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Leistungsverzeichnis
Errichtung von Grundwassermessstellen zur Untersuchung des quartären Grundwasserleiters
Projekt: Gefahrenabwehrmaßnahmen am Standort der ehem. Schadstoffdeponie Laucha
Auftraggeber: Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Angebotseröffnung: Datum: 28.09.2026 Uhrzeit: 14:00
Ort:
Ende Zuschlagsfrist: Datum: 28.10.2026
Ausführungsfrist: Beginn: 09.11.2026 Ende: 22.12.2026
Bieter: ____________________________________________________ Summe netto: .............................. EUR
____________________________________________________ zzgl. 19% MwSt.: .............................. EUR
____________________________________________________ Summe inkl. MwSt.: .............................. EUR
(Ort und Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel)
Das Dokument umfasst 14 Seiten LV-Datum: 03.09.2026
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Thüringer Sonderabfalldeponie Gesellschaft mbH
Projekt: Gefahrenabwehrmaßnahmen am Standort der ehem. Schadstoffdeponie Laucha
LV-Bezeichnung: Errichtung von Grundwassermessstellen zur Untersuchung des quartären Grundwasserleiters
Inhaltsverzeichnis
1 Baustelleneinrichtung, Vorbereitung und Abschluss der Baumaßnahme 3
2 Bohrung gemäß Leistungsbeschreibung Kap. 3.4, 3.5, 3.6 und 3.7 5
3 Ausbauarbeiten der Grundwassermessstellen 7
4 Arbeitsschutzmaßnahmen, Beseitigung der Abfälle, Lagerung der Bohrkerne 10
5 Dokumentation 13
Zusammenstellung 14
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Projekt: Gefahrenabwehrmaßnahmen am Standort der ehem. Schadstoffdeponie Laucha
LV-Bezeichnung: Errichtung von Grundwassermessstellen zur Untersuchung des quartären Grundwasserleiters
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
1 Baustelleneinrichtung, Vorbereitung und Abschluss der Baumaßnahme
1.01 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtung: Die Leistungen sind entsprechend Kap. 3.1 der Leistungsbeschreibung (LB) auszuführen. Einrichten, Vorhalten und Räumen aller erforderlicher Gerätschaften und Materialien; Auf- und Abbau der Gerätschaften an Bohrlokationen; Transport sowie Auf- und Abbau der Ausrüstungen für Schutz-/ Absperrmaßnahmen; Sicherung der Baustelle im Bereich des Bohrlochs einschließlich aller Gerätschaften außerhalb der Arbeitszeiten; Ständige Sicherung der gesamten Baustelleneinrichtung während und außerhalb der Arbeitszeiten; Herstellen und Beräumen von Zuwegungen inkl. Einsatz von notwendigen Baubehelfen zur Befestigung von Fahrwegen und Bohrplätzen; Einrichten und Vorhalten einer mobilen Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung; Wiederherstellung der in Anspruch genommenen Flächen und Wege in den Ausgangszustand. Es sind die Vorschriften gem. Leistungsbeschreibung und Auflagen der zuständigen Behörde zu beachten. Zusätzliche Baustelleneinrichtung: beheizbarer Sozialcontainer inkl. Büroraum für die Bauüberwachung. Auf der Baustelle ist ein Gaswarnmonitor für Vinylchlorid einzurichten und lt. LB Kap. 3.10 zu betreiben. Bauzeit 8 Wochen
1 psch ...................... ..............................
1.02 Verlängerung des Vorhaltens der Baustelleneinrichtung
Verlängerung des Vorhaltens der Baustelleneinrichtung, Ausrüstungen und Gerätschaften Lt. Pos. 1.01 über 8 Wochen hinaus (Personalkosten sind nicht zu berücksichtigen)
1 Wo ...................... ..............................
1.03 Umsetzen des Bohrplatzes
Umsetzen des Bohrplatzes einschließlich Gerätschaften und Absperrungen zur Bohrstelle für weitere GWM, Fahrstrecke max. 500 m, inkl. Herstellung der Zufahrten
6 St ...................... ..............................
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Projekt: Gefahrenabwehrmaßnahmen am Standort der ehem. Schadstoffdeponie Laucha
LV-Bezeichnung: Errichtung von Grundwassermessstellen zur Untersuchung des quartären Grundwasserleiters
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
1.04 Bohrpunkte freischneiden
Bohrpunkte freischneiden; Einkürzen von Ästen, Rodungs- und Fällarbeiten bis zu einem Stammdurchmesser von 10 cm; Schnittstelle auf Höhe der Geländeoberfläche, Wurzelstöcke verbleiben im Boden, seitliche Ablage des Grünschnitts neben der Bohrstelle
