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Terrasse
Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
Auftraggeber: Stadt Jessen Schloßstraße 11 06917 Jessen
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____________________________________
(Ort und Datum, rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel)
Das Dokument umfasst 50 Seiten Druck-Datum: 31.08.2026
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Leistungsverzeichnis
Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen / Vertragstexte 4
001 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG 18
001.1 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG 18
001.1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG 18
001.1.02 BAUZÄUNE/SCHUTZZÄUNE 19
001.1.03 BAUSTROMANSCHLUSS 20
002 STRASSEN,WEGE, PLÄTZE,KANÄLE (ABBRUCH) 21
002.1 ABBRUCH / RÜCKBAU 21
002.1.01 BEFESTIGTE FLÄCHEN AUSBAUEN UND ENTSORGEN 21
003 ERDARBEITEN 23
003.1 ERDARBEITEN 23
003.1.01 OBERBODENARBEITEN 23
003.1.02 BODENABTRAG,AUSSENANLAGEN,VERKEHRSFLÄCHE 24
004 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN 25
004.1 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN 25
004.1.01 SONSTIGE LEISTUNGEN 25
004.1.02 BODENARBEITEN (VEGETATIONSFLÄCHEN) 26
004.1.03 TREPPEN 27
004.1.04 SICHERUNGSBAUW.,STÜTZM. 28
004.1.05 RASENARBEITEN 30
004.1.06 FERTIGSTELLUNGS-/UNTERH.PFL.RASENFL. 31
004.1.07 Einbauten in befestigten Flächen 32
005 BETONARBEITEN 34
005.1 BETONARBEITEN 34
005.1.01 FUNDAMENTE 34
005.1.02 TRAGSCHICHTEN, TRENNLAGEN 35
005.1.03 BEWEHRUNG 36
005.1.04 SCHALUNG FUNDAMENTE UND PLATTEN 37
006 WEGE, PLÄTZE 38
006.1 WEGE, PLÄTZE 38
006.1.01 VORBEREITENDE ARBEITEN 38
006.1.02 KIES- UND SCHOTTERTRAGSCHICHTEN 39
006.1.03 BETONVERBUNDPFLASTER 40
006.1.04 EINFASSUNGEN, EINFASSSTEINE 41
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LV-Bezeichnung: Terrasse
Inhaltsverzeichnis
006.1.05 SONSTIGE LEISTUNGEN 42
007 TECHNISCHE EINBAUTEN 43
007.1 Regenwasserkanalarbeiten 43
007.2 Schachtbauwerke Regenwasser 44
007.3 Erdarbeiten 45
007.4 Dokumentation 46
Zusammenstellung (Ebene 3) 47
Zusammenstellung (Ebene 2) 49
Zusammenstellung 50
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil.
1.1.3 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten.
1.1.4 Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preisbildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preisausgleich kann ggf. verlangt werden.
1.1.5 Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vorrang vor DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art .
1.1.6 Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Leistungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.7 Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
1.1.8 Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er
- ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
1.1.9 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.1.10 Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
1.2 Stoffe, Bauteile
1.2.1 Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
1.2.2 Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwert" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu verstehen.
Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass die geforderten technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biologische Eigenschaften), die Schadensbeständigkeit und die Nutzungsdauer durch das angebotene Fabrikat eingehalten werden. Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Ist ein Fabrikat nach dem Zusatz "oder gleichwertig" in den vorgesehenen Freiraum für "Angebotenes Fabrikat: ....." vom Bieter nicht eingetragen, so gilt im Falle der Auftragserteilung das vom Auftraggeber eingetragene Fabrikat als vereinbart. Die Gleichwertigkeit ist auf Verlangen ggf. durch Prüfzeugnisse, Prospekte, Muster oder anderweitig darzulegen.
1.2.3 Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchstauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht ersetzen.
1.2.4 Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den Anforderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Baufortschritt zu übergeben.
1.2.5 Liegen für einzubauende oder zu liefernde Stoffe oder Bauteile keine Normen oder individuelle Zulassungen vor, so ist für den sachgemäßen Einsatz von den Herstellerangaben auszugehen. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen.
1.2.6 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt.
1.3 Ausführung
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
1.3.1 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist als Grundlage der Leistungserbringung verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Kurzfassungen verwendet.
Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachgebietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken anzumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Eintragungen in das Leistungsverzeichnis über die dort geforderten Angaben hinaus sind unzulässig.
Punkt 1.3.1 Absatz 1 behält seine Gültigkeit solange, bis der Auftraggeber etwaigen Nebenangeboten zugestimmt hat.
1.3.2 Ist der Auftragnehmer zur Anmeldung von Bedenken verpflichtet, so muss er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Das gilt insbesondere für die in der Leistungsbeschreibung und in den Plänen vorgesehenen Konstruktionen, Arbeitsweisen, Systeme, Stoffe und Fabrikate.
1.3.3 Über die Ausführung von Alternativpositionen bzw. Wahlpositionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
1.3.4 Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
1.3.5 Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die einschlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die Trennung nach
- Wertstoffen
- Wiederverwertbarem Abfall
- Deponierbaren Abfällen
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18299 aus dem Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die Grenze von 1 m³ bezieht sich auf einen Auftrag, bei mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos). Ist Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers von mehr als 1 m³ zu entsorgen, kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Entsorgung abzüglich der Deponiegebühr als Festpreis und die Deponiegebühr in der zur Zeit der Deponierung gültigen Höhe zum Nachweis abgerechnet wird. In diesem Fall muss der Bieter neben dem Gesamtpreis eine Splittung vornehmen und dem Angebot beilegen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden.
1.3.6 Gerüste
Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
diese nach Beendigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wiederherzustellen. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, in welchem sie übernommen worden sind. Die für diese Arbeiten anfallenden Kosten sind Bestandteil der Preise.
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
1.3.7 Baustelleneinrichtung
1.3.7.1 Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen.
1.3.7.2 Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.3.7.3 Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Baustofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
1.3.7.4 Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen:
- Kräne und Krananlagen (außer Mobilkräne)
- Mischeinrichtungen und Silos
- Fördereinrichtungen und Aufzüge
Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe, Ausladung und Abstützlast anzugeben. Das gilt auch, wenn ein noch nicht bestätigter Baustelleneinrichtungsplan vorliegt.
1.3.7.5 Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade nicht verschmutzt wird.
1.3.7.6 Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
1.3.7.7 Wird der Auftragnehmer als Generalunternehmer tätig, so obliegt ihm die Kontrolle über den täglichen Verschluss der Bauobjekte bzw. der Baustelle, soweit sie in seinem Auftragsbereich liegen.
1.3.7.8 Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Gleichfalls gehört dazu - sofern vom Auftragnehmer zur Abrechnung als notwendig angesehen - das Bereitstellen von Messsätzen und deren Anmeldung und Abmeldung beim Versorgungsunternehmen.
1.3.7.9 Der Auftraggeber stellt für den Auftragnehmer kostenlos im Rahmen der baustellenbedingten und aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen technischen Möglichkeiten den für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Platz rechtsmängelfrei zur Verfügung.
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
1.3.7.10 Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistungen.
1.3.7.11 Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Der Auftraggeber gewährt Unterstützung im Rahmen seiner Pflichten.
1.3.8 Vorleistungen des Auftraggebers
Zur Baudurchführung werden vom Auftraggeber u.a. kostenlos bereitgestellt:
- eine Anschlussstelle für Baustrom und Bauwasser,
- die Ausführungspläne, sofern sie nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören,
- die erforderlichen Genehmigungen, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu erbringen sind,
- die Absteckung der Hauptachsen der Gebäude und baulichen Anlagen sowie mindestens zwei Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der durchzuführenden Bauarbeiten. Bei Ausbauarbeiten werden mindestens zwei Höhenpunkte pro Geschoss und Gebäude angegeben.
1.3.9 Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie ggf. erbrachte Vorleistungen zu nehmen.
1.3.10 Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202, soweit nichts anderes vorgeschrieben wurde.
1.3.11 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die für seine angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen Leistungen zu übermitteln. Die dazu ggf. notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die Leistungen sind bei Bedarf rechtzeitig abzurufen und auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des Auftragnehmers zu kontrollieren.
1.3.12 Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht Angelegenheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle.
1.3.13 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für technische Anlagen und Pflegeanweisungen für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als Nebenleistung zu übergeben.
