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| Logistik- und Entsorgungshandbuch üterbahnhof ther-Schule“ Ed Züblin AG Stand: 14.07.2026 | ||
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Logistik- und Entsorgungshandbuch
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof „Emmy-Noether-Schule“
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.......................................................................................................................................... 2 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................. 5 1 Präambel ................................................................................................................................................ 6 1.1 Grundlegendes ............................................................................................................................................ 8
1.1.1 Einweisung in das Logistikhandbuch ...................................................................................................... 8
1.1.2 Hausrecht ................................................................................................................................................ 8
1.1.3 Schadensersatz ....................................................................................................................................... 8
1.1.4 Haftung/ Diebstahl .................................................................................................................................. 8
1.1.5 Anpassungsklausel .................................................................................................................................. 8
1.2 Rahmenbedingungen .................................................................................................................................. 9
1.3 Parkplätze / ÖPV ......................................................................................................................................... 9
1.4 Öffnungszeiten der Baustelle ...................................................................................................................... 9
1.4.1 Verlassen der Baustelle .......................................................................................................................... 9
1.4.2 Verlängerung der Baustellenöffnungszeiten .......................................................................................... 9
1.5 Ansprechpersonen .................................................................................................................................... 10
1.6 Lärmintensive Arbeiten ............................................................................................................................. 10
2 Lagebeschreibung ................................................................................................................................ 11 2.1 Anfahrtsroute und Anfahrtsskizze ............................................................................................................ 11
3 Allgemeines ......................................................................................................................................... 13 3.1 Pressekontakte und Vertraulichkeit .......................................................................................................... 13
3.2 Widersprüchlicher Bedarf ......................................................................................................................... 13
3.3 Baustellenordnung und SiGe-Plan ............................................................................................................ 13
4 Baulogistikplanung .............................................................................................................................. 13 4.1 Erschließung Baumaßnahme .................................................................................................................... 13
4.2 Baustelleneinrichtungspläne ..................................................................................................................... 13
4.3 Genehmigungen ........................................................................................................................................ 14
4.3.1 Sondernutzung und Verkehrsrechtliche Anordnung ............................................................................ 14
5 Sicherheitskonzept: Zugangskontrolle ................................................................................................. 14 5.1 Sicherheitsdienst ....................................................................................................................................... 15
5.2 Zugangserlaubnis ...................................................................................................................................... 15
5.3 Beantragung der Baustellenzutrittsberechtigung ..................................................................................... 16
5.3.1 Baustellenausweis ................................................................................................................................ 16
5.3.2 Besucher- und Tagesausweise .............................................................................................................. 19
5.4 Hinweis zu erfassten Daten ....................................................................................................................... 19
5.5 Zugangsregelung ....................................................................................................................................... 20
Dateiname: 20260625_ENS_Baulogistikhandbuch_01 2
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6 Versorgungslogistik ............................................................................................................................. 20 6.1 Steuerungskonzept Anlieferung ................................................................................................................ 21
6.1.1 Geltungsbereich .................................................................................................................................... 21
6.1.2 Transportplanung (Avisierung) ............................................................................................................. 21
6.1.3 Anlieferform .......................................................................................................................................... 21
6.2 Avisierungen .............................................................................................................................................. 22
6.2.1 Anmeldevorgang Lieferungen .............................................................................................................. 22
6.2.2 Anfahrt von Lieferfahrzeugen ............................................................................................................... 24
6.2.3 Sonderlieferungen (Beton, Schwerlast. Übergrößen etc.) ................................................................... 24
6.2.4 Kleinstlieferungen ................................................................................................................................. 24
6.2.5 Sammelavisierung ................................................................................................................................. 24
6.2.6 Informationsbereitstellung und Verantwortung Avisierung ................................................................ 24
6.3 Materialentladung und Warensicherung .................................................................................................. 25
6.3.1 Allgemein .............................................................................................................................................. 25
6.4 Parken und Halten auf der Baustelle ........................................................................................................ 25
6.5 Straßenreinigung und Winterdienst ......................................................................................................... 26
7 Flächenmanagement ............................................................................................................................ 26 7.1 Zwischenlagerung von Material ................................................................................................................ 27
8 Etagenlogistik (Horizontal- / Vertikaltransport) .................................................................................. 28 8.1 Transporthilfen .......................................................................................................................................... 28
8.2 Regelung zur Nutzung der Bauaufzüge ..................................................................................................... 29
8.2.1 Allgemeines ........................................................................................................................................... 29
8.2.2 Anmeldefristen und Nutzungszeiten .................................................................................................... 30
8.2.3 Personentransporte .............................................................................................................................. 31
8.2.4 Materialtransporte ............................................................................................................................... 31
8.3 Regelung zum Einsatz von Kranen ............................................................................................................ 32
8.4 Einzelbestimmungen Material bzw. Verpackungen.................................................................................. 33
9 Entsorgungslogistik und Baureinigung ................................................................................................ 33 9.1 Grundlegende Festlegungen ..................................................................................................................... 34
9.2 Entsorgungsvarianten ............................................................................................................................... 35
9.2.1 Wertstoffhof-Bringsystem: Entgegennahme am Wertstoffhof ............................................................ 35
9.3 Reinigungspflicht des AN .......................................................................................................................... 35
9.4 Überwachung der Reinigungspflicht ......................................................................................................... 36
9.4.1 Ersatzvornahmen .................................................................................................................................. 36
9.5 Sorgfaltspflicht des AN .............................................................................................................................. 37
10 Baustelleneinrichtung .......................................................................................................................... 37
Dateiname: 20260625_ENS_Baulogistikhandbuch_01 3
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10.1 Medien ...................................................................................................................................................... 37
10.1.1 Baustrom .......................................................................................................................................... 37
10.1.2 Beleuchtung ...................................................................................................................................... 38
10.1.3 Bauwasser ........................................................................................................................................ 38
10.1.4 Abwasser .......................................................................................................................................... 38
10.1.5 Baubeheizung ................................................................................................................................... 39
10.2 Containermanagement (Stellung, Nutzung und Verwaltung) .................................................................. 39
10.2.1 Mannschaftscontainer / Aufenthalts- und Umkleideräume ............................................................ 40
10.2.2 Büroräume ........................................................................................................................................ 41
10.2.3 Sanitätscontainer.............................................................................................................................. 41
10.2.4 Sanitärcontainer ............................................................................................................................... 42
10.2.5 Magazin- und Materialcontainer ...................................................................................................... 42
10.2.6 Zuweisung, Nutzung und Reinigung der Container .......................................................................... 42
10.3 Baubehelfe / Gerüste ................................................................................................................................ 43
11 Kontrollen, Maßnahmen und Gebühren .............................................................................................. 43 11.1 Kontrollen .................................................................................................................................................. 43
11.2 Beweissicherung und Geltendmachung.................................................................................................... 44
11.3 Sanktionskatalog ....................................................................................................................................... 44
12 Kostenverrechnung .............................................................................................................................. 45 13 Notfälle ................................................................................................................................................ 45 13.1 Alarmplan .................................................................................................................................................. 45
13.2 Notfall - Einrichtungen .............................................................................................................................. 45
13.3 Personen für den Notfall ........................................................................................................................... 45
13.4 Brandschutz ............................................................................................................................................... 45
14 Anlagen ................................................................................................................................................ 46
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Abkürzungsverzeichnis
AG Auftraggeber AN Auftragnehmer des AG AT Arbeitstage BE Baustelleneinrichtung BE-Plan Baustelleneinrichtungsplan BL Bauleitung Blog Baulogistikdienstleister / Baulogistiker BOA Baustellen Onlineavisierungssystem BV Bauvorhaben BÜ Bauüberwachung bzw. beziehungsweise ESB Rollbare Etagensammelbehälter etc. et cetera ggf. gegebenenfalls h Stunden inkl. inklusive l Liter LHB Logistikhandbuch LDL Logistikdienstleister LZ Ladezone mind. mindestens NU Nachunternehmer o.ä. oder ähnlich OÜ Objektüberwachung SDL Sicherheitsdienstleister t Tonnen WSH Wertstoffhof z.B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich
Ersteller Baulogistikhandbuch:
Building Construction Logistics GmbH Am Prime Parc 1 65479 Raunheim
Fortschreibung Baulogistikhandbuch:
Ed. Züblin AG Europa-Allee 50 60327 Frankfurt am Main
Dateiname: 20260625_ENS_Baulogistikhandbuch_01 5
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1 Präambel
Die Stadt Offenbach am Main hat ein rund 9.548 m² großes Grundstück erworben, das innerhalb der Tagschutzzone 2 des Lärmschutzbereichs des Flughafens Frankfurt liegt.
Auf dem Grundstück ist die Errichtung eines neuen Gymnasiums, der Emmy-Noether-Schule, geplant.
Das Baugrundstück wird im Westen durch die Straßen „In der Kalkwiese“ und „Am alten Güterbahnhof“, im Norden durch die ehemalige Hafenbahntrasse, im Osten durch den geplanten Quartierspark sowie im Süden durch die Bahnstrecke Frankfurt–Hanau begrenzt.
Adresse:
Emmy-Noether-Schule
Am alten Güterbahnhof 41
63075 Offenbach am Main
Für die Planung und Durchführung der Baumaßnahme gelten besondere organisatorische und logistische Rahmenbedingungen, die im nachfolgenden Baulogistikhandbuch verbindlich festgelegt sind.
Die Regelungen des Baulogistikhandbuches gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Alle AN haben die vorliegenden Bedingungen wiederum mit ihren NU und Lieferanten rechtsverbindlich zu vereinbaren. Hierüber ist ein Protokoll anzufertigen. Für nicht beauftragte und gemeldete Unternehmen können keine Leistungen durch den eingesetzten Baulogistiker (Blog) erbracht werden.
Verantwortlich für die hier geregelten Verpflichtungen dieses Baulogistikhandbuches sind immer die mit dem AG direkt im Vertragsverhältnis stehenden AN.
Der Blog ist berechtigt, im Namen und mit Vollmacht des AG mit diesen Unternehmen die im folgenden beschriebenen Verfahren direkt umzusetzen. Ist ein Sub-AN für mehrere Unternehmen tätig, so hat er den Nachweis zu führen, aus welchem Vertragsverhältnis eine festgestellte Forderung beruht. Tut er dies nicht, haften die ihn beauftragten Unternehmen gesamtschuldnerisch.
Das Baulogistikhandbuch ist ein einheitliches, verbindliches Regelwerk, durch welches der Bauablauf unterstützt wird, die Unternehmen die Leistungen ihrer Bauprozesse aufeinander abstimmen und im Hinblick auf Ver- und Entsorgung Lieferanten und mitwirkende Unternehmen in den Gesamtprozess eingebunden werden.
Zur Unterstützung der logistischen Koordination, zum Interessenausgleich der am Bauvorhaben beteiligten AN und zur Überwachung der Einhaltung der logistischen Bedingungen werden die im Folgenden beschriebenen Funktionen und Regelungen der Baustellenorganisation durch den Blog ausgeführt.
Das vorliegende Baulogistikhandbuch ist ein vertraglicher Bestandteil für alle am Bau beteiligten AN. Es gilt als ergänzende Vereinbarung zum Rahmenvertrag. Die sich ergebenden Vereinfachungen für die AN sowie die dazu notwendigen, meist organisatorischen Randbedingungen, sind im Rahmen der Kalkulation mittels Zu-/Abschlägen auf die Umlagekosten zu berücksichtigen.
Ziel des Baulogistikhandbuchs ist die Sicherstellung, Verbesserung, Bündelung und Kontrolle logistischer Ablaufprozesse sowie die koordinierte, gesteuerte und kontrollierte Nutzung verschiedener Baustelleneinrichtungsgegenstände und -flächen durch unterschiedliche AN auf dem Baufeld der Maßnahme Emmy-Noether-Schule. Gleichzeitig dient das Baulogistikhandbuch als zugesichertes Leistungsheft hinsichtlich der durch das Bauunternehmen nutzbaren Baustelleninfrastruktur.
Von den ausführenden Bauunternehmen soll durch die Festlegungen innerhalb des Baulogistikhandbuchs keine erweiterte Leistung eingefordert werden. Ziel ist es vielmehr ihnen durch eine organisierte frühzeitige Bekanntgabe von erforderlichen Bedarfen der Baustelleninfrastruktur die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeiten und Abläufe ohne
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Störungen zu planen und im Verhältnis mit anderen AN zu organisieren. Hierdurch sollen im Interesse aller unproduktive Fehl-/Verteil-/Suchzeiten reduziert und die knappen Ressourcen der Baustelle optimal genutzt werden.
Ferner wird die üblich notwendige Baustelleninfrastruktur sowie die maßgeblichen Verbrauchsmedien anschlussbereit zur Verfügung gestellt, so dass nicht jeder AN diese in eigener Regie zu beschaffen, vorzuhalten und rückzubauen hat.
Um das zuvor beschriebene zu erreichen, hat der AG vorgesehen, einen externen Baulogistikdienstleister mit den allgemeinen und übergeordneten Aufgaben der Baustelle zu betrauen. Die erforderlichen Regeln und kalkulationsrelevanten Teile dieser Leistung für die Bauunternehmen sind in diesem Handbuch beschrieben.
Nachstehende Baustelleninfrastrukturen und die damit verbundenen personellen Leistungen werden durch den AN Baulogistik bereits ab Beginn der Rohbauphase bereitgestellt:
- Baustellenabsicherung (Bauzaunstellung mit Torstellungen in den Zu- und Abfahrtsbereichen, Baustellenzugangskontrolle)
- Kameraüberwachung
- Verkehrssicherung und bauzeitliche Verkehrsführung
- Sicherungsmaßnahmen (im Bereich der BE-Flächen, z.B. Überfahrplatten, Baustraßen)
- Containermanagement (Bereitstellung von Mannschafts-, Büro- und Sanitärcontainern sowie eines Sanitätscontainers einschl. Reinigung)
- Medienbereitstellung (Bereitstellung von Anschlusspunkten für Baustrom und Bauwasser, siehe Baustromkonzept)
- Baubeleuchtung (Baufeld / Straßenbereich)
- Bauzeitliches Flucht- und Rettungswegemanagement (gem. Baufortschritt)
Mit der Leistungsaufnahme weiterer Gewerke-AN werden die zuvor genannten Leistungen im Umfang ergänzt, phasenbezogen durch weitere Baulogistikleistungen erweitert sowie übergeordnet durch den AN Baulogistik bereitgestellt:
- Lieferverkehrssteuerung, Avisierung und Transportmanagement (Das Entladen und Verbringen von Material auf dem Baufeld erfolgt weiterhin durch den Auftragnehmer (AN) Rohbau für seine eigene Leistung)
- Flächenmanagement
- Versorgungslogistik für die Ausbaugewerke (Der AN Rohbau ist weiterhin für seine eigene Versorgungslogistik verantwortlich)
- Entsorgungs- und Reinigungslogistik für die Ausbaugewerke (Der AN Rohbau ist weiterhin für die Entsorgung der eigenen Abfälle verantwortlich)
- Winterdienst und Straßenreinigung
Sämtliche hier beschriebene Regelungen gelten im Vertragsverhältnis des Bauunternehmers mit dem Auftraggeber. Sofern der AN beabsichtigt, Leistungen durch Nachunternehmer erbringen zu lassen, ist er verpflichtet, alle hier beschriebenen Randbedingungen entsprechend mit seinen NU zu vereinbaren. Das Personal des NU wird wie eigenes Personal behandelt. Für das Handeln des Nachunternehmers im Verhältnis zum Baulogistikhandbuch bleibt immer der AN selbst verantwortlich. Etwaige Sanktionen erfolgen ausschließlich direkt gegenüber dem AN.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
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Sollten einzelne Regelungen dieses Logistikhandbuchs (LHB) unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, wenn das LHB eine ergänzungsbedürftige Lücke enthält.
1.1 Grundlegendes
1.1.1 Einweisung in das Logistikhandbuch
Der AN benennt dem Blog einen zentralen und alleinvertretungsberechtigten Ansprechpartner. Voraussetzung hierbei ist, dass der betreffende Mitarbeiter ständig vor Ort tätig und fest angestellt ist. Bei unvermeidlicher Abwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit) ist dem Blog vorab ein gleichwertiger alleinvertretungsberechtigter Vertreter zu benennen.
Der Blog führt mit dem Ansprechpartner des AN ein spezifisches Einweisungsgespräch durch. Die Einweisung erfolgt mindestens 14 Tage vor Leistungsbeginn und ist Voraussetzung für die spätere Firmenregistrierung (siehe Anlage 05 Einweisungsprotokoll). Der AN ist verpflichtet sich diesbezüglich rechtzeitig beim Blog zu melden, um einen Termin für die Unterweisung zu vereinbaren.
Verantwortlich für die aus diesem LHBs resultierenden Verpflichtungen, einschließlich auftretender Vergütungen und Pönalen, sind immer die mit dem AG direkt im Vertragsverhältnis stehenden AN.
1.1.2 Hausrecht
Der Blog nimmt für den AG das Hausrecht und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse zur Durchsetzung der in diesem LHB beschriebenen Regeln wahr. Den diesbezüglichen Anweisungen des Blog ist unverzüglich Folge zu leisten.
1.1.3 Schadensersatz
Der AN ist verpflichtet, sich an die Regelungen dieses LHB zu halten. Verstöße stellen eine Vertragsverletzung dar und können zu Regressansprüchen des AGs führen.
1.1.4 Haftung/ Diebstahl
Die Haftung des Blog ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht nachfolgend anders geregelt: Die Haftung für das Bedienpersonal für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist nicht ausgeschlossen. Generell nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Blog nach dem Produkthaftungsgesetz und für die zu vertretende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Dabei handelt es sich um Vertragspflichten, die die Durchführung dieser Vereinbarung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Nutzerin regelmäßig vertrauen darf. Allerdings ist die Schadensersatzpflicht aufgrund fahrlässigen Verstoßes gegen diese vertragswesentlichen Pflichten auf vorhersehbare vertragstypische Schäden begrenzt.
Das Sicherheitskonzept beinhaltet nicht den vollumfänglichen Schutz vor Diebstahl oder das versehentliche Entfernen von nicht eindeutig identifizierbaren Materialien. Der jeweilige AN hat im Sinne der üblichen Eigenhaftung seine Gerätschaften und Materialien ausreichend zu sichern und zu kennzeichnen. Für Beschädigungen und Diebstahl während der Lager- und Ausführungsphasen haftet der jeweilige AN selbst. Bei Diebstahl ist die Polizei, der Blog und der AG umgehend durch den AN zu benachrichtigen.
1.1.5 Anpassungsklausel
Das vorliegende LHB beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingungen. Der AG ist berechtigt das LHB anzupassen und zu verändern. Ergeben sich weitere Anforderungen aus dem
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laufenden Baugeschehen oder aus externen Vorgaben, so wird das LHB modifiziert oder ergänzt und als Vertragsgrundlage neu verteilt.
1.2 Rahmenbedingungen
Aufgrund der exponierten Lage des Baufeldes sowie einer Vielzahl von Rand- und Rahmenbedingungen der örtlichen Begebenheiten sind die nachfolgenden einschränkenden Parameter für den Bauablauf zu berücksichtigen:
- beengte Platzverhältnisse auf dem Baufeld und auf den umliegenden Flächen
- südlich angrenzende Bahntrassen der DB
- eingeschränkte Zugänglichkeit
- im direkten Umfeld zum Baufeld befinden sich parallellaufende Baumaßnahmen
- es können Baustelleneinrichtungsflächen nur im begrenzten Umfang vorgehalten werden
- es stehen keine Wartezonen/LKW-Aufstellflächen im direkten Umfeld der Maßnahme zur Verfügung
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1.3 Parkplätze / ÖPV
Auf dem Baufeld selbst stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Dem AN steht es frei, öffentliche Parkhäuser/Parkplätze in der Umgebung kostenpflichtig zu benutzen.
Die Baustelle ist gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird empfohlen.
1.4 Öffnungszeiten der Baustelle
Die hier aufgeführten Regelarbeitszeiten entsprechen der maximal möglichen Baustellenöffnungszeit und der Besetzungszeiten des Zugangkontrollcontainers. Die tatsächliche arbeitstägliche Regelarbeitszeit richtet sich nach dem Bedarf der Baumaßnahme. Änderungen der Regelarbeitszeit werden anhand eines Aushangs im Logistikbüro auf dem Baufeld ausgehängt. Der AN Bau hat sich selbstständig über die Regelarbeitszeiten zu informieren.
- Montag–Freitag 06:00–19:00 Uhr
- Samstag 07:00–17:00 Uhr
- Sonn- und Feiertags ist die Baustelle i. d. R. geschlossen
Ein Ansprechpartner der Baulogistik steht vor Ort Montag bis Freitag in den tatsächlichen Regelarbeitszeiten, maximal von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
1.4.1 Verlassen der Baustelle
Bis zum Ende der Baustellenöffnungszeit ist das Baufeld von allen Mitarbeitern zu räumen. Maßgebend ist die Abmeldezeit am Drehkreuz.
1.4.2 Verlängerung der Baustellenöffnungszeiten
Eine Abweichung von der Regelarbeitszeit ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Baustellenöffnungszeit kann von dem Blog unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften verlängert werden. Hierfür hat der AN mind. 5 AT im Voraus einen Antrag beim LOG zu stellen (siehe Anlage 03 Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten), welcher durch den AG und den Bog genehmigt werden muss. Die aus der verlängerten Öffnungszeit resultierenden zusätzlichen Kosten für den Blog werden entsprechend der genannten Anlage 04 Vergütung und Pönale durch den AN getragen.
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Der AG kann das Abweichen von der Regelarbeitszeit begründet ablehnen, ohne dass den AN dadurch Ansprüche (Nachträge, Behinderung etc.) entstehen. Die Anordnung der Abweichung von der Regelarbeitszeit durch den AG bleibt von dieser Regelung unberührt.
Die Verlängerung der Regelöffnungszeit beinhaltet nicht die Genehmigung für die Freigabe für z.B. Nacht- und/ oder Feiertagsarbeit. Die Erlangung der behördlichen Genehmigung für Arbeiten außerhalb der genehmigten Arbeitszeiten liegt in der Verantwortung des AN und darf erst nach Genehmigung der verlängerten Baustellenöffnungszeiten durch den AG erfolgen. Eine Kopie der behördlichen Genehmigung ist beim AG einzureichen und hat der AN stets auf der Baustelle vorzuhalten.
1.5 Ansprechpersonen
Zentrale Kontaktadresse Baulogistik: emmy-noether-schule@zueblin.de
Projekt- Bauoberleiter zentrale Baulogistik und damit Ansprechpartner des Blog vor Ort:
Name: Mario Rebell
Tel.: +49 151 21565272
Logistikleiter zentrale Baulogistik, Ansprechpartner für die Baulogistik vor Ort:
Name: Christian Hartel
Tel.: +49 151 72162189
1.6 Lärmintensive Arbeiten
Die maßgebliche Vorschrift für den Umgang und die Beurteilung von Baulärm ist neben den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen (AVV Baulärm). Die hieraus entstehenden Bedingungen sowie Einflüsse sind durch den jeweiligen AN im Rahmen seiner Kalkulation und Arbeitsplanung zu berücksichtigen. Den Anlagen liegt eine schallschutztechnische Untersuchung bei.
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2 Lagebeschreibung
Die Baumaßnahme, die Emmy-Noether-Schule, ist Teil eines städtebaulichen Rahmenplans für das derzeit brachliegende Areal des ehemaligen Güterbahnhofs Offenbach am östlichen Rand der Innenstadt. Hier soll in den nächsten Jahren ein gemischt genutztes, innerstädtisches Quartier mit einem zentralen Quartiersplatz und einem Quartierspark am östlichen Ende entstehen.
Im Zentrum des Quartiers ist ein urbanes Mischgebiet festgesetzt, flankiert von gewerblich genutzten Randbereichen im Norden und Süden. Die östliche Begrenzung des Quartiersplatzes wird durch den geplanten Neubau der Emmy-Noether-Schule gebildet, gleichzeitig wird im Bebauungsplan eine öffentliche Durchwegung zum zukünftigen Quartierspark festgesetzt.
Das Baugrundstück wird begrenzt durch die Straßen „In der Kalkwiese“ und "Am alten Güterbahnhof" im Westen, die ehemalige Hafenbahn-Trasse im Norden sowie den geplanten Quartierspark im Osten. Die Anlagen der Bahnstrecke Frankfurt-Hanau bilden den südlichen Abschluss des Geländes.
Das Projekt-Areal „Quartier 4.0“ selbst wird
• nördlich durch die Straße „In der Kalkwiese“ • westlich durch die „untere Grenzstraße“ (bzw. die B43) sowie • südlich durch die Straße „Am alten Güterbahnhof“ (Planstraße A)
begrenzt. Über die Himmelsrichtung Osten ist im Bestand keine befahrbare Erschließung vorhanden.
Abbildung 1: Lage des Baufeldes
2.1 Anfahrtsroute und Anfahrtsskizze
Im Rahmen der Entwicklung des Quartiers 4.0 auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs wurde die Planstraße A als zentrale Erschließungsstraße konzipiert. Ihre Trassenführung orientiert sich am städtebaulichen
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Rahmenplan, der von der Stadt Offenbach in Zusammenarbeit mit dem Entwickler Aurelis Real Estate GmbH erarbeitet wurde. Der Rahmenplan sieht eine klare Gliederung der Baufelder sowie eine effiziente Verkehrsführung vor, um eine optimale Erschließung des Quartiers sicherzustellen.
Die übergeordneten Anfahrtsrouten (Autobahn, Bundesstraße, Innenstadtstrecke) erfolgt nach Wahl des AN.
An- und Abfahrt:
➢ Anfahrt: u. Grenzstraße > Am alten Güterbahnhof (Planstraße A) > In d. Kalkwiese
➢ Abfahrt (alternative Routen):
In d. Kalkwiese > u. Grenzstraße > B43 Mühlheimer Straße
In d. Kalkwiese > u. Grenzstraße > Mühlheimer Straße
In d. Kalkwiese > u. Grenzstraße > B43
➔ Zufahrt ➔ Abfahrt
Abbildung 2: Anfahrtsskizze
Vor der Anfahrt zum Baustellengelände hat sich jedes Lieferfahrzeug beim LOG ca. 30 Minuten vor Ankunft telefonisch anzumelden. Hier identifiziert der LOG die Lieferung anhand der im Rahmen des Transportanmeldeprozesses generierten Transportfreigabe und gleicht die aktuelle Verfügbarkeit der gebuchten Ladezone ab. Der Lieferant erhält alle Daten die er benötigt, um gezielt das richtige Baufeld und die dazugehörige Entladezone anzufahren. Bei Transporten mit Sammelavisierung genügt es, wenn sich der erste LKW, der in die Baustelle einfährt, anmeldet.
Nicht avisierte Fahrzeuge können nach Ermessen des Blog wieder in den öffentlichen Straßenverkehr zurückgeschickt werden, um Behinderungen in der geplanten Baulogistik zu vermeiden. Das Parken oder Halten auf nicht ausdrücklich dafür gekennzeichneten Flächen in oder um die Baustelle ist verboten.
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Der Besteller hat einen Verantwortlichen für den zügigen Abfluss der Lieferung oder Beladung des Fahrzeuges bereitzuhalten. Nach der Ent- oder Beladung hat das Fahrzeug sofort die Baustelle zu verlassen, sofern nicht mit dem Blog etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Halten, Parken oder sonstiges Blockieren der an die Maßnahme angrenzenden Straßen ist untersagt, der Transport hat zügig in die Baustelle einzufahren. Eine Wartezone im unmittelbaren Umfeld der Maßnahme steht nicht zur Verfügung.
3 Allgemeines
Die Stadt Offenbach am Main und der von ihr eingesetzte Baulogistikdienstleister– nachfolgend Baulogistiker (Blog) genannt - legen hiermit die Bedingungen der Baustellenlogistik für das Bauvorhaben Emmy-Noether-Schule fest.
Das vorliegende Baulogistikhandbuch definiert Bedingungen, Richtlinien und Abläufe zur Gewährleistung einer zieloptimalen, gewerkeübergreifenden und termingerechten Bauabwicklung.