1 St ...................... ..............................
1.05 Einholung der Schachterlaubnisse
Einholung der Schachterlaubnisse, je Bohrpunkt
7 St ...................... ..............................
1.06 Verkehrssicherung
Verkehrssicherung Einholung verkehrsrechtliche Anordnung(en) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, inkl. Ortstermine für Abstimmungen; Angabe je Bohrpunkt. Für die Umsetzung der angeordneten verkehrssichernden Maßnahmen ist ein Nachtragsangebot eines Verkehrssicherungsdienstes vorzulegen. Auf dessen Angebotspreise wird ein Zuschlag nach Formblatt 221/ 222 erhoben. Die Kosten der Verkehrssicherung sind hier nicht einzurechnen!
7 St ...................... ..............................
1.07 Beweissicherung
Beweissicherung der Ansatzpunkte lt. LB inkl. Baustellenflächen und Zufahrten vor Aufnahme der Arbeiten und nach Ende der Arbeiten, einschließlich Fotodokumentation, Videoaufnahmen und schriftlicher Protokolle
7 St ...................... ..............................
Summe 1 Baustelleneinrichtung, Vorbereitung und Abschluss der .............................. Baumaßnahme
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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
2 Bohrung gemäß Leistungsbeschreibung Kap. 3.4, 3.5, 3.6 und 3.7
Die Bohrarbeiten sind gemäß den DVGW-Arbeitsblättern W 115 und W 121 sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach dem Stand der Technik auszuführen. Die Bohrungen werden bis etwa 10 m unter Geländeoberkante im Lockergestein (ehemals Bodenklasse 1 bis 5 nach DIN 18300 VOB/C) abgeteuft. Die Bohrung ist lotrecht auszuführen; eine fortlaufende Kerngewinnung (Mindestdurchmesser DN 100) über die gesamte Bohrtiefe ist sicherzustellen. Die Bohrkerne sind in Kernkisten, welche durch den AN zu stellen sind, abgedeckt und geschützt vor Witterungseinflüssen zu lagern. Die Kernkisten sind mit Angabe der Tiefe und der Kernrichtung wetterfest zu beschriften, das Bohrgut ist entsprechend einzuordnen. Kernverluststrecken sind durch Kennzeichnungen an den Kernkisten zu markieren und zu dokumentieren. Die Kernkisten sind gem. Leistungsbeschreibung (LB) zu behandeln. Im Anschluss an die Kernbohrung erfolgt die lotrechte Aufweitung der Bohrung auf mindestens DN 300. Evtl. erforderliche Hilfsverrohrungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bohrarbeiten finden außerhalb des gesicherten Müllkörpers statt, es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass mit Schadstoffen verunreinigte Grundwässer angetroffen und zutage gefördert werden. Die Einhaltung der allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen ist daher zwingend erforderlich, die hierfür benötigten Materialien sind in den Einheitspreisen in Pos. 4.1 einzukalkulieren. Während der Bohrarbeiten sind der Wasseranschnitt in der Bohrung sowie zweimal täglich der Wasserstand und Parameter lt. LB in der Bohrung im Bautagesbericht zu protokollieren.
2.01 Durchführung einer Handschachtung
Durchführung einer Handschachtung für die Ansatzpunkte der GWM bis 1,5 m Tiefe
1 m³ ...................... ..............................
2.02 Kernbohrung (Mindestdurchmesser von DN 100) im Lockergestein bis 10 m u. GOK
Kernbohrung mit fortlaufender Kerngewinnung (Mindestdurchmesser von DN 100) im Lockergestein (ehemals Bodenklasse 1 bis 5) bis 10 m u. GOK (Geländeoberkante), Trockenbohrung
70 m ...................... ..............................
2.03 Kernkisten zum Aufbewahren des Bohrgutes liefern und vorhalten
Kernkisten zum Aufbewahren des Bohrgutes liefern und vorhalten
70 St ...................... ..............................
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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
2.04 Entnahme von Bodenproben aus Bohrkernen, Füllen der Kernkisten
Entnahme von Bodenproben aus Bohrkernen, Füllen der Kernkisten, beschriften und witterungsgeschützt vorhalten
70 St ...................... ..............................
2.05 Rückverfüllung der Bohrung
Rückverfüllung mit quellfähigen Tonpellets von Endteufe bis zum Boden der Ausbaustrecke inkl. Liefern und Vorhalten des Materials
3,5 m ...................... ..............................
