Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und
Entgeltgleichheit §§ 11 und 14 Abs. 2 Tariftreue- und Vergabegesetz
LSA (TVergG LSA)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsausführung Arbeitsbedingungen einschließlich der Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertragliche Entgelte gewährt werden, die
1.1.1. mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist oder der der nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärt wurde, oder 1.1.2. mindestens den Vorgaben des Tarifvertrages entsprechen, der für die Leistung am Ort der Ausführung (Sachsen-Anhalt) gilt oder 1.1.3. mindestens gem. § 11 Abs. 3 des TVergG LSA ist bei der Ausführung der Leistung ein nach Maßgabe des Satzes 2 zu berechnendes Mindeststundenentgelt (vergabespezifisches Mindestentgelt zuzahlen. Dieser Vergabemindestlohn berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inkl. Jahressonderzahlungen im Tarif Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. Hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereiches des vergabespezifischen Mindeststundenentgelt finden § 22 Abs. 1 bis 3 des Mindestlohngesetzes entsprechende Anwendung. Das aktuell vergabespezifische Mindeststundenentgelt beträgt 16,12 €/ Stunde bei einer tariflichen Arbeitszeit von 39 Stunden/ Woche je 8 Stunden/ Tag. Gelten für die im Rahmen der Ausführung eines öffentlichen Auftrags zu erbringenden Leistungen mehrere Tarifverträge, ist der Tariflohn desjenigen Tarifvertrages maßgeblich, der für den überwiegenden Teil der Leistungen gilt - § 11 (6) TVergG LSA.
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Nachunternehmer und/oder Verleiher Im Falle der Beauftragung von Nachunternehmern und/oder Verleihern verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, mit meinen/unseren Nachunternehmern und/oder Verleihern die Verpflichtung zur Beachtung der Tariftreue, des Mindeststundenentgelts und der Entgeltgleichheit unter Verwendung des Formblattes „Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA)“ zu vereinbaren und Nach § 11 (5) TVergG LSA ist bei der Auftragsausführung weiterhin sicherzustellen, dass Leiharbeitnehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Februar 1995 (BGBl. I S. 158), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1790), bei der Ausführung der Leistungen für die gleiche Tätigkeit ebenso entlohnt werden wie ihre Arbeitnehmer.
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Verpflichtung zur Entgeltgleichheit Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.
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Kontrollen Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, dem Auftraggeber auf dessen Verlangen nach § 17 Abs. 1 TVergG LSA die Entgeltabrechnungen und die Entgeltabrechnungen des Nachauf- tragnehmers sowie die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Sozialversicherungs- beiträgen nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 TVergG LSA und die zwischen mir/uns und Nachunternehmern abgeschlossenen Werkverträge vorzulegen. Meine/unsere Arbeitnehmer und die meiner/unserer Nachunternehmer werden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen. Mir/uns und meinen/unseren Nachunternehmer ist bekannt, dass ich/wir vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben. Dies gilt entsprechend für Verleiher.
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Ausschluss des Angebots/Sanktionen
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder verspätete Abgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung oder sowohl durch mich/uns, als auch meiner/unserer Nachunternehmer zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA führt bzw. nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA führen kann. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass bei Verstößen meinerseits/unsererseits gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung zu Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 des TVergG LSA führen.
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)
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