3.1 Pressekontakte und Vertraulichkeit
Den auf der Baustelle arbeitenden Firmen ist es untersagt, der Presse oder sonstigen Dritten (auch Nutzern etc.) Auskünfte über das Bauvorhaben zu erteilen oder hierfür Bilder zu machen und weiterzugeben. Anfragen sind über die Bauleitung an den Vertreter des AG zu richten. Fachliche Beiträge im Zusammenhang mit der eigenen Leistung sind vom AG genehmigen zu lassen.
3.2 Widersprüchlicher Bedarf
Widersprechen baulogistische Formulierungen den vertraglichen, kalkulatorischen oder sonstigen Bedingungen, so hat der AN im Rahmen der Vergabe darauf hinzuweisen. Erkennt der AN eine gravierende Einschränkung in seinen Ausführungsbedingungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit, Kosten, Termine oder Qualitäten haben, so ist er, im Rahmen der Angebotsphase, in der Hinweispflicht. Die Ausführung der Bauleistungen regelt der Bauvertrag. Bei Widersprüchen gilt das Gesetz.
3.3 Baustellenordnung und SiGe-Plan
Die Baustellenordnung und der SiGe-Plan (vgl. Anlage 01 und Anlage 02) liegt vor und ist den Anlagen zum Bauvertrag zu entnehmen. Sie ist durch den AN stets einzuhalten. Der AN muss eigenverantwortlich Kenntnis über die Baustellenordnung haben. Die Regelungen im Baulogistikhandbuch setzen die Baustellenordnung nicht außer Kraft.
4 Baulogistikplanung
4.1 Erschließung Baumaßnahme
Die an die Baumaßnahme angrenzenden Straßen sind jederzeit freizuhalten. Es besteht ein absolutes Park- und Halteverbot auf den Baustraßen und es gilt die StVO.
4.2 Baustelleneinrichtungspläne
Für die operative Ausführung der Baulogistik sind, unter Beachtung der Randbedingungen der übergeordneten Konzepte sowie der Bedingungen des Baulogistikhandbuchs, Baustelleneinrichtungspläne erstellt worden. Diese sind im Rahmen der Ausführung durch den Blog fortzuschreiben.
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Bei Änderungen, die Auswirkungen auf die übergeordnete Baulogistik haben, sind diese zuvor mit dem Blog und AG abzustimmen. Jedes am Bauvorhaben beteiligte Unternehmen kann seine Belange dem Baulogistiker vortragen und mit diesem und der örtlichen Bauüberwachung abstimmen. Änderungen erfolgen nur nach Abstimmung mit dem Blog und AG und nach Freigabe des AG.
4.3 Genehmigungen
4.3.1 Sondernutzung und Verkehrsrechtliche Anordnung
Da sich die Maßnahme vollständig auf Privatflächen befindet und die umliegenden Bereiche im Eigentum von Aurelis stehen, ist grundsätzlich keine behördliche verkehrsrechtliche Anordnung nach StVO erforderlich.
Anmeldung von Sperrungen und Flächeninanspruchnahmen
Sämtliche für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen Sperrungen, Flächeninanspruchnahmen oder organisatorischen Maßnahmen auf den Privatstraßen sind durch den AN mindestens drei Wochen im Voraus beim AG und beim Blog anzumelden.
Der AG übermittelt diese Informationen an Aurelis im Rahmen des bestehenden städtebaulichen Vertrags und prüft bzw. koordiniert mögliche Überschneidungen mit anderen Maßnahmen.
Genehmigungspflichtige Transporte
Für genehmigungspflichtige Transporte oder Einsätze, für die öffentlich-rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind (z.B. Sondertransporte, Großraum- und Schwerlasttransporte), trägt der AN die volle Verantwortung.
Der AN hat alle notwendigen Genehmigungen eigenständig, fristgerecht und bei den jeweils zuständigen Behörden einzuholen.
Verkehrssicherungspflichten
Auch auf Privatstraßen sind sämtliche durch den AN durchzuführenden Arbeiten (z. B. Mobilkraneinsätze, Flächensperrungen, Materialumschlagflächen, Geräteaufstellungen) gemäß StVO, RSA sowie den einschlägigen technischen Regelwerken verkehrssicher abzusichern.
Die Planung, Herstellung und Unterhaltung der erforderlichen Verkehrssicherung für Sondertransporte liegen im Verantwortungsbereich des AN.
Die Verkehrssicherung für Maßnahmen in den Bereichen BE-Fläche, Entladezone, Containeranlage und Baustraße wird durch den Blog erstellt, unterhalten und kontrolliert.
5 Sicherheitskonzept: Zugangskontrolle
Der Blog sichert die Baustelle gegen das Betreten Unbefugter ab. Hierzu ist es erforderlich, dass jede Arbeitskraft einen Baustellenausweis für die vorgesehene Dauer ihrer Tätigkeit erhält (und somit erkennbar dem jeweiligen verantwortlichen AN zuordenbar ist). Für die rechtzeitige Beantragung des Ausweises ist der AN selbst verantwortlich.
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Die Regelungen zur Beantragung der Baustellenzugangsberechtigung sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.
Durch das Sicherheitskonzept soll die äußere Sicherheit der Baustelle erhöht und ein möglichst störungsfreier Ablauf gewährleistet werden. Das Sicherheitskonzept beinhaltet nicht den Schutz vor Diebstahl oder dem versehentlichen Entfernen von nicht eindeutig identifizierbaren Materialien. Der jeweilige AN hat seine Gerätschaften und Materialien ausreichend zu sichern und zu kennzeichnen (Eigenhaftung). Eine Bewachung durch den AG oder den Blog findet nicht statt.
Verstöße gegen die nachfolgend beschriebenen Zutrittsregeln beeinträchtigen das Sicherheitssystem und können mit einem Aufwandsentgelt gem. Anlage 04 Vergütung und Pönale pro Vorfall geahndet werden.
5.1 Sicherheitsdienst
Der Blog ist mit seinem Sicherheitsdienst für die äußere Bewachung der Baustelle und die Zutrittskontrolle verantwortlich und übt im Auftrag und mit Vollmacht des AG für die ihm übertragenen Aufgaben das Hausrecht gegenüber allen auf der Baustelle tätigen Unternehmen aus.
Die Aufgaben des Sicherheitspersonals umfassen im Einzelnen:
- Durchführung des Anmeldeverfahrens für alle Beteiligten auf der Baustelle
- Kontrolle der für die Ausstellung der Baustellenausweise vorzulegenden Arbeitspapiere
- Ausstellung von Baustellenausweisen
- Einholung der Information der Krankenkasse
- Überprüfung der Zugangslegitimation mit Systemabfrage
- Verkehrssicherung an den Ein- und Ausfahrten
- Zufahrtskontrolle für Fahrzeuge anhand des Lieferplanes
- Überprüfung von Ladeflächen ausfahrender Fahrzeuge stichprobenweise
- Unterstützung der Baulogistik bei der Ein- und Ausfahrt der Baustelle
5.2 Zugangserlaubnis
- Auf der Baustelle dürfen sich ausschließlich Personen aufhalten, die zum Arbeiten oder Besuchen ausdrücklich legitimiert sind.
- Das Betreten oder Verlassen der Baustelle ohne Ein- oder Auslesen des persönlichen Baustellenausweises an der Zugangskontrolle sowie ein Missbrauch bezüglich Weitergabe oder die unbefugte Nutzung von Baustellenausweisen wird mit unter Umständen mit einem Baustellenverweis belegt.
- Zutritt zur Baustelle erhalten nur Mitarbeiter mit Baustellen- oder Tagesausweis. Besucher sind vom AG oder einer zur Freigabe autorisierten Aufsicht eines direkten Vertragspartners des AG schriftlich anzumelden und durch den AG freizugeben.
- Für alle Personen, die sich auf der Baustelle aufhalten, besteht die Pflicht zum Tragen ihres Baustellenausweises, Tagesausweises oder Besucherausweises, der für andere Personen sicht- und erkennbar sein muss.
- Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, jede Person ohne Ausweis anzuhalten und zu verlangen, dass sich der Betreffende ausweist. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, so kann der Betreffende der Baustelle verwiesen werden.
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5.3 Beantragung der Baustellenzutrittsberechtigung
Alle auf der Baustelle arbeitenden Personen müssen einen Baustellenausweis sichtbar tragen. Der Baustellenausweis wird nur an Personen ausgegeben, die über den jeweiligen Vertragspartner oder Nachunternehmer namentlich und unter Einsichtnahme der erforderlichen Papiere angemeldet sind.
Die Beantragung und Ausstellung der Baustellenzugangsberechtigung erfolgt nutzerspezifisch und wie nachstehend beschrieben:
5.3.1 Baustellenausweis
Für die Beantragung des Baustellenausweises legt der AN ≥ 5 AT vor der Ausstellung folgende Unterlagen vor:
Firmenanmeldung
Der Ablauf der Firmenregistrierung kann folgender Grafik entnommen werden:
ABLAUF DER FIRMENREGISTRIERUNG
SCHRITT 1: FIRMENREGISTRIERUNG
Der AN meldet nach der Ersteinweisung durch den Blog seine Firma inkl. seiner eingesetzten SUB bei der Blog an.
SCHRITT 2: REGISTRIERUNGSPRÜFUNG
Der Blog prüft die Firmenregistrierung und lässt sich diese durch den AG freigeben.
FREIGEGEBENE FIRMEN KÖNNEN NUN IHRE MITARBEITER REGISTRIEREN
Mitarbeiteranmeldung
Der AN ist in der Pflicht seine Mitarbeiter und SUB hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen durch den SiGeKo unterweisen zu lassen.
Der Ablauf der Mitarbeiterregistrierung kann folgender Grafik entnommen werden:
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ABLAUF DER MITARBEITERREGISTRIERUNG
SCHRITT 1: MITARBEITERREGISTRIERUNG
Der AN registriert nach erfolgreicher Firmenregistrierung seine Mitarbeiter über das Online Portal und lädt alle notwendigen Dokumente hoch.
SCHRITT 2: ANTRAGSPRÜFUNG
Der Blog prüft die Unterlagen zur Mitarbeiteranmeldung und erteilt die Freigabe bei erfolgreicher Anmeldung.
SCHRITT 3: AUSWEISERSTELLUNG
Der Blog erstellt und übergibt persönlich den Baustellenausweis, nach Vorzeigen gültiger Dokumente, an den Mitarbeiter
ZUTRITT DES MITARBEITERS ZUM BAUSTELLENGELÄNDE MITTELS BAUSTELLENAUSWEIS
Für die Erstellung und Ausgabe des Baustellenausweises müssen je nach Nationalität folgende Unterlagen im System hochgeladen werden:
▪ Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis ▪ Sozialversicherungsausweis bzw. Krankenversicherungskarte mit Lichtbild
Folgende Unterlagen müssen bei der Abholung des Baustellenausweises im Original vorgelegt werden:
▪ Gültiger Personalausweis (oder Reisepass), ▪ Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis (für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten)
Jeder AN hat alle in seinem Auftrag tätigen Personen, vor dem ersten Betreten der Baustelle, mindestens jedoch 5 AT im Voraus anzumelden (siehe Anlage 09 Handbuch Zutrittskontrolle ZeeGear). Das gilt auch für Personen, die von für einen von dem AN beauftragten Nachunternehmer arbeiten.
Spätestens am ersten Arbeitstag müssen die im Online-Portal angemeldeten Personen beim Blog vorstellig werden, um sich einen persönlichen Baustellenausweis mit Lichtbild ausstellen zu lassen. Offizielle Dokumente wie Personalausweis/ Reisepass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis etc. sind bei Abholung des Baustellenausweises zur Prüfung im Original vorzulegen.
Der Blog führt ausschließlich eine Sichtprüfung/Kontrolle der vorgelegten Unterlagen durch. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung – insbesondere im Hinblick auf arbeits- oder sozialrechtliche Anforderungen (z. B. Mindestlohn) – erfolgt nicht.
Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die erforderlichen Anmeldungen und Unterlagen für folgende Personengruppen:
• Auftraggeber (AG)
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• Mitarbeiter des Auftraggebers • Planer (z. B. Architekten, Ingenieure) • Werktätige (Auftragnehmer / Nachunternehmer und deren Mitarbeiter) • Besucher • Lieferanten und Behelfsdienstleister
Abbildung 3: Erforderliche Unterlagen bei Anmeldung nach Personengruppen
Der Ausweis ist personengebunden und enthält ein Foto des Inhabers. Dieses Foto wird im Rahmen der Anmeldung mit der Vorlage der vorbeschriebenen Unterlagen vom Blog vor Ort gefertigt. Baustellenausweise werden befristet für die Dauer der Beschäftigung auf der Baustelle ausgestellt. Laufen die Arbeitspapiere früher ab, so verkürzt sich die Gültigkeitsdauer des Baustellenausweises. Eine Verlängerung des Baustellenausweises kann nur erwirkt werden, wenn die obenstehenden Papiere in gültiger Form rechtzeitig online aktualisiert werden.
Verlässt ein Unternehmen die Baustelle, so sind die zugehörigen Ausweise unaufgefordert zurückzugeben. Abgelaufene Ausweise sind ungültig und verhindern automatisch den Zutritt des Mitarbeiters.
Verlängerungen sind ≥ 5 AT im Voraus beim Blog zu beantragen.
Bei der Ausstellung des Baustellenausweises wird durch den Blog ein virtuelles Pfand (siehe Anlage 04 Vergütung und Pönale) auf den Ausweis erhoben. Die Zugangskarten werden den AN bei korrekter Anmeldung ausgehändigt.
Die Zugangskarten sind nach Abschluss der Arbeiten des AN unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen, zurückzugeben. Erfolgt die Rückgabe nicht oder nicht fristgerecht, wird eine Bearbeitungsgebühr gemäß Anlage 04 Vergütung und Pönale erhoben.
Bei Verlust oder Beschädigung der Zugangskarte wird ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr entsprechend Anlage 04 Vergütung und Pönale fällig. Der Verlust des Baustellenausweises ist unverzüglich in der Zutrittskontrolle mitzuteilen, um einen möglichen Missbrauch des Ausweises zu verhindern. Bei Nichtbefolgung der Anzeigepflicht ist der AN für seine Mitarbeiter und den entstandenen Schaden haftbar.
Der Baustellenausweis verliert mit Zeitpunkt der Verlustmeldung seine Gültigkeit und wird gelöscht. Daher wird ein neuer Ausweisantrag notwendig, um in der Folge einen neuen Ausweis erhalten zu können. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Erstanmeldung.
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Vor Ausstellung der Baustellenzutrittsberechtigung werden durch den SiGeKo alle Auftragnehmer und baufremden Personen in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan eingewiesen. Erst nach erfolgter Einweisung erhalten die Personen ihre Baustellenzutrittsberechtigung. Die Einweisung durch den SiGeKo ist schriftlich zu dokumentieren und per Unterschrift zu bestätigen.
Die Weitergabe oder das Fälschen des Baustellenausweises ist verboten. Die Baustellenausweise sind individuell an Personen gebunden. Eine Zuwiderhandlung kann den Verweis von der Baustelle zur Folge haben.
5.3.2 Besucher- und Tagesausweise
5.3.2.1 Besucherausweise Besucherausweise werden ohne vorherige Anmeldung per Mail beim Wachdienst/ im Zutrittskontrollsystem bzw. ohne persönliche Abholung des Besuchers am Empfang, nicht ausgestellt. Der Zutritt muss so lange verwehrt bleiben, bis ein bereits legitimierter Mitarbeiter der Baustelle entweder die Anmeldung nachholt oder die Abholung am Empfang durchführt.
Ein Besucherausweis hat eine Gültigkeit von maximal 1 AT.
Mit vorliegender Zustimmung des AG oder einem von ihm hierfür beauftragten Vertreter, können im Baustellenzugangscontainer gegen Vorlage des Personalausweises/Führerscheins entsprechende Besucherausweise ausgegeben werden. Beim Verlassen der Baustelle sind diese hier wieder abzugeben. Der Zweck des Besuchs und ggf. der Ansprechpartner/Firmenkontakt auf der Baustelle ist dem Blog anzugeben. Die Anmeldung eines Baustellenbesuchers muss mindestens 3 AT im Voraus beim Blog gemeldet werden.
Die Ausgabe und spätere Rückgabe der Besucherausweise wird in einer Kontrollliste dokumentiert.
Auch für Besucher gelten die Vorschriften des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans. Dementsprechend ist eine persönliche Schutzausrüstung mitzuführen, auf der Baustelle anzulegen und die vom Blog vorgegebenen Zugangsbereiche/Wege auf der Baustelle einzuhalten.
5.3.2.2 Tagesausweise Die Genehmigung zum Betreten der Baustelle kann ausschließlich durch den AG oder einem von AG hierfür beauftragten Vertreter erteilt werden. Tagesausweise werden nur im Ausnahmefall für Sonderfachleute ausgestellt. Hierzu ist vom Veranlasser ein Antrag zu stellen. Mit der Genehmigung kann ein Tagesausweis in der Logistikzentrale gem. den vorgenannten Bedingungen ausgestellt werden.
Ein Tagesausweis kann bis zu 1 AT gültig sein. Ein Tagesausweis ist kein Ersatz für einen Dauerausweis. Es ist für dieselbe Person innerhalb eines Kalendermonats maximal 2 x möglich, einen Tagesausweis zu bekommen.
Auch für Sonderfachleute gelten die Vorschriften des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans. Dementsprechend ist eine persönliche Schutzausrüstung mitzuführen, auf der Baustelle anzulegen und die vom Blog vorgegebenen Zugangsbereiche/Wege auf der Baustelle einzuhalten.
5.4 Hinweis zu erfassten Daten
Die im Sicherheitssystem gespeicherten Daten sind Eigentum des AG und werden in Übereinstimmung mit den gültigen Datenschutzgesetzen erhoben und genutzt. Sie dienen ausschließlich den Aufgaben der Legalitätskontrolle und Plausibilitätsprüfung des Bautagebuchs. Eine Arbeitszeitauswertung erfolgt nicht und ist mit den Informationen der Datenbank des Zugangskontrollsystems nicht möglich.
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Die Informationen zu Datenverarbeitung werden auf der Baustelle ausgehängt.
Auf der Baustelle erfolgt eine Videoüberwachung, die Betroffenen werden diesbezüglich entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes informiert.
5.5 Zugangsregelung
Der Personenzugang zur Baustelle erfolgt ausschließlich an dem hierfür vorgesehenen Einlass. Jeder andere Weg ist verboten.
Ab Beginn der Rohbauphase erfolgt der Zugang zur Baustelle ausschließlich über die mit Kartenleser betriebenen Drehkreuzanlagen. Alle Baustellenmitarbeiter müssen zum Betreten und Verlassen des Baufeldes eines der Drehkreuze passieren.
Der zum Betreten der Baustelle berechtigende Ausweis ist mit einem Transponder ausgestattet. Dieser sowie das Foto identifizieren den Mitarbeiter eindeutig. Der Ausweis ist durch die am Bau tätigen Personen permanent mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Betreten oder Verlassen der Baustelle auf hierfür nicht vorgesehenen Zugängen oder ohne Ein- und Auslesen des Ausweises an den dort befindlichen Lesegeräten ist verboten und kann in Absprache mit dem AG zum Baustellenverbot führen.
Es ist systemseitig festzustellen, ob ein Mitarbeiter die Baustelle ohne die Einlasskontrolle betreten oder verlassen hat.
Die Baustelle darf, abgesehen von angemeldeten Besuchen, nur zum Arbeiten betreten werden. Dies bedeutet, dass sich kein Beschäftigter vor dem offiziellen Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende auf der Baustelle aufhalten darf. Der Sicherheitsdienst führt hierzu Kontrollen durch und hält die Namen sowie verantwortlichen Firmen derer fest, die sich nicht daran halten. Der AG behält sich vor, bei Zuwiderhandlungen Baustellenverweise oder Vertragsstrafen zu verhängen.
Die Weitergabe eines Baustellenausweises oder die Nutzung eines fremden Baustellenausweises führen unmittelbar zum Entzug der Zugangsberechtigung und zum Baustellenverbot. Ein Verlust des Baustellenausweises ist zwecks Sperrung augenblicklich dem Blog persönlich anzuzeigen.
Bei den auszuführenden Arbeiten ist immer auf die erforderliche und korrekte persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu achten. Der Wachdienst in der Logistikzentrale überwacht das Mitführen der PSA und untersagt den Zutritt zur Baustelle, wenn keine PSA mitgeführt wird. Kontrollen im Baufeld erfolgen durch die örtliche Bauüberwachung, den SiGeKo sowie den Blog.
Bei grobem oder wiederholtem Fehlverhalten kann der Baustellenausweis durch den Blog eingezogen werden. Die Beschaffung von Ersatzpersonal und daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des AN.
6 Versorgungslogistik
Durch eine frühzeitige Planung und Koordination aller Transporte soll ein gleichmäßiger und durchgängiger Ablauf auf der Baustelle erreicht werden, der alle am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen bei ihren Aufgaben logistisch unterstützt, die Kapazitäten der Baustelleneinrichtung nicht überfordert und Belastungen für Anlieger und Öffentlichkeit reduziert. Die gleichmäßige Nutzung und Verwaltung der vorhandenen logistischen Ressourcen, wie Verkehrswege, Entladeflächen und -zeiten, Lagerflächen, Übergabeflächen/ -zeiten und ggf. Aufzugskapazitäten, optimiert den Durchsatz und reduziert gegenseitige Behinderungen und Störungen.
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6.1 Steuerungskonzept Anlieferung
6.1.1 Geltungsbereich
Das folgende Lieferkonzept gilt für alle Transporte auf die oder von der Baustelle, unabhängig davon, was befördert oder abgeholt wird. Ziel der Anlieferungssteuerung ist in erster Linie die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes auf der Baustelle sowie das Vermeiden von Behinderungen anderer. Deshalb werden alle Personalbewegungen, An- und Abtransporte und die Entladungsvorgänge geplant und im Interesse aller untereinander abgestimmt und dokumentiert.
Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zu Mehrkosten, die sich sowohl aus Störungen des logistischen Ablaufs als auch aus Zusatzentgelte für die Verursacher ergeben können. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingungen ist immer der Besteller des Transportes bzw. der AN. Dieser hat auch ggf. anfallende Aufwandsentgelte gem. Anlage 04 Vergütung und Pönale pro Vorfall zu tragen.
Sofern die abgestimmten und dokumentierten Vorgänge zur Baulogistik durch die AN nicht eingehalten werden, behält sich der AG die Weitergabe etwaiger Mehrkosten und Schadenersatzforderungen an den dafür verantwortlichen AN vor.
6.1.2 Transportplanung (Avisierung)
Die direkte Zufahrt in die Baustelle erfolgt gemäß der in der Baulogistikphasenplanung dargestellten Einfahrten. Alle die Baustelle anfahrenden Fahrzeuge haben sich im Onlineavisierungssystem Xitavis des Blog anzumelden. Jeder Besteller hat seinem Lieferanten oder Transportunternehmer die Informationen, die vorliegenden Bedingungen, die Anfahrtsroute und die geplante Anlieferung rechtzeitig zu übergeben, damit dieser die Lieferung pünktlich sicherstellen kann.
Jede Veränderung der gewünschten Lieferzeit ist dem Blog sofort anzuzeigen, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem geplanten Liefertermin, um eventuelle Umplanungen noch ergreifen zu können. Für nicht genutzte und zurückgegebene Lieferzeiten können Entgelte auch ohne Anlieferung verlangt werden. (vgl. Anlage 04 Vergütung und Pönale)
Grundsätzlich behält sich der Blog vor, bei aus dem Bauablauf begründeten Abweichungen, Änderungen im Lieferplan vorzunehmen. Durch die Avisierung und Reservierung von Anlieferzeiten und -flächen wird der Lieferverkehr i.d.R. sehr zügig abgewickelt, dennoch kann es zu Verzögerungen kommen, wenn Ereignisse, wie Ausfall von Kränen, Staplern, Witterungseinflüsse o.ä., die Entladung beeinträchtigen. Hieraus können keine Behinderungs- oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.
Für die Planung der Transporte in Bezug auf Baustellenbedarf und Bauablauf ist der AN verantwortlich. Die Lieferungen sind stets so zu disponieren, dass keine unnötig langen Lagerzeiten auf der Baustelle entstehen, sich jedoch gleichzeitig keine unmittelbaren Behinderungen durch die notwendige Verschiebung von Transporten auf das nächstmögliche Entladefenster auswirken. Transporte sind pflichtgemäß zu bündeln. Bei Missachten der Pflicht zur Bündelung können Restriktionen, z. B. Begrenzung der Anzahl buchbarer Wochentransporte, in Abstimmung mit dem AG ausgesprochen werden.
6.1.3 Anlieferform
Die Belieferung der Baustelle im Bereich der vorgesehenen Entladezone kann sowohl mit Sattelschleppern als auch mit Lastzügen und Lkw erfolgen.
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Im Bereich der Durchfahrt innerhalb der Passage wird durch den AN Baulogistik ein hochbelastbarer, temporärer Bodenschutz (max. SLW 30) mit einer Mindestbreite von 6,00 m hergestellt. Die Geschossdecke des Untergeschosses ist in diesem Bereich bei sämtlichen Arbeiten zwingend zu schützen.
Aufgrund der statischen Randbedingungen sowie der maximalen Durchfahrtshöhe von 3,50 m ist die Zufahrt zum Baufeld (östliche BE) nur für geeignete, kleinere Lkw möglich. Die AN sind selbst verantwortlich, vor Nutzung der Passage zu prüfen, ob die von ihnen eingesetzten Fahrzeuge die baulichen, geometrischen und statischen Anforderungen erfüllen.
Die maßgeblichen geometrischen Randbedingungen sind den Baulogistikphasenplänen in der Anlage zu entnehmen.
6.2 Avisierungen
Bedingt durch die örtlich unveränderlichen Gegebenheiten sind die Möglichkeiten für Anlieferungen stark eingeschränkt. Um die unterschiedlichen Anforderungen der Gewerke sowie die vielfältigen Bezugsquellen angemessen berücksichtigen zu können, ist eine frühzeitige Organisation sämtlicher Transporte zwingend erforderlich.
Während der Rohbauphase, in der ausschließlich der Rohbauer auf der Baustelle tätig ist, erfolgt keine zentrale Avisierungs- oder Anlieferungssteuerung. In dieser Phase organisiert und koordiniert der Rohbauer seine Transporte eigenverantwortlich.
Sobald ein weiteres Gewerk zusätzlich zum Rohbauer auf der Baustelle tätig wird, wird eine gewerkeübergreifende Transport- und Lieferverkehrssteuerung eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich alle Unternehmen, einschließlich des Rohbauers, der zentralen Steuerung über das internetbasierte Anmelde- und Avisierungssystem des Blog unterordnen. Für die Nutzung der Software müssen sich die Unternehmen als Benutzer registrieren (siehe Anlage 08 Handbuch Online Avisierung Xitavis)
6.2.1 Anmeldevorgang Lieferungen
Jegliche Anlieferungen sind über das Online-Avisierungsprogramm Xitavis (siehe Anlage 08 Handbuch Online Avisierung Xitavis) mindestens 2 AT vor Lieferung anzumelden. Die Transporte werden dann durch den Blog mindestens 24 h vorher genehmigt. Sind Anpassungen notwendig, werden diese durch den Blog in der Genehmigung vermerkt.
Die Anmeldung am System des Blog und die Anmeldung von Transporten sind für den AN verbindlich. Nach Registrierung im Anmeldesystem sind bei der Anmeldung - je nach Bedarf des AN - i. d. R. folgende Daten anzugeben:
Transportunternehmen, Ware, Menge, Lieferform und - falls erforderlich - die notwendige Entladehilfe (i. d. R. Gabelstapler/Hubwagen oder Kran).
Eine Buchung kann frühestens 7 AT und hat spätestens 2 AT vor dem Lieferzeitpunkt zu erfolgen.
Bei der Buchung von Transporten ist durch den AN auch sein Lagermanagement innerhalb des Baufeldes zu beachten.
Die Weitergabe der Nutzerdaten an Lieferanten, Nachunternehmer etc. erfolgt in eigener Verantwortung des AN. Der AN haftet für die missbräuchliche Nutzung seines Accounts. Verdachtsreservierungen oder Überziehen von
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Entladefenstern sind verboten, werden in einem Logbuch festgehalten und entsprechend dem Leistungskatalog sanktioniert.
