LV-Hydraulische Aufzugsanlage_GG_BuB_blanko_260122.pdf

Bauleistungen für ein Gebäude im Bereich Verkehrsinfrastruktur

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:16 (Europe/Berlin)

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LEISTUNGSVERZEICHNIS

HydraulischeAufzugsanlage

Projekt-Nr.: G-01/20

Groß-Gerau Bauhof

Bauvorhaben: Nordring 40 64521 Groß-Gerau

Bauherr: Magistrat der Kreisstadt Groß-Gerau Am Marktplatz 1 64521 Groß-Gerau

Ingenieurbüro BBS GmbH - Ingenieurbüro für Haustechnik Raiffeisenstraße 2a 64347 Griesheim Tel.: 06155 / 8404-0 Fax: 06155 / 8404-44

Angebotsabgabe: am: bei:

Angebotssumme: vor Prüfung nach Prüfung

Netto EUR...................................... EUR.........................................

+Mwst. EUR...................................... EUR.........................................


Gesamt EUR...................................... EUR.........................................

Abzug Rabatt: EUR..................................... EUR.........................................


Gesamtsumme Brutto: EUR.................................... EUR.........................................

Bieter:


Datum Stempel Unterschrift

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Vorbemerkungen

1. Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis

1.1.Angebotsgrundlagen

Dem Angebot und der Ausführung der Arbeiten liegen nachstehende Vorschriften zugrunde:

Es gelten:

§ Die Vorbemerkungen dieses Leistungsverzeichnisses.

§ Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)

§ Allgemeine Aufzugsanlagenbeschreibung

§ Technische Daten

§ Die dem Leistungsverzeichnis beigefügten Zeichnungen

§ Die Erstellung des Angebotes durch den Bieter erfolgt für den AG kostenlos und unverbindlich.

Der Bieter hat sein Angebot auf Grundlage der nachfolgenden Leistungsbeschreibung zu erstellen und die

geforderten Angaben einzutragen bzw. Nachweise mit seinem Angebot vorzulegen.

Fehlende oder unvollständige Angaben führen zum Ausschluss des Angebotes.

Änderungen an den Ausschreibungstexten sind unzulässig.

Sofern der Bieter einzelne Punkte der Ausschreibung nicht erfüllt, hat er diese auf separater Anlage unter Bezug

auf die Ordnungsziffer der Ausschreibung und den Originaltext zu benennen und den Nachweis der

Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe zu belegen.

Die Entscheidung über die Gleichwertigkeit trifft der AG bzw. dessen Vertreter.

Firmeneigene Angebote sind nicht erwünscht und werden nicht gewertet.

1.2.Baubeschreibung

1.3.Pläne

Siehe Anlage 1-3

1.4.Geltungsbereich

Dieser Leistungsbeschreibung liegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von

Bauleistungen und die Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in der jeweilig gültigen

Fassung zu Grunde (VOB Teil B/ C).

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11D ..4. er Bauausführung liegen die Architektenpläne, die statischen Berechnungen, die einschlägigen DIN

Vorschriften sowie die VOB und die Vertragsbedingungen des Auftraggebers zu Grunde. Weiterhin die

zusätzlichen technischen Vorschriften und die Baustoff- und Herstellungsnormen in der jeweilig gültigen

Fassung.

1.5.Preisbildung

Die Angebotspreise sind Festpreise bei Fertigstellung bis 31.12.2026 und schließen alle Lieferungen und

Leistungen, die zur betriebsfertigen Erstellung der Anlagen und Inbetriebnahme durch eine zentrale

Überwachungsstelle (ZÜS) erforderlich sind, ein.

Die zusätzlichen Nebenleistungen, die der Bieter in seine Preisen einzukalkulieren hat, sind in der

Leistungsabgrenzung ersichtlich.

1.6.Zahlungsbedingungen

Das Zahlungsziel beträgt 21Tage netto nach Rechnungsstellung bei folgendem Zahlungsplan:

30 % bei Erhalt der Auftragsbestätigung, gegen zeitlich unbefristete Bürgschaft

30 % fällig bei Montagebeginn.

30 % fällig bei Montageende

10 % nach Abnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

1.7.Bindefrist des Angebots

Jeder Bieter hält sich 3 Monate an sein Angebot gebunden.

1.8.Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche regelt sich nach den Bedingungen der VOB/B. Spätester Beginn der Verjährungsfrist ist der vertraglich vereinbarte Endabnahmetermin.Allgemeine Technische Vorbemerkungen

(ATV)

2.

Allgemeine Technische Vorbemerkungen (ATV)

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

11 ..8.

2.1 Normen

Zu beachten sind die behördlichen Vorschriften, die bei der Auftragsvergabe zur Errichtung und dem Betrieb der

ausgeschriebenen Anlagen und Installationen anzuwenden sind.

Besonders zu beachten sind beispielsweise:

§ Die Landesbauordnung

§ Arbeitsstättenverordnung / Arbeitsstättenrichtlinien

§ UVV + Arbeitsschutz

§ Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und den Betrieb von

überwachungsbedürftigen Anlagen (BetrSichV).

§ Die Richtlinie 2014/33/EU über die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an Aufzüge.

