Bieterfragen-Stand 2026-09-09.pdf

Ballistische Unterziehschutzwesten mit modularer Außentragehülle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Fragen-Antworten-Katalog im Vergabeverfahren: „Ballistische

Unterziehschutzweste inkl. modulare Außentragehülle, Polizei TH“

Az.: 02.203-114/2026

EU-Bekanntmachung Nr. 463587-2026 vom 06.07.2026

Stand: 09.09.2026

Lfd. Nr.Bezugspunkt in Vergabeunterlagen (z.B. Kapitel der Leistungsbeschreibung o.ä.)FrageAntwort
1Anzahl/Größe der MusterSehr geehrte Damen und Herren, wie in der TL-TH 2 S. 5 beschrieben, sollen nach der im Juli stattfindenden Vermessung, insgesamt 6 Westen-Sets als Muster eingereicht werden (3x Dame / 3x Herr). I.V.m. TL-A 20b wären dann die Muster in den vermessenen Größen wie folgt einzureichen: Artikel 72017: 6 x Transport- und Aufbewahrungstasche 6 set Ballistisches Paket mit Aufrüststichschutz und Traumareduzierung 6 x Unterziehwestenhülle cremeweiß 6 x Gebrauchs- und Nutzungsanweisung inkl. modulare Außenhüllen wie unten aufgeführt: 6 x ATH #72026 6 x Schilderset #61730 12 x Brusttasche #63005 6 x Universaltasche #63006 6 x Funkgerätetasche #63008 6 x Taschenlampentasche #63009 6 set HIGH-Vis-Elemente #62051Der Lieferumfang zur Angebotsabgabe entspricht der aufgeführten Angaben. Artikel 72017: 6 x Transport- und Aufbewahrungstasche 6 Set Ballistisches Paket mit Aufrüststichschutz und Traumareduzierung 6 x Unterziehwestenhülle cremeweiß 6 x Gebrauchs- und Nutzungsanweisung inkl. modulare Außenhüllen wie unten aufgeführt: 6 x ATH #72026 6 x Schilderset #61730 12 x Brusttasche #63005 6 x Universaltasche #63006 6 x Funkgerätetasche #63008 6 x Taschenlampentasche #63009 6 Set HIGH-Vis-Elemente #62051

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2Flächenmasse ballistisches Paket und StichschutzDie TL begrenzt die Flächenmasse der ballistischen Materialien auf 4,4 kg/m² - Unsere zertifizierte SK 1+ Lösung (VAR 76) weist 4,7 kg/m² auf (+300 g/m²) - Unsere zertifizierte Stichschutzlösung K1 (VAR 76A) weist 3,7 kg/m² auf (unterhalb der 4,2 kg/m²-Grenze) - Das Gesamtgewicht unserer kombinierten Lösung liegt unter der Summe der einzelnen Maxima Frage: Ist eine Gewichtsverteilung zwischen ballistischem Paket und Stichschutz zulässig, sofern beide Komponenten ihre jeweiligen Zertifizierungen erfüllen?Aufgrund der geforderten Modularität und der anwenderpräferierten Trageweisen, ist der Schutz auch weiterhin getrennt zu betrachten und zu bewerten. Das geforderte Flächengewicht von 4,4 kg/m² für das ballistische Schutzpaket wird um eine Maximaltoleranz von bis zu 300 g erhöht (insgesamt bis zu 4,7 kg/m²). Hierbei ist gem. der TL- TH 2 das Flächengewicht allein der ballistischen Materialien (ohne Umhüllung) entscheidend. Hingegen darf das Flächengewicht des aufrüstbaren Stichschutzes die Schwere von 4,2 kg/m² inkl. Umhüllung nicht überschreiten.
3Damenmodell - anatomische Ausformung ohne Pre-formingDie TL fordert: "Der Damenschutz muss anatomisch ausgeformt lieferbar sein" - Unsere Damenwesten werden nicht vorgeformt (pre-formed), sondern nach einem speziellen Damenschnitt gefertigt - Dieser Schnitt basiert auf umfangreichen anthropometrischen Studien und dynamischen Druckmessungen (Tekscan) an weiblichen Mannequins - Das System wurde an der Königlichen Militärschule Belgiens validiert; >89% der Nutzer bestätigten verbesserten Tragekomfort - Die Anpassung erfolgt über ein modulares Padsystem mit variabler Positionierung, nicht über feste Prägung der ballistischen Einlage Frage: Entspricht diese Ausführung - spezieller Damenschnitt mit variablem Padsystem statt Pre-forming - der Anforderung "anatomisch ausgeformt"?Der Damenschutz muss im Brustbereich anatomisch ausgeformt sein. Dies impliziert nicht die Verwendung eines Pad-Systems.
4Zusammensetzung des ballistischen SchuzpaketsIm Rahmen der Durchsicht der Technischen Lieferbedingungen sind uns im Zusammenhang mit den Anforderungen an das ballistische Schutzpaket und den aufrüstbaren Stichschutz einige Punkte aufgefallen, zu denen wir um Klarstellung bitten. Nach unserem Verständnis beziehen sich die Technische Richtlinie "Schutzwesten" 01.06.2026 und die darin beschriebenen Prüfverfahren auf die Schutzwirkung des Gesamtsystems. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Bieterfragen. Unter Abschnitt 4 der Technischen Lieferbedingungen wird eine modulare Lösung aus ballistischem Schutzpaket, Stichschutz und gegebenenfalls Traumaschutz gefordert. Gleichzeitig werden für das ballistische Schutzpaket und den Stichschutz getrennte Grenzwerte hinsichtlich Flächengewicht und Aufbaustärke vorgegeben. TL-TH 2 BUZSW_2026-06-30.docx-1.pdf Nach unserem Verständnis beschreibt die Technische Richtlinie "Schutzwesten" 01.06.2026 in erster Linie die zu erreichende Schutzwirkung und deren Nachweis. Wir bitten daher um Klarstellung, aus welchem technischen oder einsatztaktischen Grund in der Leistungsbeschreibung zusätzlich ein bestimmter konstruktiver Aufbau mit getrennten Einzelkomponenten vorgegeben wird.Grundlage der erforderlichen Eigenschaften für die BUZSW bildet die Technische Richtlinie (TR) „Ballistische Schutzwesten" Stand März 2008, Revisionen: 10/2008 (Nr.4.4, letzter Absatz) und 09/2009 (Anlage1, Geschossangaben SK4) des Polizeitechnischen Instituts (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol). Die Angabe in der TL-TH 2, dass die Schutzweste der angegebenen TR „Ballistische Schutzwesten" in dem jeweils aktuell gültigen Stand grundsätzlich entsprechen und nach den darin spezifizierten Vorgaben geprüft und zertifiziert sein muss, bezieht sich auf die vorbezeichnete TR „Ballistische Schutzwesten" Stand März 2008 in ihrer letzten Revision. Die TR "Schutzwesten" Stand 01.06.2026 ist nicht gegenständlich für das aktuelle Vergabeverfahren. Die Einsatztaktik erfordert grundsätzlich ein Höchstmaß an die Anpassbarkeit und Flexibilität von Führungs- und Einsatzmitteln an die jeweilige Einsatzsituation. Demnach kann das konkrete Einsatzszenario bspw. den Verzicht auf den Stichschutz zu Gunsten der Beweglichkeit und Ausdauer des Trägers zu Lasten des Gesamtschutzes mit kalkulierbarem Risiko bedingen.