1.3.14 Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt gemäß DIN 18299 ff.
1.3.15 Unvollständige Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die erforderlichen Leistungen zu erbringen, welche zu einem mangelfreien Werk mit der vereinbarten Beschaffenheit führen. Sein Recht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht eingeschränkt. Ein Verschulden des Auftraggebers oder des Architekten bei Vertragsabschluss oder in Vorbereitung des Vertrages wird damit ebenso wie Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen.
1.3.16 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unterschrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwortung für die technische Funktionsfähigkeit, sondern gibt nur sein Einverständnis.
1.3.17 Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme mit notwendiger Änderung der Planung oder der Leistungsbeschreibung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist.
-Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Gebäuden und baulichen Anlagen ist die Verkehrssicherung ständig zu gewährleisten. -Müssen Rettungswege zeitweilig blockiert werden, ist das mit der Bauleitung abzustimmen. -Lärmintensive Arbeiten sind nach Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten durchzuführen. -Auf Treppen darf kein Material gelagert werden. -Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten. Insbesondere ist der mögliche Zugriff von Kindern zu Maschinen und Material weitgehend zu verhindern. -Anpflanzungen sind zu schützen. -Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. -Der Staubschutz ist so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. -Selbst verursachte Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen. -Geöffnete Fenster sind gegen Sturm zu sichern und nach Arbeitsschluss zu schließen. Kondenswasser auf Fensterbrettern ist laufend zu beseitigen.
1.4 Preisinhalte und Preisbildung
In den Angebotspreisen sind grundsätzlich alle Leistungen in fix und fertiger Ausführung anzubieten. Das heißt: Lieferung der Materialien und Stoffe sowie Ausführung der Leistung,die Montage, das Erstellen und / oder das Aufbauen ist immer Bestandteil des Angebotspreises, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Leistungstext beschrieben ist.
1.4.1 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabefehlern).
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
1.4.2 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
1.4.3 Werden im Teil 3 - Ausführung - des Besonderen Teils dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese grundsätzlich nur von technischer Bedeutung und besagen nichts zu Rechten und Pflichten der Vertragspartner bezüglich der Vergütung damit im Zusammenhang stehender Leistungen und Lieferungen, soweit im Einzelnen nichts anderes vorgesehen ist.
1.4.4 Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebenen Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen und zu begründen. Auf Verlangen ist dazu die Kalkulation offenzulegen. Eine Vergütung bestimmt sich gegebenenfalls nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.
1.4.5 Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie werden durch unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht.
1.4.6 In Übereinstimmung mit DIN 1961 §2 werden Stundenlohnarbeiten nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart werden.
Die Nachweise über die Stundenlohnarbeiten müssen Angaben enthalten zu:- Art der ausgeführten Leistung
- Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe)
- Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte
- Materialverbrauch
- bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für den Einsatz von Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen enthalten sämtliche Aufwendungen, wie
- Kosten für Bedienungspersonal
- Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie
- Vorhaltung
- Reparaturkosten
- indirekt zurechenbare Kosten
Der jeweilige Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Einsatzes einschl. technisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungspersonal.
Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen Positionen bereits enthalten sind und wenn die Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach Stunden vereinbarungsgemäß abzurechnen sind.
1.4.7 In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
1.4.8 Materialpreise - sofern im Leistungsverzeichnis gefordert - gelten frei Baustelle abgeladen.
1.4.9 Werden Stoffe oder Bauteile geliefert, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, so werden hierfür Preise, kalkuliert gemäß VOB/B, § 2 Nr. 5 und Nr. 6 Abs. 2 vergütet.
1.4.10 Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
1.4.11 Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C oder in den Vorschriften selbst als Besondere Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in diesem Sinne gehören:
- Eignungsprüfungen
- Eigenüberwachung
- Fremdüberwachung
- Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder vereinbart
Die Kosten für andere oder aus eigenem Ermessen erfolgte Prüfungen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Kosten für Schiedsuntersuchungen trägt, ggf. anteilig, die unterliegende Partei.
1.4.12 Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
1.4.13 Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen, falls es nach den ATV der VOB/C keine Besonderen Leistungen sind. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
1.4.14 Für die Terminologie der Preisvereinbarungen und Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe der KLR Bau - Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen.
1.5 Abrechnungshinweise
1.5.1 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Leistungen nicht mehr einsehbar sind, für zu beseitigende Bauteile, Bewuchs u. dgl., hat der Bieter rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung zu beantragen. Diese Zustandsfeststellung gilt nicht als rechtsgeschäftliche Abnahme.
1.5.2 Für den Fall, dass auf der Baustelle keine getrennte Erfassung des Verbrauchs von Strom und Wasser (einschließlich der Abwassergebühren) erfolgt, wird der gemessene Verbrauch nach den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anteilen auf die beteiligten Auftragnehmer umgelegt.
1.5.3
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die Aufmaßbestimmungen für das Herstellen des Werkes sinngemäß. Es ist grundsätzlich nach fester Masse aufzumessen. Ist das nicht möglich, soll zuvor ein Umrechnungsfaktor vereinbart werden. Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren:
- Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten anfällt : 0,82
- Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton : 0,68
Sperrige Materialien, die die Bildung eines Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m³ Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für nicht direkt aufmessbare Abfälle.
1.5.4 Ist der Materialverbrauch zum Nachweis abzurechnen, so wird der tatsächliche Verbrauch einschließlich Verschnitt, Streu- und Bruchverluste berechnet. Nicht mehr vom Auftragnehmer verwertbare Klein- und Restmengen können in dem Fall zusätzlich berechnet werden.
1.5.5 Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen.
1.5.6 Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die Abrechnung durch Austausch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleichbarkeit der Positionsnummern auf einfache Weise gegeben sein.
1.6 Besondere Vertragsbedingungen
Die ausgeschriebenen Bauleistungen sind im wesentlichen während der Unterrichtszeiten der Schule durchzuführen. Leistungen, welche infolge besonderer Geräusch-und Staubbelastung die Unterrichtszeiten beeinträchtigen können sind grundsätzlich anzumelden bzw. in den unterrichtsfreien Zeiten durchzuführen. Entsprechende Abstimmungen sind in Verantwortung des AN mit dem AG zu treffen.
