Zahlungsbedingungen Ausschreibung GWL und GWLK 20260074.pdf

Bau und Lieferung von zwei Gerätewagen Logistik, davon ein Fahrzeug mit Ladekran

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:45 (Europe/Berlin)

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Zahlungsbedingungen Ausschreibung GWL und GWLK 2026

Fahrgestelle: Zahlung bei Eingang des Fahrgestells, mit Eigentumsübertragung Zum Zeitpunkt des Geldeingangs erfolgt die Eigentumsübertragung auf den Auftraggeber. Je nach Absprache Zusendung des Fahrzeugbriefs oder Aufbewahrung bis zur Fertigstellung des Aufbaus

Aufbau:

  • 1/3 bei Auftragserteilung
  • 1/3 bei Rohbaufertigstellung
  • 1/3 nach Fertigstellung Zahlungsziel: 10 Tage ab Rechnungsdatum

Kran: Zahlung nach Montage des Krans auf dem Fahrgestell, mit Eigentumsübertragung Zum Zeitpunkt des Geldeingangs erfolgt die Eigentumsübertragung auf den Auftraggeber. Je nach Absprache Zusendung des Fahrzeugbriefs oder Aufbewahrung bis zur Fertigstellung des Aufbaus

Allgemeine Bedingung: Trotz der frühen Eigentumsübertragung an Fahrgestellen und Kran liegt die Verpflichtung zur Einhaltung sämtlicher, während der weiteren Bauphase aus Garantie-, Gewährleistungsgründen oder aufgrund sonstiger Vorschriften (UVV) anfallende Prüfungen beim Auftragnehmer. Diese Prüfungen sind ggf. auf dessen Kosten oder nach Absprache durchzuführen. Der Auftragnehmer bleibt bis zur Gesamtfertigstellung der Fahrzeuge in der Pflicht zur Einhaltung aller relevanten Aspekte.

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