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4Zusammensetzung des ballistischen SchuzpaketsWir bitten ferner um Klarstellung, ob auch integrierte Schutzsysteme angeboten werden dürfen, die sämtliche Anforderungen der Technischen Richtlinie hinsichtlich Ballistik, Stichschutz und Trauma vollständig erfüllen und entsprechend geprüft sind, deren konstruktiver Aufbau jedoch von der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Trennung zwischen ballistischem Schutzpaket und Stichschutz abweicht. Solche integrierten Schutzsysteme können bei mindestens gleicher Schutzwirkung ein deutlich geringeres Gesamtflächengewicht sowie eine geringere Gesamtaufbaustärke erreichen als sich aus der Summe der derzeit vorgegebenen Einzelgrenzwerte ergibt. Wir bitten daher um Bestätigung, dass technisch gleichwertige oder leistungsfähigere Gesamtsysteme nicht allein aufgrund ihres konstruktiven Aufbaus ausgeschlossen werden.Eine Kombination von Schutzelementen ist ausschließlich im Rahmen des Traumaschutzes, konkret für die Schockabsorber, zulässig, insoweit die Kriterien zu den Traumawerten durch das ballistische Paket direkt erfüllt werden kann. In allen anderen Fällen ist der geforderte konstruktive Aufbau gem. der TL-TH 2 und deren Annex-Dokumente zu erfüllen (kombinierbar ja/kombiniert nein). Aus den zuvor genannten Gründen kann aus hiesiger Sicht zunächst kein technisch gleichwertiges oder leistungsfähigeres Gesamtsystem erkannt werden. Ein derartiges System wäre nur dann statthaft, wenn mit dem kombinierten Aufbau die Mindestanforderungen aller Schutzeigenschaften (ballistischer Schutz, Stichschutz, Schockabsorber) und summiert das Flächengewicht und die Aufbaustärke des ballistischen Schutzpakets erreicht wird. Andernfalls ist ein anderes System, als das in der TL-TH 2 geforderte nicht zulässig
5Front-ReißverschlussbreiteIn den Vergabeunterlagen (TL-A 20B - 3/Zutaten) wird für die Breite des Frontreißverschlusses ein festes Maß von 9,0 bis 10,0 mm vorgegeben. Bei Werten unter 9,0 mm sieht das Regelwerk eine Verlängerung der Gewährleistung von 2 auf 5 Jahre vor. Ein technisch gleichwertiges, bzw. aus unseren langjährigen Erfahrungen höherwertiges, Produkt weist eine Breite von 8,8 mm auf und weicht damit lediglich um 0,2 mm vom geforderten Mindestmaß ab. Wird bestätigt, dass bei Verwendung dieses Reißverschlusses mit der minimalen Abweichung die reguläre Gewährleistungsfrist wie für die gesamte Westenhülle greift?Bei einer derart geringen Abweichung wird die Breite des Reißverschlusses von 8,8 mm als gleichwertig zur Breite von 9,0 mm angesehen.
6Bewertungsmatrix/ AuswertungInwiefern wird die Verarbeitungsqualität der Schutzwesten in Ihrer Auswertung berücksichtigt?Die Verarbeitungsqualität wird in der Bewertung durch den Praxistest verifiziert. Ansonsten gelten die Mindestanforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (TL-TH 2) Stand neu 2026-07-20_unter Pkt. 1.2 Richtlinien, geltende Normen
7Fragen zur Ballistika) In der TL-TH 2 - Ausgabe Juni 2026 Punkt 4.1 fordern Sie die Schutzklasse SK1 gemäß Technischer Richtlinie. Hierbei wird das Geschoss QD-PEP II gefordert, dieses wird aber nicht mehr produziert. Können Sie uns bestätigen, dass die ballistische Prüfung statt mit der QD-PEP II, mit der PEP2.0 durchgeführt werden soll? b) Unter Punkt 4.2 fordern Sie einen Kombinationsbeschuss Stichschutz und Ballistikeinlage gemäß VPAM BSW 2006 mit der DM31. Können Sie bestätigen, dass in diesem Fall die 9x19 mm DM41 gemeint ist?a) Das unter Punkt 4.1 geforderte Geschoss QD PEP II (Action 4) kann durch das vergleichbare Geschoss PEP 2.0 ersetzt werden. b) Bei der Angabe „DM 31 9 mm x 19“ handelt es sich um einen Tippfehler. Richtig ist die Bezeichnung DM41 9 mm x 19.
8Abweichung bei der Munitionsherkunft für Soft- Armour-Testswir beziehen uns auf das oben genannte Vergabeverfahren und möchten folgende Rückfragen stellen: Unsere Soft-Armour-Lösung wurde mit den korrekten Projektilen sowie den korrekten Typen Makarov und Tokarev geprüft. Die verwendete Munition stammt jedoch nicht vom in den Vergabeunterlagen genannten Lieferanten. Wir bitten Sie um Bestätigung, ob diese Abweichung bei der Munitionsherkunft für die Prüfung der Soft-Armour-Lösung zulässig ist, sofern die ballistischen Eigenschaften der Projektile den geforderten Spezifikationen entsprechen.Nach hiesiger Einschätzung ist für die Durchführung der Beschusstests die Geschossenergie (ausgehend von der Munition), welche sich aus dem Kaliber, der Munitionart, Nennmasse, Schussentfernung sowie Geschossgeschwindigkeit ergibt, maßgeblich. Zudem werden die am Markt entsprechend verfügbaren Munitionsarten aus russischer, tschechischer und DDR- Produktion als eher gering eingeschätzt. Im Ergebnis sind desgleichen Sondermunitionen der Typen Makarov und Tokarev mit analog geforderter Geschossenergie unabhängig vom Lieferanten oder Herkunftsland zulässig.