2 BESONDERER TEIL - Straßen, Wege, Plätze
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich ebenso wie die technische Ausführung aus ATV/DIN-Normen: DIN 18300 - Erdarbeiten DIN 18308 - Dränarbeiten DIN 18315 - Oberbauschichten ohne Bindemittel DIN 18316 - Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln DIN 18317 - Oberbauschichten aus Asphalt DIN 18318 - Pflasterdecken, Plattenbeläge, Einfassungen
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4051 - Kanalklinker - Anforderungen, Prüfung, Überwachung DIN 18920 - Landschaftsbau; Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN 19571-1 - Aufsätze 500x500 für Abläufe Klasse C 250, rinnenförmig; Zusammenstellung DIN EN 1177 - Stoßdämpfende Spielplatzböden - Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1338 - Pflastersteine aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1339 - Platten aus Beton - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 1344 - Pflasterziegel - Anforderungen und Prüfverfahren
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Vorbemerkungen / Vertragstexte
DIN EN 1871 - Straßenmarkierungsmaterialien - Physikalische Eigenschaften DIN EN 10025-2 - Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Teil 2: Technische Lieferbedingungen für unlegierte Baustähle DIN EN 12271-3 - Oberflächenbehandlung - Anforderungen - Teil 3: Dosierung und Querverteilung von Bindemitteln und Splitt DIN EN 12271 - Oberflächenbehandlung - Anforderungen DIN EN 12597 - Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Terminologie DIN EN 12849 - Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Bestimmung der Eindringfähigkeit von Bitumenemulsionen DIN EN 13074 - Mineralölerzeugnisse - Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsionen durch Verdunstung DIN EN 13075-1 - Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Bestimmung des Brechverhaltens - Teil 1: Bestimmung des Brechwertes kationischer Bitumenemulsionen, Verfahren mit Feinmineralstoff DIN EN 13249 - Geotextilien und geotextilverwandte Produkte - Geforderte Eigenschaften für die Anwendung beim Bau von Straßen und sonstigen Verkehrsflächen DIN EN 13285 - Ungebundene Gemische - Anforderungen DIN EN 13748-2 - Terrazzoplatten - Teil 2: Terrazzoplatten für die Verwendung im Außenbereich
Zusätzlich zu beachtende Technische Regeln:
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.: FLL 150 - Empfehlungen Verkehrsflächen auf Bauwerken FLL 340 - Empfehlungen Wasserrückhaltung und Versickerung FLL 347 - Empfehlungen Begrünbare Pflasterdecken und Plattenbeläge
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) FGSV 222 - RR 1 - Richtlinien für Rastanlagen an Straßen - Teil 1: Allgemeine Planungsgrundsätze
- Landschaftsgestaltung - Ergänzende Planungsgrundsätze für unbewirtschaftete Rastanlagen FGSV 293/1 - RAS-LP 1 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege - Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung FGSV 293/2 - RAS-LP 2 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege - Abschnitt 2: Landschaftspflegerische Ausführung FGSV 293/3 - RAS-LG 3 - Richtlinien für die Anlage von Straßen; Teil: Landschaftsgestaltung; Abschnitt 3: Lebendverbau; FGSV 293/4 - RAS-LP 4 - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Landschaftspflege - Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen FGSV 516 - Merkblatt für die Verdichtung des Untergrundes und Unterbaues im Straßenbau FGSV 535 - Merkblatt für die Anwendung von Geotextilien und Geogittern im Erdbau des Straßenbaues FGSV 539 - RAS-Ew - Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil: Entwässerung FGSV 545 - Merkblatt für die Verhütung von Frostschäden an Straßen FGSV 551 - Merkblatt für Bodenverfestigungen und Bodenverbesserungen mit Bindemitteln FGSV 611 - M Ls - Merkblatt über Lavaschlacke im Straßen- und Wegebau FGSV 612 - RGMin-StB - Richtlinien für die Güteüberwachung von Mineralstoffen im Straßenbau FGSV 616 - 3 - M RC - Merkblatt über die Wiederverwertung von mineralischen Baustoffen als Recycling-Baustoffe im Straßenbau FGSV 633 - Merkblatt für die Herstellung von Trag- und Deckschichten ohne Bindemittel FGSV 790 - TL G Asphalt-StB 01 - Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau
- Teil: Güteüberwachung - mit Einarbeitung der Änderungen aus ARS Nr. 9/2005 FGSV 790/1 - TLG Asphalt-DSK-StB 98/03 - Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau
- Teil: Güteüberwachung, Teil: Mischgut für dünne Schichten im Kalteinbau FGSV 826 - Merkblatt für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen in Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 13
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
Vorbemerkungen / Vertragstexte
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Herkunft von Zement, Zuschlagstoffen, Wasser, Zusatzmitteln und Zusatzstoffen sowie Schalungstrennmitteln ist der Bauleitung auf Anforderung nachzuweisen.
2.3 Angaben zur Ausführung
2.3.1 Allgemeines
Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hindernissen, wie Leitungen, Kabel, Kanäle, Vermarkungen u. dgl. zu informieren und ggf. eine Aufgrabungserlaubnis der Rechtsträger einzuholen. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Die nach ATV DIN 18299 Abschnitt 4.1.11 durch den Auftragnehmer zu beseitigenden Verunreinigungen beziehen sich auch auf die Verunreinigung der öffentlichen Verkehrswege durch Fahrzeuge und Maschinen des Auftragnehmers oder seiner Subunternehmer. Solche Verunreinigungen sind durch geeignete Maßnahmen möglichst zu vermeiden. Trotzdem auftretende Verunreinigungen sind so rechtzeitig zu beseitigen, dass durch sie keine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs entstehen kann.
Bereits vorhandene Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken u. dgl. sind vom Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn zu sichern.
Schutzmaßnahmen gegen Beschädigung oder Verschmutzung an angrenzenden Gebäuden oder Bauteilen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig und eigenverantwortlich vor Aufnahme der Arbeiten zu treffen. Hierzu gehören auch die entsprechenden Bausicherungsmaßnahmen.
Beim Aushub im Bereich von zu erhaltendem Baumbestand sind besondere Maßnahmen zu treffen. Der Wurzelbereich soll nicht verletzt werden. Über Schutzmaßnahmen und notwendige Eingriffe ist mit dem Auftraggeber Rücksprache zu halten.
Die Ränder der einzelnen Schichten sind abzuböschen, falls keine Randeinfassung oder Schalung vorgesehen ist.
Anschlüsse an bestehende Bauteile, insbesondere Schächte, sind ohne Absätze auszuführen. Im Einzelfall ist von der Bauleitung des Auftraggebers zu entscheiden, ob die Schichtdicke oder die vorhandene bauliche Anlage anzupassen ist.
2.3.2 Tragschichten, Frostschutzschichten
Werden unter den Trag- oder Frostschutzschichten Sauberkeitsschichten zur Ableitung von Oberflächenwässern notwendig, so sind diese bis zur Böschung oder Sickergräben zu führen.
Tragschichten unter Pflaster- und Plattenbelägen sollen wasserdurchlässig sein; bei vorhandenen wasserundurchlässigen Tragschichten im Bestand ist die Wasserableitung durch Gefälle oder Dränage zu sichern.
Die Mindestdicke von Frostschutzschichten soll das Dreifache des Größtkorndurchmessers nicht unterscheiden.
Sind Sieblinienbereiche vorgeschrieben, so müssen diese dem eingebauten Zustand entsprechen; eine Entmischung ist zu verhindern.
Hydraulisch gebundene Tragschichten sind in den erforderlichen Abständen mit Scheinfugen (Kerbtiefe 1/3 der Dicke) zu versehen.
Bituminös gebundene Tragschichten für Pflaster sind mit dem oberen zulässigen Hohlraumgehalt nach ZTVT-StB herzustellen; die Oberflächen der Tragschichten müssen das Gefälle des Belags aufweisen.
Für die Bettung von Pflaster aus künstlichen Steinen oder gebranntem Material darf kein ausblühfähiges Recycling-Material verwendet werden.
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
Vorbemerkungen / Vertragstexte
2.3.3 Oberbauschichten, Deckschichten
Die Nachbehandlung einer Deckschicht aus Beton erfolgt gemäß den Vorgaben von DIN 1045-3.
Wird die Aufhellung von Asphaltdeckschichten verlangt, so ist diese durch die Kombination von Zugabe aufhellender natürlicher oder künstlicher Zuschlagstoffe und Aufbringen ähnlicher Stoffe auf die Oberfläche herzustellen Die vorgegebenen Festigkeitseigenschaften dürfen dadurch nicht gemindert werden.
2.3.4 Pflasterdecken, Plattenbeläge
Bei Rändern, Anschlüssen an Bordsteine u.dgl. sind Anfangs-, End- und Randsteine zu verwenden, wenn das Steinformat das erfordert bzw. erlaubt. Dies unter dem Vorbehalt der Lieferbarkeit.
Wird Betonsteinpflaster maschinell verlegt, so sind nur Steine mit Abstandhaltern zu verwenden. Das entbindet nicht vom Abschnüren bei geradlinigem Fugenverlauf.
Unterschiedliche Dicken der Pflastersteine sind nicht in der Bettung, sondern bereits in der Tragschicht auszugleichen, falls das Höchstmaß der Bettungsdicke überschritten würde.
Das Pflasterbett ist mit der erforderlichen Überhöhung zum Erreichen der Sollhöhe herzustellen.
Beim Verrütteln von Pflasterbelägen ist darauf zu achten, dass angrenzende Bauteile hierbei keinen Schaden davontragen. Rüttelwalzen dürfen nicht eingesetzt werden. Beim Gefällewechsel sowie beim Anschluss an andere Beläge, Rinnen u. dgl. darf nicht über die Kante hinausgerüttelt werden. Es sind Flächenrüttler mit Gummischuh oder Neoprene-Schutzplatte zu verwenden. Die Umwucht ist niedrig einzustellen. Das Rütteln soll vom befestigten Rand zur Mitte hin erfolgen.
Bei Sandverschluss der Fugen nach dem Rütteln ist der Restsand erst unmittelbar vor Übergabe der Leistung abzukehren.
Um unnötige Schneidarbeiten zu vermeiden, soll vor endgültiger Fixierung der Begrenzungen (Borde u.ä.) bei beidseitig begrenzten Wegen ein Pflasterstreifen über die vorgesehene Breite verlegt werden. In Abhängigkeit vom Steinmaß ist mit der Bauleitung die endgültige Breite abzustimmen. Eine Verkleinerung des Maßes kommt regelmäßig nicht in Betracht.