Bei einer fehlerhaften Avisierung kann der Blog die Anmeldung verweigern und auf eine neue Anmeldung verweisen. Mit der Freigabe per Mail wird ein Lieferschein versendet, welcher alle notwendigen Informationen für den Lieferanten (Lieferadresse, usw.) beinhaltet und durch den Lieferanten bei der Anlieferung vorzuzeigen ist.
Auch die für die Materialverbringung nötigen Gerätschaften sind über das BOA - System anzumelden (vgl. Anlage 04 Vergütung und Pönale). Die Lieferanten bleiben für die gelieferten Materialien bis zur Annahme der Lieferung durch den AN verantwortlich.
In diesem Zusammenhang erhalten nur angemeldete und durch den Blog freigegebene Transporte Zufahrt zur Baustelle. Bedingt durch die auf dem Baustellengelände nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lagerflächen wird grundsätzlich eine Just-In-Time Versorgung der Baustelle mit Baumaterialien angestrebt. Der Beginn der Lieferzeit legt die Ankunftszeit fest. Aus diesem Grund hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass die verbindliche Anlieferzeit eingehalten wird. Nachträgliche Änderungen können nur über den Blog erfolgen und sind unverzüglich abzustimmen. Wird das vereinbarte Zeitfenster nicht eingehalten, muss das Fahrzeug auf das nächste verfügbare Zeitfenster warten, was nicht unbedingt derselbe Werktag sein muss.
Umplanungen können dann noch vorgenommen werden, jedoch verfällt dann der Anspruch auf Umsetzung. Im Zweifel muss der Vorgang storniert und neu geplant werden. Für nicht genutzte und zurückgegebene Lieferzeiten können Entgelte auch ohne Anlieferung / Leistung verlangt werden (siehe Anlage 04 Vergütung und Pönale). Der Blog behält sich vor, bei begründeten Abweichungen im Bauablauf, Änderungen im Lieferplan vorzunehmen. Hieraus ergeben sich keine Ansprüche, insb. keine zusätzlichen Vergütungsansprüche des AN.
Eine unangemeldete Lagerung von Materialien auf der Baustelle ist untersagt. Werden durch die AN Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Baumaterialien benötigt, können diese zeitlich begrenzt durch den Blog zugewiesen werden. Sollten Materialien unangemeldet gelagert werden, führt dies zur Räumung des Materials. Die hierfür anfallenden Kosten gehen zu Lasten des verursachenden AN.
Normaltransport: 2 AT vor Transport Normaltransport: 24h vor Transport
Sondertransport: 7 AT vor Transport Sondertransport: 24h vor Transport
Lieferung/ Lieferung/ Genehmigung Abholung Abholung erhalten anmelden im genehmigt BOA
Lieferung/ Lieferung/ Abholung Abholung ändern/ nicht Absprache mit genehmigt Logistiker
Webadresse der Online Avisierungsplattform: wird nachgereicht
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6.2.2 Anfahrt von Lieferfahrzeugen
Vor der Anfahrt zum Baustellengelände hat sich jedes Lieferfahrzeug beim Blog ca. 30 Minuten vor Ankunft telefonisch anzumelden. Hier identifiziert der Blog die Lieferung anhand der im Rahmen des Transportanmeldeprozesses generierten Transportfreigabe und gleicht die aktuelle Verfügbarkeit der gebuchten Ladezone ab. Der Lieferant erhält alle Daten die er benötigt, um gezielt das richtige Baufeld und die dazugehörige Entladezone anzufahren. Der Fahrer hat stets abfahrbereit am Fahrzeug zu verbleiben. Gegen den AG und den Blog bestehen keine Ansprüche auf Grund etwaig anfallender Mehrkosten resultierend aus Wartezeiten des Lieferanten/ des AN. Um den öffentlichen Verkehr nicht zu behindern, ist regelwidriges Abstellen oder Entladen von Lieferfahrzeugen vor bzw. in direkter Nähe des Baustellengeländes untersagt. Ebenso sind die unmittelbar im Einflussbereich der Baustelle liegenden Fuß- und Radwege sowie die Zufahrt zum Baustellengelände freizuhalten.
6.2.3 Sonderlieferungen (Beton, Schwerlast. Übergrößen etc.)
Die mit dem Blog abgestimmten Sonderlieferungen können von den vorgenannten Zeiten ausgenommen werden. Sonderlieferungen müssen 5 AT vorher angemeldet werden. Wenn nötig erarbeiten AN und Blog für den Einzelfall eine Lösung. Die Umsetzung inkl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Verkehrssicherung, baulichen Vorleistungen etc. ist Sache des AN. Der Blog informiert die betroffenen Drittunternehmer.
Hinweis: Bei Anmeldungen von Schwertransporten muss mit mindestens 6 Wochen Vorlaufzeit gerechnet werden.
6.2.4 Kleinstlieferungen
Kleinstanlieferungen können vom Blog entgegengenommen werden. Eine solche Entgegennahme erfolgt nur, wenn zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung über die Annahme von Kleinstlieferungen (siehe Anlage 07 Vereinbarung über Entgegennahme von Kleinstlieferungen) zwischen dem Logistikunternehmen (Blog) und dem AN getroffen wurde.
6.2.5 Sammelavisierung
Sollten größere Betonlieferungen, umfängliche Abtransporte (z.B. Fassadenteile) oder umfassende Entsorgungsfahrten erforderlich werden, hat das ausführende Unternehmen im Online Avisierungssystem den Transport als Sammelavisierung anzumelden. Die Sammelavisierung für Lieferungen der folgenden Woche ist immer bis spätestens 2 AT vor dem Lieferzeitpunkt anzumelden.
6.2.6 Informationsbereitstellung und Verantwortung Avisierung
Damit die am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen Transparenz über die Lieferungen in ihrem Verantwortungsbereich haben sind die eigenen geplanten Lieferungen jederzeit online im Avisierungssystem einzusehen.
Der Baulogistiker übernimmt keine Entgegennahme, Entladung oder den Transport von Waren.
Der AN ist selbst dafür verantwortlich, dass bei der Warenannahme eine empfangsberechtigte Person anwesend ist, die die angelieferte Ware auf mögliche Mängel überprüft und die Entladung organisiert.
Erfolgt keine Entgegennahme oder ist kein Personal für die Entladung bereitgestellt, kann der Baulogistiker das Fahrzeug von der Baustelle verweisen.
Sollten die im Baulogistikhandbuch und zugehörigen Plänen genannten Randbedingungen – insbesondere das Mitführen der Reservierungsbestätigung, die Entladung der Ware ohne Umlagerungen, die Transportsicherung der
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Ware - vor oder während der Anlieferung nicht erfüllt sein, behält sich der Blog ebenfalls vor den Transport abzuweisen. Hieraus entstehende Kosten und Folgekosten hat der AN zu vertreten.
6.3 Materialentladung und Warensicherung
Ziel der zuvor beschrieben Anlieferungssteuerung ist in erster Linie die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes auf der Baustelle. Deshalb werden alle Personalbewegungen, An- und Abtransporte sowie die Entladungsvorgänge geplant und im Interesse Aller untereinander abgestimmt und dokumentiert.
Im Nachfolgenden werden mögliche Entladungs- und Verbringungsszenarien beschrieben:
6.3.1 Allgemein
Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien so verpackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges Entladen auf Paletten möglich ist. Ein Umpacken oder Befestigen von Material auf Paletten hat ausnahmslos außerhalb der Baustelle zu erfolgen. Entstehende Schäden infolge nicht fachgerechter Packung z.B. auf Paletten gehen zu Lasten des Bestellers. Das Material ist witterungsgeschützt durch den AN / Besteller zu verpacken.
Ist der LKW entladen, hat er unverzüglich die Baustelle zu verlassen. Werden logistische Flächen blockiert, können diese zu Lasten des Bestellers geräumt werden. Die hierfür fälligen Bearbeitungsgebühren sind der Anlage 04 Vergütung und Pönale zu entnehmen.
6.3.1.1 Materialentladung und -verbringung durch den AN Der Blog unterstützt den AN ausschließlich organisatorisch im Rahmen der Avisierungssteuerung, insbesondere hinsichtlich der Koordination der Anlieferzeitfenster und der Zuordnung der Entladezone. Die Entladung der Lieferfahrzeuge sowie die gesamte Materialverbringung ab der Entladezone – einschließlich innerbetrieblicher Transporte durch das Gebäude, Nutzung der Bauaufzüge und Verbringung bis zum vereinbarten Verarbeitungs- bzw. Lagerort – erfolgen vollständig eigenverantwortlich durch den AN. Für diese Tätigkeiten stellt der AN eigenes Personal und geeignete Geräte/Flurfördermittel bereit.
Bei jeder Warenanlieferung hat der AN eine empfangsberechtigte Person zur Warenannahme und Prüfung auf mögliche Mängel (Haftung) zu stellen. Der AN übernimmt die Entladung der angelieferten Ware sowie die anschließende Materialverbringung von der Entladezone über die Bauaufzüge bis an den mit dem Baulogistiker abgestimmten Ort der Verarbeitung bzw. des Lagerplatzes. Die hierfür erforderlichen Transportmittel, Geräte und Bediener werden durch den AN bereitgestellt. Der Baulogistiker unterstützt ausschließlich organisatorisch im Rahmen der Avisierungs- und Anliefersteuerung, jedoch nicht operativ bei Entladung oder Transporten.
Zur Entlastung der AN können Fördermittel, sofern verfügbar, kostenpflichtig inklusive Bedienung über das Online-Avisierungsprogramm Xitavis beim Blog gebucht werden. Die anfallenden Gebühren können der Anlage 04 Vergütung und Pönale entnommen werden.
6.4 Parken und Halten auf der Baustelle
Fahrzeuge ohne Zufahrtsberechtigung - insbesondere nicht avisierte Fahrzeuge - können nach Ermessen des Blog wieder in den öffentlichen Straßenverkehr zurückgeschickt werden, um Behinderungen im Logistikablauf zu vermeiden. Für Montagefahrzeuge und Kleintransporter besteht grundsätzlich keine Parkmöglichkeit auf dem Baustellengelände. Aufgrund der fehlenden Baustelleneinrichtungsflächen werden sie wie reguläre Lieferfahrzeuge behandelt, deren Material direkt entladen wird.
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Personal-, Service- sowie Kleinmaterialtransporte und Zustellfahrzeuge sind verpflichtet, sich – wie alle anderen Lieferfahrzeuge – über das Online-Avisierungssystem Xitavis für kurzzeitige Entladevorgänge anzumelden.
Die Verkehrsflächen – insbesondere die Planstraße A sowie die Straße „In der Kalkwiese“ – dienen vorrangig der Erschließung und der Baustellenlogistik und müssen jederzeit frei bleiben. Aufgrund der privaten Grundstückssituation und fortlaufender Bauaktivitäten stehen im Umfeld des Baufeldes keine Parkflächen zur Verfügung. Ein Rückstau durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf der Straße „In der Kalkwiese“ und der Planstraße A ist unbedingt zu vermeiden.
6.5 Straßenreinigung und Winterdienst
Der AN ist für die Reinigung der Baustraßen sowie der öffentlichen Verkehrsflächen verantwortlich, sofern die Verunreinigungen durch seine Tätigkeiten verursacht wurden. Verunreinigungen – insbesondere im öffentlichen Straßenraum – sind unverzüglich zu beseitigen. Erfolgt die erforderliche Reinigung trotz Aufforderung nicht durch den AN, veranlasst der AG die Reinigung ohne weitere Ankündigung auf Kosten des AN.
Unabhängig davon führt der Blog auf Abruf/Anweisung durch den AG bzw. der OÜ eine Straßenreinigung mittels Saugkehrwagen der Baustelleneinrichtungsflächen (BE-Flächen) soweit zugänglich, Baustraßen sowie der befestigten Verkehrsflächen (Geh- und Fahrbahnplatten, Asphalt) im unmittelbaren Zu- und Ausfahrtsbereich des Baustellengeländes. Dies entbindet den AN nicht von seiner Pflicht, verursachte Verunreinigungen eigenständig und umgehend zu beseitigen.
Der Winterdienst auf den Baustraßen, den Zuwegungen zum Baukörper, den Containeranlagen sowie den angrenzenden öffentlichen Gehwegen wird übergeordnet durch den Blog organisiert und vorgehalten. Alle darüber hinausgehenden Maßnahmen zur Herstellung winterfester Arbeitsplätze – einschließlich zusätzlicher Räum- und Streuarbeiten jeweiligen AN – liegen ausschließlich in deren Verantwortung.
7 Flächenmanagement
Die Größe der Baustelle, die vielen unterschiedlichen, auf dem Baufeld arbeitenden Firmen und die hohen logistischen Anforderungen bedingen eine Aufteilung von Flächen. Es werden hierzu zwei Arten unterschieden:
- „permanente Logistikflächen“ sind Flächen, die von den auf der Baustelle arbeitenden Unternehmen funktional genutzt, aber ausschließlich vom Blog verwaltet werden: z.B. Baustraßen, Ent- oder Beladeflächen, Übergabeflächen, Erschließungs-, Flucht- und Rettungswege.
- „Temporäre Logistikflächen“ sind Logistikflächen, die AN bei der Baulogistik zeitlich befristet reservieren können. Diese sind rechtzeitig und in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben: z.B. Aufstellfläche Autokran oder Lagerflächen.
Logistikflächen sind immer frei zu halten und dürfen nicht behindert werden. Falls dies dennoch geschieht, werden die Behinderungen ohne Fristsetzung kostenpflichtig zu Lasten des Verursachers beseitigt.
Durch die begrenzten BE-Flächen auf der Baustelle ist es erforderlich, mit den Aufstellflächen besonders wirtschaftlich umzugehen. Die Lagerung von Baumaterial oder Baumaschinen ist daher zu minimieren und wenn nötig nach Vorgabe des Blog auf den unmittelbar folgenden Arbeitsschritt - dies sind in der Regel 3 AT - zu beschränken.
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Temporäre Logistikflächen, die z.B. für einen Autokran zur Montage benötigt werden, sind mindestens zwei Wochen vorher anzumelden, um dem Blog die Abstimmung mit weiteren Unternehmen zu ermöglichen. Anzugeben ist hierbei die Information über:
• den gewünschten Zeitraum der Zwischenlagerung • dass zu lagernde Materialgut • die Materialmenge • die Abmessungen bzw. der Flächenbedarf des Lagergutes
Der LOG überprüft und genehmigt die Flächenanmeldung unter Berücksichtigung der bereits vergebenen Flächen und den vorhandenen Kapazitäten ab.
Bei erfolgreicher Genehmigung ist die Inanspruchnahme der Zwischenlagerfläche für den AN im genehmigten Zeitraum / zum genehmigten Zweck kostenfrei. Die durch den LOG zugewiesene Fläche ist durch den AN zwingend einzuhalten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf der zugewiesenen Fläche ist untersagt.
Über die Flächenvergabe wird ein Aktenvermerk erstellt. Wenn es der Bauablauf bedingt, kann es auch erforderlich sein, eine vergebene Fläche früher als vereinbart, zurückzunehmen. Wenn möglich, ist dann eine Ersatzfläche anzubieten.
Nicht rechtzeitig zurückgegebene Flächen stellen eine Behinderung der Baulogistik dar. Dies wird pönalisiert und falls erforderlich, kostenpflichtig geräumt. Die Flächen sind immer in einem besenreinen Zustand zurückzugeben bzw. als frei zu melden. Die Fläche gilt als freigegeben, wenn eine Begehung mit dem betreffenden AN und dem Blog stattgefunden hat und die Fläche im Ursprungszustand zurückgegeben wurde. Der betreffende AN und der Blog unterzeichnen und sichern das Übergabeprotokoll.
Der AN/NU hat die Materialien entsprechend dem Baufortschritt anzuliefern und zu verbauen. Ein grundsätzlicher Anspruch des AN auf Lagerflächen besteht nicht. Sofern der AG keine oder nur geringere Flächen, als durch den AN beantragt wurden, zur Verfügung stellen kann, kann der AN keine Behinderungen oder Mehrkosten daraus ableiten.
7.1 Zwischenlagerung von Material
Die Zwischenlagerung von Materiallieferungen hat nur auf den vom Flächenmanagement des Blog zugewiesenen Lagerflächen oder in den direkten Arbeitsbereichen des AN/NU zu erfolgen.
Achtung:
- Traglasten in und außerhalb des Gebäudes sind zu beachten!
- Baustraßen und Entladezonen dürfen nicht als Lagerflächen genutzt werden.
- Schüttgüter dürfen ausschließlich nur in Silos, Containern o.ä. auf den zugewiesenen Flächen gelagert werden.
Zur Vermeidung einer Ansammlung von Brandlasten im Baukörper ist der AN verpflichtet, Pfandpaletten/Trommeln nur in der ihm vom Flächenmanagement des Blog zugewiesenen Fläche, außerhalb des Gebäudes bis zu einer Maximalmenge von 1 m³ zu lagern. Der AN ist verpflichtet den Abtransport seiner Pfandpaletten/Trommeln im Rahmen eines Abtransportes über die Lieferverkehrssteuerung zu organisieren.
Die Flucht- und Rettungswege sind stets frei zu halten. Hier kann der AG ohne gesonderte Aufforderung oder Fristsetzung die Beräumung zu Lasten des AN veranlassen.
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8 Etagenlogistik (Horizontal- / Vertikaltransport)
Die kurze Realisierungszeit erfordert einerseits eine Just-in-time-Versorgung und andererseits eine lückenlose Planung des Materialflusses von der Entladezone bis zum jeweiligen Verarbeitungsort in der Etage. Die Lieferungen sind daher mengenmäßig auf die Terminplanung abzustimmen. Gegebenenfalls hat der AN monatlich Obergrenzen für Liefermengen auf Basis der Tagesleistungen festzulegen. Lagerflächen außerhalb des Baustellengeländes stehen nicht zur Verfügung, ebenso wenig Flächen für Vormontagen.
Zur genaueren Planung und Abstimmung der baulogistischen Anforderungen haben die ausführenden Firmen ihre Materiallieferungen in Kategorien für den Transport mit Kran, Stapler, von Hand und Bauaufzug, Gewicht und einer ungefähren Mengenangabe (Anzahl Paletten) zu konkretisieren.
Der Blog verbindet die Anlieferungslogistik mit der Etagenlogistik und kann für größere Lieferungen Aufzugszeiten für den Materialtransport in die Etagen reservieren. Die entsprechenden Liefer- und Nutzungspläne werden an den jeweiligen Bauaufzügen ausgehängt.
Der Baulogistiker übernimmt ausschließlich die organisatorische Koordination der Bauaufzüge. Die Bedienung der Bauaufzüge sowie die Entladung der Lieferfahrzeuge und sämtliche Materialverbringung vom Entladebereich bzw. von der Lagerfläche bis zum jeweiligen Verarbeitungs- oder Lagerort erfolgen eigenverantwortlich durch den AN und liegen vollständig in dessen Zuständigkeit.
8.1 Transporthilfen
Für den schnellen und flexiblen Materialtransport von der Entladestelle bzw. dem Lagerplatz zum Verarbeitungsort haben die AN grundsätzlich geeignete Palettenfahrhilfen selbst mitzubringen und eigenverantwortlich vorzuhalten. Die Fahrhilfen müssen für den Transport von Europaletten geeignet sein und den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Jeder AN trägt die volle Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand und die sichere Nutzung seiner Fahrhilfen. Während der Nutzung ist sicherzustellen, dass das Fahrgestell standsicher ist und keine Flucht- oder Rettungswege blockiert werden. Die Fahrhilfen dürfen ausschließlich für den Materialtransport eingesetzt werden.
Für bestimmte Transportvorgänge steht dem Blog ein Stapler zur Verfügung, der vorrangig für die Leistungen der Entsorgungslogistik genutzt wird. Die AN können diesen Stapler zusätzlich unterstützend nutzen, sofern sie ihn im Rahmen der Transportanmeldung über das Avisierungssystem fristgerecht reservieren (vgl. Anlage 04 Vergütung und Pönale). Die Nutzung ist nur zulässig, wenn der jeweilige AN einen gültigen Staplerschein vorlegt und durch den Blog in die Bedienung des Geräts eingewiesen wurde. Übergabe und Rücknahme des Staplers werden protokolliert.
Der durch den Blog vorgehaltenen Geländestapler hat folgende technische Spezifikationen:
• Tragfähigkeit: mind. 3.500 kg • Hubhöhe: mind. 5 m • Antriebsart: Diesel • Gabellänge (zzgl. Gabelverlängerung) ca. 1,20 m und mit Gabelverlängerung ca. 1,80 m
Durch die Möglichkeit, den bauseits bereitgestellten Stapler zu nutzen, wird der AN nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung zur eigenverantwortlichen Materialverbringung entbunden. Ist eine Nutzung des Staplers für den AN
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nicht möglich oder steht der Stapler aufgrund von Reparatur- oder Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung, kann der AN hieraus weder Behinderungen noch Mehrkosten geltend machen.
Die Materialverbringung mittels Palettenfahrhilfen und Stapler gilt ausschließlich für Ausbau- und TGA-Materialien (in der Regel palettierte Ware). Sie ist nicht vorgesehen für technische Anlagenteile, Schüttgüter, Glas- oder Betonfassadenelemente sowie loses Mobiliar oder sonstige Einrichtungsgegenstände.
8.2 Regelung zur Nutzung der Bauaufzüge
8.2.1 Allgemeines
Die Lage der Aufzüge und Bauaufzüge ist in den bereits vorhandenen bzw. noch während der Ausführungsplanung Logistik zu erstellenden Baulogistikplänen zu entnehmen.
Die Aufzüge können in Absprache mit dem Blog für den Transport von Lieferungen zeitweise reserviert werden. Die Bauaufzüge stehen zum Materialtransport und teilweise zum Personentransport zur Verfügung. Mit den Bauaufzügen können Materialien nur unter Beachtung und Berücksichtigung der Gewichts- und Größenbeschränkungen der Bauaufzüge transportiert werden. Ist der Materialtransport durch die Beschaffenheit des zu transportierenden Materials über die Bauaufzüge ausgeschlossen, so hat der AN den Materialtransport eigenverantwortlich zu organisieren und unter Einhaltung der sonstigen baulogistischen Bedingungen durchzuführen.
Der AN wird durch die Nutzung der bauseits gestellten Bauaufzüge nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung zum Materialtransport befreit. Ist die Nutzung der Bauaufzüge für den AN nicht möglich oder werden die Bauaufzüge durch Reparatur oder Wartung außer Betrieb genommen, kann der AN daraus keine Behinderungen oder Mehrkosten ableiten.
Gemäß Terminplan wird der erste Bauaufzug auf der Ostseite (Gebäudeachse 3-4) ab Beginn der Ausbauarbeiten errichtet mit folgenden technischen Eckdaten:
• Grundfläche Transportbühne: 3,20 × 1,40 m • Ausrichtung Bühne: parallel zur Fassade • Nutzlast: 2.200 kg / 10 Personen • Anzahl der Entladestellen: 5 (inkl. Dachausstieg) • Geschwindigkeit: min. 40 m/min • Mastsystem: 2-Mast-System
Ein zweiter Bauaufzug im Westbereich (Gebäudeachse 16-17) wird nach Fertigstellung der Hausanschlüsse aufgebaut mit folgenden technischen Werten:
• Grundfläche Transportbühne: 3,20 × 1,40 m • Ausrichtung Bühne: parallel zur Fassade • Nutzlast: 1.500 kg / 10 Personen • Anzahl der Entladestellen: 4 (inkl. Dachausstieg) • Geschwindigkeit: min. 40 m/min • Mastsystem: 1-Mast-System
Die durch das Blog verwalteten Bauaufzüge stehen dem AN für die Materialverbringung in die Obergeschosse als Verbringungsunterstützung beim Vertikaltransport in der Zeit von Mo. – Fr. 06:00 bis 19:00 Uhr und Sa. 07:00 bis
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17:00 Uhr und in Abstimmung mit der öOÜ/dem Blog zur Verfügung. Gemäß UVV darf ausschließlich eingewiesenes und durch das Blog geschultes Personal (des AN) die Transportbühnen bedienen.
Außerhalb der zuvor angegebenen Zeit eventuell notwendige oder vom AN gewünschte Vertikaltransporte hat der AN mit dem Blog jeweils unmittelbar zu organisieren und ebenso dafür zu sorgen, dass geschultes Personal innerhalb solcher Transportzeiten zur Verfügung steht.
Sollten keine Anmeldungen innerhalb der zuvor angegebenen Zeit vorliegen, können in Abstimmung mit dem Blog in den freien Zeiten Vertikaltransporte ohne vorherige Anmeldung durch den AN durchgeführt werden.
Der AN darf die Bauaufzüge nicht ganztägig blockieren oder exklusiv reservieren. Nutzungen, die über den üblichen Stundenumfang hinausgehen, sind nicht zulässig. Jede Nutzung der Bauaufzüge ist vorab mit dem Blog abzustimmen und anzumelden.
Der Blog koordiniert die Nutzung der Bauaufzüge und steht hierzu in Verbindung mit den weiteren ausführenden Firmen. Eine Nutzung ist nur nach erfolgter Freigabe bzw. Einweisung zulässig. Pro Firma findet eine Einweisung durch den Blog statt. Das eingewiesene Personal ist verpflichtet, die vermittelten Inhalte eigenständig und vollständig an alle weiteren relevanten Mitarbeitenden innerhalb des Unternehmens weiterzugeben und deren Umsetzung sicherzustellen. Für die Nutzung erhält der AN einen Schlüssel, welcher in einer Schlüsselliste dokumentiert wird.
Nach der Nutzung erfolgt keine Schadensprüfung des Bauaufzugs durch den Blog. Jede Firma ist daher verpflichtet, den Aufzug bei Übernahme eigenständig auf Schäden zu prüfen und festgestellte Mängel unverzüglich an den Blog zu melden. Erfolgt keine Schadensmeldung, geht der Blog davon aus, dass der Aufzug ordnungsgemäß übernommen wurde und keine Schäden vorliegen.
8.2.2 Anmeldefristen und Nutzungszeiten
Die Aufzugsnutzung ist mindestens 2 Arbeitstage vor ihrer Durchführung zusammen mit der Lieferverkehrsanmeldung über das Avisierungssystem Xitavis beim Blog anzumelden.
Nicht fristgerecht angemeldete Aufzugsnutzungen können in der Disposition nicht oder nur nachrangig berücksichtigt werden. Zur Durchsetzung des Etagenlogistikkonzepts können solche Anmeldungen, ohne dass vom AN daraus Ansprüche abgeleitet werden können, abgewiesen werden.
Die Bereitstellung der Bauaufzüge erfolgt nach Verfügbarkeit. Die Anmeldung der Aufzugsnutzung garantiert keine sofortige Verbringung in die Arbeitsebenen. Bauablaufbedingte oder sonstige Verzögerungen müssen einkalkuliert werden.
Im Falle einer hohen Anmeldungsanzahl zu bestimmten Zeiten behält sich der Blog vor, einzelne Materialverbringungen über die Aufzüge in Abstimmung mit den Beteiligten zeitlich zu verschieben.
Der Antrag gilt erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung über das Online-Avisierungssystem als genehmigt. In Ausnahmefällen, wenn Bestätigungen früher notwendig sind, ist eine telefonische Rücksprache mit dem Blog vor Ort vorzunehmen. Die Aufzugsnutzung ist ausschließlich mit Vorlage der Anmeldebestätigung möglich.
Der AN hat im Vorfeld dafür Sorge zu tragen, dass die Materialverbringung über die Aufzüge bis zu seinen Arbeitsbereichen bzw. genehmigten Zwischenlagern im Gebäude in dem von ihm angemeldeten Zeitraum durchgeführt wird. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass er einen ausreichenden Personaleinsatz und eine ausreichende Anzahl von geeigneten Transportgeräten vorhält. Der Einsatz ist im Vorfeld mit dem Blog
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abzustimmen. Die aus Verzögerungen entstehenden Kostenanmeldungen nachfolgender Nutzer werden an den Verursacher weitergeleitet. Der AG übernimmt für etwaige Forderungen hieraus keine Haftung.
Kommt es bei den, durch den AN, angemeldeten Nutzungszeiten für die Bauaufzüge zu Veränderungen (z.B. die erwartete Lieferung erfolgt an einem anderen Tag), hat der AN den Blog rechtzeitig zu informieren, sodass die bereits reservierten Zeiten ggf. anderen am Bauvorhaben Beteiligten zur Verfügung gestellt werden können.
