Automatisierter Pipettierroboter für molekulare Diagnostik in der Pathologie
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 24.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 392.849,2 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 25.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 584890-2026
- Verfahrensnummer
- ffc76e3d-7ec2-4972-a5d3-176fe34acab5
- CPV-Codes
- 38000000 · Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser); 50000000 · Reparatur- und Wartungsdienste
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Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft einen automatisierten Pipettierroboter für die molekulare Diagnostik und Probenvorbereitung im Bereich der Pathologie. Das modulare System soll NGS-basierte diagnostische Verfahren unterstützen und die automatisierte Bearbeitung von Kits, Reagenzien und Flüssigkeiten ermöglichen. Die Leistung umfasst Lieferung, Installation, Inbetriebnahme, Einweisung der Anwender sowie Methodenimplementierungen mit einem Gesamtbudget von etwa 393.000 Euro netto. Die Rechnungslegung muss bis zum 18. Dezember 2026 erfolgen.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines automatisierten Pipettierroboters für den Einsatz in der molekularen Diagnostik der Pathologie. Das System soll der Automatisierung der Probenvorbereitung für NGS-basierte diagnostische Verfahren und soll die automatisierte Bearbeitung unterschiedlicher Kits, Reagenzien und Flüssigkeiten ermöglichen. Gefordert wird ein modular aufgebautes System einschließlich der für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Hard- und Software und Steuerungsworkstation. Bestandteil der Beschaffung sind zudem die erforderlichen Methodenimplementierungen für die vorgesehenen diagnostischen Workflows. Zum Leistungsumfang gehören die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme des Systems sowie die erforderliche Einweisung der Anwender. Zusätzlich sind verschiedene Erweiterungen als optionale Leistungen vorgesehen, wie weiterer Geräteteile, weitere Methodenimplementierungen und Schulungs- bzw. Anwendungssupportleistungen sowie Wartungsleistungen. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme des Pipettierroboters müssen auf Grund der Finanzierungsform so rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens bis zum 18.12.2026 erfolgen kann. Das zur Verfügung stehende Budget für die Beschaffung und damit aller notwendigen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestandteile beträgt: gesamt (inkl. aller Optionen): 392.849,20 € netto / 467.490,55 € brutto Davon anteilig Budget für: a) Gerät inkl. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme inkl. Einweisung (Basis Schulung vor Ort): 194.957,98 € netto / 232.000,00 € brutto b) Einrichtung der Methode für Archer-Panel: 15.126,05 € netto / 18.000,00 € brutto
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Pipettierroboter für die Pathologie392.849,2 EUR
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines automatisierten Pipettierroboters für den Einsatz in der molekularen Diagnostik der Pathologie. Das System soll der Automatisierung der Probenvorbereitung für NGS-basierte diagnostische Verfahren und soll die automatisierte Bearbeitung unterschiedlicher Kits, Reagenzien und Flüssigkeiten ermöglichen. Gefordert wird ein modular aufgebautes System einschließlich der für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Hard- und Software und Steuerungsworkstation. Bestandteil der Beschaffung sind zudem die erforderlichen Methodenimplementierungen für die vorgesehenen diagnostischen Workflows. Zum Leistungsumfang gehören die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme des Systems sowie die erforderliche Einweisung der Anwender. Zusätzlich sind verschiedene Erweiterungen als optionale Leistungen vorgesehen, wie weiterer Geräteteile, weitere Methodenimplementierungen und Schulungs- bzw. Anwendungssupportleistungen sowie Wartungsleistungen. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Abnahme des Pipettierroboters müssen auf Grund der Finanzierungsform so rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens bis zum 18.12.2026 erfolgen kann. Das zur Verfügung stehende Budget für die Beschaffung und damit aller notwendigen im Leistungsverzeichnis aufgeführten Bestandteile beträgt: gesamt (inkl. aller Optionen): 392.849,20 € netto / 467.490,55 € brutto Davon anteilig Budget für: a) Gerät inkl. Lieferung, Installation, Inbetriebnahme inkl. Einweisung (Basis Schulung vor Ort): 194.957,98 € netto / 232.000,00 € brutto b) Einrichtung der Methode für Archer-Panel: 15.126,05 € netto / 18.000,00 € brutto
Frist: 24.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt? Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Pipettierroboter für die Pathologie
- Zuschlagskriterium Preis (100 Punkte, Gewichtung 100%) Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile zu berücksichtigen. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des Zuschlagskriteriums "Preis", wird die Gesamtsumme (Brutto) des Gesamtpreises inkl. aller Bestandteile und (wertungsrelevanter) Optionen, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)*100. Der Bieter mit dem geringsten Gesamtpreis erhält die volle Punktzahl. Die übrigen Bieter entsprechend des Preises anteilige Punkte. Der Auftraggeber behält sich vor, bei wertungsgleichen Angeboten das Los entscheiden zu lassen.