§ Die aktuellen TRBS „Technische Richtlinien zur Betriebssicherheit“

§ Allgemein anerkannte sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Regeln

§ Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenschutzgesetz

§ Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen EN

81-20 für Seilaufzüge sowie die EN 81-50

§ DIN EN 81-28 Leitsysteme für Fernnotrufe

§ DIN EN 81-21 Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen in bestehenden

Gebäuden

§ DIN EN 81-58 Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren

§ DIN-EN 81-70 Barrierefreiheit von Aufzugsanlagen

§ VDI 2566 Blatt 2 Schallschutz im Hochbau, Lärmminderung an Aufzugsanlagen

§ VDI 4707 Aufzüge/ Energieeffizienz

§ VDE-Vorschriften einschl. des Gesetztes über den Betrieb von Hochfrequenzgeräten (bezüglich Funk-

und Fernsehstörung)

in der zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe jeweils gültigen Fassung.

2.2 Maßnahmen zum Umweltschutz

Der Hersteller muss bei seinen Leistungen und auch bei Zulieferungen oder Nebenleistungen Dritter im Rahmen

der wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche Produkte einsetzen und Verfahren

anwenden.

Bereits bei der Konzeption, der Entwicklung und der Produktion hat der Hersteller darauf zu achten, dass von

Ihm keine unangemessenen Auswirkungen auf die Umwelt ausgehen, sie möglichst sparsam im

Energieverbrauch sind und sich für das Recycling und eine spätere Entsorgung bestmöglich eignen.

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11D ..8. er Bieter hat über eine Zertifizierung nach ISO 14.001 nachzuweisen, dass vorgenannte Anforderungen in

seinem Unternehmen umgesetzt werden.

Das Zertifikat ist bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Zertifikat-Nummer: ………………………………………………………….

Auf der Baustelle dürfen keine asbest- formaldehyd- und PCB-haltigen Baustoffe oder Fertigprodukte verarbeitet

oder eingebaut werden. Die Asbestfreiheit ist nachzuweisen, da in allen Anwendungsbereichen Ersatzstoffe zur

Verfügung stehen. Nicht verwendet werden dürfen unter Einsatz von Flurchlorkohlenwasserstoffen (FCKW,

HFCKW, CFC, HFA, FSK) hergestellte Baustoffe, insbesondere Schaumdämmplatten und Ortsschäume.

Bei Durchführung aller Bauarbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch

Lüftungsverunreinigungen, Geräuschen und ähnl. Vorgängen zu beachten (BlmSchG,

"Bundes-Immissionsschutzgesetz" vom 15.03.74 in der Fassung vom 14.05.90 - BGBI.IS.880).

Die auf der Baustelle anfallenden Verpackungs- und Restmaterialien sind auf Kosten des Auftragnehmers

fachgerecht zu entsorgen. Ein Nachweis über die unweltgerechte Entsorgung ist auf Verlangen des AG

einzureichen.

2.3 Arbeitssicherheit

Der AG legt bei der Arbeitssicherheit größten Wert auf strikte Einhaltung aller Unfallverhütungsvorschriften.

Jeder der am Bau beteiligten Auftragnehmer hat während der gesamten Dauer seiner Arbeiten darauf zu

achten, dass die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Ein zertifizierter Arbeitsschutz

nach OHSAS 18001:2007 wird vorausgesetzt.

Zertifikat-Nummer: ………………………………………………………….

2.4 Montagemethode

Vorzugsweise ist eine gerüstlose Montagemethode anzuwenden. Sollte jedoch eine Montage mittels Gerüsten

durchgeführt werden, so sind diese vom AN selbst zu stellen und haben den entsprechenden Anforderungen an

Güte und UVV zu entsprechen. Die Montage ist grundsätzlich zwingend mit PSA (Persönliche

Schutzausrüstung) gegen Absturz und selbstzuliefernder LifeLine im Schacht durchzuführen.

2.5 Projekt-/ Montageleitung

Für Projektleitung und Montageleitung ist nur der Einsatz von deutschsprachigem Personal zugelassen. Projekt-

und Montageleiter sind mit ausreichenden Vollmachten auszustatten, um unmittelbare Entscheidungen treffen

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

11z ..8. u k ö nnen.

Die Projektleitung sowie der Montageleiter sind innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung zu benennen. Ein

Wechsel ist unmittelbar mitzuteilen.

2.6 Technische Bearbeitung

Durch den Auftragnehmer ist eine Anlagenzeichnung innerhalb von 15 AT nach Beauftragung zu erstellen.

Hierin müssen alle relevanten Angaben wie z.B. auftretende Belastungen, abzuführende Wärmemengen,

elektrische Anschlusswerte, Lage der Einbauteile, Schlitz- und Durchbruchsangaben etc. enthalten sein.

Die technische Bearbeitung sowie das Anfertigen von Berechnungen, statischen Angaben, Bauangabeplänen,

Fertigungsplänen und Dokumentationsunterlagen gehört zum Leistungsumfang des Auftragnehmers und ist mit

den jeweiligen Einheitspreisen abgegolten.

2.7 Schachtkontrolle

Die Rohbaumaße sind maßgebend für den einzubauenden Aufzug. Vor Fertigungsbeginn sind alle

anlagenbezogenen Rohbaumaße nach rechtzeitiger Anmeldung auf der Baustelle zu überprüfen. Die

Maßprotokolle sind auf Anforderung vorzulegen. Abweichungen von den vorgegebenen Maßen sind schriftlich

aufzuzeigen und evtl. Nacharbeiten zeichnerisch darzustellen. Es ist bei den Messungen auch auf Winkligkeit

und Abstandsmaße zu achten.