Werden durch den AN Aufzugszeiten reserviert und diese ohne vorherige Information an den Blog nicht in Anspruch genommen, trägt der AN die ggf. entstehenden Kosten (z.B. für die Vorhaltung der Bauaufzugsführer) für die reservierte ungenutzte Zeit (siehe Anlage 04 Vergütung und Pönale).
Sollte es wiederholt dazu kommen, dass reservierte Bauaufzugsnutzungszeiten ohne vorherige Information an den Blog nicht in Anspruch genommen werden, behält dieser sich vor, in Abstimmung mit dem AG weitere Transportanmeldungen nicht zu genehmigen.
8.2.3 Personentransporte
Der Personentransport über die bauseits gestellten Bauaufzüge ist ausschließlich in dafür vorgesehenen und entsprechend zugelassenen Aufzügen zulässig. Die Nutzung ist analog Abschnitt 8.2.1 nur durch eingewiesenes und vom Blog geschultes Personal der Auftragnehmer erlaubt; die Anweisungen der eingesetzten Aufzugsführer sind jederzeit verbindlich zu befolgen. Der Personentransport darf grundsätzlich nur innerhalb der regulären Betriebszeiten der Bauaufzüge (Montag bis Freitag von 06:00 bis 19:00 Uhr sowie Samstag von 07:00 bis 17:00 Uhr) erfolgen.
Materialtransporte haben gegenüber Personentransporten stets Vorrang; Personentransporte können durch den Blog jederzeit zeitlich zurückgestellt oder unterbrochen werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Bauablaufs erforderlich ist.
Die maximal zulässige Personenzahl gemäß technischer Vorgaben darf nicht überschritten werden; ein gleichzeitiger Transport von Personen und Materialien ist nur zulässig, sofern die Lastgrenzen eingehalten und Materialien gesichert sind.
Die Möglichkeit der Personenbeförderung entbindet den AN nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung, eigene Zugangswege und Infrastruktur zur Erreichung seiner Arbeitsbereiche vorzuhalten. Aus Störungen, Wartungen oder sonstigen Ausfällen der Bauaufzüge können keinerlei Behinderungen oder Mehrkosten abgeleitet werden. Bei missbräuchlicher Nutzung, sicherheitswidrigem Verhalten oder wiederholtem Nichtbeachten der Vorgaben kann der Blog in Abstimmung mit dem AG/OÜ die Nutzung der Bauaufzüge für den Personentransport einschränken oder untersagen.
8.2.4 Materialtransporte
Die Be- und Entladung der Bauaufzüge erfolgt durch die ausführenden Firmen. Während der Kernarbeitszeit ist die Nutzung der Bauaufzüge für alle am Bauvorhaben eingesetzten Auftragnehmer und Nachunternehmer nur nach Buchung und Einweisung möglich.
Die Transportdauer ist innerhalb dieses Zeitraumes je Vorgang auf maximal 20 Minuten zu beschränken. Zur Optimierung der Abläufe können mehrere Auftragnehmer entsprechend der Kapazitäten der Bauaufzüge zeitgleich Material transportieren. In den Spätstunden zwischen 16:00 und 19:00 Uhr erfolgt vorrangig der Transport von Massengütern mit längerer Transportdauer. Sollten keine Anmeldungen vorliegen, können in Abstimmung mit dem Blog auch zu dieser Zeit Materialtransporte ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden. Die Nutzung der
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Bauaufzüge für Materialtransporte hat jederzeit Vorrang gegenüber Personentransporten. Ein gleichzeitiger Transport von Material und Personen ist nur zulässig, wenn die maximalen Lastgrenzen eingehalten werden und das Material ordnungsgemäß gesichert ist.
8.3 Regelung zum Einsatz von Kranen
Zentrales Transportmittel beim Entladen der Transportfahrzeuge – insbesondere beim Rohbau – sind, die im Leistungsbild des Rohbauers enthaltenen Krane.
Die geplanten Kranstandorte sind dem zugehörigen Baulogistikphasenplänen zu entnehmen.
Die Krane während der Rohbauphase unterstehen dem Rohbauer. Lieferanten sowie alle auf der Baustelle tätigen Unternehmen haben daher keinen dauerhaften Anspruch auf deren Nutzung; das Nutzungsvorrecht liegt ausschließlich beim Rohbauer. Die Nutzung der Krane durch andere an der Maßnahme beteiligte Gewerke erfolgt entweder im Rahmen vorab abgestimmter Zeitfenster oder – für einzelne Kranhübe – in direkter Absprache mit dem Rohbauer.
Die Festlegung der regulären Zeitfenster erfolgt mit einem Vorlauf von 14 Tagen im Rahmen der Baubesprechungen.
Das Material muss zur Krannutzung geeignet verpackt und ohne Vorarbeiten anschlagbar sein. Hierfür ist der AN verantwortlich. Der Lastanschlag erfolgt durch den AN. Der Transportvorgang sowie die Abnahme des Materials ist Sache das AN.
Hinweis zur verlängerten Vorhaltung für die Kräne K1, K2 und K3:
Für die Ausführung der Rohbauarbeiten werden durch den AN Rohbau die Krane K1, K2 und K3 vorgehalten. Die Vorhaltung der Krane erfolgt über die Rohbauausführungszeit hinaus bis zum Abschluss der Montage der Betonfertigteilfassaden.
Die Krananlagen stehen dem AN Betonfertigteilfassade zur Ausführung seiner vertraglichen Leistungen während der Vorhaltezeit grundsätzlich zur Verfügung. Die Nutzung ist während der Rohbauphase mit dem AN Rohbau und nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten mit dem Blog abzustimmen. Die Anmeldung der Krannutzung hat über das Online-Avisierungssystem spätestens 5 Arbeitstage vor dem geplanten Einsatz zu erfolgen.
Während der Rohbauausführung obliegt die Einsatz- und Terminsteuerung der Krane dem AN Rohbau. Nach Fertigstellung der Rohbauarbeiten erfolgt die Koordination und Vergabe der Kranzeiten durch den Blog.
Eine Mitnutzung der Krananlagen durch weitere Auftragnehmer kann im Rahmen freier Kapazitäten ermöglicht werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und Freigabe durch den jeweils koordinierenden Verantwortlichen (AN Rohbau bzw. Blog). Ein Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Kranzeiten oder auf die Verfügbarkeit der Krananlagen besteht für diese Auftragnehmer nicht.
Für die Kalkulation ihrer Leistungen haben sämtliche Auftragnehmer (mit Ausnahme des AN Rohbau und des AN Betonfertigteilfassade) grundsätzlich davon auszugehen, dass die für ihre Leistungserbringung erforderlichen Hebezeuge, Fördermittel und Kranleistungen eigenständig bereitzustellen sind. Die Möglichkeit der Mitnutzung der Krananlagen stellt eine freiwillige, kapazitätsabhängige Unterstützungsleistung dar und ist nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs.
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Aus einer nicht möglichen, eingeschränkten oder terminlich verschobenen Krannutzung können keine Behinderungs-, Mehrkosten- oder Nachtragsansprüche gegenüber dem AG, dem AN Rohbau oder dem Blog abgeleitet werden.
Technische Daten Kran 1:
• Auslegerlänge: 45,00 m • Hakenhöhe: 37,50 m • Tragfähigkeit bei max. Ausladung: 4,40 t
Technische Daten Kran 2:
• Auslegerlänge: 60,00 m • Hakenhöhe: 41,50 m • Tragfähigkeit bei max. Ausladung: 2,30 t
Technische Daten Kran 3:
• Auslegerlänge: 60,00 m • Hakenhöhe: 55,00 m • Tragfähigkeit bei max. Ausladung: 7,00 t •
8.4 Einzelbestimmungen Material bzw. Verpackungen
- Schüttgüter des Ausbaus dürfen ausschließlich in Silos, BigBags oder in transportablen Containern gelagert werden. Eine lose Lagerung ist nicht gestattet.
- Leere Kabeltrommeln, Paletten und Glasgestelle mit Sondergrößen können wegen der besonderen Sperrigkeit nur 24 Stunden gelagert werden. Sie sind durch Organisation der Besteller den Lieferanten umgehend mitzugeben. Andernfalls werden sie kostenpflichtig entsorgt. Eine Lagerung auf der BE-Fläche ist aus Platzgründen nicht gestattet.
- Ladehilfsmittel, z.B. zum Transport von Dach- oder Fassadenteilen, sind ausnahmslos am Tag nach der Materialentnahme zurückzuliefern. Ist dies durch den Lieferanten nicht möglich, sind Spediteure in Anspruch zu nehmen.
9 Entsorgungslogistik und Baureinigung
Um Aufwand und Kosten zu reduzieren, verfolgt der AG die Ziele, Abfälle zu vermeiden und, wo wirtschaftlich sinnvoll und vom Ablauf möglich, zu trennen. Durch geeignete Verfahren in der Entsorgungslogistik soll der Aufwand für die bauenden Unternehmen auf ein Minimum reduziert und gleichzeitig eine überdurchschnittlich saubere Baustelle erzielt werden.
Die Entsorgung wird unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz durchgeführt.
Zur Schonung logistischer Ressourcen der BE-Flächen auf dem Baufeld nutzen alle ausführenden Firmen die gleichen Entsorgungssysteme. Die Entsorgung erfolgt nach einem einheitlichen Prozess, um einen zügigen und kostengünstigen Ablauf sicherstellen zu können. Andere ggf. eigene Entsorgungswege sind nicht gestattet.
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Vorrangig gelten jedoch alle gültigen Gesetze und Regelwerke vor den geregelten Entsorgungsbedingungen im Baulogistikhandbuch. Folgende Abbildung zeigt die Verantwortlichkeiten bei der Entsorgung:
Alle entsorgenden Unternehmen führen vor Beginn ihrer Arbeiten mit dem Blog ein Beratungsgespräch. In diesem wird mit dem benannten Ansprechpartner des jeweiligen AN der Entsorgungsablauf, die zu entsorgenden Abfallfraktionen sowie erwartete Abfallmengen besprochen.
9.1 Grundlegende Festlegungen
Folgende Baustellenabfälle, die aus der Bautätigkeit der AN stammen, sind über den Blog zu entsorgen:
- Bauschutt recyclebar gemäß LAGA Z 1.1, Kantenlänge < 0,8m
- Holz AI, AII, AIII
- Gipsabfälle
- Gemischte Baustellenabfälle, ohne mineralische Abfälle (z.B. Gips, Beton) oder Bitumenbahnen
- Papier, Pappe, Kartonagen
- Bauschutt < 0,6 m Kantenlänge
- Folie sortenrein, unverschmutzt
- Mineralwolle nicht kontaminiert (KMF)
- Styropor, Styrodur
- Kunststoffe
- Dachabdichtungen bituminös teerfrei
- Restmüll (Siedlungsabfälle), z.B. Trinkbecher/Essensreste
- Werthaltige Fraktionen (z.B. Schrott, Kabel)
Die Anlage 11 Abfalldeklaration enthält zudem tabellarisch gelistet alle Baustellenabfälle, die der Entsorgungseinrichtung angedient werden können, ausgenommen von Sonderabfällen. Soweit in der Anlage Abfälle nicht gelistet sind, ist für deren Entsorgung der AN auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zuständig.
Der AN ist verpflichtet, für die oben genannten, auf dem Baustellengelände anfallenden Baustellenabfälle und Verpackungsmaterialien die Entsorgungsleistungen des Blog in Anspruch zu nehmen. Die Einbindung eigener Entsorgungsunternehmen ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse der Baustelle untersagt. Das Mitbringen von Baustellenabfällen, welche nicht durch eine Bautätigkeit auf dem Bauvorhaben vor Ort angefallen sind, ist verboten.
Die Entsorgung von Sonderabfällen zählt nicht zum geschuldeten Leistungsumfang des Blog. Sonderabfälle sind Abfälle, die nicht mit dem normalen Baustellenabfall (siehe obenstehende Auflistung sowie Anlage 11 Abfalldeklaration) entsorgt werden können und/oder von denen eine Gefahr für die Umwelt oder für die
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Öffentlichkeit ausgeht. Die Entsorgung dieser Abfälle ist jedoch mit dem Blog abzustimmen und ggf. gesondert zu beauftragen.
Weiterhin zählen die Entsorgung aus Rückbauleistungen, beispielsweise aufgrund mangelhafter Leistungen der AN, sowie die Entsorgung von Pfandtransportpaletten nicht zu den Leistungen des Blogs. Der AN ist in jedem Fall eigenverantwortlich für die Entsorgung sämtlicher Baustellenabfälle und Transportverpackungen, einschließlich solcher, die aufgrund von Havarien oder sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen anfallen. Eine gesonderte Beauftragung durch den Blog ist hierfür nicht vorgesehen; die Organisation und Durchführung der Entsorgung liegt vollständig in der Verantwortung des AN. Die Abrechnung erfolgt auf eigene Kosten des AN.
Eine Zwischenlagerung von abgebrochenem Baumaterial oder ausgehobenem Bodenmaterial kann aus Platzgründen nicht auf der BE-Fläche erfolgen, dieses muss direkt auf die zuständige Deponie abgefahren werden. Die Rechnungsstellung für die Entsorgungsdienstleistungen für Baustellenabfälle aus Materialfehllieferungen, Rückbau und Schlechtleistungen sowie Ersatzvornahmen erfolgt vom AG an den AN.
9.2 Entsorgungsvarianten
9.2.1 Wertstoffhof-Bringsystem: Entgegennahme am Wertstoffhof
Bei dieser Variante wird für alle Gewerke eine zentrale Abfallsammelstelle (Wertstoffhof) eingerichtet. Die Abfallsammlung in den Arbeitsbereichen und die Verbringung der Abfälle zur zentralen Abfallsammelstelle werden von den Gewerken selbst ausgeführt. Die Übergabe und Rücknahme von rollbaren Etagensammelbehältern (ESB) am Wertstoffhof erfolgt durch den Blog. Die Entsorgung und Verwertung erfolgt unter Einbindung eines zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs zentral über den Baulogistikkoordinator. Durch den Blog wird ein Abfallkoordinator eingesetzt, der die Beräumung von Abfällen der Gewerke kontrolliert und gegebenenfalls Ersatzmaßnahmen einleitet.
Leistungen des Blog:
- Entsorgungsberatung der ausführenden Firmen
- Übergabe und Rücknahme von rollbaren Etagensammelbehältern (~ 0,6 m³ Behältervolumen)
- Regelmäßige Kontrollgänge und Prüfung der Abfallfraktionen
- Organisation aller Abholungen bzw. Austausch der Abfallcontainer mit dem zertifizierten Entsorgungsfachbetriebs
- Prüfung und ggf. Ergänzung der Angaben auf dem Abfall-Lieferschein/Liste
- Abrechnung des Abfalls mit dem Entsorger
- Erstellen einer Abfallbilanz für den AG
9.3 Reinigungspflicht des AN
- Es besteht für alle am Bau beteiligten Unternehmen eine permanente Reinigungspflicht. Dies bedeutet, dass entstehender Abfall direkt in die ESBs zu füllen und spätestens am Ende des Arbeitstages der Arbeitsplatz besenrein zu hinterlassen ist.
- Auf Verlangen der Entsorgungsaufsicht (Blog) vor Ort hat der jeweilige Mitarbeiter des Unternehmens seine geplante Abfallbeseitigung nachzuweisen. Der Abfall ist vom AN möglichst direkt nach der Entstehung sortenrein in die ESBs zu füllen. Das Unternehmen trägt die Verantwortung für den in seinem Arbeitsbereich gefundenen Abfall bzw. Verunreinigungen.
- Konstruktionen sind in ihre Bestandteile zu zerlegen; Kartons müssen ausgeleert sein und Mineralwolle ist in verschlossenen Säcken (Säcke werden durch Blog beigestellt) zu verpacken.
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- Das Abstellen von Abfall und Verpackung im Treppenhaus ist grundsätzlich verboten (Fluchtweg).
- Die Beseitigung von anhaftenden Verschmutzungen auf Bauteiloberflächen (z.B. Gipsnasen) ist durch den Verursacher auszuführen. Die Bauteilflächen der Vorgewerke sind entsprechend zu schützen.
- Das Auswaschen von Materialeimern (z.B. Farbe) ist generell auf der Baustelle nicht gestattet. Die Vorgehensweise ist mit dem Blog abzustimmen.
- Die Feinreinigung der Arbeitsflächen obliegt den entsprechenden AN.
- Das Verunreinigen von Baustraßen (z.B. Restbeton) und das Abkippen von Waschwasser aus Reinigungsvorgängen sind ausdrücklich untersagt.
- Abtransport bei vollem Behälter zum definierten Übergabepunkt und sortenreine Andienung nach Abfallfraktionen
- Schutz von Material und Werkzeug
- Arbeitstägige Sammlung von Paletten und leeren Kabeltrommeln auf Pfandbasis außerhalb des Gebäudes (Brandlastminderung) und zeitnahe Abholung im Rahmen regelmäßiger Liefer-/Abholvorgänge (innerhalb 24 Stunden)
- Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie Logistikwegen
9.4 Überwachung der Reinigungspflicht
Die Entsorgungsaufsicht des Blog führt täglich Rundgänge zur Überwachung der durchgeführten Reinigungen durch. Bei Gefahr im Verzug, z.B. bei Versperrung von Fluchtwegen oder Logistikwegen wird ohne Vorankündigung und Frist zu Lasten des im direkten Vertragsverhältnis zum AG stehenden Unternehmens der Missstand beseitigt.
Die Entsorgungsaufsicht (Blog) hat in Abstimmung mit der OÜ und dem beauftragten SiGeKo für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit auf der Baustelle zu sorgen. Dafür werden regelmäßig alle Flächen mit der Zielsetzung kontrolliert, dass
- die Flucht- und Rettungswege frei von Material, Geräten und Bauabfällen sind,
- die Lagerflächen nicht als Lager bzw. Zwischenlager für die vom Gewerk verursachten Bauabfälle verwendet werden,
- nur die bestätigten Lagerflächen von einem Gewerk genutzt werden als auch
- die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Arbeitsbereich der Gewerke eingehalten werden.
Bei Verstößen wird der Blog durch den AG beauftragt, den Verursacher zur Wiederherstellung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit aufzufordern, ggf. für den Verursacher kostenpflichtige Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
9.4.1 Ersatzvornahmen
Wird ein Mangel (insb. Material- und Abfallräumung oder Baureinigung) nicht binnen einer von dem Blog gesetzten angemessenen Frist (von 1 AT) beseitigt, erfolgt die Beseitigung des Mangels durch den Blog bzw. einen beauftragten Dritten des AG zu Lasten des verantwortlichen AN.
Der AN erhält die Gelegenheit, während der Reinigung anwesend zu sein, um sich von dem Aufwand und seiner Verantwortlichkeit überzeugen zu können. Sollte der AN bei der Reinigung nicht anwesend sein, sind Einwände gegen den Aufwand oder seiner Verantwortlichkeit ausgeschlossen.
Der AN hat die resultierenden Kosten entsprechend der Anlage 04 Vergütung und Pönale der Entsorgung zu tragen. Die Vertragsparteien sind sich hinsichtlich der Abrechnungsgrundlage des dargestellten Ablaufprozesses einig.
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Sollten in einem bemängelten Bereich verschiedene AN arbeiten und der Verursacher seitens des Blog nicht einwandfrei identifiziert werden können, wird der beanstandete Mangel auf diese AN anteilig aufgeteilt.
9.5 Sorgfaltspflicht des AN
Material und Werkzeug der AN sind räumlich von Abfällen zu trennen und ggf. deutlich zu kennzeichnen.
Für mangels ausreichender Sicherung und Kennzeichnung entsorgtes Material übernimmt der Blog keine Haftung.
Das Essen in den Gebäuden ist außerhalb dafür ausgewiesener Flächen verboten; erlaubt ist das Trinken alkoholfreier Getränke in den Etagen. Die Einhaltung der Sauberkeit ist von den Aufsichten der ausführenden Firmen durchzusetzen und wird vom Blog überwacht.
Sollte es zu Fäkalienverschmutzungen im Gebäude oder der BE kommen, wird der Verursacher umgehend unwiderruflich von der Baustelle verwiesen und hat zusätzlich zu seiner Schadenersatzpflicht ein Aufwandsentgelt gem. Anlage 04 Vergütung und Pönale pro Vorfall zu.
10 Baustelleneinrichtung
10.1 Medien
Mit der Leistungsaufnahme (ab Rohbau) ist der Blog für die gewerkeübergreifende Medienversorgung auf der Baustelle zuständig. Nachfolgend werden die zur Verfügung stehenden Leistungen zur Mediennutzung beschrieben.
10.1.1 Baustrom
Der Baustrom wird durch eine ausreichend dimensionierte Anzahl an Baustromverteilern auf dem gesamten Baufeld bereitgestellt. Etagenverteiler werden entsprechend dem Baufortschritt im Rohbau sukzessive ergänzt. Planmäßig steht auf jeder Etage mindestens ein Baustromverteiler zur Verfügung, sodass die Auftragnehmer (AN) in der Regel mit eigenen Anschlussleitungen von maximal 50 m Länge auskommen. Die von den AN eingesetzten Kabel sind ordnungsgemäß, sicher und gegebenenfalls befestigt zu verlegen sowie vor unbefugtem Zugriff geschützt zu halten.
Jeder AN hat den jeweils nächstgelegenen Baustromverteiler zu nutzen und eine direkte Verbindung zwischen Arbeitsgerät, Kabel und Verteiler sicherzustellen.
Der Anschluss erfolgt über konventionelle Schutzkontaktstecker. Die Lage von Kabeln und Verteilern darf nicht verändert oder umgebaut werden. Es dürfen ausschließlich zugelassene, geprüfte (GS-/CE-zertifizierte), betriebssichere und unveränderte Abnehmer angeschlossen werden. Kaskadenschaltungen (z. B. 32 A auf 16 A) sind unzulässig.
Kabel sind stets unterhalb des Kastens zu führen und dürfen nicht durch die Tür des Verteilers gelegt werden (Quetschgefahr). Die AN haben sicherzustellen, dass abgelegte Materialien keine Kabel belasten oder beschädigen.
Die turnusmäßigen Prüfungen der Baustromverteiler – einschließlich der vorgeschriebenen Geräteprüfungen – werden durch den Blog durchgeführt. Ebenso erfolgt die arbeitstägliche Prüfung der FI-Taster (durch Betätigung) in den Baustromverteilern durch den Blog. Diese Prüfungen entbinden die AN jedoch nicht von ihrer Pflicht, ihre eingesetzten Geräte, Kabel und Arbeitsmittel eigenverantwortlich zu prüfen und sicher zu betreiben. Im Fall, dass ein Prüfvermerk fehlt oder nicht ordnungsgemäß vorliegt, kann die Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmitteln
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nach DGUV auch beim Blog in Anspruch genommen werden (siehe Anlage 04 Vergütung und Pönale). Die Kosten der Baustromversorgung (Bereitstellung und Verbrauch) trägt der AG bzw. sie werden gemäß gewerkespezifischem Umlageschlüssel vertraglich vereinbart.
Eine unverhältnismäßige, verschwenderische oder zweckfremde Nutzung der Baustromversorgung wird sanktioniert. Unzulässige Änderungen, Umbauten oder Beschädigungen an der Baustromanlage werden durch den Baulogistiker dokumentiert und dem Verursacher einschließlich der Kosten zur Wiederherstellung in Rechnung gestellt.
Die AN haben die Baustromverteiler sachgerecht zu nutzen, Beschädigungen zu vermeiden und festgestellte Mängel oder Störungen unverzüglich zu melden.
10.1.2 Beleuchtung
Die Flucht- und Rettungswege werden durch den Blog beleuchtet. Die Beleuchtung erfolgt bis in die Treppenhäuser der einzelnen Geschosse und wird im Bereich des Rohbaus entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt sukzessive ergänzt und erweitert. Die Not- / Sicherheitsbeleuchtung darf nicht eigenmächtig entfernt werden und wird bei Nichtbefolgung mit einer Strafe belegt. Da es sich hierbei um eine Sicherung gegen akute Gefährdung von Leib und Leben handelt, droht dem Verursacher bei Zuwiderhandlung auf Entscheidung des AG ein Baustellenverbot (Siehe Anlage 04 Vergütung und Pönale). Sollte eine Änderung notwendig werden, so ist der Blog darüber mit 2 Wochen Vorlauf zu informieren.
In den Geschossen selbst hat der AN bei Bedarf für eine eigene ausreichende Beleuchtung an der jeweiligen Arbeitsstelle und den Zuwegungen zu sorgen.
10.1.3 Bauwasser
Das Bauwasser wird über einen zentralen Bauwasseranschluss bereitgestellt. Dieser Übergabepunkt befindet sich außerhalb des eigentlichen Baufeldes (im Bereich der westlichen Containeranlage) sowie in unmittelbarer Nähe des Bauwasserschachts. Die genaue Position ist dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Ab den durch den Baulogistiker bereitgestellten Übergabepunkt ist der AN eigenverantwortlich für die Heranführung des Bauwassers zu seinen jeweiligen Arbeitsbereichen zuständig. Hierzu zählen insbesondere die Verlegung, Sicherung und Unterhaltung der benötigten Schläuche und Leitungen. Für Schäden, die durch Unachtsamkeit, Undichtigkeiten oder den unsachgemäßen Einsatz von Leitungen, Anschlüssen oder Verbrauchseinrichtungen entstehen, haftet der AN.
Die Kosten der Bauwasserversorgung (Bereitstellung und Verbrauch) trägt der AG bzw. sie werden gemäß dem gewerkespezifischen Umlageschlüssel auf die AN verteilt und vertraglich vereinbart.
Eine unverhältnismäßige, verschwenderische oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Bauwassers wird sanktioniert. Unzulässige Änderungen, Umbauten oder Beschädigungen an der bauseitigen Bauwasserinstallation werden durch den Baulogistiker dokumentiert. Die Kosten für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
10.1.4 Abwasser
Bauliche Abwässer sind durch den AN eigenverantwortlich so zu handhaben, dass eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung jederzeit gewährleistet ist. Der AN hat selbst sicherzustellen, auf welchem Weg und an welchen geeigneten Punkten seine baulichen Abwässer – einschließlich Tagwasser – erfasst, gesammelt und
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abgeführt werden. Abhängig vom Verschmutzungsgrad sind die Abwässer ggf. in geschlossenen, geeigneten Behältern zu sammeln und anschließend fachgerecht abzutransportieren.
Eine Einleitung baulicher Abwässer, Tagwasser oder sonstiger verschmutzter Flüssigkeiten in vorhandene Entwässerungssysteme der Baustelle oder des öffentlichen Netzes ist grundsätzlich untersagt. Eine Einleitung darf nur nach vorheriger Genehmigung durch die zuständigen Behörden erfolgen und ausschließlich an den hierfür freigegebenen Punkten.
Entsorgungskosten sowie Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Ableitung oder Einleitung entstehen, trägt der AN.
10.1.5 Baubeheizung
Die Baubeheizung wird bauseits übergeordnet durch einen separat beauftragten Servicedienstleister bereitgestellt.
Die Lieferung, der Aufbau, der Betrieb, die Anpassung an den jeweiligen Bauablauf und Baufortschritt sowie der Rückbau der Baubeheizung nach Bauende erfolgen entsprechend den baulichen Erfordernissen und liegen vollständig im Verantwortungsbereich dieses Servicedienstleisters.
Die bereitgestellte Baubeheizung steht allen auf der Baustelle tätigen AN zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Ein Anspruch auf individuelle Sonderlösungen besteht nicht.
Die AN haben die Baubeheizung sachgerecht zu nutzen, Beschädigungen zu vermeiden und festgestellte Mängel oder Störungen unverzüglich zu melden.
10.2 Containermanagement (Stellung, Nutzung und Verwaltung)
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse erfolgt die zentrale und gewerkeübergreifende Stellung der Sanitär- und Sanitätscontainer sowie der Büro- und Mannschaftscontainer ausschließlich über den Baulogistiker, der im Auftrag des AG die Containerverwaltung durchführt. Die ausführenden Firmen sind vertraglich verpflichtet, benötigte Container ausschließlich über den Baulogistiker zu bestellen. Die Kosten für die Containernutzung werden über den AG im Rahmen des gewerkespezifischen Umlageschlüssels verrechnet.