Bei Verbundpflaster sind nach Absprache mit der Bauleitung im Bereich geplanter oder möglicher späterer Aufgrabungen Ausgleichsfugen anzulegen, um den Verband nicht zu beschädigen.
Bei vermörtelten Fugen sind ggf. über den Scheinfugen von Tragschichten oder an Einbauten und aufgehenden Bauteilen sowie grundsätzlich im Raster von 8 m Bewegungsfugen anzuordnen.
2.3.5 Bordsteine, Einfassungssteine
Bordsteine aus Beton sollen zur Sicherung gegen Kantenpressung mit angeformten Abstandhaltern versehen sein. Anderenfalls sind dafür entsprechende Maßnahmen (als Nebenleistung) zu treffen.
Bögen in der Einfassung sind mit Formsteinen herzustellen; ist das wegen des vorgesehenen Radius nicht möglich, sind die Borden und ähnliche Einfassungen zu teilen und die Stirnseiten schräg zu schneiden.
Die Vorderkante von Bordsteinen aus Beton soll geringfügig abgerundet sein.
2.3.6 Entwässerung
Roste für Straßeneinläufe sind - sofern sich der Einlauf noch über dem Straßenniveau befindet - während der Bauzeit zum Schutz vor Leitungsverschmutzung mit einer Folie zu unterlegen.
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LV-Bezeichnung: Terrasse
Vorbemerkungen / Vertragstexte
Entwässerungsrinnen aus Fertigteilen sind so einzubauen, dass aus der anschließenden Oberflächenbefestigung keine Horizontalkräfte durch Fahrzeuge oder Temperaturänderungen eingetragen werden.
Roste müssen vor dem Herstellen der Oberflächenbefestigung eingelegt sein; ersatzweise sind Absteifungen der Kanten vorzunehmen.
2.3.7 Reparaturarbeiten
Beim Öffnen von Pflasterdecken sind die freien Ränder in der Lage zu sichern. Alle Deckschichten sind soweit zurück zu bauen, dass sie nicht durch nachrutschendes Erdreich oder Unterspülungen Hohlstellen bekommen.
2.3.8 Verkehrssicherung
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Auftragnehmer während der Dauer der Erfüllung seines Auftrages. Sie umfasst den unmittelbaren Arbeitsbereich sowie die Ausschilderung - auch von Umleitungen - nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Der Auftragnehmer hat einen Verantwortlichen für die Verkehrssicherung zu benennen mit Angabe der Eignung und Qualifikation.
Zur Wahrnehmung der Verkehrssicherung der Baustelle gehört auch die laufende Kontrolle der Sicherungseinrichtungen. Die zeitlichen Abstände der Kontrollen richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die Beschilderung ist entsprechend den Auflagen und der jeweiligen Bauphase vorzunehmen. In Zeiten der Arbeitsruhe sind nach Möglichkeit Verkehrsbeschränkungen aufzuheben.
Es sind maximal drei Schilder oder zwei Vorschriftszeichen an einem Pfosten zulässig.
Verkehrs- und Streckenverbote sollen möglichst nur in Kombination mit Gefahrenzeichen aufgestellt werden, damit das Aufstellen von Zeichen zur Beendigung des Streckenverbotes (Zeichen 278 bis 282 StVO) vermieden werden kann. Freistehende oder nicht gesicherte Batterien für Warnleuchten sind nicht zulässig.
Transportable Lichtsignalanlagen müssen die gleiche verkehrstechnische Sicherheit wie stationäre Anlagen aufweisen.
Behelfsmäßige Überfahrten in Grundstücke müssen rutschsicher sein und die zu erwartenden Horizontalkräfte aufnehmen können.
Behelfsmäßige Fußgängerbrücken dürfen keine Stolper- oder Absturzgefährdungen aufweisen. Sie müssen auch für Behinderte und Rollstuhlfahrer nutzbar sein. Sie sind bei Aufgrabungen vor Hauseingängen, bei Querungen von Fußwegen sowie an absturzgefährdeten Stellen zu errichten.
Vor dem rechtzeitigen Aufstellen von Beschilderungen für Halteverbote sind aus Beweisgründen die Kennzeichen der im Bereich parkenden Fahrzeuge zu protokollieren.
Aufgrabungen, Baugruben und Gräben im Bereich von Flächen des Fahrzeugverkehrs sind in ausreichendem Abstand zu sichern.
Rot-weiße Warnbänder dürfen nur als zusätzliche optische Sicherung und nur außerhalb von Fahrbahnen im öffentlichen Raum angebracht werden.
2.4 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-Vorschriften: Die Verkehrssicherung und die laufende Reinigung der durch seine Baufahrzeuge verschmutzten Straßen und Wege obliegt dem Auftragnehmer für die Gesamtdauer seiner Arbeiten. Eine besondere Vergütung erfolgt dafür nicht, sofern es sich nicht
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
Vorbemerkungen / Vertragstexte
ausdrücklich um Besondere Leistungen handelt.
Auf die unterschiedliche Abgrenzung von Nebenleistungen und Besonderen Leistungen innerhalb der für dieses Gewerk geltenden DIN-Vorschriften wird hingewiesen.
Mit den Preisen ist weiterhin abgegolten:
- Das Anarbeiten der Trag- und Deckschichten an vorhandene Schichten oder an anders gearbeitete Begrenzungen, soweit es sich nicht um Besondere Leistungen handelt.
- Das Anarbeiten der Längs- und Querfugen bei Arbeitsunterbrechungen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind.
- Beseitigen von Fahrspuren im Planum.
- Das Herstellen des Feinplanums für Schalungsschienen, technologische Leiteinrichtungen für Fertiger u.dgl.
- Das Herstellen senkrechter Flächen an den Außenkanten der Deckschichten.
Werden Mehrdicken als Zulageposition oder in anderer Form ausgeschrieben, so gilt bei Nichteinhaltung der genormten Toleranzen durch den vorhandenen Untergrund der Preis für die Mehrdicke bereits bei geringer Überschreitung der ursprünglich vorgesehenen Gesamtdicke, sofern in der gleichen Position kein angemessener Ausgleich für die Mehrleistung enthalten ist. In allen anderen Fällen wird der Gesamteinzelpreis für eine bestimmte vorgegebene Dicke aus dem Grundpreis zuzüglich der Mehrdicke je angefangene Einheit gebildet.
Mit den Preisen ist nicht abgegolten:
- Das Ausbessern von Trag- und Bindeschichten, wenn es durch zwischenzeitliche Verkehrsnutzung erforderlich wird, sofern diese vom Auftraggeber ausdrücklich zugelassen wird.
2.5 Abrechnungshinweise
Für das Aufmaß werden nur die technisch erforderlichen und technologisch möglichen Maße maximal anerkannt. Mehrleistungen einschließlich der Folgeleistungen gehen zu Lasten des schuldhaft handelnden Verursachers. Mehrbreiten, Mehrdicken und Mehrlängen sind bei Abweichungen vom Leistungsverzeichnis (nicht vom Mengenansatz) vorher zu vereinbaren.
Beim Aufbringen von Asphaltschichten auf eine gefräste Unterlage wird der Materialmehrbedarf nicht gesondert erfasst, wenn diese Leistung in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
001 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
001.1 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
001.1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
001.1.01.010 Baustelleneinrichtung, Standard
Einrichten, Vorhalten über die vereinbarte Leistungszeit sowie Räumen der Baustelle und Wiederherstellen des Geländes einschl. Entfernen von Fundamenten und Verunreinigung, mit folgenden in den Pauschalpreis einzurechnenden Leistungen, soweit sie nicht in nachfolgenden Einzelpositionen erfasst sind:
- Freimachen des Baugeländes
- Baustraßen, Bauwege
- Lager- und Arbeitsplätze
- Verkehrssicherungseinrichtung einschl. Leistung zur Verkehrssicherung
- Baustellenbeleuchtung
- Installation von Baustrom, Bauwasser, Bauabwasser einschl. Verteilung und Anschlussleitung
- Kommunikationseinrichtungen
- Tages- und Wohnunterkünfte einschl. Sanitäreinrichtungen
- Lagerräume, Werkstatt, Magazin, Unterstelleinrichtungen
- Maschinen, Geräte, Werkzeuge
- Begehbare Abdeckungen
- Provisorische Treppen außerhalb und innerhalb von Gebäuden einschl. Geländer
- Schutzgeländer
- Schützen der Grenzen zu Nachbargrundstücken, unfallsicher für die gesamte Bauzeit bis zur Übergabe
- Gebühren im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung, soweit nicht durch Vorschriften anders geregelt
1 psch ...................... ..............................
