Erklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz.pdf

Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen sowie Erweiterung eines Feuchtbiotops

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 17:24 (Europe/Berlin)

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Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 und Abs. 4Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt - TVergG LSA)

Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach § 14 Abs. 2 und 4 des TVergG LSA für den Fall des Nachunternehmereinsatzes,

  1. eine Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur vorzunehmen, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, welche ich/wir selbst einzuhalten verspreche(n),
  2. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist,
  3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
  4. bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer Teil B die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B die Bedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
  5. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

………………………………………….. ………………………………………….. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

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