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9Frage zu TL-TH 2 Punkt 5 Seite 16In der TL wird gefordert, dass die Schutzwesten dauerhaft hängend gelagert werden dürfen und die Garantie auf diese Lagerungsart ausgeweitet wird. Im Vergleich zu herkömmlichen Kleidungsstücken weisen Schutzwesten mit eingelegter Ballistik und Aufrüststichschutz ein deutlich höheres Eigengewicht auf. Eine dauerhafte hängende Lagerung auf Kleiderbügeln kann durch die permanente Schwerkraftwirkung zu Dehnungen im Schulterbereich führen. Zudem besteht das Risiko, dass die ballistischen Einlagen im überlappenden Seiten- und Lendenbereich langfristig absacken, was die Passform und die präzise Abdeckung der Schutzzonen beeinträchtigen kann. Wir bitten Sie daher, die Ausschreibung im Sinne einer optimalen Materialerhaltung dahingehend anzupassen, dass eine liegende Aufbewahrung für die dauerhafte Lagerung vorgeschrieben wird und eine hängende Lagerung ausschließlich kurzfristig (stundenweise) zum Trocknen gestattet ist.Bezüglich der Anfrage besteht für die Thüringer Polizei das Problem, dass die Umkleidespinde nicht für eine liegende Lagerung der BUZSW konzipiert sind. In den Umkleidespinden selbst kann die BUZSW nur geknickt gelagert werden, was sich negativ auf die Schutzeigenschaften auswirken kann. Daher wird grundsätzlich eine hängende Lagerung favorisiert. Sofern diese technisch nicht angeboten werden kann, soll im Sinne der Anbieterpluralität höchst hilfsweise auch eine Liegendlagerung als Kompromiss statthaft sein. Eine temporäre hängende Lagerung (z. B. zur Trocknung) bleibt zwingend erforderlich.
10Fristverlängerungfür die ordnungsgemäße Ausarbeitung der Einreichungsmuster bitten wir unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren, um eine Einreichungsfristverlängerung um 8 Wochen / zum 25.11.2026 - Geänderte Ballistikanforderungen: Die Beantwortung der Bieterfrage Nr. 2 hat zu einer Anpassung der Toleranzen und des Minimalgewichts geführt. Zudem erfordert die Zertifizierung den Beschuss mit bisher nicht standardmäßig geprüften Munitionsarten - konkret dem Kaliber .357 Magnum FMJ/FN/SC. Diese Vorgaben machen ein Überdenken des bisherigen Schutzkonzepts, eine konstruktive Nachentwicklung sowie eine vollständige Neuzertifizierung der Muster zwingend erforderlich. - Materialbeschaffung und Musterbau: Die Integration des Lasercut-Laminats erfordert gründliche Materialprüfungen und eine zeitintensive Beschaffung. Erst nach dem Abschluss des Sourcings und dem Vorliegen aller Spezifikationen kann die eigentliche Entwicklung und Fertigung der neuen Muster gestartet werden. - Auslastung Beschussämter: Die für die offizielle Neuzertifizierung zuständigen Beschussämter vermelden derzeit eine vollständige Kapazitätsauslastung. Nach Fertigstellung der angepassten Muster ist daher mit längeren Wartezeiten bis zur finalen Durchführung der Beschussprüfungen zu rechnen.Eine Verlängerung der Angebotsabgabefrist um 8 Wochen kann nicht gewährt werden. Die Frist zur Angebotsabgabe wird um 6 Wochen bis zum 11.11.2026 verlängert.

