangenringfläche 1. Stufe 31cm² Kolbenstangenringfläche 2. Stufe 15cm² Anordnung seitlich 1:1 direkt zweistufig Anzahl der Heber 1 Gesamthub des Hebers 3750mm Anzahl joch 0 Anschlussgröße für Ölleitung 1,0 Zoll Statischer Druck mit Nennlast 33,44 bar Statischer Druck ohne Last 19,43 bar Kolbenstangengewicht pro Heber 70Kg Gewicht pro Heber 199 Kg Llänge ohne Anbauteile 2359mm Ölfüllmenge pro Heber bei eingefahrenem Heber 7,76l Umwälzmenge gesamt 15,75l Abstrahlfläche aller Heber 1,15m² Ansprechmenge Rohrbruchventil 138,6l/min Ölgeschwindigkeit 4,45m/s
Einfederung der Kabine je 100Kg Zuladung unten 2,83mm Einfederung der Kabine je 100Kg Zuladung oben 3,49mm Grundlagen der Berechnung Länge der Schlauchleitung 5m
1.3 Technische Daten Aggregat
Typ AZHN-1.0 oder gleichwertig
Behältergrösse 2.0 Anzahl Aggregate 1 Steuerblock AZRS 1-2,0 Abgang Steuerblock nach Rechts Aggregatanschluss 1,0 Zoll Ölgeschwindigkeit 4,454m/s Nennleistung 9,0 kW Erforderliche Leistung 10,14 kW Auslastung 113,0% Motorspannung 400/690 V Frequenz 50 Hz Nennstrom 23,6 A
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1 . Pumpenförderleistung 125,0 m/s Vorhandene Förderleistung 109,62 m/s
Ölmengen zum Betrieb der Anlage Minimal 103,0l Maximal 228,0l Hubgeschwindigkeit Voll 0,44m/s Senkgeschwindigkeit 0,44m/s
1.4 Anlage Wärme- und Energieberechnung
Mittlere Nutzlast 315,0 Kg Nutzlastfaktor 0,5 Mittlerer Aufzugshub 3400mm Hubfaktor 1,0 Hub- und Senkfahrten pro Stunde 50
Gesamte Heberabstrahlfläche 1,15m² Abstrahlfläche Aggregat 2,03m²
Maximale Triebwerksraum und Schachttemperatur 30C° Maximale Öltemperatur 60C° Temperaturdifferenz 30 C°
Erforderliche Kühlleistung u die maximale Öltemperatur einzuhalten Zeit bis max. Öltemperatur mit min. Ölmenge ohne Kühlung erreicht ist 0 Triebwerksraumtemperatur einzuhalten. Mögliche Hub- und Senkfahrten pro Stunde ohne Zusatzkühlung 63
Betriebsstunden pro Tag 9 Betriebstage pro Jahr 300 Energiekosten pro kWh 0,28€ Energieverbrauch pro Jahr AZFR 835,13 kWh Energieverbrauch pro Jahr AZRS 1655,35 kWh Energiekosteneinsparung pro Jahr 229,66€
1.5 Technische Daten Bausatz
Tragrahmen Typ MLine-D2500-SM800 Rucksack direkt oder gleichwertig Abstand Kabinendecke zu Tragrahmen 30mm Höhe Deckenaufbau 105mm Höhe Kabinenboden 85mm
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1 . Anzahl Heberstützen 1 Länge Heberstützen 875mm Anzahl Pufferstützen 1 Länge Pufferstüzten 0mm Führung Laufwagen Gleitführung
Schienentyp 90 Gesamtlänge Führungsschienen 7250mm Gesamtlänge Hilfsführungsschiene 0mm Anzahl Schienenbügel 5Stk Anzahl Schienenbügel für Hilfsführungsschiene 0 Stk Erster Schienenbügel von unten 500mm vorhandener Schienenbügelabstand 1600mm maximal möglicher Schienenbügelabstand 1900mm Länge Hängewinkel/Traghol 0mm Abstand Laufwagen-Führung 2235mm Wandabstand Kabine innen links 125mm Wandabstand Kabine innen rechts 425mm Abstand Außenkante Heberstüzte zu Wand 155mm Wandabstand bis Mitte Schiene 200mm Mitte Schiene bis Kabinenlichte X7 180,0mm
Gewicht an der Trittkante 252Kg Stichmaß 800mm
1.6 Anlage Kabinenausstattung