2.06 Aufweitung der Bohrung auf mind. DN 300 im Lockergestein bis maximal 10 m u. GOK
Aufweitung der Bohrung auf mind. DN 300 im Lockergestein bis maximal 10 m u. GOK
67,5 m ...................... ..............................
Summe 2 Bohrung gemäß Leistungsbeschreibung Kap. 3.4, 3.5, 3.6 und .............................. 3.7
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OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
3 Ausbauarbeiten der Grundwassermessstellen
3.01 Einbau des Filterrohrs (DN 125, Schlitzweite 0,5 mm) aus PVC-U
Einbau des Filterrohrs (DN 125, Schlitzweite 0,5 mm) aus PVC-U gemäß DIN 4925 mit druckdichten Rohrverbindungen (mind. PN 4, 4 bar) inkl. Zentriereinrichtungen; Länge der Filterstrecke i. d. R. 2 m; die Zentrierung ist gemäß LB meterweise auszuführen.
14 m ...................... ..............................
3.02 Einbau des Vollrohrs aus PVC-U
Einbau des Vollrohrs aus PVC-U gemäß DIN 4925 mit druckdichten Rohrverbindungen (mind. PN 4, 4 bar) inkl. Zentriereinrichtungen; die Zentrierung ist gem. LB alle 2 m auszuführen; das Vollrohr ist für GWM P60 (überflur) bis ca. 0,5 m oberhalb der Geländeoberkante aufzubauen; für GWM P46, P49, P53, P57, P59 und P62 (unterflur) ist das Vollrohr bis ca. 0,2 m u. GOK einzubauen
55,3 m ...................... ..............................
3.03 Teufengerechte Hinterfüllung des Filtermaterials
Teufengerechte Hinterfüllung des Filtermaterials mittels Schüttrohr; Ständige Kontrolle durch regelmäßige Lotung der Einbautiefe; Filtermaterial in Korngröße 1,0-2,0 mm; filterstabiler Einbau des Filtermaterials von i. d. R. 3 m Mächtigkeit pro Messstelle; außerhalb des Ringraums vorhandene Hohlräume sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Korngrößenänderung aufgrund fachlicher Anforderung sind möglich
21 m ...................... ..............................
3.04 Teufengerechte Hinterfüllung des Gegenfilters
Teufengerechte Hinterfüllung des Gegenfilters mittels Schüttrohr; mit ständiger Kontrolle durch regelmäßige Lotung der Einbautiefe; Gegenfilter in Korngrößen 0,75-1,2 mm; filterstabiler Einbau des Gegenfilters bis 1 m oberhalb des Filtermaterials; außerhalb des Ringraums vorhandene Hohlräume sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Korngrößenänderung aufgrund fachlicher Anforderung sind möglich
7 m ...................... ..............................
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LV-Bezeichnung: Errichtung von Grundwassermessstellen zur Untersuchung des quartären Grundwasserleiters
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
3.05 Teufengerechte Verfüllung des Ringraums mit ferromagnetisch markierten, quellfähigen Tonpellets
Teufengerechte Verfüllung des Ringraums mit ferromagnetisch markierten, quellfähigen Tonpellets. Kontrolle durch regelmäßige Lotung der Einbautiefe und Zentrierungen zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung des Materials im Ringraum; Dichtungsmaterial quellfähig; Einbau bis ca. 2,0 m oberhalb des Gegenfilters; außerhalb des Ringraums vorhandene Hohlräume sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
14 m ...................... ..............................
3.06 Teufengerechte Verfüllung des Ringraums mit quellfähigen Tonpellets (nicht markiert)
Teufengerechte Verfüllung des Ringraums mit quellfähigen Tonpellets (nicht markiert). Kontrolle durch regelmäßige Lotung der Einbautiefe und Zentrierungen zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung des Materials im Ringraum; Dichtungsmaterial quellfähig; Einbau bis zur Gründungssohle des Abschlussbauwerks (ca. 0,8 m unter GOK); außerhalb des Ringraums vorhandene Hohlräume sind bei der Ausführung zu berücksichtigen.
22,4 m ...................... ..............................