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11Bedeutung der Maßangabe des Lasercut-SchlaufensystemsIn TL-A 20b mATH-TH, Kapitel 4.1 Vorderteil wird ein Lasercut-Schlaufensystem mit den Abmessungen 2,5 cm Höhe × 3,8 cm Breite +/- 0,2 cm gefordert. Weiterhin wird im Schulterbereich auf eine vollständige 3,8 cm +/- 0,2 cm breite Schlaufe Bezug genommen. Frage: Darf davon ausgegangen werden, dass sich die Maßangabe 2,5 cm × 3,8 cm +/- 0,2 cm auf das Schlaufen- bzw. Rastermaß des Lasercut-MOLLE-Systems bezieht und nicht auf die tatsächlichen Abmessungen der Lasercut-Slotöffnung? Hintergrund der Frage ist, dass für die Aufnahme handelsüblicher MOLLE- kompatibler Ausrüstungskomponenten die tatsächliche Slotöffnung üblicherweise kleiner als das Rastermaß ausgeführt wird. Eine empfohlene Slotgröße liegt typischerweise bei etwa 2,7 cm +/- 0,1 cm, während das Rastermaß weiterhin 3,8 cm beträgt. Falls sich die genannten Maße auf die tatsächliche Slotöffnung beziehen sollen, bitten wir um Klarstellung der für die Bewertung maßgeblichen Slotabmessungen einschließlich der zulässigen Toleranzen.Ja, die Maßangabe 2,5 cm × 3,8 cm +/- 0,2 cm beziehen sich auf das Schlaufen- bzw. Rastermaß des Lasercut-MOLLE-Systems und nicht auf die tatsächlichen Abmessungen der Lasercut-Slotöffnung. Diese sollte zwischen 2,7 cm bis 3,0 cm betragen (nicht darunter, da die bisher verwendeten Einschlaufhilfen ca. 2,5 cm breit sind und ohne besonderen Kraftaufwand eingeschlauft werden sollen).
12Gleichwertige Ausführung ohne VerstärkungsnähteIst eine von der beschriebenen Ausführung abweichende Konstruktion zulässig, sofern durch den Einsatz eines geeigneten Lasercut-Laminates die geforderte Funktionalität, Dauerhaltbarkeit sowie sämtliche geforderten mechanischen Kennwerte des Schlaufensystems ohne zusätzliche horizontale Verstärkungsnähte nachweislich erreicht werden? Hintergrund der Frage ist, dass moderne Lasercut-Laminate die für die Aufnahme von Ausrüstungskomponenten erforderlichen Festigkeits- und Gebrauchseigenschaften bereits durch ihren Materialaufbau bereitstellen können. Zusätzliche horizontale Verstärkungsnähte im Bereich der Lasercut-Schlitze leisten in diesem Fall keinen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Belastbarkeit der Slotöffnungen oder des Schlaufensystems. Darüber hinaus führen die zusätzlichen Absteppungen zu einer deutlich unruhigeren Oberflächenoptik des Trägersystems sowie zu einem erhöhten Fertigungsaufwand, ohne dass hierdurch ein erkennbarer funktionaler Mehrwert erzielt wird. Kann daher eine konstruktiv abweichende Ausführung angeboten werden, sofern die geforderte Funktion, Dauerhaltbarkeit und Belastbarkeit des Lasercut- Schlaufensystems nachweislich mindestens gleichwertig erfüllt werden?Ja, die Lasercut-Ausführung kann auch ohne horizontale Nähte angeboten werden, sofern dies die Stabilität nicht beeinflusst und ggf. den Produktionsaufwand und somit die Kosten senkt.