Art der Kabine Personenkabine Wände Edelstahl, VA2 1.4016/AISI 430, Oberfläche: K240 inkl. Tableuauschnitt in Wandschotte, Maße gemäß Zeichnung inkl. Rückseitigem Antidröhnbelag, inkl. Sockelleiste in Edelstahl, geschliffen K-240, Hähe 50mm, Breite 5mm Türeinzüge Gleich wie Wände Wandstärke 1,5mm Glasfeld Schottenbreite Decke Strukturlack weiß (RAL 9010) Abgehängte Decke Ohne Beleuchtung LED Spots, 4 Stk. Deckengeländer links ohne Rechts, Klappbares Geländer, Höhe 700mm Bodenbelag Glattbelag Dunkelgrau Grundboden U-Profile verschweißt mit 5mm starkem Stahlblech, grundiert in RAL 7031 Handlauf Edelstahl V2A 1.4301, geschliffen k-240, Durchmesser: 40mm links Spiegel 1100mm breite, 1500mm Höhe, an Rückwand gegenüber der Tür
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Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1 . Rammschutz Ohne Tür Vorbereitet für 1x Türanbau, Einfachladung, Türtyp: 2-blättrig seitlich Türbreite: 900mm, Türhöhe 2100mm
Hinweis:
Einschl. Kabinentürschürze in der Kabine!
Die Aufzugkabine ist kompl. einschl. der v.g. 2-blättrigen
TÜV + Türantrieb betriebsfertig zu liefern und zu montieren
sowie in den Gesamtpreis einzukalkulieren
1.7 Schacht- und Kabinentüren
Die zwei-blättrig, maschinell einseitig öffnende
Teleskopschiebetür hat höchste Anforderungen an Laufruhe,
Förderleistung und Komfort zu erfüllen. Die Schacht- und
Kabinentüren müssen für mindestens 50.000 Türzyklen pro
Jahr geeignet sein.
Die lichte Türdurchgangsbreite gemäß dem technischen
Datenblatt muss sichergestellt sein und ist bei der Auslegung
der Türen zu berücksichtigen.
Als Türüberwachungssystem ist ein Lichtgitter vorzusehen. Bei
offener und sich schließender Kabinentür ist der Türraum von
einer Höhe von ca. 28 mm bis 1800 mm mit min. 81
gekreuzten Strahlen zu überwachen. Das Lichtgitter ist gemäß
der Forderung der EN 81-70 auszuführen. Das Lichtgitter
verfügt über eine sogenannte „Power Reduction“ Funktion zur
Verlängerung der Lebensdauer.
Der Schachttürkämpfer ist oberhalb der Schachttüre angeordnet
und enthält die Rollenbahn zur Aufnahme der Türmechanik.
Die Schwellen der Schacht- und Kabinentüren sind aus
Edelstahlprofilen herzustellen.
Die Kabinentürblätter sind aus elektrolytisch verzinkten
Stahlblech herzustellen. Die sichtbaren Oberflächen sind mit
Edelstahl Korn 240 gebürstet zu belegen.
Die Schachttürblätter sowie der Türrahmen sind verkleidet mit
Edelstahl Korn 240 gebürstet.
1.8 Türantrieb
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Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 24
Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage
Position Beschreibung Menge Einh EP GP
1 . Der Türantrieb ist eine kompakte Einheit, in der Motor und
Regelgerät integriert sind. Der Antrieb besitzt einen integrierten
Drehgeber und kommt deshalb ohne Türschalter aus. Zur
Ansteuerung hat der Türantrieb einen CAN-Bus-Anschluss und
kann über einen PC konfiguriert werden. Der Türantrieb besteht
aus einem Motor mit integriertem Geber und einem Regelgerät.
Ein wartungsfreier, frequenzgeregelter Asynchronmotor treibt
die Türen mittels Zahnriemen auf das Spreizschwert des
angetriebenen Türblattes. Der Motor ist senkrecht und
schwingungsisoliert auf dem Gehänge montiert auszuführen.