2.8 Maßabweichungen

Bei der Montage sind Maßtoleranzen im Rohbau entsprechend DIN 18 202 Blatt 4, Gruppe A auszugleichen. Die

Anlagenabmessungen werden dadurch nicht beeinflusst.

2.9 Bestandsdokumentation

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11F ..8. olg ende Inhalte sind zu berücksichtigen:

§ CE Konformitätserklärung

§ Bedienungsanleitung

§ Personenbefreiung

§ Inbetriebnahme

§ Wartungsanleitung

§ Liste der Sicherheitsbauteile

§ Wartungsanweisung der Sicherheitsbauteile und sicherheitsrelevante Bauteile

§ Projektierungszeichnungen

§ Baugenehmigungszeichnungen

§ Stromlaufpläne

§ Schaltpläne

Unterlagen zur behördlichen Abnahme, Prüfberichte, Abnahmebescheinigungen und Messprotokolle etc.

Die Dokumentation ist 2-fach in Papier zu stellen.

Mindestens 1 Woche vor der vertraglichen Abnahme ist durch den AN ein Prüfexemplar der Dokumentation in

Papierform an den AG zu übergeben.

Die Vorlage der Bestandsdokumentation ist Voraussetzung für die vertragliche Abnahme.

2.9 Technische Abnahme

Die technische Abnahme der Anlage ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich mit einer zugelassenen

Überwachungsstelle (ZÜS) durchzuführen.

Die Eigenabnahme durch den Auftragnehmer wird nicht akzeptiert!

Der Auftragnehmer hat das erforderliche Personal, Hilfsmittel (Gewichte etc.), Unterlagen und Gebühren in

seine Einheitspreise einzurechnen.

Die Koordination und Kostenübernahme der Prüfung vor Inbetriebnahme (PVI) gemäß

Betriebsicherheitsverordnung durch eine ZÜS sowie die Bereitstellung der notwendigen Dokumentation ist

ebenfalls vom Auftragnehmer durchzuführen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche zur Abnahme seiner Leistung und nicht in seinem

Auftragsumfang enthaltenen Arbeiten so rechtzeitig vor der behördlichen Abnahme der Bauleitung schriftlich

anzuzeigen, dass eine mängelfreie Abnahme erzielt werden kann.

Alle erforderlichen Anmeldungen bei Behörden oder Abnahme-/Überwachungsstellen sind vom Auftragnehmer

rechtzeitig vorzunehmen. Sind für die Anmeldungen die Unterschriften des Auftraggebers nötig, so sind

entsprechend vorbereitete Anträge rechtzeitig zur Unterschrift vorzulegen.

Die zur Abnahme erforderliche Aufschaltung des Aufzugsnotrufes auf die herstellereigene auf Aufzüge

spezialisierte 24-Stunden besetzte notrufentgegennehmende Servicezentrale am Standort Deutschland ist im

Leistungsumfang des AN enthalten.

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11D ..8. urc h den AG wird hierfür eine separate Aufschaltvereinbarung mit dem AN abgeschlossen. Diese zwingend

vorgeschriebene Notrufeinrichtung ist ein integraler Bestandteil der angebotenen Steuerung. Sollte die

Prüfungen aufgrund bauseitiger Umstände nicht an einem Tag erfolgen können, so werden die zusätzlichen

Kosten separat vergütet.

2.10 Leistungsabgrenzung zwischen Auftragnehmer (AN) und Auftraggeber (AG)

Voraussetzungen für die Konstruktion und Fertigung

ANAG
Verbindliche Angaben über Fahrschacht, Querschnitt, Schachthöhen, Etagenhöhen und Türaussparungen zur Erstellung der AnlagezeichnungX
Erstellung einer prüffähigen AnlagenzeichnungX
Genehmigung der Anlagenzeichnung zur Aufnahme der FertigungX
Freigabe aller Ausstattungsmerkmale zur Aufnahme der FertigungX

Vor Montagebeginn

ANAG
Lieferung von Gerüstbügeln / Gerüsthülsen, falls erforderlich.X
Statischer Nachweis der ausreichenden Tragkraft der Lasthaken im oberen seitl. SchachtwandbereichX
Lieferung und Montage der erforderlichen Schachtabsperrungen und Abdeckungen (DIN 4420 und UVV).X
Lieferung und Montage der Montagerüstungen (DIN 4420 und UVV), Nadelholzklasse IV gemäß Spezifikation, falls erforderlich.X
Ausführen aller Aussparungen nach Angaben des Auftragnehmers.X

Während der Montage

ANAG
Entfernen von Wasser und Bauschutt aus der Schachtgrube, Reinigen der Schachtrüstungen, soweit vorhanden, Reinigen des Schach tes sowie der Einbauteile vor Montagebeginn.X
Montageträger, Podeste, Geländer, betret- und verschließbare Montage- luke nach Anlagenzeichnung, falls erforderlich.X

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

11 .. 8.

