Wichtige Information zur Abgabe von Angeboten
Die Vergabestelle schreibt Liefer- und Dienstleistungen gemäß UVgO/VgV über ein Vergabeportal aus.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ( in Papierform ) ist grundsätzlich eine Unterschrift erforderlich, damit das Angebot in der weiteren Wertung verbleibt.
Bei der Abgabe eines elektronisch übermittelten Angebotes in Textform muss im Unter- schriftenfeld der Name des Bieters, hier ist der Name der natürlichen Person gemeint, eingetragen werden. Es bleibt dem Bieter überlassen, hier alternativ auch eine Unterschrift zu leisten.
Fehlt die Eintragung, wird das Angebot ausgeschlossen.
Beispiel zu elektronisch übermittelten Angeboten in Textform:
= geforderte Angaben vor- Mustermann handen, Angebot bleibt in der M. Mustermann oder weiteren Wertung
Name fehlt = Angebot wird ausgeschlossen