Der Türantrieb muss über einen CAN-Bus-Anschluss verfügen.
Die CAN-Schnittstelle ist potentialgetrennt auszuführen. Der
Antrieb muss über eine sogenannte Momenten TEACH IN
Funktion verfügen. Die Geschwindigkeit (Türschliess- und
Öffnungszeiten) und Beschleunigung sind innerhalb gewisser
Grenzen einstellbar über ein Diagnosegerät.
Als Türantrieb ist eine moderne, kompakte Antriebseinheit aus
frequenzgeregeltem Motor und Regelgerät auszuführen.
Der Drehimpulsgeber ist in den Antriebsmotor zu integrieren
und liefert alle relevanten Informationen bezüglich Position und
Geschwindigkeit.
Von der Ansteuerungselektronik ist in Abhängigkeit des
zurückgelegten Türweges eine ideale Fahrkurve zu generieren.
Folgende Parameter müssen hierbei variabel einstellbar sein:
-
Öffnungsgeschwindigkeit
-
Schließgeschwindigkeit
-
Türoffenzeit
Der Türantrieb erkennt selbstständig die Türendlage und gibt
ein entsprechendes Signal an die Aufzugssteuerung.
Zusätzliche Türendschalter sind somit nicht mehr erforderlich.
Die Kraftübertragung zwischen Türmotor und Türantrieb erfolgt
mittels Zahnriemen.
1.9 Fangrahmen
1.10 Der Fahrkorb ist als selbsttragende
Stahlblechkonstruktion mit einer 2 : 1 Aufhängung,
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1 . Fangvorrichtung sowie Lastmessung zu konstruieren.
Kabinenwände:
Die Portalwand der Kabine ist aus massivem austenitischem
Edelstahlblech 1,5 mm; gebürstet, Korn 240 auszuführen. Die
Wandpaneele an den Seiten und der Rückwand erhalten eine
Belegung mit Edelstahl, gebürstet, Korn 240.
Kabinendecke:
Verkehrsweiß beschichtet (RAL9010). Mit flächenbündigen, 4
Stk. LED Leuchten. Das Wechseln der Leuchtmittel muss über
das Innere der Kabine erfolgen.. Die Beleuchtungsstärke hat
der EN81-70 zu entsprechen. Ein Lichtstrom von 400 Lumen
muss gewährleistet sein. Ebenso haben die Leuchtmittel die
Energieeffizienzklasse A aufzuweisen.
Kabinenboden:
Der Kabinenboden ist als strapazierfähiger,
schwerentflammbarer (Klasse Bfl-s1), rutschhemmend (R9
gemäß DIN 51130) und umweltverträglicher (frei von PVC,
Halogenen Formaldehyd und Weichmachern) Kautschuk-Belag,
Stärke 3 mm auszuführen. Farbedunkelgrau.
Die Sockelleiste ist aus einem 60 mm hohen und 15 mm
starken Edelstahl-Profil herzustellen.
Kabinenausstattung:
Der Handlauf ist aus einem Edelstahlrohr Korn 240,
Durchmesser ca. 40 mm auszuführen. Die Befestigung erfolgt
mittels zwei zusätzlicher quadratischer Befestigungen im
geraden Bereichs des Handlaufs.
Anordnung: auf der Seitenwand gegenüber dem
Kabinentableau
Es ist ein Kristallspiegel auf der Rückwand anzuordnen, Größe
ca. 1100 x 1500 mm. Anbringung gem. EN81-70 min. 300 mm
über dem Boden.
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1 .