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13Anzahl und Anordnung der Lasercut-Schlaufen im SchulterbereicIn TL-A 20b mATH-TH Kapitel 4.1 Vorderteil wird gefordert: "Im Bereich der Schultern ist in jeder ATH-Größe je Lasercut-MOLLE-Reihe mindestens eine vollständige 3,8 cm +/- 0,2 cm Schlaufe zu gewährleisten." Frage: Die TL fordert, dass im Bereich der Schultern in jeder ATH-Größe je Lasercut- MOLLE-Reihe mindestens eine vollständige 3,8 cm +/- 0,2 cm breite Schlaufe zu gewährleisten ist. Bezugnehmend auf Frage 1 bitten wir um Klarstellung, ob sich das Maß von 3,8 cm +/- 0,2 cm auf die Breite des Rastermaßes bezieht oder auf die tatsächliche Größe der Lasercut-Slotöffnung zur Aufnahme von Ausrüstungskomponenten (z. B. Funkgeräteclip) bezieht. Darüber hinaus bitten wir um Bestätigung, ob die Forderung durch die Gewährleistung mindestens einer vollständigen Schlaufe je Lasercut-MOLLE-Reihe erfüllt ist, oder ob zusätzliche Anforderungen hinsichtlich Anzahl, Teilung, Länge oder Anordnung der Slots bzw. Schlaufen im Schulterbereich bestehen.analog zur Bieterfrage Nr. 11: Ja, die Maßangabe 2,5 cm × 3,8 cm +/- 0,2 cm beziehen sich auf das Schlaufen- bzw. Rastermaß des Lasercut-MOLLE-Systems und nicht auf die tatsächlichen Abmessungen der Lasercut-Slotöffnung. Diese sollte zwischen 2,7 cm bis 3,0 cm betragen (nicht darunter, da die bisher verwendeten Einschlaufhilfen ca. 2,5 cm breit sind und ohne besonderen Kraftaufwand eingeschlauft werden sollen). Sofern in der der Schulterpartie nur ein Slot je Reihe aufgrund der Westengröße technisch möglich ist, so muss sich dieser horizontal mittig auf der Schulterpartie befinden. Es wird eine möglichst optisch homogene Ausnutzung des vorhandenen Platzes der Schulterpartie aller Westengrößen präferiert, so dass im Randbereich ggf. der Slot kleiner sein kann aber nutzbar bleiben muss (bspw. für Kabeldurchführung).
14Referenzgerät für die FunkgerätetascheTL-A 20b mATH-TH, Kapitel 1.3 "Angebotsmuster (A)" sowie Kapitel 4.5 "Taschen (A)", Funkgerätetasche für Motorola-Handfunkgeräte. Die Technische Lieferbedingung fordert eine Funkgerätetasche für Motorola- Handfunkgeräte einschließlich möglicher Adapter. Ein konkreter Gerätetyp oder Adapterstand konnte den Anforderungen jedoch nicht eindeutig entnommen werden. Frage: Welcher konkrete Motorola-Funkgerätetyp einschließlich gegebenenfalls zu berücksichtigender Adapter oder Zusatzkomponenten ist für die Auslegung, Mustererstellung und Bewertung der Funkgerätetasche maßgeblich?Derzeit verwendet die Thüringer Polizei überwiegend Motorola MTP6650-Handfunkgeräte sowie einen Hirose zwölf-Pinadapter für die Sprechgarnitur.
15(cid:9)LabelsDie Anforderungen unter Punkt 1.2 und 1.3 widersprechen sich. Wir bitten um Klarstellung: 1.2: "...Etiketten und Muster u.a. sind ohne Lable/Firmenname zu gestalten." 1.3 "Das Angebotsmuster ist mit einem stabilen, fest angebrachten Etikett zu kennzeichnen, auf dem vom Anbieter das Datum und die anbietende Firma zu vermerken sind."Die Kennzeichnung der Angebotsmuster sind ausschließlich für die Vergabestelle um Verwechslungen während des Auspackens und der Mustersichtung auszuschließen. Diese Etiketten sollen durch einen Kunststofffaden o.ä. an der Weste befestigt werden. Die fest in der Weste vernähten Etiketten sollen keinen Hersteller ausweisen um einen neutralen Test zu gewährleisten. Für den Test wird die Vergabestelle die Angebotsmuster verschlüsselt kennzeichnen.