Rauchabzugsöffnungen im Fahrschacht in geschützter Ausführung gegen Niederschläge, Staub und Vogelflug gem. Bauordnung bzw. Baudurch- führungsverordnung des jeweiligen BundeslandesX
Schachtkontrolle nach vorheriger AnmeldungX
Bereitstellung eines Kraft- und Lichtstromanschlusses für den gesamten Montageablauf inclusive Fehlerstrom – Schutzeinrichtung (RCD, TYP B 30 mA - nach BGI 608 4.2.2) in unmittelbarer Nähe der Schachtöffnung in der HaupthaltestelleX
Die Beseitigung von Bauschutt, Verpackungsmaterial und Restmaterial – incl. Nachweis der fachgerechten EntsorgungX
Einbau der vom AN zu liefernden Lasthaken in der Schachtdecke oder an den oberen Schachtwänden.X

Während der Montage

ANAG
Alle erforderlichen Anarbeitungsarbeiten an Türzargen und Schwellen sowie Stemm- und Spitzarbeiten (Maurer-, Putz und Malerarbeiten usw).X
Befestigung der Schachttüren mit SchwerlastdübelnX
Ausbau von Montagerüstungen, falls vorhandenX
Endgültiger Kraft- und Lichtstromanschluss plus eventuell erforderliche Verteilung am Hauptschalter.X
Lieferung und Montage aller elektrischen Leitungen außerhalb des Fahrschachtes für Notstrom, Notruf, Sprechverbindungen, Melde- und Steu erleitungen nach Angaben des ANX
Entsorgung von Sondermüll, Verpackungen, Holz, Ölen, Fetten, Farben, Reinigungsmitteln – incl. Nachweis der fachgerechten EntsorgungX

Voraussetzungen für das Inverkehrbringen gem. Aufzugsrichtlinie

AN AG

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

11 .. 8.

Endgültiger Kraft- und LichtstromanschlussX
Lieferung und Montage der Beleuchtung aller Zugänge zum FahrschachtX
Endgültiger Fußboden an den SchachtzugängenX
Verschließen aller Öffnungen zum Aufzugsschacht, so dass keine Gegenstände durchgesteckt werden können und Personen nicht zu Schaden kommen könnenX
Bereitstellung von BelastungsgewichtenX
Bereitstellung einer befähigten Person nach TRBS 3121 zur Prüfung vor Inbetriebnahme (Anwesenheit erforderlich)X
Einweisung mindestens einer befähigten Person nach TRBS 3121 zur Prüfung vor InbetriebnahmeX
Gebühren für die Abnahme (Konformitätsprüfung und Prüfung vor Inbetriebnahme)X
Sicherheitsfarbanstrich aller sich drehenden TeileX
Nachweis für ständige NotfallbereitschaftX

Lieferzeit: _______ Wochen

Montagedauer: _______ Wochen

Qualitätssicherung erfolgt nach DIN/ISO 9001 bzw. EN 29001.

QS-Zert.-Nr.: ___________________

Zert.-Reg.-Nr.: ___________________

Arbeitsschutz erfolgt nach BS OHSAS 18001.

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

11Z ..8. ert. -Reg.-Nr.: ___________________

Haftungssumme je Schadensfall bei Personenschäden €_______________

bei Sachschaden €_______________

bei Vermögensschäden €_______________

Die entsprechenden Kopien der Zertifikate sind dem Angebot beizulegen.

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

11 ..8.

01 KG 460 Förderanlage

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

  1. Allgemeine Aufzugsanlagenbeschreibung

Ausführung nach Aufzugsverordnung 2014/33EU und DIN EN 81-20/50. Abweichungen sind

innerhalb einer Gefahrenanalyse dokumentiert, über eine Gefahrenanalyse abgesichert und

innerhalb der Einheitspreise berücksichtigt.

Die Aufzugsanlage muss über eine Baumusterprüfung für das Gesamtsystem

verfügen.

Diagnostik System:

Über ein integriertes Diagnostik System muss die Aufzugssteuerung in der Lage sein, vom

Sollzustand abweichende Betriebszustände zu erkennen und über eine (bauseitige)

Netzwerkschnittstelle bei Bedarf an die Leitwarte des Bieters zu übertragen.

Weiterhin müssen kritische Komponenten der Anlage dauerhaft überwacht werden können.

Bei Bedarf kann hierdurch mit dem AG eine vorgezogene, präventive Wartung vereinbart

werden, wodurch der Verschleiß reduziert und die Verfügbarkeit der Anlage sowie der

geräuscharme Betrieb weitestgehend gewährleistet werden.

Die Aufzugsanlage ist mit einem System zur Fernüberwachung und Selbstdiagnose

auszustatten. Ein Fernnotrufsystem zur Aufschaltung auf die ständig besetzte Stelle des AN

ist vorzurüsten.

Die Verbindung wird über ein integriertes GSM-Modul hergestellt. Das System verfügt über

eine Missbrauchserkennung, so dass nur „echte Notrufe“ an die Leitwarte übermittelt

werden.

Innerhalb der Leitwarte ist ein Alarmplan zu hinterlegen, über den die Befreiung

eingeschlossener Personen und Maßnahmen zur Entstörung geregelt wird. Der Alarmplan ist

rechtzeitig vor der Abnahme und Inbetriebnahme zwischen AN und AG abzustimmen.

1.1. Schachtausrüstung

Die Schienenbefestigung ist so auszubilden (Loslager), das durch Gebäudesetzungen keine

Druckbeanspruchung der Schienen auftritt.