Die Anzahl der bereitzustellenden Container (Büro- und Mannschaftscontainer) richtet sich nach dem vom AN rechtzeitig, spätestens 4 Wochen vor Leistungsaufnahme, mitzuteilenden Personalbedarf sowie nach den örtlich begrenzten Stellflächen.
Die Nutzung der Container unterliegt den durch den AG vorgegebenen Nutzungsvorschriften.
Bereitstellungs-/Belegungsschlüssel:
Einzelbürocontainer: 1-2 Personen
Doppelbürocontainer: 2-3 Personen
Mannschaftscontainer: 8 Personen
Für die Fachbauleitung werden auf Anfrage Bürocontainer in begrenzter Anzahl und ausschließlich nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Ein genereller Anspruch darauf besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf bestimmte oder benachbarte Container.
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Die gemeinschaftlich genutzten Container sind von allen AN pfleglich zu behandeln. Eigene elektrische Geräte dürfen nur betrieben werden, wenn sie über ein gültiges VDE-Prüfzeichen verfügen und technisch einwandfrei sind. Geräte mit hohem Stromverbrauch (z. B. Heizgeräte, Kochplatten, Klimageräte) dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Baulogistiker betrieben werden. Beim Verlassen der Container sind alle elektrischen Geräte spannungsfrei zu schalten.
Aufstellung eigener Container:
Die eigenständige Aufstellung von Containern durch die AN ist grundsätzlich ausgeschlossen – ausgenommen Magazin- und Materialcontainer. Solche Container sind von den AN entsprechend ihres Bedarfs bereitzustellen, sofern ausreichend Stellflächen vorhanden sind. Anzahl, Größe und notwendige Stellflächen sind im Vorfeld mit dem Baulogistiker abzustimmen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Fläche oder eine bestimmte Anzahl an Magazin- und Materialcontainern besteht nicht.
Ausstattung und Verantwortung:
Der Abschluss von Telefon-, Internet- oder sonstigen Dienstleistungsverträgen innerhalb der eigenen Container ist Sache des AN.
In den Containernutzungsgebühren sind anteilig die Kosten für Bereitstellung, Vorhaltung, Instandhaltung (inkl. Standardmobiliar), Entsorgung der anfallenden Restabfälle, eine turnusmäßige Oberflächenreinigung sowie die Stromkosten enthalten. Sonderausstattungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Der Nutzer bzw. AN haftet für sämtliche Schäden an den bereitgestellten Containern. Während Zeiten ohne Nutzung sind Türen und Fenster geschlossen zu halten. Das Übernachten in den Containern ist nicht gestattet.
In allen Büro-, Mannschafts-, Sanitär- und Sanitätscontainern gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot. Dies umfasst auch das Rauchen von E-Zigaretten und sonstigen nikotinhaltigen oder nikotinfreien Verdampfern. Das Rauchen ist ausschließlich in den hierfür ausgewiesenen Raucherbereichen zulässig. Verstöße werden dokumentiert und dem verursachenden AN bzw. Unternehmen zur Anzeige gebracht; entstehende Reinigungs- oder Schadenskosten werden an den Verursacher weiterbelastet.
Übergabeprotokolle:
Vor Nutzungsbeginn werden für alle bereitgestellten Container Übergabeprotokolle erstellt. Diese dienen der Dokumentation des Anfangszustands und bilden die Grundlage für die spätere Rückgabe.
Die geplanten Standorte der Containeranlagen sind dem BE-Plan zu entnehmen.
10.2.1 Mannschaftscontainer / Aufenthalts- und Umkleideräume
Der Blog stellt Containeranlagen für das gewerbliche Personal zur Verfügung. Diese werden von allen AN gemeinschaftlich genutzt.
Für eine effiziente und vorausschauende Belegungsplanung sind die AN verpflichtet, die geplante Anzahl ihres gewerblichen Personals mindestens 4 Wochen über den Blog beim AG anzumelden. Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
• Nutzer • Gewerk
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• Anzahl des gewerblichen Personals • Geplante Nutzungsdauer
Die AN haben keinen Anspruch auf die alleinige Nutzung der Container. Bei Bedarf kann der AG bzw. der Blog die gemeinsame Nutzung der Container mit anderen AN bzw. NU anordnen.
Ausstattung der Mannschaftscontainer:
• Tische • Stühle • Abschließbare Spinde
Die Container dienen als Aufenthalts- und Umkleideräume für das gewerbliche Personal und sind pfleglich zu behandeln.
10.2.2 Büroräume
Die Fachbauleitungen können standardmäßig möblierte Bürocontainer beim AG bzw. Baulogistiker über den Zeitraum ihrer Leistungsabwicklung in Anspruch nehmen.
Die Vergabe der Bürocontainer erfolgt ausschließlich über den AG bzw. Baulogistiker. Die ausführenden Firmen sind verpflichtet, den Bedarf an Bürocontainern mindestens 4 Wochen im Voraus über den Blog beim AG anzumelden.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
• Nutzer • Gewerk • Anzahl des Personals • Anzahl der benötigten Bürocontainer • Geplante Nutzungsdauer
Ausstattung der Bürocontainer:
• Schreibtische • Bürodrehstühle • Regale • Rollcontainer • Papierkörbe • Kleiderständer • Klimagerät
Die Bürocontainer dienen der Arbeitsorganisation der Fachbauleitungen und sind pfleglich zu behandeln. Ein Anspruch auf bestimmte Container oder besondere Standorte besteht nicht.
10.2.3 Sanitätscontainer
Der Blog hält im Bereich des Baustellenzugangs einen Sanitätscontainer zur Erstversorgung im medizinischen Notfall vor. Die Ausstattung des Sanitätscontainers entspricht den Anforderungen der ASR A4.3 sowie den einschlägigen DIN-Vorgaben (insbesondere DIN 13169) und den Regelungen der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
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10.2.4 Sanitärcontainer
Der Blog stellt für alle AN zentral nutzbare Sanitärcontainer sowie mobile WC-Einheiten bereit. Die Standorte sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Die Sanitäranlagen stehen gewerkeübergreifend allen auf der Baustelle tätigen AN zur Verfügung. Eine individuelle Zuweisung bestimmter Sanitärbereiche erfolgt nicht.
Die regelmäßige Reinigung, Kontrolle und Befüllung der Verbrauchsmaterialien (z. B. Seife, Papierhandtücher, Toilettenpapier) erfolgt durch den Blog nach einem festgelegten Reinigungs- und Wartungsrhythmus. Verschmutzungen oder Defekte, die darüber hinaus auftreten, sind dem Blog unverzüglich zu melden.
Der Strom-, Wasser- und Abwasserverbrauch wird gemäß dem mit den Gewerken vereinbarten Umlageschlüssel abgerechnet.
Die Nutzung der Toilettenanlagen zum Säubern von Werkzeugen, Geräten oder dem Auswaschen von Resten flüssiger Werkstoffe aus Gebinden, sowie das Befüllen mit Feststoffen jeglicher Art ist verboten. Zuwiderhandlung wird entsprechend dem Verursacher, im Zweifel der entsprechenden Nutzergemeinschaft, belastet (Siehe Anlage 04 Vergütung und Pönale).
10.2.5 Magazin- und Materialcontainer
Der Blog stellt auf dem Baufeld keine Container zur Lagerung von Geräten, Maschinen, Material oder Bauhilfsstoffen der AN bereit. Lager- und Magazinflächen können ausschließlich nach vorheriger Anmeldung und Prüfung durch das Flächenmanagement des Blog vergeben werden. Das Flächenmanagement prüft die Verfügbarkeit geeigneter Stellflächen und verwaltet die vergebenen Lagerflächen bzw. Containerstandorte. Ein Anspruch auf bestimmte Flächen besteht nicht.
In begründeten Einzelfällen kann der AG bzw. die örtliche Überwachung (OÜ) in Abstimmung mit dem Baulogistiker ersatzweise verschließbare Räume zur Verfügung stellen. Auch hierfür besteht kein genereller Anspruch.
Lagerung von Gefahrstoffen:
Die Lagerung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Magazin- oder Materialcontainern bzw. in ersatzweise bereitgestellten Räumen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des AG/OÜ bzw. des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) zulässig.
Der AN ist verantwortlich für:
• die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen und technischen Vorschriften, • die Umsetzung der Vorgaben aus Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie Baustellenordnung, • eine ggf. notwendige Stromversorgung für seine Container oder Lagereinrichtungen
Alle Lagerbereiche sind sauber, ordnungsgemäß und sicher zu betreiben.
10.2.6 Zuweisung, Nutzung und Reinigung der Container
Die Zuweisung der Container erfolgt durch den AG in Zusammenarbeit mit dem Baulogistiker. Der Bezug und die Räumung der Container sind bedarfsgerecht und sukzessive entsprechend dem tatsächlichen Personal- und Leistungsbedarf der AN vorzunehmen.
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Übergabe und Protokollierung:
Vor der Nutzung wird der Zustand jedes Containers in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Umbauten, bauliche Veränderungen oder technische Anpassungen durch die AN sind nicht zulässig. Schäden oder Verluste, die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN.
Reinigung:
Der Baulogistiker führt zusätzlich eine turnusmäßige Grundreinigung der bereitgestellten Container durch, einschließlich Oberflächenreinigung und Kontrolle der Einrichtung.
Zutritt und Kontrolle:
Dem AG, dem Baulogistiker oder deren Vertretern ist jederzeit Zutritt zu den Büro- und Umkleidecontainern zu gewähren, um Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zu überprüfen. Die Kontrolle erfolgt im Beisein eines AN- Vertreters.
Beschriftung:
Alle Container sind an den Zugangstüren gut sichtbar zu kennzeichnen mit:
• Firmenname und Anschrift • Ansprechpartner • Telefonnummer
Haftung und Sicherheit:
Eine Bewachung der Container durch den Blog erfolgt nicht. Für Einbruch, Diebstahl oder Beschädigungen an den Einrichtungen oder Ausrüstungen der AN übernimmt der AG keine Haftung.
10.3 Baubehelfe / Gerüste
Das Einrichten, Vorhalten, Nutzen und Abbauen sämtlicher Arbeitsgerüste liegt im Aufgaben- und Verantwortungsbereich des AN und ist von diesem eigenständig, fachgerecht und eigenverantwortlich zu organisieren.
Die Verantwortung für die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Aufbau, den Betrieb sowie die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, technischen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften liegt ausschließlich beim AN.
Das erforderliche Fassadengerüst wird durch den AN Rohbau gestellt und ist von diesem entsprechend den geltenden Vorschriften aufzubauen, zu betreiben und wieder abzubauen.
11 Kontrollen, Maßnahmen und Gebühren
Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen und Regelungen dienen der Einhaltung der organisatorischen Abläufe und Sicherheitsvorgaben auf der Baustelle. Die Kategorisierung erfolgt durch den Baulogistiker.
11.1 Kontrollen
Wie in den vorangegangenen Kapiteln beschrieben wurde, ergeben sich aufgrund des begrenzten Logistikflächen des Bauareals Abhängigkeiten zwischen den verschiedenen AN. Damit die genannten Ziele unter den vorgenannten
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Bedingungen erreicht werden, ist es neben der Organisation und Steuerung notwendig, den Randbedingungen des Baulogistikhandbuchs sowie den Anweisungen des Blogs Nachdruck zu verleihen. Dies geschieht mittels Kontrollen und der nachfolgend beschriebenen Möglichkeit zur Sanktionierung.
Werden durch den AN und/oder ihm zuzurechnende Dritte die Regularien des Baulogistikhandbuchs und die Anweisungen des Blogs beachtet und umgesetzt, entstehen keine Sanktionierungen. Verstößt der AN und/oder ihm zuzurechnende Dritte gegen diese Regularien oder Anweisungen des Blogs, erfolgt eine Sanktionierung im dargestellten Maßstab unter den nachfolgend beschriebenen Randbedingungen.
Die Sanktionierung ist in Summe mit geltend gemachten Vertragsstrafen auf die ggf. im Bauvertrag festgelegte Höhe der Vertragsstrafe begrenzt. In Grenzfällen und bei mehrfacher Wiederholung behält sich der AG vor, entsprechende Baustellenzutrittsverbote auszusprechen. Der AN hat dann für mindestens gleichwertigen Ersatz zu sorgen und seinen Bauvertrag uneingeschränkt zu erfüllen. Auswirkungen, bis hin zu Kündigungen/Ersatzvornahmen, bedingt durch solche Umstände, gehen ausschließlich zu Lasten des AN.
11.2 Beweissicherung und Geltendmachung
Durch die personenbezogenen Zugangskarten kann ein etwaiges Fehlverhalten bzw. ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Baulogistikhandbuches eindeutig einem Mitarbeitenden bzw. einem AN zugeordnet werden. Zu diesem Zweck erstellt der Blog eine Dokumentation, die dem AG und der OÜ übermittelt wird.
Die OÜ bzw. der AG zieht den entsprechenden Betrag vom geprüften Rechnungsbetrag ab. Vertragsgemäß vereinbarte Nachlässe werden auf diese Abzüge nicht angewendet; sie erfolgen direkt von der geprüften Nettosumme.
11.3 Sanktionskatalog
Die Vergütung für die Leistungen des Blog ist Anlage 04 Vergütung und Pönale zu entnehmen. In dieser Anlage sind auch Sanktionen bzw. Pönale für Pflichtverletzungen des AN geregelt.
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird inkl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer berechnet. Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge, die nach Maßgabe des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Die Pönale stellt in der Regel einen Schadenersatz dar und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer. Sollte der Schädiger jedoch aktiv den Auftrag zur Beseitigung des Schadens an den LOG erteilen, gilt dies als steuerpflichtige Leistung, und es wird die entsprechende Umsatzsteuer berechnet.
Der AG wird die einschlägige Vergütung bzw. Pönale gegenüber dem AN-Gewerk abrechnen.
Kostenforderungen Dritter sind in den Forderungen nicht berücksichtigt: z.B. etwaiger Behinderungskosten anderer Gewerke z.B. etwaiger Maßnahmen von Ordnungsbehörden, welche gesondert geahndet werden z.B. evtl. notwendiger Wechsel der gesamten Schließgruppe z.B. Ansprüche aus Straftatbeständen
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12 Kostenverrechnung
Die im Baulogistikhandbuch beschriebenen baulogistischen Leistungen werden durch den Blog zentral für alle an der Maßnahme beteiligten AN erbracht.
Die hierfür bereitgestellte Infrastruktur sowie die organisatorische Unterstützung sind von den Auftragnehmern im Rahmen der Angebotskalkulation und Preisbildung zu berücksichtigen.
Der Auftraggeber (AG) erhebt zur Deckung der hierfür entstehenden Aufwendungen eine gewerkespezifische Umlage „Baulogistik“. Art, Umfang und Abgrenzung der umlagefähigen Leistungen ergeben sich ausschließlich aus den Regelungen des vorliegenden Baulogistikhandbuchs.
Die geltenden gewerkeübergreifenden Festlegungen sind dem Baulogistikhandbuch zu entnehmen und sind für alle Auftragnehmer verbindlich.
Das Baulogistikhandbuch sowie die dazugehörigen Baulogistik-Phasenpläne (BE-Pläne) sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und gelten als Vertragsgrundlage.
13 Notfälle
13.1 Alarmplan
Der Alarmplan beinhaltet die wichtigsten Telefonnummern für den Notfall und zeigt den Ablauf in welcher Reihenfolge welche Personen alarmiert werden müssen. Der Alarmplan befindet sich in Anlage 10 Alarmplan.
13.2 Notfall - Einrichtungen
Feuerlöscher werden im Gebäude verteilt und gekennzeichnet.
Geräte des AN haben alle mit einem Firmenschild ausgestattet zu sein, um diese zu jeder Zeit zuordnen zu können und Versperrungen von Fluchtwegen schnellstmöglich aufzuheben.
13.3 Personen für den Notfall
Der AN hat dafür zu sorgen, dass er für seine Mitarbeiter genügend Ersthelfer stellt und diese auch auf der Baustelle anwesend sind. Auf dem Baustellenausweis der jeweiligen Person wird vermerkt, dass es sich um einen Ersthelfer handelt. Weiterhin werden folgende Personen für den Notfall vor Ort sein.
13.4 Brandschutz
Zusätzlich zu den Regelungen der betriebseigenen Gefährdungsbeurteilung, der BaustellO und des SiGePlan sowie gesetzlicher Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz, hat der AN folgende Hinweise zu beachten:
- Es gilt grundsätzlich Rauchverbot auf der Baustelle.
- Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Feuer, Funkenflug oder brandbeschleunigenden Stoffen ausgeübt werden, sind durch einen dafür geeigneten Feuerlöscher zu sichern. Das eingesetzte Personal ist durch den Arbeitgeber im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.
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14 Anlagen
Anlage 01 Baustellenordnung Anlage 02 SiGe-Plan Anlage 03 Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten Anlage 04 Vergütung und Pönale Anlage 05 Einweisungsprotokoll Anlage 06 Anfahrtsbeschreibungen Anlage 07 Vereinbarung über Entgegennahme von Kleinstlieferungen Anlage 08 Handbuch Online Avisierung Xitavis Anlage 09 Handbuch Zutrittskontrolle ZeeGear Anlage 10 Alarmplan Anlage 11 Abfalldeklaration
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9002.40.10 :dnatS ,10 .veR ,20-10.40.10 BF
Anlage 01 Baustellenordnung
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Baustellenordnung
(nach § 8 ArbSchG sowie § 6 Abs. 1 u. 2 DGUV Vorschrift 1)
Baustelle: Neubau der Emmy-Noether- Schule Am alten Güterbahnhof 41 63075 Offenbach am Main
Bauherr: Magistrat der Stadt Offen- bach am Main, Dezernat IV, Amt für Planen und Bauen Berliner Straße 60 63065 Offenbach am Main
SiGe-Koordination: DEKRA Automobil GmbH Niederlassung Frankfurt Borsigallee 24B 60388 Frankfurt am Main
Datum: 27.11.2025
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Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................. 4 2 Allgemeines ..................................................................................................................................... 4 2.1 Pflichten der Auftragnehmer ...................................................................................................... 4 2.2 Arbeitsschutzorganisation der Auftragnehmer ........................................................................... 4 2.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ...................................................................... 4 2.4 Berichterstattung ....................................................................................................................... 5 2.5 Personal .................................................................................................................................... 5 2.6 Arbeitszeit ................................................................................................................................. 5 3 Arbeitsstätten .................................................................................................................................. 6 3.1 Baustelleneinrichtung und Baustellenverkehr ............................................................................ 6 3.2 Unterkünfte und soziale Anlagen ............................................................................................... 6 3.3 Winterfeste Arbeitsplätze .......................................................................................................... 6 3.4 Erste-Hilfe-Einrichtungen .......................................................................................................... 6 3.5 Erste-Hilfe-Maßnahmen ............................................................................................................ 6 3.6 Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung ........................................................................... 7 3.7 Funksprechverkehr ................................................................................................................... 7 3.8 Ordnung, Sauberkeit und Hygiene ............................................................................................ 7 3.9 Alkohol- und Drogenmissbrauch ............................................................................................... 7 3.10 Nutzung von Rundfunkempfängern ........................................................................................ 7 4 Arbeitssicherheit .............................................................................................................................. 8 4.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 8 4.2 Unterweisung ............................................................................................................................ 8 4.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge ................................................................................................... 8 4.4 Baumaschinen und Geräte ........................................................................................................ 8 4.5 Hebezeuge und Montagefahrzeuge .......................................................................................... 8 4.6 Persönliche Schutzausrüstung .................................................................................................. 9 4.7 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz .......................................................................... 9 4.8 Gerüste und Absturzsicherungen .............................................................................................. 9 4.9 Gefahrstoffe .............................................................................................................................. 9 4.10 Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege .................................................................... 9 4.11 Erdarbeiten ............................................................................................................................ 9 4.12 Montagearbeiten .................................................................................................................. 10 4.13 Abbrucharbeiten .................................................................................................................. 10 5 Brand- und Explosionsschutz ........................................................................................................ 10 6 Umweltschutz ................................................................................................................................ 11 6.1 Abfall ....................................................................................................................................... 11 6.2 Lärm........................................................................................................................................ 11 6.3 Umwelt- und Gewässerschutz ................................................................................................. 11 7 Sicherung der Baustelle................................................................................................................. 11 7.1 Wachdienst, Ausweise ............................................................................................................ 11 7.2 Fotografieren ........................................................................................................................... 11
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7.3 Besucher ................................................................................................................................. 11 8 Bekanntmachung und Inkraftsetzung............................................................................................. 12
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1 Vorbemerkungen
Für die vorliegende Baumaßnahme (Neubau der Emmy-Noether-Schule) wird nachstehende Baustel- lenordnung vereinbart. Diese soll einen störungsfreien Bauablauf ermöglichen und die Sicherheit für Be- schäftigte und Anlagen gewährleisten. Sie enthält Regelungen zur Organisation, Koordination und Über- wachung des Baustellenbetriebes und umfasst Maßgaben zur Arbeitssicherheit. Jeder Auftragnehmer hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung zu unterrichten. Ihre Ein- haltung ist Teil der Vertragserfüllung.
2 Allgemeines
2.1 Pflichten der Auftragnehmer Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Arbeit auf dem Baustellengelände erst aufzunehmen, wenn ihm die Arbeitserlaubnis von der örtlichen Bauleitung erteilt wurde. Die in Verbindung mit der Arbeitser- laubnis erteilten Auflagen bezüglich der Arbeitssicherheit sind einzuhalten. Leistungen dürfen nur mit Einverständnis der Bauleitung weiter vergeben werden. Der Auftragnehmer hat bei Vergabe von Arbeiten an andere Unternehmer seiner Abstimmungspflicht entsprechend § 6 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1 nachzukommen. Das Personal des Auftragnehmers hat den Anweisungen der örtlichen Bauleitung in jedem Falle Folge zu leisten. Im Weigerungsfall hat die Bauleitung das Recht, die erforderlichen Maßnahmen zu Lasten des Auftragnehmers zu veranlassen. Die örtliche Bauleitung kann, wenn Unfallverhütungsvorschriften missachtet werden oder Unfallgefahren bestehen, die sofortige Einstellung der Arbeiten veranlassen. Die durch die Unterbrechung entstehenden Kosten und Folgen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der vereinbarte Fertigstellungstermin bleibt von dieser Maßnahme unberührt.
2.2 Arbeitsschutzorganisation der Auftragnehmer Vor Beginn der Arbeiten hat der Auftragnehmer der Bauleitung die zuständige Berufsgenossenschaft mit Mitgliedsnummer zu melden sowie die betreuende Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Anschrift und die eingesetzten Ersthelfer namentlich zu benennen. Den hierzu entsprechenden Vordruck wird durch die Bauleitung an den Auftragnehmer übergeben (For- mular Firmenauskunft)
2.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Auf der Grundlage der Baustellenverordnung (BaustellV) wird im Namen und im Auftrag des Bauherren ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (im Folgenden Koordinator genannt) bestellt. Name und Anschrift des Koordinators: Herr Ajdin Brkic DEKRA Automobil GmbH Borsigallee 24B, 60388 Frankfurt am Main Mobil: +49 151/40656678 Mail: ajdin.brkic@dekra.com Der Koordinator kontrolliert die Einhaltung dieser Baustellenordnung, des Sicherheits- und Gesundheits- schutzplanes sowie der Arbeitsschutzvorschriften und schreitet bei erkennbaren Gefahrenzuständen ein.
© DERKA Automobil GmbH, Bereich Industrie, Bau und Immobilien Seite 4 von 12
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Die Auftragnehmer sind zur unverzüglichen Mängelbeseitigung verpflichtet. In Abstimmung mit der Baustellenleitung erfolgen Sicherheitsbesprechungen und Baustellenbegehungen. Diese Aktivitäten werden protokolliert. Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von seiner Abstimmungspflicht mit anderen Unternehmern entsprechend § 8 ArbSchG und § 6 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Er- füllung der Arbeitsschutzpflichten gegenüber seinen Beschäftigten bleibt unberührt.
2.4 Berichterstattung Der Auftragnehmer hat in geeigneter Form den Personaleinsatz, den Geräteeinsatz, die Materialliefe- rungen, die Arbeitsleistungen und den Arbeitsfortschritt zu dokumentieren. Alle Subunternehmer sind der Bauleitung vor Arbeitsaufnahme mitzuteilen. Dem Koordinator und der Bauleitung sind alle Arbeitsunfälle und Schadensfälle unverzüglich mitzuteilen. Die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht an Behörden und Berufsgenossenschaften bleibt davon un- berührt.
2.5 Personal Das Personal des Auftragnehmers muss für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein. Personen, die gegen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften verstoßen oder den Anweisungen des Bauherrn oder seiner Beauftragten hierzu nicht Folge leisten, sind abzuberufen und zu ersetzen. Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechpartner vor Ort sein.
2.6 Arbeitszeit Grundsätzlich gilt eine werktägliche Rahmenarbeitszeit von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Abweichungen hier- von sind mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes bleiben unbe- rührt. Ausnahmen sind dem Gewerbeaufsichtsamt bzw. dem zuständigen Ordnungsamt rechtzeitig mit- zuteilen.
2.7. Baustellensprache und ausländische Beschäftigte
Als Baustellensprache wird deutsch festgelegt. Ausländische Auftragnehmer mit ausländi- schen Arbeitnehmern sind verpflichtet, Aufsichtspersonal auf die Baustelle zu entsenden, das mit den geltenden deutschen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften hinrei- chend vertraut sowie ermächtigt und befähigt ist, in deutscher Sprache abgefasste Anord- nungen und Verfügungen entgegenzunehmen, zu verstehen und zu erfüllen. Eine mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraute verantwortliche Aufsichtsperson muss stets auf der Arbeitsstelle zugegen bzw. auf der Baustelle erreichbar sein. Für deutsche Auftragnehmer, welche ausländische Mitarbeiter einsetzen, gilt sinngemäß das gleiche. Für alle ausländischen Arbeitnehmer ist in jedem Fall eine gültige Arbeitserlaubnis der Bau- leitung vorzulegen und, falls erforderlich, auf der Baustelle vorzuhalten.
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3 Arbeitsstätten
3.1 Baustelleneinrichtung und Baustellenverkehr Der Auftragnehmer hat seine Baustelleneinrichtung auf den vom Bauherrn bzw. der Bauleitung zugewie- senen Flächen bzw. Räumlichkeiten vorzunehmen. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu brin- gen. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der örtlichen Bauleitung abzustim- men. Dies gilt z.B. für Schwertransporte. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle unverzüglich zu räumen. Die benutzten Flächen sind nach der Räumung in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht. Die Baustelle darf nur über die gekennzeichneten Zugänge betreten und verlassen werden. Ein Öffnen des Bauzaunes (außer des Tores) ist untersagt. Verkehrsflächen sind besonders gekennzeichnet. Private Personenkraftwagen können nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Auf der Baustelle gilt grundsätzlich die Straßenverkehrs- ordnung. Davon abweichend wird die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h festgelegt. Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- oder Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Ausnahmen sind mit der örtlichen Bauleitung zu vereinbaren. Rückwärtsfahren ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Es be- steht Einweisungspflicht. Die Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten.
3.2 Unterkünfte und soziale Anlagen Der Bauherr stellt Flächen mit den erforderlichen Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten für die Einrichtung der - nach Arbeitsstättenverordnung erforderlichen - Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstigen Einrichtungen zur Verfügung. Die Genehmigung zur Herrichtung von Tagesunterkünften im Gebäude ist stets widerruflich. Tagesun- terkünfte dürfen nicht als Materiallager genutzt werden. In den Tagesunterkünften ist durch Beräumung ständig Ordnung und Sauberkeit zu halten.
3.3 Winterfeste Arbeitsplätze Leistungen zur Schaffung winterfester Arbeitsplätze, einschließlich der Räum- und Streuarbeiten, vergibt der Bauherr gesondert. Der Auftragnehmer hat grundsätzlich die Forderungen der Arbeitsstättenverord- nung einzuhalten.
3.4 Erste-Hilfe-Einrichtungen Der Auftragnehmer hat nach der Arbeitsstättenverordnung sowie DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, Verbandmaterial für seine Mitarbeiter sowie ausgebildete Ersthelfer entsprechend der Mit- arbeiterzahl vorzuhalten.