- 100 %
Vergabeunterlagen
2 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 10,1 MB | |
| Sonstiges | 1 KB |
Anforderungen
Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b Strafgesetzbuch? (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261 Strafgesetzbuch? (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? / (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch? (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? / (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und 334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung? (1) Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio. (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§ 123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt? Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen? (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1 besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden? Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt? Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken? Interessenkonflikt (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann? Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann? Mangelhafte Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt? Schwerwiegende Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln? Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu übermitteln? Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV)
Änderungen und Bieterfragen
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| TGTRON gGmbH | Mainz | 1 | 21.05.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Instandhaltung, Wartung und Störungsbeseitigung an Fahrzeugwaschanlagenbeng Waschtechnik und Reinigungssysteme GmbH +1 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet29.09.2025noch 13 Monate31.10.2027
- Rahmenvertrag über die Lieferung von etwa 30 CO2-InkubatorenVWRJustus-Liebig-Universität GießenGießen, Deutschland194 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet28.07.2025noch 22 Monate28.07.2028
- Instandsetzung von Anlagen, Geräten und Bauteilen auf Schiffen der BundeswehrFHS Förder- und Hebesysteme GmbHBAAINBwKoblenz, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet02.01.2025noch 39 Monate31.12.2029
- Instandsetzung von Anlagen, Geräten und Bauteilen auf BundeswehrschiffenFHS Förder- und Hebesysteme GmbHBAAINBwKoblenz, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet10.12.2024noch 39 Monate31.12.2029
- Wartungs- und Dienstleistungsverträge für Siemens-DDC-EinrichtungenSiemens AG, Smart InfrastructureUniversität zu Köln, Abteilung 64 - EinkaufKöln, Deutschland240 Tsd. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet20.08.2026noch 47 Monate20.08.2030
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
Aktiv seit 2026 · 9 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 02.09.2026 | Erdbau- und Rohbauarbeiten für die Erweiterung eines Kryolagers | Offen | - | - |
| 02.09.2026 | Elektro-Grundleitungen für die Erweiterung eines Kryolagers | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Beschaffung von Herz-Lungen-Maschinen und ECMO-Systemen für die Herzchirurgie | Offen | - | 3,6 Mio. € |
| 27.08.2026 | Beschaffung von zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssystemen | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Sequenziergerät für molekularpathologische Diagnostik mit 48-Monats-Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialien | Offen | - | 377 Tsd. € |
| 25.08.2026 | Sicherheits- und Baustelleneinrichtung für Neubau Pandemieresilienz-Zentrum Halle | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Automatisierter Pipettierroboter für molekulare Diagnostik in der Pathologie | Offen | - | 393 Tsd. € |
| 24.08.2026 | 21 Hämodialyse-Geräte für Universitätsklinikum Halle | Offen | - | - |
| 21.08.2026 | Baustromanlage, Baubeleuchtung und Bauheizung für das Neubau-Pandemieresilienz-Zentrum Halle, Gebäude 1 | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSequenziergerät für molekularpathologische Diagnostik mit 48-Monats-Rahmenvertrag für Verbrauchsmaterialien
Halle (Saale) · Offen · Frist 24.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft ein Sequenziergerät für kleine bis mittlere Anwendungen in der molekularpathologischen Diagnostik, einschließlich Software, Installation, Inbetriebnahme und Schulung. Das System soll RNA-Analysen, Pathogennachweise und amplicon- sowie anreicherungsbasierte Sequenzierungsverfahren durchführen können. Zusätzlich wird ein 48-Monate-Rahmenvertrag für die erforderlichen Reagenzienkits abgeschlossen; Wartungsleistungen sind optional. Das Gesamtbudget beträgt etwa 376.729 Euro netto, wobei die Lieferung und Inbetriebnahme bis zum 11. Dezember 2026 erfolgen müssen.