1.6 Bedien- und Anzeigeelemente
Kabinentableau:
Das Bedienpaneel ist auf die Kabinenwand aufgesetzt. Die
Stand- und Fahrtrichtungsanzeige besteht aus einer
2x16-Segment-Balkenanzeige sowie aus einem Pfeil im
Liniendesign. Die Höhe der Pfeile und dargestellten Ziffern
beträgt 45 mm. Ebenso müssen Sondermeldung wie "AUSSER
BETRIEB", "ÜBERLAST" sowie "BRANDFALL" symbolisch
angezeigt werden. Die Anzeige mit integriertem Typenschild
verfügt über einen velourverchromten Rahmen. Das
Bedienpanel verfügt ebenso über einen Alarmtaster mit
integriertem Notlicht, Tür-Auf Taster und Kommandotaster
sowie optische und akustische Überlastmeldung. Die Deckplatte
besteht aus einem 2 mm dickem Edelstahlblech. Zu
Servicezwecken lässt sich das Paneel seitlich aufklappen. Die
eingesetzten Bedienelemente müssen aus velourverchromtem
Kunststoff bzw. mit einem velourverchromtem Kunststoffrahmen
ausgeführt bestehen. Die runden Kurzhubtaster, mit 0,5 mm
Betätigungshub, müssen mit einer glasperlgestrahlten
Tastplatte versehen sein (ca. 38 mm Durchmesser). Die
Quittierung hat mit einem umlaufenden blauen LED-Leuchtring
zu erfolgen. Die taktile Beschriftung muss durch in die
Tasterplatte eingespritzten schwarzen Kunststoff erfolgen. Sie
muss abriebfest ausgeführt sein.
Folgende Bedienelemente sind auszuführen:
-
Ein Befehlsgeber pro Etage
-
„Tür Auf“ Taster
-
„Tür Zu“ Taster
-
„Notruf“ Taster
-
Anzeigefeld „Notruf abgesetzt/ Sprechen“
-
Der Text "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" ist auf der
Deckplatte des Kabinentableaus anzuzeigen.
Alle Etagentaster sind zusätzlich mit Brailleschrift auszuführen.
Bedienelemente außen: Die Bedienelemente außen sind analog der Taster im
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1 . Innentableau barrierefrei gem. EN81-70 auszuführen. Diese
sind im Türrahmen in der von der EN81-70 vorgeschriebenen
Höhe zu montieren.
psch ....................
01.0020
1. Wartung & Aufschaltung Notruf
Inspektion und Sichtkontrolle
Der AN verpflichtet sich, die Anlage regelmäßig auf Geräusche,
äußere Verschmutzung, Beschädigung, und Verschleiß zu
prüfen. Art und Umfang der Servicetermine entsprechen den
Vorgaben der DIN EN 13015.
Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile,
Schmierarbeiten, Ein- und Nachstellarbeiten
Prüfung von sämtlichen Sicherheitseinrichtungen wie Bremsen,
Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer,
Türverriegelungen, Puffer und Steuerungsfunktionen.
Der AN verpflichtet sich, an der Anlage die erforderlichen
Schmier-, Ein- und Nachstellarbeiten durchzuführen.
Beseitigung von betriebsbedingten Verschmutzungen
Der Fahrschacht, die Schachtgrube und das Fahrkorbdach
werden von betriebsbedingten Verunreinigungen gesäubert.
Putz- und Schmiermaterial mit Entsorgung
Lieferung aller für die Wartung erforderlichen Schmier- und
Reinigungsmittel, einschließlich sachgerechter Entsorgung der
Altstoffe.
Personenbefreiung
Im Fahrkorb eingeschlossene Personen werden innerhalb von
30 Minuten nach Eingang des Notrufes befreit.
Aufschaltung des Notrufes
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1 .
Inbetriebnahme von Teleservice mit Anschluss an den bauseits
vorhandenen Fernmeldeanschluss und Aufschaltung auf die
nach EN 81-28 zertifizierte, 24 Stunden besetzte
Servicezentrale des AN.
Übertragen eines Notrufes und anschließende Sprechverbindung zwischen Aufzugskabine und Zentrale, hierdurch wird die Befreiung eingeschlossener Personen nach vereinbartem Alarmplan innerhalb angemessener Zeit gemäß gesetzlicher Verordnungen
psch ....................
01 KG 460 Förderanlage ....................
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1 . Zusammenstellung
01 KG 460 Förderanlage ....................
Summe ....................
zzgl. MwSt ......... % ....................
Gesamtsumme ....................
Ich/Wir erkenne(n) den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich an.
Datum rechtsbindende Unterschrift Stempel
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Inhaltsverzeichnis
01 KG 460 Förderanlage 11