3.5 Erste-Hilfe-Maßnahmen Der zuständige Verantwortliche alarmiert bei Notfällen unmittelbar bzw. über die Bauleitung den Ret- tungsdienst über Notruf (Tel.: 112) und informiert anschließend die Bauleitung und ggf. den Sicherheits- koordinator. Es ist sicherzustellen, dass am Baustellenzugang ein Einweiser bereitsteht, um den Notarzt schnell zum Unfallort auf der Baustelle bringen zu können.
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Alle Verletzungen (auch nur geringfügigen Ausmaßes) sind durch den Ersthelfer zu versorgen und im Verbandbuch des jeweiligen Auftragnehmers zu dokumentieren. Arbeits- und Wegeunfälle, die mehr als 3 Tage-Arbeitsunfähigkeit oder den Tod eines Versicherten zur Folge haben, sind vom Auftragnehmer direkt an seinen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossen- schaft) sowie nach Landesrecht zuständigen Arbeitsschutzbehörden anzuzeigen. Alle Unfälle, die eine ärztliche Behandlung erforderlich machen, sind an die Bauleitung zu melden. Diese führt bei Erfordernis eine entsprechende Unfalluntersuchung durch.
3.6 Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung Die Stromversorgung erfolgt entsprechend dem Baustelleneinrichtungsplan. Der Bauherr veranlasst die Einrichtung des Anschlusspunktes und der Hauptverteilung. Ab Hauptverteilung ist die Unterverteilung Sache des Auftragnehmers. Der Bauherr stellt auch die Allgemeinbeleuchtung. Für ausreichende Arbeitsplatzbeleuchtung hat der Auftragnehmer zu sorgen. Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von zugelassenen und gemäß BGV A 3 geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Geräten gestattet.
3.7 Funksprechverkehr Bei Funksprechverkehr sind Gerätezahl und -typ sowie die verwendete Frequenz der Baustellenleitung zu melden und die Nutzungsberechtigung hierfür ist einzuholen. Die Anforderungen des Post- und Fern- meldewesens sind einzuhalten.
3.8 Ordnung, Sauberkeit und Hygiene Die Auftragnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitsbereich sowie ihre Unterkünfte und sanitären Anlagen in ordentlichem Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Andernfalls vergibt die Baustellenleitung den Auftrag hierfür und legt die Kosten auf die Verursacher um. Unterkünfte und Sozialanlagen müssen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung entsprechend vorgehalten und betrieben werden.
3.9 Alkohol- und Drogenmissbrauch Auf der Baustelle besteht striktes Alkoholverbot sowie Verbot von berauschenden Mitteln (Drogen). Der Auftragnehmer hat Personen, bei denen der begründete Verdacht auf Alkohol- und Drogeneinfluss besteht, unverzüglich von der Baustelle zu entfernen. Der Bauherr behält sich vor, solchen Personen Baustellenverbot zu erteilen.
3.10 Nutzung von Rundfunkempfängern Rundfunkempfänger sind so zu nutzen, dass Dritte nicht belästigt werden. Für die ordnungsgemäße Abführung der GEZ-Gebühren hat der Gerätebetreiber zu sorgen.
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4 Arbeitssicherheit
4.1 Allgemeines Jeder Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf der Baustelle tätigen Bauleiter bzw. Auf- sichtführenden, einschließlich seiner Subunternehmer, Kenntnis über den SIGEPLAN, diese Baustellen- ordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die von ihm durchzuführenden Arbeiten eine baustellenbezo- gene Gefährdungsbeurteilung anzufertigen. Diese ist auf Verlangen dem Koordinator und der Bauleitung vorzulegen. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die vorgefundenen Gegebenheiten zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Baugruben und Gräben, hoch gelegene Arbeits- plätze sowie alle Verkehrswege, Gerüste, für die Stromversorgung und die Allgemeinbeleuchtung der Baustelle. Stellt der Auftragnehmer Mängel fest, sind diese unverzüglich dem Koordinator zu melden und es ist auf deren Abstellung hinzuwirken. Nimmt ein Auftragnehmer trotz erkennbarer Mängel seine Arbeit auf, ist er zur Mängelbeseitigung verpflichtet. Die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvor- schriften sind auf der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat der Baustellenleitung Name und Anschrift seiner Montageleiter bzw. Aufsichtfüh- renden und der Sicherheitsfachkräfte mitzuteilen.
4.2 Unterweisung Erstmalig auf der Baustelle eingesetztes Personal ist vor Beginn der Arbeiten über die besonderen Be- dingungen auf der Baustelle durch ihren Aufsichtführenden zu unterweisen.
4.3 Arbeitsmedizinische Vorsorge Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass in Bereichen, in denen Arbeiten mit gesundheitsschädi- genden Einwirkungen ausgeführt werden, nur Personal eingesetzt wird, das dazu geeignet ist und durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen überwacht wird. Der Nachweis hierfür muss der Baulei- tung vorgelegt werden.
4.4 Baumaschinen und Geräte Bei Maschinen, Geräten, Werkzeugen, elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie überwachungs- bedürftigen Anlagen, die einer Sachverständigen- oder Sachkundigenprüfpflicht unterliegen, ist der Auf- tragnehmer verpflichtet, die entsprechenden Nachweise, Aufbauanleitungen, Zulassungsbescheide, Er- laubnisse, Prüf- und Kontrollbücher an der Baustelle vorzuhalten. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Baumaschinen und Geräte nur von dazu schriftlich beauf- tragten Personen bedient werden. Sofern eine schriftliche Beauftragung in Rechtsvorschriften vorgese- hen ist, muss die beauftragte Person diese ständig bei sich haben. Gefahrenbereiche sind abzusperren. Personen dürfen sich dort nicht aufhalten.
4.5 Hebezeuge und Montagefahrzeuge Krane werden ausschließlich von beauftragen Personal bedient. Kranfahrer haben ihre Arbeitsprozesse auf Sichtkontakt abzustimmen. Bei fehlender Sicht ist Funkkontakt zu gewährleisten. Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der Auftragnehmer für ordnungsgemäße Standsicher- heit, Handhabung und Schutzvorkehrungen verantwortlich. Das gilt auch für eingesetzte Anschlagmittel. Die Stellplätze für mobile Hebemittel sind mit der Bauleitung festzulegen.
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4.6 Persönliche Schutzausrüstung Personen ohne Schutzhelm und Schutzschuhe haben keinen Zutritt zur Baustelle. Sind darüber hinaus weitere Schutzausrüstungen erforderlich (z. B. Augen- oder Gesichtsschutz, Gehörschutz, Atemschutz, Warnkleidung), hat der Auftragnehmer deren Benutzung sicherzustellen. Zuwiderhandelnde Personen können nach einmaliger Verwarnung von der Baustelle gewiesen werden. Die Nutzung der PSA insbesondere des Helmes regelt sich nach den auftretenden Gefährdungen.
4.7 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz Grundsätzlich sind kollektive Fallschutzmittel anzuwenden. Nur falls das technisch nicht möglich ist, sind nach Abstimmung mit der Bauleitung persönliche Fallschutzmittel (Sicherheitsgeschirre) einzusetzen. Dabei ist insbesondere auf sichere Anschlagpunkte zu achten. Die Anschlagpunkte sind von dem Verantwortlichen des ausführenden Unternehmens festzulegen. Die Prüffristen entsprechend den Notwendigkeiten nach der Betriebssicherheitsverordnung sind einzuhalten und nachzuweisen.
4.8 Gerüste und Absturzsicherungen Der Auftragnehmer hat die Brauchbarkeit der von ihm eingesetzten Arbeits-, Schutz- und Traggerüste nachzuweisen und die Betriebssicherheit zu überwachen. Zulassungsbescheide sowie Aufbau- und Ver- wendungsanleitungen sind auf der Baustelle vorzuhalten. Jeder Benutzer hat den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und aufrecht zu erhalten. Veränderungen am Gerüst dürfen nur vom Gerüsthersteller vorgenommen werden. Das Benutzen gesperrte Gerüste ist untersagt. Es dürfen keine Absturzsicherungen ohne die Zustimmung der Bauleitung entfernt bzw. außer Kraft ge- setzt werden.
4.9 Gefahrstoffe Beabsichtigt der Auftragnehmer Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzusetzen oder zu ver- wenden, so ist ein Gefahrstoffkataster anzulegen und anhand der Sicherheitsdatenblätter Betriebsan- weisungen zu erstellen. Diese sind am Einsatzort vorzuhalten. Handelt es sich um krebserzeugende Gefahrstoffe, ist zusätzlich die Fachkunde nachzuweisen und eine Anzeige an die zuständige Arbeitsschutzbehörde zu deren Umgang vorzunehmen.
4.10 Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsplätze und Verkehrswege mit Absturzgefährdung erst betreten bzw. benutzt werden, wenn die notwendigen Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen gegen Absturz errichtet sind. Gefahrenbereiche unterhalb hochgelegener Arbeitsplätze sind abzusperren. Alle Bodenöffnungen sind sicher abzudecken, Wandöffnungen sind zu umwehren. Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche Übereinanderarbeiten auszuschließen. Ist das nicht möglich, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung der Gefahrenbereiche durch Schutzmaßnahmen, wie Ab- sperrungen u. ä., vorzusehen.
4.11 Erdarbeiten Der Bauherr liefert die zur Beurteilung der Sicherung von Baugruben und Gräben erforderlichen Boden- kennwerte. Die regelmäßige Überwachung von Baugruben- und Grabenwänden bzw. von Verbaumaß- nahmen auf ihre Standsicherheit und Tragfähigkeit ist Sache des Auftragnehmers.
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Es sind die Festlegungen der DIN 4124 und DIN 4123 zu beachten, ggf. sind gesonderte Standsicher- heitsnachweise zu erbringen. Die Verkehrssicherheit (Standsicherheit von Nachbargebäuden, Sicher- heitsabstände, Absturzsicherungen und Zugänge) ist zu gewährleisten. Unplanmäßiges Ausheben von Gruben und Gräben, das Eintreiben von Pfählen und Metallstangen be- darf der vorherigen Zustimmung der Baustellenleitung.
4.12 Montagearbeiten Bei Montagearbeiten ist eine Montageanweisung, in der die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sowie die zum Einsatz kommenden Maschinen, Geräte und Werkzeuge erkennbar sind, der Bauleitung vorzu- legen und von dieser genehmigen zu lassen.
4.13 Abbrucharbeiten Die Abbruchmethode und die dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen sind mit der Bauleitung fest- zulegen. Dazu hat der Auftragnehmer eine Abbruchanweisung vorzulegen, die für die jeweilige Abbruch- arbeit den Maschinen- und Geräteeinsatz und die erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Beschäftig- ten enthält. In jeder Abbruchphase ist die Standsicherheit zu gewährleisten. Der Auftragnehmer hat das Betreten von Gefahrenbereichen auszuschließen. Für die Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten hat der Auf- tragnehmer eine Person mit der dafür erforderlichen besonderen Fachkunde einzusetzen.
5 Brand- und Explosionsschutz
Jeder Auftragnehmer hat im Rahmen seines Wirkungsbereiches dafür zu sorgen, dass jegliche Brand- gefahr vermieden wird. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer bei Arbeiten mit Brandgefahr, ausrei- chend Maßnahmen für eine evtl. Brandbekämpfung zu treffen. Die Beschäftigten müssen im Gebrauch der Löscheinrichtungen unterwiesen sein. Werden in brandgefährdeten Bereichen Schweiß- bzw. Schneidarbeiten durchgeführt, ist eine schriftliche Schweißerlaubnis einzuholen. Diese ist von der örtlichen Bauleitung gegenzuzeichnen. Gasflaschen aller Art sind durch geeignete Maßnahmen gegen Umfallen zu sichern. Sie dürfen nicht der Sonne oder sonstigen Wärmeeinflüssen ausgesetzt werden. Die Aufstellung einer größeren Anzahl von Gasflaschen ist mit der örtlichen Bauleitung festzulegen. Leicht entzündliche oder selbstentzündliche Stoffe dürfen nur in Mengen, die für den Fortschritt der Arbeiten erforderlich sind, am Arbeitsplatz vorge- halten werden. An diesen Arbeitsstellen hat der Auftragnehmer geeignete Löscheinrichtungen bereitzu- stellen. Brandgefährdete Bereiche sind zu kennzeichnen.
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6 Umweltschutz
6.1 Abfall Jeder Auftragnehmer ist verpflichtet, seinen anfallenden Abfall zu beseitigen. Verbrennen von Abfällen ist verboten. Sondermüll und Bauschutt ist getrennt zu lagern und umgehend zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer seiner Abfallbeseitigungspflicht nicht nach, behält sich der Auftraggeber vor, dieses auf Kosten des Verursachers zu veranlassen. Der Bauherr behält sich vor, eine Sammelstelle für Abfälle vorzuhalten.
6.2 Lärm Arbeiten, bei denen voraussichtlich der Beurteilungspegel von 85 dB(A) überschritten wird, sind der Bau- leitung zu melden. Unnötiges Laufen lassen von Baumaschinen und Geräten ist zu vermeiden.
6.3 Umwelt- und Gewässerschutz Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind die einschlägigen Rechtsvorschriften einzuhalten und der Umgang der Bauleitung zu melden. Die Einleitung von flüssigen Stoffen in das Erdreich oder die Kanalisation ist verboten. Abwässer aus Reinigungsvorgängen sind aufzufangen und vom Auftragnehmer zu entsorgen. Bei Zuwi- derhandlung behält sich der Auftraggeber einen Bodenaustausch zu Lasten des Verursachers vor.
7 Sicherung der Baustelle
7.1 Wachdienst, Ausweise Der Bauherr veranlasst die ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten. Veränderungen an der Absperrung dürfen nur auf Veranlassung oder in Absprache mit dem Bauherren vorgenommen werden. Bei Erfordernis richtet er für die Baustelle einen Wachdienst ein, hierzu erfolgt dann eine gesonderte Mitteilung an alle beteiligten Firmen und eine Regelung der Zugänglichkeiten zur Baustelle.
7.2 Fotografieren Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle ist nur mit Einwilligung des Bauherrn gestattet. Entspre- chende Anträge sind schriftlich an den Bauherrn zu stellen.
7.3 Besucher Für Besichtigungen und Führungen ist das Einverständnis der Baustellenleitung einzuholen.
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8 Bekanntmachung und Inkraftsetzung
Vor Beginn der Arbeiten hat jedes Unternehmen, das auf der Baustelle tätig wird, die Baustellenordnung nachweislich jedem Mitarbeiter zur Kenntnis zu geben.
Die Baustellenordnung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft.
Ort, Datum Bauleitung
Ort, Datum Bauherr
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Gefährdungen Lösungen "Ausschreibungstexte" Feb 26 Mrz 26 Apr 26 Mai 26 Jul 26 Aug 26 Sep 26 Okt 26 Nov 26 Dez 26 Jan 27 Feb 27 Mrz 27 Apr 27 Mai 27 Jun 27 Jul 27 Aug 27 Sep 27 Okt 27 Nov 27 Dez 27 Jan 28 Feb 28 Mrz 28 Apr 28 Mai 28 Jun 28 Jul 28 Aug 28 Sep 28 Okt 28 Nov 28 Dez 28 Jan 29 Feb 29 Mrz 29 der Bau-BG [Pos.-Nr.] Einrichtungen Maßnahmen 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Organisation der Baustelle Bauzeitenplan Baumaßnahmen (benötigte Unterlagen) Lageplan, Baustelleneinrichtungsplan zur räuml. Zuordnung der Arbeitsabläufe Rettungskonzept und Lageplan mit Anfahrtsskizze sowie Koordinaten der Anlagen DGUV Vorschrift 1 Alarmplan und Übersichtplan mit Koordinaten der WEA und Zufahrtsstraße vor Ort; Meldung an Leitstelle Technische Dokumentationen, z.B. Montageanweisung, Prüfnachweise, CE-Nachweise Arbeitsmittel jede Firma BetrSichV z.B.: Aufbau- / Verwendungsanleitungen, Betriebsanweisungen Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen, z.B. G41, G25 jede Firma D 513 ArbSchG, ArbMedVV ausgefüllte Firmenauskunft vorlegen und Dokumentation vor Ort vorhalten Nachweis der arbeitsplatzbezogenen Unterweisung der Beschäftigten jede Firma ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 ausgefüllte Firmenauskunft vorlegen und Dokumentation vor Ort vorhalten Baustelleneinrichtung vorhalten Gefährdungsbeurteilungen vor Arbeitsaufnahme jede Firma ArbSchG, BetrSichV ausgefüllte Firmenauskunft vorlegen und Dokumentation vor Ort vorhalten Ersthelfernachweise jede Firma A 004 DGUV Vorschrift 1 ausgefüllte Firmenauskunft vorlegen und Dokumentation vor Ort vorhalten Freileitungen Freischalten jede Firma C 412 DGUV Vorschrift 3, VDE - Vorschriften Schutzabstände einhalten jede Firma C 412 DGUV Vorschrift 38 § 16 01.6.1 - 01.6.11 Erdleitungen / Versorgungsleitungen Leitungen orten jede Firma C 472 DGUV Vorschrift 3, VDE - Vorschriften (Strom, Wasser, Gas) Leitungen sichern jede Firma C 472 Vorschriften der Versorgungsunternehmen Bergung explosionsfähiger Stoffe Kampfmittelbeseitigungsdienst jede Firma C 322 G Re e g fa e h l r 1 s 1 to 3 f - f 0 v 0 e 3 rordnung, Sprengstoffgesetz, DGUV 01.7.1 - 01.7.3 Verkehr im Umfeld der Baustelle Verkehrssicherung jede Firma A 008 StVO, RSA, DGUV Vorschrift 38 § 15 01.7.4 - 01.7.5 Baulärm Lärmende Geräte jede Firma A 030, D 500 LärmVibrationsArbSchV, ArbStättV § 15 01.2.1 - 01.2.5 Gehörschutz jede Firma A 030, E 609, D 513, D 500 DGUV Regel 112-194 01.2.11 - 01.2.14 Baustellensicherung Bauzaun, Absperrungen jede Firma A 026, A 008 DGUV Vorschrift 38 Tore jede Firma A 026, A 008 DGUV Vorschrift 38 01.2.15 - 01.2.18 Versorgung Strom - vom Netz jede Firma B 171, B 172 DGUV Vorschrift 3 monatliche FI-Prüfung, Schutz vor mechanischer Beanspruchung 01.2.19 - 01.2.20 Wasser - vom Netz jede Firma DGUV Vorschrift 1 01.3.1. - 01.3.15 Telefon / Fax jede Firma DGUV Vorschrift 38 Entsorgung Abwasser jede Firma DGUV Vorschrift 38 Abfallwirtschaft jede Firma Baustellenordnung 01.2.5 - 01.2.7
Sozialeinrichtungen Tagesunterkünfte jede Firma A 173 ASR A 4.2, ASR A 4.4 01.2.8 - 01.2.10
Sanitäranlagen jede Firma A 173 ASR 47/1-3,5, ASR 48/1,2 immer mind. Toilette mit fließend Wasser vor Ort
Erste-Hilfe-Einrichtungen jede Firma A 004 DGUV Vorschrift 1 § 24 - § 28 Arbeitsunfälle sind sofort der Bauleitung zu melden Allgemeinbeleuchtung im Freien öffentliche Beleuchtung jede Firma DGUV Vorschrift 38
Baustellenbeleuchtung jede Firma A 024 ASR A 3.3, ASR A 3.4/3
Verkehrsweg- / Arbeitsplatzbeleuchtung Leuchten (mindestens 20 Ix) jede Firma B 171, B 172, A 024 ASR A 3.3, ASR A 3.4/3, DGUV Vorschrift 1 § 19
Baustellenverkehr Verkehrswege festlegen, Fahrordnung aufstellen jede Firma DGUV Vorschrift 38 § 15a
Umgang mit Maschinen (Kleingeräte) PSA, Sicherheitshinweise, Unterweisung jede Firma Abschnitt B AMBV, DGUV Regel 100-500
Umgang/Betrieb von Kranen Standsicherheit, Sachkundigenprüfung jede Firma B 213, B 214, B 215, B 217 DGUV Vorschrift 52 Prüfprotokolle auf Baustelle zur Einsicht vorhalten
Aufbau / Vorhaltung von Gerüsten Standsicherheit, Sachkundigenprüfung, Kennzeichnung jede Firma B 113 , B 116 DIN 4420
Baugeräte (Aufzüge / Winden / Hubbühnen) Standsicherheit, Instandhaltung, Prüfung jede Firma B 141, B 142, B 143, B 212 Aufzugsverordnung / Techn. Regeln f. Aufzüge Prüfbescheinigungen Brandschutz Feuerlöscher jede Firma A 021 ASR A 2.2 mind. PG 6
Umgang mit Erdbaumaschinen, Bohrgeräte PSA, Sicherheitshinweise, Unterweisung, Prüfung B 171, B 182, B 183, B 185 DGUV Regel 100-500, Kap. 2.12, Baugruben Baugruben verbaut C 461 DIN 4124 Baugruben u. Gräben, BGR 161
Geböscht, Tiefe > 1,25 m DGUV Vorschrift 38 § 6 (3), § 28 Böschungswinkel gem. Bodenverhältnissen Arbeitsräume in Baugruben Mindestarbeitsraumbreite einhalten C 461 DIN 4124 Baugruben u. Gräben, DGUV Vorschrift 38 § 3A2rbeitsraumbreiten gem. DIN 4124
Gräben Gräben verbaut C 471 DIN 4124 Baugruben u. Gräben Geböscht, Tiefe > 1,25 m C 469 DGUV Vorschrift 38 § 6 (3), § 28 Böschungswinkel gem. Bodenverhältnissen
Arbeitsräume in Gräben Mindestgrabenbreite einhalten C 469, C 470 DIN 4124 Baugruben u. Gräben, DGUV Vorschrift 38 § 3A2rbeitsraumbreiten gem. DIN EN 1610 bzw. DIN 4124
Sicherungsmaßnahmen an Straßen Verkehrssicherung A 026, A008 DGUV Vorschrift 38, StVO, RSA-95 Verkehrssicherung der Baugrube / Fundamente durch Bauzaunelemente und Hinweisbeschilderung
Arbeitsplätze an Baugruben/Gräben Seitenschutz, Lastfreier Randstreifen B 100, C 469 DIN 4124 Baugruben u. Gräben, DGUV Vorschrift 38 § 3m1ind. 1m bei < 12 to und mind. 2m bei > 12 to Zugang zur Baugrube Wegebau, Treppentürme, Bautreppen, Anlegeleiter A 026, B 131 DGUV Information 208-016, DGUV Vorschrift 38 § 10, DGUV Vorschrift 38 § 32
Trockenbau und Rohinstallation Montageanweisung C 361 Vor Arbeitsbeginn Schalungen Lehrgerüste, Stellplätze, Taktpläne B 134 DGUV Regel 101-014
Boden- / Deckenöffnungen Seitenschutz oder unverschiebbare vollflächige und tragsichere Abdeckung B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12a Wandöffnung Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) 3 - teilig ab 1,00 m Absturzhöhe
Treppenläufe Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) Podest: 3 - teilig, Treppenlauf: 2 - teilig Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12
Arbeitsgerüst (Standgerüst Innen) B 113 DIN 4420, DIN 12810, DIN 12811 Kleingerüst / Bockgerüst B 112, B 117 DGUV Information 201-011
Konsolplattformen an Schalungselementen B 135, B 119, B 134 DGUV Regel 101-014 3 - teilig ab 2,00 m Absturzhöhe Fassadengerüst B 113 DIN 12810, DIN 12811 mind. Gerüstgruppe III, max. Wandabstand: 30 cm Hubarbeitsbühne B 212 DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-002 Tragsicherheit der Standfläche prüfen
Traggerüste Seitenschutz B 100 DGUV Regel 101-014
Schächte Seitenschutz an Schachtöffnung, Arbeitsbühnen B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 Wandabstand Arbeitsplattform max. 30 cm Zugang hochgel. Arbeitsplätze Gerüstinnenaufstieg B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38 § 10, DIN 4420
Anlegeleiter B 131 DGUV Vorschrift 38 § 10, DGUV Information 208-016 Überstand über Austritt: 1,00 m; max. Höhenunterschied: 5,00 m
Vorh. Geschoßtreppen, Behelfstreppen A 026 DGUV Regel 101-002
Krane, Mobilkran durch Sachkundigen geprüft, tragfähiger Untergrund, Sicherheitsabstand B 215, C 361 DGUV Vorschrift 38, DIN 4124, DGUV Vorschrift 52
Montage von Fertigbauteilen durch Autokran B 215, C 362 DGUV Vorschrift 38, DGUV Vorschrift 52, DGUV Regel S10ta0n-d5s0i0ch, eDrIhNe i4t 1d2e4r Aufstellfläche prüfen Schweißen, Brennschneiden PSA, Brandschutz, Lüftung, Schweißerlaubnis A 021, C 423 , C 424 DGUV Vorschrift 58, ASR A 2.2
Montage Holzbauteile, Stahlteile Montageanweisung C 361 DGUV Vorschrift 38 § 17 Vor Arbeitsbeginn Dachöffnung Seitenschutz oder unverschiebbare vollflächige und tragsichere Abdeckung B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12a
Auffangnetze (Schutznetz) B 102, B 114 DGUV Regel 101-011 Schutznetz DIN EN 1263-1-S-A2-Q90-10x20, Prüfplakette
Wandöffnung Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 (1) 3 - teilig ab 1,00 m Absturzhöhe
Treppenläufe Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 (1) Podest: 3 - teilig, Treppenlauf: 2 - teilig Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Seitenschutz für Dachrandbereich B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 3 - teilig ab 3,00 m Absturzhöhe
Erweiterung Fassadengerüst zu Fanggerüst B 111 , B 113 DIN 4420 mind. Gerüstgruppe III, max. Wandabstand: 30 cm Arbeitsgerüst (Standgerüst Innen) B 113 DGUV Information 201-011
Kleingerüst / Bockgerüst B 112, B 117 DIN 12810, DIN 12811
Auffangnetze (Schutznetz) B 102, B 114 DGUV Information 201-011 Schutznetz DIN EN 1263-1-S-A2-Q90-10x20, Prüfplakette
Anseilschutz (bei geeigneten Anschlagpunkten) E 601 DGUV Regel 112-198 Auswahl der Anschlagpunkte durch Vorgesetzte
Hubarbeitsbühne B 212 DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-002 Tragsicherheit der Standfläche prüfen
Anlegeaufzüge B 142 DGUV Regel 100-500 Standsicherheit prüfen
Zugang hochgel. Arbeitsplätze Gerüstinnenaufstieg B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38 § 10, DIN 4420
Anlegeleiter B 131 DGUV Vorschrift 38§ 10, DGUV Information 208-016 Überstand über Austritt: 1,00 m; max. Höhenunterschied: 5,00 m
Montage Dachtrapezbleche Montageanweisung C 361 DGUV Vorschrift 38 § 17 Montage des ersten Trapezbleches von Hubbühne aus Nicht begehbare Bauteile Lastverteilende Beläge C 342, C 343 DGUV Vorschrift 38 § 11
Hochgelegene Arbeitsplätze an Fassaden Fassadengerüst B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38 § 12 mind. Gerüstgruppe III, max. Wandabstand: 30 cm Gerüstbekleidung B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38
Zusätzl. Seitenschutz / Belagverbreiterung B 113, B 116 BetrSichV Statische Berechnung für Sonderkonstruktionen DIN 4420, DIN 12810, DIN 12811
Zugang hochgel. Arbeitsplätze Gerüstinnenaufstieg B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38 § 10, DIN 4420
Anlegeleiter B 131 DGUV Vorschrift 38 § 10, DGUV Information 208-016 Überstand über Austritt: 1,00 m; max. Höhenunterschied: 5,00 m Gefährliche Arbeitsstoffe GISBAU, Betriebsanweisung, PSA E 600, A 041, A 042 Gefahrstoffverodnung
Boden- /Deckenöffnungen Seitenschutz oder unverschiebbare vollflächige und tragsichere Abdeckung B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12a Wandöffnungen Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) 3 - teilig ab 1,00 m Absturzhöhe
Treppenläufe Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) Podest: 3 - teilig, Treppenlauf: 2 - teilig Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12
Arbeitsgerüst (Standgerüst Innen) B 113 DIN 4420 Raumgerüst (Innenbereich) B 113 DIN 12810, DIN 12811
Kleingerüst / Bockgerüst (Innen) B 112, B 117 DGUV Information 201-011
Fahrgerüste B 112 DIN 4422 Seitenschutz ab 2,00 m Absturzhöhe
Hubarbeitsbühne B 212 DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-002 Tragsicherheit der Standfläche prüfen Schächte Seitenschutz an Schachtöffnung, Arbeitsbühnen B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 Wandabstand Arbeitsplattform max. 30 cm
Zugang hochgel. Arbeitsplätze Gerüstinnenaufstieg B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38 § 10, DIN 4420 Anlegeleiter B 131 DGUV Vorschrift 38 § 10, DGUV Regel 101-002 - DGUVÜ bInefrosrtmanadti oünb e2r0 A8-u0s1tr6it tB: G1,I0 609 m4; max. Höhenunterschied: 5,00 m
Gefährliche Arbeitsstoffe GISBAU, Betriebsanweisung, PSA E 600, A 041, A 042 Gefahrstoffverodnung Schweißen, Brennschneiden PSA, Brandschutz, Lüftung, Schweißerlaubnis A 021, C 423, C 424 DGUV Vorschrift 58, ASR A 2.2
Boden- /Deckenöffnungen Seitenschutz oder unverschiebbare vollflächige und tragsichere Abdeckung B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12a Wandöffnungen Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) 3 - teilig ab 1,00 m Absturzhöhe
Treppenläufe Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) Podest: 3 - teilig, Treppenlauf: 2 - teilig Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12
Fahrgerüste B 112 DIN 4422 Seitenschutz ab 2,00 m Absturzhöhe
Arbeitsgerüst (Standgerüst Innen) B 162, B 117 DIN 4420, DIN 12810, DIN 12811
Kleingerüst / Bockgerüst (Innen) B 112 DGUV Information 201-011 Hubarbeitsbühne B 212 DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-002 Tragsicherheit der Standfläche prüfen
Schächte Seitenschutz an Schachtöffnung, Arbeitsbühnen B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 Wandabstand Arbeitsplattform max. 30 cm Zugang hochgel. Arbeitsplätze Gerüstinnenaufstieg B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38 § 10, DIN 4420
Anlegeleiter B 131 DGUV Vorschrift 38 § 10, DGUV Information 208-016 BÜGbI e6r9s4tand über Austritt: 1,00 m; max. Höhenunterschied: 5,00 m
Elektrische Gefährdung geprüfte Geräte verwenden, Freischalten B 171, B 172 VDE 0100, VDE 0105, DGUV Information 203-006
Gefährliche Arbeitsstoffe GISBAU, Betriebsanweisung, PSA E 600, A 041, A 042 Gefahrstoffverodnung Schweißen, Brennschneiden PSA, Brandschutz, Lüftung, Schweißerlaubnis A 021, C 423, C 424 DGUV Regel 100-500 Kap. 2.26, ASR A 2.2
Sozialeinrichtungen / Baustellensicherung allg. Strom, Wasser, Telefon, Unterkünfte, Erste-Hilfe, Bauzaun, Absperrungen, Tore B171, B172, A173, A004, A026, A008 DGUV Vorschrift 1 & 3 & 38, ASR A 4.2, ASR A 4.4, ASR 47/1-3,5, ASR 48/1,2
Arbeitsräume in Baugruben Baugruben verbaut C 461
Arbeitsräume in Gräben Gräben verbaut C 471
Zugang zur Baugrube, zum Fundament Treppentürme, Bautreppen, Anlegeleiter A 026, B 131 DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 38, DGUV Regel 101-002, DGUV Information 208-016
Sicherungsmaßnahmen an Straßen Verkehrssicherung A 026, A008 DGUV Vorschrift 38, StVO, RSA-95
Umgang mit Erd-, und Straßenbaumaschinen PSA, Sicherheitshinweise, Unterweisung, Prüfung B 171, B 182, B 183, B 185 DGUV Regel 100-500, Kap. 2.12,
Gefährliche Arbeitsstoffe GISBAU, Betriebsanweisung, PSA E 600, A 041, A 042 Gefahrstoffverodnung
Schweißen, Brennschneiden PSA, Brandschutz, Lüftung, Schweißerlaubnis A 021, C 423 , C 424 DGUV Vorschrift 38 § 67, ASR A 2.2
Materialtransport Krane, Autokran, Mobilkran B 215, B 213
Zugang hochgel. Arbeitsplätze Fahrgerüste B 112 DIN 4422 Seitenschutz ab 2,00 m Absturzhöhe
Zugang hochgel. Arbeitsplätze Arbeitsgerüst (Standgerüst Innen) B 162, B 117 DIN 4420, DIN 12810, DIN 12811
Zugang hochgel. Arbeitsplätze an Fassaden Fassadengerüst B 113, B 116 DGUV Vorschrift 38 § 12 mind. Gerüstgruppe III, max. Wandabstand: 30 cm
Hochgelegene Arbeitsplätze und Verkehrswege Seitenschutz für Dachrandbereich B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 3 - teilig ab 3,00 m Absturzhöhe
Dachöffnung Seitenschutz oder unverschiebbare vollflächige und tragsichere Abdeckung B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12a
Boden- /Deckenöffnungen Seitenschutz oder unverschiebbare vollflächige und tragsichere Abdeckung B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12a
Wandöffnungen Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) 3 - teilig ab 1,00 m Absturzhöhe
Treppenläufe Seitenschutz B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12(1) Podest: 3 - teilig, Treppenlauf: 2 - teilig Schächte Seitenschutz an Schachtöffnung, Arbeitsbühnen B 100 DGUV Vorschrift 38 § 12 Wandabstand Arbeitsplattform max. 30 cm kreweG
elietgitreF / uabhoR
netiebrahcaD
netiebranedassaF
)nedoB ,ekceD ,dnaW( uabsuanennI
gnutsürsuaeduäbeG ehcsinceT Sep 25
netiebrauabfeiT dnu -drE ausgewählte Bemerkungen Bestimmungen [Nachtrag per Hand !]