75 % ähnlichMobile Laborautomations- und Robotikplattform für den barcodegestützten Probenfluss
Hildburghausen · Offen · Frist 28.09.2026
Die Henneberg-Kliniken-Management GmbH in Hildburghausen beschafft eine vollständig mobile Robotik- und Automationslösung für den barcodegestützten Transport und die Bearbeitung von Laborproben. Zum Leistungsumfang gehören Planung, Lieferung, Integration, Konformitätsbewertung, Inbetriebnahme, Abnahme und Service einschließlich der Einbindung von Laborgeräten, dem Laborinformationssystem (LIS), Middleware, Gebäudeinfrastruktur und Betreiberprozessen. Die Leistung soll ab 2027 erbracht werden; Angebote müssen bis zum 28. September 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
60 % ähnlichModulare Paraffinausgießstation mit Kühlplatte für die pathologische Diagnostik
Offen · Frist 25.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale), Anstalt des öffentlichen Rechts, beschafft eine modulare Paraffinausgießstation mit flexibel anordenbarer Kühlplatte für die Herstellung von Paraffinblöcken in der pathologischen Routinediagnostik. Das System soll Histologiekassetten, Einbettformen und Mega-Kassetten verarbeiten können. Die Lieferung und Rechnungslegung müssen spätestens bis zum 11. Dezember 2026 erfolgen; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
57 % ähnlichSystem zur Transkriptomanalyse und RNA-Sequenzierung auf Einzelzellebene
Hamburg · Offen
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf beschafft ein System zur Analyse des gesamten Transkriptoms und zur RNA-Sequenzierung auf Einzelzellebene für Forschungsprojekte. Die Technologieplattform soll einen hohen Probendurchsatz ermöglichen und Gewebeflächen von bis zu 4 × 5 cm² pro Messlauf untersuchen können. Der Einsatzort ist Hamburg; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
50 % ähnlichLiquid Handler und Roboterarm für ein automatisiertes Technologiedemonstrationsexperiment
Offen · Frist 30.09.2026
Die CTC gGmbH beschafft zwei Großgeräte in zwei Losen: einen Liquid Handler zur automatisierten Flüssigkeitsverarbeitung und einen Roboterarm. Die Geräte werden für ein Technologiedemonstrationsexperiment am Leistungsort Leipzig benötigt, mit dem Software und Infrastruktur zur Geräteanbindung, Workflow-Steuerung sowie Datenerfassung und -speicherung validiert werden sollen. Angebote sind bis zum 30. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch einzureichen; die Ausführung soll für den Liquid Handler bis zum 2. November 2026 und für den Roboterarm bis zum 18. Dezember 2026 abgeschlossen sein.
45 % ähnlichMedikamentenkühlschrank für ein histologisches Labor
Offen · Frist 24.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft einen Medikamentenkühlschrank für das histologische Labor der Pathologie zur normgerechten Lagerung kühlpflichtiger Antikörper, Detektionssysteme und Verbrauchsmaterialien. Zum Auftrag gehören die Lieferung und Inbetriebnahme; optional können zwei weitere Medikamentenkühlschränke bestellt werden. Die Lieferung und Installation müssen so rechtzeitig erfolgen, dass die Rechnungslegung spätestens am 11. Dezember 2026 möglich ist; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 10:00 Uhr.