Befestigungskonsolen aus ausreichend dimensionierten gekanteten Stahlblechen. Die

Konstruktion ist als Schraubkonstruktion auszuführen. Abweichungen des Rohbaus sind im

Rahmend der zulässigen Toleranzen durch die Befestigungskonstruktion aufzunehmen.

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Position Beschreibung Menge Einh EP GP

11 ..1. Die Montagetoleranzen innerhalb der Stichmaße der Führungsschienen des Fahrkorbes

sowie in Bezug auf die lotgerechte Ausrichtung dürfen jeweils +/-1,0 mm nicht überschreiten.

Die Schachtbeleuchtung ist als LED-Einbauleuchten auszuführen. Schutzart mindestens

IP54. Es muss sicher gestellt sein, dass bei Ausfall einzelner LED’s nicht die gesamte

Leuchtstrecke ausfällt und die vorgeschriebene Mindestbeleuchtungsstärke im Schacht nicht

unterschritten wird.

1.2. Die Schaltung des Lichtes erfolgt über einen Schalter in der Schachtgrube

sowie über einen Schalter innerhalb des Notbedientableaus. In der

Schachtgrube ist eine Schutzkontaktsteckdose 230 V in

Feuchtraumausführung sowie die Grubenabstiegsleiter anzuordnen. Es muss

eine Schachtgrubenleiter gemäß EN81 geliefert werden.

1.3. Führungen

Der Fahrkorb sind als Gleitführungen mit entsprechenden Schienenölern auszustatten.

1.4. Führungsschienen

Führungsschienen mit Nut und Feder in gehobelter oder gefräster (bearbeiteter) Ausführung

für den Fahrkorb und das Gegengewicht. Profil der Schienen nach DIN 15311, Form B.

Jede Schienen ist zwischen den Stößen mindestens 2 mal zu befestigen.

Profilgröße und Qualität

für den Fahrkorb mind. 90x75x16mm

Es sind massive Führungsschienen zu verwenden.

Ausführung nach ISO 7465

1.5. Der Einsatz von Hohlschienen ist nicht zulässig.Aufsetzpuffer

Unterhalb der Fahrbahn des Fahrkorbes und des Gegengewichtes sind innerhalb der

Schachtgrube baumustergeprüfte Aufsetzpuffer anzuordnen. Diese Aufsetzpuffer sind

entsprechend der Nenngeschwindigkeit und der Masse von Fahrkorb. Die Montage der

Puffer erfolgt auf Stahlprofilkonsolen, so dass bauseits keine Sockel ausgebildet werden

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

11 ..5. müssen.

1.6. Fangvorrichtung

Baumustergeprüfte Fangvorrichtung für den Fahrkorb, in den Fahrkorbboden integriert.

1.8. Korrosionsschutz

Zum Schutz gegen Korrosion sind sämtliche, nicht funktionsbedingt blanken Teile, verzinkt oder mit einer Pulverbeschichtung mit einer Schichtdicke von mind. 60 µm auszuführen. Schäden am Korrosionsschutz, welche bei der Montage auftreten, sind vor Ort auszubessern. Angebotene Schichtdicke :……………………………… µm

01.0010

1. Aufzugsanlage

1.1 Technische Daten

Berechnung nach Vorschrift EN 81-20/50 Nutzlast 630 KG Gedrängelast 600 Kg Fahrkorbgewicht gesamt 804 Kg Gewicht Laufwagen 205 Kg Gewicht Kabine 469 Kg Gewicht Türen 1130 Kg Gewicht an der Trittkante 252Kg Förderhöhe 3400mm Reservehub des Hebers 350mm obere Überfahrt Kabine 200mm untere Überfahrt Kabine 150mm Geschwindigkeit Hubfahrt 0,44m/s Anzahl der Heber 1 Anordnung 1:1 direkt Hebertyp Zweistufig Kabinenbreite 1100mm Kabinentiefe 1400mm Kabinenhöhe 2200mm Einfachladung Türtyp vorne 2-blättrig seitlich Türbreite vorne 900mm Türhöhe vone 2100mm

Schachtgrube 1100mm Schachtkopf 3000mm Schachtbreite 1650mm Schachttiefe 1800mm Anzahl Haltestellen 2

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 .

1.2 Technische Daten Heber

Typ TAZ 2 BZ-42 oder gleichwertig

Kolbenstangendurchmesser 1. Stufe 63mm Kolbenstangendurchmesser 2. Stufe 85mm Kolbenfläche 42cm² Kolbenstangenringfläche 1. Stufe 31cm² Kolbenstangenringfläche 2. Stufe 15cm² Anordnung seitlich 1:1 direkt zweistufig Anzahl der Heber 1 Gesamthub des Hebers 3750mm Anzahl joch 0 Anschlussgröße für Ölleitung 1,0 Zoll Statischer Druck mit Nennlast 33,44 bar Statischer Druck ohne Last 19,43 bar Kolbenstangengewicht pro Heber 70Kg Gewicht pro Heber 199 Kg Llänge ohne Anbauteile 2359mm Ölfüllmenge pro Heber bei eingefahrenem Heber 7,76l Umwälzmenge gesamt 15,75l Abstrahlfläche aller Heber 1,15m² Ansprechmenge Rohrbruchventil 138,6l/min Ölgeschwindigkeit 4,45m/s

Einfederung der Kabine je 100Kg Zuladung unten 2,83mm Einfederung der Kabine je 100Kg Zuladung oben 3,49mm Grundlagen der Berechnung Länge der Schlauchleitung 5m