Summe 001.1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
001.1.02 BAUZÄUNE/SCHUTZZÄUNE
001.1.02.010 Bauzaun, Stahlrahmen (mobil), h=2,00 m
Bauzaun aus mobilen Stahlrahmenelementen mit Rundstahlfüllstäben, Stützfüßen aus Beton, inkl. sämtlicher Verbindungen, Kupplungen etc. Der Zaun ist aufzustellen und nach Abschluss aller Bauarbeiten wieder abzubauen. Zaunhöhe : 2,00 m
50 m ...................... ..............................
Summe 001.1.02 BAUZÄUNE/SCHUTZZÄUNE ..............................
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
001.1.03 BAUSTROMANSCHLUSS
001.1.03.010 Baustromanschluss, 1 Zählerplatz,4 Dosen
Baustromanschluss mit Messsatz, auch für Fremdfirmen nutzbar, für fünf Abgänge, mit Anschlusskabel, Verteilerkasten mit Schloss, ausreichend abgesichert, herstellen, vorhalten; nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen. Die behördlichen Anträge für die Einrichtung und Beseitigung der Anlage sind ohne Mitwirkung des AG zu stellen. Ausführung wie folgt: Einspeisung : 1 Lasttrenner 3 x 125 A Abgänge : 5 Felder, bestückt mit je
- 1 Hauptsicherung 3/63 A
- 1 Zwischenzähler
- 1 FI-Schalter 4 x 63 A/500 mA
- 1 CEE-Steckdose 5/32 A
- 1 CEE-Steckdose 5/16 A
- 1 FI-Schalter 4 x 25 A/30 mA
- 2 Schukosteckdosen 2 x 16 A 230 V Alle Steckdosen mit entsprechender Vorsicherung. Die Angaben sind Mindestwerte. Nennspannung : 400 V Vorhaltedauer : gesamte Bauzeit
1 St ...................... ..............................
Summe 001.1.03 BAUSTROMANSCHLUSS ..............................
Summe 001.1 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
Summe 001 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 20
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
002 STRASSEN,WEGE, PLÄTZE,KANÄLE (ABBRUCH)
002.1 ABBRUCH / RÜCKBAU
002.1.01 BEFESTIGTE FLÄCHEN AUSBAUEN UND ENTSORGEN
002.1.01.010 Befestigte Flächen ausbauen / beseitigen
Befestigte Flächen aus Betonsteinpflaster in verschiedenen Größen und Formaten ausbauen und beseitigen. Abbruchmaterial zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren; inkl. Deponiegebühr.
101 m² ...................... ..............................
002.1.01.020 Befestigte Flächen (Straßenbefestigung) ausbauen / beseitigen
Befestigte Flächen Straßenbefestigung- aus Beton, inkl. Einfaßstein aus Beton mit Rückenstütz ausbauen und beseitigen. einschl. Bettung und Tragschichten. Abbruchmaterial zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren; inkl. Deponiegebühr.
103 m² ...................... ..............................
002.1.01.030 Betonborde ausbauen, entsorgen
Betonborde, Rasenborde, Einfaßstein aus Beton mit Rückenstütz ausbauen und beseitigen. einschl. Bettung und Tragschichten. Abbruchmaterial zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren; inkl. Deponiegebühr.
40 m ...................... ..............................
002.1.01.040 Palisaden, Beton, ausbauen, entsorgen
Palisaden im Bereich der Fluchttreppe, aus Beton mit Rückenstütz, ausbauen und beseitigen.. Abbruchmaterial zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren; inkl. Deponiegebühr. Palisadenquerschnitt: 16,5 x 12 cm Palisadenlänge: 40 cm
3,2 m ...................... ..............................
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
002.1.01.050 Beton schneiden
Beton schneiden in Stahlbeton Bauteil: Straßenbeton Betongüte: bis C20/25 Schnitttiefe: bis 30 cm Ausführung: Nassschnitt mit Diamantwerkzeugen, geräusch- und erschütterungsarm. Inklusive Bereitstellung der erforderlichen Maschinen, Wasserversorgung und Absaugung/Schlammaufnahme.
24 m ...................... ..............................
002.1.01.060 Entwässerungsleitungen ausbauen/beseitigen
Entwässerungsleitungen aus Steinzeug, wie Schmutz- und Regenwasserleitungen im Zusammenhang mit dem Straßenabbruch, ausbauen und beseitigen. Abbruchmaterial zur zugelassenen Deponie/Entsorgungsstelle transportieren; inkl. Deponiegebühr.
35 m ...................... ..............................
002.1.01.070 Hindernis Beton
Hindernis aus unbewehrtem Beton im Boden im Rahmen der Aushubarbeiten abbrechen, abfahren und entsorgen. Einzelgröße Hindernis : bis 1,0 m3
5 m³ ...................... ..............................
002.1.01.080 Betonrevisionsschacht d = 1,00m, Abbruch, Entsorgung
Betonrevisionsschacht d = 1,00m, abbrechen und entsorgen Schachttiefe: 2,00 m einschl. Konus Schachtabdeckung: offen für Regenwasser Belastungsklasse D400
2 St ...................... ..............................
Summe 002.1.01 BEFESTIGTE FLÄCHEN AUSBAUEN UND ENTSORGEN ..............................
Summe 002.1 ABBRUCH / RÜCKBAU ..............................
Summe 002 STRASSEN,WEGE, PLÄTZE,KANÄLE (ABBRUCH) ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 22
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
003 ERDARBEITEN
003.1 ERDARBEITEN
003.1.01 OBERBODENARBEITEN
003.1.01.010 Oberboden abtragen, entsorgen
Oberboden über tragfähiger Bodenschicht, nicht brauchbar, mit Bauschutt durchsetzt, in unterschiedlicher Dicke lösen, laden und abfahren. Aushubmaterial entsorgen. Abtragsdicke : bis 30 cm
98 m² ...................... ..............................
Summe 003.1.01 OBERBODENARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 23
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
003.1.02 BODENABTRAG,AUSSENANLAGEN,VERKEHRSFLÄCHE
003.1.02.010 Baugrubenaushub, mit Abfuhr
Boden der Baugrube im Bereich der Terrasse profilgerecht lösen und laden, Grobplanum herstellen und Aushubmaterial abfahren. inkl. Deponiegebühr. Aushubtiefe : bis 1,00 m Toleranz Planum :lt. DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 1 Bodenklasse : 3
200 m³ ...................... ..............................
003.1.02.020 Auffüllung Terrassenbereich, Lieferkies
Auffüllung des Terrassenbereichs mit Lieferkies, Material profilgerecht einbauen und lagenweise verdichten. Die Arbeiten nach Angabe der Bauleitung nach Baufortschritt durchführen. Tiefe Baugrube : bis 0,7 m Verdichtungsgrad DPr.:0,98 Material : Lieferkies Körnung : 0/32 mm
125 m³ ...................... ..............................
Summe 003.1.02 BODENABTRAG,AUSSENANLAGEN,VERKEHRSFLÄCHE ..............................
Summe 003.1 ERDARBEITEN ..............................
Summe 003 ERDARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 24
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN
004.1 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN
004.1.01 SONSTIGE LEISTUNGEN
004.1.01.010 Absteckarbeiten, Höhenfestlegung
Absteckarbeiten durchführen, inkl. Höhenfestlegung für die fachgerechte Ausführung der gesamten Anlage. Erforderliche Pflöcke sind vom Auftragnehmer zu stellen. Bearbeitungsfläche : 171 m2
1 psch ...................... ..............................
004.1.01.020 Dichtschlämme
Mineralische Dichtschlämme als Abdichtung des Mauerwerks im Bereich erdberühender Bauteile inkl. Grundierung.