44 % ähnlichHochdurchsatz-Sequenziergerät für Short-Read-Sequenzierung
Köln · Offen · Frist 29.09.2026
Das Universitätsklinikum Köln AöR beschafft für sein Institut für Pathologie ein Hochdurchsatzgerät zur Short-Read-Sequenzierung, also zur Analyse kurzer Sequenzabschnitte. Vorgesehen ist die Lieferung eines Geräts für den Standort in Köln mit einer Vertragsdauer von 360 Tagen. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
43 % ähnlichSanitär-, Heizungs- und Kälteanlagen für den Modulbau Digitale Pathologie
Aachen · Offen · Frist 29.09.2026
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beschafft die technischen Anlagen für Sanitär, Heizung und Kälte zur Anbindung des Modulbaus „Digitale Pathologie“ an die bestehenden Kliniksysteme. Der Leistungsumfang umfasst die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanschlüsse, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie erforderliche Nebenleistungen unter Beachtung der technischen Vorschriften und der Bedingungen des laufenden Klinikbetriebs. Die Ausführung erfolgt in Aachen; Angebotsfrist ist der 29. September 2026, 09:00 Uhr (koordinierte Weltzeit).
43 % ähnlichLieferung und Inbetriebnahme einer integrierten Pflanzen-Phänotypisierungsplattform
Halle (Saale) · Offen · Frist 16.10.2026
Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg beschafft eine integrierte Pflanzen-Phänotypisierungsplattform zur Untersuchung von Pflanzeneigenschaften. Der Leistungsumfang umfasst ein mobiles bildgebendes Phänotypisierungssystem sowie ein stationäres gravimetrisches Dürre-Phänotypisierungssystem mit mindestens 96 Wägeplätzen, einschließlich Lieferung, Installation und Inbetriebnahme. Der Leistungsort liegt in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt; die Angebotsfrist endet am 16. Oktober 2026 um 11:00 Uhr.
42 % ähnlichVollautomatisiertes System zur Point-of-Care-Gerinnungsdiagnostik
Berlin · Offen · Frist 08.10.2026
Die Freie Universität Berlin beschafft ein vollautomatisiertes System zur Gerinnungsdiagnostik direkt am Ort der medizinischen Versorgung (Point of Care). Das System soll viskoelastische Verfahren wie Thromboelastometrie oder Thromboelastographie beziehungsweise gleichwertige Verfahren unterstützen und einschließlich Verbrauchsmaterial sowie Wartungsvertrag geliefert werden. Der Leistungsort liegt in Berlin; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 09:00 Uhr.
39 % ähnlichSchlüsselfertiges Laborgebäude für die Digitale Pathologie in Modulbauweise
Aachen · Offen · Frist 18.09.2026
Das Universitätsklinikum Aachen AöR beschafft die schlüsselfertige Planung, Lieferung und Errichtung eines Laborgebäudes für die Digitale Pathologie in Modulbauweise. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Baustelleneinrichtung, Modulbau, Ausbaugewerke sowie die vollständige technische Gebäudeausrüstung im Innenhof 1 auf Ebene -2 der Uniklinik RWTH Aachen. Die Ausführungsdauer beträgt 390 Tage; Angebote müssen bis zum 18. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
38 % ähnlichLieferung von zwei Pipettierrobotern mit Zubehör und Service
Bonn · Offen
Der Auftraggeber Einkauf in Bonn beschafft zwei Pipettierroboter einschließlich Zubehör und Serviceleistungen. Die Leistung ist der Region Bonn (NUTS-Code DEA22) zugeordnet; ein Lieferzeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben.