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16Ergänzende Nachfrage zu Bieterfrage 4Ergänzende Nachfrage zu Bieterfrage 4 In Ihrer Antwort führen Sie aus, dass ein integriertes Gesamtsystem nur dann zulässig sei, wenn das Flächengewicht und die Aufbauhöhe des ballistischen Schutzpakets eingehalten werden. Nach unserem Verständnis führt diese Betrachtungsweise jedoch dazu, dass integrierte Schutzsysteme konstruktionsbedingt benachteiligt werden. Ein integriertes Schutzsystem vereint Ballistik- und Stichschutz in einem gemeinsamen Schutzpaket. Demgegenüber wird bei dem in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen modularen Aufbau der Stichschutz als separates Schutzelement ausgeführt und unterliegt einer eigenen Gewichts- und Aufbauvorgabe. Wird bei einem integrierten System ausschließlich die Gewichtsgrenze des ballistischen Schutzpakets zugrunde gelegt, muss dieses System sowohl den ballistischen Schutz als auch den Stichschutz innerhalb derselben Gewichtsgrenze realisieren, während bei einem modularen Aufbau beide Schutzfunktionen auf zwei getrennte Schutzpakete verteilt werden dürfen. Wir bitten daher um Klarstellung, wie unter diesen Voraussetzungen eine vergaberechtskonforme Gleichbehandlung technisch gleichwertiger integrierter Schutzsysteme sichergestellt wird. Anderenfalls wäre die grundsätzliche Zulassung integrierter Schutzsysteme lediglich formaler Natur, da diese aufgrund der Bewertungsmethodik gegenüber modular aufgebauten Systemen systematisch benachteiligt würden.„Ein derartiges System (Anm. integriertes System) wäre nur dann statthaft, wenn mit dem kombinierten Aufbau die Mindestanforderungen aller Schutzeigenschaften (ballistischer Schutz, Stichschutz, Schockabsorber) und summiert das Flächengewicht und die Aufbaustärke des ballistischen Schutzpakets erreicht wird.“ Da die originäre TL lediglich die Aufbaustärke des ballistischen Schutzes (a) vorgibt und die des Stichschutzes (b) offen lässt (a+b=1cm+x), ist ebenso bei einer integrierten Lösung (ab) eine summierte Aufbauhöhe (ab=1cm+x) zulässig und nicht ausschließlich die definierte ballistische Aufbauhöhe für das Gesamtprodukt maßgeblich. Bewertungsrelevant sind neben der faktischen Gesamtaufbaustärke insbesondere der daraus resultierende sowie der materialbedingte Tragekomfort/Beweglichkeit.
17Ermittlung Höchstzugkraft MolleFür die Ermittlung der geforderten Höchstzugkraft des Lasercut-MOLLE-Schlitzes bitten wir um Klarstellung, welche Slotgeometrie der Prüfung zugrunde zu legen ist. Aus technischer Sicht ist die erzielbare Höchstzugkraft unmittelbar von den geometrischen Abmessungen des Lasercut-Schlitzes abhängig. Bereits geringe Abweichungen der Slotbreite oder Slotlänge können zu signifikant veränderten Prüfergebnissen führen. Um eine aussagekräftige und reproduzierbare Bewertung der tatsächlichen Gebrauchseigenschaften zu gewährleisten, sollte die im Prüfverfahren verwendete Slotgeometrie der später in der ATH eingesetzten Slotgeometrie entsprechen. Wir bitten daher um Bestätigung, dass für die Prüfung der Höchstzugkraft dieselben Slotabmessungen anzusetzen sind, welche auch bei der Konstruktion und Fertigung des Lasercut-Schlaufensystems der ATH verwendet werden. Sollte hiervon abweichend eine fest vorgegebene Prüfgeometrie anzuwenden sein, bitten wir um Angabe der maßgeblichen Slotabmessungen einschließlich der zugehörigen Toleranzen.Ja, bei Prüfung der Höchstzugkraft sind die dieselben Slotabmessungen anzusetzen, welche sodann bei der Fertigung der mATH verwendet werden. Gem. TL-A 20b 06/20 Ziff. 2.4 (S.13) ist eine 30mm Slotbreite gewünscht. Bereits in einer vorherigen Bieteranfrage wurde definiert, dass die Slotbreite keinesfalls unter 27mm betragen darf. Ergänzende Anmerkung: die Slothöhe sollte 4mm +/-1mm betragen.

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18Etwaige Aufteilung der 3.200 Satz BUZSWZur groben Einteilung unserer möglichen Produktionskapazitäten/Lieferzeiten, wäre es sehr hilfreich, wenn Sie zumindest für die ersten beiden Vertragsjahre eine etwaige Einschätzung der monatlichen oder quartalsmäßigen Bedarfe einstellen würden. Eine Einschätzung reicht völlig aus.Im Jahr 2027 ist eine feste Abnahmemenge von 2600 Stück vorgesehen. Teillieferungen sind erwünscht. Die Lieferung kann gleichmäßig auf die vier Quartale verteilt erfolgen. Je nach zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln können im Jahr 2027 zusätzlich weitere Abnahmen (max. 400 Stück) erfolgen.
19Ergänzende Anfrage zu Bieterfrage Nr. 17In der Bieterfragenbeantwortung merken Sie an, dass die Slothöhe 4 mm +/- 1mm betragen soll. Unsere Equipmenttaschen inkl. der PALS Schlaufen für die MOLLE-Slot-Systeme sind so ausgelegt, dass diese optimal auf der Weste aufgebracht werden können, um ein Verrutschen auf der Westenhülle zu vermeiden und ein Ausreißen durch mögliche, dauerhafte Bewegungen der PALS- Bänder vermieden wird. Hierzu bevorzugen wir ein Maß von 2 mm Slothöhe. Wäre dies ebenfalls zulässig?Ja, auch eine Slothöhe von 2mm ist zulässig, da der Anbieter grundsätzlich passende Taschen mitliefern muss.
20Maß für Flauschfläche FixierungIn TL-A 20b mATH-TH Kapitel 4.1 Vorderteil wird gefordert: "Über dem Reißverschluss ist auf der rechten Seite des Innenteils ein 5 cm hohes und 10 cm breites Flauschstück aufzunähen, welches durch das entsprechende Kletthakenstück des rechten Westenvorderteils die das Innenteil nochmals fixiert." Zum Schutz vor Abrieb des Hüllenmaterials durch das Hakenband, empfehlen wir eine etwas größere Flauschfläche als die geforderten 5 x 10 cm. Dies wäre für den Träger ebenfalls leichter zu handhaben. Wird dem stattgegeben?Ja dem wird stattgegeben.
21MOLLE-Flausch BrusttascheIn Kapitel 4.5 wird zur Brusttasche gefordert: "Frontteil vollflächig mit Molle-/Flausch." Bitte spezifizieren Sie, was mit vollflächig Molle-/Flausch gemeint ist. Die Abmessungen erlauben 2 sichtbare oder 3 Mollereihen, bei der die obere mit der Patte verdeckt wäre, mit je 2 Schlaufen mittig der Tasche. Links und rechts davon, ggf. darüber, wäre der reine Oberstoff zu sehen. Soll dieser ebenfalls mit Flauschmaterial bedeckt werden?Beigefügte Skizze verdeutlicht die Beschreibung: Die Taschenfront ist vollflächig mit Molle- Flausch versehen (ca. 6 Reihen mit min. 2 vollwertigen Schlaufen/Slots von der vertikalen Mitte ausgehend. Bei Ausreizen der Toleranz sind bis zu drei vollwertige Schlaufen möglich.
22Kapitel 4.5 BrusttascheSollen die Gummilaschen für die Stifthalterungen tatsächlich am Taschenboden (also körperseits) oder jeweils seitlich (innen am "Faltenbalg") angebracht werden?Am Taschenboden.
23UniversaltascheIn der TlB unter Zutaten Kapitel III wird für die Universaltasche ein Reißverschluss mit einer Breite von 4 mm gefordert. Unsere Erfahrungswerte zeigen, dass ein solcher Reißverschluss für die Anforderungen der Tasche zu schmal sein könnte. Daher möchten wir Sie bitten, aus Haltbarkeitsgründen und zur besseren Nutzerhandhabung, einen Reißverschluss mit 8 mm zuzulassen.Im Sinne der Bieteroffenheit wird die Reißverschlussbreite auf bis zu 8mm erweitert. Dies darf jedoch nicht zu Lasten Funktonalität gehen.