3.07 Einbau der Bodenkappe DN 125
Einbau der Bodenkappe DN 125 der Messstelle passend zur Verrohrung Pos. 3.01
7 St ...................... ..............................
3.08 Einbau eines Stahlschutzrohrs (DN 150, rot lackiert)
Einbau eines Stahlschutzrohrs (DN 150, rot lackiert) bis ca. 1 m ü. GOK frostfrei gegründet mit Verschlusskappe (abschließbar, korrosions- und wetterbeständig) für die GWM P60
1 St ...................... ..............................
3.09 Herstellen eines frostfrei gegründeten Abschlussbauwerks für die GWM P60
Herstellen eines frostfrei gegründeten Abschlussbauwerks mit Fahne mind. 2 m über GOK (Fahne aus Metall und rot lackiert) für die GWM P60; Anfahrschutz aus rot lackiertem, dreibeinigem verzinktem Stahlrohr (Schutzdreieck), stoßsicher und fest verankert; dauerhafte Beschriftung/Kennzeichnung durch geprägtes fest verbundenes Metallschild mit GWM-Bezeichnung und Baujahr.
1 St ...................... ..............................
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3.10 Herstellen eines Abschlussbauwerks für die GWM P46, P49, P53, P57, P59 und P62
Herstellen eines Abschlussbauwerks für die GWM P46, P49, P53, P57, P59 und P62, frostfrei gegründet; Einbau eines Stahlschutzrohrs DN 125 mit Stopfen mit nachstellbarer Dichtung; Einbau einer tragfähigen quadratischen Straßenkappe mit Eindruck "Grundwassermessstellen"; Beschriftung/Kennzeichnung durch geprägtes oder gefräster fest verbundenes Metallschild mit GWM-Bezeichnung und Baujahr in der Innenseite der Straßenkappe.
6 St ...................... ..............................
3.11 Ausbaukontrollmessung mittels geophysikalischer Verfahren
Ausbaukontrollmessung mittels geophysikalischer Verfahren gemäß Anforderungen in der Leistungsbeschreibung (Magnetiklog) inkl. Kamerabefahrung.
7 St ...................... ..............................
3.12 Klarpumpen
Klarpumpen gem. Leistungsbeschreibung sowie DVGW-Merkblatt W119; Auffangen des verwendeten Wassers für das Klarpumpen, inkl. Stellen und Beräumen von geeigneten Behältern, Vol. mind. 2 m³ je Bohrstelle
7 St ...................... ..............................
Summe 3 Ausbauarbeiten der Grundwassermessstellen ..............................
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4 Arbeitsschutzmaßnahmen, Beseitigung der Abfälle, Lagerung der Bohrkerne
4.01 Bereitstellung und Einsatz der chemikalienbeständigen persönlichen Schutzausrüstung
Bereitstellung und Einsatz der chemikalienbeständigen persönlichen Schutzausrüstung für sämtliche Mitarbeiter des Auftragnehmers, u. a. Schutz vor direktem Kontakt am Körper mit wässrigen Flüssigkeiten mit Schadstoffen, Schutz vor der Kontamination der persönlichen Kleidung und daraus resultierender Verschleppung von Schadstoffen inkl. regelmäßigem Wechsel
1 psch ...................... ..............................
4.02 Liefern und Vorhalten von Containern zur Aufnahme von Bohrgut
Liefern und Vorhalten von Containern mit ausreichendem Volumen zur Aufnahme von Bohrgut nach Pos. 4.04 oder 4.05. Die Container sind gegen unbefugten Zugang und gegen Niederschläge zu sichern. Der Abtransport wird über die Pos. 4.07 oder 4.08 abgerechnet.
2 St ...................... ..............................
4.03 Liefern und Vorhalten von Containern zur Aufnahme von Wasser
Liefern und Vorhalten von Containern mit ausreichendem Volumen zur Aufnahme von Wasser aus dem Klarpupen nach Pos. 4.06. Die Container sind gegen unbefugten Zugang und gegen Niederschläge zu sichern. Der Abtransport wird über die Pos. 4.09 oder 4.10 abgerechnet.
7 St ...................... ..............................
4.04 kontaminiertes Bohrgut separat lagern und auf die Parameter entsprechend der Deponieverordnung (DepV 2024) Anhang 3 Tabelle 2 analysieren
Das Auftreten mit kontaminiertem Grundwasser belasteter Bodenmatrix in der Tiefe des Grundwasserleiters ist zu erwarten. Das kontaminierte Bohrgut (jeweils ca. 0,5 t) muss separat gelagert werden und auf die Parameter entsprechend der Deponieverordnung (DepV 2024) Anhang 3 Tabelle 2 analysiert und mit dem zutreffenden Abfallschlüssel deklariert werden.