1.3 Technische Daten Aggregat

Typ AZHN-1.0 oder gleichwertig

Behältergrösse 2.0 Anzahl Aggregate 1 Steuerblock AZRS 1-2,0 Abgang Steuerblock nach Rechts Aggregatanschluss 1,0 Zoll Ölgeschwindigkeit 4,454m/s Nennleistung 9,0 kW Erforderliche Leistung 10,14 kW Auslastung 113,0% Motorspannung 400/690 V Frequenz 50 Hz Nennstrom 23,6 A

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 . Pumpenförderleistung 125,0 m/s Vorhandene Förderleistung 109,62 m/s

Ölmengen zum Betrieb der Anlage Minimal 103,0l Maximal 228,0l Hubgeschwindigkeit Voll 0,44m/s Senkgeschwindigkeit 0,44m/s

1.4 Anlage Wärme- und Energieberechnung

Mittlere Nutzlast 315,0 Kg Nutzlastfaktor 0,5 Mittlerer Aufzugshub 3400mm Hubfaktor 1,0 Hub- und Senkfahrten pro Stunde 50

Gesamte Heberabstrahlfläche 1,15m² Abstrahlfläche Aggregat 2,03m²

Maximale Triebwerksraum und Schachttemperatur 30C° Maximale Öltemperatur 60C° Temperaturdifferenz 30 C°

Erforderliche Kühlleistung u die maximale Öltemperatur einzuhalten Zeit bis max. Öltemperatur mit min. Ölmenge ohne Kühlung erreicht ist 0 Triebwerksraumtemperatur einzuhalten. Mögliche Hub- und Senkfahrten pro Stunde ohne Zusatzkühlung 63

Betriebsstunden pro Tag 9 Betriebstage pro Jahr 300 Energiekosten pro kWh 0,28€ Energieverbrauch pro Jahr AZFR 835,13 kWh Energieverbrauch pro Jahr AZRS 1655,35 kWh Energiekosteneinsparung pro Jahr 229,66€

1.5 Technische Daten Bausatz

Tragrahmen Typ MLine-D2500-SM800 Rucksack direkt oder gleichwertig Abstand Kabinendecke zu Tragrahmen 30mm Höhe Deckenaufbau 105mm Höhe Kabinenboden 85mm

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 . Anzahl Heberstützen 1 Länge Heberstützen 875mm Anzahl Pufferstützen 1 Länge Pufferstüzten 0mm Führung Laufwagen Gleitführung

Schienentyp 90 Gesamtlänge Führungsschienen 7250mm Gesamtlänge Hilfsführungsschiene 0mm Anzahl Schienenbügel 5Stk Anzahl Schienenbügel für Hilfsführungsschiene 0 Stk Erster Schienenbügel von unten 500mm vorhandener Schienenbügelabstand 1600mm maximal möglicher Schienenbügelabstand 1900mm Länge Hängewinkel/Traghol 0mm Abstand Laufwagen-Führung 2235mm Wandabstand Kabine innen links 125mm Wandabstand Kabine innen rechts 425mm Abstand Außenkante Heberstüzte zu Wand 155mm Wandabstand bis Mitte Schiene 200mm Mitte Schiene bis Kabinenlichte X7 180,0mm

Gewicht an der Trittkante 252Kg Stichmaß 800mm

1.6 Anlage Kabinenausstattung

Art der Kabine Personenkabine Wände Edelstahl, VA2 1.4016/AISI 430, Oberfläche: K240 inkl. Tableuauschnitt in Wandschotte, Maße gemäß Zeichnung inkl. Rückseitigem Antidröhnbelag, inkl. Sockelleiste in Edelstahl, geschliffen K-240, Hähe 50mm, Breite 5mm Türeinzüge Gleich wie Wände Wandstärke 1,5mm Glasfeld Schottenbreite Decke Strukturlack weiß (RAL 9010) Abgehängte Decke Ohne Beleuchtung LED Spots, 4 Stk. Deckengeländer links ohne Rechts, Klappbares Geländer, Höhe 700mm Bodenbelag Glattbelag Dunkelgrau Grundboden U-Profile verschweißt mit 5mm starkem Stahlblech, grundiert in RAL 7031 Handlauf Edelstahl V2A 1.4301, geschliffen k-240, Durchmesser: 40mm links Spiegel 1100mm breite, 1500mm Höhe, an Rückwand gegenüber der Tür

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Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 . Rammschutz Ohne Tür Vorbereitet für 1x Türanbau, Einfachladung, Türtyp: 2-blättrig seitlich Türbreite: 900mm, Türhöhe 2100mm

Hinweis:

Einschl. Kabinentürschürze in der Kabine!

Die Aufzugkabine ist kompl. einschl. der v.g. 2-blättrigen

TÜV + Türantrieb betriebsfertig zu liefern und zu montieren

sowie in den Gesamtpreis einzukalkulieren

1.7 Schacht- und Kabinentüren

Die zwei-blättrig, maschinell einseitig öffnende

Teleskopschiebetür hat höchste Anforderungen an Laufruhe,

Förderleistung und Komfort zu erfüllen. Die Schacht- und

Kabinentüren müssen für mindestens 50.000 Türzyklen pro

Jahr geeignet sein.

Die lichte Türdurchgangsbreite gemäß dem technischen

Datenblatt muss sichergestellt sein und ist bei der Auslegung

der Türen zu berücksichtigen.

