Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
Hinweis: Das Formular ist vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied auszufüllen. Das Formular ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen. Soweit dies erforderlich ist, können Erläuterungen in selbst zu erstellenden Anlagen abgegeben werden.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 Strafgesetzbuch (StGB)), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO).
- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
- § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
- § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemein-schaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
- § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden
- § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 242 StGB (Diebstahl), § 246 StGB (Unterschlagung), § 253 StGB (Erpressung), § 265b StGB (Kreditbetrug), § 266 StGB (Untreue), § 267 StGB (Urkundenfälschung), § 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), §§ 283 ff StGB (Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren), § 298 StGB (wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 306 StGB (Brandstiftung), § 319 StGB (Baugefährdung), §§ 324, 324a StGB (Gewässer- und Bodenverunreinigung), § 326 StGB (unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind oder gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Auftraggeberin für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ort, Datum Firmenstempel, Unterschrift Auftragnehmer
Hinweis: Eine Unterschrift wird nur benötigt, wenn das Formular per Mail an den Auftraggeber zurückgeschickt wird. Wenn Sie das Formular über das Bieterportal hochladen, reicht das Eintragen des Namens aus.