1 St ...................... ..............................
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4.05 Analyse nicht kontaminierter Bohrabfälle nach DepV 2024 Anhang 3 Tabelle 2
Das Auftreten weiterer kontaminierter Bodenmatrix ist nicht zu erwarten. Für die weiteren anfallenden Bohrabfälle erfolgt eine Analyse der Parameter nach der Deponieerordnung (2024) Anhang 3 Tabelle 2 und eine Deklaration mit dem zutreffenden Abfallschlüssel Die Bohrabfälle, bei denen keine Kontamination zu erwarten ist, müssen separat gelagert, analysiert und deklariert werden.
2 St ...................... ..............................
4.06 Analyse des aufgefangenen Wassers des Klarpumpens auf die Parameter der AbwV lt. LB Kap. 3.7
Das Auftreten kontaminierten Wassers des Klarpumpens ist nicht zu erwarten. Es erfolgt eine Analyse des aufgefangenen Wassers des Klarpumpens auf die Parameter der AbwV lt. LB Kap. 3.7. Das Wasser muss für jede GWM separat gelagert, analysiert und deklariert werden.
7 St ...................... ..............................
4.07 Transport und Entsorgung des kontaminierten Bohrguts
Transport und Entsorgung des kontaminierten Bohrguts, entsprechend LB zu einer Entsorgungsstelle bis 300 km.
3,5 t ...................... ..............................
4.08 Transport und Entsorgung des unbelasteten Bohrguts
Transport und Entsorgung des unbelasteten Bohrguts, entsprechend LB zu einer Entsorgungsstelle bis 300 km.
8,4 t ...................... ..............................
4.09 Indirekteinleitung des Klarpumpwasser
Indirekteinleitung des Klarpumpwasser, entsprechend LB Kap. 3.7
10 t ...................... ..............................
4.10 Transport und Entsorgung des Klarpumpwassers
Transport und Entsorgung des Klarpumpwassers, entsprechend LB Kap. 3.7 zu einer Entsorgungsstelle bis 300 km.
4 t ...................... ..............................
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4.11 Witterungsgeschütztes Kernlager für alle Bohrkerne
Witterungsgeschütztes Kernlager für alle Bohrkerne einrichten, vorhalten und bis zu 3 Monate betreiben.Standort zentral im Gewerbegebiet am Standort oder auf dem Betriebsgelände des AN.
1 psch ...................... ..............................
4.12 Entsorgung von Bohrkernen
Entsorgung von Bohrkernen, entsprechend LB zu einer Entsorgungsstelle bis 300 km
1,1 t ...................... ..............................
4.13 Vermessung der GWM
Vermessung der GWM lt. Leistungsbeschreibung Kap. 3.8
7 St ...................... ..............................
Summe 4 Arbeitsschutzmaßnahmen, Beseitigung der Abfälle, Lagerung .............................. der Bohrkerne
LV-Datum: 03.09.2026 Seite 12 von 14
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LV-Bezeichnung: Errichtung von Grundwassermessstellen zur Untersuchung des quartären Grundwasserleiters
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
5 Dokumentation
5.01 Dokumentationen gem. Leistungsbeschreibung
'Dokumentationen gem. Leistungsbeschreibung inkl. Bautagesberichte bzw. Bohrprotokolle, Messstellen-Dokumentation mit technischen Ausbaudaten, Nachweise der Entsorgung der Abfälle und Beweissicherung
1 psch ...................... ..............................
Summe 5 Dokumentation ..............................
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OZ Zusammenstellung Summe EUR
1 Baustelleneinrichtung, Vorbereitung und Abschluss der .............................. Baumaßnahme
2 Bohrung gemäß Leistungsbeschreibung Kap. 3.4, 3.5, 3.6 und .............................. 3.7
3 Ausbauarbeiten der Grundwassermessstellen ..............................
4 Arbeitsschutzmaßnahmen, Beseitigung der Abfälle, Lagerung .............................. der Bohrkerne
5 Dokumentation ..............................
Summe Zusammenstellung: ..............................
Summe netto: ..............................
zzgl. 19% MwSt.: ..............................
Summe inkl. MwSt.: ..............................
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