20 m² ...................... ..............................
004.1.01.030 Kunststoff Noppenbahn
Kunststoff-Noppenbahn mit aufgeschweißtem Vlies zum Schutz der Dichtung oder Dämmung an erdberührten Wandflächen einschl. Fixierung an der Wand und Ausbildung der Ecken. Verlegung:Vliesschicht zum Erdreich, Noppen zur Wand Überdeckung : 6 Noppenreihen Foliendicke : 0,7 mm Noppenhöhe : ca. 8 mm
Angebotenes Fabrikat:......... '..................................................'
20 m² ...................... ..............................
Summe 004.1.01 SONSTIGE LEISTUNGEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 25
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004.1.02 BODENARBEITEN (VEGETATIONSFLÄCHEN)
004.1.02.010 Oberbodenauftrag m.Bodenverb., Rasen
Oberbodenauftrag (Mutterboden) liefern und in verschiedenen Stärken, für Vegetationsflächen, profilgherecht auftragen. einschl. Aufbereitung und Einarbeiten von Bodenverbesserungsmaterial. Verbrauch : 0,10 m3 je m3 Oberboden Auftragsdicke : 25 cm (für Rasen) Bodenverb. Material : Kompost Mischungsverhältnis : 1:10
98 m² ...................... ..............................
Summe 004.1.02 BODENARBEITEN (VEGETATIONSFLÄCHEN) ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 26
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004.1.03 TREPPEN
004.1.03.010 Blockstufe, Beton, 1,20 m, 15/30 cm
Blockstufen aus Beton C 30/ 35, mit Sichtbetonoberfläche, Trittstufenkante gefast, auf Magerbeton mit Preßfugen verlegen. Betonoberfläche: geschliffen und feingestrahlt; werkseitig imprägniert, einschichtig mit Natursteinkörnung Farbe: grau Betonstein : 15/30 cm Steigungsverhältnis:15/30 cm Stufenbreite : 1,20 m
Angebotenes Fabrikat:......... '..................................................'
10 St ...................... ..............................
Summe 004.1.03 TREPPEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 27
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004.1.04 SICHERUNGSBAUW.,STÜTZM.
004.1.04.010 Fundament, Treppe aus Blockstufen, Stb, C 20/25
Fundament zur Auflagerung der Blockstufen für Aussentreppe aus Stahlbeton C 20/25 herstellen inkl. Schalung; Abmessungen der Treppe: 5 Stg. 150 / 300 mm; Breite: 2,40 m Beton mit hohem Frostwiderstand. Expositionsklasse : XC2
5 m³ ...................... ..............................
004.1.04.020 Winkelstützmauern
Winkelstützwandelement aus Sichtbeton, aussen, auf Betonsohle setzen, einschl. Betonunterbau. Winkel-Höhe : 140 cm Winkel-Breite : 100 cm Fußlänge : 90 cm Sichtbeton : glatt Farbe: grau Stützenkopf allseitig gefast, WU-Beton: C 35/45 Expositionsklassen gemäß DIN EN 1992-1-1
Lastfall: 2 Liefern und höhen- und fluchtgerecht auf frostsicherem Unterbau im Mörtelbett versetzen, Stoßfugen mit selbsklebendem, dauerelastischen Fugendichtung Compriband SK abdichten. Sauberkeitsschicht C15/20: 10 cm
Angebotenes Fabrikat:......... '..................................................'
35 m ...................... ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 28
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004.1.04.030 Winkelstützmauer, Kopfschräge
Winkelstützwandelement mit Kopfschräge, im Bereich der Aussentreppe, aus Sichtbeton aussen und innen, auf Betonsohle setzen, einschl. Betonunterbau. Winkel-Höhe : von 80 cm bis 155 cm Treppenlänge (einseitig) : 150 cm Fußlänge : 90 cm Sichtbeton : glatt Farbe: grau Stützenkopf allseitig gefast, WU-Beton: C 35/45 Expositionsklassen gemäß DIN EN 1992-1-1
Lastfall: 2 Liefern und höhen- und fluchtgerecht auf frostsicherem Unterbau im Mörtelbett versetzen, Stoßfugen mit selbsklebendem, dauerelastischen Fugendichtung Compriband SK abdichten. Sauberkeitsschicht C15/20: 10 cm
Angebotenes Fabrikat:......... '..................................................'
3 m ...................... ..............................
004.1.04.040 Winkelstützmauer, Aussenecke
Winkelstützwandelement, als 2-teilige Aussenecke, aus Sichtbeton aussen, auf Betonsohle setzen, einschl. Betonunterbau. Winkel-Höhe : 140 cm Winkel-Breite : je 100 cm Fußlänge : 90 cm Sichtbeton : glatt Farbe: grau Stützenkopf allseitig gefast, WU-Beton: C 35/45 Expositionsklassen gemäß DIN EN 1992-1-1
Lastfall: 2 Liefern und höhen- und fluchtgerecht auf frostsicherem Unterbau im Mörtelbett versetzen, Stoßfugen mit selbsklebendem, dauerelastischen Fugendichtung Compriband SK abdichten. Sauberkeitsschicht C15/20: 10 cm
Angebotenes Fabrikat:......... '..................................................'
2 St ...................... ..............................
Summe 004.1.04 SICHERUNGSBAUW.,STÜTZM. ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 29
[Seite 30]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004.1.05 RASENARBEITEN
004.1.05.010 Feinplanie für Rasenansaat
Feinplanie für Rasenansaat herstellen; Steine größer als 3 cm, Wurzeln, Unkräuter und sonstigen Unrat aufnehmen und entsorgen. Anschlüsse an angrenzende Beläge 2 cm unter Oberkante. Abweichung von Sollhöhe +/- 2 cm.
98 m² ...................... ..............................
004.1.05.020 Rasenansaat, Sportrasen
Rasenansaat mit Regel-Saatgut-Mischung für Sportrasen, gleichmäßig auf vorbereitete Pflanzfläche in zwei gekreuzten Arbeitsgängen, mit je halber Saatgutmenge aufbringen, inkl. Einigeln und Abwalzen.
98 m² ...................... ..............................
Summe 004.1.05 RASENARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 30
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004.1.06 FERTIGSTELLUNGS-/UNTERH.PFL.RASENFL.
004.1.06.010 Rasen-Fertigstellungspflege,mähen,ents.
Fertigstellungspflege für Rasenflächen. Rasen bei einer Wuchshöhe von 5 - 8 cm mähen, Schnittgut entsorgen. Nach dem zweiten Schnitt Abwalzen und Ablesen von Steinen > 4 cm. Beregnen bis zur Abnahme je nach Witterung. Schnitthöhe : 3 - 5 cm Arbeitsgänge : ca. 4 - 6 Abrechnung nach m2 pro Arbeitsgang.
98 m² ...................... ..............................
Summe 004.1.06 FERTIGSTELLUNGS-/UNTERH.PFL.RASENFL. ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 31
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
004.1.07 Einbauten in befestigten Flächen
004.1.07.010 Entwässerungsrinne
Entwässerungsrinne aus Polymerbeton mit integrierter Edelstahlzarge und Längsstabrost aus Edelstahl V4A inkl. Schneid-u.Anpassungsarbeiten, inkl. 4 St. Einlaufkästen, Belastungsklasse: A15 inkl. Einbau auf Betonfundament und Rückenstützen, C 15/20
Angebotenes Fabrikat:......... '.................................................
32 m ...................... ..............................
004.1.07.020 Hofablauf
Bodenablauf (Hofablauf) mit:
- Ablaufkörper aus Polymerbeton mit Designrahmen für Längsstabrost aus Edelstahl
- integrierter herausnehmbarem Schmutzfänger
- Belastungsklasse: A15
- Rohranschluß 100 mm
- Einlaufabmessungen: 200 x 200 mm
Angebotenes Fabrikat:......... '.................................................
6 St ...................... ..............................
004.1.07.030 Regensinkkasten
Regensinkkasten aus Kunststoff (PP), DN 110, mit Laubfangkorb und Geruchsverschluss, liefern und fachgerecht einbauen Belastungsklasse: A15
Angebotenes Fabrikat:......... '.................................................
2 St ...................... ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 32
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
Summe 004.1.07 Einbauten in befestigten Flächen ..............................
Summe 004.1 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN ..............................