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24Lasercut Laminat MaterialkennwerteBezug: TL-A 20b mATH-TH, Kapitel 2.4 "Lasercut-MOLLE" sowie die dort geforderten Materialeigenschaften des Lasercut-MOLLE-Materials. Die Technische Lieferbedingung fordert für das Lasercut-MOLLE-Material ein Flächengewicht von 255 g/m² +/- 10 g/m² sowie die Erfüllung von Zug-, Reiß-, Scheuer- und Schlitzanforderungen. Frage: Die Technische Lieferbedingung fordert ein Flächengewicht von 255 g/m² +/- 10 g/m² bei gleichzeitiger Erfüllung umfangreicher mechanischer Anforderungen an Material und Lasercut-Schlitz. Üblicherweise weisen Lasercut-Laminate, welche für das Aufschlaufen von Ausrüstungstaschen eingesetzt werden und die geforderten mechanischen Kennwerte erfüllen, deutlich höhere Flächengewichte auf. Ist das geforderte Flächengewicht von 255 g/m² +/- 10 g/m² korrekt und zwingend einzuhalten, oder sind alternativ auch Lasercut-Laminate mit abweichendem Flächengewicht zulässig, sofern sämtliche geforderten mechanischen Eigenschaften (Höchstzugkraft, Weiterreißfestigkeit, Scheuerfestigkeit sowie Höchstzugkraft des Lasercut-MOLLE-Schlitzes) nachweislich erfüllt werden? Vergleichbare Lasercut-Laminate, welche die geforderten mechanischen Kennwerte erfüllen, weisen typischerweise Flächengewichte von ca. 480 g/m² bis ca. 600 g/m² auf.Im Sinne der Bieteroffenheit und Qualitätssicherung wird die Gewichtsobergrenze für das Lasercut-Laminat auf max. 600g/m² erhöht. Geringere Gewichte werden bevorzugt.
25Klärung der Prüfnormen zur Höchstzugkraft (Pos. 2.1, 2.2 und 2.4)Für den Nachweis der Höchstzugkraft werden in den Unterlagen die Normen DIN EN ISO 1421-1 und DIN EN ISO 13934-1 gefordert. Da die Messverfahren und Ergebnisse beider Normen technisch miteinander vergleichbar sind, bitten wir um Klärung: Wird im Sinne der Gleichwertigkeit der Nachweis durch jeweils die andere, funktional äquivalente Norm als zulässig anerkannt?Grundsätzlich wurden separate Normen in der TL angesetzt, da es sich auch um unterschiedliche Bauteile der BUZSW-mATH handelt und es somit aus hiesiger Sicht keine Anforderungskollision gibt. Die Normen entsprechend der Ausschreibung werden daher präferiert. Höchst hilfsweise und im Sinne einer Anbieterpluralität werden Angebote zugelassen, welche die jeweils andere, funktional äquivalente Norm erfüllen. Die Abweichung ist durch den Anbieter nachvollziehbar zu begründen.

