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Vergabe‐Nr. 05-04/2026
Allgemeine Hinweise
- Vom Bestbieter und seinem/seinen Nachunternehmer/n sind die auf Verlangen genannten Erklärungen und Nachweise (siehe Punkt w) der Bekanntmachung) verpflichtend nach Aufforderung elektronisch in Textform innerhalb von 7 Kalendertagen bei der Vergabestelle einzureichen.
Bei nicht fristgerechter Vorlage wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen.
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber schriftlich oder elektronisch gerügt werden, oder mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA beträgt der vergabespezifische Mindestlohn derzeit 16,12 € pro Stunde. Die für die Leistung einschlägigen Entgeltgruppen des zur Anwendung kommenden Tarifvertrages sind zu berücksichtigen. Die oberhalb des vergabespezifischen Mindeststundenentgelts liegenden Entgeltstufen/ Lohngruppen bleiben weiter anwendbar und sind bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Sollte für die Leistung das tariflich vereinbarte Entgelt (Tariflohn) unterhalb des vergabespezifischen Mindestlohns liegen, ist der höhere Stundenlohn (somit 16,12 €/Stunde) anzusetzen.
Dieser ist zwingend bei der Kalkulation des Angebotes zu Grunde zu legen.