Summe 004 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 33
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
005 BETONARBEITEN
005.1 BETONARBEITEN
005.1.01 FUNDAMENTE
005.1.01.010 Sauberkeitsschicht C 8/10, bis 5 cm
Sauberkeitsschicht aus unbewehrtem Beton unter Gründungsbauteilen aller Art (Einzel- und Streifenfundamente, Boden- und Fundamentplatten). Betongüte : C 8/10 Dicke : bis 5 cm
20 m² ...................... ..............................
005.1.01.020 Einzelfundamente C 20/25, Stb
Einzelfundamente aus Stahlbeton, allseitig geschalt; Schalung und Bewehrung in gesonderter Position. Betongüte : C 20/25 Expositionsklassen : XC2 Abmessung : bis 120 x 120 x 100 cm
15 m³ ...................... ..............................
Summe 005.1.01 FUNDAMENTE ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 34
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
005.1.02 TRAGSCHICHTEN, TRENNLAGEN
005.1.02.010 Kiesfilterschicht, d=bis 20 cm
Kiesfilterschicht, kapillarbrechend, unter Boden- oder Fundamentplatten etc., inkl. Verdichten. Die Einhaltung des geforderten Verdichtungsgrades ist nachzuweisen. Der Anteil abschlämmbarer Bestandteile darf max. 5% betragen. Dicke : bis 20 cm
15 m² ...................... ..............................
Summe 005.1.02 TRAGSCHICHTEN, TRENNLAGEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 35
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
005.1.03 BEWEHRUNG
005.1.03.010 Betonstahl B 500 A, 8-20 mm
Betonstahl B 500 A für Bauteile aus Ortbeton. Durchmesser : bis 20 mm
2 t ...................... ..............................
005.1.03.020 Betonstahlmatten B 500 B
Betonstahlmatten B 500 B, als Lager- und Listenmatten für Bauteile aus Ortbeton.
2 t ...................... ..............................
Summe 005.1.03 BEWEHRUNG ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 36
[Seite 37]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
005.1.04 SCHALUNG FUNDAMENTE UND PLATTEN
005.1.04.010 Schalung, rau, Einzelfundamente
Schalung für Einzelfundamente, rauh
45 m² ...................... ..............................
Summe 005.1.04 SCHALUNG FUNDAMENTE UND PLATTEN ..............................
Summe 005.1 BETONARBEITEN ..............................
Summe 005 BETONARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 37
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
006 WEGE, PLÄTZE
006.1 WEGE, PLÄTZE
006.1.01 VORBEREITENDE ARBEITEN
006.1.01.010 Nachverdichten, Bkl. 3
Nachverdichten von Flächen in Wegen und Plätzen. Bodenklasse : 3 Verdichtungsgrad DPr. : mind,. 103 %
410 m² ...................... ..............................
Summe 006.1.01 VORBEREITENDE ARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 38
[Seite 39]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
006.1.02 KIES- UND SCHOTTERTRAGSCHICHTEN
006.1.02.010 Splittbettung 2/5mm
Bettung für Deckbeläge herstellen und sauber abziehen. Baustoff : Feinsplitt Körnung : 2/5 mm Bettungsdicke : 3 -5 cm
210 m² ...................... ..............................
006.1.02.020 Schottertragdeckschicht,25cm,Terrasse/Gehw.
Schottertragdeckschicht, korngestuft aus vorwiegend gebrochenen Gesteinskörnungen, auf Planum einbauen und verdichten. Verdichtungsgrad (DPr.) : 98 % Bereich : Terrasse, Gehwege Körnung : 0/32 mm Schichtdicke : bis 25 cm im verdichteten Zustand
210 m² ...................... ..............................
006.1.02.030 Feinplanie
Feinplanie herstellen; Profilgenauigkeit +/- 2 cm. Bereich : befestigte Flächen Verformungsmodul EV2 : 40 MN/m2
210 m² ...................... ..............................
Summe 006.1.02 KIES- UND SCHOTTERTRAGSCHICHTEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 39
[Seite 40]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
006.1.03 BETONVERBUNDPFLASTER
006.1.03.010 Beton Terrassenplatten
Beton-Terrassenplatten mit Steinvorsatz Vorsatz aus einer feinen Schicht aus echtem Natursteinsplit (z. B. Granit, Quarz oder Basalt), Oberfläche: kugelgestrahlt Format 40 x 40 x 4 cm auf Brechsand-Splitt-Gemisch herstellen. Fugenfüllung : Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm Bereich : Terrasse Farbe : nach Wahl des Bauherrn Verlegeart : n. Wahl d. Bauherrn
Angebotenes Fabrikat:......... '.................................................
171 m² ...................... ..............................
006.1.03.020 Betonverbundpflaster
Betonverbundpflaster auf Brechsand-Splitt-Gemisch herstellen. Anschlüsse mit Schneidarbeiten auf Maß, Absanden und Einrütteln sind im EP enthalten. Qualitätsklasse : D, I, K Fugenfüllung : Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm Bereich : Gehwege Rechteckpflaster mit Fase. Steinformate : 100 x 200 mm Steindicke : 100 mm Farbe : grau Verlegeart : n. Wahl d. Bauherrn
39 m² ...................... ..............................
Summe 006.1.03 BETONVERBUNDPFLASTER ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 40
[Seite 41]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
006.1.04 EINFASSUNGEN, EINFASSSTEINE
006.1.04.010 Borde, Beton
Betonbord - gerade oder gekrümmt - (Parkbord,Rasenbord, Saumstein etc.) in Betonbettung setzen. Kantenausbildung : mit Fase Fundamentdicke : 20 cm Betongüte : C 12/15 Art der Rückenstütze : zweiseitig Fugenausbildung : engfugig Größe: 80x 250x1000 mm inkl. allen notwendigen Schneidarbeiten.
12 m ...................... ..............................
006.1.04.020 Palisaden
Palisaden im Bereich der Fluchttreppe, aus Beton mit Rückenstütze liefern und einbauen. Palisadenquerschnitt: 16,5 x 12 cm Palisadenlänge: 40 cm
4 m ...................... ..............................
Summe 006.1.04 EINFASSUNGEN, EINFASSSTEINE ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 41
[Seite 42]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
006.1.05 SONSTIGE LEISTUNGEN
006.1.05.010 Prüfung ZTVT-StB Proctordichte
Kontrollprüfung gemäß ZTVT-StB auf besondere Anordnung des AG für Proctordichte der Kies-/Schottertragschicht. Prüfzeugnis ist dem AG vorzulegen.
2 St ...................... ..............................
006.1.05.020 Kabelschutzrohr, PE-HD, DN 50
Kabelschutzrohre gemäß DIN, aus PE-HD, aus flexiblem Verbundrohr mit gewelltem Außenrohr, druck-, schlag- und UV-beständig. Auflager aus nichtbindigem Boden, Auflagerwinkel 180 Grad gemäß Herstellerangaben in vorhandenen Graben verlegen. Einbau der Ummantelung der Kabelschutzrohre nach gesonderter Position, inkl. sämtlicher Rohrverbindungen mit gesickter Doppelsteckmuffe für sanddichte Verbindungen. Rohre mit abnehmbarem Verschlussstopfen verschließen und Rohrenden mittels Holzpflöcken markieren. Abrechnung nach Länge der verlegten Kabelschutzrohre. Innendurchmesser : DN 50 Grabentiefe : bis max. 0,50 m
35 m ...................... ..............................
Summe 006.1.05 SONSTIGE LEISTUNGEN ..............................
Summe 006.1 WEGE, PLÄTZE ..............................
Summe 006 WEGE, PLÄTZE ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 42
[Seite 43]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
007 TECHNISCHE EINBAUTEN
007.1 Regenwasserkanalarbeiten
007.1.010 KG-Rohr Nennweite DN 100
Kunststoffrohr (KG-Rohr) aus PVC-hart für Erdverlegung (DIN 19 534) mit O-Ring-Dichtung. Die Aufwendungen für Verschnitt, Dichtungs- und Verbindungsmaterial sind in die Rohrmeterpreise mit einzukalkulieren. Die Verlegung erfolgt gemäß DIN 18 304, 1986 und EN 752. KG-Rohr Nennweite DN 100
90 m ...................... ..............................