Als Türüberwachungssystem ist ein Lichtgitter vorzusehen. Bei

offener und sich schließender Kabinentür ist der Türraum von

einer Höhe von ca. 28 mm bis 1800 mm mit min. 81

gekreuzten Strahlen zu überwachen. Das Lichtgitter ist gemäß

der Forderung der EN 81-70 auszuführen. Das Lichtgitter

verfügt über eine sogenannte „Power Reduction“ Funktion zur

Verlängerung der Lebensdauer.

Der Schachttürkämpfer ist oberhalb der Schachttüre angeordnet

und enthält die Rollenbahn zur Aufnahme der Türmechanik.

Die Schwellen der Schacht- und Kabinentüren sind aus

Edelstahlprofilen herzustellen.

Die Kabinentürblätter sind aus elektrolytisch verzinkten

Stahlblech herzustellen. Die sichtbaren Oberflächen sind mit

Edelstahl Korn 240 gebürstet zu belegen.

Die Schachttürblätter sowie der Türrahmen sind verkleidet mit

Edelstahl Korn 240 gebürstet.

1.8 Türantrieb

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Leistungsverzeichnis Blankett Seite 18 von 24

Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 . Der Türantrieb ist eine kompakte Einheit, in der Motor und

Regelgerät integriert sind. Der Antrieb besitzt einen integrierten

Drehgeber und kommt deshalb ohne Türschalter aus. Zur

Ansteuerung hat der Türantrieb einen CAN-Bus-Anschluss und

kann über einen PC konfiguriert werden. Der Türantrieb besteht

aus einem Motor mit integriertem Geber und einem Regelgerät.

Ein wartungsfreier, frequenzgeregelter Asynchronmotor treibt

die Türen mittels Zahnriemen auf das Spreizschwert des

angetriebenen Türblattes. Der Motor ist senkrecht und

schwingungsisoliert auf dem Gehänge montiert auszuführen.

Der Türantrieb muss über einen CAN-Bus-Anschluss verfügen.

Die CAN-Schnittstelle ist potentialgetrennt auszuführen. Der

Antrieb muss über eine sogenannte Momenten TEACH IN

Funktion verfügen. Die Geschwindigkeit (Türschliess- und

Öffnungszeiten) und Beschleunigung sind innerhalb gewisser

Grenzen einstellbar über ein Diagnosegerät.

Als Türantrieb ist eine moderne, kompakte Antriebseinheit aus

frequenzgeregeltem Motor und Regelgerät auszuführen.

Der Drehimpulsgeber ist in den Antriebsmotor zu integrieren

und liefert alle relevanten Informationen bezüglich Position und

Geschwindigkeit.

Von der Ansteuerungselektronik ist in Abhängigkeit des

zurückgelegten Türweges eine ideale Fahrkurve zu generieren.

Folgende Parameter müssen hierbei variabel einstellbar sein:

  • Öffnungsgeschwindigkeit

  • Schließgeschwindigkeit

  • Türoffenzeit

Der Türantrieb erkennt selbstständig die Türendlage und gibt

ein entsprechendes Signal an die Aufzugssteuerung.

Zusätzliche Türendschalter sind somit nicht mehr erforderlich.

Die Kraftübertragung zwischen Türmotor und Türantrieb erfolgt

mittels Zahnriemen.

1.9 Fangrahmen

1.10 Der Fahrkorb ist als selbsttragende

Stahlblechkonstruktion mit einer 2 : 1 Aufhängung,

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Leistungsverzeichnis Blankett Seite 19 von 24

Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 . Fangvorrichtung sowie Lastmessung zu konstruieren.

Kabinenwände:

Die Portalwand der Kabine ist aus massivem austenitischem

Edelstahlblech 1,5 mm; gebürstet, Korn 240 auszuführen. Die

Wandpaneele an den Seiten und der Rückwand erhalten eine

Belegung mit Edelstahl, gebürstet, Korn 240.

Kabinendecke:

Verkehrsweiß beschichtet (RAL9010). Mit flächenbündigen, 4

Stk. LED Leuchten. Das Wechseln der Leuchtmittel muss über

das Innere der Kabine erfolgen.. Die Beleuchtungsstärke hat

der EN81-70 zu entsprechen. Ein Lichtstrom von 400 Lumen

muss gewährleistet sein. Ebenso haben die Leuchtmittel die

Energieeffizienzklasse A aufzuweisen.

Kabinenboden:

Der Kabinenboden ist als strapazierfähiger,

schwerentflammbarer (Klasse Bfl-s1), rutschhemmend (R9

gemäß DIN 51130) und umweltverträglicher (frei von PVC,

Halogenen Formaldehyd und Weichmachern) Kautschuk-Belag,

Stärke 3 mm auszuführen. Farbedunkelgrau.

Die Sockelleiste ist aus einem 60 mm hohen und 15 mm

starken Edelstahl-Profil herzustellen.

Kabinenausstattung:

Der Handlauf ist aus einem Edelstahlrohr Korn 240,

Durchmesser ca. 40 mm auszuführen. Die Befestigung erfolgt

mittels zwei zusätzlicher quadratischer Befestigungen im

geraden Bereichs des Handlaufs.