37 % ähnlichZwei Blutkulturautomaten mit Systemkomponenten, Softwareanbindung und Service
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald beschafft für ihr Institut für Medizinische Mikrobiologie zwei weitere Blutkulturautomaten des Typs BD BACTEC FX STACK. Zum Auftrag gehören außerdem erforderliche Systemkomponenten, die Softwareanbindung, Wartungs- und Serviceleistungen sowie zugehörige Verbrauchsmaterialien. Die Beschaffung soll im Zusammenhang mit der Fusion mit dem Klinikum Karlsburg die Kapazität der Blutkulturdiagnostik erweitern; ein Zeitrahmen oder Auftragswert ist nicht angegeben.
37 % ähnlichErweiterung der mikrobiologischen Diagnostik durch ein Vitek-2-System mit 120 Plätzen
Greifswald · Offen
Die Universitätsmedizin Greifswald, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, beschafft für den Standort Karlsburg ein Vitek-2-System zur antimikrobiellen Empfindlichkeitstestung mit 120 Plätzen. Dabei wird ein vorhandenes System mit 60 Plätzen ersetzt, sodass künftig zwei Systeme mit jeweils 120 Plätzen und insgesamt 240 Plätzen zur Verfügung stehen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.825 Tage.
36 % ähnlichLC-MS/MS-System für quantitative und qualitative Analytik
Cottbus · Offen · Frist 01.10.2026
Die Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem KdöR in Cottbus beschafft ein Flüssigchromatografie-Tandem-Massenspektrometrie-System (LC-MS/MS) für quantitative und qualitative Analysen. Das Gerät soll als Ersatz beziehungsweise Backup für ein ausgelastetes und alterndes Bestandssystem dienen und die Patientenversorgung sowie weitere Bereiche unterstützen. Angebote können bis zum 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden; der Einsatzort liegt in der Region Cottbus (NUTS-Code DE402).
34 % ähnlichAutomatisiertes Hochdurchsatz-Durchflusszytometer und automatisierter Multimode-Reagenzdispenser
Saarbrücken · Offen · Frist 24.09.2026
Die Universität des Saarlandes schreibt die Beschaffung eines automatisierten Hochdurchsatz-Durchflusszytometers und eines automatisierten Multimode-Reagensdispensers aus. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Los 1 kombiniert beide Geräte mit einer Lieferfrist von 30 Tagen, Los 2 betrifft den Dispenser allein mit einer Lieferfrist von 45 Tagen. Die Bewertung erfolgt zu 30 Prozent nach Qualität und zu 70 Prozent nach Preis, mit Abgabefrist am 24. September 2026.
34 % ähnlichBeschaffung von zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssystemen
Halle (Saale) · Offen · Frist 28.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR beschafft für seine Klinik für Augenheilkunde zwei Phako-Vitrektomie-Kombinationssysteme für Kataraktoperationen, Vitrektomien und kombinierte Eingriffe am vorderen und hinteren Augenabschnitt. Die Systeme sollen am Hauptstandort in der Ernst-Grube-Straße und in der Saaleklinik in Halle (Saale) eingesetzt werden; innerhalb von 24 Monaten können optional weitere Systeme beauftragt werden. Zusätzlich ist eine 48-monatige Rahmenvereinbarung zur Lieferung der erforderlichen Verbrauchsmaterialien vorgesehen, deren Kosten in die Angebotswertung einfließen. Angebote müssen bis zum 28. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
33 % ähnlichLieferung und Montage von Labortechnik für Forschungsneubau in Köthen
Magdeburg · Offen · Frist 01.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, Zentraleinheit Vergabe, beschafft für die Hochschule Anhalt am Standort Köthen die Lieferung und Montage von Labortechnik und -ausstattung. Der Forschungsneubau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ (InFonaL) umfasst Labore auf drei Geschossen, darunter chemische Labore, einen Sensorikbereich mit Vorbereitungsküche und Verkostungstisch für neun Personen sowie einen Hygienebereich mit Edelstahlmöblierung. Vorgesehen sind unter anderem 19 Tischabzüge, sechs begehbare Abzüge, ein beidseitig begehbarer Abzug, 56 Punktabsaugungen und fünf Sicherheitswerkbänke; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
33 % ähnlichReagenzienleasing und Gerätebetrieb für Schnell-PCR eines respiratorischen 4-fach-Panels
