[12]_Eigenerklärung_zur_Frauenförderverordnung.docx

Bauarbeiten für Haus 11 des Asklepios Fachklinikums Brandenburg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 11:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Unterlage: [12] Eigenerklärung zur Frauenförderverordnung

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Unternehmen:

Hiermit wird die nachfolgende verbindliche Eigenerklärung abgegeben:

Gem. § 9 Abs. 1 FrauFöV müssen Bieter, die nach § 4 FrauFöV bevorzugt werden wollen, im Rahmen des Vergabeverfahrens zusätzliche, nach Geschlecht getrennte Angaben machen, über die Gesamtzahl der Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden, sowie über die Bruttolohn­summen oder Bruttogehaltssummen.

Laut beigefügtem Nachweis macht der Bieter geltend, dass er sich der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben angenommen hat und er nach der FrauFöV behandelt werden möchte.

Um den Status eines Bieters i.S.d. FrauFöV zu erlangen, ist es notwendig, dass er im Verhältnis zu den übrigen Bietern im Zeitpunkt der Angebotsabgabe (1.) einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten, einschließlich der zu ihrer Ausbildung Beschäftigten, aufweist (geringfügige Be­schäftigte werden nicht berücksichtigt) und (2.) Frauen in höherem Maße in qualifizierten Positionen beschäftigt (wird anhand der Bruttolohnausgaben ermittelt).

Ein Bieter, der sich der Frauenförderung annimmt, wird insofern vorrangig berücksichtigt, als er

  1. den Zuschlag dann erhält, wenn sein Angebot gleichwertig mit dem wirtschaftlichsten An­gebot eines anderen Bieters ist, oder
  2. die Möglichkeit erhält, in das wirtschaftlichste Angebot einzutreten; Voraussetzung ist, dass sein Angebot um nicht mehr als 20 vom Hundert über dem Preis des wirtschaft­lichsten Angebots liegt.
MerkmaleAngaben des BietersVon der Vergabestelle auszufüllen
Kennziffer
1. Anzahl der im Unternehmen sozialversicherungs­pflichtig beschäftigten Personen, einschließlich der Auszubildenden
1. insgesamt
1. davon FrauenFrauenanteil ((1b : 1a) x 100)
1. Anzahl der zur Ausbildung Beschäftigten
1. insgesamt
1. davon Frauen
1. Summe der Bruttolohn- sowie -gehaltsausgaben (arbeitsvertraglich vereinbarte Grundvergütung, auch außertarifliche Vergütung, vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben, auch dann, wenn Lohnersatzleistungen gezahlt werden, übertarif­liche Zulagen, nicht aber sonstige Zuschläge) für den Kalendermonat, der dem Angebot vorausging, in EUR, ohne Ausbildungsvergütung (gem. § 10 Abs. 2 FrauFöV)
1. für die Beschäftigten insgesamtEUR
1. davon für FrauenEURFrauenlohnanteil und -gehaltsanteil ((3b : 3a) x 100)
Summe der Kennziffern
, den
(Ort, Datum)(Name des Erklärenden in Textform) [Die Textform (§ 126b BGB) erfordert, dass der Name der natür­lichen Person, die die vorliegende Erklärung abgibt, erkennbar ist.]
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