[05]_Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Bauarbeiten für Haus 11 des Asklepios Fachklinikums Brandenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:16 (Europe/Berlin)

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Unterlage: [05] Besondere Vertragsbedingungen


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Vorbemerkungen § 5 Mitwirkung des Auftraggebers Für den Vertrag gelten ausschließlich die Bedingungen aus den Vergabe- und Vertragsunterlagen des vor- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer erforder- liegenden Vergabeverfahrens; die Rang- und Reihen- liche Informationen und Unterlagen aus seiner Sphäre folge ergibt sich aus der Vergabeunterlage „Werk- rechtzeitig zur Verfügung, und gewährt den Mit- vertrag - Teil A“. arbeitern des Auftragnehmers rechtzeitig Zugang zu seinen Räumlichkeiten und der dort vorhandenen Infrastruktur, jeweils soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. § 1 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrags ist die Beauftragung von Bau- § 6 aufträgen für Haus 11 des Auftraggebers (Lose 7 bis 11). Beendigung des Vertragsverhältnisses aus Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus den wichtigem Grund Vergabe- und Vertragsunterlagen, besonders aus dem jeweiligen Leistungsverzeichnis je Los“. Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktritts- rechte ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen bzw. von ihm zurück- zutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mit- § 2 arbeiter Umfang der Leistung a) aus Anlass der Auftragsvergabe nachweislich eine Der Umfang der Leistung je Los ergibt sich aus den Abrede getroffen hat/haben, die eine unzulässige Vergabeunterlagen i.V.m. dem Angebot des Auftrag- Wettbewerbseinschränkung darstellt; nehmers (sofern dieses nicht in Widerspruch zu den Vergabeunterlagen steht). b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vor- bereitung, dem Abschluss oder der Durchführung § 3 des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahe- stehenden Personen in Bezug auf ihr Amt bzw. ihre Rechnungsstellung dienstliche Tätigkeit, Geschenke, andere Zuwen- Rechnungen sind ausschließlich an den Auftraggeber zu dungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder adressieren. mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt; Rechnungsadresse: c) vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH - auf Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie das Asklepios Fachklinikum Brandenburg Vorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, AKG 1490 124 GWB abgegeben hat/haben. Anton-Saefkow-Allee 2 14772 Brandenburg Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Ein Verweis des Auftragnehmers in den Rechnungen auf eigene und/oder von den Vergabeunterlagen ab- weichende Vertragsbedingungen, oder die Geltend- machung solcher Vertragsbedingungen innerhalb der § 7 Rechnungen, ist nicht zulässig. Datenschutz

Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Ver- § 4 trags betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Ansprechpartner der Vertragsparteien den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber binnen zwei dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Wochen nach Zuschlagserteilung (d.h. Vertragsschluss) einen Ansprechpartner mit. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen In- formationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ver- traulich zu behandeln, insb. nicht an Dritte weiter- zugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu

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verwerten. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten bleibt  dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unbenommen. unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vertrauliche Infor- Juni 1999 (BGBl. 2001 II S. 1291). mationen nur an solche Unterauftragnehmer weiter- zugeben, deren Einsatz der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, wenn und soweit diese vertraulichen Informationen für die Erbringung der jeweiligen Leis- tungen durch den Unterauftragnehmer erforderlich sind. Dies gilt jedoch nur, wenn sich der Unterauftrag- nehmer zuvor dem Auftragnehmer gegenüber mind. in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet hat, wie der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Dabei muss die Weitergabe der vertraulichen Infor- mationen durch den Unterauftragnehmer aus- geschlossen sein, soweit nicht der Auftraggeber jeweils zuvor einer Weitergabe ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 8 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen

Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Inter- nationalen Arbeitsorganisation festgelegten Mindest- standards gewonnen oder hergestellt worden sind.

Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen er- geben sich aus:

 dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930 (BGBl. 1956 II S. 641),

 dem Übereinkommen Nr. 87 über die Ver- einigungsfreiheit und den Schutz des Ver- einigungsrechtes vom 9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),

 dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli 1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),

 dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeits- kräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956 II S. 24),

 dem Übereinkommen Nr. 105 über die Ab- schaffung der Zwangsarbeit vom 25. Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),

 dem Übereinkommen Nr. 111 über die Dis- kriminierung in Beschäftigung und Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),

 dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindest- alter für die Zulassung zur Beschäftigung vom 26. Juni 1973 (BGBl. 1976 II S. 202) und

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