negnuthcirniE retztuneg masniemeg noitanidrooK Verantwortlichkeit Koordi- [Nachtrag per Hand !] nation
gnutierebrovnelletsuaB "Bausteine" der Bau-BG 2012 [Reg.-Nr.] Die genauen Bauabläufe sind dem aktuellen Okt 25 Nov 25 Dez 25 Jan 26 Jun 26 Bauzeitenplan zu entnehmen.
Das verwendete Bildmaterial ist der BG Bau "gelbe Mappe" www.bgbau-medien.de/struktur/inh_baus.htm entnommen worden.
Das Betreten der Baustelle ist nur mit geeigneter PSA gestattet, die vom Unternehmer zur Verfügung gestellt wird!
Zeichen-& Symbolerklärung:
Ausführung der Gewerke
Koordination der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen Zusätzliche Festlegung Gerüste: -Bei Gerüstabständen > 0,3 m sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen mit dem Fassadenbauer abzustimmen und festzulegen. -Für Gerüstabschnitte, die außerhalb der Regelausführung montiert werden, ist eine gesonderte Statik vorzulegen! -Gerüste entsprechend Baufortschritt mit Konsolen oder innen liegenden Seitenschutz versehen. Beachtung der DIN EN 12810 und 12811
Die Absturzsicherungen sind stets aufrecht zu erhalten und gemäß dem Baufortschritt anzupassen und zu ergänzen.
Entstehende Bodenöffnungen sind zu sichern.
Absturzsicherungen sind erforderlich an:
-frei liegenden Treppenläufen und Treppenabsätzen, Wandöffnungen bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe -Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe -Allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe -Öffnungen in Böden, Decken, und Dachflächen < 9,00 m² und Kantenlängen < 3,00 m, sowie Vertiefungen Bei Öffnungen < 9,00 m² und Kantenlängen < 3,00 m und Vertiefungen kann auf Seitenschutz an der Absturzkante verzichtet werden, wenn diese mit begehbaren und unverschiebbaren angebrachten
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Anlage 03 Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof „Emmy-Noether-Schule“
AN: ________________________________
Ansprechpartner Baustelle:
(während der gemeldeten Arbeitsphase)
Telefon:
Ich beantrage für den folgenden Zeitraum die Erlaubnis für Arbeiten außerhalb der Baustellenöffnungszeit:
Datum: _______________ von _________Uhr bis _________Uhr
Art der Arbeiten: _______________________________
Ich versichere die Arbeiten zu beaufsichtigen, keine Störungen für das Umfeld zu verursachen und für den ordentlichen Baustellenverschluss während und nach meinen Arbeiten zu sorgen.
Datum, Unterschrift AN
Freigabe Bauleitung:
[ ] die Zugangskontrolle soll aufrecht erhalten bleiben, evtl. Kostenübernahme AG
[ ] die Zugangskontrolle soll aufrecht erhalten bleiben, evtl. Kostenübernahme AN
[ ] die Zugangskontrolle soll nicht aufrecht erhalten bleiben
Datum, Unterschrift AG Datum, Unterschrift Blog
Dateiname: Anlage 03_Antrag auf verlängerte Baustellenöffnungszeiten 1/1 Stand: 19.05.2026
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Anlage 04 Vergütung und Pönale
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof "Emmy-Noether-Schule"
Stand: 14.07.2026
Die operative Baulogistik erbringt einige Leistungen vor Ort, die aufwandsabhängig vergütet werden. Alle hier aufgeführten Vergütungen und Pönale sind entsprechend dieses Logistikkonzepts von den auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen verursachergerecht zu entrichten.
1. Vergütung
1.1. Logistik Einheitspreis Einheit Kolonnenstunde Sicherheitsdienst (Verlängerte 1.1.1 Öffnungszeiten, 1 Wachmann) 75,00 € Stunde Kolonnenstunde Blog (Verlängerte sonstige Leistungen, 2 1.1.2 Personen) 120,00 € Stunde 1.1.3 Kolonnenstunde Reinigungstrupp (2 Personen) 75,00 € Stunde 1.1.4 Bereitstellung einer Brandwache 55,00 € Stunde 1.1.5 Miete eines Feuerlöschers 6kg Pulver 35,00 € Woche
1.2. Firmen- und Mannschaftscontainer Einheitspreis Einheit Zusatzleistung: Endreinigung der Container bei Rückgabe 1.2.1 nach Mietende 200,00 € Stück Zusätzliche Container Ausstattung auf Abruf
1.3. Entsorgung Einheitspreis Einheit 1.3.1 Ersatz für beschädigte Rollbehälter 730,00 € Container Nachsortieren / Reinigung eines Sammelcontainers von 1.3.2 Mischabfällen, der nicht bestellt wurde 85,00 € m³
1.4. Gerätemiete Einheitspreis Einheit 1.4.1 Kolonnenstunde Logistiker inkl. Gabelstapler/Hubwagen 50,00 € 20 min 1.4.2 weitere Geräte auf Anfrage
1.5. Ausweise + Schlüsselverwaltung Einheitspreis Einheit 1.5.1 Verlust Baustellenausweis (virtuelles Pfand) 10,00 € Stück 1.5.2 Ausstellung eines Ersatz-Baustellenausweises 20,00 € Stück 1.5.3 Verlust eines Schlüssels (Container) und Ersatz 75,00 € Stück Entfernen nicht autorisierter Schließungen zzgl. 1.5.4 Wiederherstellkosten 78,00 € Stück 1.5.5 Verlust eines Schlüssel (Aufzug) und Ersatz nach tatsächlichen Kosten
1.6. Sonstiges Einheitspreis Einheit 1.6.1 Bearbeitungsgebühr für Bearbeitung von Pönalen 78,00 € Stück
Zuschlag für Stundenverrechnung bei Nachtarbeit (ab 1.6.2 22:00Uhr) je Stunde 60%
Dateiname: Anlage 04_Vergütung und Pönale Stand: 14.07.2026 1 / 3
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Anlage 04 Vergütung und Pönale
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof "Emmy-Noether-Schule"
Zuschlag für Stundenverrechnung bei Sonntagsarbeit je 1.6.3 Stunde 100% Zuschlag für Stundenverrechnung bei Feiertagsarbeit je 1.6.4 Stunde 200%
1.7. Ordnungs- und Gefahrstoffmanagement Einheitspreis Einheit 1.7.1 DGUV Prüfung von ortsveränderlicher Betriebsmittel 8,00 € je Gerät
2. Pönale
Die Vorgaben dieses Logistikhandbuches dienen dem geordneten und reibungsfreien Bauablauf. Für den Fall, dass sich einzelne Firmen oder Personen nicht im Sinne des Konzepts verhalten behält sich der AG vor, Pönale (Strafgelder) zu verhängen.
2.1. Logistik Einheitspreis Einheit Parken auf nicht zugewiesenen Flächen und/oder Behinderung 2.1.1 des Baustellenverkehrs 100,00 € Vorfall Halten oder Parken entgegen der Straßenverkehrsordnung im 2.1.2 Andienungsbereich 100,00 € Vorfall 2.1.3 in unmittelbarer Nähe der Baustelle oder Halten in 2. Reihe 100,00 € Vorfall Blockieren der zugwiesenen Fläche über das vereinbarte 2.1.4 Zeitfenster hinaus (Flächenmanagement) 160,00 € Tag Nichteinhaltung von Öffnungszeiten zzgl. Personalkosten je 2.1.5 Stunde (Pos. 1.1.1) 100,00 € Vorfall 2.1.6 Bearbeitung einer nicht bestätigten Anfart 200,00 € Vorfall 2.1.7 Bearbeitung einer Anfahrt ohne Mitführung der Reservierung 100,00 € Vorfall 2.1.8 Ungenutztes bestätigtes Zeitfenster (Transporte / Aufzug) 200,00 € Vorfall Löschung eines bestätigten Zeitfensters bei weniger wie 2 AT 2.1.9 Vorlauf 100,00 € Vorfall 2.1.10 Längere Entladung (<3,5 t) im Bereich des Baufeldes 100,00 € 15 min Beschädigung von Inventar aller Container zu Lasten des 2.1.11 letzten Nutzers zzgl. Reparatur und Materialersatz 100,00 € Vorfall
2.2. Ausweise + Schlüsselverwaltung Einheitspreis Einheit Zutrittsversuch und Aufenthalt auf der Baustelle ohne gültigen 2.2.1 Baustellenausweis 100,00 € Vorfall 2.2.2 Missbrauch eines Ausweises/ Avises/ Vignette 200,00 € Vorfall 2.2.3 Rückgabetermin nicht eingehalten 20,00 € Vorfall 2.2.4 Weitergabe des Schlüssels an Dritte 100,00 € Vorfall 2.2.5 Kopie von Schlüsseln durch Dritte 200,00 € Vorfall
2.3. Sonstiges Einheitspreis Einheit 2.3.1 Verstoß gegen die Verbote gem BaustellenO 200,00 € Vorfall 2.3.2 Fäkalienverschmutzung (nach Aufwand) min. 1.000,00 € Vorfall 2.3.3 Verstoß gegen das Alkoholverbot 200,00 € Vorfall
Dateiname: Anlage 04_Vergütung und Pönale Stand: 14.07.2026 2 / 3
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Anlage 04 Vergütung und Pönale
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof "Emmy-Noether-Schule"
2.3.4 Verstoß gegen das Rauchverbot im Gebäude / Container 100,00 € Vorfall 2.3.5 Handgreiflichkeiten Baustellenverweis
2.4. Ordnungs- und Gefahrstoffmanagement Einheitspreis Einheit 2.4.1 Verstoß gegen UVV Vorschriften 100,00 € Vorfall Beschädigung von Alarmierungseinrichtungen zzgl. 2.4.2 Wiederherstellungskosten 100,00 € Vorfall Beschädigung oder Entfernung von Not-/ 2.4.3 Sicherheitsbeleuchtung zzgl. Wiederherstellungskosten 100,00 € Vorfall Verstellen von Flucht- und Rettungswegen zzgl. Räumpersonal 2.4.4 und Entsorgungskosten 200,00 € Vorfall 2.4.5 Verstellen von Sammelplätzen 100,00 € Vorfall Unberechtigtes Versperren von Feuerwehraufstellflächen mit Material oder Fahrzeugen (Hinzuziehung Abschleppdienst 2.4.6 auf Rechnung des Verursachers) 200,00 € Vorfall Nutzung von Feuerwehrhydranten zzgl. ggf. Forderungen der 2.4.7 Feuerwehr 100,00 € Vorfall Beschädigung und nicht autorisierte Veränderung von Not- und gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen (Absturzsicherungen, Geländer, Beleuchtung, Beschilderung 2.4.8 etc.) zzgl. Material und Wiederaufbau 2.000,00 € Vorfall Unsachgemäße Nutzung elektrischer Betriebsmittel und 2.4.9 Geräte 100,00 € Vorfall
2.4.10 Unsachgemäße Lagerung von Gefahrstoffen und Brandlasten 100,00 € Vorfall 2.4.11 Betreten gesperrter Flächen und Räume 200,00 € Vorfall 2.4.12 Missbräuchlicher Umgang Baustellenabgrenzung 200,00 € Vorfall Beschädigung von Baulogistik Eigentum zzgl. 2.4.13 Wiederherstellungs- und Materialkosten 100,00 € Vorfall
Kostenforderungen Dritte sind in unseren Forderungen nicht enthalten, wie z. B.
- etwaiger Behinderungskosten anderer Gewerke
- etwaiger Maßnahmen von Ordnungsbehörden, welche gesondert geandet werden
- evtl. notwendiger Wechsel der gesamten Schließgruppe
- Ansprüche aus Straftatbeständen
Die Vergütung für die erbrachten Leistungen wird inkl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer berechnet. Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Nettobeträge, die nach Maßgabe des jeweils geltenden Umsatzsteuersatzes zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden. Die Pönale stellt in der Regel einen Schadenersatz dar und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuer. Sollte der Schädiger jedoch aktiv den Auftrag zur Beseitigung des Schadens an den LOG erteilen, gilt dies als steuerpflichtige Leistung, und es wird die entsprechende Umsatzsteuer berechnet.
Dateiname: Anlage 04_Vergütung und Pönale Stand: 14.07.2026 3 / 3
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Anlage 05 Einweisungsprotokoll
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof „Emmy-Noether-Schule“
Protokoll und Teilnehmerliste
Thema: BAUSTELLENEINWEISUNG NEUBAU GYMNASIUM AM GÜTERBAHNHOF „EMMY-NOETHER-SCHULE“ Schulung x Einweisung interne Besprechung Informationsveranstaltung
Datum: Beginn: Ende: Ort:
Leitung/Vortragende(r):
Inhalt:
• Vorstellung der Ansprechpartner für die Baulogistik • Allgemeine Regelungen für Personenzutritt, Materialanlieferung und Flächennutzung • Verweis auf die Baustellenordnung und Sicherheitsanforderungen • Auswirkungen von Verstößen gegen vorstehende Regelungen
HINWEIS: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die vorgetragenen Inhalte verstanden hat und akzeptiert. Ohne Unterschrift ist die Aushändigung eines Baustellenausweises nicht möglich und der Zutritt wird verwehrt.
Teilnehmer (Name, Vorname) Mailadresse Unterschrift
Dateiname: Anlage 05_ Einweisungsprotokoll 1/1 Stand: 19.05.2026
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Anlage 06 Anfahrtsbeschreibung
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof „Emmy-Noether-Schule“
Adresse Baustelle:
Adresse Zufahrt Baustelle: Am Alten Güterbahnhof 41 63075 Offenbach am Main
Am Computer: Zum Öffnen bitte auf den QR-Code klicken
Auf dem mobilen Gerät: Zum Öffnen bitte den QR-Code mit der Kamera scannen
Anfahrtsroute und Anfahrtssteuerung
Anfahrt: u. Grenzstraße > Am alten Güterbahnhof (Planstraße A) > In d. Kalkwiese Abfahrt (alternative Routen): In d. Kalkwiese > u. Grenzstraße > B43 Mühlheimer Straße In d. Kalkwiese > u. Grenzstraße > Mühlheimer Straße In d. Kalkwiese > u. Grenzstraße > B43
Zufahrt Baustelle
Dateiname: Anlage 06_Anfahrtsbeschreibung 1 / 1 Stand: 14.07.2026
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Anlage 07 Vereinbarung über Entgegennahme
von Kleinstlieferungen
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof „Emmy-Noether-Schule“
Zwischen dem AN
Und der Firma: Ed. Züblin AG, Direktion Baulogistik, Bereich Mitte Europa-Allee 50, 60327 Frankfurt am Main (im Nachfolgenden Logistiker, kurz: Blog, genannt)
wird folgende Vereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich (1) Der Blog nimmt für den AN zu dessen Entlastung kleinere Warenlieferungen an. Angenommen werden nur handhabbare Lieferungen mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von (20) kg und Abmessun- gen, die das Tragen durch eine einzelne Person zulassen. (2) Die angenommene Ware ist am selben Tag durch den AN wieder abzuholen. Eine Lagerung erfolgt nur maximal für einen Tag. Bei Überschreiten der zulässigen Lagerfrist wird die Ware kostenpflichtig zurückge- sendet. § 2 Vereinbarungsdauer Diese Vereinbarung wird für die Dauer des Bauvorhabens geschlossen. § 3 Beendigung (1) Mit Ablauf der Vereinbarungsdauer endet diese Übereinkunft. (2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Vereinbarung ohne jegliche Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der verspäteten Abholung der Ware durch den Empfänger, der Nichtbegleichung von Aufwendungen des Blog oder in der Verletzung der Hinweispflicht bzgl. Der Gefähr- lichkeit der anzunehmenden Ware. § 4 Haftung (1) Der Blog übernimmt keine Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit oder Unversehrtheit der angelieferten Ware. (2) Eine weitere Haftung wegen Verschlechterung oder Untergang der angelieferten Ware im Zeitraum zwischen der Entgegennahme und der Herausgabe an den AN besteht nur für Schäden, die auf grobe Fahr- lässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. (3) Der AN verpflichtet sich Ansprüche Dritter, die gegen den Blog gerichtet werden und in Beziehung zur Aufbewahrungsleistung stehen, freizustellen. § 5 Sonstige Klauseln (1) Sollte eine der Klauseln nichtig sein, bleibt die restliche Vereinbarung wirksam. (2) Gerichtsstand ist die Niederlassung des Blog in Frankfurt. (3) Streitigkeiten die sich in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben unterstehen sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht ausschließlich dem deutschen Recht.
Datum, Unterschrift Blog Datum, Unterschrift AN
Dateiname: Anlage 07_Vereinbarung über Entgegennahme von Kleinstlieferungen 1/1 Stand: 19.05.2026
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| X u | itavis le“ Handbuch für Nachunternehmer/ Lieferanten nline- g Ed Züblin AG Stand: 01.11.2024 | |
|---|---|---|
| Baustellen Avisierun | O | nline- g |
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen .............................................................................................................................. 3 2 Aufgaben als Nachunternehmer / Lieferant ....................................................................................... 3 2.1 Voraussetzungen ....................................................................................................................... 3
2.2 Videoanleitungen ....................................................................................................................... 3
2.3 Einmalige Registrierung ............................................................................................................. 4
2.4 Dashboard ................................................................................................................................. 8
2.5 Einladung der Mitarbeiter ........................................................................................................... 8
2.6 Lieferverkehrssteuerung ............................................................................................................ 9
2.7 Buchungsüberblick .................................................................................................................. 16
2.8 Flächenmanagement ............................................................................................................... 18
Dateiname: 2024-11-01_Xitavis_Handbuch für Nachunternehmer_Lieferanten - Variante mit Materialgruppen.docx 2
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
1 Vorbemerkungen
Ziel der Baustellen Online-Avisierung ist es, baulogistische Prozesse effizient zu steuern. Es ist möglich, alle eingehenden und ausgehenden Lieferungen sowie internen Transporte zu koordinieren. Jeder am Bau beteiligte Akteur hat die Möglichkeit sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Kapazitäten auf der Baustelle frei sind. Zudem erhaltenen die ausführenden Unternehmen zusätzlich aktuelle Informationen über die Liefersituation auf der Baustelle und ihrer Entladestellen.
2 Aufgaben als Nachunternehmer / Lieferant
• Anmeldung von Transporten • Baugerätebuchungen • Einladung firmeninterner Mitarbeiter
2.1 Voraussetzungen
2.2 Videoanleitungen
Videoanleitung Videoanleitung Videoanleitung Videoanleitung Registrierung Dashboard Transportanmeldung Flächenanmeldung
Dateiname: 2024-11-01_Xitavis_Handbuch für Nachunternehmer_Lieferanten - Variante mit Materialgruppen.docx 3
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
2.3 Einmalige Registrierung
Videoanleitung Registrierung Den Link zur Registrierung erhalten Sie per E-Mail oder entnehmen Sie ihn aus dem Logistikhandbuch.
Sie haben noch kein Xitavis Sie haben bereits ein Konto, so legen Sie xitavis-Konto bei einem einmalig ein xitavis-Konto anderen Projekt? Dann an. nutzen Sie ihr vorhandenes Konto zur Anmeldung.
Neues xitavis-Konto – Zugangsdaten
- Bestätigung der AGBs, der Datenschutzerklärung und der Projektdokumente.
2.. Eingabe Ihrer Benutzerdaten.
Dateiname: 2024-11-01_Xitavis_Handbuch für Nachunternehmer_Lieferanten - Variante mit Materialgruppen.docx 4
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Eingabe Ihrer Unternehmensdaten.
Neues xitavis-Konto – Bestätigung der E-Mail / Registrierung abschließen
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, den Sie zur Bestätigung der Registrierung anklicken müssen. Anschließend können Sie sich mit den festgelegten Zugangsdaten anmelden.
Achtung: Der Link ist 7-Tage Gültig.
Dateiname: 2024-11-01_Xitavis_Handbuch für Nachunternehmer_Lieferanten - Variante mit Materialgruppen.docx 5
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
Explizite Einladung der Teilnehmer - Sie erhalten eine E-Mail mit der Bitte um Registrierung
Sie haben bereits ein xitavis-Konto bei einem anderen Projekt? Dann nutzen Sie ihr vorhandenes Konto zur Anmeldung.
Sie haben noch kein Xitavis Konto, so legen Sie einmalig ein xitavis-Konto an.
Neues xitavis-Konto – Zugangsdaten
- Bestätigung der AGBs, der Datenschutzerklärung und der Projektdokumente.
Dateiname: 2024-11-01_Xitavis_Handbuch für Nachunternehmer_Lieferanten - Variante mit Materialgruppen.docx 6
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Baustellen Online-Avisierung
2.. Eingabe Ihrer Benutzerdaten.
- Eingabe Ihrer Unternehmensdaten.
Neues xitavis-Konto – Bestätigung der E-Mail / Registrierung abschließen
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, den Sie zur Bestätigung der Registrierung anklicken müssen. Anschließend können Sie sich mit den festgelegten Zugangsdaten anmelden.
Achtung: Der Link ist 7-Tage Gültig.
Dateiname: 2024-11-01_Xitavis_Handbuch für Nachunternehmer_Lieferanten - Variante mit Materialgruppen.docx 7
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Baustellen Online-Avisierung
2.4 Dashboard
Auf dem Dashboard werden aktuelle Informationen für Sie auf einen Blick zusammengestellt. Videoanleitung Dashboard
Schnellzugriff auf häufige Aktionen.
Benutzermenü zum Abmelden, Ändern Ihres Passwortes oder zwischen mehreren Projekten wechseln.
Kontaktinformationen Liste Ihrer nächsten vom Logistiker vor Ort. Transporte und Buchungen.
Projektspezifische Unterlagen werden 2.4.1 Kontaktdaten zum Download bereitgestellt.
2.5 Einladung der Mitarbeiter Falls ein weiterer Mitarbeiter Ihres Unternehmens xitavis nutzen möchte, dann laden Sie ihn ein. Dies ermöglicht eine gemeinsame Sicht auf Buchungen Ihres Unternehmens.
Der Mitarbeiter kann sich anschließend für Ihr Unternehmen registrieren.
