Eigenerklärung NKernVO 01.26.pdf

Ballistische Unterziehschutzwesten mit modularer Außentragehülle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Stand: 01.01.2026

Eigenerklärung über die Vorlage von Nachweisen

nach § 2 der Niedersächsischen

Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)

Vom Bewerber/Bieter, bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und von jedem Drittunternehmer, auf den sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde stützt, auszufüllen. Das Formblatt ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.

(Name des Bewerbers / Bieters bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft)

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Es besteht keine Nachweispflicht, weil die Ware nicht in einem Staat gewonnen oder hergestellt wird, der in der DAC List of ODA Recipients der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD; https:// www.oecd.org/dac/stats/daclist.htm) aufgeführt ist.

Ich erkläre, dass ich die Zustimmung des Auftraggebers einholen werde, falls nachträglich eine Nachweispflicht eintritt.

Die Ware wird in einem Staat gewonnen oder hergestellt, der in der DAC List of ODA Recipients der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD; https:// www.oecd.org/dac/stats/daclist.htm) aufgeführt ist.

Ich erkläre, dass ich nur solche Waren liefern oder verwenden werde, für die ich die Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der NKernVO für die Lieferkette bis zur Produktfertigstellung nachweisen kann.

Ich werde folgenden Nachweis erbringen:

A)Der Nachweis wird durch ein Zertifikat oder die Mitgliedschaft in einer Initiative gemäß Ziffer der nachstehenden Liste erbracht:

für Stoffe und sonstige Textilwaren 1.1 Business Social Compliance Initiative - BSCI 1.2 Ethical Trading Initiative – ETI 1.3 Fair Wear Foundation 1.4 Fairtrade International 1.5 Fair Labor Association - FLA 1.6 Good Weave 1.7 Global Organic Textile Standard – GOTS

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1.8 Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft - IVN 1.9 People 4 Earth 1.10 Social Accountability International Standard 8000 – SA 8000 1.11 Grüner Knopf 1.12 Blauer Engel für Textilien (DE-UZ 154) 1.13 Naturtextil IVN zertifiziert BEST 1.14 OEKO-TEX® Made in green 1.15 World Fair Trade Organization – WFTO 1.16 fair for life 1.17 GEPA fair+

für ungebrauchten Naturstein 2.1 Fair Stone 2.2 IGEP 2.3 Xertifix Plus 2.4 Xertifix

für Tee, Kaffee und Kakao 3.1 4C Association 3.2 Ethical Trading Initiative – ETI 3.3 Fairtrade International 3.4 Fair Labor Association - FLA 3.5 GGN Label/ GLOBALG.A.P. 3.6 Hand in Hand (HIH)- Fair Trade Rapunzel 3.7 People 4 Earth 3.8 Rainforest Alliance 3.9 Soil Association organic standards 3.10 UTZ CERTIFIED 3.11 fair for life 3.12 GEPA fair+

für Blumen 4.1 Ethical Trading Initiative- ETI 4.2 Fairtrade International 4.3 Fair Labor Association - FLA 4.4 GGN Label/ GLOBALG.A.P. 4.5 People 4 Earth 4.6 Rainforest Alliance

für Spielwaren und Sportbälle 5.1 Fairtrade 5.2 Blauer Engel für Spielzeug (DE-UZ 207) 5.3 GEPA fair+

B) Der Nachweis wird durch ein anderes Zertifikat oder eine andere Mitgliedschaft in einer Initiative erbracht,

nämlich:

ausgestellt durch:

Dieses Zertifikat oder diese Mitgliedschaft in einer Initiative ist den unter A) genannten Zertifikaten oder Mitgliedschaften in einer Initiative gleichwertig, da es in vergleichbarer Weise nachweist, dass die Ware unter Einhaltung der in den Kernarbeitsnormen der ILO festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der NKernVO gewonnen oder hergestellt wurde.

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C) Der Nachweis wird durch eine gleichwertige Erklärung eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKernVO erbracht,

nämlich:

ausgestellt durch:

Der erklärende Dritte ist von meinem Unternehmen, meinen Zulieferern und dem Hersteller der Ware unabhängig.

D) Ein Zertifikat einer unabhängigen Organisation, die Mitgliedschaft in einer Initiative oder eine gleichwertige Erklärung eines Dritten sind für die vertragsgegenständliche Ware als Nachweis nicht verfügbar.

Ich erkläre, dass ich mich umfassend über die Arbeitsbedingungen an den einzelnen Herstellungsorten der Ware informiert habe. Die Ware stammt insgesamt aus folgenden Staaten oder Gebieten:

Eine Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Inter- nationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der NKernVO ist mir nicht bekannt geworden.

Ich erkläre, dass ich vorab die Zustimmung des Auftraggebers einholen werde, falls ich einen anderen Nachweis, als in dieser Erklärung angegeben, verwenden werde.

(Ort/Datum) (Name der erklärenden, natürlichen Person)

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