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Anlage 5) Sicherheitsbedingte Zutrittsbeschränkung Bundesrat
Sicherheitsbereiche & -anforderungen, Zutrittsbeschränkungen sowie
zeitliche Leistungsausführungsbeschränkungen
Sicherheitsbereiche
Folgende Bereiche sind „besondere Sicherheitsbereiche“: Leitungsebene, IT-Räume, Archive. Der Zugang erfolgt hier in Begleitung eines zuständigen Mitarbeiters des Bundesrates aus dem entsprechenden Bereich nach vorheriger terminlicher Abstimmung.
Anmeldung / Tageszutritt und Sicherheitsanforderungen
Die Mitarbeiter der Wartungsfirma unterliegen grundsätzlich einem Anmeldeprozedere.
In Bezug auf die Sicherheitsanforderungen des Bundesrates gilt für den Bieter – zum Ausschreibungszeitpunkt - folgende Variante:
☒ Variante 1 Firma wird von SÜ2-überprüfter Person (Betreiberfirma) begleitet:
Die Mitarbeiter der Wartungsfirma benötigen keine Überprüfung gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes. Zum terminierten Wartungstermin werden die MA des AN vorab über die AGin beim Bundesrat für den Tageszutritt angemeldet. Der BR veranlasst eine einfache Sicherheitsüberprüfung (SÜ).
☐ Variante 2 Wartungsfirma kann aufgrund der Häufigkeit oder des Umfangs der Wartungsleistung nicht begleitet werden:
Die Mitarbeiter der Wartungsfirma benötigen eine Überprüfung gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes: SÜ2 Sabotageschutz.
☐ Variante 3 Wartungsfirma hat direkte Eingriffsmöglichkeit in sicherheitsrelevante Anlagen:
Die Mitarbeiter der Wartungsfirma benötigen eine Überprüfung gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) des Bundes: SÜ2. Da in der Regel Sicherheitsbereiche betreten werden, begleiten zuständige Mitarbeiter oder der Betreiber.
Zeitliche Zugangs- bzw. Ausführungsbeschränkungen
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Üblicherweise tagt der Bundesrat elf Mal im Jahr. Vorbereitet werden die Plenarsitzungen von den Ausschüssen, die ihre Beratungen möglichst zwei Wochen vor dem Plenum abschließen. Hinzu kommen Sondersitzungen und Veranstaltungen und Führungen.
Während dieser Termine, die unter https://www.bundesrat.de/DE/termine/termine-node.html einseh- bar sind, dürfen nur ausgewählte Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten stattfinden. Prämisse ist stets, dass die auszuführenden Arbeiten nicht den (Plenar-) Betrieb des Bundesrates beeinträchtigen. Die Störungsbeseitigung ist davon ausgenommen.
Umfangreiche, zeitintensive Arbeiten sollen in der Winter- oder Sommerpause stattfinden.
Schlussbemerkung
Die hier beschriebenen Einschränkungen und Anforderungen stellen den Status zum Zeitpunkt der Ausschreibung dar.
- Ende der Ergänzungen *
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben März 2024 Seite 1 von 1 BEFN 13 — Version 1.0