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26TL A 20b KennzeichnungUnter Punkt 5 fordern Sie u.a.: a)Herstellungsjahr, codiert b)Lieferanten-Nummer c)Auftrag-/Fertigungsnummer des Herstellers d)Pflegeanleitung e)Beipackzettel zur korrekten Anbringung der taktischen Taschen Hierzu nun unsere Fragen: a) welche Art der Codierung wünschen Sie oder kann diese im Auftragsfall geklärt werden und für die Einreichungsmuster entfallen? b) gibt es hierzu explizite Nummern, die für die Einreichung an die Bieter vergeben werden, oder kann diese im Auftragsfalle geklärt werden und für die Einreichungsmuster entfallen? c) kann diese für die Einreichungsmuster entfallen? d)+e) wird akzeptiert, dass die Plegeanleitung sowie Hinweise zur korrekten Anbringung der taktischen Taschen, Teil des Nutzerhandbuchs werden?Die Punkte a) bis c) können für die Einreichungsmuster weggelassen werden. Im Auftragsfall soll alles wie beschriebene aufgeführt sein. Zu d): Die Kennzeichnung in der Weste muss ein Pflegeetikett enthalten. Eine ausführlichere Pflegeanleitung kann ebenso wie e) Teil des Nutzerhandbuches sein.
27Nachfrage zur Bieterfrage vom 25.08.26 "Kennzeichnung"Da die Größe der Equipmenttaschen es nur zulässt, kleine Etiketten anzubringen, würden wir gerne wissen, ob eine Auszeichnung mit LZN-Artikelnummer und LZN- Artikelbezeichnung, sowie Herstellungsdatum für die Einreichung ausreichend ist. Weitere Angaben könnten nach Zuschlagserteilung vereinbart werden.Eine Auszeichnung mit LZN-Artikelnummer und LZN-Artikelbezeichnung, sowie Herstellungsdatum ist für die Einreichung ausreichend. Dem Vorschlag wird zugestimmt.
28OEKO-TEX Standard 100Aktuell prüfen wir die OEKO-TEX(R) STANDARD 100 - Zertifizierung für die einzusetzenden Materialien. Dabei mussten wir feststellen, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Verschärfungen und Richtlinien (unter anderem bezüglich Fluorcarbon- Ausrüstungen/PFAS) einige unserer bisherigen Materialien kurzfristig keine Verlängerung der OEKO-TEX(R)-Zertifizierung mehr bekommen. (für TL-A 20b: Oberstoff, Oberstoff für Hi-Vis-Elemente, Abstandsgewebe, Lasercut-Molle / für TL-TH 2: Oberstoff) Wir haben umgehend zertifizierte Alternativen bei unseren Lieferanten beauftragt. Hier kommt es jedoch zu einer längeren Lieferzeit. Zertifizierte Alternativmaterialien werden uns erst voraussichtlich zur KW 44 vorliegen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Klärung folgender Fragen: 1. Einreichung mit temporär unzertifizierten Materialien: Dürfen wir das Angebot mit den aktuellen Materialien einreichen, welche die geforderte OEKO-TEX(R)-Zertifizierung derzeit nicht aufweisen, jedoch sämtliche technischen und funktionalen Anforderungen Ihrer Leistungsbeschreibung vollumfänglich erfüllen? Wir sichern zu, dass im Auftragsfall die Serienproduktion ausschließlich mit den nachfolgend bemusterten, OEKO-TEX(R)-zertifizierten Materialien durchgeführt wird. 2. Art der einzureichenden Datenblätter: Falls dieser Vorgehensweise zugestimmt wird: Sollen wir bereits mit dem Angebot die technischen Datenblätter und Zertifikate der Alternativmaterialien einreichen? Falls dem nicht zugestimmt wird, bitten wir um eine Fristverlängerung.Wir stimmen der Vorgehensweise zu, vorausgesetzt es werden Datenblätter beider Materialien eingereicht.

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29(cid:9)Prüfbedingungen zur Bestimmung der MaßänderungenKönnen die Prüfbedingungen für die Bestimmung der Maßänderung in TL-A 20b für 2.3 Abstandsgewirke analog zu 2.1 Oberstoff und 2.2 Oberstoff für Hi-Vis- Elemente auf das Verfahren 4N und 3 Wäschen angepasst werden? Da alle Komponenten in einem Produkt verarbeitet sind, ermöglicht dies eine einheitliche und praxisgerechte Prüfung des gesamten Materialverbundes.Ja, dem wird stattgegeben.
30LieferzeitIn den Vergabeunterlagen wird gefordert, dass die Lieferzeit nach Abgabe der Bestellung 14 Wochen nicht überschreiten darf. Nach unserer Einschätzung entspricht eine maximale Lieferzeit von 14 Wochen nicht mehr den aktuellen Marktgegebenheiten und ist inzwischen branchenweit nur noch eingeschränkt realisierbar. Aufgrund allgemeiner Entwicklungen bei Produktionskapazitäten, Lieferketten und Beschaffungsprozessen haben sich die marktüblichen Lieferzeiten nachhaltig verlängert. Wir bitten daher um Anpassung der geforderten Lieferzeit auf 18 bis 20 Wochen nach Bestelleingang. Diese Frist entspricht den derzeit üblichen Marktstandards und würde eine verlässliche sowie wirtschaftliche Leistungserbringung ermöglichen. Frage: Ist der Auftraggeber bereit, die geforderte maximale Lieferzeit von 14 Wochen auf 18 bis 20 Wochen nach Bestellung anzupassen?Die geforderte Lieferzeit von 18 bis 20 Wochen wird statt gegeben. Eine Lieferung der ersten ca.50 Westen muss zwingend bis zur 22. KW erfolgen. Die Leistungsbeschreibung Teil A wurde angepasst und auf der Vergabeplattform neu hochgeladen.

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