007.1.030 KG-Bogen aller Winkelgrade, Nennweite DN 100
KG-Bogen aller Winkelgrade, Nennweite DN 100 wie vor beschrieben
20 St ...................... ..............................
007.1.050 KG-Abzweige
KG-Abzweige aller Winkelgrade, Nennweite DN 100 wie vor beschrieben
6 St ...................... ..............................
007.1.070 Spülen und Druckprobe
Spülen und Druckprobe Spülen der gesamten Schmutz- und Regenwasserleitungen und Druckprobe, einschl. Protokollierung vor Verfüllung und Verdichtung. Die Druckprobe ist 5 Arbeitstage vor erfolgen bei der Bauleitung anzumelden. Die Druckprobe erfolgt nur im Beisein der Bauleitung.
1 psch ...................... ..............................
Summe 007.1 Regenwasserkanalarbeiten ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 43
[Seite 44]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
007.2 Schachtbauwerke Regenwasser
007.2.010 Sickerschacht, Beton, d = 1,00m
Regenwassersickerschacht aus Betont , d = 1,00m mit:
-
Baugrubenaushub in Bodenklasse 3, Erdaushub seitlich lagern bzw. überschüssiges Materils laden, abfahren und entsorgen, inkl. Deponiegebühr
-
Baugrubensohle planieren und verdichten sowie Einbau einer kapillarbrechenden Schicht, h= 50 cm
-
Schachtbauwerk bestehend aus: * Schachtunterteil/Sickerring aus Betonfertigteil n. DIN 1917 und DIN V 4034-1 ; NW 1000 Ausführung mit gelochter Wandung zur seitlichen Versickerung
- Schachtringe ohne Steigbügel, kraftschlüssig verbinden
- Konus / Abdeckplatte , Schachthals von DN 1000 auf DN 600
- Anschlüsse: 3 St. Kernbohrungen (DN 100) in Fertigteil herstellen und Anschluß mit gelenkiger Muffe
- Sickerpackung: Ringraum zwischen Schachtaussenwand und Baugrubenwand mit filterstabilem Material (Rundkies, Körnung 16/32) lagenweise einbringen und leicht verdichten. Trennung zum anschließenden Erdreich mittels Filtervlies (Geotextil, Robustheitsklasse GRK 3.
- Filtersubstrat innen: mineralische Filterschicht aus Sand-/Kiesschicht auf Schachtsohle, h=30 cm
- Schachtabdeckung: Guss, Klasse D400
- Schachthöhe: 2,00 m
2 St ...................... ..............................
Summe 007.2 Schachtbauwerke Regenwasser ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 44
[Seite 45]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
007.3 Erdarbeiten
007.3.010 Rohrgraben
Rohrgraben für die vor benannten Rohrleitungen sind Rohrgräben in einer Breite von 40-80cm und einer Tiefe von 0,50 m bis 1,50m zu erstellen, der Erdaushub ist seitlich zu lagern und nach erfolgter Rohrleitungeverlegung, Befüllung und Druckprüfung, lagenweise wieder einzubauen der Einbau versteht sich einschließlich den erforderlichen Zwischenverdichtungen des wieder eingebrachten Erdaushubs.
80 m³ ...................... ..............................
007.3.020 Feinplanum
Feinplanum im ausgehobenen Erdgraben auf einer Breite von 40cm bis 80cm herstellen und nach erfolgter Leitungsverlegung die Erdleitung in Sand bis zum Rohrscheitel betten und fachgerecht verdichten. Im weiteren sind nach dem beschrieben Wiedereinbau des Erdstoffes und dessen lagenweisen Verdichtens die entsprechenden Trassenwarnbänder ein zu legen.
90 m ...................... ..............................
007.3.030 Feinsand
Feinsand für die Rohrleitungsbettung ist sofern erforderlich Feinsand Steinfrei zu liefern und im Zuge der Erstellung des Feinplanums ein zu bauen.
12 m³ ...................... ..............................
Summe 007.3 Erdarbeiten ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 45
[Seite 46]
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LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Menge Einheit Einheitspreis EUR Gesamtbetrag EUR
007.4 Dokumentation
007.4.010 Bestandsdokumentation
Erstellung und Lieferung der Bestandsdokumentation
1 psch ...................... ..............................
Summe 007.4 Dokumentation ..............................
Summe 007 TECHNISCHE EINBAUTEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 46
[Seite 47]
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Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Zusammenstellung (Ebene 3) Summe EUR
001.1.01 BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
001.1.02 BAUZÄUNE/SCHUTZZÄUNE ..............................
001.1.03 BAUSTROMANSCHLUSS ..............................
Summe 001.1 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
002.1.01 BEFESTIGTE FLÄCHEN AUSBAUEN UND ENTSORGEN ..............................
Summe 002.1 ABBRUCH / RÜCKBAU ..............................
003.1.01 OBERBODENARBEITEN ..............................
003.1.02 BODENABTRAG,AUSSENANLAGEN,VERKEHRSFLÄCHE ..............................
Summe 003.1 ERDARBEITEN ..............................
004.1.01 SONSTIGE LEISTUNGEN ..............................
004.1.02 BODENARBEITEN (VEGETATIONSFLÄCHEN) ..............................
004.1.03 TREPPEN ..............................
004.1.04 SICHERUNGSBAUW.,STÜTZM. ..............................
004.1.05 RASENARBEITEN ..............................
004.1.06 FERTIGSTELLUNGS-/UNTERH.PFL.RASENFL. ..............................
004.1.07 Einbauten in befestigten Flächen ..............................
Summe 004.1 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN ..............................
005.1.01 FUNDAMENTE ..............................
005.1.02 TRAGSCHICHTEN, TRENNLAGEN ..............................
005.1.03 BEWEHRUNG ..............................
005.1.04 SCHALUNG FUNDAMENTE UND PLATTEN ..............................
Summe 005.1 BETONARBEITEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 47
[Seite 48]
Leistungsverzeichnis
Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Zusammenstellung (Ebene 3) Summe EUR
006.1.01 VORBEREITENDE ARBEITEN ..............................
006.1.02 KIES- UND SCHOTTERTRAGSCHICHTEN ..............................
006.1.03 BETONVERBUNDPFLASTER ..............................
006.1.04 EINFASSUNGEN, EINFASSSTEINE ..............................
006.1.05 SONSTIGE LEISTUNGEN ..............................
Summe 006.1 WEGE, PLÄTZE ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 48
[Seite 49]
Leistungsverzeichnis
Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Zusammenstellung (Ebene 2) Summe EUR
001.1 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
Summe 001 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
002.1 ABBRUCH / RÜCKBAU ..............................
Summe 002 STRASSEN,WEGE, PLÄTZE,KANÄLE (ABBRUCH) ..............................
003.1 ERDARBEITEN ..............................
Summe 003 ERDARBEITEN ..............................
004.1 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN ..............................
Summe 004 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN ..............................
005.1 BETONARBEITEN ..............................
Summe 005 BETONARBEITEN ..............................
006.1 WEGE, PLÄTZE ..............................
Summe 006 WEGE, PLÄTZE ..............................
007.1 Regenwasserkanalarbeiten ..............................
007.2 Schachtbauwerke Regenwasser ..............................
007.3 Erdarbeiten ..............................
007.4 Dokumentation ..............................
Summe 007 TECHNISCHE EINBAUTEN ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 49
[Seite 50]
Leistungsverzeichnis
Projekt: Errichtung einer Überdachung als Anbau an Speiseraum der Max Lingner Schule , Alte Gorsdorfer Straße 10 06917 Jessen - Terrasse
LV-Bezeichnung: Terrasse
OZ Zusammenstellung Summe EUR
001 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG ..............................
002 STRASSEN,WEGE, PLÄTZE,KANÄLE (ABBRUCH) ..............................
003 ERDARBEITEN ..............................
004 LANDSCHAFTSBAUARBEITEN ..............................
005 BETONARBEITEN ..............................
006 WEGE, PLÄTZE ..............................
007 TECHNISCHE EINBAUTEN ..............................
Summe Zusammenstellung: ..............................
Summe ohne Nachlass: ..............................
Nachlass (..............................%): ..............................
Summe netto: ..............................
zzgl. 19% MwSt: ..............................
Summe inkl. MwSt: ..............................
Druck-Datum: 31.08.2026 Seite 50