Dateiname: 2024-11-01_Xitavis_Handbuch für Nachunternehmer_Lieferanten - Variante mit Materialgruppen.docx 8
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
2.6 Lieferverkehrssteuerung
2.6.1 Buchen von Transporten Unter den verschiedenen Buchungsmöglichkeiten steht Ihnen der Einzeltransport, Serientransport, Massentransport, sowie die Baugerätebuchung zur Verfügung. In den folgenden Punkten werden diese näher erläutert:
• Einzeltransporte sind alle Transporte zum und vom Baufeld weg, die mit einem Lieferfahrzeug zu bewältigen sind (Normaltransport) • Mit den Massentransporten können mehrere Lieferungen in großer Anzahl, wie beispielsweise Kiess- oder Betonlieferungen realisiert werden. Hierbei können mehrere Transportfahrzeuge zu einer Lieferung angemeldet werden • Serientransporte dienen für regelmäßig wiederkehrende Transporte an bestimmten Wochentagen, wie z.B. das Abholen von Entsorgungscontainern • Falls nur eine Entladehilfe oder ein anderes Baugerät benötigt wird, kann die vereinfachte Baugerätebuchung genutzt werden. Diese ist auch optional mit anderen Buchungstypen kombinierbar
Videoanleitung Transportanmeldung
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
Buchungs-Prozess
-
Buchungstyp auswählen
-
Grundsätzliche Angaben zur Fracht (Verwendung, Laderichtung, Materialgruppe)
-
Angaben zur Verpac kungseinheit (Menge, Gebindetyp, Gewicht)
-
Buchungsdaten (Datum, Dauer, Transportfahrzeug)
-
Angaben zum Buchungsobjekt (Zielort, Zeitfenster)
-
Kontaktinformationen
-
Transportinformationen (Kennzeichen, Fahrer)
-
Frachtinformationen (Gefahrgut, Lieferschein?)
-
Buchung eintragen (geplant)
-
Warten auf Genehmigung der Buchung, ggf. Bearbeitung der Buchung
-
Baulogistikdienstleister/Disponent genehmigt den Transport
-
Zusendung des Avis/Bestätigungsmail
-
Avis drucken Legende
Baulogistiker/Disponent
Nachunternehmer/Lieferant
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
-
Buchungstyp auswählen
-
Grundsätzliche Angaben zur Fracht (Verwendung, Laderichtung, Materialgruppe)
Anlieferung oder Abholung?
Angabe zum Material
DDiiee MMeennggee ddeerr VVeerrppaacckkuunnggsseeiinnhheeiitteenn 2. Angaben zur Verpackungseinheit (Menge, Gebindetyp, Gewicht) aannggeebbeenn uunndd ddaass GGeebbiinnddee ffeessttlleeggeenn..
- Buchungsdaten (Datum, Dauer, Transportfahrzeug) Angaben zu Datum, Dauer und Transport-Fahrzeug.
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Angaben zum Buchungsobjekt (Zielort, Zeitfenster) Freies Zeitfenster auswählen.
Achtung: Pop-Up-Blocker deaktivieren!!!
Gewünschtes Ggf. Hilfsmittel Zeitfenster auswählen. dazu buchen
Legende:
a. Freie Zeiträume werden Weiß dargestellt (es kann ausgewählt werden)
b. Betriebsfreie Zeiten sind dunkelgrau dargestellt (es kann nicht ausgewählt werden)
c. Bereits belegte Zeiträume sind violett dargestellt (es kann mehrfach ausgewählt werden)
d. Ausgewählter Bereich wird grün dargestellt
e. Nicht auswählbares Zeitfenster
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Kontaktinformationen Angaben zum Lieferunternehmen und dessen Ansprechpartner.
Angaben zum Kontaktdaten der Empfänger sowie buchenden Firma dessen Ansprechpartner. sowie dessen Ansprechpartner.
- Transportinformationen (Kennzeichen, Fahrer)
Vermerk bei Sondertransporten
Optional können KFZ- Kennzeichen des Lieferfahrzeugs sowie der Name des Fahrers angegeben werden.
- Details zur Fracht
Optional kann die Lieferung als Gefahrgut angemeldet werden und Lieferscheine oder Gefahrstoffblätter zur Lieferung hochgeladen werden.
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Buchung eintragen (Status: Geplant)
Durch Stornieren kann die Buchung, während der Prüfzeit aufgehoben werden.
Innerhalb der Prüfzeit des Disponenten, kann die Buchung jederzeit bearbeitet werden.
- Warten auf Genehmigung der Buchung, ggf. Bearbeitung der Buchung
Innerhalb der Prüfzeit hat der Disponent die Möglichkeit, Ihre Buchung zu bestätigen oder ggf. zu bearbeiten.
- Baulogistikdienstleister/Disponent genehmigt den Transport
Nach erfolgter Bestätigung kann unter Avis, der Avisierungssc hein jederzeit selbstständig heruntergeladen werden und entweder gedruckt oder als PDF weiter versandt werden.
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Zusendung des Avis/Bestätigungsmail
Es erfolgt ein automatischer Versand der Bestätigungsmail mit dem Avisierungsschein als PDF sowohl an den Buchenden als auch an den Lieferanten.
- Avis drucken
Abschließend muss nur der Avisierungsschein ausgedruckt und bei der Lieferung vorgezeigt werden. Optional kann dieser auf dem Smartphone abgerufen und vorgewiesen werden.
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Baustellen Online-Avisierung
2.7 Buchungsüberblick
Im Menü unter Dispo, Buchungen, können die Einzelnen Buchungen im gewählten Zeitraum (Tagesdatum voreingestellt) im Nachhinein aufgerufen werden.
Belegungsplan & Kalenderansicht
Im Belegungsplan als auch in der Kalenderansicht kann man sich einen Überblick die aktuelle Auslastung der einzelnen Bauten, Ladezonen, Hilfsmittel verschaffen. Über beide Varianten ist der aktuelle Status der einzelnen Buchungen einsehbar und man hat die Möglichkeit Änderungen/Stornierungen (sofern noch möglich) vorzunehmen.
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
Abbildung Belegungsplan: Tagesansicht mit farblich hinterlegten Buchungen.
Abbildung Kalenderansicht: Tages-/Wochenansicht, auch als PDF möglich.
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Baustellen Online-Avisierung
2.8 Flächenmanagement
Videoanleitung Flächenanmeldung
2.8.1 Buchen von Flächen
-
Flächenmanagement auswählen
-
Buchungskriterien an geben (Was soll wie lange gebucht werden?)
-
Angaben zum buch enden Unternehmen
-
Sonstige Angaben (Referenz Nr., Bemerkungen)
-
Buchung eintragen (geplant)
-
Warten auf Genehmigung der Buchung, ggf. Bearbeitung der Buchung
-
Baulogistikdienstleister/ Disponent genehmigt die Flächenbuchung
-
Zusendung der Avis/Bestätigungsmail
Legende 8. AVIS herunterladen und ausdrucken
Baulogistiker/Disponent
Nachunternehmer/Lieferant
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
-
Flächenmanagement auswählen
-
Buchungskriterien angeben (Was soll wie lange gebucht werden?)
WWoo ssoollll wwaass ffüürr wwiiee llaannggee ggeebbuucchhtt wweerrddeenn??
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Angaben zum buchenden Unternehmen
Für welches Unternehmen wird die Fläche gebucht?
- Sonstige Angaben (Referenz Nr., Bemerkungen)
Optional können der Flächenbuchung Bemerkungen hinzugefügt werden.
- Buchung eintragen (Status: Geplant)
Durch Stornieren kann die Buchung während der Prüfzeit aufgehoben werden.
Innerhalb der Prüfzeit des Disponenten, kann die Buchung jederzeit bearbeitet werden.
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Warten auf Genehmigung der Buchung, ggf. Bearbeitung der Buchung.
Innerhalb der Prüfzeit hat der Disponent die Möglichkeit, Ihre Buchung zu bestätigen oder ggf. zu bearbeiten.
- Baulogistikdienstleister/Disponent genehmigt die Buchung
Nach erfolgter Bestätigung wechselt der Status Ihrer Buchung von „Geplant“ auf „Bestätigt“. Siehe Beispielabbildung:
Unter Avis kann der Avisierungsschein ausgedruckt werden. Optional kann dieser auch auf dem Smartphone abgerufen werden.
- Zusendung des AVIS / Erhalt der Bestätigungsmail
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- AVIS herunterladen und drucken
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
2.8.2 Belegungsplan
Im Belegungsplan können die Buchungen eingesehen werden.
Die Buchungsdetails können über die Buchung eingesehen werden.
Durch Stornieren wird die dargestellte Flächenbuchung aufgehoben.
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
2.8.3 Parkplatzbuchung
-
Parkplatzbuchung auswählen
-
Buchungskriterien an geben (Was soll wie lange gebucht werden?)
-
Angaben zum buch enden Unternehmen
-
Sonstige Angaben (Referenz Nr., Bemerkungen)
-
Buchung eintragen (geplant)
-
Warten auf Genehmigung der Buchung, ggf. Bearbeitung der Buchung
-
Baulogistikdienstleister/ Disponent genehmigt die Parkplatz-Buchung
-
Zusendung des Avis/Bestätigungsmail
-
Avis herunterladen und drucken
Legende
Baulogistiker/Disponent
Nachunternehmer/Lieferant
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
-
Parkplatzbuchung auswählen
-
Buchungskriterien angeben (Was soll wie lange gebucht werden?)
WWoo ssoollll wwaass uunndd wwiiee oofftt ffüürr wweellcchheenn ZZeeiittrraauumm ggeebbuucchhtt wweerrddeenn??
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Angaben zum buchenden Unternehmen
Für welches Unternehmen wird die Parkfläche gebucht?
- Sonstige Angaben (Referenz Nr., Bemerkungen)
Optional können der Parkplatzbuchung Bemerkungen hinzugefügt werden.
-
Abfrage des Kennzeichens
-
Warten auf Genehmigung der Buchung, ggf. Bearbeitung der Buchung
Statusampel: Geplant
Durch Stornieren kann die Buchung während der Prüfzeit aufgehoben werden.
Innerhalb der Prüffrist kann die Buchung bearbeitet werden.
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Baulogistikdienstleister/Disponent genehmigt die Parkplatzbuchung
Buchungsansicht nach erfolgter Genehmigung:
Über "Parkausweis" kann der Parkausweis heruntergeladen und ausgedruckt oder via PDF verschickt werden
- Zusendung des AVIS / Erhalt der Bestätigungsmail
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Handbuch
Baustellen Online-Avisierung
- Parkausweis herunterladen und drucken
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| e u | eGear le“ Handbuch für Unternehmen llsystem Ed Züblin AG Stand: 01.11.2024 | |
|---|---|---|
| Zutrittskontro ZeeGea | r | llsystem |
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung ....................................................................................................................... 3 2 Registrierung im Zutrittskontrollsystem des Baulogistikdienstleisters.................................... 4 3 Baustellenübersicht ............................................................................................................... 7 4 Stammdaten im Zutrittskontrollsystem .................................................................................. 8 5 Einladen von Subunternehmen (falls erforderlich) .............................................................. 11 6 Weitere Benutzeraccounts für die eigene Firma anlegen .................................................... 12 7 Mitarbeiter ........................................................................................................................... 13 8 Vergabeeinheiten (Projektspezifisch) .................................................................................. 19 9 Benachrichtigungen ............................................................................................................. 20 10 Account bearbeiten / Passwort ändern ................................................................................ 21
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
1 Vorbemerkung
Ziel der Zutrittskontrolle ist es Zugänge von unberechtigten Personen zu verhindern und gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Durch das Zugangssystem wird der Schutz der Baustelle gesichert.
Den Zugang zur Baustelle gibt es ausschließlich über definierte Zugänge mittels transpondergesteuertem Baustellenausweis. Über das System werden Zutritt-/Austritt- und Anwesenheitszeiten erfasst. Zusätzlich kann zu jeder Zeit eingesehen werden, wie viele Personen sich auf dem Baufeld befinden.
Jeder Auftragnehmer wird über eine Einladung per Mail seitens des Baulogistikdienstleisters in das System eingeladen, wenn zuvor eine Zustimmung für die jeweiligen Unternehmen vom Auftraggeber vorliegt. Die zum Einsatz kommenden Subunternehmen bzw. NUs werden wiederum durch ihren Auftraggeber eingeladen. Diese Firmen werden jedoch vor Freigabe im System vorerst durch den Auftraggeber oder den Baulogistikdienstleister bestätigt.
2 Videoanleitung
Videoanleitung
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
3 Registrierung im Zutrittskontrollsystem des Baulogistikdienstleisters
(Variante 1: Firmendaten vorab eintragen)
Sie erhalten in einer E-Mail den Benutzernamen und den Link zur Registrierung.
Über den Link in der Mail wird zur Registrierung weitergeleitet.
Anschließend muss ein Passwort vergeben werden. Das Passwort wiederholt eingeben und mit Speichern bestätigen.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Anschließend können Sie sich mit dem Benutzernamen und dem selbst vergebenen Passwort anmelden.
Über die „Passwort vergessen?“ Funktion können Sie mit Ihrem Benutzername ihr Passwort zurücksetzen lassen.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
(Variante 2: Einladung per E-Mailadresse)
Sie erhalten in einer E-Mail den Link zur Registrierung.
Über den Link in der Mail wird zur Registrierung weitergeleitet.
Anschließend müssen Angaben zu Ihrem Unternehmen getätigt und mit Speichern bestätigt werden.
NNaacchh BBeessttäättiigguunngg dduurrcchh ddeenn BBaauuhheerrrrnn eerrhhaalltteenn SSiiee eeiinnee MMaaiill mmiitt eeiinneemm L Lininkk z zuurr PPaasssswwoorrttvveerrggaabbee..
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
4 Baustellenübersicht
Baustellenübersicht mit Ansicht der offenen Punkte zur Genehmigung
Baustellen in grün --> bedeuten es ist alles in Ordnung
Baustellen in gelb --> bedeuten Prüfung in Bearbeitung
Baustellen in rot --> bedeuten Status noch nicht in Ordnung
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
5 Stammdaten im Zutrittskontrollsystem
Über das Logo kommt man jederzeit zurück zur Baustellenübersicht
Fehlende Angaben eintragen und anschließend mit Speichern bestätigten.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Bescheinigungen Unter dem Reiter Bescheinigungen Durch das „Plus- müssen notwendige Unterlagen zu Symbol“ können neue Ihrem Unternehmen hochgeladen Bescheinigungen werden. hinzugefügt werden
Alle hochgeladenen Die Erforderlichen Bescheinigungen Bescheinigungen für die können ebenfalls über Baustellen können unter den Stift bearbeitet „Benötigte Zertifikate“ werden. eingesehen werden
Für jede Bescheinigung muss die Gültigkeitsdauer angegeben und über „Dokument hochladen“ muss das Dokument hochgeladen werden.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Unfallversicherungsträger
Unter Unfallversicherungsträger muss der Unfallversicherungsträger Ihres Unternehmens eingetragen werden.
Rechnungsadresse
Unter Rechnungsadresse muss die Rechnungsadresse eingetragen werden
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Firmen Prüfung einfordern
Über Prüfung Anfordern kann/ muss eine Prüfung des Unternehmens angefordert werden
Nach Eingabe aller geforderten Daten muss die Prüfung des Unternehmens angefordert werden, erst danach erhält die Firma den genehmigten Status.
6 Einladen von Subunternehmen (falls erforderlich)
Unter dem Reiter Die E-Mailadresse des Subunternehmen können Subunternehmers eintragen und mit Nachunternehmer per E-Mail Speichern bestätigten. Eine automatische eingeladen werden. Einladungsmail wird anschließend an die eingetragene E-Mailadresse versandt. Zuvor wird der Subunternehmer vom
Subunternehmen müssen über den Bauherrn genehmigt werden. Daher erhält der Subunternehmer nicht sofort einen Zugang zum System, sondern erst nach Genehmigung durch den Bauherrn.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
7 Weitere Benutzeraccounts für die eigene Firma anlegen
Über den Reiter Benutzer und anschließend über den Button Ne u anlegen kann ein weiterer Benutzer für die eigene Firma angelegt werden.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
8 Mitarbeiter
Mitarbeiter anlegen
DDuurrcchh ddaass „„PPlluuss-- Unter dem Reiter SSyymmbbooll““ wwiirrdd eeiinn nneeuueerr Mitarbeiter werden die MMiittaarrbbeeiitteerr aannggeelleeggtt.. Mitarbeiter Ihres Wurde ein gewünschter Unternehmens für die Mitarbeiter schon einmal für ein Baustelle geführt. anderes Bauvorhaben angelegt, so kann dieser hier ausgewählt werden.
Abfrage der Personalausweisnummer
Befindet sich der Mitarbeiter bereits im System können die Daten mit dem Einverständnis des Mitarbeiters übernommen werden
Ansonsten muss der Mitarbeiter neu angelegt werden mit Vornamen, Nachnamen. Personalausweisablaufdatum und der Staatsangehörigkeit des jeweiligen Mitarbeiters sowie ggf. einem Foto.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Bei bereits angelegten Personen wird nur noch nach Beschäftigungsverhältnis, Gewerk und Funktion gefragt, die restlichen Daten der Person werden übernommen
Anschließend müssen Beschäftigungsverhältnis sowie das Gewerk eingetragen werden. Ggf. kann die Funktion des Mitarbeiters mit eingepflegt werden.
Mit Bearbeiten kann der Mitarbeiter bearbeitet werden.
Die Löschung eines Mitarbeiters muss beantragt werden
Unter Unternehmen kann Gewerk, Beschäftigungsverhältnis und Funktion geändert werden
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Mitarbeiterbescheinigungen hinzufügen
Durch Klick auf Hinzufügen können die MA-Bescheinigungen Die Erforderlichen hinzugefügt werden Bescheinigungen für die Baustellen können unter „Benötigte Zertifikate“ eingesehen werden
Anschließend wird die Bescheinigung ausgewählt und die Gültigkeitsdauer angegeben.
Mit Speichern werden alle Unter Dokument Angaben hochladen muss die bestätigt. hochzuladende Bescheinigung ausgewählt werden.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Wenn alle Daten der Mitarbeiter vollständig im System eingetragen sind, muss/ kann die Prüfung über den Baulogistiker angefordert werden anschließend kann der Ausweis erstellt werden.
Sollten für die Mitarbeiter keine Bilder vorliegen, können diese beim Baulogistikdienstleister vor Ort gemacht werden. Nachdem die Unterlagen nun vollständig vorliegen, können die Ausweise direkt erstellt und mitgenommen werden. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es bei der Erstellung der Fotos vor Ort zu Verzögerungen bei der Ausweisausgabe kommen kann.
Zugangsgenehmigungen priorisieren Sollte Ihrer Baustelle nur ein gewisses Kontingent an Zugängen für einen Eingang gewährt werden, können Sie über Zugangsgenehmigungen Personen priorisieren, sodass diese immer diesen Eingang nutzen können. Die Anzahl der priorisierten Person wird vom gesamten Kontingent abgezogen
ÜÜbbeerr ddeenn SSttiifftt kkaannnn ddiiee PPrriioorriittäätt ggeesseettzztt wweerrddeenn..
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Besucher/ Tagesarbeiter
Unter Besucher/ Tagesarbeiter können, die dem Unternehmen Zugeordneten Personen eingesehen werden.
8.4.1 Besucher anlegen
Unter Besucher/ Tagesarbeiter können eigenständig Besucher und Tagesarbeiter angemeldet werde
Auswahl des Besuchten Unternehmens und den Zuständigen Mitarbeiter
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
ÜÜbbeerr UUmmwwaannddeellnn kköönnnneenn eeiinnggeettrraaggeennee BBeessuucchheerr bbzzww.. TTaaggeessaarrbbeeiitteerr zzuu rreegguulläärreenn MMiittaarrbbeeiitteerrnn umgewandelt werden.
Fachkraft für Arbeitssicherheit/ Aufsichtsführende (Projektspezifisch)
Unter Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Aufsichtsführenden müssen die jeweiligen Ansprechpartner angegeben werden.
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
Unter Typ wird angegeben, wo die Fachkraft für Arbeitssicherheit angeordnet ist.
Der Aufsichtsführende kann unter den bereits angelegten Mitarbeitern ausgewählt werden.
9 Vergabeeinheiten (Projektspezifisch)
Unter dem Reiter Vergabeeinheiten muss die Vergabeeinheit über „Hinzufügen“ ausgewählt werden.
Dateiname: 2024-11-01_Zeegear_Handbuch_für_Unternehmen.docx
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
10 Benachrichtigungen
Unter dem Reiter Benachrichtigungen erhält man das Prüfergebnis für Mitarbeiter und Firmen.
Bei Ablehnung erhält man die Info des Grundes unter dem jeweiligen Mitarbeiter
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Handbuch für Unternehmen
Zutrittskontrollsystem ZeeGear
11 Account bearbeiten / Passwort ändern
Über den Firmennamen, Account bearbeiten kann der User-/Vor-/Nachnamen geändert und die hinterlegte E-Mail-Adresse bearbeitet werden.
Über Passwort ändern wird ein Link auf die hinterlegte E-Mail-Adresse zum Passwort geschickt und kann zurückgesetzt werden.
Mail mit Link zum Passwort zurücksetzen:
Dateiname: 2024-11-01_Zeegear_Handbuch_für_Unternehmen.docx
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| Alarm- und Notfallplan | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Neubau der Emmy-Noether-Schule | ||||||
| BAUHERR | Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Dezernat IV, Amt für Planen und Bauen Berliner Straße 60 63065 Offenbach am Main | Frau Stefano Tel.: 069/80653793 | ||||
| BAULEITUNG | Stadtwerke Offenbach Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH Senefelder Straße 162 63069 Offenbach am Main | Herr Herdt Mobil: 0171/9780492 | ||||
| SIGEKO | DEKRA Automobil GmbH - Niederlassung Frankfurt Borsigallee 24B 60388 Frankfurt | Herr Brkic Mobil: 0151/40656678 | ||||
| BERUFS- GENOSSEN- SCHAFT | Fachabteilung Prävention Region Mitte, Gebiet Südhessen Königsberger Straße 29 60487 Frankfurt am Main | Herr Nauth Mobil: 0151/68914768 | ||||
| GEWERBE- AUFSICHT | Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung VI- Arbeitsschutz und Umwelt, Standort Wiesbaden Kreuzberger Ring 17 65205 Wiesbaden | Tel.: 0611/3309-2545 | ||||
| DURCHGANGS- ARZT | Dr. med. Alexander Klarner Bahnhofstraße 10 63165 Mühlheim | Tel.: 06108/74999 | ||||
| KRANKENHAUS | SANA Klinikum Offenbach GmbH Starkenburgring 66 63069 Offenbach | Tel.: 069/84050 |
9002.60.10 :dnatS ,10 .veR ,50-1
| Verhalten bei Unfällen Ruhe bewahren | ||
|---|---|---|
| Unfall WER meldet? melden WAS ist passiert? 112 WO ist es passiert? WIE VIELE Verletzte? WELCHE Art von Verletzung? Warten Sie auf Rückfragen! | ||
| Erste Hilfe Absichern des Unfallortes! Versorgen der Verletzten! Anweisungen beachten! | ||
| weitere Krankenwagen einweisen! Maßnahmen Schaulustige abweisen! | ||
| Jeder Arbeitsunfall ist zu melden! Alle Arbeitsunfälle sind in das Verbandbuch bzw. Bautagebuch einzutragen. Ist der Verunfallte mehr als 3 Tage arbeitsunfähig, so ist eine Unfallanzeige an die zuständige Berufsgenossenschaft erforderlich. Bei schweren oder tödlichen Arbeitsunfällen, sofortige Meldung an unmittelbaren Vorgesetzten, Bauleitung, SiGeKo, Berufsgenossenschaft, Amt für Arbeitsschutz, Polizei. |
| Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren | ||||
|---|---|---|---|---|
| Brand WER meldet? melden WAS ist passiert? 112 WO ist es passiert? WIE VIELE Menschen sind in Gefahr? Warten Sie auf Rückfragen! | ||||
| Feuer Brand bekämpfen! löschen Löschversuche unternehmen! | ||||
| weitere Menschen retten! Maßnahmen Brennende Personen mit Decken oder durch Wälzen auf dem Boden löschen! Bei Brand von elektrischen Anlagen Strom abschalten! Gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege benutzen! Auf Anweisungen achten! Sammelplatz aufsuchen! |
10.40.10 BF
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Anlage 11 Abfalldeklaration
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof „Emmy-Noether-Schule“
| Abfallarten von A bis Z | Bau- schutt | Holz | Metall | Gips | Bitumen | Mineral- faser | Kunst- stoffe | Sonstige | Pappe/ Papier, Folien | Sonder- abfall |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| A | ||||||||||
| Abbruchholz | X | |||||||||
| Altöle | X | |||||||||
| Aluminiumreste | X | |||||||||
| B | ||||||||||
| Baustahl | X | |||||||||
| Beton | X | |||||||||
| Betonwerkstein | X | |||||||||
| Bodenaushub (belastet, >Z2) | X | |||||||||
| C | ||||||||||
| Chemikalien | X | |||||||||
| D | ||||||||||
| Dachpappe (bitumenhaltig) | X | |||||||||
| Dachpappe (teerhaltig) | X | |||||||||
| Dispersionsfarbe (ausgehärtet) | X | |||||||||
| Dispersionsfarbe (nicht ausgehär- tet) | ||||||||||
| X | ||||||||||
| E | ||||||||||
| Eisenbehälter (mit schädlichem Restinhalt) | ||||||||||
| X | ||||||||||
| Eisenbehältnisse (restentleert) | X | |||||||||
| Estrich (u.a. Zement) | X | |||||||||
| F | ||||||||||
| Farben/ Lacke (ausgehärtet) | X | |||||||||
| Farbreste (nicht ausgehärtet) | X | |||||||||
| Flachglas | X | |||||||||
| Fliesenkleber (ausgehärtet) | X | |||||||||
| Fliesenreste | X | |||||||||
| Folien (Kunststoff) | X | |||||||||
| G | ||||||||||
| Gastbetonsteine | X | |||||||||
| Gipsformteil | X | |||||||||
| Gipskartonplatten | X | |||||||||
| H | ||||||||||
| Hartschaumplatten | X | |||||||||
| Holz (unbehandelt) | X | |||||||||
| Holz (lackiert, imprägniert) | X | |||||||||
| Holzgemisch (behandelt & unbe- handelt | ||||||||||
| X | ||||||||||
| Hydrauliköl (aus Havarien) | X | |||||||||
| K | ||||||||||
| Kabelreste | X | |||||||||
| Kalksandstein | X | |||||||||
| Kartonagen | X | |||||||||
| Kartuschen (Kunststoff) | X | |||||||||
| Keramikabfälle | X | |||||||||
| Kies | X | |||||||||
| Kitt- & Spachtelreste | X | |||||||||
| L | ||||||||||
| Leichtbetonsteine | X | |||||||||
| Leuchtstoffröhre | X | |||||||||
| Linoleum (Bodenbeläge) | X | |||||||||
| M | ||||||||||
| Mauerwerk | X |
Dateiname: Anlage 11_Abfalldeklaration 1/2 Stand: 19.05.2026
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Anlage 11 Abfalldeklaration
Neubau Gymnasium am Güterbahnhof „Emmy-Noether-Schule“
| Abfallarten von A bis Z | Bau- schutt | Holz | Metall | Gips | Bitumen | Mineral- faser | Kunst- stoffe | Sonstige | Pappe/ Papier, Folien | Sonder- abfall |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Mineralwolle/ Dämmwolle | X | |||||||||
| Mörtelreste | X | |||||||||
| N | ||||||||||
| Naturstein | X | |||||||||
| P | ||||||||||
| Paletten (Holz) | X | |||||||||
| Papier, Pappe | X | |||||||||
| Promatverschnitt | X | |||||||||
| Porenbetonsteine | X | |||||||||
| Putzreste | X | |||||||||
| PVC-Abfälle | X | |||||||||
| Q | ||||||||||
| Quarzsand | X | |||||||||
| R | ||||||||||
| Rigipsplatten | X | |||||||||
| S | ||||||||||
| Sand | X | |||||||||
| Schalholz | X | |||||||||
| Spanplatten | X | |||||||||
| Steinwollreste | X | |||||||||
| Steinzeugrohre | X | |||||||||
| Styrodur (flammengeschützt) | X | |||||||||
| T | ||||||||||
| Tapetenreste | X | |||||||||
| Teerhaltige Stoffe | X | |||||||||
| Teerpappe | X | |||||||||
| Teppichböden | X | |||||||||
| Teppichböden (Textilien) | X | |||||||||
| V | ||||||||||
| Verpackungsmaterial | X | |||||||||
| Y | ||||||||||
| „Ytong“-Steine (Gasbetonsteine) | X | |||||||||
| Z | ||||||||||
| Zementstärke (Papier) | X | |||||||||
| Zementmörtelreste | X | |||||||||
| Ziegelsteine | X |
Dateiname: Anlage 11_Abfalldeklaration 2/2 Stand: 19.05.2026