Anordnung: auf der Seitenwand gegenüber dem

Kabinentableau

Es ist ein Kristallspiegel auf der Rückwand anzuordnen, Größe

ca. 1100 x 1500 mm. Anbringung gem. EN81-70 min. 300 mm

über dem Boden.

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Leistungsverzeichnis Blankett Seite 20 von 24

Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 .

1.6 Bedien- und Anzeigeelemente

Kabinentableau:

Das Bedienpaneel ist auf die Kabinenwand aufgesetzt. Die

Stand- und Fahrtrichtungsanzeige besteht aus einer

2x16-Segment-Balkenanzeige sowie aus einem Pfeil im

Liniendesign. Die Höhe der Pfeile und dargestellten Ziffern

beträgt 45 mm. Ebenso müssen Sondermeldung wie "AUSSER

BETRIEB", "ÜBERLAST" sowie "BRANDFALL" symbolisch

angezeigt werden. Die Anzeige mit integriertem Typenschild

verfügt über einen velourverchromten Rahmen. Das

Bedienpanel verfügt ebenso über einen Alarmtaster mit

integriertem Notlicht, Tür-Auf Taster und Kommandotaster

sowie optische und akustische Überlastmeldung. Die Deckplatte

besteht aus einem 2 mm dickem Edelstahlblech. Zu

Servicezwecken lässt sich das Paneel seitlich aufklappen. Die

eingesetzten Bedienelemente müssen aus velourverchromtem

Kunststoff bzw. mit einem velourverchromtem Kunststoffrahmen

ausgeführt bestehen. Die runden Kurzhubtaster, mit 0,5 mm

Betätigungshub, müssen mit einer glasperlgestrahlten

Tastplatte versehen sein (ca. 38 mm Durchmesser). Die

Quittierung hat mit einem umlaufenden blauen LED-Leuchtring

zu erfolgen. Die taktile Beschriftung muss durch in die

Tasterplatte eingespritzten schwarzen Kunststoff erfolgen. Sie

muss abriebfest ausgeführt sein.

Folgende Bedienelemente sind auszuführen:

  • Ein Befehlsgeber pro Etage

  • „Tür Auf“ Taster

  • „Tür Zu“ Taster

  • „Notruf“ Taster

  • Anzeigefeld „Notruf abgesetzt/ Sprechen“

  • Der Text "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" ist auf der

Deckplatte des Kabinentableaus anzuzeigen.

Alle Etagentaster sind zusätzlich mit Brailleschrift auszuführen.

Bedienelemente außen: Die Bedienelemente außen sind analog der Taster im

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Leistungsverzeichnis Blankett Seite 21 von 24

Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 . Innentableau barrierefrei gem. EN81-70 auszuführen. Diese

sind im Türrahmen in der von der EN81-70 vorgeschriebenen

Höhe zu montieren.

psch ....................

01.0020

1. Wartung & Aufschaltung Notruf

Inspektion und Sichtkontrolle

Der AN verpflichtet sich, die Anlage regelmäßig auf Geräusche,

äußere Verschmutzung, Beschädigung, und Verschleiß zu

prüfen. Art und Umfang der Servicetermine entsprechen den

Vorgaben der DIN EN 13015.

Prüfung aller sicherheitsrelevanten Bauteile,

Schmierarbeiten, Ein- und Nachstellarbeiten

Prüfung von sämtlichen Sicherheitseinrichtungen wie Bremsen,

Fangvorrichtungen, Geschwindigkeitsbegrenzer,

Türverriegelungen, Puffer und Steuerungsfunktionen.

Der AN verpflichtet sich, an der Anlage die erforderlichen

Schmier-, Ein- und Nachstellarbeiten durchzuführen.

Beseitigung von betriebsbedingten Verschmutzungen

Der Fahrschacht, die Schachtgrube und das Fahrkorbdach

werden von betriebsbedingten Verunreinigungen gesäubert.

Putz- und Schmiermaterial mit Entsorgung

Lieferung aller für die Wartung erforderlichen Schmier- und

Reinigungsmittel, einschließlich sachgerechter Entsorgung der

Altstoffe.

Personenbefreiung

Im Fahrkorb eingeschlossene Personen werden innerhalb von

30 Minuten nach Eingang des Notrufes befreit.

Aufschaltung des Notrufes

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Leistungsverzeichnis Blankett Seite 22 von 24

Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

Position Beschreibung Menge Einh EP GP

1 .

Inbetriebnahme von Teleservice mit Anschluss an den bauseits

vorhandenen Fernmeldeanschluss und Aufschaltung auf die

nach EN 81-28 zertifizierte, 24 Stunden besetzte

Servicezentrale des AN.

Übertragen eines Notrufes und anschließende Sprechverbindung zwischen Aufzugskabine und Zentrale, hierdurch wird die Befreiung eingeschlossener Personen nach vereinbartem Alarmplan innerhalb angemessener Zeit gemäß gesetzlicher Verordnungen

psch ....................

01 KG 460 Förderanlage ....................

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Leistungsverzeichnis Blankett Seite 23 von 24

Groß-Gerau Bauhof Aufzugsanlage

1 . Zusammenstellung

01 KG 460 Förderanlage ....................

Summe ....................

zzgl. MwSt ......... % ....................

Gesamtsumme ....................

Ich/Wir erkenne(n) den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich an.


Datum rechtsbindende Unterschrift Stempel

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Inhaltsverzeichnis

01 KG 460 Förderanlage 11

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