Dipl.-Ing. Karl-Heinz Vier
Prüfingenieur für Baustatik
Kohlenstraße 53 34121 Kassel Tel. 0561 / 927 94 0 Fax: 0561 / 927 94 20
Rohnsweg 58 37085 Göttingen Tel. 0551 / 293 40 05 Fax: 0551 / 293 40 06
vom 14. Juli 2023 Vi-Dö
PRÜFBERICHT-Nr. 1 PRÜFVERZEICHNIS-Nr.: 2531-3/23
Auftraggeber: Die Autobahn GmbH des Bundes vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordwest - Außenstelle Hannover, Gradestraße 18, 30163 Hannover
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde: NOW-2023-0215-BI - ASB 3629 548
Liegenschaft: Bundesautobahn A391
Bauwerk: Bauwerk BS 35 (Erneuerungen der Schutzeinrichtungen)
UNTERLAGEN: Von Emch+Berger Projekt GmbH, Baringstraße 8, 30159 Hannover: Statische Berechnung vom 21.06.2023, Seiten I-1, II-1, II-2, 1-1, 1-2, 3- 1, 3-2, 4-1 bis 4-10, III-1, A1-1, 1 bis 8, A2-1, 1 bis 8, A3-1, 1 bis 8
ANLAGEN: Übersichtsplan Bestand Blatt-Nr. 30a von grbv GbR mbH Schützen- allee 5, 30519 Hannover von November 2000
Verkehrslasten: Richtline zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand (Nach- rechnungsrichtline) 1. Ergänzung – Lastansatz nach Stufe 2
Besondere Zulassungen: Hilti Kappenanker HPA M20x240 inkl. Mutter, zzgl. Injektionsmörtel HIT-RE 500 V4
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Vier
Prüfingenieur für Baustatik
Seite 2 zum Prüfbericht Nr. 1, Prüfverz.-Nr. 2531-3/23 vom 14. Juli 2023
Auftragsgemäß habe ich vorstehende Unterlagen in bautechnischer Hinsicht geprüft.
PRÜFBEFUND:
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Gegenstand der Prüfung ist die statische Berechnung zur Kappensicherung und die Nachrech- nung bestehender Kragarme an einer 3-feldrigen Spannbetonbrücke. Die Nachrechnung wird erforderlich, da im Zuge der Fahrbahnsanierung die Schutzeinrichtung erneuert wird.
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Der Lastansatz für die Nachrechnung der Kragarme erfolgt gemäß der Richtline zur Nachrech- nung von Straßenbrücken im Bestand (Nachrechnungsrichtline) 1. Ergänzung – Lastansatz nach Stufe 2.
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Bei Beachtung der Grüneintragungen und meiner Auflagen bestehen gegen eine Bauausführung nach den geprüften Unterlagen hinsichtlich der Standsicherheit keine Bedenken.
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Die Annahmen bezüglich des vorhandenen Bauwerks werden als zutreffend unterstellt.
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Bei der vorhandenen Brücke handelt es sich um einen quervorgespannten Überbau. Im Zuge der Kappensicherung werden Kappenanker angeordnet. Vor Montage der Kappenanker sind die vorhandenen Spannglieder zu orten. Die Kappenanker sind (je nach Abstand der Spannglieder) mittig zwischen den Spanngliedern anzuordnen. Die Beschädigung des vorhandenen Spann- stahls muss zwingend ausgeschlossen sein.
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Die Verstärkung der vorhandenen Kappen erfolgt mittels HILTI Kappenankern. Die Zulassung und Typenbeschreibung des Herstellers ist bei der Bauausführung genau zu beachten; insbeson- dere die Achs- und Randabstände der Verdübelung. Der Ankergrund ist örtlich zu prüfen.
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Die Ausführungsplanung ist noch zur Prüfung vorzulegen.
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Die Prüfung wird entsprechend Punkt 8 fortgesetzt.
Verteiler und Übersicht Prüfberichte siehe nachfolgende Seite
Dipl.-Ing. Karl-Heinz Vier Prüfingenieur für Baustatik, Fachrichtung Massivbau
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Seite 3 zum Prüfbericht Nr. 1, Prüfverz.-Nr. 2531-3/23 vom 14. Juli 2023
| Verteiler | |||
|---|---|---|---|
| Herr Kiel (Die Autobahn GmbH) | Statische Berechnung (digital) Prüfbericht per Mail | Stefan.Kiel@autobahn.de | |
| Herr Ihßen (Emch+Berger Projekt GmbH) | Statische Berechnung (digital) Prüfbericht per Mail | Sven.Ihssen@emchundberger.de | |
| 1 x | z.d.A. |
| Übersicht Prüfberichte | ||
|---|---|---|
| Inhalt | Datum | |
| Prüfbericht Nr. 1 | Statische Berechnung Kappensicherung und Nachrech- nung Kragarm | 14. Juli 2023 |