Berlin · Offen · Frist 29.09.2026
Die Labor Berlin - Charité Vivantes GmbH beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Reagenzienleasing für die Schnell-PCR (Polymerase-Kettenreaktion) eines respiratorischen 4-fach-Panels zur Untersuchung von Influenza A, Influenza B, dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) sowie SARS-CoV und SARS-CoV-2. Enthalten sind Reagenzien, Kontrollen, Kalibratoren, Verbrauchsmaterialien sowie die Bereitstellung und der Betrieb der erforderlichen Analysegeräte einschließlich Software, Wartung, Reparatur, Updates und Support. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4,144 Millionen Euro, der Leistungszeitraum umfasst 720 Tage in Berlin; Angebotsfrist ist der 29. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
33 % ähnlich21 Hämodialyse-Geräte für Universitätsklinikum Halle
Halle (Saale) · Offen · Frist 22.09.2026
Das Universitätsklinikum Halle (Saale) beschafft 21 bis maximal 24 moderne Hämodialyse-Geräte zur Modernisierung der Akut-Dialyseabteilung der Klinik für Innere Medizin II. Die derzeit eingesetzten Geräte sind über zehn Jahre alt und sollen durch neue, vernetzungsfähige Systeme ersetzt werden, die verschiedene Dialyseverfahren unterstützen. Die Beschaffung umfasst neben den Geräten auch Verbrauchsmaterialien für eine 48-monatige Rahmenvereinbarung und optional Serviceleistungen; die Bewertung erfolgt nach Preis, Systemspezifikation, Service und Energieeffizienz mit Abgabefrist September 2026.
33 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
2 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 03:35 (Europe/Berlin)
_Hinweise von der e-Vergabe.txt
TXT · Sonstiges · 1 KB
2026_25_Vergabeunterlagen.zip
ZIP · Sonstiges · 10,1 MB · Stand 24.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
10 vergleichbare Verfahren, davon 7 mit erfasstem Zuschlag · 3 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 722.500 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Xenocs SAS · Grenoble
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Thermo Fisher Scientific GmbH · Dreieich
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH · Oberkochen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Instandhaltung, Wartung und Störungsbeseitigung an Fahrzeugwaschanlagen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2027
Auftragnehmer: beng Waschtechnik und Reinigungssysteme GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 29.09.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag über die Lieferung von etwa 30 CO2-Inkubatoren
Justus-Liebig-Universität Gießen · Gießen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.07.2028
Auftragnehmer: VWR
Vertragsschluss: 28.07.2025
Zuschlagswert: 194.003,66 EUR
- Instandsetzung von Anlagen, Geräten und Bauteilen auf Schiffen der Bundeswehr
BAAINBw · Koblenz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: FHS Förder- und Hebesysteme GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Instandsetzung von Anlagen, Geräten und Bauteilen auf Bundeswehrschiffen
BAAINBw · Koblenz
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2029
Auftragnehmer: FHS Förder- und Hebesysteme GmbH
Vertragsschluss: 10.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartungs- und Dienstleistungsverträge für Siemens-DDC-Einrichtungen
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.08.2030
Auftragnehmer: Siemens AG, Smart Infrastructure
Vertragsschluss: 20.08.2026
Geschätzter Wert: 240.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
06120 · Halle (Saale)
vergabe@uk-halle.de+49 345 557 18419 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 2 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
Geschäftsbereich I - Vergabestelle
vergabe@uk-halle.de+49 345 557 1841
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:25 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 25.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 03:35 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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