06 DSGVO Infoblatt 2026.pdf

Ausstattung und Ausführung einer Videoregie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:56 (Europe/Berlin)

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Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz- Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)

Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen: Karlsruhe Marketing und Event GmbH, Alter Schlachthof 11b, 76131 Karlsruhe, Germany, Fax: +49 721 782045-999, datenschutz@karlsruhe-event.de

Datenschutzbeauftragter: Uwe Larisch

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens. b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag bzw. Interessensbestätigung/-bekundung nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Geplante Speicherdauer Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landes- bzw. kommunalrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

Empfänger von personenbezogenen Daten Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zuge- stimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: • Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind. • Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer). • Gerichte im Falle von Klagen.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Ge- werbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung an.

Nach § 134 GWB werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unter- nehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ih- res Angebots und über den frühesten Zeit-punkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Nach § 39 Vergabeverordnung (VgV) werden spätestens 30 Tage nach Zuschlagserteilung eine Vergabebekanntma- chung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über- mittelt. Hierin wir der Name des erfolgreichen Bieters veröffentlicht.

Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten: Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 DSGVO.

Recht auf Auskunft Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.

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Recht auf Berichtigung Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutref- fend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.

Recht auf Löschung Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Speicherung).

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmit- teln).

Recht auf Widerspruch Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verar- beitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegen-des öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).

Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Baden-Württemberg ist: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Königstraße 10a, 70173 Stuttgart

Etwaige Beschwerden sind an die v. g. Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungs-nachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) DSGVO nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabe- verfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§§ 97 ff. GWB, §§ 5, 8 VgV).

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